Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer metallischen
Kontaktstruktur einer Solarzelle.
Eine Solarzelle stellt ein flächiges Halbleiterelement dar, bei
dem mittels einfallender elektromagnetischer Strahlung eine Ladungsträgertrennung
erzeugt wird, so dass zwischen mindestens zwei Kontakten der Solarzelle ein Potential
entsteht und über einen mit diesen Kontakten verbundenen externen Stromkreis
elektrische Leistung von der Solarzelle abgegriffen werden kann.
Die Ladungsträger werden dabei über metallische Kontaktstrukturen
eingesammelt, so dass durch Kontaktierung dieser Kontaktstrukturen an einem oder
mehreren Kontaktpunkten die Ladungsträger in den externen Stromkreis eingespeist
werden können.
Hierzu werden typischerweise gitterartige metallische Kontaktstrukturen
auf eine Oberfläche der Solarzelle aufgebracht, welche fingerartig die Oberfläche
der Solarzelle überdecken, so dass aus allen Bereichen der Solarzelle die Ladungsträger
in die Kontaktstruktur eintreten und in der Kontaktstruktur zu dem Kontaktpunkt
und von dort in den externen Stromkreis fließen können.
Zur Vermeidung von Verlusten muss die metallische Kontaktstruktur
einerseits einen geringen Kontaktwiderstand zu dem kontaktierten Halbleiterbereich
der Solarzelle aufweisen und andererseits muss der Leitungswiderstand der Kontaktstruktur
gering sein.
Sofern die metallische Kontaktstruktur zur Kontaktierung der Vorderseite
der Solarzelle dient, durch die auch die Beleuchtung der Solarzelle stattfindet,
muss die Kontaktstruktur weiterhin einen möglichst kleinen Flächenbereich
der Vorderseite der Solarzelle abdecken, um Abschattungsverluste zu minimieren.
Bekannt zur Herstellung solcher Kontaktstrukturen ist das vollständige Aufbringen
des gesamten Kontaktgitters in einem Schritt mittels Siebdruck einer silberhaltigen
Paste. Dabei entstehen jedoch breite Kontaktfinger mit begrenzter Leitfähigkeit
und hohem elektrischen Kontaktwiderstand zum Halbleiter.
Weiterhin ist es bekannt, zunächst eine gitterartige, metallische
Kontaktstruktur mittels Siebdruck auf die Vorderseite einer Silizium-Solarzelle
aufzubringen und anschließend die Kontaktstruktur in einem elektrolytischen
Bad zu verstärken. Bei dieser galvanischen (strominduzierten) Verstärkung
werden die Solarzelle und eine Metallelektrode in das elektrolytische Bad gegeben,
wobei sowohl die Kontaktstruktur als auch die Metallelektrode kontaktiert werden,
so dass ein Potential zwischen diesen erzeugt werden kann, derart, dass von der
Metallelektrode ausgehend Metallionen durch das elektrolytische Bad wandern und
sich an der metallischen Kontaktstruktur der Solarzelle anlagern und diese somit
verstärken.
Für die industrielle Fertigung ist es wesentlich, dass der gesamte
Herstellungsprozess der Solarzelle, insbesondere auch die Herstellung der Kontaktstruktur
einfach und kostenunaufwendig durchgeführt werden kann, ohne dass der Wirkungsgrad
der Solarzelle durch das gewählte Herstellungsverfahren wesentlich beeinträchtigt
wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zum Herstellen einer Kontaktstruktur einer Solarzelle vorzuschlagen, welches kostengünstig
und schnell durchführbar ist und andererseits die oben genannten Verlustmöglichkeiten
auf ein Minimum reduziert.
Gelöst ist diese Aufgabe durch ein Verfahren zur Herstellung
einer metallischen Kontaktstruktur einer Solarzelle gemäß Anspruch 1.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens finden sich
in den Unteransprüchen 2 bis 17.
Das erfindungsgemäße Verfahren unterscheidet sich vom Stand
der Technik also grundlegend dadurch, dass zunächst die metallische Kontaktstruktur
durch eine metallhaltige Tinte erzeugt wird, welche mittels mindestens einer Druckdüse
auf die Oberfläche der Solarzelle aufgebracht wird und anschließend eine
Verstärkung der metallischen Kontaktstruktur in einem elektrolytischen Bad
vorgenommen wird. Die Verstärkung kann dabei als bekannte stromlose Verstärkung
unter Ausnutzung unterschiedlicher chemischer Potentiale erfolgen oder dadurch,
dass in dem elektrolytischen Bad elektrisch eine Potentialdifferenz zwischen einer
Metallelektrode und der metallischen Kontaktstruktur erzeugt wird und dadurch eine
galvanische (strominduzierte) Verstärkung erfolgt.
Im Gegensatz zu dem Siebdruckverfahren, bei dem ein Sieb auf die Oberfläche
der Solarzelle gelegt wird und mittels eines Rakels Siebdruckpaste durch das Sieb
auf die Oberfläche der Solarzelle gedrückt wird, entsteht bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren die Kontaktstruktur durch Aufbringen der metallhaltigen Tinte durch eine
Druckdüse, welche relativ zu der Solarzellenoberfläche und im wesentlichen
parallel zu dieser bewegt wird.
Hierdurch sind keine Drucksiebe erforderlich, da die Kontaktstruktur
sich aus der Relativbewegung zwischen Solarzellenoberfläche und Druckdüse
ergibt, so dass Kosten eingespart werden können:
Das erfindungsgemäße Verfahren kann für unterschiedliche
Solarzellengrößen benutzt werden, indem das Bewegungsmuster der Druckdüse
relativ zur Solarzellenoberfläche der Solarzellengröße angepasst
wird.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren lassen sich außerdem
unterschiedliche Formen der metallischen Kontaktstrukturen verwirklichen. Insbesondere
ist die Herstellung aller gängigen Kontaktstrukturen, das heißt gitterartige,
kammartige oder sternförmige Kontaktstrukturen möglich.
Es können somit unterschiedliche Größen und Formen
von Kontaktstrukturen erzeugt werden, ohne dass dafür jeweils ein spezielles
Drucksieb hergestellt werden muss.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht
darin, dass bei dem Aufbringen der metallhaltigen Tinte die Solarzelle nur mit einem
geringen Druck beaufschlagt wird, verglichen mit dem herkömmlichen Siebdruckverfahren.
Hierdurch wird die Bruchgefahr beim Herstellen der Kontaktstruktur verringert und
darüber hinaus können Unebenheiten in der Oberfläche der Solarzelle
leicht ausgeglichen werden: Zum einen ist durch die Beabstandung zwischen Druckdüse
und Oberfläche der Solarzelle eine Unebenheit in der Oberfläche der Solarzelle
unerheblich. Zum anderen kann die Druckdüse bei erheblichen Unebenheiten leicht
diesen Unebenheiten nachgeführt werden, so dass ein annähernd konstanter
Abstand zur Oberfläche vorliegt.
Untersuchungen der Anmelderin haben ergeben, dass für typische
Silizium-Solarzellen ein Mindestabstand von Druckdüse zu der Oberfläche
der Solarzelle von mindestens 100 µm für die Anwendung des erfindungsgemäßen
Verfahrens bei typischen Silizium-Solarzellen besonders geeignet ist.
In einer vorzugsweisen Ausgestaltung wird die metallhaltige Tinte
mittels eines Inkjet-Druckverfahrens auf die Solarzelle aufgebracht. Das Inkjet-Druckverfahren
ist zum Bedrucken von Materialien mit Farbstoff bereits bekannt und findet insbesondere
bei Tintenstrahldruckern eine breite Verwendung. Eine Übersicht über die
Technik der Inkjet-Druckverfahren findet sich in J. Heinzl, C.H. Hertz, „Ink-Jet
Printing", Advances in Electronics and Electron Physics, Vol. 65 (1985), pp. 91-112.
Wesentlich an dieser Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist, dass das bereits entwickelte Inkjet-Druckverfahren angewandt und
mit der Verstärkung der Kontaktstruktur in einem elektrolytischen Bad kombiniert
wird, so dass einerseits auf die kostengünstige und bezüglich der Gestaltung
der metallischen Kontaktstruktur flexible Inkjet-Technik zurückgegriffen werden
kann und andererseits die Vorteile der Verstärkung in einem elektrolytischen
Bad genutzt werden.
Darüber hinaus werden Nachteile vermieden, welche bei der kompletten
Herstellung der Kontaktstruktur mittels Inkjet-Druck auftreten. Als Hauptnachteil
ist hierbei zu nennen, dass aufgrund der relativ geringen Metallmenge, die pro Inkjet-Durchgang
aufgebracht wird, mehrere Durchgänge notwendig sind, um die Kontaktstruktur
in der notwendigen Stärke bzw. Leitfähigkeit aufzubauen.
Des Weiteren kann bei reinen Inkjet-Verfahren nur ein kleineres erreichbares
Aspektverhältnis von Linienhöhe zu Linienbreite der fingerartigen Strukturen
der Kontaktstruktur erreicht werden, wohingegen mit der Kombination Inkjet-Druck
und anschließender Verstärkung in einem elektrolytischen Bad geringere
Linienbreiten bei gleichem Leitungswiderstand erzeugt werden können, so dass
die Abschattung der Solarzelle bei Beleuchtung geringer ist und damit ein höherer
Wirkungsgrad der Solarzelle erzielt werden kann.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die metallische Kontaktstruktur mittels eines Aerosol-Druckverfahrens
auf die Solarzelle aufgebracht. Auch bei diesem Verfahren wird eine metallhaltige
Tinte mittels mindestens einer Druckdüse auf die Oberfläche der Solarzelle
aufgebracht.
Im Gegensatz zum Inkjet-Druckverfahren wird bei dem Aerosol-Verfahren
zunächst ein Aerosol der Drucktinte erzeugt. Dieses Aerosol wird mittels einer
Druckdüse auf die Solarzelle geleitet, wobei die Druckdüse an einem Druckkopf
angebracht ist, indem mittels eines Fokussiergases das Aerosol gebündelt wird
und in fokussierter Form der Druckdüse zugeleitet.
Hierdurch wird ein Kontakt zwischen Druckdüse und Tinte vermieden,
so dass die Gefahr einer Verstopfung der Druckdüse im Vergleich zum Inkjet-Druckverfahren
wesentlich geringer ist.
Darüber hinaus ist durch die Fokussierung mittels des Fokussiergases
der Druck von feineren Linien, verglichen mit dem Inkjet-Druckverfahren möglich,
so dass nach der Verstärkung im elektrolytischen Bad insgesamt nochmals feinere
Kontaktstrukturen und ein größeres Aspektverhältnis möglich
sind und hierdurch Abschattungsverluste verringert werden können.
Untersuchungen der Anmelderin haben ergeben, dass durch die Fokussierung
des Aerosols mittels des Fokussiergases ein größerer Abstand zwischen
Druckdüse und Solarzellenoberfläche als bei dem Inkjet-Druckverfahren
möglich ist, ohne dass Verschmierungen der Drucktinte auftreten.
Insbesondere kann bei dem Aerosolverfahren ein Abstand von 1 mm zwischen Druckdüse
und Oberfläche der Solarzelle bestehen, so dass auch größere Unebenheiten
der Solarzellenoberfläche kein Nachführen der Druckdüse erfordern.
Dadurch, dass bei dem erfindungsgemäßen Verfahren das Aufbringen
der metallischen Struktur und das Verstärken mittels des elektrolytischen Bades
in zwei Schritten vorgenommen wird, ist es möglich, in jedem Schritt jeweils
ein Metall zu verwenden. So kann ein erstes Metall in der metallhaltigen Tinte enthalten
sein und somit die metallische Kontaktstruktur auf der Oberfläche der Solarzelle
bilden. Ein zweites Metall kann für die Verstärkung im elektrolytischen
Bad gewählt werden, beispielsweise für die Metallelektrode bei der galvanischen
Verstärkung, so dass die Verstärkung mittels dieses zweiten Metalls stattfindet.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung werden für das
Aufbringen der metallischen Kontaktstruktur und für die Verstärkung im
elektrolytischen Bad unterschiedliche Metalle verwendet. Dies hat den Vorteil, dass
die Auswahl des Metalls für unterschiedliche Funktionen optimiert werden kann:
So ist es vorteilhaft, das Metall der metallhaltigen Tinte, das im ersten Schritt
als metallische Kontaktstruktur aufgebracht wird derart zu wählen, dass ein
geringer elektrischer Kontaktwiderstand und eine hohe mechanische Haftung mit der
Oberfläche der Solarzelle entstehen.
Bei der Verstärkung im elektrolytischen Bad ist hingegen vorteilhafterweise
ein Metall zu wählen, welches einen geringen spezifischen Leitungswiderstand
aufweist, so dass der Leitungswiderstand der Kontaktstruktur minimiert wird.
Typische Silizium-Solarzellen weisen an der Seite, an der die metallische
Kontaktstruktur aufgebracht werden soll einen n-dotierten Bereich auf. Hierbei sollte
vorteilhafterweise der spezifische Kontaktwiderstand zwischen Kontaktstruktur und
n-dotiertem Bereich kleiner als 1 × 10–3 &OHgr; cm2
sein.
Daher ist insbesondere Nickel als Metallanteil der Tinte geeignet,
da durch Nickel niedrige spezifische Kontaktwiderstände erhalten werden. Nickel
weist darüber hinaus eine hohe Haftung mit der Siliziumoberfläche auf,
so dass ein späteres Abreißen der Kontaktstruktur vermieden werden kann.
Für die elektrolytische Verstärkung ist die Verwendung von
Metallen mit einem spezifischen Leitungswiderstand < 3 × 10–8
&OHgr; m vorteilhaft um joulsche Verluste aufgrund des Leitungswiderstandes des
Kontaktgitters zu vermeiden. insbesondere ist die Verwendung von Silber oder Kupfer
vorteilhaft, da diese Metalle einen geringen spezifischen Leitungswiderstand aufweisen.
Grundsätzlich sind mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
alle bekannten metallhaltigen Tinten verwendbar. Untersuchungen der Anmelderin haben
jedoch ergeben, dass gewisse metallhaltige Tinten besondere Vorzüge aufweisen:
Für das erfindungsgemäße Verfahren kann vorteilhafterweise als metallhaltige
Tinte eine an sich bekannte Silber-Siebdruckpaste verwendet werden, welche derart
mit Lösungsmitteln verdünnt wird, dass sie in etwa 60 wg% Silberpartikel
mit einer Größe von 1 µm bis 5 µm aufweist. Die Verwendung einer
solchen verdünnten Siebdruck-Paste hat den Vorteil, dass solche Pasten in Siebdruckverfahren
breite Verwendung finden und daher bereits ausgiebig erforscht und kommerziell erhältlich
sind und durch die zusätzliche Verdünnung die Verstopfungsgefahr der Druckdüse
verringert wird.
Untersuchungen der Anmelderin haben ergeben, dass eine Verwendung
der Siebdruck-Paste für das Inkjet-Druckverfahren aufgrund der Partikelgröße
der Metallpartikel in der Siebdruckpaste häufig zu Verstopfungen der Druckdüse
führt, so dass es vorteilhaft ist, die Siebdruckpaste mittels Aerosoldruck
aufzubringen, da hier kein Kontakt der Paste mit der Druckdüse stattfindet
und daher die Wahrscheinlichkeit einer Verstopfung deutlich reduziert ist.
Ebenso ist die Verwendung einer metallhaltigen Tinte vorteilhaft,
welche Nanopartikel aufweist, wobei die Größe der als Nanopartikel vorliegenden
Metallpartikel zwischen 20 nm und 1000 nm liegt. Der Gewichtsanteil der Metallpartikel
und der Paste liegt sinnvollerweise im Bereich von 10 wg% bis 20 wg%.
Untersuchungen der Anmelderin haben ergeben, dass mit solch einer
Tinte aufgrund der geringen Partikelgröße insbesondere in Verbindung mit
dem Aerosol-Druckverfahren das Drucken von sehr feinen Linien mit einer Breite kleiner
10 µm möglich ist.
Darüber hinaus eignet sich diese Drucktinte auch für die
Anwendung des Inkjet-Druckverfahrens, da aufgrund der geringeren Partikelgröße
eine geringere Gefahr der Verstopfung der Druckdüse besteht.
Weiterhin ist es vorteilhaft, eine metallhaltige Tinte für das
erfindungsgemäße Verfahren zu benutzen, bei der das Metall in gelöster
Form, das heißt ionisch vorliegt. Solche Tinten werden auch metallorganische
Tinten genannt. Der Metallanteil bei diesen Tinten beträgt in etwa 20 wg%.
Untersuchungen der Anmelderin haben ergeben, dass die Verwendung dieser
Tinte insbesondere für Inkjet-Druck geeignet ist, da das Metall nicht als
Partikel in der Drucktinte vorliegt und somit eine Verstopfung der Druckdüse
nahezu ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus ist aufgrund des Vorliegens
des Metalls in ionischer Form (und nicht als Metallpartikel) das Drucken von sehr
feinen Linien möglich.
Die Oberfläche einer Solarzelle, auf die eine metallische Kontaktierungsstruktur
aufgebracht werden soll, weist üblicherweise eine dielektrische Schicht auf,
welche aufgrund einer Oxidierung der Oberfläche entstanden ist oder welche
willentlich aufgebracht wurde, um die Reflektionseigenschaft der Oberfläche
zu verbessern und so einen erhöhten Anteil des auf die Solarzelle auftreffenden
Lichts in die Solarzelle einzukoppeln.
Für eine funktionierende Kontaktierung muss die Kontaktstruktur
durch die dielektrische Schicht hindurch den darunter liegenden Bereich der Solarzelle
kontaktieren.
Hierfür ist es aus den Siebdruckverfahren bekannt, der Siebdruckpaste
Glasfritte hinzuzufügen und nach Drucken der Kontaktstruktur durch einen Temperaturschritt
(Erhitzen der Solarzelle) einen durch die Glasfritte unterstütztes Durchfeuern
(d.h. Durchätzen) der Metallstruktur durch die dielektrische Schicht zu erzeugen.
Die Verwendung von Glasfritte weist jedoch Nachteile auf, da der Ätzvorgang
der Glasfritte durch die dielektrische Schicht nur Nährungsweise durch Wahl
der Temperatur und Dauer des Temperaturschritts gesteuert werden kann, so dass eine
Beschädigung der unter der dielektrischen Schicht liegenden Bereiche Solarzelle,
insbesondere des n-dotierten Bereiches möglich ist.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird daher die dielektrische Schicht auf der Oberfläche der Solarzelle,
auf die die Kontaktstruktur aufgebracht werden soll, vor dem Aufbringen der metallhaltigen
Tinte mittels eines Lasers entfernt. Hierbei wird die dielektrische Schicht nur
in den Bereichen entfernt, in denen ein Kontakt zwischen der metallischen Kontaktstruktur
und der Solarzelle stattfinden soll.
Um nach dem Entfernen der dielektrischen Schicht eine Oxidierung oder
Verschmutzung der Oberfläche der Solarzelle in diesen Bereichen zu vermeiden,
ist es vorteilhaft, die dielektrische Schicht mittels des Lasers unmittelbar vor
dem Aufbringen der metallhaltigen Tinte auf die Oberfläche der Solarzelle zu
entfernen.
Hierbei ist es insbesondere vorteilhaft, wenn der Laser oder zumindest
die Austrittsöffnung des Lasers wie beispielsweise ein flexibler Lichtleiter
ortsfest mit der Druckdüse verbunden ist. Auf diese Weise können Laser
und Druckdüse derart justiert werden, dass bei der Relativbewegung von Solarzelle
und Druckdüse zunächst mittels des Lasers die dielektrische Schicht entfernt
wird und unmittelbar anschließend das Aufbringen der metallischen Kontaktstruktur
mittels der Druckdüse erfolgt. Auf diese Weise ist keine Justierung zwischen
den Verfahrensschritten des Entfernens der dielektrischen Schicht und des Aufbringens
der metallischen Kontaktstruktur notwendig, vielmehr wird die dielektrische Schicht
in demselben Verfahrensschritt entfernt, indem auch die metallhaltige Tinte aufgebracht
wird.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird zunächst eine
metallische Kontaktstruktur aufgebracht, welche anschließend in einem elektrolytischen
Bad verstärkt wird. Um den Kontakt der metallischen Kontaktstruktur und der
Verstärkung zu verbessern ist es vorteilhaft, wenn vor und/oder nach der Verstärkung
im elektrolytischen Bad die Solarzelle für eine Zeitdauer zwischen einer Sekunde
und dreißig Minuten auf eine Temperatur zwischen 100 °C und 900 °C
erhitzt wird.
Eine Erhitzung der Solarzelle vor dem Verstärken im elektrolytischen
Bad hat den Vorteil, dass in der Tinte enthaltene Lösungsmittel vor dem Eintauchen
der Solarzelle in das elektrolytische Bad verdampfen. Der Schritt der Temperaturbehandlung
und damit der Einsinterung kann auch mit einem nachgeführten Laserstrahl direkt
nach dem Aufbringen der Metallschicht durchgeführt werden.
Typischerweise wird das erfindungsgemäße Verfahren angewandt,
um eine metallische Kontaktstruktur auf die Vorderseite einer Solarzelle aufzubringen.
Die Rückseite der Solarzelle ist typischerweise mit einer ganzflächigen
Metallisierung versehen, welche den Rückseitenkontakt der Solarzelle darstellt.
Die Eigenschaft der Solarzelle, eine Trennung von Ladungsträgern
bei Bestrahlung mit Licht zu erzeugen kann daher ausgenutzt werden, um eine galvanische
(strominduzierte) Verstärkung vorzunehmen, ohne dass die Solarzelle im galvanischen
Bad kontaktiert werden müsste:
Hierzu wird vorteilhafterweise die Solarzelle in das galvanische Bad gegeben und
mit Licht bestrahlt, so dass eine Potentialdifferenz zwischen Vorder- und Rückseite
der Solarzelle erzeugt wird. Das Potential der Metallelektrode kann nun derart gewählt
werden, dass eine Potentialdifferenz zwischen der Metallelektrode und der Vorderseite
der Solarzelle und damit der mittels des Druckverfahrens aufgebrachten metallischen
Kontaktstruktur entsteht, so dass in dem elektrolytischen Bad ein Verstärken
der metallischen Kontaktstruktur stattfindet.
In einer weiteren vorzugsweisen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Rückseite der Solarzelle während der galvanischen
Verstärkung kontaktiert. Wie vorhergehend beschrieben wird die Solarzelle während
der galvanischen Verstärkung beleuchtet, so dass eine Potentialdifferenz zwischen
dem Vorder- und Rückseitenkontakt besteht. Zwischen der kontaktierten Rückseite
der Solarzelle und der Metallelektrode in dem elektrolytischen Bad wird die Potentialdifferenz
nun derart gewählt, dass keine Auflösung der Rückseitenmetallisierung
der Solarzelle im elektrolytischen Bad erfolgt. Auf diese Weise wird erreicht, dass
die galvanische Verstärkung lediglich den Vorderseitenkontakt der Solarzelle
betrifft und dass sich lediglich die Metallelektrode im elektrolytischen Bad auflöst,
nicht aber der Rückseitenkontakt der Solarzelle.
Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird im Folgenden anhand der Figuren näher erläutert. Dabei zeigt
1 den Verfahrensschritt des erfindungsgemäßen
Verfahrens, indem mittels eines Lasers die dielektrische Schicht der Solarzelle
geöffnet wird und mittels Aerosoldruck eine metallhaltige Drucktinte auf die
Oberfläche der Solarzelle aufgebracht wird und
2 den darauf folgenden Verfahrensschritt des erfindungsgemäßen
Verfahrens, in dem die Kontaktstruktur auf der Vorderseite der Solarzelle galvanisch
verstärkt wird.
In 1 ist ein Druckkopf 1 mit
einer Druckdüse 1a dargestellt, welcher zum Aufbringen eines Aerosols
2 auf die Oberfläche 5 einer Solarzelle dient. Der Druckkopf
1 weist Einlässe 3a und 3b auf, in welche Fokussiergas
eingeleitet wird, so dass das Aerosol 2 durch einen Ringstrom der Fokussiergase
derart fokussiert wird, dass es aus der Druckdüse 1a austritt, ohne
die Druckdüse zu berühren.
An dem Druckkopf ist ferner ein Lichtleiter 4 angebracht,
welcher mit einem (nicht dargestellten) Laser verbunden ist. Über den Lichtleiter
4 wird die Oberfläche 5 der Solarzelle mit Laserstrahlung
beaufschlagt, so dass die dielektrische Schicht auf der Oberfläche der Solarzelle
in den beaufschlagten Bereichen durch Verdampfen entfernt wird. Druckdüse
1a und Lichtleiter 4 sind dabei derart justiert, dass bei einer
Bewegung der Solarzelle gemäß Richtung A das Aerosol in dem mittels der
Laserstrahlung geöffneten Bereich der dielektrischen Schicht auf der Oberfläche
5 der Solarzelle aufgebracht wird.
Das Aerosol 2 wird aus einer Siebdruckpaste erzeugt, welche
in etwa 60 wg% Nickelpartikel mit einem Durchmesser von 1 bis 5 µm aufweist.
Da die dielektrische Schicht der Solarzelle mittels des Lasers geöffnet wird,
enthält die Siebdruckpaste, aus der das Aerosol 2 gewonnen wird, keine
Glasfritte, denn ein Durchätzen durch die dielektrische Schicht ist nicht notwendig.
Die restlichen zu 100 wg% fehlenden Gewichtsanteile der Siebdruckpaste bestehen
aus Binde- und Lösungsmitteln.
Der Druckvorgang findet unter Normalatmosphäre bei Raumtemperatur
statt.
Die Relativbewegung zwischen der Oberfläche 5 der Solarzelle
und dem Druckkopf 1 mit der Druckdüse 1a und dem Lichtleiter
4 wird dadurch erreicht, dass die Solarzelle auf einem XY-Tisch gelagert
ist, welcher diese senkrecht zur Strahlrichtung der Druckdüse (d.h. in
1 nach rechts und links und in die Bildebene hinein
und aus dieser heraus) verfahren kann. Anschließend erfolgt ein Temperaturschritt
bei ca. 400 °C um die Kontaktbildung der aufgebrachten Metallpaste zum Halbleiter
durchzuführen.
Nach Abschluss dieses Verfahrensschrittes ist auf der Oberfläche
5 somit mittels des Aerosols eine metallische Kontaktstruktur aufgebracht,
welche eine geringe Linienbreite aufweist. Für die Siebdruckpaste wurde Nickel
als Metall für die Metallpartikel gewählt, so dass die mittels des Aerosoldrucks
aufgebrachte Kontaktstruktur einerseits einen geringen Kontaktwiderstand mit der
sich an der Oberfläche 5 an der Solarzelle befindenden n-Dotierung
der Siliziumsolarzelle aufweist und darüber hinaus eine gute Haftung zwischen
der Kontaktstruktur und der Oberfläche 5 der Solarzelle gegeben ist.
Nachdem dieser Verfahrensschritt abgeschlossen ist, wird die Solarzelle
in ein elektrolytisches Bad zur galvanischen Verstärkung gegeben, wie in
2 dargestellt.
In einem Behälter 6a befindet sich ein elektrolytisches
Bad 6, in das eine Silberelektrode 7 und die Solarzelle
8 – deren Oberfläche 5 die vorhergehend aufgebrachte
metallische Kontaktstruktur aufweist – eingetaucht sind. Der in der Zeichnung
unten liegende Rückseitenkontakt der Solarzelle ist mit dem negativen Kontakt
einer Spannungsquelle verbunden, deren positiver Kontakt mit der Silberelektrode
7 verbunden ist. Eine Lichtquelle 9 beaufschlagt die Vorderseite
der Solarzelle 8 mit Licht, so dass sich zwischen dem in der Zeichnung
oben liegenden Vorderseitenkontakt mit der mittels Aerosoldruck aufgebrachten Kontaktstruktur
und dem Rückseitenkontakt ein Potential ausbildet. Das Potentialverhältnis
zwischen Silberelektrode 7, Vorderseitenkontakt und Rückseitenkontakt
der Solarzelle 8 ist nun derart gewählt, dass Silberionen ausgehend
von der Silberelektrode 7 durch das elektrolytische Bad 6 sich
an der Kontaktstruktur auf der Vorderseite 5 der Solarzelle 8
anlagern, so dass diese galvanisch verstärkt wird.
Ferner ist das Potential der Rückseite der Solarzelle
8 derart gewählt, dass von der Rückseite der Solarzelle keine
Metallionen in das elektrolytische Bad übergehen, so dass sich der Rückseitenkontakt
der Solarzelle 8 nicht auflöst. Das Potential der Vorderseite der
Solarzelle ist dabei geringer, als das Potential der Rückseite der Solarzelle
und dieses wiederum geringer als das Potential der Elektrode.