Die Erfindung betrifft eine Spinnmaschine mit einer Verdichtungseinrichtung
zum Verdichten eines Faserverbandes in einem Streckwerk mit einem Verdichtungselement,
wobei das Verdichtungselement eine Trommel mit einer Mantelfläche umfasst,
und die Mantelfläche eine Kannelur mit Erhöhungen und Vertiefungen aufweist,
und in den Vertiefungen und/oder Erhöhungen der Kannelur Durchbrüche zum
Ansaugen von Luft von aussen in das Innere der Trommel angeordnet sind und der Faserverband
im Bereich der Durchbrüche in Materialflussrichtung über die Mantelfläche
führbar ist. Eine Kannelur wird definitionsgemäss aus Erhöhungen
und Vertiefungen in Wechselfolge gebildet.
Es ist bekannt einen Faserverband nach Austritt aus dem Streckwerk
über eine bewegte Führungsfläche eines Verdichtungselementes einer
Verdichtungseinrichtung zu leiten, wobei die Verdichtungseinrichtung eine Zugkraft
auf den Faserverband ausübt und seitlich auf den Faserverband anströmende
und in das Innere der Führungsfläche abgesaugte Luft abstehende Randfasern
des Faserverbandes an diesen anlegt.
Eine solche Verdichtungseinrichtung ist in der Regel zwischen einem
Streckwerk und einer Spinnstelle, insbesondere einer Ringspinneinrichtung, vorgesehen.
Das Verdichtungselement kann z. B. eine mit Erhebungen sowie Durchbrüchen für
die Luftabsaugung ausgerüstete Verdichtungswalze sein. Das Verdichtungselement
kann insbesondere eine Abzugswalze des Streckwerks sein, welches mit einer Andrückwalze
zusammenarbeitet.
So beschreibt beispielsweise die DE-A-100
39 831 ein Verdichtungselement mit Vertiefungen und Erhöhungen sowie
Durchbrüchen für den Saugzug. Auch die DE-A-199
17 181 beschreibt ein walzenförmiges Verdichtungselement, dessen Führungsfläche
zwecks Erzeugung eines Saugzuges mit Bohrungen durchsetzt ist.
Es hat sich gezeigt, dass herkömmliche Verdichtungswalzen zur
Kurzstapel- und insbesondere zur Langstapelverarbeitung, wie z. B. Wolle, beim Verdichtungsprozess
bzw. bei den damit verbundenen Nebeneffekten nicht immer zufriedenstellende Ergebnisse
liefert.
Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Ausgestaltung
der Verdichtungswalze zu optimieren.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Kopfbreite (A) der
Erhöhungen 0.1 bis 1.5 mm und die Breite der Durchbrüche 0.5 bis 1.5 mm
betragen.
Die Verdichtungswalze weist eine Saugzone bzw. Verdichtungszone auf,
über welche der Faserverband geführt und verdichtet wird. Die Breite der
Verdichtungszone kann der Breite der Verdichtungswalze entsprechen oder kleiner
sein als die Breite der Verdichtungswalze. Die Durchbrüche sind bevorzugt lediglich
in der Verdichtungsbreite angeordnet.
Die Erhöhungen sind vorzugsweise als quer zur Materialflussrichtung
verlaufende Rippen oder Zähne ausgebildet. Diese Rippen können durchgehend
oder ggf. unterbrochen sein. Die Vertiefungen sind vorzugsweise als quer zur Materialflussrichtung
verlaufende Nuten, Rillen bzw. Rinnen ausgebildet. Die Vertiefungen können
durchgehend oder ggf. unterbrochen sein. Die Erhöhungen und Vertiefungen verlaufen
vorzugsweise parallel zueinander. Sie können sich nur über die Breite
der Verdichtungszone oder über die gesamte Breite der Verdichtungswalze erstrecken.
Auf diese Weise entsteht eine Rauhigkeit der bewegten Führungsfläche
(= Mantelfläche), welche in Bewegungsrichtung der Führungsfläche
wesentlich grösser ist als quer zur Bewegungsrichtung.
Die Erhöhungen und Vertiefungen verlaufen bevorzugt in einem
rechten Winkel zur Materialflussrichtung. Die Erhöhungen und Vertiefungen verlaufen
bevorzugt parallel zur Trommelachse. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Erhöhungen
und Vertiefungen in einem Winkel zu einer Orthogonalen der Materialflussrichtung
liegen. Dieser Winkel kann z. B. 6 bis 10° (Winkelgrade) zu dieser Orthogonalen
betragen. Der besagte Winkel kann z. B. mittels Abkippen der Trommelachse gegenüber
der Materialflussrichtung (wobei hier die Erhöhungen und Vertiefungen vorzugsweise
parallel zur Trommelachse verlaufen) und/oder durch gegenüber dem Verlauf der
Trommelachse schräges Anordnen der Erhöhungen und Vertiefungen auf der
Verdichtungswalze ausgebildet werden (wobei hier die Erhöhungen und Vertiefungen
nicht parallel zur Trommelachse verlaufen).
Die Erhöhungen und Vertiefungen sind bevorzugt geradlinig ausgebildet.
Es sind jedoch auch sogenannte Pfeil-Kanneluren möglich.
Die Erhöhungen und Vertiefungen sind vorzugsweise abwechslungsweise
um den gesamten Umfang der Verdichtungswalze angeordnet. Die Verdichtungswalze kann
z. B. 75 bis 150 Rippen bzw. Vertiefungen mit Durchbrüchen (z. B. Lochreihen)
enthalten. Besonders bevorzugt enthält die Walze 104, 118 oder 150 Rippen bzw.
Vertiefungen. Die nutenförmigen Vertiefungen werden zweckmässig aus der
Trommel herausgearbeitet.
Die Verdichtungseinrichtung enthält eine Absaugeinrichtung, welche
an den Innenraum der Verdichtungswalze angeschlossen ist, so dass
durch die Durchbrüche in der Verdichtungszone Luft entlang der Führungsfläche
strömen kann und in das Innere des Verdichtungswalze gelangt.
Der Siebtrommelradius R der bewegten Führungsfläche kann
zwischen 50 und 90 mm betragen. Die Verdichtungswalze (Siebtrommel) kann aus Stahl
oder Messing gefertigt sein. Ist die Verdichtungswalze aus Stahl gefertigt, so beträgt
ihre Oberflächenhärte bevorzugt 500 bis 1'200 HV (Vickers Härte),
insbesondere 1'000 HV. Ist die Verdichtungswalze aus Messing gefertigt, so weist
diese bevorzugt eine Oberflächenhärte von 550 bis 1'400 HV, insbesondere
von 900 bis 1'000 HV auf. Zum Erreichen der genannten Oberflächenhärten
enthält die Verdichtungswalze aus Messing zweckmässig eine Oberflächenbeschichtung,
z. B. aus Nickelphosphor, Hartchrom, Plasma oder Keramik. Grundsätzlich kann
auch die Verdichtungswalze aus Stahl eine Oberflächenbeschichtung, insbesondere
aus einem vorgenannten Material, enthalten. Die Oberflächenhärten können
ferner auch (zusätzlich) durch entsprechende Wärmebehandlungsverfahren
erzielt werden.
Die Kopfbreite der Kannelur kann grösser oder kleiner sein als
deren Fussbreite. Die Abstände zwischen den Kanneluren können gleichmässig
oder unterschiedlich sein.
Die Kopfbreite (A) der Erhöhungen ist vorzugsweise 0.1 mm oder
grösser, insbesondere 0.13 mm oder grösser, und ist zweckmässig kleiner
1.5 mm, vorzugsweise kleiner 1.36 mm, vorteilhaft kleiner als 1 mm, insbesondere
kleiner 0.7 mm. Die Kopfbreite (A) gemäss vier besonders vorteilhaften Ausbildungen
der Erfindung beträgt jeweils 0.13 mm, 0.3 mm, 0.5 mm und 1.36 mm. Die Kopfbreite
(A) kann jedoch auch generell kleiner 0.5 mm sein. Die Breite (B) der Durchbrüche
beträgt zweckmässig 0.5 bis 1.5 mm, vorzugsweise 0.5 bis 1 mm, vorteilhaft
0.5 bis 0.8 mm, insbesondere 0.6 mm. Die Breite (B) der Durchbrüche kann, z.
B. aus Gründen von Fertigungstoleranzen, geringer sein als die Breite der Vertiefung
an ihrer Basis. Die Breite (B) der Durchbrüche kann jedoch auch der Breite
der Vertiefung an ihrer Basis entsprechen.
Die Breite (C) der Vertiefungen auf Höhe der Kopffläche
beträgt vorzugsweise 0.5 bis 1.8 mm, vorteilhaft 0.8 bis 1.1 mm, insbesondere
0.8 mm. Die Höhe (D) der Vertiefungen ist zweckmässig 0.1 mm oder grösser,
vorzugsweise 0.18 mm oder grösser und ist vorzugsweise 0.8 mm oder kleiner,
vorteilhaft 0.35 oder kleiner, insbesondere 0.28 mm oder kleiner. Eine typische
Höhe (D) ist 0.18 mm.
Die Flanke bzw. die Seitenwand der Rippe weist vorzugsweise einen
Radius auf. Dieser Radius (E) kann 0.1-0.3 mm, vorzugsweise 0.2 mm betragen.
Die Durchbrüche können als Langlöcher bzw. Schlitze
mit einem Längen/Breiten-Verhältnis von grösser 1, vorzugsweise von
grösser 2 und insbesondere von grösser 5 oder als Rundlöcher ausgebildet
sein. In der Längserstreckung einer Vertiefung und/oder Erhöhung kann
eine Reihe von gleichmässig oder ungleichmässig voneinander beabstandeten
Durchbrüchen, wie Schlitze oder Rundlöcher, angeordnet sein. Langlöcher
können sich auch unterbruchlos über die gesamte Breite der Verdichtungszone
oder sogar darüber hinaus erstrecken. Die Durchbrüche befinden sich vorzugsweise
ausschliesslich in den Vertiefungen und beginnen an der Basis der Vertiefung. Bevorzugt
weisen sämtliche Vertiefungen Durchbrüche auf. Es können jedoch auch
Vertiefungen ohne oder mit einer reduzierten Zahl von Durchbrüchen vorgesehen
sein. Die in einer Vertiefung in Reihe nebeneinander angeordneten Durchbrüche
können von identischer geometrischer Ausgestaltung sein. Sie können aber
auch unterschiedlich bemessen sein. So ist es z. B. möglich, dass sich Langlöcher
und (Kreis-)Rundlöcher in einer Reihe jeweils abwechseln. Ferner können
sich auch Langlöcher unterschiedlicher Länge in einer Reihe abwechseln.
Langlöcher können auch nach einem geometrischen Schema angeordnet sein.
In weiteren Ausführungsformen können die Durchbrüche
nur in den Erhöhungen oder abwechselnd sowohl in den Vertiefungen als auch
in den Erhöhungen angeordnet sein.
Die Langlöcher bzw. Schlitze weisen eine Breite von z. B. 0.5
bis 1.5 mm, vorzugsweise von 0.6 bis 1 mm auf. Besonders bevorzugte Schlitzbreiten
sind 0.6 und 1 mm. Die Langlöcher bzw. Schlitze können u. a. in Abhängigkeit
vom Herstellungsverfahren eine Länge von 2 mm oder grösser, vorzugsweise
von 5 mm oder grösser, insbesondere von 7 mm oder grösser, und von 25
mm oder kleiner, vorzugsweise von 15 mm oder kleiner, insbesondere von 11 mm oder
kleiner aufweisen. Besonders bevorzugte Schlitzlängen sind 5 mm und 15 mm.
Rundlöcher können einen Durchmesser von 0.5 bis 1.5 mm,
insbesondere von 0.5 bis 1 bzw. 1.1 mm aufweisen. Typische Durchmesser sind 0.8,
1 und 1.1 mm. Die Verdichtungswalze kann z. B. 5 bis 15 Löcher, insbesondere
abwechselnd jeweils 10 bzw. 11 Löcher oder 13 bzw. 14 Löcher, über
die Arbeitsbreite, d. h. in einer Lochreihe aufweisen. Abwechselnd heisst in diesem
Zusammenhang im Wechsel von Reihe zu Reihe.
Die Durchbrüche einer Reihe können in einem Abstand von
1 bis 1.5 mm nebeneinander liegen. Die Lochreihen können in Umfangrichtung
jeweils versetzt oder gleichgerichtet zueinander angeordnet sein.
Die erfindungsgemässe Verdichtungswalze bewirkt eine verbesserte
Klemmung des Fasermaterials beim Auslaufwalzenpaar. Ferner wird dank der erfindungsgemässen
Verdichtungswalze die Ablagerung von z. B. Wollfett oder Avivage auf der Auslaufober-
und Unterwalze (Siebtrommel) bei der Verarbeitung von Wolle oder Chemiefasern eliminiert
bzw. reduziert. Die Verdichtungswalze ist zudem einfacher zu reinigen und bei Verwendung
von schlitzförmigen Durchbrüchen kann die Verstopfung der Durchbrüche
reduziert werden.
Die erfindungsgemässe Verdichtungswalze findet Anwendung sowohl
in der Kurz- als auch in der Langstapelspinnerei. Alle gängigen Fasermaterialien
wie Baumwoll- und/oder Chemiefasern und insbesondere Wolle oder Mischfasern mit
Wolle lassen sich mit der erfindungsgemässen Verdichtungswalze ausgezeichnet
verarbeiten.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es zeigen:
1: einen schematischen Querschnitt durch eine Spinnmaschine
mit einer Verdichtungseinrichtung zum pneumatischen Verdichten eines Faserverbandes;
2a: eine teilweise gezeigte Abwicklung eines Verdichtungselementes
im Querschnitt;
2b: eine teilweise gezeigte Abwicklung eines Verdichtungselementes
in Draufsicht;
2c: eine teilweise gezeigte Abwicklung eines weiteren
Ausführungsbeispiels eines Verdichtungselementes in Draufsicht;
2d: eine teilweise gezeigte Abwicklung eines weiteren
Ausführungsbeispiels eines Verdichtungselementes in Draufsicht;
3: einen teilweise dargestellten Querschnitt durch
das Verdichtungselement;
4: eine weitere Ausführungsform einer teilweise
gezeigten Abwicklung eines Verdichtungselementes in Draufsicht.
Eine Materialvorlage 1 gemäss 1
besteht bei einer herkömmlichen Spinnmaschine entweder aus einer Kanne oder
Vorgarnspule. Im vorliegenden Beispiel wird vom Umfang einer Vorgarnspule
1 ein Faserverband 2 abgezogen und über eine Umlenkvorrichtung
3 einem Streckwerk 4 zugeführt. Das Streckwerk
4 umfasst ein erstes, zweites und drittes Lieferwalzenpaar 5a,
5b und 5c. Das zweite Lieferwalzenpaar 5b ist zwecks
Führung des Faserverbandes mit einem Doppel-Riemchenaggregat 21a,
21b ausgestattet. Der Faserverband 2 wird zwischen dem ersten
und zweiten Lieferwalzenpaar 5a und 5b einem Vorverzug unterzogen.
Zwischen dem zweiten und dem dritten Lieferwalzenpaar 5b und
5c liegt das Hauptverzugsfeld, in welchem der Faserverband stark verzogen
wird. Zwischen einer Klemmwalze 7 und der Verdichtungswalze 6,
welche das dritte Lieferwalzenpaar 5c darstellen, wird der verstreckte
Faserverband 2 geklemmt und nachfolgend auf einer Verdichtungseinrichtung
8 verdichtet.
Der das Streckwerk 4 verlassende Faserverband weist eine
Breite auf, die während des Verdichtens abnimmt. Entlang der Verdichtungszone
9 kann eine Führung 10, bevorzugt in Form eines Schirmes,
den Faserverband 2 an der Oberfläche der Verdichtungswalze
6 begleiten.
Im Anschluss an die Verdichtungszone 9 ist eine Klemmwalze
11 angeordnet, welche an die Verdichtungswalze 6 angedrückt
ist und so die Dreherteilung von einer Spinneinrichtung 12 her entgegen
der Materialflussrichtung begrenzt.
Im Inneren der Verdichtungswalze 6 befindet sich ein Saugelement
13, welches an eine Saugeinrichtung 14 angeschlossen ist. Die
Verdichtungswalze ist eine zumindest teilflächig luftdurchlässige, rotierende
Trommel. Diese enthält Durchlässe in Form von Lochungen, Schlitzen oder
Kombinationen davon, wie eingangs beschrieben. Das Saugelement 13 weist
im Bereich der luftdurchlässigen Oberfläche eine Saugöffnung auf.
Zwischen dem Streckwerk 4 und der Spinneinrichtung
12 ist ein Fadenführer 15 angeordnet, welcher im Fall einer
Ringspinneinrichtung den Fadenballon des Garns 16 gemäss
1 nach oben hin begrenzt. Als Alternative Lösung
zum gezeigten Ausführungsbeispiel kann die Spinnmaschine auch einen Spinnfinger
für ein ballonreduziertes Spinnen enthalten.
Im unteren Bereich der Spinneinrichtung wird das Garn 16
mittels eines Läufers auf einem Ring 17, der auf einem Ringrahmen
18 befestigt ist, durch die Drehung einer Spindel 19 mit Antrieb
auf einen Kops 20 aufgewickelt. Der Bewegungsbereich des Ringrahmens
18 bestimmt die Höhe des Kopses 20.
Bei Wolle (nicht gezeigt) werden in der Regel von einer Vorgarnspule
zwei Faserverbände, insbesondere Nitschel-Vorgarne, abgezogen. Vorliegende
Ausführungsbeispiele finden unter Berücksichtigung der genannten Unterschiede
auch Anwendung in der Verarbeitung von Wolle.
Die im Querschnitt schematisch dargestellte erfindungsgemässe
Kannelur der Saugwalze, hier in einer Ebene gezeigt, gemäss 2a
weist Erhebungen 41 der Höhe D in Form von quer zur Materialflussrichtung
verlaufenden Längsrippen mit einer Kopffläche 43 der Breite A
und seitlichen Flankenwänden 48 mit einem Radius E auf. Zwischen den
Erhebungen 41 befinden sich Vertiefungen 42 der Breite C auf Höhe
Kopffläche, in welchen Durchbrüche 44 der Breite B für den
Saugzug vorgesehen sind.
Die 2b, 2c
und 2d zeigen die Kannelur 51, 61,
71 mit entsprechenden Erhebungen 53, 63, 73
und Vertiefungen 54, 64, 74 gemäss 2a
in einer Draufsicht. Die Ausführungsform gemäss 2b
enthält in den Vertiefungen Durchbrüche in Form von mehreren in Reihe
angeordneten Rundlöchern 52.
Die Ausführungsform gemäss 2c
enthält Durchbrüche in Form von Längsschlitzen 62. Die Längsschlitze
62 können sich über die gesamte Breite der Saugzone erstrecken.
Es können jedoch auch analog zu den Rundlöchern mehrere voneinander beabstandete
Längsschlitze über die Breite der Saugzone angebracht sein.
Die Ausführungsform gemäss 2d
enthält Durchbrüche in Form von Längsschlitzen 72a,
72b von unterschiedlicher Länge. Kurze Längsschlitze
72a wechseln sich mit langen Längsschlitzen 72b ab. Benachbarte
Schlitzreihen mit abwechselnd langen und kurzen Längsschlitzen 72a,
72b sind jeweils versetzt zueinander angeordnet.
Die im Querschnitt schematisch dargestellte erfindungsgemässe
Kannelur eines Abschnittes einer Verdichtungswalze 30 gemäss
3 weist Erhebungen 32 und Vertiefungen
31 auf. Über die auf diese Weise geriffelte Oberfläche, welche
die Führungsfläche 35 ausbildet, wird ein Faserverband
33 in Materialflussrichtung 34 geführt und dabei verdichtet.
Die Ausführungsform gemäss 4
zeigt eine Kannelur 71 mit Durchbrüchen in Form von Rundlöchern
72, welche sowohl in den Erhebungen 73 als auch in den Vertiefungen
74 angeordnet sind. Die Rundlöcher sind in abwechselnd versetzten
Reihen an angeordnet.