Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum optischen Abtasten einer Vorlage mit einer Zeilenkamera. Beim erfindungsgemäßen Verfahren kann die Vorlage mit variabler Geschwindigkeit abgetastet werden. Da zum einen eine Zeilenfrequenz, mit der die einzelnen Zeilen abgetastet werden, nach Maßgabe der Transportgeschwindigkeit und zum anderen automatisch ein Binning in Abhängigkeit von der Transportgeschwindigkeit ausgeführt wird, wobei die Zeilenfrequenz um einen Binningfaktor n vervielfacht wird, kann auf sehr einfache Art und Weise eine Vorlage über einen großen Geschwindigkeitsbereich abgetastet werden. Vorzugsweise erfolgt eine Korrektur der Farbwerte mittels eines Verstärkungsfaktors, so dass die Helligkeit der hierdurch erzeugten Abbildungen über den gesamten Geschwindigkeitsbereich konstant ist.
Beschreibung[de]
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum optischen
Abtasten einer Vorlage mit einer Zeilenkamera, die beim Abtasten relativ zur Vorlage
in eine vorbestimmte Bewegungsrichtung bewegt wird.
Zum optischen Abtasten bzw. Scannen einer Vorlage in einem Scanner
werden meistens Zeilenkameras verwendet. Die Zeilenkamera und die Vorlage werden
relativ zueinander bewegt, so dass mit der Zeilenkamera die abzutastende Oberfläche
der Vorlage vollständig erfasst wird.
Derartige Zeilenkameras werden auch oftmals in industriellen Anwendungen
zum Abtasten entlang vorbestimmter Bahnen erzeugter Produkte verwendet, wobei oftmals
eine automatische Qualitätssicherung anhand der von der Kamera aufgenommenen
Bilder erfolgt. Diese Produkte können z.B. von Hochleistungsdruckgeräten
bedrucktes Papier oder andere maschinell erzeugte bahnenförmige Produkte sein.
Beim Anfahren bzw. beim Anhalten derartiger Produktionsbahnen werden
diese langsam beschleunigt bzw. verzögert. Auch während der Beschleunigungs-
und Verzögerungsphase sollte eine ordnungsgemäße Überwachung
der Produkte erfolgen.
Bei herkömmlichen Verfahren wurde mittels eines Encoders ein
zur Bahngeschwindigkeit proportionales Taktsignal erzeugt und in Abhängigkeit
dieses Taktsignales die Zeilenfrequenz der Zeilenkamera gesteuert.
Die Zeilenkameras weisen CCD-Elemente auf, deren Belichtungszeit in
der Regel nicht aktiv gesteuert werden kann. Die Belichtungszeit des CCD-Elementes
entspricht somit dem zeitlichen Abstand zwischen zwei Abtastungen abzüglich
einer vorbestimmten Zeitdauer, die zum Auslesen des CCD-Elementes notwendig ist.
Dies hat zur Folge, dass bei geringerer Zeilenfrequenz die Belichtungszeit des CCD-Elementes
zunimmt, wodurch die Bildhelligkeit entsprechend gesteigert wird. Dies kann bei
geringen Zeilenfrequenzen auch dazu führen, dass das CCD-Element vollständig
gesättigt wird und keine Bilderzeugung mehr möglich ist. Ein solches Verfahren
erlaubt nur geringe Geschwindigkeitsvariationen.
Es sind auch CCD-Elemente mit elektronischem Verschluss an den einzelnen
Sensorelementen bekannt. Hierbei kann die Belichtungszeit aktiv gesteuert werden.
Mit solch einem CCD-Element könnten die geschwindigkeitsabhängigen Helligkeitsunterschiede
vermieden werden. Derartige CCD-Elemente mit elektronischem Verschluss sind jedoch
sehr träge. Für eine schnelle Zeilenkamera sind jedoch solche CCD-Elemente
nicht verfügbar.
Zur Verminderung dieser Probleme wurde in der DE
10 2004 050 422 A1 ein völlig neuer Ansatz zum optischen Abtasten
einer Vorlage vorgeschlagen. Hierbei wird die Kamera mit einer von der relativen
Bewegungsgeschwindigkeit zwischen der Kamera und der Vorlage unabhängigen Zeilenfrequenz
betrieben. Die relative Bewegungsgeschwindigkeit zwischen der Kamera und der Vorlage
wird erfasst und in Abhängigkeit von dieser Bewegungsgeschwindigkeit werden
die Kamerasignale erneut vollständig abgetastet resampling, um ein Ausgabebild
mit einer vorbestimmten Ausgabeauflösung zu erzeugen. Bei dieser Neuabtastung
ist es notwendig die Kamerasignale zu interpolieren, wodurch zum einen Information
verloren geht und zum anderen die Schärfe des Bildes beeinträchtigt wird.
Eine Weiterentwicklung dieses bekannten Verfahrens ist in der
DE 10 2005 013 850 A1 beschrieben.
Hierbei werden die Rohsignale der Kameras mittels eines oder mehrerer Analog/Digital-Wandler
gewandelt und entsprechend dem oben erläuterten Verfahren neu abgetastet. Neben
der Verminderung der Qualität des Ausgabebildes ist nachteilig, dass zum Ausführen
dieses Verfahrens erhebliche Rechenleistung beansprucht wird, so dass ein Computer
oder eine andere Logikschaltung (z.B. FPGA) mit einer entsprechend hohen Kapazität
bereit gestellt werden muss.
Aus der JP 62-55777 A
geht ein Verfahren zum optischen Abtasten einer Vorlage mit einer Kamera hervor.
Die Vorlage wird beim Abtasten mit einer Transportgeschwindigkeit bewegt. Die Transportgeschwindigkeit
wird mit einem Drehkodierer erfasst. Die Zeilenfrequenz der Zeilenkamera wird so
eingestellt, dass die Auflösung des übermittelten Bildes auch bei variierender
Geschwindigkeit gleich bleibt. Da die Bildhelligkeit proportional zur Integrationszeit
des Sensors ist, ist diese umgekehrt proportional zur Geschwindigkeit. Schwankungen
in der Geschwindigkeit können somit als Schwankungen in der Bildhelligkeit
gesehen werden.
Die JP 6-38028 A zeigt
einen Scanner, der eine Vorlage in unterschiedlichen Verkleinerungen abtasten kann.
Hierbei wird die Zeilenfrequenz des Bildsensors konstant gehalten und die Geschwindigkeit
je nach dem Verkleinerungs- bzw. Vergrößerungsmaßstab verändert.
Je kleiner der Maßstab gewählt wird, desto größer muss die Geschwindigkeit
eingestellt werden. Bei einer starken Verkleinerung können die Farbwerte zweier
benachbarter Zeilen addiert werden, wobei diese beiden Zeilen als eine einzige Zeile
ausgegeben werden. Hierdurch werden die Linienzahl und die Auflösung weiter
verringert, wobei die tatsächliche Abtastgeschwindigkeit wieder
herabgesetzt werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zum optischen
Abtasten einer Vorlage mit einer Zeilenkamera zu schaffen, die beim Abtasten relativ
zur Vorlage mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten über einen großen
Geschwindigkeitsbereich bewegt werden kann, wobei das Verfahren derart einfach ausgestaltet
ist, dass es mit geringem Hardwareaufwand in ein Kameramodul implementiert werden
kann. Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung zum
Ausführen des erfindungsgemäßen Verfahrens zu schaffen.
Die Aufgabe wird durch die Gegenstände der unabhängigen
Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
in den entsprechenden Unteransprüchen angegeben.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird eine Vorlage mit
einer Zeilenkamera optisch abgetastet, wobei die Zeilenkamera relativ zur Vorlage
in eine vorbestimmte Bewegungsrichtung bewegt wird. Beim Abtasten mit einer Nenngeschwindigkeit
vN wird eine Abbildung mit einer Nennauflösung erzeugt. Die Abtastung
der Vorlage erfolgt mit einer variablen Transportgeschwindigkeit, wobei eine Zeilenfrequenz,
mit der jeweils einzelne Zeilen abgetastet werden, proportional zur Transportgeschwindigkeit
verändert wird. Bei einer gegenüber der Nenngeschwindigkeit um zumindest
einen bestimmten Betrag verminderten Transportgeschwindigkeit vt werden
in Bewegungsrichtung aufeinander folgende Farbwerte mehrerer Zeilen zu jeweils einem
Farbwert gemittelt und die Zeilenfrequenz proportional zum Produkt aus der Transportgeschwindigkeit
und der Anzahl der gemittelten Farbwerte eingestellt, so dass auch bei verminderter
Geschwindigkeit eine Abbildung mit Nennauflösung erzeugt wird. Erfindungsgemäß
wird die Anzahl der jeweils zu mittelnden Farbwerte automatisch in Abhängigkeit
von der Transportgeschwindigkeit verändert. Diese Anzahl von Farbwerten wird
als Binningfaktor n bezeichnet. Hierdurch ist es möglich, über einen weiten
Geschwindigkeitsbereich korrekte Abbildungen der Vorlage mit der gewünschten
Nennauflösung zu erhalten.
Ein Farbwert gibt die Intensität des jeweiligen Bildpunktes an.
Ein Farbwert kann auch ein Grauwert sein, wenn das CCD-Element Graustufen erfasst.
Ein Farbwert kann jedoch auch ein Farbauszugswert sein, wenn das CCD Element Farbintensitäten
einzelner Farben erfasst.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung werden die mit
der Zeilenkamera erfassten Farbwerte mit einem Verstärkungsfaktor g verstärkt,
der indirekt proportional zur Transportgeschwindigkeit innerhalb der Geschwindigkeitsbereiche
ist, in dem jeweils eine bestimmte Anzahl von Farbwerten gemittelt werden.
Durch die Verwendung des Verstärkungsfaktors kann die Bildhelligkeit
der Abbildungen über einen großen Bereich konstant gehalten werden. Hierdurch
können die Geschwindigkeitsbereiche, in denen jeweils eine vorbestimmte Anzahl
von Farbwerten gemittelt wird, die im Folgenden als Binningbereiche bezeichnet werden,
vergrößert werden. Hierdurch lässt sich somit ein noch größerer
Geschwindigkeitsbereich abdecken wobei die Helligkeit der Abbildungen über
den gesamten Geschwindigkeitsbereich konstant gehalten werden kann.
Dieses Verfahren ist sehr einfach in ein Kameramodul einer Zeilenkamera
zu implementieren, da herkömmliche Kameramodule oftmals bereits mit einer Binning-Funktionalität
versehen sind, die bei herkömmlichen Kameramodulen jedoch nicht automatisch
an die Transportgeschwindigkeit anpassbar ist.
Die Kombination aus dem automatischen Binning und dem automatischen
Anpassen der Helligkeit mittels des Verstärkungsfaktors erlaubt Geschwindigkeitsvariationen
bis zum Faktor 1024 ohne den Einsatz großer Rechen- oder Logikkapazitäten.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft anhand der Zeichnung erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
1 schematisch ein Kameramodul zum Abtasten einer entlang
der Kamera entlangbewegten Produktbahn,
2 in einem Diagramm das Prinzip des Binnings,
3-7 Koordinatensysteme
mit Graphen zur Erläuterung der Erfindung,
8 die Steuereinrichtung des erfindungsgemäßen
Kameramoduls schematisch in einem Blockschaltbild.
9 schematisch vereinfacht eine Zeilenkamera mit zwei
Abtastzeilen zum Abtasten einer Vorlage in der Seitenansicht,
10 schematisch vereinfacht eine Zeilenkamera mit drei
Abtastzeilen zum Abtasten einer Vorlage in der Seitenansicht, und
11 den Versatz der Bildpunkte dreier unterschiedlicher
Abbildungen nach einer ersten Korrektur.
1 zeigt ein erfindungsgemäßes Kameramodul
1 zum Abtasten einer Produktbahn 2. Die Produktbahn
2 wird mittels Walzen 3 entlang dem Kameramodul 1 bewegt.
Mit dem Kameramodul 1 soll die optische Beschaffenheit der Produktbahn
2 überwacht werden.
Eine solche Produktbahn kann von einem Hochleistungsdrucker bedrucktes
Papier sein. Es können jedoch auch andere bahnförmige Gegenstände
oder einzelne Objekte sein, die mit entsprechenden Produktionsmaschinen hergestellt
werden, und mit dem Kameramodul 1 abgetastet werden.
In 1 ist zur Vereinfachung der Darstellung
lediglich eine einzige Walze 3 gezeigt. An dieser Walze 3 ist
eine Welle 4 angeordnet. Die Welle 4 ist mit einem Encoder
5 verbunden der entsprechend der Drehgeschwindigkeit der Welle
4 Impulse erzeugt. Die Pulsrate ist proportional zur Drehgeschwindigkeit
der Walze 3 bzw. zur Transportgeschwindigkeit der Produktbahn
2, die in Förderrichtung 6 bewegt wird.
Das Kameramodul 1 weist eine Sensoreinheit 7 mit
einem CCD-Element und einem Objektiv auf. Geeignete CCD-Elemente sind z.B unter
dem Handelsnamen &mgr;PD3768 oder &mgr;PD8821 von der NEC Cooperation erhältlich.
Diese CCD-Elemente besitzen jeweils 3 Zeilen zum Detektieren der Grundfarben
Rot, Grün und Blau. Sie besitzen 7500 bzw. 7300 Bildelemente pro Zeile.
Das Kameramodul ist mit einer Eingangssteuereinheit 8 versehen,
die mit dem Encoder 5 verbunden ist und dessen Pulssignale empfängt.
Die Einganssteuereinheit 8 weist 2 Ausgänge auf. Einer der beiden
Ausgänge ist mit einer Leitung 9 mit der Sensoreinheit 7
verbunden und der andere Ausgang ist mit einer Leitung 10 und mit einer
Signalverarbeitungseinrichtung 11 verbunden.
Über die Leitung 9 wird von der Eingangssteuereinheit
8 an die Sensoreinheit 7 ein Steuersignal zum Ansteuern der Zeilenfrequenz,
mit welcher das CCD-Element das abzutastende Produkt abtastet, übermittelt.
Dieses Steuersignal ist eine Pulsfolge mit der Frequenz der Zeilenfrequenz. Diese
Pulsfolge kann sich von der vom Encoder 5 gelieferten Pulsfolge unterscheiden,
da im Eingangssteuerelement 8 ein Umsetzer vorgesehen ist, der die vom
Encoder 5 eingehenden Pulse in einem vorbestimmten Verhältnis zur
Erzeugung der Ausgangspulse an die Sensoreinheit 7 umsetzt. Hierdurch ist
es möglich, das erfindungsgemäße Kameramodul an einen Encoder mit
beliebiger Drehgeschwindigkeit/Puls-Umsetzung anzuschließen.
Das Eingangssteuerelement 8 erzeugt anhand der vom Encoder
5 erhaltenen Pulsfolge bestimmte Steuerparameter, die sie über die
Leitung 10 an die Signalverarbeitungseinrichtung 11 weiterleitet.
Diese Steuerparameter werden unten näher erläutert. Die Signalverarbeitungseinrichtung
verarbeitet die von der Sensoreinheit 7 erhaltenen Bildsignale nach Maßgabe
dieser Steuerparameter. Die derart verarbeiteten Bildsignale werden als Bildzeilen
an einem Ausgang 12 des Kameramoduls 1 ausgegeben.
Das Kameramodul 1 weist eine Nennzeilenfrequenz FN
auf mit welcher die Produktbahn 2 bei einer Nenngeschwindigkeit vN
abgetastet werden kann, wobei dann eine Abbildung der Produktbahn mit einer vorbestimmten
Nennauflösung in Transportrichtung 6 erhalten wird. Die Nennzeilenfrequenz
wird in der Regel auf die maximale Zeilenfrequenz des in der Sensoreinheit
7 verwendeten CCD-Elementes eingestellt. Diese Zeilenfrequenz liegt typischerweise
im Bereich von 500 Hz bis 50 KHz.
Während der normalen Produktionsphase entspricht die Geschwindigkeit
der Produktbahn 2 in der Regel der Nenngeschwindigkeit. Beim Anfahren bzw.
Anhalten der Produktbahn 2 wird diese allmählich beschleunigt bzw.
verzögert. Hierdurch wird die Produktbahn 2 für eine gewisse
Dauer mit gegenüber der Nenngeschwindigkeit verminderter Geschwindigkeit betrieben.
Hierbei soll mit dem Kameramodul 1 die Produktbahn jedoch auch korrekt
abgetastet und eine Abbildung mit der Nennauflösung erzeugt werden.
Damit die Nennauflösung der erzeugten Abbildung konstant bleibt,
wird, wie es von herkömmlichen Verfahren bekannt ist, bei einer Verminderung
der Transportgeschwindigkeit bzw. Istgeschwindigkeit V1 gegenüber
der Nenngeschwindigkeit VN die Zeilenfrequenz zunächst entsprechend
der mit dem Encoder 5 erfassten verringerten Transportgeschwindigkeit reduziert.
Da die Reduktion der Zeilenfrequenz zu verlängerten Belichtungszeiten
bzw. Integrationszeiten führt nimmt die Helligkeit der erzeugten Abbildung
proportional zur Verminderung der Zeilenfrequenz zu. 3
zeigt in einem Diagramm den Zusammenhang zwischen einer relativen Integrationszeit
bzw. Belichtungszeit, und der relativen Ausgangsspannung des CCD-Elementes, die
der Helligkeit entspricht. Hieraus ist der lineare Anstieg der Helligkeit mit zunehmender
Belichtungszeit erkennbar.
Da es grundsätzlich nicht möglich ist, die Helligkeit beliebig
zu erhöhen, sondern vielmehr Abbildungen innerhalb eines relativ engen Helligkeitsbereiches
gewünscht sind, kann so die Geschwindigkeit nur innerhalb eines engen Bereiches
kompensiert werden. Die Größe dieses Geschwindigkeitsbereichs, hängt
von der jeweiligen Anwendung ab.
Erfindungsgemäß werden bei Unterschreitung dieses Geschwindigkeitsbereiches
mehrere in Förderrichtung 6 aufeinander folgende Farbwerte mehrerer
Zeilen zu jeweils einem Farbwert gemittelt. Der gemittelte Farbwert fm
wird gemäß folgender Formel aus den in Förderrichtung 6
aufeinander folgenden Farbwerten fi berechnet:
wobei n die Anzahl der zu mittelnden Farbwerte bedeutet. Das Mitteln mehrerer Farbwerte
zu einem einzigen Farbwert wird auch als Binning und die Anzahl n der zu mittelnden
Farbwerte als Binningfaktor bezeichnet. Erfindungsgemäß wird der Binningfaktor
automatisch in Abhängigkeit von der Transportgeschwindigkeit Vt
bzw. den entsprechenden Pulssignalen des Encoders 5 verändert.
2 zeigt schematisch wie durch das Binning jeweils vier
Farbwerte (f1 – f4) von mit in Transportrichtung
6 aufeinander folgender Bildpunkte zu jeweils einem Farbwert (fm)
gemittelt werden.
Durch diese automatische Anpassung der Zeilenfrequenz wird die Produktbahn
2 in Förderrichtung 6 unabhängig von der Transportgeschwindigkeit
Vt in konstanten Wegintervallen abgetastet. Hierdurch wird die Auflösung
in Förderrichtung 6, die im Folgenden auch als Transportauflösung
TA bezeichnet wird, konstant gehalten.
Bei einer Erhöhung des Binningfaktors wird die Zeilenfrequenz
proportional erhöht. Dies heißt dass bei einer Änderung des Binningfaktors
von Faktor 1 auf den Faktor 2 die Zeilenfrequenz verdoppelt wird. Durch diese Erhöhung
der Zeilenfrequenz wird wiederum die Belichtungszeit vermindert, so dass die bei
geringer Fördergeschwindigkeit erzeugten Abbildungen wieder im gewünschten
Helligkeitsbereich liegen.
Aus der Nennzeilenfrequenz FN, dem Binningfaktor n und
einer relativen Transportgeschwindigkeit vrel, die das Verhältnis
aus der Nenngeschwindigkeit vN durch die Transportgeschwindigkeit vt
ist, kann die aktuelle Zeilenfrequenz F folgendermaßen berechnet werden:
F = FN·n·&ngr;r
Vorzugsweise sind die Binningfaktoren jeweils Potenzen von 2 (1, 2,
4, 8, 16, etc.) so dass bei jeder Erhöhung des Binningfaktors um eine weitere
Stufe die Zeilenfrequenz verdoppelt wird. Der Erfinder hat bei Prototypen der vorliegenden
Erfindung bereits Binningfaktoren von 128 realisiert. Mit den heute erhältlichen
FPGAs, die 18 Bit große Speicherworte verwenden, können bei einer Farbtiefe
von 8 Bit die restlichen 10 Bit für Binningfaktoren verwendet werden, wodurch
ein Binningfaktor bis zu 1024 möglich ist.
Die Geschwindigkeitsbereiche, innerhalb welcher jeweils ein vorbestimmter
Binningfaktor angewandt wird, werden als Binningbereiche bezeichnet.
Durch dieses automatische Binning und Anpassen der Zeilenfrequenz
können somit Vorlagen, wie die Produktbahn 2, über einen weiten
Geschwindigkeitsbereich abgetastet werden, wobei die Helligkeit der erzeugten Abbildung
innerhalb eines vorgegebenen Helligkeitsbereiches liegt und die Auflösung der
erzeugten Abbildung der Nennauflösung entspricht. Es hat sich gezeigt, dass
die Transportgeschwindigkeit beliebig klein sein kann und dennoch eine zuverlässige
Abtastung möglich ist Da innerhalb der einzelnen Binningbereiche die Helligkeit
der erzeugten Abbildungen variiert, werden bei einer vorteilhaften Weiterbildung
der Erfindung die von der Sensoreinheit 7 erzeugten Bildsignale mittels
eines Verstärkers mit einem Verstärkungsfaktor g verstärkt. Der Verstärkungsfaktor
g ist proportional zum Kehrwert der Belichtungszeit, womit sich der in
4 gezeigte Verlauf des Verstärkungsfaktors ergibt.
Der Verstärkungsfaktor ist in 4 über die
relative Belichtungszeit von 100 – 200 aufgetragen. Die relative Belichtungszeit
von 100 entspricht der Belichtungszeit bei der Nennzeilenfrequenz. Der Erfinder
hat festgestellt, dass bei seinem Prototypen ohne Beeinträchtigung der Bildqualität
die Helligkeit bis zur doppelten Belichtungszeit der Belichtungszeit bei der Nennzeilenfrequenz
konstant gehalten wird (Graph 16 in 8). Hierdurch
kann in jedem Binningbereich ein Geschwindigkeitsbereich abgedeckt werden, der eine
maximale Transportgeschwindigkeit und eine minimale Transportgeschwindigkeit umfasst,
die halb so groß ist wie die maximale Transportgeschwindigkeit. Der Verstärkungsfaktor
durchläuft in jedem Binningbereich den Wertebereich von 1 bis 0,5.
Durch die Korrektur der Ausgangssignale mittels des Verstärkungsfaktors
wird nicht nur die Helligkeit über den gesamten Geschwindigkeitsbereich, das
heißt, über alle Binningbereiche, konstant gehalten, sondern die einzelnen
Binningbereiche können auch größer eingestellt werden als ohne Verwendung
des Verstärkungsfaktors. Die Verwendung des Verstärkungsfaktors erlaubt
somit eine weitere Ausweitung des Geschwindigkeitsbereiches innerhalb dem mit dem
erfindungsgemäßen Kameramodul eine relativ zum Kameramodul bewegte Vorlage
korrekt abgetastet werden kann.
7 zeigt in einem Diagramm den Verlauf der relativen
Belichtungszeit (Graph 14) gegenüber der relativen Transportgeschwindigkeit.
Die Transportgeschwindigkeit von 1,0 entspricht der Nenngeschwindigkeit.
Bei Verminderung der Transportgeschwindigkeit nimmt die Integrationszeit bzw. Belichtungszeit
zunächst zu, bis der Binningfaktor n vom Wert 1 auf den Wert 2 gesetzt wird.
Hier wird die Zeilenfrequenz wieder auf die Nennzeilenfrequenz heraufgesetzt und
die Belichtungszeit entsprechend verkürzt. Die Auflösung des erzeugten
Bildes bleibt im gesamten Gechwindigkeitsbereich unterhalb der Nenngeschwindigkeit
konstant.
Zur einfacheren Berechnung der relevanten Steuerparameter wird ein
Verzögerungsfaktor d eingeführt, der der Quotient aus der Nenngeschwindigkeit
vN und der Transportgeschwindigkeit V1 ist:
Hiermit ergibt sich der Binningfaktor n gemäß folgender
Formel:
n = 2int(ld(d)),
wobei ld der binäre Logarithmus zur Basis 2 ist.
Der Verstärkungsfaktor g berechnet sich gemäß folgender
Formel:
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist es
möglich, das erfindungsgemäße Kameramodul sogar über der Nenngeschwindigkeit
VN zu betreiben. Hierbei ist jedoch die Transportauflösung der erzeugten
Abbildung zu verringern. Würde die Auflösung um die Hälfte verringert
werden, z.B von 600 dpi auf 300 dpi, so kann das Kameramodul bis zur doppelten Geschwindigkeit
der Nenngeschwindigkeit betrieben werden (Graph 15 in 7).
In diesem Geschwindigkeitsbereich sind dann die Abtastrate und der Verstärkungsfaktor
in entsprechender Weise wie in den Binningbereichen einzustellen, wobei die Abtastrate
proportional mit der Fördergeschwindigkeit zunimmt. Grundsätzlich könnte
man durch weitere Herabsetzungen der Transportauflösung die Geschwindigkeit
beliebig erhöhen. Aufgrund der verringerten Transportauflösung ist dieses
Verfahren lediglich für kurzfristige Geschwindigkeitsspitzen vorgesehen.
Vorzugsweise ist das Kameramodul derart ausgebildet, dass es am Ausgang
12 ein zur Transportauflösung proportionales Signal ausgibt, damit
automatische Auswerteeinrichtungen und eine Anzeigeeinrichtung die veränderte
Transportauflösung bei der Analyse und Darstellung der Abbildungen berücksichtigen
können.
Die Verringerung der Transportauflösung im Verhältnis zur
Nennauflösung kann durch einen Reduktionsfaktor r angegeben werden, der sich
folgendermaßen berechnet:
r = 2int(1-ld(d))
Der Verstärkungsfaktor g kann genauso wie beim Binning gemäß
folgender Formel berechnet werden:
Die Belichtungs- bzw. Integrationszeit tl der CCD-Elemente
ist proportional zum Produkt aus dem Verzögerungsfaktor d und dem Reduktionsfaktor
r:
t1 ~ d·r
Der Übergang zwischen den einzelnen Transportauflösungsstufen
erfolgt automatisch, sofern er vom Benutzer freigegeben ist.
Es kann somit somit der ganze Geschwindigkeitsbereich ober- und unterhalb
der Nenngeschwindigkeit durchfahren werden.
Eine Möglichkeit, das erfindungsgemäße Verfahren auch
mit einer Transportgeschwindigkeit zu betreiben, die kleiner als die minimal mögliche
Transportgeschwindigkeit mit dem größtmöglichen Binningfaktor ist,
besteht darin, dass nicht jede abgetastete Zeile sondern nur jede i-te Zeile verwendet
wird. Dieses Verfahren wird als Austasten bezeichnet und i als Austastfaktor. Als
Austastfaktoren werden wiederum bevorzugt Potenzen von 2 verwendet. Als Beispiel
sei ein Kammeramodul angenommen, bei dem der maximale Binningfaktor n auf 16 begrenzt
ist und ein Verstärkungsfaktors g von 0,5 bis 1 und ein Austastfaktor i von
1 bis 64 verwendet werden. Hiermit ist ein Geschwindigkeitsbereich realisierbar,
der sich von 1/2048 der Nenngeschwindigkeit bis zur Nenngeschwindigkeit erstreckt.
Bei einer typischen Nenngeschwindigkeit von 24 m/s beträgt die geringste abtastbare
Geschwindigkeit 11,7 mm/s. In der Praxis lassen sich noch geringere Geschwindigkeiten
realisieren.
Ein derartiger Austastzähler ist einfach im Kammeramodul realisierbar.
Bei Verwendung eines CCD-Elementes mit mehreren Abtastzeilen, wie
sie typischerweise zum Detektieren farbiger Vorlagen verwendet werden, besitzen
die einzelnen Abtastzeilen einen Versatz zueinander. Dieser Versatz wird mit einem
an sich bekannten Verfahren korrigiert, wobei der Abstand zweier Zeilen LS (line
spacing) zur Berechnung der Korrektur verwendet wird. Da beim Überschreiten
der Nenngeschwindigkeit die Transportauflösung verändert wird, muss der
Korrekturwert LS für diesen Versatz durch Division mit dem Reduktionsfaktor
korrigiert werden:
6 zeigt schematisch vereinfacht den Schaltungsaufbau
der Vorrichtung aus 1. Gleiche Teile sind mit gleichen
Bezugszeichen versehen. Das Eingangssteuerelement 8 umfasst ein Eingangsteil
8/1 und einen Pulsgenerator 8/2. An der Eingangsseite
des Eingangsteils 8/1 ist der Encoder 5 angeschlossen,
der sein Pulssignal an das Eingangsteil 8/1 übermittelt.
Weiterhin liegen an der Eingangsseite drei Signale an, nämlich der Abstand
z benachbarter Abtastzeilen in der Sensoreinheit 7 in Abhängigkeit
einer Pich-weite p der Abtastzeilen, die Nennzeilenfrequenz FN und die
Nennauflösung in Transportrichtung TAN.
Das Eingangsteil 8/1 ermittelt anhand der vom Encoder
5 erhaltenen Impulse und der Nennzeilenfrequenz FN einen zur
tatsächlich angewendeten Zeilenfrequenz F proportionalen Wert. Ein entsprechendes
Signal F wird an den Pulsgenerator 8/2 angelegt, der eine Pulsfolge mit
einer Frequenz proportional zum Signalpegel von F erzeugt. Diese Pulsfolge wird
an die Sensoreinheit 7 weitergeleitet, um das Einlesen der einzelnen Zeilen
entsprechend zu steuern.
Weiterhin berechnet das Eingangsteil 8/1 aus der Pulsfolge
des Encoders 5, der Nennzeilenfrequenz FN und der Nennauflösung
TAN den Verstärkungsfaktor g und den Binningfaktor n. Der Verstärkungsfaktor.
g wird an einen Verstärker, der in der in 6 gezeigten
Logikschaltung als Multiplizierer 13 dargestellt ist, weitergeleitet. Der
Multiplizierer 13 multipliziert die von der Sensoreinheit 7 abgegebenen
Farbwerte mit dem Verstärkungsfaktor g. An den Multiplizierer 13 schließt
sich eine Binningeinheit 11/1 und eine Zeilenkompensationseinheit
11/2 an, die zusammen die Signalverarbeitungseinrichtung 11 bildet.
Die Zeilenkompensationseinheit wird nur zum Bearbeiten farbiger Bilder benötigt.
Die Binningeinheit 11/1 erhält von der Eingangseinheit
8/1 den Binningfaktor n übermittelt. Entsprechend dem Binningfaktor
n erfolgt das Mitteln der vom Multiplizierer 13 eingehenden Farbwerte.
Die Zeilenkompensationseinheit 11/12 erhält von dem
Eingangsteil 8/1 einen um den Reduktionsfaktor r korrigierten Zeilenabstand
zkor, gemäß dem der Abstand der Bildpunkte der unterschiedlichen
Abtastzeilen innerhalb der Abbildung korrigiert wird.
Die derart verarbeiteten Bildsignale werden am Ausgang 12
ausgegeben. Diese Bildsignale können direkt an eine herkömmliche Auswerteeinrichtung
oder Anzeigeeinrichtung eingegeben werden. Sie unterscheiden sich nicht von Bildsignalen
herkömmlicher Kameramodule. Es sind daher keine aufwendigen und in der Regel
mit Qualitätseinbußen behafteten Bildverarbeitungsschritte durchzuführen.
Dennoch erlaubt das erfindungsgemäße Kameramodul die Abtastung einer Vorlage
bei unterschiedlichsten Relativgeschwindigkeiten zwischen der Vorlage und der Sensoreinheit.
Das erfindungsgemäße Kameramodul kann mit geringfügiger Hardwareerweiterung,
die vollständig in einen FPGA mit kleiner Logikkapazität integrierbar
ist, realisiert werden.
Bei manchen Anwendungen wäre es vorteilhaft, wenn man die Transportauflösung
auf einen frei wählbaren bestimmten Wert einstellen könnte. Dies ist jedoch
bei Verwendung einer Zeilenkamera mit mehreren paralell verlaufenden Abtastzeilen
problematisch, da die mit den einzelnen Abtastzeilen erzeugten Abbildungen zu überlagern
sind und bei einer Veränderung der Transportauflösung sich die einzelnen
Abbildungen zueinander verschieben. Hierdurch würden Farbfehler in einem aus
den einzelnen Abbildungen zusammengesetzten Gesamtbild verursacht werden.
Bei der nachfolgend beschriebenen weiteren vorteilhaften Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Abtasten einer Vorlage werden diese
Nachteile überwunden. Dieses Verfahren entspricht der in der deutschen Patentanmeldung
DE 10 2006 036 845.2. Diese Patentanmeldung
wird unter Bezugnahme in die vorliegende Patentanmeldung aufgenommen.
Bei dieser Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird eine Zeilenkamera 101 verwendet, die zumindest zwei parallel verlaufende
Abtastzeilen 102 aufweist (8). Die Abtastzeilen
sind typischerweise als CCD-Elemente ausgebildet. Derartige CCD-Elemente weisen
entlang einer geradlinigen Linie angeordnete, in der Regel quadratische Sensorelemente
auf, die gleichzeitig belichtet, aber seriell ausgelesen werden. Die Sensorelemente
bzw. die Abtastzeilen 102 weisen einen Mittenabstand von s zueinander auf.
Die Vorlage 103 wird mittels eines Objektivs 104
auf die Abtastzeilen 102 der Zeilenkamera 101 abgebildet. In
8 ist das Objektiv lediglich als eine einzelne Linse
dargestellt. Selbstverständlich kann das Objektiv auch mehrere Linsen und gegebenenfalls
Spiegel und Blenden umfassen. Mit dem Objektiv werden jeweils kleine Bereiche
105 der Vorlage 103 auf jeweils ein Sensorelement der Abtastzeilen
102 abgebildet. Diese kleinen Bereiche stellen Bildpunkte 105
der Vorlage 103 dar. Die Größe eines Bildpunktes 105
entspricht der Größe eines Sensorelementes einer der Abtastzeilen
102 multipliziert mit dem Maßstab M des Objektives 104.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird die Vorlage
grundsätzlich mit konstanter Zeilenfrequenz, die z. B. im Bereich von 500 Hz
bis 50 KHz liegt, abgetastet. Zwischen zwei aufeinander folgenden Abtastvorgängen
zum Abtasten jeweils einer Zeile liegt somit eine Zeitspanne tz, die
der Kehrwert der Zeilenfrequenz ist. Will man die Transportauflösung verändern,
so ist die Zeilenfrequenz und damit die Zeitspanne tz zu verändern.
Der Abstand D der Zeilen der erzeugten Abbildungen hängt von der Transportgeschwindigkeit
vt, der Zeitspanne tz zwischen zwei Zeilenabtastungen und
dem Maßstab M gemäß folgender Formel ab:
Betrachtet man die mit der Zeilenkamera 101 erzeugten Abbildungen
in der Bildebene 106 der Zeilenkamera 101, d.h., dass die Bildpunkte
der Abbildungen die Ausmaße der einzelnen Sensorelemente der Abtastzeilen
102 besitzen, so gilt der gemäß obiger Formel berechnete Abstand
D zwischen zwei benachbarten Zeilen der jeweiligen Abbildung.
Da die beiden Abtastzeilen synchron belichtet werden, sind die gleichzeitig
erzeugten Bildzeilen der durch die beiden Abtastzeilen erzeugten Abbildungen um
den Abstand s der Abtastzeilen zueinander versetzt. Dies hat zur Folge, dass die
beiden Abbildungen – betrachtet in der Bildebene 106 der Zeilenkamera
101 – um den Abstand s zueinander versetzt sind. Dieser Versatz
Z kann man auch in der Einheit des Zeilenabstandes D ausdrücken, womit sich
Z = s/D ergibt. Z ist eine rationale Zahl mit einem ganzzahligen Anteil (Integer)
und einem Nachkommaanteil. Z ist ein Skalar, das für die beiden durch die zwei
Abtastzeilen 102 erzeugten Abbildungen unabhängig von der Betrachtung
in der Bildebene 106 gilt.
Die beiden Abbildungen werden mit einem zweistufigen Verfahren in
Deckung gebracht. Hierbei werden die beiden Abbildungen im selben Koordinatensystem
mit dem durch den Versatz der Abtastzeilen der Zeilenkamera verursachten Versatz
dargestellt.
In der ersten Verfahrensstufe werden die beiden Abbildungen zunächst
um den ganzzahligen Anteil des Versatzes Z zueinander verschoben, so dass der Versatz
zwischen den beiden Abbildungen minimiert wird. Die Verschiebung erfolgt somit entgegen
dem Versatz. Dies hat zur Folge, dass die beiden Abbildungen derart übereinander
gelagert sind, dass die Bildzeilen der beiden Abbildungen nur noch um den Nachkommaanteil
von Z, nämlich (Z-Int(Z)), zueinander versetzt sind.
Grundsätzlich wäre es auch möglich, bei einem Versatz
um einen Nachkommaanteil die Farbauszugswerte des nächsten Nachbarn zu nehmen.
Mit dem Begriff Farbauszugswert wird die Intensität eines Farbauszuges an einem
Bildpunkt bezeichnet. Die Verwendung des Farbauszugwertes des nächsten Nachbarn
würde jedoch zu Farbfehlern in dem so erzeugten Gesamtbild führen. Erfindungsgemäß
wird deshalb anstelle einer weiteren Verschiebung in einer der beiden Abbildungen
eine Interpolation von neuen Bildzeilen durchgeführt, die bezüglich der
bisherigen Bildzeilen um den Nachkommaanteil von Z versetzt sind. Diese Interpolation
wird ausgeführt, indem die zu interpolierende Zeile aus den beiden Bildzeilen
interpoliert wird, zwischen welchen die zu interpolierende Bildzeile angeordnet
ist. Hierbei wird ein zu interpolierender Farbauszugswert fInt aus den
Farbauszugswerten der in Transportrichtung fluchtenden Bildpunkte der beiden benachbarten
Bildzeilen (ZE+, ZE–) interpoliert, wobei der Farbauszugswert des Bildpunktes,
der um den Nachkommaanteil von Z beabstandeten Bildzeile mit dem Nachkommaanteil
von Z und der Farbauszugswert des Bildpunktes, der von der zu interpolierenden Bildzeile
um eins minus dem Nachkommaanteil von Z beabstandet ist, mit eins minus dem Nachkommaanteil
von Z gewichtet wird. Hier ergibt sich somit folgende Formel für den interpolierten
Farbauszugswert fint:
fint = (Z – Int(Z))·fZE+ + (1 – (Z –
Int(Z))·fZE-
Mit dieser Interpolation werden die Bildzeilen einer der beiden Abbildungen
derart versetzt, dass die darin enthaltenen Bildpunkte exakt an der gleichen Stelle
positioniert sind, wie die korrespondierenden Bildpunkte der anderen Abbildung.
Diese beiden in Deckung gebrachten Abbildungen ergeben somit ein Gesamtbild.
Dieses Gesamtbild weist keine Farbfehler aufgrund des in Deckung Bringens der beiden
Abbildungen auf. Dieses Gesamtbild kann grundsätzlich mit beliebiger Verfahrgeschwindigkeit
der Zeilenkamera gegenüber der abzutastenden Vorlage erreicht werden.
10 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Zeilenkamera
101, mit drei parallel verlaufenden Abtastzeilen 102. Da die Zeilenkamera
aus 10 ähnlich zu der Zeilenkamera aus
9 aufgebaut ist, werden gleiche Teile mit den gleichen
Bezugszeichen bezeichnet.
Die drei Abtastzeilen 102 sind jeweils mit einem Farbfilter
106 für die rote Farbe 106/1, grüne Farbe
106/2 und blaue Farbe 106/3 versehen. Mit diesen Abtastzeilen
102 wird jeweils eine rote, grüne und blaue Abbildung der Vorlage
103 erzeugt. Derartige CCD-Elemente sind z.B. von der NEC Corporation unter
der Handelsbezeichnung &mgr;PD3768 bzw. &mgr;PD8821 erhältlich. Die einzelnen
Sensorelemente sind bei dem CCD-Element &mgr;PD8821 10 &mgr;m (pitch-Weite p)
innerhalb einer Abtastzeile beabstandet und der Abstand zweier benachbarter Abtastzeilen
entspricht 40 &mgr;m.
Das Objektiv 104 wird in der Regel möglichst so eingestellt,
dass mit der Zeilenkamera die Vorlage mit 100 dpi, 150 dpi, 300 dpi oder 600 dpi
abgetastet wird. Diese Auflösung in Zeilenrichtung wird im nachfolgenden als
optische Auflösung bezeichnet. Diese optische Auflösung OA ist für
eine vorbestimmte Zeilenkamera mit einem vorbestimmten Objektiv in der Regel eindeutig
festgelegt.
Der Abstand s der benachbarten Abtastzeilen 102 kann auch in Abhängigkeit
der pitch-Weite p benachbarter Sensorelemente der Abtastzeilen als z = s/p dargestellt
werden. Üblicherweise ist z eine ganze Zahl. Bei den oben genannten CCD-Elementen
der NEC Corporation beträgt z jeweils vier. Der Versatz Z in Einheiten des
Zeilenabstandes kann auch folgendermaßen berechnet werden:
wobei die Abhängigkeit des Versatzes von der Transportgeschwindigkeit in dieser
Formel in der Transportauflösung TA gemäß folgender Formel enthalten
ist:
In der Praxis stellt man die Zeilenfrequenz so ein, dass eine bestimmte
Transportauflösung erhalten wird. Die optische Auflösung ist in der Praxis
nicht veränderbar. So kann der Versatz Z sehr einfach aus der Transportauflösung
TA, der optischen Auflösung OA und z ermittelt werden.
Die mit der in 10 gezeigten Zeilenkamera
erzeugten Abbildungen werden vorzugsweise derart in Deckung gebracht, dass die rote
Abbildung und die blaue Abbildung gemäß dem oben beschriebenen Verfahren
jeweils verschoben und interpoliert werden, so dass sie mit der grünen Abbildung
übereinstimmen. 11 zeigt vereinfacht jeweils drei
Bildpunkte dreier benachbarter Zeilen (n-1, n, n+1) der Farben Grün (g), Rot
(r) und Blau (b), die an sich in Zeilenrichtung an der selben Stelle angeordnet
sind und lediglich zu Darstellungszwecken seitlich versetzt gezeichnet sind. Diese
Darstellung zeigt die Bildpunkte nach dem Verschieben um den ganzzahligen Anteil
des Zeilenabstandes Z, so dass die Bildpunkte der unterschiedlichen Farben jeweils
nur noch bezüglich des Nachkommaanteils von Z versetzt sind.
Die grünen Bildpunkte bleiben unverändert. Die benachbart
zu den grünen Bildpunkten dargestellten roten Bildpunkte sind um dpR versetzt,
was dem Nachkommaanteil von Z entspricht. Um einen roten Farbauszugswert für
die Position des grünen Bildpunktes der Zeile n zu erhalten, werden die beiden
roten Bildpunkte der Zeilen n und n+1 interpoliert, wobei der Bildpunkt der Zeile
n+1 mit dem Nachkommaanteil von Z gewichtet wird und der Farbauszugswert von der
Zeile n mit eins minus dem Nachkommaanteil von Z gewichtet wird.
Die blauen Bildpunkte sind gegenüber den grünen Bildpunkten
um dpB entgegen der Transportrichtung versetzt. Um einen blauen Bildpunkt an der
Position des grünen Bildpunktes n zu erhalten, werden die Farbauszugswerte
der Bildpunkte der Zeilen n-1 und n interpoliert, wobei der Farbauszugswert des
Bildpunktes der Zeile n-1 mit dem Nachkommaanteil von Z und der Farbauszugswert
des Bildpunktes der Zeile n mit eins minus dem Nachkommaanteil von Z gewichtet werden.
Da das menschliche Auge für die Farbe Grün wesentlich stärker
empfänglich ist als für die Farben Rot und Blau, ist es zweckmäßig,
die grüne Abbildung unverändert zu lassen. Hierdurch wird das Bild durch
das menschliche Auge wesentlich schärfer wahrgenommen, als wenn die rote oder
blaue Abbildung unverändert gelassen werden würde und die grüne Abbildung
ebenfalls interpoliert würde.
Die Erfindung kann folgendermaßen kurz zusammengefasst werden:
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum optischen Abtasten
einer Vorlage mit einer Zeilenkamera.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren kann die Vorlage mit variabler
Geschwindigkeit abgetastet werden. Da zum einen eine Zeilenfrequenz, mit der die
einzelnen Zeilen abgetastet werden, nach Maßgabe der Transportgeschwindigkeit
und zum anderen automatisch ein Binning in Abhängigkeit von der Transportgeschwindigkeit
ausgeführt wird, wobei die Zeilenfrequenz um einen Binningfaktor n vervielfacht
wird, kann auf sehr einfache Art und Weise eine Vorlage über einen großen
Geschwindigkeitsbereich abgetastet werden. Vorzugsweise erfolgt eine Korrektur der
Farbwerte mittels eines Verstärkungsfaktors, so dass die Helligkeit der hierdurch
erzeugten Abbildungen über den gesamten Geschwindigkeitsbereich konstant ist.
1
Kameramodul
2
Produktbahn
3
Walzen
4
Welle
5
Encoder
6
Förderrichtung
7
Sensoreinheit
8
Eingangssteuerelement
8/1
Eingangsteil
8/2
Pulsgenerator
9
Leitung
10
Leitung
11
Signalverarbeitungseinrichtung
11/1
Binningeinheit
11/2
Zeilenkompensationseinheit
12
Ausgang
13
Multiplizierer
14
Graph
15
Graph
16
Graph
101
Zeilenkamera
102
Abtastzeile
103
Vorlage
04
Objektiv
05
Bildpunkt
06
Bildebene
Anspruch[de]
Verfahren zum optischen Abtasten einer Vorlage mit einer Zeilenkamera,
die beim Abtasten relativ zur Vorlage mit einer Transportgeschwindigkeit (vt)
bewegt wird, wobei beim Abtasten mit einer vorbestimmten Nenngeschwindigkeit (vM)
und einer vorbestimmten Nennzeilenfrequenz (FN) eine Abbildung mit einer
Nennauflösung erzeugt wird, und
dass die Abtastung der Vorlage mit einer variablen Transportgeschwindigkeit ausgeführt
wird, wobei eine Zeilenfrequenz, mit der jeweils einzelne Zeilen abgetastet werden,
proportional zur Transportgeschwindigkeit verändert wird, und
dass bei einer Verminderung der Transportgeschwindigkeit um einen vorbestimmten
Betrag bzgl. der Nenngeschwindigkeit Farbwerte mehrerer Zeilen zu jeweils einem
Farbwert gemittelt werden (Binning), und
die Zeilenfrequenz (F) proportional zum Produkt aus Transportgeschwindigkeit (vt)
und der Anzahl (n) der zu mittelnden Farbwerte ist, so dass auch bei verminderter
Geschwindigkeit eine Abbildung mit Nennauflösung erzeugt wird,
wobei automatisch in Abhängigkeit von der Transportgeschwindigkeit die Anzahl
(n) der jeweils zu mittelnden Farbwerte verändert wird.Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbwerte
mit einem Verstärkungsfaktor (g) verstärkt werden, der indirekt proportional
zur Transportgeschwindigkeit für einen Geschwindigkeitsbereich ist, in dem
eine bestimmte Anzahl (n) der Farbwerte gemittelt werden, wobei diese Anzahl als
Binningfaktor (n) bezeichnet wird.Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Verstärkungsfakor
(g) proportional zum Verhältnis aus Transportgeschwindigkeit (vt)
und der Nenngeschwindigkeit (vN) multipliziert mit dem Binningfaktor
(n) ist.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet,
dass die Anzahl der jeweils zu mittelnden Farbwerte Potenzen von 2 sind.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet,
dass die Anzahl der zu mittelnden Farbwerte sich über einen Bereich von 1-32,
insbesondere 1-128 oder 1-1024 erstreckt.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zeilenfrequenz im Bereich von 500 Hz bis 50 KHz liegt.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorlage mit einer Transportgeschwindigkeit größer als der Nenngeschwindigkeit
abgetastet wird, wobei hier die Auflösung erzeugter Abbildungen in Transportrichtung
(Transportauflösung) vermindert wird.Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mit zunehmender
Erhöhung der Transportgeschwindigkeit die Auflösung stufenweise herabgesetzt
wird und in den einzelnen Auflösungsstufen die Zeilenfrequenz proportional
zur Transportgeschwindigkeit verändert wird.Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass beim
Abtasten mit einem CCD-Element mit mehreren Abtastzeilen aufgrund des Versatzes
der Abtastzeilen eine Korrektur des Abstandes zweier Zeilen (LS) erfolgt, wobei
dieser Zeilenabstand durch einen Reduktionsfaktor (r) dividiert wird.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass bei einer weiteren Verringerung der Transportgeschwindigkeit (vt)
nur jede i-te abgetastete Zeile verwendet wird.Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass mit zunehmender
Verringerung der Transportgeschwindigkeit die Zahl i stufenweise heraufgesetzt wird
und in den einzelnen Stufen die Zeilenfrequenz proportional zur Transportgeschwindigkeit
verändert wird.Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass für
i nur Potenzen von 2 verwendet werden.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12
wobei die Zeilenkamera zumindest zwei parallel verlaufenden Abtastzeilen, die in
einem Abstand s zueinander angeordnet sind, und ein Objektiv mit einem Abbildungsmaßstab
M aufweist,
gekennzeichnet durch
folgende Schritte:
zeilenweises Abtasten der Vorlage mit der Zeilenkamera, wobei mittels jeder Abtastzeile
eine separate Abbildung der Vorlage erzeugt wird, die entsprechend dem Abstand s
zwischen den Abtastzeilen zueinander versetzt sind, und die Abbildungen
in eine Vielzahl von Zeilen untergliedert sind, wobei der Abstand D zweier benachbarter
Zeilen einer Abbildung in der Bildebene der Zeilenkamera
beträgt, wobei vt die Geschwindigkeit ist, mit welcher die Zeilenkamera
relativ zum Objekt bewegt wird, und tz der zeitliche Abstand zwischen
zwei aufeinander folgenden Belichtungen mit einer der Abtastzeilen ist, so dass
sich ein Versatz Z der beiden Abbildungen in der Einheit des Zeilen-Abstandes D
als Z = s/D ergibt,
in-Deckung-Bringen der beiden Abbildungen durch
– Verschieben zumindest eine der Abbildungen relativ zur anderen Abbildung
um Int(Z) Zeilen zur Verminderung des Versatzes, und 4,
– Interpolieren einer der Abbildungen auf um (Z-Int(Z)) versetzte Zeilen.Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Zeilenkamera
mehr als zwei Abtastzeilen aufweist, die jeweils eine Abbildung erzeugen, wobei
alle Abbildungen gemäß dem Verfahren nach Anspruch 1 in Deckung gebracht
werden.Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die
Abtastzeilen zum Detektieren unterschiedlicher Farben ausgebildet sind.Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Abtastzeilen
zum Detektieren einer bestimmten Farbe ausgebildet ist und dass um die mit den anderen
Abtastzeilen erzeugten Abbildungen interpoliert werden, um mit der Abbildung der
bestimmten Farbe in Deckung gebracht zu werden.Verfahren nach Anspruch 16; dadurch gekennzeichnet, dass die bestimmte
Farbe Grün ist.Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
dass beim Interpolieren jeweils zwei Farbauszugswerte benachbarter Bildzeilen miteinander
interpoliert werden, wobei einer der beiden Farbauszugswerte mit dem Nachkommaanteil
von Z und der andere Farbauszugswert mit eins minus dem Nachkommaanteil von Z gewichtet
werden.Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
dass das Verfahren zeilenweise ausgeführt wird, d.h., dass wenn von jeder Abbildung
jeweils eine oder zwei Bildzeilen erzeugt sind, diese mit den entsprechenden Bildzeilen
der anderen Abbildungen in Deckung gebracht werden.Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
dass der Versatz Z in Abhängigkeit einer optischen Auflösung des Systems
aus Zeilenkamera und Objektiv in Zeilenrichtung, einer Transportauflösung,
die von der Geschwindigkeit abhängt, mit welcher die Zeilenkamera relativ zum
Objekt bewegt wird, und einer Zahl z berechnet wird, die den Abstand zweier benachbarter
Abtastzeilen der Zeilenkamera in Einheiten der pitch-Weite benachbarter Sensorelemente
einer Abtastzeile angeben.Vorrichtung zum optischen Abtasten einer Vorlage mit einer Zeilenkamera
umfassend eine Sensoreinheit (7) mit einem CCD-Element und einem Objektiv,
eine Eingangssteuereinheit (8) die einen Eingang zum Anschließen eines
Encoders (5) aufweist, mit dem die relative Geschwindigkeit zwischen der
Zeilenkamera und der abzutastenden Vorlage erfasst wird, und eine Signalverarbeitungseinrichtung
(11) aufweist, wobei die Eingangssteuereinheit (8) und die Signalverarbeitungseinrichtung
(11) zum Ausführen des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1-20
ausgebildet sind.Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingangsteuereinheit
(8) und die Signalverarbeitungseinrichtung (11) aus einem FPGA
ausgebildet sind.Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die
Vorrichtung ein in ein bestehendes Scan-System nachrüstbares Kameramodul ist.