Die Erfindung betrifft einen Kondenswassersensor, sowie eine Einrichtung
und ein Verfahren zur Kondenswasserüberwachung.
Kondenswasser, bzw. kondensierende Feuchtigkeit tritt z.B. auf, wenn
Objekte in einer relativ kalten Umgebung abgekühlt sind und anschließend
ohne Übergang einer Umgebung mit hoher Temperatur und hoher relativer Luftfeuchtigkeit
ausgesetzt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die absolute Luftfeuchtigkeit in
der neuen Umgebung höher ist als die maximale Luftfeuchtigkeit der bisherigen
Umgebung. Die warme Luft der neuen Umgebung kühlt sich an dem Objekt ab und
Feuchtigkeit kondensiert an dessen Oberfläche.
Ein Problem stellt die kondensierende Feuchtigkeit beim Transport
feuchtigkeitsempfindlicher Objekte dar. Ein Spediteur kann Transportgut vor kondensierender
Feuchtigkeit schützen, indem er für geringe Luftfeuchtigkeit und langsame
Temperaturänderungen im Bereich des Transportgutes sorgt oder aber empfindliche
Objekte luftdicht verpackt und ggf. zusätzlich mit einer Luftfeuchtigkeitssenke
ausrüstet, z.B. mit Silikagel. Eine tatsächliche Kontrolle, ob dennoch
Kondenswasser aufgetreten und insbesondere wieder verdunstet ist, ist hierdurch
nicht möglich.
Bei Erhalt einer transportierten Ware ist ein durch Einwirkung von
Kondenswasser entstandener Schaden oft nicht unmittelbar zu erkennen, sondern z.B.
erst bei Inbetriebnahme bzw. Verwendung oder ähnlichem. Für einen Warenlieferanten,
beteiligte Spediteure und einen Warenabnehmer ist daher bisher keine zuverlässige
Möglichkeit zum Ausschließen oder aber für die Schadensregulierung
zum Nachweisen kondensierter Feuchtigkeit im Bereich eines transportierten Objektes
verfügbar.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen verbesserten Kondenswassersensor,
eine verbesserte Einrichtung und ein Verfahren zur Kondenswasserüberwachung
anzugeben.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich der Einrichtung gemäß Patentanspruch
1 gelöst durch einen Kondenswassersensor mit einem zwischen zwei elektrischen
Messklemmen angeschlossenen, seine Leitfähigkeit bei Kontakt mit Kondenswasser
irreversibel von einem ersten Leitwert zu einem vom ersten verschiedenen zweiten
Leitwert verändernden elektrischen Leiter. Der erste Leitwert kann zu einem
ersten Zeitpunkt vor oder zu Beginn der Kondenswasserüberwachung mit einer
geeigneten Messeinrichtung ermittelt werden oder konstruktiv bekannt bzw. vorgegeben
sein. Er sollte nicht verschwinden bzw. Null sein. Die Ermittlung eines Leitwertes
kann z.B. mittels einer Widerstandsmessung erfolgen. Dem ersten Leitwert sollte
daher ein endlicher, besser noch ein möglichst geringer Widerstand entsprechen.
Die Kondenswasserüberwachung kann zu einem beliebigen zweiten Zeitpunkt, beispielsweise
ein paar Stunden oder Tage nach dem ersten Zeitpunkt, überprüft werden.
In der Zwischenzeit kann der Sensor z.B. zusammen mit anderen Objekten zwischengelagert
oder an einen anderen Ort transportiert worden sein. Zu dem zweiten Zeitpunkt wird
ein zweiter Leitwert des Leiters bzw. ein dazu korrespondierender zweiter Widerstandswert
des Leiters ermittelt. Eine Abweichung des zweiten Leitwerts vom ersten Leitwertes
deutet auf zumindest einmalige zwischenzeitliche Einwirkung von Kondenswasser auf
den Kondenswassersensor hin. Zusätzlich kann ein Toleranzbereich für die
Abweichung der beiden Leitwerte definiert sein, innerhalb dessen die Abweichung
noch nicht zur Detektion von Kondenswasser führt. Erst ein außerhalb des
Toleranzbereichs festgestellter zweiter Leitwert führt zur Detektion einer
Kondenswassereinwirkung auf den Kondenswassersensor.
Im allgemeinen ist der Leiter derart gestaltet, dass er im Kontakt
mit Feuchtigkeit innerhalb kurzer Zeit korrodiert, also z.B. während weniger
Minuten oder Stunden, so dass auch nach derart kurzem Kontakt mit Feuchtigkeit eine
Veränderung der Leitfähigkeit des Leiters nachweisbar ist, beispielsweise
durch eine Ausgestaltung des Leiters mit großer korrodierbarer Oberfläche
bei geringer Querschnittsfläche. Durch eine geringe Querschnittsfläche
wird das Leitervolumen gering gehalten, so dass möglichst wenig Material des
Leiters durch Korrosion zu zersetzen ist. Bei bekanntem Korrosionsverhalten des
Materials kann auf diese Weise das Korrosionsverhalten bzw. die Empfindlichkeit
des gesamten Leiters dem Verwendungszweck des Sensors entsprechend geeignet entworfen
werden.
Der Kondenswassersensor bzw. ein entsprechendes Nachweisverfahren
kann im Rahmen einer Logistikkette zum Transport eines Objektes bzw. Transportgutes
angewendet werden, beispielsweise zwischen zwei Übergabezeitpunkten einer Transport-
bzw. Lagerungsetappe. Zu Beginn einer Etappe wird ein Kondenswassersensor mit einem
Leiter mit nachweislich unveränderter Leitfähigkeit im Bereich des zu
überwachenden Objektes angeordnet und zum Übergabezeitpunkt am Ende der
Etappe wird der Kondenswassersensor überprüft bzw. das Ergebnis der Überwachungseinheit
ausgewertet. Auf diese Weise kann lückenlos von der Übergabe des Objektes
durch den Warenlieferanten an den ersten Spediteur über alle Stationen der
Logistikkette bis zur Auslieferung an den Warenempfänger verfolgt werden, ob
das Transportgut Kondenswasser ausgesetzt war. Zur Erhöhung der Nachweissicherheit
können auch mehrere Sensoren zur Überwachung während einer Etappe
eingesetzt werden oder zusätzlich durch Verplombung am Transportgut
gegen Austausch gesichert sein. Im Schadensfall ist so ein zuverlässiger Nachweis
von zumindest einmaligem Auftreten von Kondenswasser im Bereich des Transportgutes
möglich.
Durch Einwirken von Kondenswasser kann die Leitfähigkeit unter
einen Grenzwert herabgesetzt oder der Kontakt zwischen den Messklemmen ganz unterbrochen
werden. Für diesen Fall muss der ursprüngliche Leitfähigkeitswert
des Leiters nicht als bekannt vorausgesetzt werden. Zum Nachweis von Kondenswasser
reicht stattdessen die Feststellung der Unterschreitung des Leitfähigkeits-Grenzwertes
oder eine Durchgangsprüfung mittels einer elektrischen Messung aus.
Vorzugsweise enthält der Leiter ein unedles Metall, welches im
Kontakt mit Wasser oxidiert wird. Dies kann beispielsweise Eisen sein oder zumindest
einen hohen Eisengehalt aufweisen.
Im Bereich des Leiters kann ein Medium vorhanden sein, welches in
Verbindung mit Kondenswasser korrosiv auf den Leiter einwirkt, in dem Sinne, dass
die Korrosion des Leiters durch Zusammenwirken des Mediums mit Kondenswasser beschleunigt
wird im Vergleich zur Korrosion durch reines Kondenswasser. Das Medium kann ein
Salz sein. Der Leiter kann etwa mit dem Medium beschichtet sein. Das Kondenswasser
kommt so automatisch mit dem korrosionsfördernden Medium in Kontakt.
Zur Erhöhung der korrodierbaren Oberfläche des Leiters kann
dieser kreuzungsfrei und schleifenförmig etwa in mehreren Windungen angelegt
sein.
Der Leiter kann zumindest zwei jeweils an einer der Messklemmen des
Leiters angeschlossene und an einer Kontaktstelle untereinander verbundene Teilleiter
enthalten, wobei die Kontaktstelle mit Kondenswasser nach Art eines galvanischen
Elements zusammenwirkt.
Der erfindungsgemäße Kondenswassersensor kann in einer Einrichtung
zur Kondenswasserüberwachung integriert sein. Die Einrichtung umfasst eine
Überwachungseinheit zur Ermittlung der Leitfähigkeit zwischen den Messklemmen
des Leiters des Kondenswassersensors. Die Leitfähigkeit bzw. der elektrische
Kontakt kann hierbei zu einem beliebigen Zeitpunkt überprüft werden. Zur
Feststellung zumindest einmalig aufgetretener, kondensierter Luftfeuchtigkeit genügt
die Messung einer von einem vorgegebenen, bekannten Leitfähigkeitswert abweichenden
Leitfähigkeit oder die Messung einer Unterbrechung des Leiters. Das Ergebnis
kann im einfachsten Fall auf die Information reduziert sein, ob der Leiter Feuchtigkeit
ausgesetzt war. Die Überwachungseinheit kann eine Einrichtung zur Speicherung
dieser Information umfassen. Eine besonders vorteilhaft ausgestattete Überwachungseinheit
verfügt über eine elektrische Abrufmöglichkeit der per Messung ermittelten
und ggf. zwischengespeicherten Information, beispielsweise über eine Funkverbindung,
etwa mittels eines RFID-Elements (Radio Frequency Identification, RFID).
Hinsichtlich des Verfahrens wird die Aufgabe gemäß Patentanspruch
12 gelöst, bei dem ein Bereich um einen Kondenswassersensors bzgl. des Auftretens
von Kondenswasser überwacht wird, indem
- – der Kondenswassersensor zu einem ersten Zeitpunkt in dem auf Kondenswasser
zu überwachenden Bereich angeordnet wird, wobei der Leiter den ersten Leitwert
aufweist,
- – zu einem zweiten Zeitpunkt wird ein Istwert des Leiters ermittelt.
Zumindest einmaliges Einwirken von Kondenswasser auf den Kondenswassersensor
wird dann detektiert, wenn der Istwert vom ersten Leitwert abweicht.
Zu dem zweiten Zeitpunkt kann das Überwachungsergebnis des Kondenswassersensors
drahtlos, z.B. über eine Funkverbindung abgerufen werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren wurde zusammen mit seinen
vorteilhaften Ausführungen und den sich daraus ergebenden Vorteilen bereits
im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Kondenswassersensor erläutert.
Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigen:
1 eine Einrichtung zur Kondenswasserüberwachung
mit einem Kondenswassersensor,
2 einen alternativen Kondenswassersensor, und
3 einen alternativen Kondenswassersensor mit galvanischem
Element.
Die 1 zeigt eine Einrichtung
1 zur Kondenswasserüberwachung. Diese umfasst einen Kondenswassersensor
2 mit einem elektrischen Leiter 3 und eine Überwachungseinheit
4. Der Leiter 3 in 1 ist zwischen
zwei Messklemmen 5, 6 kreuzungsfrei in Schleifen 7 ausgeformt.
Dadurch verfügt der Leiter 3 aufgrund der vergrößerten Leiterlänge
gegenüber einem geraden Leiterstück über eine vergrößerte
korrodierbare Oberfläche. Zu den Messklemmen 5, 6 ist die
Überwachungseinheit 4 verbunden.
Sofern der Kondenswassersensor 1 noch keiner Feuchtigkeit
ausgesetzt war, verfügt der Leiter 3 über eine nicht verschwindende
elektrische Leitfähigkeit bzw. einen ersten Widerstandswert. Der Widerstandswert
kann etwa durch eine Messung zu einem ersten Zeitpunkt bekannt sein und z.B. 0 &OHgr;
betragen. Kommt der Leiter 3 mit Kondenswasser in Kontakt, so wird er korrodiert,
wodurch der leitfähige Querschnitt verringert wird. Je nach Leiterquerschnitt
und Dauer der Wassereinwirkung, kann der Leiter an zumindest einer Stelle zwischen
den Messklemmen 5, 6 vollständig durchtrennt werden, der
Widerstand ist dann unendlich groß (∞). Für die Funktion des Nachweisverfahrens
ist dies jedoch nicht erforderlich. Schon die Verringerung des Leiterquerschnitts
führt zu einer Veränderung der Leitfähigkeit des Leiters
3, z.B. 100 &OHgr;. Zu einem beliebigen zweiten Zeitpunkt wird eine Messung
der Leitfähigkeit des Leiters 3 durch die an den Messklemmen
5, 6 angeschlossene Überwachungseinheit 4 durchgeführt.
Die Messung wird durch eine zur Überwachungseinheit 4 verbindbare,
nicht dargestellte Einrichtung ausgelöst und ausgewertet. Die Verbindung kann
funkgestützt sein, beispielsweise mittels RFID-Technologie, wobei das Ergebnis
der Leitfähigkeits- bzw. Kontaktmessung auf die Information reduziert sein
kann, ob zwischenzeitlich Kondenswasser detektiert wurde.
In 2 ist ein alternativer, zur
1 vergleichbarer Leiter 3 dargestellt, der
zusätzlich in mehreren kreuzungsfreien Windungen 13 verläuft.
Des Weiteren ist im Bereich des Leiters 3 ein Medium 14 vorhanden,
welches in Verbindung mit Wasser hochkorrosiv auf das Metall des Leiters
3 einwirkt, wodurch die Korrosion im Vergleich zum Leiter 3 der
1 ohne Medium 14 beschleunigt wird. Insbesondere
ist das Medium 14 salzhaltig.
3 zeigt einen alternativen Leiter 3, wobei
dieser bereits durch die Einwirkung von Feuchtigkeit, etwa den dargestellten Wassertropfen
8, korrodiert ist und eine Unterbrechung 9 aufweist. Der Leiter
3 besteht aus zwei Teilleitern 10, 11, vorzugsweise aus
zwei unterschiedlichen Metallen, welche vor der ersten Einwirkung von Kondenswasser
an einer Kontaktstelle 12 (bzw. Schweißstelle) miteinander verbunden
waren. An der Kontaktstelle 12 ist der Leiter 3 jedoch durch Einwirkung
von Kondenswasser korrodiert und im dargestellten Zustand unterbrochen.