Die Erfindung betrifft einen mehrteiligen Schlüssel zur Betätigung
eines Schlosses, bestehend aus einem Basisteil mit einem hinteren Halmabschnitt
und der Reide und einem Funktionsteil mit einem vorderen Halmabschnitt und dem Schlüsselbart.
Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zur Herstellung eines mehrteiligen
Schlüssels zur Betätigung eines Schlosses, bestehend aus einem Basisteil
mit einem hinteren Halmabschnitt und der Reide und einem Funktionsteil mit einem
vorderen Halmabschnitt und dem Schlüsselbart und einem fest mit dem Basisteil
oder mit dem Funktionsteil verbundenen Adapter,
Schlüssel aus mehreren Komponenten sind bekannt, sie bestehen
aus einem Basis- und einem Funktionsteil. Beide weisen einen Halmabschnitt auf und
werden zumeist über einen zur Übertragung der Drehmomente geeigneten Einhakmechanismus
miteinander verbunden. Es handelt sich also bei dem Basisteil um eine standardisierte
Komponente, die einer auf das jeweilige Schloss abgestimmten, individuellen Komponente,
dem Funktionsteil verbunden und kombiniert wird. Zweckmäßig ist ein solch
mehrteiliger Schlüssel etwa bei Nutzern, die eine Vielzahl von Schlüsseln
mit sich tragen müssen und die das standardisierte Basisteil dann jeweils mit
dem Funktionsteil kombinieren, um Aufwand bezüglich Platz und Gewicht zu sparen.
Weil die Verbindung zwischen Basis- und Funktionsteil einerseits lösbar sein
und andererseits aber auch die Übertragung von Drehmomenten gewährleisten
muss, ist der Mechanismus relativ kompliziert. So weist eines der Bauteile in der
Regel zwei Stege auf, um die das andere Teil in einer Schwenkbewegung eingeklinkt
wird. Dies bringt mit sich, dass der jeweilige Schlüsselteil sehr kompliziert
herzustellen ist. Hierfür sind Prozesse wie das Herstellen der Schweißverbindung
zwischen hinterem Halmabschnitt und Reide und darüber hinaus Fräsen, Senken,
Schleifen, Vernieten etc. notwendig, was die Kosten für die Herstellung eines
solchen Schlüssels natürlich maßgeblich in die Höhe treibt.
Damit stellt sich der vorliegenden Erfindung die Aufgabe, einen mehrteiligen
Schlüssel zu schaffen, der weitgehend standardisiert und damit wesentlich kostengünstiger
hergestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird vorrichtungsgemäß dadurch gelöst,
dass zwischen Basisteil und Funktionsteil ein fest mit dem Basisteil oder mit dem
Funktionsteil verbundener Adapter vorgesehen ist.
Durch die feste Verbindung von Basisteil und Adapter oder dem auf
das Schließwerk abgestimmten Funktionsteil und Adapter bilden diese quasi eine
funktionelle Einheit, die im Bedarfsfall mit dem jeweiligen anderen Schlüsselteil,
sei es Funktionsteil, sei es Basisteil, kombiniert, d.h. lösbar verbunden wird.
Es wird dadurch ermöglicht, den relativ kompliziert bauenden Einhakmechanismus
durch Zuordnung zu dem Adapter auf geeignete Weise separat und damit den Schlüssel
als Ganzes deutlich kostengünstiger herzustellen.
In diesem Sinne ist auch der Vorschlag zu verstehen, dass es sich
bei dem Adapter um ein bezüglich Abmessungen und Ausbildung standardisiertes
Bauteil handelt. Damit umfasst der erfindungsgemäß aus drei Teilen bestehende
Schlüssel zwei standardisierte und damit vereinfacht und kostengünstig
herstellbare Teile, nämlich Basisteil und Adapter. Dies gilt unabhängig
davon, ob der Adapter dem Basis- oder dem Funktionsteil zugeordnet ist.
Eine bevorzugte Variante sieht dabei vor, dass der Adapter als Halmabschnitt
ausgebildet ist. Dieser ist zwischen Funktions- und Basisteil positioniert und korrespondierend
zu beiden ausgebildet. Der Adapter ist also praktisch eine Verlängerung des
Basis- oder des Funktionsteils mit dem Einhakmechanismus am anderen Ende und kann
in einem auf die Anforderungen gerade in Hinblick auf den Einhakmechanismus abgestimmten
Verfahren hergestellt werden.
Fertigungstechnisch ist es vorteilhaft, wenn der Adapter und das Funktionsbauteil
eine Baueinheit bilden. Dies ist auf vorteilhafte Weise z. B. der Fall, wenn der
Funktionsteil als Zinkdruckgussteil direkt an den Adapter angegossen wird. Der vorgefertigte
Adapter wird dabei in das Zinkdruckgusswerkzeug eingelegt, sodass eine Baueinheit,
bestehend aus Funktionsbauteil und Adapter entsteht.
Besonders zweckmäßig ist es außerdem, wenn der Adapter
einteilig ausgebildet ist. Der entsprechend hergestellte Halmabschnitt umfasst dabei
den Einhakmechanismus in Form einer Ausnehmung mit zwei innerhalb dieser quer angeordneten
Stegen.
In Hinblick auf die Verbindung zwischen Basisteil und Adapter bzw.
Funktionsteil und Adapter ist daran gedacht, dass der Adapter, das Basisteil oder
das Funktionsteil mit einem zapfenartigen Ende versehen ist. Das jeweils andere
Bauteil weist eine korrespondierend zu dem zapfenartigen Ende ausgebildete Aufnahme
für dieses auf.
Um eine möglichst hohen Beanspruchungen standhaltende Verbindung
zum Adapter zu erreichen, ist daran gedacht, dass der Adapter über eine Press-
oder Schrumpfverbindung mit dem Basisteil oder dem Funktionsteil verbunden ist.
Eine Alternative dazu sieht vor, dass der Adapter über ein Gewinde mit dem
Basisteil oder dem Funktionsteil verbunden ist.
Eine Ausführungsform sieht vor, dass das zapfenartige Ende mit
einem Gewinde oder einem Rändel versehen ist. Das zapfenartige Ende, das Bestandteil
des Basisteils, des Funktionsteils oder des Adapters sein kann, trägt also
ein Gewinde oder ein Rändel zur Herstellung der Verbindung mit dem restlichen
Schlüssel.
Eine Alternative zu Gewinde oder Rändel sieht vor, dass das zapfenartige
Ende als Dübel ausgebildet ist. Damit ist eine Sicherung gegen das Abziehen
des Adapters aus dem diesem zugeordneten Basis- oder Funktionsteil realisiert. Hierzu
weist der Dübel eine Vielzahl von Verzahnungen auf, die eine solche Trennung
verhindern sollen.
Um die Trennung des Dübels von dem ihm zugeordneten Bauteil nicht
nur in Richtung Längsachse des Schlüssels, sondern auch bei Drehung um
diese zu verhindern, ist vorgesehen, dass der Dübel mit einer Verdrehsicherung
ausgerüstet ist.
Eine solche Verdrehsicherung kann in der Form ausgebildet sein, dass
der Dübel mindestens eine Längsnut aufweist, die sich parallel zur Längsachse
des Schlüssels bzw. des Adapters erstreckt. Bevorzugt sind zwei um 180°
versetzt angeordnete Längsnuten, die eine Verdrehung der Schlüsselteile
verhindern.
Zur Herstellung der eigentlichen Verbindung oder aber zur zusätzlichen
Sicherung einer der zuvor beschriebenen mechanischen Verbindungen ist daran gedacht,
dass der Adapter über Klebung mit dem Basisteil oder dem Funktionsteil verbunden
ist.
Um eine besonders gut lösbare Verbindung des Adapters zu erreichen,
ist vorgesehen, dass der Adapter mit dem Funktionsteil oder dem Basisteil über
einen Einhakmechanismus verbunden ist, wobei der Adapter zwei Stege aufweist, zu
denen das Funktionsteil oder das Basisteil korrespondierend ausgebildet ist. Die
umgekehrte Ausführung, bei der das Funktions- oder das Basisteil zwei Stege
aufweist, zu denen der Adapter korrespondierend ausgebildet ist, ist ebenso denkbar.
Es wurde bereits erwähnt, dass es sich bei dem Adapter um ein
standardisiertes Bauteil handelt, dass also letztlich ein solcher Adapter mit Basis-
und Funktionsteilen unterschiedlichster Art, Ausbildung und Länge kombiniert
werden kann. Um hier einerseits zu erreichen, dass der Adapter sowohl mit Basis-
als auch Funktionsteil gut verbunden werden kann und andererseits zu ermöglichen,
dass die hohen Kräfte und Momente hier gut übertragen werden können,
ist daran gedacht, dass der Adapter eine Länge von 20 mm bis 40 mm, vorzugsweise
30 mm, aufweist. Variationen in der Länge des Schlüssels als Gesamtbauteil
in Hinblick auf die jeweiligen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Schloss können
dann über den Basisteil erreicht werden.
Ein Kernpunkt der Erfindung liegt darin, das Basisteil nunmehr deutlich
vergünstigt herstellen zu können, indem nicht mehr eine Bearbeitung des
Basis- oder Funktionsteils zur Herstellung des Einhakmechanismus notwendig ist.
Vielmehr wird hierzu ein standardisiertes Bauteil in Form des Adapters vorgeschlagen.
Es empfiehlt sich daher, den Adapter getrennt herzustellen. Zweckmäßigerweise
geschieht dies in einem Verfahren, mit dem der Einhakmechanismus quasi in nur einem
Arbeitsgang mit der Herstellung des eigentlichen Adapters bewerkstelligt werden
kann. Im Hinblick auf das Material ist hierbei vorgesehen, dass der Adapter aus
Metall oder Kunststoff hergestellt ist.
Z. B. ist es vorteilhaft, wenn der Adapter im Metallpulverspritzgussverfahren
hergestellt ist. Der Adapter wird dabei pulvermetallurgisch hergestellt, was praktisch
kaum Nachbearbeitungsbedarf erfordert. Hiermit kann auch der in Hinblick auf den
Einhakmechanismus geometrisch komplexe Adapter quasi in einem Schritt hergestellt
werden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Metallpulver mechanisch in Formwerkzeugen
verdichtet und anschließend bei hohen Temperaturen zu Fertigteilen gesintert.
Dieses auch als Metal Injection Moulding bezeichnete Verfahren hat sich auch in
Zusammenhang mit den vorliegenden Adaptern als besonders geeignet erwiesen.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird verfahrensgemäß
dadurch gelöst, dass zunächst der Adapter im Metallpulverspritzgussverfahren
hergestellt wird und dass der Adapter anschließend in ein Zinkdruckgusswerkzeug
eingelegt und das Funktionsteil als Zinkdruckgussteil an den Adapter angegossen
wird.
Das Verfahren zur Herstellung dieses Schlüsselteils umfasst also
zwei Schritte. Zunächst wird im Metallpulverspritzgussverfahren der Adapter
als geometrisch besonders komplexes Bauteil hergestellt. Der Adapter wird dann in
ein Zinkdruckgusswerkzeug eingelegt, woraufhin das Funktionsteil als Zinkdruckgussteil
direkt an den Adapter angegossen wird.
Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass ein mehrteiliger
Schlüssel geschaffen ist, der über ein Basisteil, bestehend aus hinterem
Halmabschnitt und Reide, und ein Funktionsteil, bestehend aus vorderem Halmabschnitt
und Schlüsselbart hinaus einen dazwischen angeordneten Adapter aufweist, bei
dem es sich vorteilhafterweise um ein Standardbauteil handeln kann. Den kompliziert
bauenden Teil des Einhakmechanismus, über den die Verbindung zu dem jeweiligen
restlichen Schlüssel hergestellt wird, nämlich zwei in
einer Ausnehmung angeordnete Stege, weist nunmehr der Adapter auf. Dieser wird dabei
in einem Verfahren hergestellt, das für ein geometrisch derart aufwendig bauendes
Bauteil besonders geeignet ist, zweckmäßigerweise im Metallpulverspritzguss.
Hierdurch können gleich mehrere Arbeitsgänge eingespart werden, die zuvor
notwendig waren, um das im Gießverfahren hergestellte Basisteil für den
Einhakmechanismus nachzubearbeiten. Die Adapter werden dann fest mit dem Basis-
oder Funktionsteil durch Pressen, Schrumpfen, Verschrauben, Rändeln, Dübeln,
Eingießen und/oder Kleben verbunden, so dass Adapter und Basis- oder Funktionsteil
eine Einheit bilden.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnungen, in denen
bevorzugte Ausführungsbeispiele mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen
dargestellt ist. Es zeigen:
1 einen mehrteiligen Schlüssel in Explosionsdarstellung,
2 eine Variante zu 1,
3 einen Adapter in Seitenansicht,
4 eine Variation zu 3
in perspektivischer Ansicht,
5 einen Schnitt durch einen weiteren Adapter,
6 einen im Vergleich zur Darstellung in 5
um 90° gedrehten Adapter,
7 eine Alternative zu 2
und
8 einen Adapter mit Dübel.
1 zeigt den mehrteiligen Schlüssel in Explosionsdarstellung.
Dieser weist zunächst den Basisteil 2 und den Adapter 4 auf,
die hier zur besseren Veranschaulichung nicht verbunden dargestellt sind, aber eine
funktionelle Einheit durch eine feste Verbindung aufweisen. Ersterer weist einen
vergleichsweise langen, hinteren Halmabschnitt 5 und die Reide
8 sowie ein zapfenartig ausgebildetes Ende 11 auf. Zweiterer ist
durch den mittleren Halmabschnitt 7 gebildet. Der Schlüssel
1 wird dann eigentlich erst zu einem solchen, wenn über den Einhakmechanismus
14 eine lösbare Verbindung zwischen der aus Basisteil 2 und
Adapter 4 gebildeten Baueinheit und dem Funktionsteil 3 hergestellt
wird. Dieses wiederum weist neben dem vorderen Halmabschnitt 6 den Schlüsselbart
9 zur Betätigung des hier nicht dargestellten Schlosses auf. Der Funktionsteil
3 hat an seinem dem Adapter 4 zugewandten Ende 18 zwei
einander gegenüber liegend angeordnete Kerben 19 und 20,
welche korrespondierend zu den hier nicht erkennbaren Stegen im Adapter
4 ausgebildet sind.
Während in der Darstellung gemäß 1
das zapfenartige Ende dem Basisteil 2 zugeordnet ist, ist es in der Darstellung
gemäß 2 Bestandteil des Adapters
4, womit veranschaulicht werden soll, dass hier mehrere Varianten denkbar
sind. Das Basisteil 2 mit den Halmabschnitten 5 und
5' besteht hier aus zwei Teilen 2 und 2' mit dem Abstand
17, was sich aber nur auf die Darstellung bezieht. Hiermit soll zusätzlich
veranschaulicht werden, dass einerseits das Bauteil Adapter 4 eine standardisierte
Länge aufweist, während andererseits das Basisteil 2 zur Anpassung
an das Schloss unterschiedliche Längen aufweisen kann.
3 zeigt einen Adapter mit der länglichen Ausnehmung
21 am dem Funktionsteil zugewandten Ende 22 und den beiden Stegen
15 und 16, die miteinander den Einhakmechanismus 14 bilden.
Am dem dem Basisteil zugewandten zapfenartigen Ende 11 weist der Adapter
4 hier ein Rändel auf.
Eine Variante hierzu zeigt 4, nämlich
eine Aufnahme 23 für das zapfenartige Ende, das in diesem Fall dem
Basisteil zugeordnet ist.
Den Adapter 4 in einer solchen Form zeigt auch
5 mit den beiden Stegen 15 und 16
und dem Gewinde 12 in der Aufnahme 23.
Um 90° gedreht ist dieser Adapter in 6
dargestellt, wo sich zeigt, dass die Stege 15 und 16 versetzt
zueinander angeordnet sind, um hier den Einhakmechanismus mit dem Ende des Funktionsteils
gewährleisten zu können.
In 7 ist ein mehrteiliger Schlüssel
1 gezeigt, bei dem Funktionsteil 3 und Adapter 4 eine
funktionelle Einheit 10 durch eine feste Verbindung bilden. Der Basisteil
besteht aus den beiden Teilen 2 und 2', die zusammen den Halmabschnitt
5 bilden. Am Ende 34 des Basisteils 2 befindet sich eine
Hälfte des Einhakmechanismus 14', die andere Hälfte
14 ist Bestandteil der aus Funktionsteil 3 und Adapter
4 gebildeten Einheit 10. Zu deren Herstellung wird zunächst
der Adapter 4, vorzugsweise im Metallpulverspritzgussverfahren hergestellt,
anschließend wird der Adapter 4 in ein Zinkdruckgusswerkzeug eingelegt,
woraufhin der Funktionsteil 3 mit Halmabschnitt 7 und Schlüsselbart
9 an den Adapter 4 angegossen wird.
8 zeigt einen Adapter 4 mit dem Einhakmechanismus
14 und einem zapfenartigen Ende 11 in Form eines Dübels
26. Dieser weist als Zugsicherung in Längsachsenrichtung
33 des Adapters 4 wie des Schlüssels mehrere Verzahnungen
30, 31, 32
auf. Als Verdrehsicherung 24 dienen die parallel zur Längsachse
33 angeordneten und um 180° versetzten Längsnuten 28
und 29.