Verwandte Anmeldung
Die vorliegende Anmeldung steht im Zusammenhang mit der
US-Patentanmeldung 11/294,961, eingereicht
am 06. Dezember 2005 im Namen der Erfinder A.R. Raphael und R.R. Seibel mit dem
Titel "Secure Gateway with Alarm Manager and Support for Inbound Federated Identity",
welche gemeinsam mit der vorliegenden übertragen ist und hier durch Bezugnahme
einbezogen wird.
Gebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft allgemein das Gebiet von Kommunikationssystemen
und betrifft spezieller Verfahren, die genutzt werden, um den Zugriff auf interne
Ressourcen von Unternehmensnetzen von externen Servern und anderen Einrichtungen
aus zu kontrollieren.
Hintergrund der Erfindung
Herkömmliche Verfahren zur Kontrolle des Zugriffs auf interne
Ressourcen von Unternehmensnetzen von externen Servern und anderen Geräten
aus können beispielsweise die Nutzung von Secure Sockets Layer (SSL) Virtual
Private Network (VPN) Gateways oder anderen Typen von sicheren Gateways beinhalten.
Ein typisches herkömmliches SSL-VPN-Gateway ist derart konfiguriert,
dass es auf Browser-Basis Zugriff auf die internen Ressourcen eines Unternehmensnetzes
bereitstellt. Solche internen Ressourcen können Server, Computer oder andere
Verarbeitungseinrichtungen von vielen verschiedenen Anbietern umfassen, und auf
diesen kann eine breite Vielfalt unterschiedlicher Protokolle ausgeführt werden.
Eingehende Transaktionen, die an das Gateway gerichtet sind, werden im Allgemeinen
mit Hilfe von Standardprotokollen wie etwa dem Hypertext Transfer Protocol (HTTP)
oder HTTP Secure Sockets (HTTPS) initiiert. Bei einer typischen Konfiguration kann
es sein, dass ein SSL-VPN-Gateway selbst keine Firewall darstellt, sondern stattdessen
innerhalb des Unternehmens hinter der Firewall lokalisiert sein kann.
Beispiele für herkömmliche SSL-VPN-Gateways sind die Produkte
SA 700, SA 2000, SA 4000, SA 6000 und SA 6000 SP, die kommerziell bei der Juniger
Networks, Inc., Sunnyvale, Kalifornien, USA erhältlich sind, die Produkte EX-2500,
EX-1500 und EX-750, die kommerziell bei der Aventail Corp., Seattle, Washington,
USA erhältlich sind, und das Produkt Permeo Base5, das kommerziell bei der
Permeo Technologies Inc., Austin, Texas, USA erhältlich ist.
Ein wesentlicher Nachteil, der mit herkömmlichen VPN-Gateways
der vorstehend aufgelisteten Art verbunden ist, besteht darin, dass es schwierig
sein kann, Alarmsignale zu behandeln, die von internen Ressourcen des Unternehmens
generiert werden. Solche Ressourcen umfassen oft Produkte von mehreren Anbietern.
Jeder Anbieter hat möglicherweise einen externen Dienstleistungsanbieter, welcher
Kundensupport für die Produkte dieses Anbieters bietet. Ein gegebener Dienstleistungsanbieter
kann beispielsweise Techniker und Expertensysteme umfassen, welche die Alarmsignale
bearbeiten können, um die Probleme zu lösen, die welcher Art auch immer
möglicherweise in den Produkten des entsprechenden Anbieters bestehen. Beispielhafte
Expertensysteme, die genutzt werden können, um Alarmsignale zu bearbeiten,
sind in der am 13. September 2004 im Namen der Erfinder S. Ganesh et al. eingereichten
US-Patentanmeldung 10/939,694 beschrieben,
mit dem Titel "Distributed Expert System for Automatic Problem Resolution in a Communication
System", welche gemeinsam mit der vorliegenden übertragen worden ist und hier
durch Bezugnahme einbezogen wird.
Generell sind die herkömmlichen SSL-VPN-Gateways nicht dafür
konfiguriert, Alarmsignale von auch als herstellerneutral bezeichneten Multi-Vendor-Produkten,
die Teil eines Unternehmensnetzes hinter der Firewall sind, an die diesen zugeordneten
externen Dienstleistungsanbieter außerhalb der Firewall auszuliefern oder den
Dienstleistungsanbietern Zugriff auf die Produkte, welche die Alarmsignale erzeugt
haben, zu gestatten. In vielen Fällen muss ein Kunde möglicherweise den
Dienstleistungsanbieter anrufen, um ihn von einem Problem in Kenntnis zu setzen,
das zu einem Alarm geführt hat. Der Kunde müsste dann eine explizite Autorisierung
bereitstellen, um einem Techniker oder einem Expertensystem des Dienstleistungsanbieters
zu gestatten, Zugriff auf das Produkt zu erlangen, um das Problem zu lösen.
Außerdem sind herkömmliche SSL-VPN-Gateways typischerweise
dafür ausgelegt, einzelne Nutzer zu authentifizieren. Es ist unpraktikabel,
hunderte oder gar tausende von Technikern zu authentifizieren, die möglicherweise
den Dienstleistungsanbietern zuzuordnen sind, welche den Support für die verschiedenen
Multi-Vendor-Produkte in einem gegebenen Unternehmen bieten. Die Techniker von Dienstleistungsanbietern
müssen möglicherweise Hardware-Tokens oder andere ähnliche Mechanismen
nutzen, um Zugriff auf ein Unternehmensnetz zu erlangen, und jeder Techniker eines
Dienstleistungsanbieters müsste unterschiedliche Sätze von Hardware-Tokens
für jeden Kunden nutzen, was unpraktisch und teuer ist. Darüber hinaus
kann eine Authentifizierung großer Gruppen von Technikern von herstellerneutralen
Dienstleistungsanbietern eine übermäßige Last für
den AAA(Administration, Autorisierung und Authentifizierung)-Server eines gegebenen
Unternehmens bedeuten, was eindeutig unerwünscht ist.
Die vorstehend zitierte US-Patentanmeldung
11/294,961 offenbart ein verbessertes SSL-VPN-Gateway oder ein sicheres
Gateway anderer Art, das eine effizientere Behandlung von Alarmsignalen von Multi-Vendor-Produkten,
die Teil der internen Ressourcen eines Unternehmensnetzes sind, ermöglichen
kann.
In einer beispielhaften Ausführungsform umfasst ein SSL-VPN-Gateway
einen Alarmmanager und bietet Unterstützung für eine eingehende, auch
als "Federated Identity" bezeichnete föderierte Kennung. Der Alarmmanager empfängt
einen Alarm von einem Produkt eines Anbieters, welches Teil eines Satzes interner
Ressourcen des Unternehmensnetzes ist, und leitet den Alarm an einen externen Dienstleistungsanbieter
zur Bearbeitung. Das Gateway empfängt von dem Dienstleistungsanbieter in Reaktion
auf den Alarm eine föderierte Kennung, welche eine Mehrzahl von Technikern,
Expertensystemen oder anderen dienstleistenden Elementen des Dienstleistungsanbieters
einschließt. Das Gateway kann einem oder mehreren speziellen dienstleistenden
Elementen des Dienstleistungsanbieters Zugriff auf das den Alarm erzeugende Anbieterprodukt
auf Basis der föderierten Kennung gewähren.
Trotz der beträchtlichen Vorteile, die durch die sicheren Gateways
bereitgestellt werden, welche in der vorstehend zitierten Patentanmeldung offenbart
sind, bleibt ein Bedarf an weiteren Verbesserungen, insbesondere im Hinblick auf
die Kontrolle des Zugriffs in Reaktion auf Alarmsignale, die von Produkten erzeugt
werden, die Teil der internen Ressourcen eines Unternehmensnetzes sind. Beispielsweise
können herkömmliche Anordnungen zum Bereitstellen eines solchen Zugriffs
ohne Zusammenhang mit einem sicheren Gateway das Nutzen eines Netzmanagementsystems
beinhalten, um einen Router unter Ansprechen auf einen empfangenen Alarm umzuprogrammieren.
Solche Anordnungen sind jedoch übermäßig komplex und somit ist deren
Implementierung in realen Unternehmensnetzen sehr teuer.
Zusammenfassung der Erfindung
Gemäß der vorliegenden Erfindung werden in einer beispielhaften
Ausführungsform die vorstehend erwähnten Nachteile des Standes der Technik
überwunden, indem ein Ansatz mit alarmgesteuerter Zugriffskontrolle bereitgestellt
wird. Im Allgemeinen dient eine Alarmzugriffssteuerung dazu, den Zugriff auf ein
Unternehmensnetz eines Kommunikationssystems unter Ansprechen auf Alarmsignale,
die von Produkten erzeugt werden, welche Teil eines Satzes von internen Ressourcen
des Unternehmensnetzes sind, zu kontrollieren.
Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird die Alarmzugriffsteuerung
durch einen Server oder ein anderes Verarbeitungselement implementiert, das einen
Prozessor gekoppelt mit einem Speicher umfasst. Die Alarmzugriffssteuerung ist derart
konfiguriert, dass sie einen Alarm von einem der Produkte empfängt, einen externen
Dienstleistungsanbieter zur Behandlung des Alarms identifiziert und dem Dienstleistungsanbieter
temporär authentifizierten Zugriff auf das Produkt bereitstellt.
In einer beispielhaften Ausführungsform umfasst die Alarmzugriffsteuerung
ferner beispielshalber einen Alarmschwereanalysator (alarm severity analyser), einen
Meldungsgenerator, einen Störungspassgenerator (trouble ticket generator),
einen Authentifizierer sowie einen dienstleistungsbezogenen Speicher. Der Alarmschwereanalysator
dient dazu, den Alarm zu bearbeiten, um dessen Schwere festzustellen. Eine oder
mehrere Bedingungen für den temporär authentifizierten Zugriff für
den Dienstleistungsanbieter auf das Produkt können basierend zumindest teilweise
auf der Schwere des Alarms festgelegt werden. Der Meldungsgenerator dient dazu,
ein Alarmmeldungssignal zur Auslieferung an den identifizierten Dienstleistungsanbieter
zu generieren. Der Störungspassgenerator dient dazu, eine eindeutige Kennung
für den Alarm zu generieren. Die Alarmzugriffsteuerung kann die eindeutige
Kennung des Alarms im Zusammenhang mit einer Alarmmeldung an den identifizierten
Dienstleistungsanbieter senden. Der Authentifizierer kann dann den identifizierten
Dienstleistungsanbieter unter Ansprechen auf eine Zugriffsanforderung von diesem
basierend zumindest teilweise auf der eindeutigen Kennung des Alarms authentifizieren.
Der dienstleistungsbezogene Speicher dient dazu, dienstleistungsbezogene
Informationen für jeweilige Produkte einer Mehrzahl von Produkten, die Teil
des Satzes von internen Ressourcen des Unternehmensnetzes sind, zu speichern. Die
dienstleistungsbezogenen Informationen können für jedes der Produkte eine
oder mehrere gestattete Zugriffszeiten zur Alarmbehebung für dieses Produkt
wie auch Informationen, die einen oder mehrere entsprechende Dienstleistungsanbieter
identifizieren, welche die von den jeweiligen Produkten erzeugten Alarmsignale behandeln
sollten, umfassen. Die Zugriffszeiten für ein gegebenes der Produkte können
entsprechend der Alarmschwere indiziert sein, sodass basierend auf der Alarmschwere
unterschiedliche Zugriffszeiten bestimmt sein können.
Die dienstleistungsbezogenen Informationen können ferner für
zumindest ein gegebenes Produkt der Produkte ferner Informationen
umfassen, die zumindest ein zusätzliches Produkt identifizieren, für welches
dem identifizierten Dienstleistungsanbieter Zugriff in Verbindung mit einer Gewährung
eines Zugriffs auf das gegebene Produkt gewährt wird. Als weiteres Beispiel
können die dienstleistungsbezogenen Informationen für zumindest ein gegebenes
Produkt der Produkte Informationen umfassen, die einen oder mehrere Zugriffskontrollverwalter
identifizieren, deren Autorisierung erforderlich ist, um irgendeine Änderung
bei einer oder mehreren spezifizierten Bedingungen für den temporär authentifizierten
Zugriff für den Dienstleistungsanbieter auf das Produkt zu erreichen. Wenn
kein von dem Produkt erzeugter Alarm vorliegt, ist es dem Dienstleistungsanbieter
generell nicht gestattet, ohne Genehmigung eines oder mehrerer dem Produkt zugeordneter
Zugriffskontrollverwalter auf das Produkt zuzugreifen.
Mit der beispielhaften Ausführungsform der Erfindung werden in
vorteilhafter Weise die zuvor erwähnten Probleme des Standes der Technik überwunden.
Beispielsweise wird durch Einschränken des Zugriffs für einen Dienstleistungsanbieter
auf ein alarmerzeugendes Produkt entsprechend spezifizierten Zeitspannen oder anderen
Bedingungen, die zumindest teilweise basierend auf dem Alarm selbst festgelegt werden,
die Sicherheit des Systems beträchtlich verbessert und die Zugriffskontrolle
wird flexibler und effizienter gestaltet.
Diese und andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
werden anhand der folgenden Zeichnungen und der detaillierten Beschreibung einfacher
verständlich werden.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
1 zeigt ein beispielhaftes Kommunikationssystem, das
eine Alarmzugriffssteuerung entsprechend einer beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung umfasst.
2 stellt ein vereinfachtes Blockdiagramm dar, das eine
mögliche Implementierung eines gegebenen Verarbeitungselements des Systems
aus 1 zeigt.
3 stellt ein vereinfachtes Blockdiagramm dar, das eine
Reihe von Elementen der Alarmzugriffssteuerung des Systems aus 1
in der beispielhaften Ausführungsform der Erfindung zeigt.
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
Die Erfindung wird nachstehend in Verbindung mit einem beispielhaften
Kommunikationssystem beschrieben, das ein Unternehmensnetz mit einer Mehrzahl von
Servern, Computern oder anderen Verarbeitungselementen umfasst. Es sollte jedoch
verstanden werden, dass die Erfindung nicht auf den Einsatz mit einer bestimmten
Art von Kommunikationssystem oder irgendeiner speziellen Konfiguration von Servern,
Computern oder anderen Verarbeitungselementen des Systems beschränkt ist. Fachleute
auf dem Gebiet werden erkennen, dass die offenbarten Verfahren in jeder Kommunikationssystemanwendung
genutzt werden können, bei welcher es wünschenswert ist, einen verbesserten
Zugriff unter Ansprechen auf interne Alarmsignale zur Verfügung zu stellen.
1 zeigt ein Beispiel für ein Kommunikationssystem
100 entsprechend einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung.
Das System 100 umfasst einen Kundenstandort 102, welcher an ein
externes Netz 104 angebunden ist. Der Kundenstandort 102 umfasst
ein Unternehmensnetz, das durch eine Firewall 106 von dem Netz
104 getrennt ist. Das Unternehmensnetz umfasst bei der vorliegenden Ausführungsform
Netzsegmente 108 und 110, welche LAN(lokales Netz)-Segmente, WAN(Weitverkehrsnetz)-Segmente
oder andere Netzsegmente oder Teile derselben in einer beliebigen Kombination umfassen
können. Die Netzsegmente 108, 110 sind mit einem Router
120 gekoppelt.
Der Router 120 kann beispielsweise ein SSL-VPN-Gateway oder
ein anderes sicheres Gateway der Art, wie es in der zuvor zitierten US-Patentanmeldung
11/294,961 beschrieben ist, oder einen herkömmlichen Router umfassen.
Der Router 120 ist außerdem mit einem oder mehreren
Kundensupport-Servern 122 gekoppelt, welche beispielshalber einen NMS (Network
Managementsystem)-Server, einen AAA-Server, einen Syslog(System Log)-Server usw.
umfassen können. Diese verschiedenen Server können in einem einzigen Computer
oder einem anderen Verarbeitungselement implementiert sein, oder jeder kann ein
separates, selbständiges Verarbeitungselement oder einen Satz solcher Elemente
umfassen.
Das Unternehmensnetz umfasst bei dieser Ausführungsform ferner
einen oder mehrere Server oder andere verarbeitende Elemente 126,
126A und 128. Die Elemente 126 stellen Computer, Server
oder andere Verarbeitungselemente dar, welche Produkte eines als Anbieter A bezeichneten
speziellen Anbieters sind. Analog stellen die Elemente 128 Computer, Server
oder andere Verarbeitungselemente dar, welche Produkte eines als Anbieter B bezeichneten
speziellen Anbieters sind. Die Elemente 126A stellen Computer, Server oder
andere Verarbeitungselemente dar, die Hilfsprodukte des Anbieters A sind. Solche
Produkte können beispielsweise Produkte umfassen, die nicht von dem Anbieter
A hergestellt werden oder anderweitig geliefert werden, für die möglicherweise
dieser Anbieter aber Support bietet.
Der Begriff "Produkt", wie er vorliegend genutzt wird, ist dahingehend
breit auszulegen, dass er beispielsweise Computer, Server oder andere Verarbeitungselemente
wie zuvor erwähnt umfasst. Solche anderen Verarbeitungselemente können
beispielsweise Vermittlungseinrichtungen, Gateways, Router, Firewalls usw. umfassen.
Ein gegebenes Verarbeitungselement kann beispielsweise ein unabhängiges Ausrüstungsteil,
eine Komponente eines solchen Ausrüstungsteils oder eine Kombination mehrerer
solcher Ausrüstungsteile darstellen und kann Software, Hardware und/oder Firmware
in einer beliebigen Kombination umfassen.
Obgleich im vorliegenden Beispiel nicht explizit gezeigt, können
weitere Produkte, die Produkte des Kunden selbst oder zahlreicher weiterer Anbieter
sind, ebenfalls Teil des Unternehmensnetzes sein. Als weiteres Beispiel können
sämtliche oder im Wesentlichen alle Produkte innerhalb eines gegebenen Unternehmensnetzes
Produkte nur eines einzigen Anbieters sein. Viele andere Anordnungen von Produkten
in einem Unternehmensnetz sind in einer gegebenen Ausführungsform der Erfindung
möglich.
Das Unternehmensnetz, das in der vorliegenden Erfindung dem Kundenstandort
102 zugeordnet ist, weist also interne Ressourcen auf, welche die Multi-Vendor-Produkte
126 und 128 umfassen, wie auch zusätzliche interne Ressourcen,
welche die Produkte 126A umfassen, die Hilfsprodukte des Anbieters A sind.
Die Produkte 126, 126A und 128 sind wie gezeigt mit dem
Unternehmensnetzsegment 110 gekoppelt.
Die Hilfsprodukte 126A des Anbieters A können optional
einen oder mehrere Modem-Ports umfassen, die über eine Netzschnittstelleneinheit
(NIU) 129 mit dem Segment 110 des Unternehmensnetzes gekoppelt
sind. Solche Verbindungen können genutzt werden, um Modem-Alarmsignale, die
von Hilfsprodukten des Anbieters A erzeugt werden, zu behandeln. Die Modem-Alarmsignale
werden über die NIU in Alarmsignale auf Basis des Internetprotokolls (IP) konvertiert,
welche von dem Router 120 zu einer Alarmzugriffssteuerung 130
geleitet werden können. Die NIU verbindet beispielsweise den Modem-Anschluss
eines Servers oder eines anderen Verarbeitungselements und übersetzt den Modem-Alarm
in einen IP-basierten Alarm. Die NIU stellt kein Erfordernis für die Erfindung
dar, sondern bietet bei der beispielhaften Ausführungsform eine vollständigere
Lösung, indem Modem-Alarmsignalen Rechnung getragen wird.
Es sei erwähnt, dass der Begriff "Kunde", wie er im Zusammenhang
mit der beispielhaften Ausführungsform genutzt wird, ein Unternehmen bezeichnet,
welches die Produkte 126 und 128 von jeweiligen Anbietern A und
B erwirbt oder anderweitig erhält, und das außerdem eines oder mehrere
seiner eigenen Produkte sowie Produkte von anderen Anbietern nutzt. Die als Kunde
bezeichnete Entität stellt bei dieser Ausführungsform also einen Kunden
von zumindest den Anbietern A und B dar. Es sollte erkannt werden, dass für
die Erfindung keine solche Kundengliederung erforderlich ist, sondern dass diese
allgemein auf jedes Geschäft, jede Organisation oder jedes andere Unternehmen
anwendbar ist, das interne Ressourcen besitzt, für welche eine externer Zugriff
unter Ansprechen auf generierte Alarmsignale wie vorliegend beschrieben gesteuert
wird.
Es sollte außerdem erkannt werden, dass ein gegebenes verarbeitendes
Element des Systems 100 selbst Multi-Vendor-Produkte umfassen kann. Somit
kann das Produkt eines gegebenen Anbieters in dem Sinne, wie der Begriff vorliegend
verwendet wird, beispielsweise einen speziellen Teil eines gegebenen verarbeitenden
Elements umfassen, beispielsweise ein Softwareprogramm, das auf diesem Element ausgeführt
wird, eine Hardwarekomponente dieses Elements, usw.
Der Kundenstandort 102 umfasst bei dieser Ausführungsform
ferner die Alarmzugriffssteuerung 130, die mit dem Segment 108
des Unternehmensnetzes gekoppelt ist. Der Alarmzugriffssteuerung sind ein erster
und ein zweiter Alarmverwalter 132 und 134 zugeordnet, die beide
ebenfalls an das Segment 108 angekoppelt sind und dazu dienen, mit der
Alarmzugriffssteuerung zu kommunizieren. Die Alarmzugriffssteuerung wird nachstehend
detaillierter mit Bezug auf 3 beschrieben. Die Alarmverwalter
132 und 134 können Computer oder andere Arten von Client-Geräten
oder allgemein andere Arten von Verarbeitungselementen des Kundenstandorts umfassen.
Bei anderen Ausführungsformen kann der Kundenstandort
102 außerdem, wiederum beispielshalber, ein SSL-Clientgerät
130 für einen lokalen Kundentechniker umfassen. Dies ist ein Techniker;
der sich lokal am Kundenstandort 102 befindet, hinter der Firewall
106 des Unternehmensnetzes, und der Support für etwaige Produkte des
Kunden am Kundenstandort bietet. Ein SSL-Clientgerät eines lokalen Kundentechnikers
dieser Art kann beispielsweise mit dem Segment 108 des Unternehmensnetzes
gekoppelt sein.
Die verschiedenen Geräte des Kundenstandorts 102 brauchen
sich nicht alle am gleichen physischen Einrichtungsstandort zu befinden. Beispielsweise
kann der Standort ein verteilter Standort sein, bei dem bestimmte Geräte an
unterschiedlichen physischen Einrichtungen lokalisiert sind.
Das externe Netz 104 stellt bei der vorliegenden Ausführungsform
ein Netz dar, welches das Internet- und das Frame Relay-Protokoll unterstützt,
obgleich natürlich auch andere Protokolle bei der Implementierung der Erfindung
genutzt werden können. Ein gegebenes externes oder Unternehmensnetz kann bei
einer Ausführungsform der Erfindung beispielshalber ein globales Kommunikationsnetz
wie etwa das Internet, ein Intranet, ein Extranet, ein LAN, ein WAN, ein Stadtnetz
(MAN – Metropoliten Area Network), ein zellulares Funknetz oder ein Satellitennetz
wie auch Teile oder Kombinationen dieser oder anderer drahtgebundener oder drahtloser
Kommunikationsnetze umfassen. Für die Implementierung der vorliegenden Erfindung
ist also keine spezielle Art von Netz oder kein spezieller Satz von Netzen erforderlich.
Das externe Netz 104 ist mit einem Dienstleistungsanbieter
150 gekoppelt, der dem Anbieter A zugeordnet ist. Der Dienstleistungsanbieter
150 kann vorliegend auch als drittseitiger Dienstleistungsanbieter bezeichnet
werden, da er Entitäten darstellen kann, die separat von dem Kunden oder den
Produktanbietern bestehen. Für die Erfindung ist jedoch keine spezielle Beziehung
zwischen dem Kunden, den Dienstleistungsanbietern und den Anbietern erforderlich,
und die vorliegend beschriebenen Verfahren können in einfach zu übersehender
Weise für eine Anwendung auf andere Arten von Funktionseinheiten angepasst
werden.
Der Dienstleistungsanbieter 150 umfasst Techniker und Expertensysteme
152 für den Anbieter A, für die angenommen wird, dass sie an
einem gemeinsamen Standort angeordnet sind, sowie einen oder mehrere abgesetzte
Techniker 155 für den Anbieter A. Der Dienstleistungsanbieter kann
auch andere Elemente umfassen, beispielsweise eine Authentifizierungsdatenbank,
wenngleich solche zusätzlichen Elemente in der Figur der deutlicheren Darstellung
halber weggelassen sind. Die Techniker und Expertensysteme 152,
155 können ein oder mehrere Expertensysteme umfassen, beispielsweise
etwa Systeme der Art, wie sie in der zuvor zitierten US-Patentanmeldung
10/939,694 beschrieben sind, sowie ein oder mehrere Technikergeräte
wie etwa Computer, mobile Kommunikationsgeräte usw., die genutzt werden können,
um den Technikern zu ermöglichen, mit dem Kundenstandort 102 zu kommunizieren.
Wie später detaillierter beschrieben wird, ist der Dienstleistungsanbieter
150 derart konfiguriert, dass er auf Alarmsignale anspricht, die von den
jeweiligen Produkten 126 des Anbieters A und Hilfsprodukten 126A
des Anbieters A erzeugt werden, indem er auf diese Produkte über den Router
120 unter Kontrolle der Alarmzugriffssteuerung 130 zugreift.
Obgleich nicht in der Figur gezeigt, kann eine analoge Dienstleistungsanbieter-Konfiguration
für den Anbieter B bereitgestellt werden, welche Techniker und Expertensysteme
für den Anbieter B umfasst. Die Techniker für den Anbieter B können
Techniker umfassen, die sich an dem gleichen Standort wie die Expertensysteme befinden,
sowie einen oder mehrere Techniker entfernt von diesem Standort.
Diesen Dienstleistungsanbietern kann jeweils eine entsprechende föderierte
Kennung zugeordnet sein, wie sie in der zuvor zitierten US-Patentanmeldung
11/294,961 beschrieben ist. Die föderierten Kennungen dieser jeweiligen
Systemelemente können entsprechend den Standards des Liberty Alliance Projekts,
www.projectliberty.org, eingerichtet werden, wie sie beispielsweise in Liberty ID-FF
Architecture Overview, Version 1.2 beschrieben sind, welche hier durch Bezugnahme
einbezogen werden. Generell fasst eine föderierte Kennung die Authentifizierungsinformationen
zusammen, die typischerweise erforderlich sind, um auf mehrere Netzentitäten
auf individualer Basis zuzugreifen, und zwar in einer Weise, die es einem Benutzer
ermöglicht, auf alle diese Entitäten über eine einzige Anmeldung
mit Hilfe seiner föderierten Kennung zuzugreifen. Die mehreren Netzentitäten
sind also verbündet oder föderiert insofern, als sie miteinander in einem
gemeinsamen "Vertrauenskreis" verknüpft sind, der über die einzige Anmeldung
(Single Sign-On – SSO) zugänglich ist. Die Kennung, die dieser einzigen
Anmeldung zugeordnet ist, wird als eine föderierte Kennung bezeichnet. Durch
Nutzung der föderierten Kennung kann das Ansprechen auf einen Alarm durch die
Dienstleistungsanbieter erleichtert werden. Es sollte jedoch erkannt werden, dass
die föderierte Kennung kein Erfordernis für die Erfindung darstellt und
bei einer gegebenen Ausführungsform nicht genutzt zu werden braucht.
Außerdem sind an das externe Netz 104 in dem System
100 aus 1 SSL-Clientgeräte
160 und 170 eines abgesetzten Kundentechnikers bzw. abgesetzten
Kundenlösungsanbieters angebunden. Diese Techniker und Kundenlösungsanbieter
befinden sich entfernt von dem Kundenstandort 102, außerhalb der Firewall
des Unternehmensnetzes, und stellen in diesem Beispiel Support für die Produkte
des Kunden oder andere Produkte dieses Standorts bereit. Die SSL-Clientgeräte
160 und 170 sind über jeweilige SSL VPNs mit dem externen
Netz 104 gekoppelt.
Die Einrichtungen 120, 122, 126,
128, 130, 150, 160 und 170 des Systems
100 stellen Beispiele für Elemente dar, die vorliegend allgemeiner
als "Verarbeitungselemente" bezeichnet werden.
Der Router 120 kann in der beispielhaften Ausführungsform
beispielshalber derart konfiguriert sein, dass er bestimmte Art von abgehendem Verkehr
von den Elementen 126, 126A, 128 und 129 ablehnt
oder anderweitig sperrt. Als spezielleres Beispiel kann abgehender Telnet-, FTP-
(File Transfer Protocol) und/oder SSH-(Secure Shell) Verkehr von diesen Elementen
abgelehnt werden, während abgehende Alarmsignale zur Auslieferung an die Alarmzugriffssteuerung
130 gestattet werden. In ähnlicher Weise kann der Router
120 dafür konfiguriert sein, bestimmte Typen von eingehendem Verkehr,
wie etwa Telnet, FTP, SSH, HTTP, HTTPS usw. zu verweigern oder anderweitig zu blockieren,
wenn dieser Verkehr nicht von der Alarmzugriffssteuerung 130 stammt. Diese
spezielle Anordnung ist für die Implementierung der Erfindung nicht erforderlich,
und es können zahlreiche alternative Routerkonfigurationen und Verkehrskontrollanordnungen
genutzt werden.
2 zeigt ein vereinfachtes Blockdiagramm für eine
mögliche Implementierung eines gegebenen Verarbeitungselements 200
des Systems aus 1. Das Verarbeitungselement
200 kann beispielsweise dem Router 120, dem/den Kundensupport-Server(n)
122, einem der Produkte 126, 126A oder 128,
der Alarmzugriffssteuerung 130, einem Element des Dienstleistungsanbieters
150 oder den SSL-Geräten 160 oder 170 entsprechen.
Generell umfasst jedes dieser Verarbeitungselemente einen Prozessor 202,
der mit einem Speicher 204 und einer oder mehreren Netzschnittstellen
206 gekoppelt ist. Die Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung
können zumindest teilweise in Form von Software implementiert sein, die in
dem Speicher 204 gespeichert werden kann und von dem Prozessor
202 ausgeführt werden kann. Der Speicher 204 kann einen Direktzugriffsspeicher
(RAM), Nur-Lese-Speicher (ROM), einen Speicher auf Basis einer optischen oder magnetischen
Platte oder andere Speicherelemente wie auch Teile oder Kombinationen selbiger darstellen.
Fachleute auf dem Gebiet werden erkennen, dass die einzelnen Komponenten
aus 2, wie sie der Veranschaulichung halber gezeigt
sind, in einer oder mehreren Verarbeitungseinrichtungen kombiniert sein können
oder auf diese verteilt sein können, z. B. einen Mikroprozessor, eine anwendungsspezifische
integrierte Schaltung (ASIC), einen Computer oder (eine) andere Einrichtung(en).
Außerdem kann das Verarbeitungselement 200 in Abhängigkeit
davon, welche der Systemeinrichtungen es implementiert, ferner zusätzliche
Komponenten umfassen, die nicht in der Figur gezeigt sind, aber typischerweise mit
einer solchen Einrichtung verknüpft sind. Beispielsweise kann ein gegebenes
Verarbeitungselement 200, das eine oder mehrere der Einrichtungen
120, 122, 126 oder 128 implementiert, zusätzliche
Komponenten umfassen, die üblicherweise einem ansonsten herkömmlichen
Computer, einem Server, einer Gruppe von Servern usw. zugeordnet sind. Als weiteres
Beispiel kann ein gegebenes Verarbeitungselement 200, welches eines oder
mehrere SSL-Clientgeräte 160 oder 170 implementiert, zusätzliche
Komponenten umfassen, die üblicherweise einem ansonsten herkömmlichen
Mobilkommunikationsgerät wie etwa einem Mobiltelefon, einem persönlichen
digitalen Assistenten (PDA) oder einem tragbaren Computer zugeordnet sind, oder
einer anderweitigen herkömmlichen, nicht mobilen Kommunikationseinrichtung
wie etwa einem Arbeitsplatzrechner, einem Server oder einer Gruppe von Servern,
oder allgemeiner jeder anderen Art von prozessorbasierter Einrichtung oder Gruppe
von Einrichtungen, die für eine Kommunikation mit anderen Einrichtungen des
Systems 100 geeignet konfiguriert sind. Die herkömmlichen Aspekte
dieser und anderer Einrichtungen, die in dem System 100 genutzt werden
können, sind im Fachgebiet allgemein bekannt und werden vorliegend daher nicht
detaillierter beschrieben.
Das System 100 kann zusätzliche Elemente umfassen, die
in der Figur nicht explizit gezeigt sind, beispielsweise zusätzliche Server,
Router, Gateways oder andere Netzelemente. Das System kann außerdem oder alternativ
eine oder mehrere Kommunikationssystem-Vermittlungseinrichtungen wie etwa eine Kommunikationssystem-Vermittlungseinrichtung
DEFINITY® für Unternehmenskommunikationsdienst (ECS –
Enterprise Communication Service) umfassen, die bei der Avaya Inc., Basking Ridge,
New Jersey, USA erhältlich ist. Als weiteres Beispiel kann eine gegebene Kommunikationsvermittlungseinrichtung,
die in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung genutzt werden kann, die Kommunikationssystem-Software
MultiVantageTM umfassen, die ebenfalls bei der Avaya Inc. erhältlich
ist. Der Begriff "Verarbeitungselement", wie er vorliegend genutzt wird, soll solche
Vermittlungseinrichtungen wie auch Server, Router, Gateways oder andere Netzelemente
umfassen.
Es sollte daher erkannt werden, dass die vorliegende Erfindung nicht
die speziellen Anordnungen erfordert, die in 1 gezeigt
sind, und zahlreiche alternative Konfigurationen, die zum Bereitstellen der vorliegend
beschriebenen alarmgesteuerten Zugriffskontrolle und der weiteren Funktionalität
geeignet sind, werden für Fachleute auf dem Gebiet in einfacher Weise offensichtlich
sein.
Die Alarmzugriffssteuerung 130 ist in der beispielhaften
Ausführungsform dafür konfiguriert, eine verbesserte Bearbeitung von Alarmsignalen,
die von dem System 100 erzeugt werden, zu bieten. Wie bereits erwähnt,
sind herkömmliche Anordnungen, welche die Nutzung von Netzmanagementsystemen
zur Umprogrammierung von Routern unter Ansprechen auf empfangene Alarmsignale einbeziehen,
übermäßig komplex und teuer. Die vorliegende Erfindung löst
dieses Problem des Standes der Technik, indem eine automatisierte
alarmaktivierte Zugriffskontrolle bereitgestellt wird.
Generell ist die Alarmzugriffssteuerung 130 dafür konfiguriert,
den Zugriff für externe Dienstleistungsanbieter wie beispielsweise
150, 160 und 170 auf die Produkte 126,
126A und 128 des Unternehmensnetzes des Systems 100 unter
Ansprechen auf Alarmsignale, die von diesen Produkten erzeugt werden, zu kontrollieren.
Für einen solchen gegebenen Alarm, der von einem der Produkte oder anderen
internen Ressourcen des Unternehmensnetzes erzeugt wird, identifiziert die Alarmzugriffssteuerung
einen externen Dienstleistungsanbieter zur Behandlung des Alarms und stellt dem
Dienstleistungsanbieter temporär einen authentifizierten Zugriff auf das Produkt
bereit. Abgesehen von speziellen Situationen wird dem Dienstleistungsanbieter der
Zugriff nur in Reaktion auf Alarmsignale von Produkten bereitgestellt, wodurch die
Sicherheit des Systems verbessert wird und die Zugriffskontrolle beträchtlich
erleichtert wird.
3 zeigt eine Reihe von Elementen der Alarmzugriffssteuerung
130 in der beispielhaften Ausführungsform. Bei dieser Ausführungsform
umfasst die Alarmzugriffssteuerung einen Alarmprozessor 300, der einen
Alarmschwereanalysator 302, einen Meldungsgenerator 304 sowie
einen Störungspassgenerator 306 umfasst. Die Alarmzugriffssteuerung
umfasst fernen einen dienstleistungsbezogenen Speicher 308, der dienstleistungsbezogene
Informationen 310-1 bis 310-N für jeweilige Produkte enthält,
die als Produkt 1 bis Produkt N bezeichnet sind, sowie einen Authentifizierer
312, welcher ein Authentifizierungselement für eine föderierte
Kennung umfassen kann, aber nicht braucht. Die dienstleistungsbezogenen Informationen
310-1 bis 310-N können dienstleistungsbezogene Informationen
umfassen, die einem der Produkte 126, 126A oder 128 zugeordnet
sind, die zuvor in Verbindung mit dem System 100 aus 1
beschrieben worden sind, oder anderen Produkten, die interne Ressourcen des Unternehmensnetzes
darstellen.
Der Alarmprozessor 300 sowie weitere Elemente der Alarmzugriffssteuerung
130 können zumindest teilweise unter Nutzung eines Prozessors und
Speichers eines Verarbeitungselements des Systems implementiert sein, wie sie in
der vorstehenden Beschreibung der 2 angegeben worden
sind. Außerdem können, obgleich die Elemente 308 und
312 in der beispielhaften Ausführungsform getrennt von dem Alarmprozessor
300 gezeigt sind, diese und weitere Elemente der Steuerung bei alternativen
Ausführungsformen gänzlich oder teilweise in den Alarmprozessor
300 integriert sein.
Der Alarmschwereanalysator 302 dient dazu, einen gegebenen
Alarm zu verarbeiten, um dessen Schwere festzustellen, und die resultierende Schwerebestimmung
kann genutzt werden, um beispielsweise den speziellen Dienstleistungsanbieter zu
beeinflussen, dem der Alarm gemeldet wird, die Zeitspanne, für welche diesem
Dienstleistungsanbieter temporär Zugriff auf das den Alarm erzeugende Produkt
gestattet wird oder andere Eigenschaften des temporären Zugriffs, der dem Dienstleistungsanbieter
von der Alarmzugriffssteuerung gewährt wird.
Der Meldungsgenerator 304 erzeugt ein entsprechendes Alarmmeldungssignal
zur Auslieferung an den speziellen Dienstleistungsanbieter, der zur Behandlung eines
gegebenen Alarms ausgewählt wird.
Der Störungspassgenerator 306 erzeugt für einen
gegebenen Alarm einen Pass oder eine andere Art von Datensatz, welcher genutzt wird,
um Informationen zu identifizieren, die den gegebenen Alarm betreffen, den Dienstleistungsanbieter,
der zur Behandlung des Alarms ausgewählt wird, die Art und das Ausmaß
des temporären Zugriffs, der diesem Dienstleistungsanbieter gewährt wird,
usw. Dieser Pass oder andere Datensatz umfasst vorzugsweise eine eindeutige, einmalige
Nummer. Sie kann für die Autorisierung eines Zugriffs in Reaktion auf eingehende
Zugriffsanforderungen, die von einem Dienstleistungsanbieter empfangen werden, der
zur Behandlung eines gegebenen Alarms ausgewählt ist, genutzt werden.
Der dienstleistungsbezogene Speicher 308 kann für jedes
der N Produkte einen Satz von gestatteten Zugriffszeiten zur Alarmbehebung für
dieses Produkt umfassen, die möglicherweise entsprechend der Alarmschwere indiziert
sind, sowie Informationen, die einem oder mehreren entsprechenden Dienstleistungsanbietern
zugeordnet sind, die den Alarm/die Alarmsignale behandeln sollten. Die Daten bezüglich
der Dienstleistungsanbieter, die in dem dienstleistungsbezogenen Speicher
308 für ein gegebenes Produkt der N Produkte gespeichert sind, können
beispielsweise eine Kennung (ID) des Technikers, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
Funkruf, Instant Message(IM)-Adresse oder andere Kontaktinformationen umfassen,
oder ein automatisiertes Werkzeug oder eine andere Expertensystem-ID und eine entsprechende
zweckgebundene automatische Antwort. Andere Arten von dienstleistungsbezogenen Informationen
310-1 bis 310-N können Protokolle umfassen, die erforderlich
sind, um auf bestimmte Produkte zuzugreifen, eine Identifikation für Produkte,
die mit einem den gegebenen Alarm erzeugenden Produkt in Zusammenhang stehen und
auf die ein Dienstleistungsanbieter, der auf einen von dem gegebenen Produkt erzeugten
Alarm reagiert, ebenfalls zugreifen kann, usw.
Die dienstleistungsbezogenen Informationen 310-1
bis 310-N können einen oder mehrere Zugriffskontrollverwalter wie
beispielsweise die Zugriffskontrollverwalter 132 und 134 des Systems
100 identifizieren, die autorisiert sind, Zugriffsgenehmigungen für
Alarmsignale, die von einem bestimmten Produkt oder unter anderen Bedingungen erzeugt
werden, in Echtzeit bereitzustellen. Generell wird, wenn kein Alarm vorliegt, den
externen Dienstleistungsanbietern der Zugriff auf das entsprechende Produkt verweigert,
es sei denn, ein Zugriffsverwalter gewährt eine Zugriffsgenehmigung in Echtzeit.
Diese Art von "manueller Umgehung" der standardmäßigen alarmgesteuerten
Zugriffskontrolle kann unter bestimmten Umständen geeignet sein, beispielsweise
wenn ein für ein gegebenes Produkt bezeichneter Dienstleistungsanbieter nicht
verfügbar ist. Eine E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Funkruf, IM-Adresse oder
andere Kontaktinformationen können für jeden identifizierten Zugriffskontrollverwalter
gespeichert sein. Die Alarmzugriffsteuerung kann von einem Systemadministrator dahingehend
vorprogrammiert werden, dass sie anzeigt, ob Zugriff durch einen einzigen Zugriffskontrollverwalter
oder durch mehrere Zugriffskontrollverwalter gewährt werden kann. Wenn die
Genehmigung von mehreren Zugriffskontrollverwaltern erforderlich ist, stellt die
Steuerung sicher, dass beide den Zugriff genehmigt haben, bevor der Zugriff gewährt
wird.
Ein Beispiel für die Bearbeitung eines gegebenen Alarms in dem
System 100 soll nun detaillierter mit Bezugnahme auf die 1
und 3 beschrieben werden. Es sollte jedoch verstanden
werden, dass bei anderen Ausführungsformen andere Arten der Alarmbearbeitung
genutzt werden können.
Der gegebene Alarm wird von einem der Produkte 126,
126A oder 128 über den Router 120 und die Netzsegmente
108, 110 an die Alarmzugriffssteuerung 130 gesendet.
Der Alarm kann beispielsweise ein IP-basierter Alarm sein, d. h. ein direkt von
einem der Produkte erzeugter Alarm, oder ein Modem-Alarm, der durch die zuvor beschriebene
NIU 129 in einen IP-basierten Alarm umgewandelt wird. Natürlich können
mit Hilfe der vorstehend offenbarten Verfahren zahlreiche andere Arten von Alarmsignalen
bearbeitet werden.
Wenn der Alarm von der Alarmzugriffssteuerung 130 empfangen
wird, stellt der Alarmschwereanalysator 302 die Schwere des Alarms fest.
Mit Hilfe der festgestellten Alarmschwere in Kombination mit der dienstleistungsbezogenen
Information 310-i für das entsprechende Produkt identifiziert die
Alarmzugriffssteuerung einen externen Techniker, ein externes Expertensystem oder
einen anderen Dienstleistungsanbieter zur Behandlung des Alarms und stellt eine
oder mehrere Bedingungen zur Gewährung eines temporären Zugriffs für
diesen Dienstleistungsanbieter fest. Solche Bedingungen können beispielsweise
eine einzige Zeitspanne umfassen, für welche der Zugriff gewährt wird,
oder mehrere Zeitspannen, für welche der Zugriff genehmigt wird. Die Alarmzugriffssteuerung
kann außerdem etwaige weitere in Zusammenhang stehende Produkte feststellen,
die durch den Alarm beeinträchtigt werden, sowie ob dem ausgewählten Dienstleistungsanbieter
oder anderen Dienstleistungsanbietern Zugriff auf diese Produkte im Zusammenhang
mit der Dienstleistung bezüglich des Alarms Zugriff gewährt werden sollte
oder nicht.
Der Meldungsgenerator 304 erzeugt eine Meldung, die von der
Alarmzugriffssteuerung an den ausgewählten externen Techniker, das Expertensystem
oder den anderen Dienstleistungsanbieter gesendet wird, in welcher der Alarm sowie
die Zeitspanne(n) oder andere Bedingungen, für welche der Zugriff gewährt
wird, spezifiziert sind. Die Meldung kann beispielsweise eine Alarmbeschreibung,
die festgestellte Schwere des Alarms, verfügbare Diagnoseinformationen oder
irgendwelche anderen Informationen, welche die Behandlung des Alarms durch den ausgewählten
Dienstleistungsanbieter erleichtern könnten, umfassen.
Der Störungspassgenerator 306 erzeugt eine einmalige
Störungspassnummer, die als Teil der Alarmmeldung oder als separate Mitteilung
an den ausgewählten externen Dienstleistungsanbieter gesendet werden kann.
Der Authentifizierer 312 nutzt diese Störungspassnummer bei der Authentifizierung
eingehender Zugriffsanforderungen von dem Dienstleistungsanbieter.
Der ausgewählte Dienstleistungsanbieter kann der Alarmzugriffssteuerung
mit einer Nachricht antworten, welche bestätigt, dass der Zugriff zu der/den
spezifizierten Zeit(en) den spezifizierten und entsprechend etwaiger weiterer spezifizierter
Bedingungen erfolgen wird.
Zur festgelegten Zeit legt der ausgewählte Dienstleistungsanbieter
der Alarmzugriffssteuerung 130 eine Zugriffsanforderung vor. Die Zugriffsanforderung
des Dienstleistungsanbieters umfasst Authentifizierungsdaten, beispielsweise eine
föderierte Kennung des Dienstleistungsanbieters, sowie die vorstehend erwähnte
einmalige Störungspassnummer.
Sobald er authentifiziert ist, wird dem Dienstleistungsanbieter Zugriff
auf das den Alarm erzeugende Produkt und etwaige relevante in Zusammenhang stehende
Produkte für die spezifizierte Zeitspanne gewährt. Nachdem die Zeitspanne
abgelaufen ist, wird der Zugriff beendet. Als eine mögliche Alternative könnte
dem Dienstleistungsanbieter unbegrenzter Zugriff gewährt werden, bis das Problem,
das zu dem Alarm geführt hat, gelöst ist und der entsprechende
Störungspass aufgehoben wird.
Der Dienstleistungsanbieter oder ein zugehöriger Techniker, ein
zugehöriges Expertensystem oder ein anderes dienstleistendes Element kann einen
ansonsten herkömmlichen Webbrowser oder eine andere Zugriffseinrichtung oder
einen anderen Zugriffsmechanismus nutzen, um Zugriff auf das den Alarm erzeugende
Produkt über die Alarmzugriffssteuerung 130 zu erlangen.
Wenn der Dienstleistungsanbieter einen größeren Zeitbedarf
zur Behandlung eines gegebenen Bedarfs anzeigt, erzeugt die Alarmzugriffssteuerung
eine entsprechende Echtzeit-Zugriffsanforderung und sendet diese Anforderung an
den/die entsprechende(n) Zugriffskontrollverwalter. Basierend auf der Antwort von
dem/den Zugriffskontrollverwalter(n) sowie dienstleistungsbezogenen Informationen
für das entsprechende Produkt kann die Zugriffsanforderung genehmigt oder abgewiesen
werden. Wenn die Zugriffsanforderung genehmigt wird, wird dem Dienstleistungsanbieter
Zugriff auf das strittige Produkt bereitgestellt.
Die Alarmzugriffssteuerung kann dazu dienen, sämtliche Alarmsignale,
Zugriffsanforderungen, Zugriffsgenehmigungen, Kennungen von Dienstleistungsanbietern,
Störungspassnummern und etwaige andere relevante Informationen zur Nutzung
für Prüf- und andere Zwecke zu protokollieren.
Die beispielhafte Ausführungsform bietet eine Reihe beträchtlicher
Vorteile im Vergleich zur herkömmlichen Praxis. Beispielsweise wird durch Gestatten
eines Zugriffs für Dienstleistungsanbieter während begrenzter Zeitspannen
in Reaktion auf bestimmte Produktalarme die Systemsicherheit beträchtlich verbessert.
Für einen Alarm, der von einem Server oder einem anderen Produkt erzeugt wird,
wird automatisch festgestellt, welchem Dienstleistungsanbieter Zugriff auf dieses
Produkt gestattet ist, für welche Zeitspanne, und auf welche anderen damit
in Verbindung stehenden Server oder anderen Produkte ebenfalls zugegriffen werden
kann. Wenn ein Produkt keinen Alarm erzeugt hat, wird ein Zugriff für einen
externen Dienstleistungsanbieter auf dieses Produkt nicht gestattet, außer
für bestimmte Ausnahmebedingungen wie beispielsweise eine angemessen autorisierte
Echtzeit-Zugriffsanforderung.
Mit der beispielhaften Ausführungsform wird außerdem die
Behandlung von Alarmsignalen, die von Multi-Vendor-Produkten stammen, die Teil der
internen Ressourcen eines Unternehmensnetzes sind, erleichtert, indem eine einzige
Stelle für die eingehende und ausgehende Zugriffskontrolle für sämtliche
Dienstleistungsanbieter bereitgestellt wird. Außerdem ermöglicht die beispielhafte
Ausführungsform eine Kompatibilität mit Sicherheitsrichtlinien von Kunden,
z. B. Richtlinien, die mit dem Zugriff, der Überwachung, Kontrolle, Protokollierung
usw. in Zusammenhang stehen. Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Verfahren
brauchen Kunden nicht mehr einen externen Dienstleistungsanbieter anzurufen, um
diesen über ein Problem zu unterrichten, das zu einem Alarm geführt hat,
oder um eine explizite Autorisierung bereitzustellen, um einem bestimmten Techniker
oder Expertensystem des Dienstleistungsanbieters zu ermöglichen, Zugriff auf
das Produkt zu erhalten, um das Problem zu lösen.
Bei alternativen Ausführungsformen kann die Alarmzugriffssteuerung
130 in ein oder mehrere andere Systemelemente integriert sein. Beispielsweise
könnte die Alarmzugriffssteuerung in den Router 120 oder die Firewall
106 integriert sein. Als weitere Alternative könnte die Alarmzugriffssteuerung
in ein SSL VPN Gateway oder eine andere Art von sicherem Gateway integriert sein.
Außerdem kann die spezielle Positionierung der Alarmzugriffssteuerung
in dem System verändert werden.
Beispielsweise könnte ein unabhängiges
Verarbeitungselement, welches die Alarmzugriffssteuerung implementiert,
mit dem Router 120 gekoppelt sein, mit den Kundensupport-Servern
122, oder könnte mit dem Netzsegment 110 anstatt dem Netzsegment
108, wie in 1 gezeigt, gekoppelt sein.
Die Alarmzugriffssteuerung 130 kann in der beispielhaften
Ausführungsform derart konfiguriert sein, dass sie Alarmsignale behandelt,
die von Produkten erzeugt werden, welche unterschiedliche Protokolle nutzen. Obgleich
nicht explizit gezeigt, kann ein Protokollkonverter genutzt werden, um Kommunikation
gemäß verschiedener unterstützter Protokolle abzuwickeln. Beispielsweise
kann die Alarmzugriffssteuerung einen gegebenen Alarm in SNMP (Simple Network Management
Protocol) konvertieren, und zwar zur lokalen Verteilung an den Kundensupport-Server
122. Als weiteres Beispiel kann die Alarmzugriffssteuerung einen gegebenen
Alarm in SSL-kodiertes SNPM konvertieren, um diesen an einen der externen drittseitigen
Dienstleistungsanbieter 150, 160 oder 170 zu senden.
Die Erfindung erfordert kein spezielles Alarmprotokoll oder Übertragungsprotokoll,
und zahlreiche geeignete Anordnungen werden für Fachleute auf dem Gebiet in
einfacher Weise offensichtlich sein.
Wie bereits erwähnt, kann die Authentifizierung eines gegebenen
Dienstleistungsanbieters die Nutzung einer föderierten Kennung beinhalten.
Beispielsweise kann der Dienstleistungsanbieter 150, 160 oder
170 eine föderierte Kennung nutzen, um Zugang auf
das den Alarm erzeugende Produkt über die Alarmzugriffssteuerung
130 zu erhalten. Bei einer solchen Anordnung ist der Authentifizierer
312 dafür konfiguriert, die angebotene föderierte Kennung zu
authentifizieren. Die föderierte Kennung kann bei einer solchen Anordnung sämtliche
Techniker und Expertensysteme einschließen, die dem Dienstleistungsanbieter
zugeordnet sind. Solche Techniker und Expertensysteme sind Beispiele dafür,
was vorliegend allgemeiner als "dienstleistende Elemente" des Dienstleistungsanbieters
bezeichnet wird. Somit braucht die Alarmzugriffssteuerung bei einer solchen Anordnung
lediglich den Dienstleistungsanbieter anstatt jeden Techniker oder jedes Expertensystem
auf einzelner Basis zu authentifizieren.
Die eingehende föderierte Kennung eines gegebenen Dienstleistungsanbieters
150, 160 oder 170 kann unter Nutzung von SAML (Security
Assertion Markup Language) von OASIS, www.oasis-open.org, bereitgestellt werden,
wie beispielsweise in SAML Version 1.0, SAML Version 1.1 und SAML Version 2.0 beschrieben
ist, die hier alle durch Bezugnahme einbezogen werden. Andere Protokolle können
ebenfalls oder alternativ genutzt werden, beispielsweise XML (Extensible Markup
Language), SOAP (Simple Object Access Protocol) usw.
Eine oder mehrere der Verarbeitungsfunktionen, die vorstehend in Verbindung
mit den beispielhaften Ausführungsformen der Erfindung beschrieben worden sind,
können insgesamt oder teilweise als Software implementiert werden, und zwar
unter Nutzung des Prozessors 202 und des Speichers 204, die einem
oder mehreren Verarbeitungselementen des Systems zugeordnet sind. Es können
auch andere geeignete Anordnungen aus Hardware, Firmware oder Software genutzt werden,
um die erfindungsgemäßen Verfahren zu implementieren. Es sei erneut betont,
dass die vorstehend beschriebenen Anordnungen lediglich der Veranschaulichung dienen.
Es sollte also erkannt werden, dass die speziellen Elemente, Verarbeitungsvorgänge,
Kommunikationsprotokolle und andere Merkmale, die in den Figuren gezeigt sind, lediglich
beispielshalber angegeben sind und nicht als Anforderungen der Erfindung betrachtet
werden sollten. Beispielsweise können in alternativen Ausführungsformen
andere Konfigurationen der Verarbeitungselemente, andere Verarbeitungsvorgänge
und andere Kommunikationsprotokolle als die aus den beispielhaften Ausführungsformen
genutzt werden. Diese und zahlreiche andere alternative Ausführungsformen,
die in den Schutzumfang der folgenden Ansprüche fallen, werden für Fachleute
auf dem Gebiet offensichtlich sein.