Die vorliegende Erfindung betrifft einen Riementrieb, umfassend eine
erste Riemenscheibe, mindestens eine zweite Riemenscheibe, einen um die beiden Riemenscheiben
umlaufenden Riemen und eine Zuleitung für Kühlluft, nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Bogenbremse einer Druckbogen
verarbeitenden Maschine, mit einem ungleichförmigen Bewegungsverlauf bei konstanter
Geschwindigkeit der Maschine, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 4.
Die Erfindung entstand vor folgendem Hintergrund: Bogenausleger von
Druckmaschinen umfassen Bogenbremsen zum Bremsen der Druckbogen. Diese Bogenbremsen
umfassen umlaufende Bremselemente, z. B. Bremsscheiben oder Bremsbänder, welche
Bremselemente beim Bremsen den Druckbogen kontaktieren. Bei Bogenbremsen früherer
Bauart liefen diese Bremselemente bei konstanter Maschinengeschwindigkeit oder Druckgeschwindigkeit
mit gleichförmiger Geschwindigkeit um. Bei Bogenbremsen modernerer Bauart laufen
die Bremselemente bei konstanter Maschinengeschwindigkeit mit ungleichförmiger
Geschwindigkeit um. Hierbei werden die Bremselemente entsprechend einem Geschwindigkeitsprofil
im Fördertakt der Druckbogen periodisch verzögert und wieder beschleunigt.
Solche Bogenbremsen werden auch als getaktete Bogenbremsen bezeichnet.
In DE 10 2005 022 240
A1 ist eine getaktete Bogenbremse beschrieben und sind Maßnahmen vorgeschlagen,
durch welche die Anforderungen an die Dynamik eines die Bremselemente antreibenden
Hilfsantriebs verringert werden können. Dieser Hilfsantrieb hat eine Motorwelle,
welche mit einer Antriebswelle der Bogenbremse fluchtet und starr verbunden ist.
Es hat sich in der Praxis herausgestellt, dass aus bauräumlichen
Gründen eine derartige Anordnung des Hilfsantriebs nicht in jedem Fall möglich
ist. Deshalb ist ein axialer Versatz des Hilfsantriebs relativ zur Antriebswelle
der Bogenbremse erwägenswert. Ein solcher Versatz würde aber ein Getriebe
erfordern, um das Drehmoment vom Hilfsantrieb auf die Antriebswelle zu übertragen.
Als ein solches Getriebe käme ein Riementrieb in Frage, der wenig Einbauraum
beansprucht und einen Zahnriemen umfasst.
Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass die derzeit auf dem Markt
befindlichen Zahnriemen den hohen dynamischen Belastungen nicht gewachsen sind,
denen ein solcher Zahnriemen bei einem Einsatz in dem Riementrieb einer getakteten
Bogenbremse ausgesetzt ist. Insbesondere bei hohen Druckgeschwindigkeiten und damit
verbundenen hohen Taktfrequenzen kommt es zu einer Überhitzung des Zahnriemens,
infolge welcher die Verschleißfestigkeit des Zahnriemens rapide abnimmt und
der Zahnriemen seine Zähne verliert.
In diesem Zusammenhang ist es erwägenswert, den Riementrieb mittels
Kühlluft zu kühlen. Beispielsweise ist in EP
0 309 598 B1 ein Riementrieb beschrieben, dessen Riemenscheiben und Zahnriemen
in einem Gehäuse sitzen, dessen Wand eine Einlassöffnung für einen
Kühlluftstrom aufweist. Der aus der Einlassöffnung austretende Kühlluftstrom
verteilt sich innerhalb des gesamten Gehäuses. Die daraus resultierende Kühlung
ist nicht sehr effektiv.
In DE 83 22 094 U1
ist eine Riemenscheibe für einen Keilriemen beschrieben. Diese Riemenscheibe
ist mit Löchern versehen, die von Kühlluft durchströmt werden und
unterhalb des Keilriemens umfangsseitig münden, so dass der Keilriemen von
der Unterseite her mit der Kühlluft angeblasen wird. Die Riemenscheibe ist
mit einer radialverdichterartigen Beschaufelung versehen, so dass ein zusätzliches
Gebläse zur Erzeugung des Kühlluftstromes und eine Zuleitung zum Zuleiten
des vom Gebläse erzeugten Kühlluftstromes zur Riemenscheibe nicht erforderlich
sind. Möglicherweise ist die von dieser Kühleinrichtung bewirkte Kühlwirkung
für einen Keilriementrieb ausreichend, jedoch ist sie es nicht für einen
extrem hoch belasteten Zahnriementrieb.
Deshalb liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Riementrieb
mit besonders effektiver Kühlung zu schaffen. Insbesondere liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, einen für eine getaktete Bogenbremse geeigneten Riementrieb
zu schaffen und eine getaktete Bogenbremse zu schaffen, die einen hoch belastbaren
Riementrieb umfasst.
Diese Aufgabe wird durch einen Riementrieb mit den Merkmalen des Anspruchs
1 und durch eine Bogenbremse mit den Merkmalen des Anspruchs 4 gelöst.
Der erfindungsgemäße Riementrieb, umfassend eine erste Riemenscheibe,
mindestens eine zweite Riemenscheibe, einen um die beiden Riemenscheiben umlaufenden
Riemen und eine Zuleitung für Kühlluft, ist dadurch gekennzeichnet, dass
die Zuleitung derart ausgebildet und angeordnet ist, dass die Kühlluft im Wesentlichen
ausschließlich der ersten Riemenscheibe zugeleitet wird. Bei der ersten Riemenscheibe
handelt es sich vorzugsweise um die den Riemen antreibende Riemenscheibe, wobei
es sich bei der zweiten Riemenscheibe um die vom Riemen angetriebene Riemenscheibe
handelt. Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass es effektiv ist, die
Kühlluft auf die antreibende, erste Riemenscheibe zu konzentrieren und dass
die angetriebene, zweite Riemenscheibe keiner Kühlung durch die Kühlluft
bedarf. Als die Kühlluft kann Luft mit einer der Umgebungs- oder Raumtemperatur
entsprechenden Temperatur oder auf eine darunter liegende Temperatur temperierte
Luft verwendet werden. Die Kühlwirkung ist gewährleistet, wenn die Kühlluft
eine geringere Temperatur als die zu kühlende Riemenscheibe hat, was in den
beiden genannten Fällen gewährleistet ist. Die Kühlluft ist der ersten
Riemenscheibe über die Zuleitung von außen her zugeführte Blas- oder
Druckluft, die aus einer von der ersten Riemenscheibe verschiedenen, externen Blas-
oder Druckluftquelle stammt. Bei dieser Luftquelle kann es sich um ein Gebläse
oder um eine zentrale Luftversorgung handeln. Die der ersten Riemenscheibe über
die Zuleitung zugeleitete Kühlluft steht unter einem Überdruck, der z.
B. 190 Millibar betragen kann. Bei großen dynamischen Belastungen, d. h., häufigem
und starkem Beschleunigen und Abbremsen des Zahnriemens, würde ohne die erfindungsgemäßen
Maßnahmen die Temperatur des Zahnriemens bis zu 140°C erreichen. Dadurch,
dass der ersten Riemenscheibe die Kühlluft aus einer externen Luftquelle über
die Zuleitung konzentriert zugeführt wird, lässt sich die Riementemperatur
des Zahnriemens auf ca. 75°C absenken. Der Riemen gibt hierbei seine Wärme
an die erste Riemenscheibe ab, von welcher die Wärme an die Kühlluft abgegeben
wird. Der Riemen des erfindungsgemäßen Riementriebs ist vorzugsweise ein
Zahnriemen und somit für die Anforderungen in einer Bogenbremse geeignet.
Weitere Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Riementriebs
sind in den Unteransprüchen genannt. Bei einer dieser Weiterbildungen weist
die erste Riemenscheibe im Wesentlichen achsparallele Durchgangslöcher auf.
Diese Durchgangslöcher haben jeweils zwei Mündungen, eine in der einen
Seiten- oder Planfläche der Riemenscheibe und die andere in der anderen Seiten-
oder Planfläche der Riemenscheibe. Keine dieser beiden Mündungen des jeweiligen
Durchgangsloches ist somit umfangsseitig bezüglich der Riemenscheibe angeordnet.
Die Durchgangslöcher sind vorzugsweise sich geradlinig von der einen zur anderen
Seite der Riemenscheibe erstreckende Bohrungen, welche im Wesentlichen parallel
zur Rotationsachse der ersten Riemenscheibe verlaufen.
Bei einer weiteren Weiterbildung ist die Zuleitung derart ausgebildet
und angeordnet, dass die Kühlluft durch die Durchgangslöcher hindurchgeleitet
wird. Hierbei können die Durchgangslöcher eine Doppelfunktion erfüllen,
nämlich zum einen als Luftkanäle für die Kühlluft dienen und
zum anderen als Aussparungen zur Reduktion der Masse der ersten Riemenscheibe dienen.
Zur Erfindung gehört auch eine Bogenbremse einer Druckbogen verarbeitenden
Maschine, mit einem ungleichförmigen Bewegungsverlauf bei konstanter Geschwindigkeit
der Maschine, welche Bogenbremse dadurch gekennzeichnet ist, dass sie einen erfindungsgemäß
oder einer der Weiterbildungen entsprechend ausgebildeten Riementrieb umfasst. Bei
der Bogenbremse handelt es sich um eine sogenannte getaktete Bogenbremse, deren
Bremselemente bei konstanter Maschinengeschwindigkeit, z. B. Druckgeschwindigkeit,
im Fördertakt der Druckbogen periodisch beschleunigt und verzögert werden,
wie dies in der Beschreibungseinleitung bereits erläutert worden ist. Aufgrund
der sehr effektiv arbeitenden Kühleinrichtung des erfindungsgemäßen
Riementriebs ist dieser für seinen Einsatz in der erfindungsgemäßen
Bogenbremse besonders gut geeignet. Auch im Falle sehr hoher Maschinengeschwindigkeiten
und einer dementsprechend hohen Taktfrequenz der Bogenbremse sind durch die erfindungsgemäßen
Kühlungsmaßnahmen eine übermäßige Erhitzung und ein vorzeitiger
Verschleiß des Riemens des Riementriebs der Bogenbremse ausgeschlossen. Beispielsweise
kann es sich bei der die Druckbogen verarbeitenden Maschine um eine Bogendruckmaschine
handeln, deren Maschinen- bzw. Druckgeschwindigkeit bis zu 18.000 Bogen pro Stunde
betragen kann. Auch bei dem Einsatz der erfindungsgemäßen Bogenbremse
in einer derartigen Hochleistungsmaschine ist eine ausreichend lange Standzeit des
Riemens, bei welchem es sich vorzugsweise um einen Zahnriemen handelt, des Riementriebs
der Bogenbremse gewährleistet.
Weitere konstruktiv und funktionell vorteilhafte Weiterbildungen des
erfindungsgemäßen Riementriebs und der erfindungsgemäßen Bogenbremse
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
und der dazugehörigen Zeichnung.
In dieser zeigt:
1 die Seitenansicht einer Bogenbremse,
2 die Draufsicht auf die Bogenbremse,
3 ein Geschwindigkeits-Zeit-Diagramm der Bogenbremse,
4 einen Riementrieb der Bogenbremse,
5 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Kühleinrichtung
des Riementriebs aus 4 in der Seitenansicht,
6 die Draufsicht auf das erste Ausführungsbeispiel
gemäß 5,
7 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Kühleinrichtung
des Riementriebs aus 4 in der Seitenansicht und
8 die Draufsicht auf das zweite Ausführungsbeispiel
gemäß 7.
In den 1 bis 8
sind einander entsprechende Elemente und Bauteile mit den gleichen Bezugszeichen
bezeichnet.
1 und 2 zeigen ausschnittsweise
eine Druckmaschine 1 mit einem Bogenausleger 2 zum Auslegen von
Bogen 4 aus Bedruckstoff auf einem Auslagestapel 3. Der Bogenausleger
2 umfasst einen Kettenförderer 5 mit Greiferbrücken
6 und eine Bogenbremse 8 mit in einer Reihe angeordneten Bremseinheiten
9. Die Bogenbremse 8 befindet sich in Laufrichtung 21
der Bogen gesehen nach einer Leiteinrichtung 7 zum Leiten der Bogen
4 und vor dem Auslagestapel 3. Jede Bremseinheit 9 umfasst
ein umlaufendes Bremselement 10 und einen Vakuumanschluss 11 zum
Beaufschlagen des Bremselements 10 mit Saugluft. Die Bremselemente
10 sind Saugscheiben und sitzen drehfest auf einer gemeinsamen Antriebswelle
12. Jedes Bremselement 10 kontaktiert beim Bremsen den Bogen
4 in einem anderen druckfreien Korridor 23. Zum Antreiben der
Bremselemente 10 dient ein Hilfsantrieb 14, der von einem Hauptantrieb
13 der Druckmaschine 1 separat ist. Der Hilfsantrieb
14 und der Hauptantrieb 13 sind elektrische Motoren und werden
von einer elektronischen Steuerungseinrichtung 15 angesteuert. Der Hilfsantrieb
14 hat eine Motorwelle 18, die relativ zu der Antriebswelle
12 achsparallel in Richtung des Auslagestapels 3 versetzt angeordnet
ist. Die Motorwelle 18 und die Antriebswelle 12 sind über
einen Riementrieb 22 antriebsmäßig miteinander verbunden. Der
Riementrieb 22 umfasst ein Gehäuse 19.
3 zeigt mit Phantomlinie ein Geschwindigkeitsprofil
16 der Bogenbremse 8, welches als Programm in der Steuerungseinrichtung
5 enthalten ist. Mit Volllinie ist das korrespondierende Geschwindigkeitsprofil
17 der abzubremsenden Bogen 4 dargestellt. Mit dem Bezugszeichen
vS ist die Geschwindigkeit des abzubremsenden Bogens bezeichnet und mit
dem Bezugszeichen vB ist die Geschwindigkeit der Bogenbremse
8 bezeichnet. Das Bezugszeichen t bezeichnet die Zeit.
4 zeigt, dass in dem Gehäuse 19 des Riementriebs
22 eine erste Riemenscheibe 24, eine zweite Riemenscheibe
25, ein die Riemenscheiben 24, 25 umschlingender, endloser
Zahnriemen 26 und eine nicht näher bezeichnete Spannrolle zum Spannen
des Zahnriemens 26 angeordnet sind. Die erste Riemenscheibe 24
ist koaxial mit der Motorwelle 18 (vgl. 2)
angeordnet und mit letzterer drehfest verbunden. Die zweite Riemenscheibe
25 ist koaxial mit der Antriebswelle 12 (vgl. 2)
angeordnet und mit letzterer drehfest verbunden. Die Antriebsleistung wird also
von der Motorwelle 18 und der ersten Riemenscheibe 24 über
den Zahnriemen 26 auf die zweite Riemenscheibe 25 und die Antriebswelle
12 übertragen. Somit ist die erste Riemenscheibe 24 eine
den Zahnriemen 26 antreibende Riemenscheibe und ist die zweite Riemenscheibe
25 eine vom Zahnriemen 26 angetriebene Riemenscheibe. Die erste
Riemenscheibe 24 ist mit Durchgangslöchern 27 versehen, welche
gleich verteilt in einer Umfangsreihe angeordnet sind.
Bei dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß der
5 und 6 ist ein Gebläse
33 über eine Zuleitung 28 an das Gehäuse 19
angeschlossen. Die Zuleitung 28 umfasst Zuleitungskanäle
29, über welche ein vom Gebläse 33 erzeugter Kühlluftstrom
in einen Ringspalt 30 geleitet wird, welcher sich zwischen dem Gehäuse
19 und einer Hohlwelle 20 befindet. Die Hohlwelle 20
ist Bestandteil der ersten Riemenscheibe 24.
Bei einer zeichnerisch nicht dargestellten Modifikation, bei welcher
die Hohlwelle 20 nicht vorhanden ist, befände sich der Ringspalt
30 zwischen der Motorwelle 18 und dem Gehäuse 19.
Aus dem Ringspalt 30 strömt die Kühlluft durch
eine Ringkammer 32 in die dem Hilfsantrieb 14 zugewandten Eintrittsöffnungen
der Durchgangslöcher 27 hinein. Da das Gehäuse 19 die
Hohlwelle 20 und die erste Riemenscheibe 24 im Bereich des Ringspaltes
30 und der Ringkammer 32 rundum dicht umschließt, kann die
über die Zuleitung 29 eingebrachte Kühlluft nicht in andere Bereiche
des Gehäuses 19 und nicht zur zweiten Riemenscheibe 25 hin
entweichen. Die durch die Durchgangslöcher 27 strömende Kühlluft
kühlt die erste Riemenscheibe 24 und den mit letzterer im Zahneingriff
stehenden Zahnriemen 26 auf eine zulässige Betriebstemperatur ab.
Nachdem die Kühlluft von dem Zahnriemen 26 und der ersten Riemenscheibe
24 die Wärme aufgenommen hat, tritt die Kühlluft aus den dem
Hilfsantrieb 14 abgewandten Enden der Durchgangslöcher 27
aus und in einen ringförmigen Abluftkanal 31 ein. Der Abluftkanal
31 hat eine zur Umgebung hin offene Öffnung in Form einer Querbohrung
34, durch welche die erwärmte Kühlluft als Abluft in die Umgebung
austritt. Ein Vorteil des in den 5 und 6
dargestellten Ausführungsbeispiels ist darin zu sehen, dass das Gebläse
33 eine sogenannte zentrale Druckluftversorgung der Druckmaschine
1 sein kann, wobei die zentrale Druckluftversorgung als die Kühlluft
dienende Druckluft liefert, welche unter einem vergleichsweise geringen Überdruck
steht. Ein vergleichsweise großer Überdruck der Kühlluft und somit
ein zu der zentralen Druckluftversorgung zusätzliches Gebläse zur Erzeugung
des den großen Überdruck aufweisenden Kühlluftstromes ist somit nicht
erforderlich.
Bei dem in den 7 und 8
dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel ist zwar das Gebläse
33 ein solches zu der zentralen Druckluftversorgung der Druckmaschine
1 zusätzliches Gebläse, jedoch ermöglicht dieses zusätzliche
Gebläse in Verbindung mit der nachfolgend noch im Detail beschriebenen Ausbildung
und Anordnung der Zuleitung 28 eine noch stärkere Kühlung der
ersten Riemenscheibe 24 und des Zahnriemens 26 und somit eine
noch höhere Druckgeschwindigkeit der Druckmaschine 1. Bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß der 7 und 8
münden die Austrittsöffnungen der Durchgangslöcher 27 in
eine Ringnut 35, welche in die vom Hilfsantrieb 14 abgewandte
seitliche Planfläche der Riemenscheibe 24 eingebracht ist. Wie in
7 erkennbar, sind die Zuleitungskanäle
29 als Rohre ausgebildet und bezüglich der Riemenscheibe
24 diametral angeordnet. Die Zuleitungskanäle 29 sind jeweils
an das Gebläse 33 angeschlossen, wie dies schematisch am Beispiel
des einen Zuleitungskanals 29 dargestellt ist. Die Austrittsöffnungen
der Zuleitungskanäle 29 liegen nah an der dem Hilfsantrieb
14 zugewandten Planfläche der Riemenscheibe 24. Die diese
Austrittsöffnungen aufweisenden Rohrenden der Zuleitungskanäle
29 ragen in die Ringkammer 32 hinein. Im Laufe der Rotation der
Riemenscheibe 24 gelangen die Eintrittsöffnungen der Durchgangslöcher
27 periodisch in luftleitende Gegenüberlage mit den Austrittsöffnungen
der Zuleitungskanäle 29, wobei die Austrittsöffnungen und Eintrittsöffnungen
ähnlich wie bei einem Drehventil zusammenwirken. Die Kühlluft strömt
aus den Zuleitungskanälen 29 in jene Durchgangslöcher
27, welche den Zuleitungskanälen 29 in diesem Moment gegenüberliegen.
Danach strömt die Kühlluft durch die Durchgangslöcher 27,
wobei die Riemenscheibe 24 und der Zahnriemen 26 gekühlt
werden. Die Kühlluft strömt aus den Durchgangslöchern 27
in die Ringnut 35 und in letzterer zu jenen Durchgangslöchern
27 und in diese hinein, welche sich zu diesem Zeitpunkt nicht in luftleitender
Gegenüberlage mit den Zuleitungskanälen 29 befinden. Durch die
zuletzt genannten Durchgangslöcher 27strömt die Kühlluft
in die Ringkammer 32 und danach in den Ringspalt 30. Aus dem Ringspalt
30 entweicht die Kühlluft über die Abluftkanäle
31 in die Umgebung. Die Abluftkanäle 31 sind als in das Gehäuse
19 eingebrachte Querbohrungen ausgebildet.
- 1
- Druckmaschine
- 2
- Bogenausleger
- 3
- Auslagestapel
- 4
- Bogen
- 5
- Kettenförderer
- 6
- Greiferbrücke
- 7
- Leiteinrichtung
- 8
- Bogenbremse
- 9
- Bremseinheit
- 10
- Bremselement
- 11
- Vakuumanschluss
- 12
- Antriebswelle
- 13
- Hauptantrieb
- 14
- Hilfsantrieb
- 15
- Steuerungseinrichtung
- 16
- Geschwindigkeitsprofil (der Bogenbremse 8)
- 17
- Geschwindigkeitsprofil (des Bogens 4)
- 18
- Motorwelle
- 19
- Gehäuse
- 20
- Hohlwelle
- 21
- Laufrichtung
- 22
- Riementrieb
- 23
- druckfreier Korridor
- 24
- erste Riemenscheibe
- 25
- zweite Riemenscheibe
- 26
- Zahnriemen
- 27
- Durchgangsloch
- 28
- Zuleitung
- 29
- Zuleitungskanal
- 30
- Ringspalt
- 31
- Abluftkanal
- 32
- Ringkammer
- 33
- Gebläse
- 34
- Querbohrung
- 35
- Ringnut
- t
- Zeit
- vB
- Bremsengeschwindigkeit
- vS
- Bogengeschwindigkeit