Die Erfindung betrifft ein Schutzrollo für ein Kraftfahrzeug,
insbesondere für ein Kraftfahrzeug mit einem zum Fahrgastraum offenen Kofferraum,
umfassend eine Wickelwelle und ein, an der Wickelwelle auf- und/oder abwickelbar
angebrachtes, flexibles Flächengebilde, das mindestens ein, der freien Seite
zugeordnetes, erstes Befestigungsmittel zur lösbaren Befestigung an einem Kraftfahrzeug
aufweist.
Aus der DE 297 09 524 U1
sind Rollos zum Abschirmen von Kraftfahrzeugscheiben gegen Sonneneinstrahlung bekannt,
wobei eine Rollobahn oder zwei Rollobahnen an einer Wickelwelle auf- und/oder abwickelbar
angebracht sind. Die Wickelwelle ist in einer Kassette gelagert, die ein außenliegendes
Haftelement zur lösbaren Befestigung des Rollos an der Kraftfahrzeugscheibe
aufweist. Die Haftelemente erlauben eine einfache Befestigung. Eine derartige Befestigung
einer Rollokassette mittels Haftelementen ist jedoch bei einem Trenngitterrollo
aufgrund von Sicherheitsanforderungen an eine mögliche Gepäckrückhaltung
im Regelfall nicht ohne zusätzliche Abstützung möglich.
Für Trenngitterrollos in Kraftfahrzeugen ist es daher bekannt,
die Wickelwelle in einer Kassette zu lagern, die in den Seitenverkleidungen oder
einer Rücksitzlehne des Kraftfahrzeugs sicher verriegelt werden kann. Eine
Verriegelung kann beispielsweise durch geeignete Riegelelemente oder durch einen
geeigneten Schiebemechanismus erfolgen.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Schutzrollo mit einer
Befestigung zu schaffen, durch welche eine einfache Handhabung beim Ein- und Ausbau
des Schutzrollos möglich ist, und welches kostengünstig und in Leichtbauweise
herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Schutzrollo für ein
Kraftfahrzeug umfassend eine Wickelwelle und ein, an der Wickelwelle auf- und/oder
abwickelbar angebrachtes, flexibles Flächengebilde, das mindestens ein, der
freien Seite zugeordnetes, erstes Befestigungsmittel zur lösbaren Befestigung
an einem Kraftfahrzeug aufweist. Erfindungsgemäß ist an der Wickelwelle
eine flexible Materialbahn auf- und/oder abwickelbar angebracht, wobei die flexible
Materialbahn mindestens ein zweites, der freien Seite zugeordnetes, Befestigungsmittel
zur lösbaren Befestigung an dem Kraftfahrzeug aufweist, so dass das zumindest
teilweise abgewickelte Flächengebilde durch das erste und das zweite Befestigungsmittel
in dem Kraftfahrzeug unter Spannung befestigbar ist. Durch die Befestigungsmittel
ist ein einfaches Befestigen oder Abnehmen des Schutzrollos ohne Kraftaufwand möglich.
Die Verwendung einer flexiblen Materialbahn ermöglicht eine kostengünstige
Herstellung des Schutzrollos in Leichtbauweise. Durch Anbringen einer Vielzahl an
geeigneten, zu den Befestigungselementen korrespondierenden Halterungen in dem Kraftfahrzeug
ist eine variable Befestigung des Schutzrollos an verschiedenen Stellen des Kraftfahrzeugs
möglich. Beispielsweise ist das Rollo in einem Kombi-Fahrzeug bei aufgestellter
Rücksitzbank oder Rücksitzreihe hinter der Rücksitzbank und in dem
gleichen Fahrzeug bei umgeklappter Rücksitzbank hinter einer Vordersitzreihe
anbringbar. Das Schutzrollo ist insbesondere für den Rückhalt von Gepäckstücken
vorgesehen. Es kann gemäß einer anderen Ausführungsform auch zum
Sonnenschutz und Sichtschutz im Bereich von Fahrzeugscheiben oder an anderer Stelle
im Laderaum vorgesehen sein.
Die Materialbahn ist gemeinsam mit dem flexiblen Flächengebilde
auf der Wickelwelle auf- und/oder abwickelbar angebracht, rollt beim Abwickeln des
flexiblen Flächengebildes von der Wickelwelle auch die Materialbahn aus. Andererseits
sind die beiden Bahnen gemeinsam auf die Wickelwelle aufrollbar und so schnell und
platzsparend verstaubar. Die Verbindung zwischen Flächengebilde und/oder Materialbahn
mit der Wickelwelle erfolgt in einer Ausführungsform mittels Keder. Dieser
kann in eine entsprechende Nut an der Wickelwelle eingebracht, beispielsweise eingeschoben
werden. In einer Ausführungsform sind das Flächengebilde und die Materialbahn
an unterschiedlichen Stellen am Umfang der Wickelwelle angeordnet.
In einer Ausgestaltung der Erfindung umfasst das Schutzrollo weiter
ein Rückstellelement, insbesondere eine Rückholfeder, wobei das flexible
Flächengebilde entgegen der Kraft des Rückstellelements von der Wickelwelle
abwickelbar ist. Durch das Rückstellelement kann eine Netzlose des Schutzrollos
bei abgewickeltem Flächengebilde verhindert werden, so dass das Flächengebilde
unter Spannung gehalten wird.
In Weiterbildung der Erfindung umfasst das Schutzrollo mindestens
einen Gurtstraffer, durch den das mindestens teilweise abgewickelte Flächengebilde
spannbar ist. Durch den Gurtstraffer kann dabei das Flächengebilde zwischen
den Befestigungsmitteln gestrafft und eine Netzlose eliminiert werden.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung umfasst das erste Befestigungsmittel
und/oder das zweite Befestigungsmittel eine Bedienstange, welche in mindestens eine
korrespondierende Lagerung des Kraftfahrzeugs einsetzbar ist. Die Bedienstange ist
in einer Ausführungsform an dem freien Ende des flexiblen Flächengebildes
befestigt und in seitliche Lagerungen des Kraftfahrzeugs einsetzbar. Die Lagerungen
sind. dabei in vorteilhafterweise derart gestaltet, dass die Bedienstange auch bei
hohen aufgebrachten Kräften, beispielsweise bei einer Notbremsung,
sicher gelagert ist.
In einer weiteren Ausgestaltung umfasst das erste Befestigungsmittel
und/oder das zweite Befestigungsmittel mindestens einen Haken, welcher in eine korrespondierende
Öse des Kraftfahrzeugs einhakbar ist. Die Ösen sind in einer Ausführungsform
am Boden des Kraftfahrzeugs angeordnet, wobei eine Anordnung vorteilhafterweise
derart erfolgt, dass eine Verletzungsgefahr der Insassen ausgeschlossen ist.
In einer Weiterführung der Erfindung ist die Wickelwelle in einer
Kassette gelagert. Durch die Kassette ist ein guter Schutz des Rollos bei Gebrauch
und Nichtgebrauch vor Zerstörung und Verschmutzung gegeben. In einer Ausführungsform
ist die Kassette in Leichtbauweise ausgeformt. Diese Bauweise ist möglich,
da bei einer erfindungsgemäßen Befestigung mittels der Materialbahn durch
die Kassette keine Kräfte für eine Rückhaltung des Gepäcks aufgenommen
werden müssen.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist die Wickelwelle und/oder
die Kassette in einer seitlichen Aufnahme in der Brüstung eines Fahrzeugs verriegelbar.
In einer Ausführungsform ist das Schutzrollo dabei fest mit dem Fahrzeug verbindbar.
Durch Entriegelung kann das Schutzrollo entfernt werden und/oder an einer weiteren
Stelle im Kraftfahrzeug angebracht werden.
In Weiterführung der Erfindung weist die Kassette mindestens
einen zu dem mindestens einen Haken korrespondierenden Schlitz auf. Die Materialbahn
kann dabei umgeschlagen und an der Kassette befestigt werden. Die umgeschlagene
Materialbahn ist dabei als Tasche oder als Spaltabdeckung verwendbar.
In einer Ausgestaltung der Erfindung sind das flexible Flächengebilde
und/oder die Materialbahn als Netz ausgeformt. Ein Netz ermöglicht eine gute
Rückhaltung von Gepäckstücken, wobei eine Sicht des Fahrers nicht
oder nur unwesentlich eingeschränkt wird.
In einer anderen Ausgestaltung sind das flexible Flächengebilde
und/oder die Materialbahn als Plane ausgeformt. Die Materialbahn dient dabei beispielsweise
auch dem Schutz einer Rückseite einer Rücksitzbank und/oder einer Vordersitzreihe.
Bei Ausgestaltung des flexiblen Flächengebildes als Plane ist vorzugsweise
ein durchsichtiges Material eingesetzt, um so eine Sichtbehinderung zu vermeiden.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in den Zeichnungen
schematisch dargestellt sind. Für gleiche Bauteile werden dabei einheitliche
Bezugszeichen verwendet.
In den Zeichnungen zeigen:
1: eine Darstellung eines hinter einer Rücksitzbank
eines Fahrzeugs angeordneten Schutzrollos in Form eines Trenngitterrollos,
2: eine geschnittene Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
eines Schutzrollos mit einer Wickelwelle, auf der zwei Netze auf- und/oder abwickelbar
angebracht sind,
3: eine geschnittene Seitenansicht des Trenngitterrollos
gemäß 1 mit einer Wickelwelle, auf der ein
Netz und eine Plane auf- und/oder abwickelbar angebracht sind,
4: eine geschnittene Seitenansicht der Wickelwelle
gemäß 3 in einem aufgewickelten Zustand,
5: das Trenngitterrollo gemäß 1
in einer weiteren Befestigungsposition,
6: das Trenngitterrollo gemäß 1,
wobei die Materialbahn als Tasche umgeschlagen ist, und
7: das Trenngitterrollo gemäß 1,
wobei die Materialbahn als Spaltabdeckung umgeschlagen ist.
1 zeigt schematisch ein als Schutzrollo dienendes Trenngitterrollo
1, welches in einem teilweise dargestellten Fahrzeug 2 anbringbar
ist. Das Fahrzeug 2 weist einen zum Fahrgastraum offenen Kofferraum
20 auf. In der dargestellten Ausführungsform ist das Trenngitterrollo
1 zumindest wie in 1 dargestellt hinter einer
Rücksitzbank 21 des Fahrzeugs 2 anbringbar. Hierfür
weist das Fahrzeug 2 zum Anbringen des Trenngitterrollos 1 Ösen
22 am Boden des Kofferraums 20 sowie seitliche Lagerungen
23 und seitliche Aufnahmen 24 an der seitlichen Brüstung
des Fahrzeugs 2 auf. Von den seitlichen Lagerungen 23 und Aufnahmen
24 ist jeweils nur eine in der Figur sichtbar. Es sind weiter auch Fahrzeuge
mit davon abweichenden Möglichkeiten zum Anbringen eines Trenngitterrollos
denkbar.
Das dargestellte Trenngitterrollo 1 umfasst eine Wickelwelle
10 sowie ein, als Netz ausgeformtes, flexibles Flächengebilde
11 und eine, als Plane ausgeformte, flexible Materialbahn 12.
Das flexible Flächengebilde 11 und die Materialbahn 12 sind
auf- und/oder abwickelbar auf der Wickelwelle 10 angebracht. An dem von
der Wickelwelle 10 abgewandten freien Ende des flexiblen Flächengebildes
11 ist eine Bedienstange 13 befestigt. Die Bedienstange
13 ist durch einen Nutzer ergreifbar, so dass das flexible Flächengebilde
11 von der Wickelwelle 10 abgewickelt wird und die Bedienstange
13 kann wie dargestellt in die seitliche Lagerung 23 des Kraftfahrzeugs
2 eingehängt werden.
Beim Abwickeln des flexiblen Flächengebildes 11 wird
die gemeinsam mit dem flexiblen Flächengebilde 11 auf der Wickelwelle
10 angeordnete Materialbahn 12 ebenfalls abgewickelt. Die Materialbahn
12 weist an ihrem freien, von der Wickelwelle 10 abgewandten Ende,
eine Bedienstange 14 für eine Erhöhung der Stabilität auf.
An der Bedienstange 14 sind Haken 15 angeordnet, welche in die
Ösen 22 des Kraftfahrzeugs 2 eingehängt werden können.
Durch die Bedienstange 13 und die Haken 15 ist eine einfache Befestigung
des Trenngitterrollos 1 in dem Kraftfahrzeug 2 unter Spannung
des flexiblen Flächengebildes 11 möglich.
Die Wickelwelle 10 ist in der dargestellten Ausführungsform
in einer Kassette 16 gelagert. Die Kassette 16 kann wie dargestellt
in den seitlichen Aufnahmen 24 abgestützt werden. Aufgrund der Spannung
des Flächengebildes 11 bei Befestigung mittels der Befestigungsmittel
13, 15 ist jedoch eine Verriegelung der Kassette 16 in
den seitlichen Aufnahmen 24 zur sicheren Rückhaltung des Gepäcks
nicht zwingend notwendig. Es ist somit eine einfache und schnelle Befestigung des
Trenngitterrollos 1 ohne Kraftaufwand möglich.
Die Haken 15 sind in der dargestellten Ausführungsform
über Gurte 150 mit der Materialbahn 12 verbunden. In einer
Ausführungsform weisen die Gurte 150 Gurtstraffer auf, durch welche
das flexible Flächengebilde 11 nach einer Befestigung in den Ösen
22 und den seitlichen Lagerungen 23 straffbar ist, so dass eine
mögliche Netzlose eliminiert wird. Alternativ oder zusätzlich ist an der
Wickelwelle 10 eine nicht sichtbare Rückholfeder angeordnet, wobei
das flexible Flächengebilde 11 entgegen der Kraft der Rückholfeder
von der Wickelwelle 10 abgewickelt wird, so dass die Rückholfeder
das flexible Flächengebilde 11 unter Spannung hält.
Die dargestellte Kassette 16 weist zwei Schlitze
163 auf, welche sich in Längsrichtung der Wickelwelle 10
im Wesentlichen im Bereich der Haken 15 befinden, und in welche, wie weiter
unten im Detail erläutert wird, die Haken 15 einhängbar sind.
Durch die Verwendung von zwei Rollobahnen sind für das flexible
Flächengebilde 11 und die Materialbahn 12 unterschiedliche
Materialien verwendbar. In der in 1 dargestellten Ausführungsform
ist die Materialbahn 12 als Plane ausgeformt. Sie dient daher auch dem
Schutz der Rückseite der Rücksitzbank 21. In anderen Ausführungsformen
sind die Materialbahn 12 und das flexible Flächengebilde
11 aus dem gleichen Material, und insbesondere auch aus einer Bahn, ausgeformt.
2 zeigt schematisch eine geschnittene Seitenansicht
eines Trenngitterrollos 1' gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel,
wobei auf der Wickelwelle 10 ein flexibles Flächengebilde
11' und eine Materialbahn 12' angebracht sind. Das flexible Flächengebilde
11' und die Materialbahn 12' sind dabei gemeinsam aus einem Material,
beispielsweise einem Netz, mit einem Keder 110' ausgeformt. Über den
Keder 110' sind das Flächengebilde 11' und die Materialbahn
12' an der Wickelwelle 10 befestigt. Die Wickelwelle
10 ist in der dargestellten Ausführungsform in einer Kassette
16 gemäß 1 gelagert. Die dargestellte
Kassette weist eine erste Öffnung 161 und eine zweite Öffnung
162 auf, durch welche das flexible Flächengebilde 11' bzw.
die Materialbahn 12' abwickelbar sind. Die Kassette 16 weist weiter
zwei Schlitze 163 auf, von denen nur einer in 4
sichtbar ist. Die Funktion der Schlitze 163 wird weiter unten mit Bezug
auf 4 erläutert.
3 zeigt eine geschnittene Seitenansicht des Trenngitterrollos
1 gemäß 1, wobei ein, als Netz ausgeformtes,
flexibles Flächengebilde 11 und eine, als Plane ausgeformte, Materialbahn
12 an der Wickelwelle 10 auf- und/oder abwickelbar angebracht
sind. In der dargestellten Ausführungsform ist an der als Plane ausgeformten
Materialbahn 12 ein Keder 110 ausgeformt. In einer anderen Ausführungsform
ist ein Keder an dem flexiblen Flächengebilde 11 ausgeformt. Das flexible
Flächengebilde 11 und die Materialbahn 12 sind in der dargestellten
Ausführungsform über eine Verbindungsstelle 111 miteinander verbunden.
Die Verbindung ist beispielsweise genäht, geklebt oder genietet. In einer anderen
Ausführungsform können das flexible Flächengebilde 11 und
die Materialbahn 12 jeweils einen Keder aufweisen, über welchen sie
an verschiedenen Stellen am Umfang der Wickelwelle 10 angebracht sind.
In der dargestellten Ausführungsform ist die Wickelwelle 10 in einer
Kassette 16 mit Öffnungen 161, 162 und Schlitzen
163 gelagert.
4 zeigt die Wickelwelle gemäß 3,
wobei das flexible Flächengebilde 11 und die Materialbahn
12 auf der Wickelwelle 10 aufgewickelt sind. Wie in
4 erkennbar, sind an den freien, von der Wickelwelle
10 abgewandten Enden des flexiblen Flächengebildes 11 und
der Materialbahn 12 Bedienstangen 13, 14 angebracht.
An dem freien Ende der Materialbahn 12 sind weiter zwei Haken
15 angebracht, von welchen nur einer in 4
sichtbar ist. Die Haken 15 sind in der dargestellten Ausführungsform
über Gurte 150 mit der Bedienstange 14 verbunden. Die Haken
15 können, wie in 4 dargestellt, bei
aufgewickelter Materialbahn 12 in die Schlitze 163 der Kassette
16 eingehängt werden. In dieser Anordnung ist eine
gute, gegen unerwünschte Abwicklung gesicherte Verstauung des Trenngitterrollos
1 möglich.
Das erfindungsgemäße Trenngitterrollo 1 ermöglicht
eine flexible Befestigung des Trenngitterrollos in einem Kraftfahrzeug
2. Gemäß 1 ist das Trenngitterrollo
1 bei einer Rücksitzbank 21 in Funktionsstellung hinter dieser
angeordnet. 5 zeigt das Fahrzeug 2 gemäß
1, wobei die Rücksitzbank 21 umgeklappt
ist, so dass der Kofferraum 20 des Fahrzeugs 2 vergrößert
ist. Um ein nicht dargestelltes Gepäck auch bei vergrößertem Kofferraum
20 sicher zurückhalten zu können, ist das Trenngitterrollo
1 in einer weiteren Position des Fahrzeugs 2 hinter einer Vordersitzreihe
25 anbringbar. Hierfür sind in dem dargestellten Fahrzeug
2 in Höhe der B-Säule zusätzliche seitliche Lagerungen
23' für die Bedienstange 13 angebracht. Die Haken
15 sind in Ösen 22' einhakbar, welche im Fußraum auf
Höhe der B-Säule angebracht sind. Die Ösen 22' sind in der
dargestellten Ausführungsform verschwenkbar gelagert, so dass bei Nichtgebrauch
eine platzsparende Verstauung möglich ist.
6 zeigt eine weitere Möglichkeit zur Befestigung
eines erfindungsgemäßen Trenngitterrollos 1 in einem Kraftfahrzeug
2. Das Trenngitterrollo 1 ist dabei in die Aufnahmen
24 in der Brüstung des Fahrzeugs 2 eingesetzt und vorzugsweise
in diesen verriegelt. Die Materialbahn 12, welche mit der flexiblen Flächenbahn
11 von der Wickelwelle 10 abgewickelt wird, wird umgeschlagen,
so dass eine Tasche wie dargestellt gebildet wird. Die Wickelwelle 10 ist
in der dargestellten Ausführungsform in der Kassette 16 mit Schlitzen
163 gelagert, wobei die Haken 15 in die Schlitze 163
der Kassette 16 einhakbar sind.
7 zeigt eine weitere Möglichkeit zur Anbringung
des Trenngitterrollos 1 in dem Fahrzeug 2. Das Trenngitterrollo
1 ist dabei ebenfalls hinter der Rücksitzbank 21 des Fahrzeugs
2 in seitlichen Aufnahmen 24 an der Brüstung eingesetzt und
vorzugsweise in diesen verriegelt. An der Rückseite der Rückenlehne
21 sind Bügel 26 ausgeformt. Dabei handelt es sich beispielsweise
um Bügel für eine Isofix-Befestigung von Kindersitzen. Die Haken
15 der Materialbahn 12 sind in die Bügel 26 eingehakt,
so dass eine zum Fahrgastraum offene Tasche gebildet wird, welche beispielsweise
für eine Spaltabdeckung verwendbar sind.