Die Erfindung betrifft ein Klimagerät, insbesondere zum Kühlen
eines Innenraums, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Klimageräte in ihrer Funktion als stationär und fest eingebaute
Klimaanlagen in Gebäuden, Hallen etc. oder aber auch als mobile Klimageräte
sind allgemein bekannt. Mit diesen Klimageräten kann ein Innenraum eines Gebäudes
z. B. bei heißen Außentemperaturen auf ein gewünschtes Raumklima
gekühlt werden. Derartige Klimageräte sind regelmäßig auch mit
einer Heizfunktion sowie gegebenenfalls auch mit einer Entfeuchterfunktion ausgestattet.
Daneben sind Latentwärmespeicher aus sogenannten Phase change
materials (PCM), d. h. phasenwechselnden Materialien allgemein bekannt. Wird einem
festen PCM Wärme zugeführt, ändert dieses bei Erreichen seiner Schmelztemperatur
seinen Aggregatzustand von fest nach flüssig und absorbiert während dieses
Phasenwechsels eine bestimmte Wärmemenge als sogenannte Schmelzwärme.
Trotz Wärmezufuhr ändert sich hierbei die Temperatur des PCM's nicht,
so dass die Wärme als latente (versteckte) Wärme zwischengespeichert wird.
Bei einem Wärmeentzug durchläuft das PCM einen umgekehrten Phasenwechsel
von flüssig auf fest und die gespeicherte Latentwärme wird wieder bei
konstanter Temperatur abgegeben. PCM-Speichermaterialien stehen insbesondere als
Latentwärmeparafine oder als Salzhydrate mit unterschiedlichen Schmelzpunkten
als z. B. Granulate zur Verfügung. Vorteilhaft können mit solchen Latentwärmespeichern
in wenig Material hohe Wärmemengen ohne damit verbundene Temperaturerhöhungen
abgespeichert werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Klimagerät, insbesondere
zum Kühlen eines Innenraums, zur Verfügung zu stellen, mit dem eine Kühlung
eines Innenraums auf effiziente und energiesparende Art und Weise möglich ist.
Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1.
Gemäß Anspruch 1 ist im Strömungsbereich eines Luftstroms
eines Klimagerätes wenigstens ein ein PCM aufweisender Latentwärmespeicher
angeordnet.
Mit einem derartigen Klimagerät kann eine besonders vorteilhafte,
effektive und energiesparende Betriebsweise einer Klimaanlage bzw. eines Klimagerätes
erzielt werden, da ein von dem Klimagerät erzeugter Kühlluftstrom, der
eine Temperatur unter der Schmelztemperatur des PCM aufweist, bewirkt, dass das
PCM im festen Zustand verbleibt, so dass der Kühlluftstrom unbeeinflusst in
einen Innenraum entweicht. Für den Fall jedoch, dass das Klimagerät, z.
B. aus Energieeinsparungsgründen ausgeschaltet wird und zugleich die Raumlufttemperatur
auf einen Wert ansteigt, der über der Schmelztemperatur des PCM liegt, wechselt
das PCM seinen Aggregatzustand von fest zu flüssig, wobei das PCM thermische
Energie (Schmelzenergie) aus der Raumluft aufnimmt und dieser somit Wärme entzieht.
Damit kann – in Abhängigkeit von der PCM-Menge und PCM-Anordnung –
sichergestellt werden, dass sich der Innenraum auch bei abgeschaltetem Klimagerät
nicht weiter bzw. nicht wesentlich erwärmt, d. h. dass der Innenraum passiv
klimatisiert wird und die Temperatur auf einem vorgegebenen Wert stabilisiert werden
kann. Je nach den vorgegebenen Parametern und Kühlbedingungen kann die Schmelztemperatur
des PCM in der Regel zwischen 22 bis 28°C gewählt werden, wobei die bevorzugte
Schmelztemperatur zur Kühlung von Innenräumen z. B. in Wohngebäuden
bei 24°C liegt.
In einer bevorzugten konkreten Ausgestaltung ist der Latentwärmespeicher
durch einen ein PCM aufnehmenden Beutel aus einem sehr gute Wärmeleiteigenschaften
aufweisenden Material, z. B. aus Leichtmetall, wie z. B. Aluminium, gebildet. Dadurch
wird eine insgesamt einfache und preiswerte sowie auch funktionssichere Aufbewahrungsmöglichkeit
von PCM, das z. B. aus Salzhydraten oder Parafinen gebildet ist, zur Verfügung
gestellt.
Der Latentwärmespeicher ist gemäß einer weiteren bevorzugten
konkreten Ausgestaltung durch eine Mehrzahl von voneinander beabstandeten Beuteln
gebildet, die ein sogenanntes PCM-Register ausbilden. Je nach konkreten Anström-
und Umströmungsbedingungen können die einzelnen Beutel hierbei unterschiedlich
angeordnet werden. Bevorzugt ist hierbei eine solche Anordnung, bei der die einzelnen
Beutel allesamt quer zum Kühlluftstrom liegen. Je nach Einsatzfall kann es
aber gegebenenfalls auch erforderlich sein, die Beutel beabstandet voneinander in
Strömungsrichtung hintereinanderliegend anzuordnen.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Latentwärmespeicher
in Verbindung mit einem Klimagerät anzuordnen. Hervorragende Ergebnisse in
Verbindung mit der gewünschten passiven Klimatisierung ergeben sich dann, wenn
der wenigstens eine Latentwärmespeicher im Bereich einer Luftauslassöffnung
des Klimagerätes angeordnet ist. Konkret kann dabei der wenigstens eine Latentwärmespeicher
innerhalb eines in der Luftauslassöffnung mündenden Ausströmkanals
oder außerhalb dieses Ausströmkanals, d. h. vor der Luftauslassöffnung
des Klimagerätes und damit im wesentlichen im Bereich des zu klimatisierenden
Innenraums angeordnet sein.
Um die bei abgeschaltetem Klimagerät mittels dem PCM erzeugte
Kühlluft schnell und vorteilhaft im Raum verteilen zu können, ist nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dem wenigstens
einen Latentwärmespeicher eine Gebläse- und/oder Ventilatoreinrichtung
so zuzuordnen, dass bei abgeschalteter Klimafunktion des Klimagerätes mittels
der Gebläse- und/oder Ventilatoreinrichtung eine gewünschte Luftverteilung
durchgeführt werden kann. Grundsätzlich ist jedoch auch eine Luftverteilung
ohne eine derartige Gebläse- und/oder Ventilatoreinrichtung möglich, und
zwar aufgrund der natürlichen Konvektion, gemäß der die kalte Luft
nach unten fällt, während die warme Luft nach oben aufsteigt.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der wenigstens eine
Latentwärmespeicher in einer vor der Luftauslassöffnung angeordneten Halteeinrichtung
gehaltert. Diese Halteeinrichtung weist wenigstens eine Lufteinlassöffnung
und wenigstens eine Luftauslassöffnung auf, zwischen denen im Strömungsbereich
des Luftstroms der wenigstens eine Latentwärmespeicher angeordnet sein kann.
Vorteilhaft ist die Halteeinrichtung hierbei z. B. in einer einfachen Ausgestaltung
durch einen auf gegenüberliegenden Seiten offenen Halterahmen gebildet, an
dem z. B. das Latentwärmespeicher-Register gehaltert ist. Der Halterahmen kann
z. B. aus einem Kunststoffmaterial, insbesondere auch aus einem faserverstärkten
Kunststoffmaterial ausgebildet sein. Gemäß einer hierzu alternativen Ausgestaltung
kann die Halteeinrichtung aber auch durch eine einseitig offene Haltebox ausgebildet
sein, die wenigstens einen gegebenenfalls in der Öffnungsweite verstellbaren
Luftauslassschlitz aufweist und in der der wenigstens eine Latentwärmespeicher
aufgenommen und gehaltert ist. Eine derartige Halteeinrichtung kann ebenfalls wiederum
aus einem Kunststoffmaterial, z. B. einem faserverstärkten Kunststoffmaterial
ausgebildet sein. Der Vorteil einer derartigen lediglich einseitig offenen Haltebox
liegt darin, dass z. B. ein Latentwärmespeicher-Register im montierten Zustand
der Halteeinrichtung nicht von außen frei zugänglich ist und damit auch
eine Manipulation nicht möglich ist.
Bevorzugt ist die Halteeinrichtung als separates Bauteil ausgebildet,
das z. B. im Sinne eines Nachrüstsatzes an bestehende Ausströmöffnungen
von Klimageräten bzw. Klimaanlagen angebaut werden kann.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann das Klimagerät
aber auch als Anbauteil und/oder Ergänzungsteil für ein Möbelstück,
insbesondere für ein Büromöbelstück ausgebildet sein. So kann
das Klimagerät z. B. als montierbares Anbauteil an einem Schreibtisch, einem
Wandschrank oder einem Wandregal etc. ausgebildet sein. Besonders bevorzugt ist
auch eine Ausbildung des Klimagerätes, bei der das Klimagerät selbst integraler
Bestandteil eines Möbelstückes ist, d. h. z. B. Bestandteil eines Tisches,
eines Regals oder eines Schrankes ist. Unter die Begriffe Schrank bzw. Regal sollen
dabei sämtliche Möbelstücke fallen, die Stauräume zur Verfügung
stellen, so z. B. auch Karteischränke, Rollcontainer, Desktop-Boxen, Schubladenschränke,
Drehschränke etc. Darüber hinaus ist auch eine Anwendung nicht nur auf
Büromöbelstücke beschränkt. So können derartige als in
Möbelstücke integrierte Klimageräte auch in Wohnmöbel bzw. Badmöbel
oder dergleichen integriert werden.
Für eine einfache Montage und auch Reparatur- bzw. Austauschmöglichkeit
ist ferner vorgesehen, dass der wenigstens eine Latentwärmespeicher lösbar
und austauschbar in der Halteeinrichtung gehaltert ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
1 schematisch eine herkömmliche Ausströmöffnung
einer stationären Klimaanlage,
2 schematisch eine vor der Ausströmöffnung
montierte Halteeinrichtung, die hier beispielhaft als Haltebox ausgebildet ist,
und
3 schematisch eine Innenansicht der Haltebox nach
2 mit darin angeordneten PCM-Register.
In 1 ist schematisch eine herkömmliche
Luftauslassöffnung 1 eines Ausströmkanals eines stationären
oder mobilen Klimagerätes gezeigt, die mittels eines hier ebenfalls lediglich
schematisch dargestellten Lamellen-Lüftungsgitters 2 verschlossen
ist.
Wie dies der 2 entnommen werden kann,
ist vor diese Luftauslassöffnung beispielsweise eine einseitig offene Haltebox
3 montierbar, die die Luftauslassöffnung 1 wenigstens bereichsweise,
bevorzugt jedoch, wie hier dargestellt, vollständig überdeckt.
Die Haltebox, die im Detail in der 3
dargestellt ist, weist auf ihrer dem Lamellen-Lüftungsgitter 2 der
Luftauslassöffnung 1 zugewandten Seite eine Lufteinlassöffnung
auf, durch die die aus dem Lamellen-Lüftungsgitter 2 austretende Kühlluft
in die Haltebox 3 gelangt, wo sie über die hier ebenfalls beispielhaft
als Lamellen-Lüftungsgitter 4 ausgebildeten Lüftungsschlitze
in einen Gebäudeinnenraum 5 entweichen kann.
Die Haltebox 3 ist über daran ausgebildete Befestigungsflansche
im die Luftauslassöffnung 1 umgebenden Randbereich z. B. mittels einer
Schraubverbindung oder dergleichen befestigbar. Auch eine Rast- und/oder Klebeverbindung
ist ebenso wie eine Einhakverbindung möglich.
Im Inneren der Haltebox 3 ist, wie dies insbesondere der
3 entnommen werden kann, ein Register von voneinander
gleichmäßig beabstandeten PCM-Beuteln 7 gehaltert. Diese PCM-Beutel
7 bestehen beispielsweise aus einer Aluminiumfolie, in deren Innerem z.
B. ein granulatförmiges Salzhydrat als PCM aufgenommen ist, das beispielsweise
bei Raumlufttemperaturen von ca. 24°C beginnt seinen Aggregatzustand von fest
zu flüssig zu wechseln.
Die PCM-Beutel 7 sind über hier nur lediglich schematisch
dargestellte Haltevorrichtungen 8 bevorzugt lösbar und austauschbar
in der Haltebox 3 aufgenommen.
Anstelle einer derartigen Haltebox 3 kann die Halteeinrichtung
aber auch lediglich aus einem rechteckförmigen, umlaufenden Rahmen gebildet
sein, indem dann die PCM-Beutel 7 als Register gehaltert sind.
Im Betrieb der Klimaanlage strömt Kühlluft über das
Lamellen-Lüftungsgitter 3 in die Haltebox 3 und umströmt
dort die PCM-Beutel 7. Da die Kühlluft zur Innenraumklimatisierung
regelmäßig eine Temperatur von unter 24°C aufweist, das PCM jedoch
bei Raumlufttemperaturen von über 24°C erst beginnt, seinen Aggregatzustand
von fest zu flüssig zu wechseln, bleibt das PCM daher im festen, kristallinen
Zustand, so dass die Kühlluft über das Lamellen-Lüftungsgitter
4 mit der vorgesehenen Kühllufttemperatur in den Gebäudeinnenraum
5 entweicht. Für den Fall allerdings, dass die Klimaanlage ausgeschaltet
wird und sich bei z. B. höheren Außenlufttemperaturen im Gebäudeinnenraum
5 eine Temperatur von höher als 24°C einstellt, beginnt das PCM
in den PCM-Beuteln 7 seinen Aggregatzustand von fest auf flüssig zu
wechseln. Dieser Phasenwechsel benötigt enorme Mengen an thermischer Energie
die aus der Raumluft aufgenommen wird und dann bei gleichbleibender Temperatur des
Speichermaterials im PCM gespeichert wird. Dadurch wird sichergestellt, dass sich
der Gebäudeinnenraum 5 nicht weiter erwärmen kann, d. h. der
Gebäudeinnenraum 5 wird passiv klimatisiert und die Temperatur kann
sich auf einen vorgegebenen Wert stabilisieren. Für den Fall, dass ausgehend
von diesem Zustand, die Klimaanlage wieder in Betrieb genommen wird, umströmt
dann Kühlluft wieder die PCM-Beutel 7, so dass das PCM seinen Aggregatzustand
schließlich wiederum von flüssig nach fest zurückwechselt, wodurch
die im PCM gespeicherte Wärme wieder an die Umgebung abgegeben wird. Diese
durch die abgegebene Wärme bedingte Temperaturerhöhung kann jedoch durch
den in den Gebäudeinnenraum 5 einströmenden Kühlluftstrom
ausgeglichen und reguliert werden.
Die Haltebox ist vorzugsweise ein separates Bauteil, das nachträglich
an bereits bestehende Luftauslassöffnungen bzw. darüber montiert werden
kann, und zwar sowohl in Verbindung mit stationären Klimaanlagen als auch mit
mobilen Klimageräten.
Weiter besteht die Möglichkeit, in die Haltebox bzw. gegebenenfalls
auch in einen Ausströmkanal einer Klimaanlage eine Ventilator- und/oder Gebläseeinrichtung
zu integrieren, bevorzugt jedoch in die Haltebox 3, die unabhängig
von der Klimafunktion der Klimaanlage betätigbar ist und mit der die durch
die Wärmeaufnahme des PCM im Bereich der PCM-Beutel 7 erzeugte Kühlluft
im Gebäudeinnenraum 5 durch Zwangskonvektion in der gewünschten
Weise verteilt werden kann.