Die Erfindung betrifft einen Textilinformationsträger nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Textilware wird üblicherweise vom Hersteller, Konfektionierer,
Vertreiber oder Designer mit Textiletiketten versehen, die optisch lesbare Hinweise
auf die Zusammensetzung der Ware, Anleitung für die Pflege und Reinigung sowie
Angaben zur Konfektionsgröße, Herkunft, Handelsmarke oder Handelsname
sowie den Designer enthalten.
Besonders bei hochwertiger Textilware werden zur Kennzeichnung Designeretiketten,
so genannte Jacquard-Etiketten, oder mit dem Produzentenschriftzug oder der Marke
bedruckte Etiketten, so genannte Satin-Etiketten verwendet, die in aufwendigen Verfahren
hergestellt werden, um Nachbildungen zu erschweren.
Um Nachbildungen oder Falschetikettierungen besser erkennen zu können
oder auch zur Identifikation von Textilwaren bei der Herstellung, Verarbeitung,
beim Transport, bei der Lagerhaltung, beim Vertrieb und bei der Pflege und Reinigung
werden zunehmend elektronische Datenträger eingesetzt, die redundante oder
zusätzliche Informationen zum optisch lesbaren Textiletikett enthalten und
nur über ein spezielles Lesegerät gelesen werden können. Der Vorteil
von auf elektronischen Datenträgern gespeicherten Informationen besteht darin,
dass sie weitgehend manipulationssicher und unempfindlich gegen Verschmutzung und
Reinigungsmittel sind und auch ohne optische Sicht gelesen werden können.
Wegen der miniaturisierten Bauformen elektronischer Chipmodule für
den HF-, UHF- und SHF-Bereich erfordert die Verbindung einer textilen Antenne mit
Anschlüssen des elektronischen Chipmoduls ein hohes Maß an Präzision
und ist in der Praxis sehr aufwendig zu realisieren. Aufgrund des textilen Charakters
der Antenne sind die Anschlüsse zudem hohen mechanischen Beanspruchen ausgesetzt.
Hinzu kommen noch mögliche thermische und chemische Einflüsse beim Tragen
der Textilien am Körper sowie bei der Reinigung. Dadurch wird die Zuverlässigkeit
der Verbindung zwischen der textilen Antennen und den Anschlüssen des elektronischen
Chipmoduls beeinträchtigt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Textilinformationsträger
zu schaffen, der eine kontaktlose Kopplung zwischen der Antenne und dem elektronischen
Chipmodul ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einem Textilinformationsträger nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 mit den Merkmalen dieses Anspruchs gelöst.
Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
Bei dem erfindungsgemäßen Textilinformationsträger
wird das Chipmodul durch ein Koppelelement induktiv und/oder kapazitiv an die Antenne
angekoppelt. Dazu ist das Chipmodul zusammen mit dem Koppelelement auf einem Detektierplättchen
angeordnet. Das Chipmodul und das Koppelelement bilden eine integrale Einheit, das
Detektierplättchen. Die Antenne selbst ist als elektrische Antenne ausgeführt
und benötigt keinerlei galvanische Verbindung zum Chipmodul und Koppelelement.
Die Kombination aus dem entsprechend abgestimmten Koppelelement und
der Antenne führt außerdem zu einer Erhöhung der Bandbreite des Gesamtsystems,
wodurch erreicht wird, dass der Textilinformationsträger für einen Betrieb
auf unterschiedlichen, aber benachbarten Frequenzen aufgrund unterschiedlicher nationaler
Bestimmungen ohne konstruktive Änderungen und Abstimmungen kompatibel ist.
Vorzugsweise ist die elektrische Antenne als Dipol, Halbwellenantenne,
Vollwellenantenne oder als Groundplane ausgebildet und das Koppelelement ist an
einem Ort der elektrischen Antenne angeordnet, bei dem ein minimales Stehwellenverhältnis
auftritt.
Die Ausbildung der elektrischen Antenne als Dipol, Halbwellenstrahler,
Vollwellenstrahler oder als Groundplane ermöglicht eine resonante Abstimmung
auf die Arbeitsfrequenz und einen Antennengewinn gegenüber einem isotropen
Strahler. Durch die Anordnung der Koppelschleife an einem Ort der elektrischen Antenne,
bei dem ein minimales Stehwellenverhältnis auftritt, ergibt sich eine optimale
Anpassung und Reichweite.
Die elektrische Antenne kann mechanisch verkürzt sein und eine
mäanderförmige Verlängerungsinduktivität aufweisen.
Dadurch lässt sich eine Anpassung an die Arbeitsfrequenz auch
bei Textiletiketten, Textilware oder Anhängern erreichen, deren Abmessungen
kleiner als ein ganzzahliges Vielfaches der viertel Wellenlänge der Arbeitsfrequenz
sind. Die mäanderförmige Verlängerungsinduktivität ermöglicht
eine Darstellung innerhalb einer Ebene und ohne Überschneidungen der Leiter.
Eine industrielle Herstellung mit textilüblichen Verfahren, wie Weben oder
Sticken ist möglich.
Vorzugsweise ist das Koppelelement als Koppelschleife innerhalb eines
Mäanders aus zwei parallelen und einem dazu rechtwinkligen Leiter angeordnet.
In diesem Fall ist eine Umschließung der Koppelschleife bis zu
drei-viertel ihres Umfangs möglich, was zu einer engen Kopplung zwischen der
Koppelschleife und der elektrischen Antenne führt.
Die elektrische Antenne kann aus einem durchgehenden elektrischen
Leiter gebildet sein, der durch Auftrennen in Resonanz abgestimmt wird.
Die Herstellung der Antenne wird vereinfacht, indem ein durchgehender
textiler Faden verarbeitet wird. Durch das Auftrennen des elektrischen Leiters wird
die Antenne am gewünschten Ort gebildet und gleichzeitig individuell in Resonanz
auf die Arbeitsfrequenz des eingesetzten Detektierplättchens abgestimmt.
Das Detektierplättchen kann mit dem Textiletikett, der Textilware
oder einem die Ware auszeichnenden Anhänger durch ein reversibel lösbares
oder irreversibel unlösbares Befestigungsmittel verbunden sein.
Bei reversibel lösbaren Detektierplättchen kann das Detektierplättchen
z. B. nach einem Fertigungs-, Transport- oder Verkaufsvorgang entfernt werden, wenn
die Informationen anschließend nicht mehr benötigt werden oder nicht durch
Unbefugte verwendet werden sollen. Außerdem ist es möglich, geringwertige
Ware mit einer kostengünstigen "wegwerfbaren" elektrischen Antenne zu versehen
und durch vorübergehenden Einbau eines wieder verwertbaren Detektierplättchens
wenigstens bis zum Verkauf zu sichern.
Bei irreversibel unlösbar verbunden Detektierplättchen sollen
die Informationen dauerhaft mit dem Textiletikett, der Textilware oder dem Anhänger
verknüpft bleiben. Dadurch sind Manipulationen erschwert und ohne Zerstörung
des Verbundes aus Textiletikett, Textilware oder Anhänger einerseits und Detektierplättchen
andererseits nicht möglich.
Das Befestigungsmittel kann als wenigstens ein am Detektierplättchen
angebrachter und das Textiletikett, die Textilware oder den Anhänger durchdringender
Dorn und einem ein Ende des Dorns aufnehmender, dem Detektierplättchen auf
der gegenüberliegenden Seite des Textiletiketts, der Textilware oder des Anhängers
angeordneter Knopf ausgebildet sein.
Diese Ausführung des Befestigungsmittels ermöglicht eine
formschlüssige Verbindung und ist damit besonders sicher. Bei reversibel lösbarer
Ausführung kann ein Entfernen auch nur mit einem Sonderwerkzeug möglich
sein, um ein unbefugtes Entfernen zu verhindern.
Das Befestigungsmittel kann auch als Schweißung oder Sondierung
oder Kaschierung oder Laminierung oder Klebung oder Krimpen oder Klebefolie oder
mittels einer unter Wärme und Druck hergestellten Patch-Verbindung ausgebildet
sein.
Dabei kann das Befestigungsmittel als Thermo- oder Reaktionskleber
ausgebildet sein.
Das Detektierplättchen wird mit dem Textiletikett, der Textilware
oder dem Anhänger unmittelbar durch Verschmelzen von Fasern oder Filamenten
oder mittelbar durch einen adhäsiven Werkstoff verbunden. Die textilen Eigenschaften
der verbundenen Lagen aus dem Detektierplättchen und dem Textiletikett, der
Textilware oder dem Anhänger bleiben so erhalten.
Ferner kann das Befestigungsmittel aus diskreten Verbindungspunkten
oder sehr feiner, perforierter Klebefolie ausgebildet sein.
Durch die Beschränkung auf diskrete Verbindungspunkte oder eine
sehr feine, das heißt dünne und flexible, perforierte Klebefolie wird
eine Versteifung der verbundenen Lagen aus dem Detektierplättchen und dem Textiletikett,
der Textilware oder dem Anhänger vermieden.
Das Befestigungsmittel kann auch aus Webgarnen gebildet sein, die
im Bereich des Detektierplättchens über das Detektierplättchen gelegt
und außerhalb des Detektierplättchens mit dem Gewebe des Textiletiketts,
der Textilware oder dem Anhänger verwebt sind.
Hierdurch wird eine integrale Befestigung des Detektierplättchens
innerhalb eines Gewebes des Textiletikett, der Textilware oder dem Anhänger
ermöglicht. Die Verbindung kann dabei innerhalb eines industriellen Webprozesses
vorgenommen werden.
Das Befestigungsmittel kann auch als Klettverschluss ausgebildet sein.
Hierdurch ist eine schnelle Befestigung und Lösung des Detektierplättchens
möglich.
Das Detektierplättchen kann mit einem Überzug versiegelt
sein.
Dieser Überzug kann das Detektierplättchen gegen mechanische
und chemische Einflüsse wirksam schützen.
Das Detektierplättchen kann eine Koppelschleife aufweisen, die
kürzbare Kopplerstrukturen umfasst und durch Abschneiden unter Beibehaltung
einer geschlossenen Koppelschleife auf die Breite des Textiletiketts, der Textilware
oder des Anhängers anpassbar ist.
Diese Ausführung ermöglicht eine einheitliche Ausgestaltung
und damit wirtschaftliche Herstellung des Detektierplättchens für unterschiedliche
Breiten von Textiletiketten, Textilware oder Anhängern. Da auch beim Zuschnitt
auf eine geringere Breite des Detektierplättchens eine geschlossene Koppelschleife
verbleibt, ist stets eine enge Ankopplung der Koppelschleife an eine Antenne gewährleistet.
Das Detektierplättchen und/oder das Textiletikett, die Textilware
oder der Anhänger können eine mehrteilige Antenne und/oder Koppelschleife
umfassen, die nur gemeinsam und unter gegenseitiger Ergänzung eine Frequenz-
und Impedanzanpassung ergeben.
Diese Ausgestaltung erschwert Manipulationen durch Fälschung
oder einfachen Austausch von Textiletiketten, da das Gesamtsystem mehrere Komponenten
benötigt, die untereinander abgestimmt sein müssen.
Bei einer praktischen Ausgestaltung sind die Bestandteile der mehrteiligen
Antenne und/oder Koppelschleife auf unterschiedlichen Trägern angebracht, die
zur Sicherstellung der Funktion unter einander örtlich eindeutig zugeordnet
sind.
Hierbei erfordert die örtliche Anordnung der Bestandteile der
mehrteiligen Antenne und/oder Koppelschleife besondere Sachkenntnisse, um das Zusammenwirken
aller Komponenten zu gewährleisten. Eine Manipulation wird dadurch erschwert.
Wenigstens ein Teilelement der mehrteilige Antenne und/oder der Koppelelemente
kann verborgen im Detektierplättchen und/oder im Textiletikett, ind der Textilware
oder im Anhänger angeordnet sein.
Durch den nicht von außen erkennbaren Aufbau der Antenne oder
der Koppelelemente ist eine Rekonstruktion bei Entfernung einzelner Bestandteile
nur fachkundigen Personen möglich und somit wird eine Manipulation weiter erschwert.
Gemäß einer Weiterbildung können wenigstens zwei Detektierplättchen
vorgesehen sein, die gemeinsam abfragbar sind.
Diese Weiterbildung ermöglicht ebenfalls oder zusätzlich
einen verbesserten Schutz vor Manipulationen, da eine Funktion des Gesamtsystems
nur gewährleistet ist, wenn Informationen von wenigstens zwei Detektierplättchen
abgefragt werden können.
Die Detektierplättchen können einander ergänzende Informationen
umfassen und durch gemeinsame Abfrage als gültig oder ungültig auswertbar
sein. Beispiele dafür sind zusammengehörende Kleidungsstücke, wie
Socken, Handschuhe, die einzelne Detektierplättchen mit Informationen wie rechts,
links, Farbe, Größe enthalten, aber als Einheit paarweise verpackt und
mit einer gemeinsamen als Verstärker dienen Antenne versehen sind.
Dadurch wird erreicht, dass nur bei gültiger Paarung eine Abfrage
als gültig ausgewertet wird und Manipulationen oder Verwechslung aufgedeckt
werden können. Die Verstärkerantenne kann auch in einer gemeinsamen Verpackung
angeordnet sein.
Ferner können die Detektierplättchen ergänzende Informationen
untereinander mit Hilfe eines Lesers austauschen und durch einzelne oder gemeinsame
Abfrage als gültig oder ungültig auswertbar sein.
Hierdurch lässt sich eine Intelligenz der Authentifizierung in
die Detektierplättchen verlagern und die zu übertragenden Informationen
über eine gültige oder ungültige Abfrage vereinfachen oder sicherer
machen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind.
Darin zeigen:
1 ein Textiletikett mit einer elektrischen Antenne
als mechanisch verkürzter Dipol und ein Detektierplättchen,
2 ein Textiletikett mit einer elektrischen Antenne
aus einem durchgehenden elektrischen Leiter gebildet ist, der durch Auftrennen in
Resonanz gebracht ist, und ein Detektierplättchen,
3a ein auf einem Textiletikett befestigtes knopfartiges
Detektierplättchen in Draufsicht,
3b ein auf einem Textiletikett befestigtes knopfartiges
Detektierplättchen im Schnitt mit einem das Textiletikett durchdringenden Dorn
und einem Gegenknopf,
4a ein Detektierplättchen mit als Kleber ausgebildeten
Befestigungsmitteln und einem Globtop-Überzug,
4b ein Detektierplättchen, welches kopfüber
direkt in den Kleber gedrückt werden kann,
5 das Detektierplättchen nach 4b
an einem Textiletikett befestigt,
6 das Detektierplättchen nach 4a
an einem Textilband befestigt,
7 eine Gewebe zur Aufnahme eines Detektierplättchens,
8a ein in ein Gewebeband integriertes Detektierplättchen
mit geringerer Breite als der des Gewebebandes,
8b ein in ein Gewebeband integriertes Detektierplättchen
mit gleicher Breite wie das Gewebeband,
9 ein Detektierplättchen mit einer Koppelschleife
aus einer kürzbaren Koppler-Struktur,
10 ein mit einem Patch an einem Textiletikett befestigtes
Detektierplättchen,
11 ein Diagramm der Bandbreite einer elektrischen Antenne
und des Gesamtsystems und
12 eine Verpackungseinheit für zusammengehörige
Textilwaren.
1 zeigt ein Textiletikett 10 mit einer elektrischem
Antenne 12. Die Antenne ist als mechanisch verkürzter Dipol mit einer
mäanderförmigen Verlängerungsinduktivität 14 ausgeführt.
Innerhalb eines Mäanders 14 in der Mitte der Antenne 12 ist
ein Detektierplättchen 16 mit einem elektronischen Chipmodul
18 und einer mit dem elektronischen Chipmodul 18 verbundenen Koppelschleife
20 angeordnet. Die Koppelschleife 20 befindet sich an einem Ort
niedriger Impedanz der elektrischen Antenne 12. Durch die Anordnung innerhalb
eines Mäanders 14 aus zwei parallelen und einem dazu rechtwinkligen
Leiter wird eine induktive Kopplung bei gleichzeitiger Impedanzanpassung zwischen
der Koppelschleife 20 und der elektrischen Antenne 12 erzielt.
2 zeigt ein weiteres Textiletikett 10 mit
einer elektrischen Antenne 12. Die Antenne 12 ist aus einem ursprünglich
durchgehenden elektrischen Leiter 22 gebildet, der an zwei Stellen
24, 26 aufgetrennt ist und so einen Dipol bildet. Das Auftrennen
des Leiters 22 wird an Orten vorgenommen, die einen Abstand von einer halben
Wellenlänge der Arbeitsfrequenz haben. Dadurch wird die gebildete Dipolantenne
gleichzeitig in Resonanz auf die Arbeitsfrequenz abgestimmt. Neben der Antenne
12 ist ein Detektierplättchen 16 mit einem elektronischen
Chipmodul 18 und einer mit dem elektronischen Chipmodul 18 verbundenen
Koppelschleife 20 angeordnet. Die Koppelschleife 20 befindet sich
an einem Ort niedriger Impedanz der elektrischen Antenne 12, vorzugsweise
etwas zur Mitte versetzt. Auch dadurch wird eine induktive Kopplung bei gleichzeitiger
Impedanzanpassung zwischen der Koppelschleife 20 und der elektrischen Antenne
12 erzielt.
3a zeigt ein auf einem Textiletikett befestigtes knopfartiges
Detektierplättchen 16 in Draufsicht und ist für die Ausführungen
nach 1 und 2 geeignet.
3b zeigt das knopfartige Detektierplättchen
16 im Schnitt mit einem das Textiletikett 10 durchdringenden Dorn
28 und einem Gegenknopf 30. Da dieses Detektierplättchen
16 formschlüssig mit dem Textiletikett 10 verbunden ist,
kann es sehr klein ausgeführt sein. Dadurch ist es unauffällig und beeinträchtigt
kaum den Tragekomfort. Außerdem bietet es wenig Angriffsfläche beim Reinigen
und ist daher besonders haltbar. Die Verbindung lässt sich durch Zusammendrücken
der Knopfbestandteile 16; 30 herstellen. Je nach konstruktiver
Ausführung der Verbindung ist ein beschädigungsfreies Lösen, ggf.
mit einem Spezialwerkzeug möglich, oder bei einer Rastverbindung, nur ein Lösen
unter gleichzeitiger Zerstörung möglich.
4a zeigt ein Detektierplättchen 16 mit
als Kleber 32 ausgebildeten Befestigungsmitteln und einem Überzug
34. Das Detektierplättchen 16 umfasst eine weiche, biegsame
Folie 36, die sich flexibel an ein Textiletikett, an eine Textilware oder
an einen Anhänger anpasst. Bei dem Kleber 32 kann es sich um einen
Thermo- oder Reaktionskleber handeln, der sich mit den Fäden des Textiletiketts,
der Textilware oder des Anhängers verbindet. Ein Überzug 34 mit
Globtop-Material bietet Schutz vor mechanischen, thermischen und chemischen Einflüssen.
Ein weiterer Überzug kann auch gleichzeitig eine Klebefläche bilden, wenn
das Detektierplättchen mit dem Chipmodul in Richtung des Textiletiketts, der
Textilware oder des Anhängers weisend mit diesem bzw. dieser verklebt wird.
Alternativ kann gemäß 4b ein
Kleber 38 auch auf das Textiletikett 10 selbst aufgetragen werden
und dann das Detektierplättchen 16 kopfüber in den Kleber
38 hineingedrückt werden.
5 zeigt das Detektierplättchen 16 nach
4b, wie es an einem Textiletikett 10 befestigt
ist. Das Detektierplättchen 16 ist hier auf der nicht sichtbaren Rückseite
des Textiletiketts 10 angeklebt.
6 zeigt das Detektierplättchen 16 nach
4a, wie es in einem Montageprozess in gleichmäßigen
Abständen an einem Textilband 40 befestigt wird. Das Textilband
40 läuft von einer Vorratsrolle 42 zu einer Fertigrolle
44. In einer ersten Station 46 wird ein mit einem Reaktionskleber
32 benetztes Detektierplättchen 16 auf das Textilband
38 aufgesetzt, in einer zweiten Station 48 ein Überzug
50 aus Silikon aufgebracht und in einer dritten Station 52 der
Reaktionskleber 32 durch UV-Licht aktiviert. Bei Anwendung eines Aufbaus
nach 4b kann das Detektierplättchen
16 gleich kopfüber in einen Klebertropfen heineingedrückt
werden.
7 zeigt ein Gewebe 54 zur Aufnahme eines Detektierplättchens
16. Das Gewebe 54 wird auf einer Webmaschine hergestellt, die
ein zusätzliches Fach zur unabhängigen Steuerung eines Teils der Kettfäden
56 umfasst. Es ist auf diese Weise möglich, im Wechsel einmal alle
Kettfäden und ein anderes Mal nur einen Teil der Kettfäden zu verweben
und die anderen Kettfäden 56 auf dem Gewebe 54 weiter zu
führen. Es entsteht so eine Aufnahmekammer für Detektierplättchen,
die auf einer Flachseite durch eine gewebte Fläche aus Kett- und Schussfäden
und auf der anderen Flachseite durch unverwobene Kettfäden 56 begrenzt
sind. Seitlich ist die Kammer dann wieder durch die vollständig verwebten Kett-
und Schussfäden begrenzt. Gleichzeitig kann auch ein elektrisch leitender Schussfaden
mäanderförmig geführt werden und eine Verlängerungsinduktivität
bilden.
Die 8a und 8b
zeigen nach 7 gefertigte Gewebebänder
54 mit einem mäanderförmig geführten elektrisch leitenden
Schussfaden 58 und Kammern 60 zur Aufnahme eines Detektierplättchens
16. Bei 8a erstreckt sich das Detektierplättchen
16 nur über einen Teil der Breite des Textilbandes 54. Mit
der auf dem Detektierplättchen 16 angeordneten Koppelschleife
20 ist unabhängig von der Breite des Textilbandes 54 zwar
eine enge Kopplung mit einem Mäander der Antenne 58 möglich,
diese Variante würde aber beim Aufwickeln des Textilbandes 54 auf
eine Rolle zu einer Schräglage des Wickel führen.
Bei 8b erstreckt sich das Detektierplättchen
16 über die gesamte Breite des Textilbandes 54. Beim Aufwickeln
des Textilbandes auf eine Rolle wird so eine Schräglage des Wickels vermieden.
Um einheitlich hergestellte Detektierplättchen 16 für
unterschiedliche breite Textilbänder 54 einsetzen zu können,
zeigt 9 eine Variante mit einer Koppelschleife
20, die eine kürzbare Koppelstruktur 62 umfasst. Ist das
Textilband 54 schmaler als das ursprüngliche Detektierplättchen
16, kann das Detektierplättchen 16 durch Abschneiden unter
Beibehaltung einer geschlossenen Koppelschleife 20 auf die Breite des Textilbandes
54 angepasst werden.
10 zeigt ein mit einem Patch 64 an einem Textiletikett
10 befestigtes Detektierplättchen 16. Das Patch
64 weist eine Beschichtung mit einem Thermokleber auf. Durch Druck und
Wärme wird der über das Detektierplättchen 16 gelegte Patch
64 am Textiletikett 10 befestigt. Dabei wird das Detektierplättchen
16 eingeschlossen und so gleichzeitig auf dem Textiletikett 10
befestigt und abgedeckt.
11 zeigt ein Diagramm der Bandbreite einer elektrischen
Antenne als Kurve 66 und des Gesamtsystems als Kurve 68. Als Beispiel
ist hier eine Antenne dargestellt, deren Resonanzfrequenz einer ersten zugelassenen
Arbeitsfrequenz von 886 MHz entspricht.
Das Diagramm zeigt, dass bei einen zweiten zugelassenen Arbeitsfrequenz
von 915 MHz die Antenne bereits außerhalb ihres Optimums liegen würde.
In Verbindung mit dem Koppelelement ergibt sich aber eine breitbandige Charakteristik
des Gesamtsystems, so dass hier keinerlei Anpassung an unterschiedliche nationale
Normen erforderlich ist.
12 zeigt eine Verpackungseinheit 70 für
zusammengehörige Textilwaren, hier ein Paar Strümpfe 72,
74. Jeder Strumpf weist ein eigenes Detektierplättchen 16a,
16b auf, das ergänzende Informationen über Größe, sowie
rechts und links umfasst. Die beiden Detektierplättchen 16a,
16b sind mit einer gemeinsamen elektrischen Antenne 12 als Verstärkerantenne
gekoppelt und werden durch eine gemeinsame Abfrage ausgewertet.