Technisches Anwendungsgebiet
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sonnenschutzvorrichtung, insbesondere
eine Verglasung, die wenigstens eine erste Strukturschicht aus einem opaken oder
nur teilweise lichtdurchlässigen Material auf einer optisch transparenten dielektrischen
Schicht oder Schichtfolge und eine zweite Strukturschicht aus einem opaken oder
nur teilweise lichtdurchlässigen Material umfasst, wobei die erste und die
zweite Strukturschicht unter Bildung von Lichtdurchgangsöffnungen oder -bereichen
und lichtundurchlässigen oder lichtschwächenden Bereichen strukturiert
sind.
Im Fassadenbau – insbesondere bei Bürobauten –
hat der Anteil der verglasten Flächen in den letzten Jahren kontinuierlich
zugenommen. Dies kann neben dem positiven Effekt eines höheren Tageslichtangebots
allerdings auch zu einer Überhitzung der Büroräume führen, weshalb
ein ausreichender Sonnenschutz vorgesehen werden muss. Dieser Sonnenschutz sollte
einerseits zumindest teilweise eine Durchsicht nach außen erlauben und zu einer
guten Raumausleuchtung führen, aber andererseits auch ausreichend Sonnenschutz
bieten und Blendung vermeiden.
Stand der Technik
Neben flexiblen, verstellbaren Bauarten von Sonnenschutzvorrichtungen
wie Jalousien oder textilen Rollos existieren auch feststehende oder bewegliche
Behänge. So zeigen die DE 101 61 159
A1 und die DE 101 39 583 A1
Sonnenschutzvorrichtungen, die aus einer parallelen Anordnung horizontaler Metallstäbe
aufgebaut sind, deren Querschnittsgeometrie hinsichtlich der Lichtlenkung optimiert
ist. Durch einen Abstand zwischen den Stäben wird gleichzeitig die Durchsicht
ermöglicht.
Kommerziell sind Verbundglasscheiben erhältlich, in die ein Streckmetall
mit Durchgangsschlitzen einlaminiert ist. Die Durchgangsschlitze entstehen durch
streckende Verformung eines Metallbleches in das vorher entsprechende Schnitte eingebracht
wurden. Eine derartige Sonnenschutzvorrichtung ist bspw. auch in der US
3 453 039 in Verbindung mit den 3 und
4 dieser Druckschrift kurz angesprochen, die sich mit
einer Sonnenschutzvorrichtung ohne durchgängige Öffnungen befasst.
Weiterhin sind kommerziell Verglasungen mit Sonnenschutzfunktion erhältlich,
die mit einem Siebdruckmuster oder mit einem Muster aus Dünnschichtsolarzellen
beschichtet sind, wobei zwischen den opak oder transluzent bedruckten Bereichen
Lichtdurchgangsöffnungen vorhanden sind, durch die eine Durchsicht möglich
ist. Derartige Verglasungen ermöglichen jedoch keine winkelselektive Transmission
der Sonnenstrahlung.
Die DE 196 11 060 A1
offenbart eine Sonnen- und Blendschutzvorrichtung, die die Möglichkeit der
Regelung der Intensität des eingestrahlten Lichts bietet. Diese Sonnen- und
Blendschutzvorrichtung weist zwei gegeneinander verschiebbare Scheiben oder Platten
auf, die jeweils an der der anderen Scheibe oder Platte zugewandten Seite mit einer
Strukturschicht aus einem optisch nicht transparenten Material versehen sind, wobei
die beiden Strukturschichten unter Bildung von Lichtdurchgangsöffnungen und
lichtundurchlässigen Bereichen strukturiert sind. Durch Verschieben der beiden
Scheiben oder Platten wird der Anteil der Fläche, bei der eine Lichtdurchgangsöffnung
durch den lichtundurchlässigen Bereich der anderen Scheibe überdeckt wird,
kontinuierlich verändert. Auf diese Weise kann der Lichtdurchlass zwischen
einem maximalen und einem minimalen Lichtdurchlass eingestellt werden. Über
die Breite des mit Luft gefüllten Zwischenraumes zwischen den beiden Scheiben
bzw. Strukturschichten kann der Anteil an diffusem Licht im Verhältnis zu direkt
einstrahlendem Licht vorgewählt werden.
Darstellung der Erfindung
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Sonnenschutzvorrichtung
anzugeben, die eine winkelselektive Transmission optischer Strahlung, insbesondere
von einfallender Sonnenstrahlung, ermöglicht und ohne bewegliche Teile auskommt.
Die Aufgabe wird mit der Sonnenschutzvorrichtung gemäß Patentanspruch
1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Sonnenschutzvorrichtung sind Gegenstand
der Unteransprüche oder lassen sich der nachfolgenden Beschreibung sowie den
Ausführungsbeispielen entnehmen.
Die vorgeschlagene Sonnenschutzvorrichtung umfasst wenigstens eine
erste Strukturschicht aus einem optisch opaken oder nur teilweise lichtdurchlässigen
Material auf einer optisch transparenten dielektrischen, d. h. optisch brechenden,
Schicht oder Schichtfolge zumindest annähernd konstanter Dicke und eine zweite
Strukturschicht aus einem optisch opaken oder nur teilweise lichtdurchlässigen
Material, wobei die erste und die zweite Strukturschicht unter Bildung von Lichtdurchgangsöffnungen
oder Lichtdurchgangsbereichen und lichtundurchlässigen oder lichtschwächenden
Bereichen strukturiert sind. Unter einem nur teilweise lichtdurchlässigen Material
wird dabei ein transparentes oder transluzentes Material verstanden, mit dem die
Strukturschicht in der gewählten Schichtdicke einen Lichtransmissionsgrad
von ≤ 40%, vorzugsweise ≤ 10 %, besonders bevorzugt ≤ 3%, für
die einfallende Strahlung aufweist. Dies wird durch Wahl eines Materials erreicht,
das die einfallende Strahlung zu einem ausreichenden Prozentsatz reflektiert und/oder
absorbiert.
Bei der vorgeschlagenen Sonnenschutzvorrichtung ist die zweite Strukturschicht
auf einer der ersten Strukturschicht gegenüber liegenden Seite der optisch
transparenten Schicht oder Schichtfolge in direktem Kontakt mit der optisch transparenten
Schicht oder Schichtfolge mit dieser verbunden. Die beiden damit fest bzw. statisch
zueinander angeordneten Strukturschichten sind derart strukturiert, dass unter einem
vorgegebenen Winkelbereich auf die zweite Strukturschicht auftreffende optische
Strahlung durch Zusammenwirkung der beiden Strukturschichten blockiert oder zumindest
– bei Verwendung eines nur teilweise lichtdurchlässigen Materials –
entsprechend abgeschwächt wird und ein Anteil optischer Strahlung, der unter
einem anderen Winkelbereich auf die zweite Strukturschicht auftrifft, die Strukturschichten
über die Lichtdurchgangsöffnungen oder -bereiche ungehindert passieren
kann. Die Winkelbereiche sind dabei in einer Bezugsebene definiert, die senkrecht
zur zweiten Strukturschicht liegt, d. h. senkrecht zu der zur Seite der einfallenden
Strahlung gerichteten Oberfläche der Sonnenschutzvorrichtung. Die zweite Strukturschicht
stellt dabei die nach außen, d.h. zum Sonnenlicht, gewandte Schicht der Sonnenschutzvorrichtung
dar.
Mit der vorgeschlagenen Sonnenschutzvorrichtung kann gleichzeitig
Sonnenschutz, Durchsicht und – für die meisten Sonnenstände –
auch Blendschutz erreicht werden. Die statische Sonnenschutzvorrichtung kommt vollständig
ohne gegeneinander bewegliche Komponenten aus. Die winkelselektive Transmission
wird alleine durch geeignete Dimensionierung der beiden Strukturschichten in Zusammenwirkung
mit der zwischenliegenden Licht brechenden Schicht oder Schichtfolge erreicht, mit
der die Strukturschichten verbunden sind. Erst durch dieses lichtbrechende Medium
zwischen den beiden Strukturschichten kann eine ausreichende Blendschutzwirkung
für Sonnenstrahlung bei gleichzeitig ungehindertem Durchblick nach unten über
die Dimensionierung der Strukturschichten erreicht werden.
In der einfachsten Ausgestaltung setzt sich die Sonnenschutzvorrichtung
aus der optisch transparenten Schicht oder Schichtfolge mit den beidseitig aufgebrachten
Strukturschichten zusammen. Die transparente Schicht oder Schichtfolge kann dabei,
wie auch bei allen nachfolgenden Ausgestaltungen, durch eine Scheibe aus einem transparenten
Glas- oder Kunststoffmaterial (bspw. Acrylglas oder Polykarbonat) gebildet sein.
Die Strukturen der beiden Strukturschichten bilden ein Streifenmuster aus parallelen
Streifen aus dem opaken oder nur teilweise lichtdurchlässigen Material. Die
Strukturen der beiden Strukturschichten weisen dabei die gleiche Periodizität
auf. Sie können bspw. mit einer Siebdrucktechnik aufgebracht sein. Auch die
Nutzung von Klebestreifen ist möglich, wobei dann bevorzugt Streifen aus Metall
oder Kunststoff eingesetzt werden. Zur verbesserten Aufbringung von Klebestreifen
können diese an bestimmten Stellen über dünne Stege miteinander verbunden
sein, so dass der Abstand der Streifen beim Prozess des Aufbringens bzw. Aufklebens
ausreichend fixiert ist.
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der vorgeschlagenen Sonnenschutzvorrichtung
sind die lichtundurchlässigen Bereiche zumindest der zweiten Strukturschicht
durch Photovoltaik-Solarzellen gebildet. Hierfür eignen sich besonders amorphe
Solarzellen. Werden auch die lichtundurchlässigen Bereiche der ersten Strukturschicht
durch Solarzellen gebildet, so lässt sich in Bezug auf direkte Sonneneinstrahlung
sehr vorteilhaft ein ähnlich hoher Wirkungsgrad mit den Solarzellen erzielen,
wie eine zu 100% mit Solarzellen belegte einzelne Scheibe, da die direkte Sonne
bei geeigneter Dimensionierung der Schichtstrukturen nur bei sehr tiefen Sonnenständen
durch die Schichtstrukturen der vorgeschlagenen Sonnenschutzvorrichtung scheinen
kann.
Grundsätzlich können die Streifen der ersten und der zweiten
Strukturschicht aus unterschiedlichem Material bestehen, bspw. die der zweiten Strukturschicht
aus amorphen Solarzellen und die der ersten Strukturschicht aus einem mittels Siebdruck
aufgebrachten Material oder umgekehrt. Die Streifen können innen und außen
unterschiedliche Farben haben, wobei mit außen die im bestimmungsgemäßen
Gebrauch der Sonnenschutzvorrichtung zur Strahlung gerichtete Seite, bspw. die Außenseite
eines Fassadenelementes oder Fensters, und mit innen die der Strahlung abgewandte
Seite, d. h. bspw. die Innenseite eines Fassadenelements oder Fensters, bezeichnet
ist. Die Erzielung unterschiedlicher Farben lässt sich bspw. bei Aufbringung
der Schichtstrukturen mittels Siebdruck durch Doppeldruck erreichen. Dabei wird
zunächst die von der einen Seite sichtbare Farbe aufgedruckt und dann darüber
die von der Rückseite sichtbare Farbe. Die Technik des Doppeldrucks ist bekannt
und wird bei Siebdruckscheiben bereits eingesetzt. Bei der bestimmungsgemäßen
Anwendung der vorgeschlagenen Sonnenschutzvorrichtung ist es dabei sinnvoll, wenn
der Siebdruck nach außen aus Sonnenschutzgründen hoch reflektierend ist,
bspw. weiß, und nach innen aus Blendschutzgründen dunkler, bspw. lichtgrau.
Durch Doppeldruck lässt sich eine mit der Sonnenschutzvorrichtung verkleidete
Fassade nach außen beliebig gestalten, ohne den Nutzer zu stören. In dem
beispielhaften Fall würde durch eine weiße Außenseite der ersten
Strukturschicht die Innenseite der äußeren (zweiten)
Strukturschicht indirekt beleuchtet. Das wirkt sich positiv auf die Tageslichtversorgung
für einen Innenraum aus, wenn die Rückseite der äußeren Strukturschicht
nicht zu dunkel ausgeführt ist. Hier kann ein Kompromiss zwischen Blendschutz/Durchsicht
(= dunkle Rückseite) und Tageslichtversorgung (= helle Rückseite) gefunden
werden.
In einer Weiterbildung der vorgeschlagenen Sonnenschutzvorrichtung,
insbesondere bei Einsatz amorpher Solarzellen in der zweiten Strukturschicht, ist
die zweite Strukturschicht auf der der optisch transparenten Schicht oder Schichtfolge
gegenüber liegenden Seite mit einer zweiten optisch transparenten Schicht oder
Schichtfolge verbunden. Auch diese zweite optisch transparente Schicht oder Schichtfolge
ist vorzugsweise eine Glas- oder Kunststoffscheibe. In diesem Fall können die
Strukturen bzw. Streifen der zweiten Strukturschicht dann bei der Herstellung zunächst
auf diese zweite transparente Schicht oder Schichtfolge aufgebracht werden, bspw.
mittels Siebdruck, bevor die Verbindung mit der ersten transparenten Schicht- oder
Schichtfolge erfolgt. Der gesamte Aufbau ist dabei vorzugsweise als Verbundglasscheibe
realisiert, bei dem die beiden Glas- oder Kunststoffscheiben mit der zwischenliegenden
zweiten Strukturschicht über eine Klebefolie (z.B. PVB-Folie) miteinander verbunden
werden. Die Klebefolie sollte hierbei einen Brechungsindex aufweisen, der nahe am
Brechungsindex des verwendeten Glas- oder Kunststoffmaterials der beiden Scheiben
liegt, um zusätzliche größere Brechungseffekte für die optische
Strahlung zu vermeiden. Selbstverständlich ist auch der Einsatz anderer Verbindungstechniken
möglich, beispielsweise durch Einsatz eines viskosen Klebers.
Bei der vorgeschlagenen Sonnenschutzvorrichtung lassen sich auch auf
der Innenseite, d. h. auf der noch freien Seite der ersten Strukturschicht, weitere
optisch transparente Schichten oder Schichtfolgen anbringen. Hier ist auch die Verwendung
von Schichten mit bestimmter Farbe möglich, um ästhetischen Ansprüchen
Rechnung zu tragen. Diese innere Schicht oder Schichtfolge, in der vorliegenden
Patentanmeldung als dritte Schicht oder Schichtfolge bezeichnet, hat keine weitere
Abschattungsfunktion. Sie kann ebenfalls aus einer Glas- oder Kunststoffscheibe,
ggf. mit zusätzlicher Beschichtung, gebildet sein. In diesem Fall ist die Sonnenschutzvorrichtung
vorzugsweise als Verbundglasscheibe mit drei Glas- oder Kunststoffscheiben realisiert,
die über Klebefolien miteinander verbunden sind und zwischen denen die Strukturschichten
liegen.
Auch die Ausgestaltung der vorgeschlagenen Sonnenschutzvorrichtung
als Isolierverglasung oder als Mehrfachverglasung (z.B. Doppelverglasung oder Dreifachverglasung)
ist möglich. Im Falle der Doppelverglasung bildet die aus den beiden Strukturschichten
und den ein oder mehreren optisch transparenten Schichten oder Schichtfolgen aufgebaute
Komponente vorzugsweise die äußere Scheibe der Doppelverglasung. Auch
eine Nutzung als innere Scheibe – oder im Falle von mehr als zwei Scheiben
als Zwischenscheibe – ist selbstverständlich möglich. Zwischen
diesem äußeren Verglasungselement und einem inneren Verglasungselement,
einer Glas- oder Kunststoffscheibe, ist ein mit Gas oder einer Gasmischung gefüllter
Zwischenraum vorhanden, der vorzugsweise hermetisch abgeschlossen ist. Als Gas oder
Gasmischung kommen hierbei in bekannter Weise bspw. Luft, Argon oder Krypton in
Betracht. Die an diesen Zwischenraum grenzende Seite des äußeren Verglasungselementes
oder die an diesen Zwischenraum grenzende Seite des inneren Verglasungselementes
kann dabei zusätzlich beschichtet sein, bspw. mit einer Wärmeschutzbeschichtung
(z.B. Low-E Soft-Coating).
Die vorgeschlagene Sonnenschutzvorrichtung lässt sich generell
als Verglasungselement für alle Fassadenbereiche einsetzen, die verglast werden
sollen. Bevorzugt wird die Sonnenschutzvorrichtung in Bereichen eingesetzt, die
nicht unmittelbar zur Aussicht dienen. Weiterhin bieten sich insbesondere Brüstungsbereiche
von Glasfassaden oder Balkonbrüstungen sowohl im Wohnungs- als auch im Nichtwohnungsbau
als Anwendungsfelder an. Durch Verwendung von Dünnschichtsolarzellen für
die lichtundurchlässigen Bereiche der Strukturschichten wird eine Optimierung
der Eigenschaften von Verglasungen mit Dünnschicht-Solarzellen erreicht.
Die Sonnenschutzvorrichtung lässt sich unter Verwendung der üblichen
Fertigungstechnologien des Fenster- und Fassadenbaus in Form einer aus einer oder
mehreren der transparenten Schichten bestehenden Einzelscheibe oder als Isolier-
oder Mehrfachverglasung herstellen.
Die Streifen der beiden Strukturschichten sind bei der vorgeschlagenen
Sonnenschutzvorrichtung so dimensioniert, dass beim Einsatz dieser Sonnenschutzvorrichtung
von oben einfallendes Sonnenlicht durch die lichtundurchlässigen oder nur teilweise
lichtdurchlässigen Streifen der beiden Strukturschichten blockiert oder zumindest
um ≥ 60%, vorzugsweise um ≥ 90%, besonders bevorzugt um ≥ 97%,
abgeschwächt wird, während der direkte Durchblick nach unten weiterhin
gewährleistet ist. Die lichtundurchlässigen oder nur teilweise lichtdurchlässigen
Bereiche der zweiten Strukturschicht nehmen dabei insgesamt eine kleinere Fläche
auf der optisch transparenten Schicht oder Schichtfolge ein als die lichtundurchlässigen
oder nur teilweise lichtdurchlässigen Bereiche der ersten Strukturschicht.
Durch die Breite, den Abstand und den gegenseitigen Versatz der Streifen der beiden
Strukturschichten lassen sich die Winkelbereiche der einfallenden
Sonnenstrahlung festlegen, die nicht oder zumindest stark geschwächt durch
die Sonnenschutzvorrichtung gelangen, und die Winkelbereiche einstellen, in denen
ein Anteil der Strahlung ungehindert durch die Sonnenschutzvorrichtung gelangen
kann. Die vier Freiheitsgrade für die Geometrie dieser Strukturschichten lassen
sich durch Spezifikation von Bereichen für vier Winkel &agr;, &bgr;, &ggr;,
und &sgr; angeben, wie dies in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen näher
erläutert ist. Die Winkelbereiche beziehen sich auf die Bezugsebene und sind
relativ zur Flächennormale auf die Schichten der Sonnenschutzvorrichtung angegeben.
Beim Einsatz der Sonnenschutzvorrichtung hängt die geeignete
Dimensionierung und Ausrichtung der Streifen auch von der Orientierung der Sonnenschutzvorrichtung
bzw. der Seite des Bauwerks ab, an der die Sonnenschutzvorrichtung eingesetzt wird.
Bei senkrechten Fassaden, d. h. bei senkrechter Aufstellung der Sonnenschutzvorrichtung
stellt die Flächennormale der Sonnenschutzvorrichtung auch die Horizontale
dar, gegenüber der der maßgebliche Profilwinkel der Sonne definiert ist.
Bei nicht senkrecht stehenden, d. h. geneigten Fassaden, ergibt sich eine durch
die Neigung bedingte Abweichung, die jedoch der Fachmann ohne Weiteres bei der Dimensionierung
der vorliegenden Sonnenschutzvorrichtung berücksichtigen kann.
Für eine optimale Schutzwirkung können die Streifen beim
Einsatz der Sonnenschutzvorrichtung auch schräg zur Horizontalen verlaufen,
wenn die Flächennormale der Sonnenschutzvorrichtung bzw. Fassade nicht genau
in Richtung Süden ausgerichtet ist. Je stärker die Fassadenorientierung
von der Südrichtung abweicht, desto stärker können auch die Streifen
gegenüber der Horizontalen geneigt sein. Die Streifen sind daher an einer vertikalen
Südfassade bevorzugt horizontal ausgerichtet, während sie an nicht nach
Süden orientierten Fassaden aus der Horizontalen entsprechend stark gedreht
sind.
In einer Ausgestaltung der Sonnenschutzvorrichtung, bei der die erste
und/oder zweite Strukturschicht aus einem nur teilweise lichtdurchlässigen
Material gebildet ist, wird vorzugsweise ein dunkles, im Wesentlichen klares durchsichtiges
Material gewählt, das einen gerichtet diffusen Transmissionsgrad aufweist,
der weniger als 20% des gesamten Transmissionsgrades des Materials ausmacht. Ein
Beispiel hierfür ist ein Folienmaterial mit einem Gesamt-Transmissionsgrad
von 2%. Auf diese Weise kann noch ein in vielen Fällen ausreichender Blendschutz
bei gleichzeitiger geringer Durchsicht nach oben erreicht werden.
In einer weiteren Ausgestaltung wird für die erste und/oder zweite
Strukturschicht ein im Transmissionsgrad schaltbares Material eingesetzt, z.B. ein
elektrochromes oder ein gaschromes Material. Bei einem derartigen Material lässt
sich der Transmissionsgrad in einem weiten Bereich, bspw. im Bereich zwischen 1%
und 70%, steuern.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die vorgeschlagene Sonnenschutzvorrichtung wird nachfolgend anhand
von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Zeichnungen nochmals näher
erläutert. Hierbei zeigen:
1 ein erstes Beispiel für eine Ausgestaltung der
Sonnenschutzvorrichtung;
2 das Beispiel der 1 mit
allgemeinen Winkelangaben;
3 ein zweites Beispiel für eine Ausgestaltung
der Sonnenschutzvorrichtung;
4 ein drittes Beispiel für eine Ausgestaltung
der Sonnenschutzvorrichtung;
5 ein viertes Beispiel für eine Ausgestaltung
der Sonnenschutzvorrichtung; und
6 ein Beispiel für unterschiedliche Orientierungen
der Streifen der Sonnenschutzvorrichtung bei unterschiedlicher Ausrichtung der Fassade.
Wege zur Ausführung der Erfindung
Die 1 zeigt in einem Ausschnitt eine
Schnittdarstellung einer beispielhaften Sonnenschutzvorrichtung gemäß
der vorliegenden Erfindung, wie sie als Verglasung oder Fassadenelement eingesetzt
werden kann. Bei diesem Beispiel wurde eine vertikale Fassade angenommen, an der
die Sonnenschutzvorrichtung angebracht ist.
Die Sonnenschutzvorrichtung weist in diesem Beispiel eine erste optisch
transparente Schichtfolge aus einer Glasscheibe 1 und einer Verklebungsfolie
7 auf. Die Glasscheibe 1 ist auf der Innenseite mit einer ersten
Strukturschicht 5 und auf der Außenseite über die Verklebungsfolie
7 mit einer zweiten Strukturschicht 6 verbunden. Auf der zweiten
Strukturschicht 6 ist eine zweite transparente Schicht 2 angeordnet,
die die Außenseite der Sonnenschutzvorrichtung bildet und bspw. ebenfalls eine
Glasscheibe sein kann. Die in der Sonnenschutzvorrichtung eingebettete zweite Strukturschicht
6 setzt sich aus einem Streifenmuster aus lichtundurchlässigen Streifen
13 zusammen, zwischen denen Lichtdurchgangsöffnungen 14 als
ebenfalls parallel verlaufende Schlitze ausgebildet sind. Auch die die Innenseite
der Sonnenschutzvorrichtung bildende erste Strukturschicht 5 setzt sich
aus entsprechenden Streifen 12
und Lichtdurchgangsöffnungen 14 zusammen. In der
Figur ist hierbei jeweils nur die Breite der Streifen 12, 13 zu
erkennen, wobei sich die Streifen in Richtung senkrecht zur Zeichnungsebene erstrecken.
Bei der Dimensionierung der Streifen 12, 13 der
beiden Strukturschichten 5, 6 der Sonnenschutzvorrichtung kann
von oben einfallendes Licht 15 nicht durch die Sonnenschutzvorrichtung
in den Innenraum eindringen, auch nicht wenn es streifend einfällt. Dies ist
anhand des in der 1 dargestellten Strahlverlaufes angedeutet.
Ein Beobachter 16 hat dennoch von Innen eine komplett freie Sicht durch
die Sonnenschutzvorrichtung von der Horizontalen bis nach unten, wie ebenfalls in
der 1 angedeutet ist. Quasi streifend einfallendes
Licht 17 verläuft in dem optisch transparenten Material der Sonnenschutzvorrichtung
unter dem Grenzwinkel der Totalreflexion &sgr;Grenz. Sehr hoch stehende
Sonne kann daher bei dieser Ausgestaltung nicht direkt in den Innenraum scheinen,
weil das Licht flacher als &sgr;Grenz durch das optisch transparente
Material laufen würde. Für den Fall von Glasscheiben (n ≈ 1,55)
ergibt sich ein Grenzwinkel der Totalreflexion von 40-42°. Auf der anderen
Seite kann ein unter dem Winkel &sgr; gegenüber der Flächennormale
18 einfallender Lichtstrahl gerade noch ungehindert passieren. Dies entspricht
einer bereits sehr tief stehenden Sonne. Die Flächennormale 18 entspricht
bei dieser Ausgestaltung auch der Horizontalen. Dies ist jedoch bei nicht vertikal
verlaufenden Fassaden bzw. nicht vertikaler Anordnung der Sonnenschutzvorrichtung
nicht der Fall (vgl. z.B. 6).
2 zeigt daher die für die Ausgestaltung der Sonnenschutzvorrichtung
relevanten Winkel in allgemeiner Form. Der Aufbau der Sonnenschutzvorrichtung ist
der 2 ist identisch dem Aufbau der Sonnenschutzvorrichtung
der 1, wobei als Verklebungsfolie 7 PVB mit
einem Brechungsindex von n = 1,5 eingesetzt wird. Die Sonne soll ab einem bestimmten
Profilwinkel &sgr;p ausgeblendet werden. Im vorliegenden Beispiel wird
hierbei eine Südfassade angenommen, bei der die Streifen 12,
13 der Strukturschichten 5, 6 horizontal verlaufen. In
der Darstellung der 2 ist nur beispielhaft die Horizontale
19 parallel zur Flächennormale 18 eingezeichnet.
Die Winkel &agr;*, &bgr;* und &sgr;* werden gegen die Horizontale
19 gemessen, nicht gegen die Flächennormale 18 der Fassade
bzw. Sonnenschutzvorrichtung. Die Winkel &agr;, &bgr;, &ggr; und &sgr; sind
gegen die Flächennormale 18 definiert. Bei geneigten Fassaden (z.B.
Dachverglasung) stimmen die Flächennormale 18 und die Horizontale
19 nicht überein. Sämtliche Winkel beziehen sich auf eine senkrecht
zu den Schichtebenen der einzelnen Schichten bzw. zur Oberfläche der Sonnenschutzvorrichtung
orientierte Bezugsebene, in den vorliegenden Beispielen die Zeichnungs- bzw. Blattebene.
Bei nicht in dieser Bezugsebene einfallender Sonnenstrahlung gelten die Winkelangaben
für die Projektion des Strahlungsvektors in die Bezugsebene (Profilwinkel).
Die vier Winkel &agr;, &bgr;, &ggr; und &sgr; sind jeweils
zur Flächennormale 18 der Sonnenschutzvorrichtung definiert. Die Winkel
&agr; und &ggr; spezifizieren die Lage der Oberkante des jeweiligen Streifens
der zweiten Strukturschicht 6 gegenüber den beiden Streifenkanten
des jeweils nächstliegenden Streifens der ersten Strukturschicht
5. Der Winkel &bgr; definiert die Neigung der Verbindungslinie zwischen
den Unterkanten der nächstliegenden Streifen der ersten 5 und zweiten
Strukturschicht 6, der Winkel &sgr; die Neigung der Verbindungslinie
zwischen der Unterkante der Streifen der zweiten Strukturschicht 6 und
der Oberkante des jeweils darunter liegenden Streifens der ersten Strukturschicht
5 (vgl. 2).
Die Winkel &agr;*, &bgr;*, &ggr;* und &sgr;* ergeben sich
mit Hilfe des Brechungsgesetztes aus den Winkeln &agr;, &bgr;, &ggr; und &sgr;
(oder umgekehrt) in der folgenden allgemeinen Form:
sin(&xgr;*)/sin(&xgr;) = nMaterial/nUmgebung.
Dabei wurde angenommen, dass der Brechungsindex der Verklebungsschicht
7 sehr gut mit dem Brechungsindex des Glases übereinstimmt. Wenn das
nicht der Fall ist, müssen die weiteren Brechungen an den Grenzflächen
berücksichtigt werden. Dies ist jedoch in einfacher Weise mit dem Brechungsgesetzt
möglich. Bei Mikrostrukturen, d.h. Mikrostreifen, gilt das Brechungsgesetz
aufgrund der Beugungserscheinungen nicht ohne weiteres. Die hier vorgeschlagenen
Strukturen lassen sich aber dennoch einsetzen. In diesem Fall muss dann der Grenzwinkel
&sgr;Grenz der Totalreflexion etwas größer angenommen werden
als er sich aus der geometrischen Optik ergibt, damit dennoch eine ausreichende
Ausblendung der Sonnenstrahlung gewährleistet ist.
Der Winkel &bgr;* gibt an, ab welchem Winkel die Sonne durch streifenden
Einfall an den Streifen der Schichtstrukturen durch die Sonnenschutzvorrichtung
dringen kann.
Der Winkel &bgr; sollte so eingestellt werden, dass sich aufgrund
des Brechungsgesetzes folgende Winkel für &bgr;* ergeben: –20°
≤ &bgr;* ≤ 20°, besonders bevorzugt –10° ≤
&bgr;* ≤ 0°. Varianten mit 60° > |&bgr;*| > 20°
sind ebenfalls möglich. Hierbei handelt es sich jedoch um verschlechterte Ausführungsformen.
Die Winkelangaben für &bgr;* gelten unabhängig von der Neigung der Fassade.
Sie leiten sich alleine aus den möglichen Sonnenpositionen ab.
Der Winkel &agr; sollte so eingestellt werden, dass sich aufgrund
des Brechungsgesetztes folgende Bereiche für &agr;* einstellen: –20°
≤ &agr;* ≤ 90°, bevorzugt 0° ≤
&agr;* ≤ 90°, besonders bevorzugt 45° ≤ &agr;* ≤
90°. &agr; ist dann automatisch kleiner als &sgr;Grenz. Optimal
liegt &agr;* bei 90°, d. h. &agr; = &sgr;Grenz.
Für den Winkel &ggr; werden vorzugsweise folgende Bereiche
gewählt: –30° ≤ &ggr; ≤ 80°, bevorzugt &sgr;Grenz
≤ &ggr; ≤ 80°, besonders bevorzugt &sgr;Grenz
≤ &ggr; ≤ &sgr;Grenz +20°. Im optimalen Fall stimmt
&ggr; mit &sgr;Grenz überein.
Varianten, bei denen &agr; größer als &sgr;Grenz
ist, sind verschlechterte Ausführungsformen, weil dann die Spalte bzw. Schlitze
der ersten Strukturschicht weiter unten liegen müssen, damit kein Licht von
oben durchscheinen kann. Dies hat einen kleineren Flächenanteil der freien
Fläche auf der Innenseite zur Folge und bewirkt damit eine schlechtere Transparenz.
Varianten, bei denen &ggr; kleiner als &sgr;Grenz ist, sind ebenfalls
verschlechterte Ausführungsformen, da die Sonne von oben durch das Element
scheinen kann.
Der Abstand D der Strukturelemente bzw. Streifen der ersten Schichtstruktur
sollte unabhängig von der Neigung der Fassade so gewählt werden, dass
die direkte Sonne ab einem Profilwinkel &sgr;p von –20°
≤ &sgr;p = &sgr;* ≤ 70°, bevorzugt 0° ≤
&sgr;p = &sgr;* ≤ 45°, besonders bevorzugt 5° ≤
&sgr;p = &sgr;* ≤ 25° ausgeblendet wird. Dies erfordert
ebenso wie die Dimensionierung auf Basis der Winkel &agr;*, &bgr;* und &ggr;*
die Kenntnis der Neigung der Fassade, an der die Sonnenschutzvorrichtung eingesetzt
werden soll.
3 zeigt ein weiteres Beispiel für eine Ausgestaltungsmöglichkeit
der vorliegenden Sonnenschutzvorrichtung. Im Unterschied zu den 1
und 2 ist bei dieser Ausgestaltung eine weitere optisch
transparente Schichtfolge an der Innenseite angebracht. Diese dritte transparente
Schichtfolge setzt sich im vorliegenden Beispiel aus einer Glasscheibe
3 und einer Verklebungsfolie 8 zusammen, bspw. aus PVB.
3 zeigt somit eine 3-fach VSG-Scheibe (Verbundglasscheibe),
in der die Strukturschichten 5, 6 vollkommen eingeschlossen sind.
In dem Beispiel der 3 wurde die Optimalform
der Strukturen bzw. Streifen für den Fall von Glasscheiben mit n = 1,5 als
optisch transparente Schichten bemaßt. Die beispielhaften Maße und Winkel
sind der Figur entnehmbar. Im Falle einer anderen Dicke der mittleren Glasscheibe
1 verändert sich die Höhe und der Abstand der Streifen
12, 13 entsprechend. Die Winkel bleiben gleich.
Die 4 und 5
zeigen schließlich Ausgestaltungsmöglichkeiten der Sonnenschutzvorrichtung,
bei der diese in einer Doppelverglasung eingesetzt wird. Hierzu bildet die Schichtfolge
mit den transparenten Schichten bzw. Scheiben 1 bis 3 und den
Strukturschichten 5 und 6 ein äußeres Verglasungselement
9 der Doppelverglasung. Zwischen dem inneren Verglasungselement
4, einer Glasscheibe, und dem äußeren Verglasungselement
9 ist ein hermetisch geschlossener Zwischenraum 10 ausgebildet,
der bspw. eine Dicke von 16 mm aufweisen und mit Argon gefüllt sein kann. Im
Beispiel der 4 ist die Innenseite des äußeren
Verglasungselementes 9 mit einer zusätzlichen Beschichtung
11, bspw. mit einer Wärmeschutzbeschichtung (z.B. Low-E Soft-Coating),
versehen.
Die Ausgestaltung der 5 zeigt demgegenüber
den gleichen Aufbau der Doppelverglasung, wobei hier jedoch die Beschichtung
11 auf der Außenseite des zweiten, inneren Verglasungselementes
4 vorgesehen ist. Diese Anordnung der Beschichtung 11 lässt
sich kostengünstiger realisieren, da die Aufbringung auf konventionelle Glasscheiben
einen Standardprozess darstellt. Bei einer anschließenden Laminierung, wie
dies für das äußere Verglasungselement erforderlich ist, besteht
die Gefahr einer Beschädigung der Beschichtung. Eine nachträglich auf
das äußere Verglasungselement aufgebrachte Beschichtung erfordert wiederum
einen speziellen Prozess für die speziell hergestellten äußeren Verglasungselemente
und ist somit nicht so kostengünstig verfügbar wie eine herkömmliche
Glasscheibe mit dieser Beschichtung.
An nicht nach Süden orientierten Fassaden sollten die Streifen
12, 13 der beiden Strukturschichten 5, 6 aus
der Vertikalen bzw. Horizontalen gedreht sein, wie dies anhand der 6
veranschaulicht ist (vgl. W. Lorenz, „A Glazing Unit for Solar Control, Day
Lighting and Energy Conservation", Solar Energy Vol. 70, No. 2, pp. 109-130, 2001).
In dieser Abbildung sind schematisch verschiedene Fassadenelemente 20 in
unterschiedlicher Orientierung bzgl. der in der Figur angedeuteten Himmelsrichtungen
beispielhaft nebeneinander dargestellt. Bei nicht exakt nach Süden orientieren
Fassadenelementen wird eine Verdrehung der Streifen 12, 13 der
Strukturschichten aus der Vertikalen bzw. Horizontalen bevorzugt, wie dies schematisch
für die unterschiedlichen Orientierungen aus der 6
ersichtlich ist.
Bevorzugt wird die gesamte Sonnenschutzvorrichtung so ausgestaltet,
dass eine Durchsicht von Innen nach Außen unter den bestimmten Winkelbereichen,
insbesondere nach unten, ermöglicht wird. Es ist jedoch auch möglich,
eine oder mehrere der inneren Schichten nicht transparent sondern transluzent auszugestalten.
Bei transluzenter Ausgestaltung dient die Struktur dann nur dem Blend- und Sonnenschutz.
Licht kann von außen unten durch das Element gelangen.
- 1
- Glasscheibe
- 2
- zweite transparente Schicht
- 3
- Glasscheibe
- 4
- inneres Verglasungselement
- 5
- erste Strukturschicht
- 6
- zweite Strukturschicht
- 7
- Verklebungsfolie
- 8
- Verklebungsfolie
- 9
- äußeres Verglasungselement
- 10
- Zwischenraum
- 11
- Beschichtung
- 12
- Streifen der ersten Strukturschicht
- 13
- Streifen der zweiten Strukturschicht
- 14
- Lichtdurchgangsöffnungen
- 15
- von oben einfallendes Licht
- 16
- Beobachter
- 17
- streifend von unten einfallendes Licht
- 18
- Flächennormale
- 19
- Horizontale
- 20
- Fassadenelement