| Dokumentenidentifikation |
DE102006030900A1 03.01.2008 |
| Titel |
Verfahren und Vorrichtung zur Erzeugung von fälschungssicheren Etiketten |
| Anmelder |
Nägele, Martin, Dr., 28359 Bremen, DE |
| Erfinder |
Nägele, Martin, Dr., 28359 Bremen, DE |
| DE-Anmeldedatum |
02.07.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006030900 |
| Offenlegungstag |
03.01.2008 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
03.01.2008 |
| IPC-Hauptklasse |
G09F 3/02(2006.01)A, F, I, 20060702, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
B42D 15/10(2006.01)A, L, I, 20060702, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erzeugung von fälschungssicheren Etiketten aus mehrschichtigen Folien. Das erfindungsgemäße Ziel ist die Herstellung von Etiketten aus ein- oder mehrschichtigen Folien durch selektiven Laserabtrag des Folienmaterials. Je nach Tiefe und Ort des Laserabtrages wird ein charakteristisches Farbmuster oder eine transluzente Struktur erzeugt, die gleichzeitig die Folie mechanisch so schwächt, dass eine zerstörungsfreie Ablösung nach einmaligem Aufkleben nicht mehr möglich ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Erzeugung von fälschungssicheren Etiketten aus mehrschichtigen Folien.
Das erfindungsgemäße Ziel ist die Herstellung von Etiketten aus ein- oder
mehrschichtigen Folien durch selektiven Laserabtrag des Folienmaterials. Je nach
Tiefe und Ort des Laserabtrages wird ein charakteristisches Farbmuster oder eine
transluzente Struktur erzeugt, die gleichzeitig die Folie mechanisch so schwächt,
dass eine zerstörungsfreie Ablösung nach einmaligem Aufkleben nicht mehr
möglich ist.
Bisheriger Stand der Technik
Bisher ist es üblich, wie zum Beispiel in der europäischen
Patentschrift EP 0961693 beschrieben, ein
Schwächungsmuster in fälschungssichere Dokumente oder Etiketten einzubringen.
Typischerweise werden diese Strukturen durch Prägetechniken erzeugt. Dieser
Fertigungsprozess erfolgt typischerweise bei der Herstellung des Etiketten-Rohlings.
Aufgrund der festgelegten Geometrie des Prägewerkzeuges gleichen sich die Schwächungsmuster
aller Etiketten-Rohlinge. Die Farbgebung und Mustererzeugung der Etiketten wird
bei bisher üblichen Herstellungsverfahren durch Druckprozesse erzeugt.
Die Beschriftung bzw. Gravur von Bauteilen erfolgt in vielen Bereichen
der Industrie durch den Einsatz von Laserstrahlung. Je nach Anwendung kommen unterschiedlichste
Laserlichtquellen zum Einsatz. Die Beschriftung kann an der Oberfläche oder
im Volumen des Bauteils erfolgen. Die Tiefe der Gravur kann sehr unterschiedlich
gewählt werden. Zum Beispiel bei der Herstellung von Prägewerkzeugen kann
eine sehr tiefe Gravur gewählt werden. Die Eindringtiefe kann durch die Einstellung
von geeigneten Laserparametern gewählt werden.
Beschreibung
Zur Herstellung von Dokumenten oder Etiketten mit Sicherheitsmerkmalen
kann erfindungsgemäß ein Rohmaterial aus einer oder mehreren dünnen
Schichten Verwendung finden. Dieses Rohmaterial wird in einer geeigneten Laserbeschriftungsanlage
weiter bearbeitet. So werden die Parameter der Laserstrahlung dynamisch, während
der Erzeugung der Beschriftung geändert, um die Eindringtiefe der Gravur zu
variieren. Wie in Zeichnung 1 dargestellt, kann so, bei geringster Wirkung des Lasers
nur eine leichte Veränderung der Oberfläche erzeugt werden. Bei Steigerung
der Wirkung des Laserstrahls erhöht sich die Tiefe der Gravur. So können
tiefer liegende Schichten des Rohmaterials mit anderen optischen und/oder mechanischen
Eigenschaften freigelegt werden. So können zum Beispiel Farbeffekte erzeugt
werden. Werden tief liegende transparente Schichten freigelegt, so dass Licht das
Schichtsystem komplett durchstrahlen kann, können Beschriftungsstrukturen erzeugt
werden, die von beiden Seiten erkennbar bzw. lesbar sind. Bei weiterer Steigerung
der Laserleistung kann das Rohmaterial komplett lokal durchtrennt werden. So kann
eine Perforation, wie in Zeichnung 2 skizziert, zur Schwächung des Rohmaterials
eingebracht werden, damit dieses nach einmaligem Aufkleben nicht mehr zerstörungsfrei
abgelöst werden kann. Schließlich kann durch Schreiben einer geschlossenen
Kontur mit hinreichender Laserwirkung das erzeugte Etikett ausgeschnitten werden.
So kann der Laser als Beschriftungs-, Gravur-, Perforations-, und
Schneidewerkzeug verwendet werden. Durch die flexible, dynamische Veränderung
der Beschriftungs- und Laserparameter können aus preiswertem endlosem Rohmaterial
hochwertige Etiketten hergestellt werden. Dabei können mehrere Sicherheitsmerkmale,
wie Schwächungsmuster, transluzente Struktur, Farbstruktur und Beschriftung,
dynamisch miteinander korreliert werden.
- 1
- Darstellung der Schicht 1
- 2
- Darstellung der Schicht 2
- 3
- Eindringtiefe mit Freilegung einer tieferen Schicht
- 4
- Dicke der Folie/des Rohmaterials
- 5
- Lasergravierte Schwachstelle/Sollbruchstelle
- 6
- Perforationsstelle/Schnitt durch das Rohmaterial
- 7
- Lasergravur ohne Freilegung einer tieferen Schicht
- 8
- Oberfläche der Dokumente/Etiketten
- 9
- Lasergravierte Region des Dokumentes/Etikettes
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| Anspruch[de] |
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Verfahren und Vorrichtung zur Erzeugung von Dokumenten und/oder Etiketten
mit Sicherheitsmerkmalen dadurch gekennzeichnet, dass diese aus einem ein-
oder mehrschichtigen Rohmaterial durch Bearbeitung mit einem geeigneten Laser erzeugt
werden und dabei die Laserparameter dynamisch während der Erzeugung verändert
werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch Veränderung
der Laserparameter während der Erzeugung des Dokumentes oder Etikettes eine
Gravur unterschiedlicher Tiefe oder in unterschiedlicher Tiefe erzeugt wird. Wobei
das Tiefenrelief als Sicherheitsmerkmal mit der Beschriftung korreliert sein kann.
Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
dass durch die Lasergravur eine transluzente Struktur entsteht, die von beiden Seiten
als Sicherheitsmerkmal erkennbar ist.
Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass durch
die Lasergravur eine Struktur zur mechanischen Schwächung entsteht, so dass
das Dokument/Etikett nach einmaligem Aufkleben nicht mehr zerstörungsfrei abgelöst
werden kann.
Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass durch
die Lasergravur unterschiedlich tief liegende Schichten unterschiedlicher Farbe
freigelegt werden können, wobei durch das Tiefenrelief Farbeffekte erzeugt
werden, die sowohl mikroskopischer als auch makroskopischer Ausdehnung sein können.
Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass durch
die Erhöhung der Laserleistung auf einer Kontur um die sonstigen Gravurmerkmale
herum das Dokument/Etikett ausgeschnitten oder für die Vereinzelung vorbereitet
werden kann. Diese Kontur kann beliebig gewählt oder auch dynamisch verändert
werden.
Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dokumenten/Etiketten
aus preiswertem endlosmaterial, das typischerweise auf Rollen zugeführt wird,
gefertigt werden kann.
Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gravur
unter einer transparenten Schutzschicht verborgen ist.
Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass je nach
Ausprägung der Tiefenstruktur die Sicherheitsmerkmale mit bloßem Auge
oder mit optischen Hilfsmitteln gelesen werden kann.
Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zeichen
oder Codes auf dem Dokument/Etikett aus Punkten oder Regionen mit unterschiedlicher
Form und Abstand zusammengesetzt ist.
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