ERFINDUNGSBEREICH
Die Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf die Übertragung
von Bildgebungsdaten in einem Kommunikationssystem, und insbesondere auf die Übertragung
von DICOM-(Digital Imaging and Communication in Medicine)-kompatiblen Bildgebungsdaten
durch ein Kommunikationssystem.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Ein Kommunikationssystem umfasst verschiedene stationär oder
mobil vernetzte Vorrichtungen. Beispiele für solche mobil vernetzten Vorrichtungen
sind elektronische Organizer, Notebooks, Laptop-Computer und medizinische Bildgebungsstationen.
Viele mobil vernetzte Vorrichtungen umfassen zahlreiche Netzwerkschnittstellen,
wie z. B. verkabelte Netzwerkschnittstellen und kabellose Netzwerkschnittstellen.
In einer vernetzten Umgebung ist es möglich, dass die zahlreichen Netzwerkschnittstellen
über eine einzige Verbindung aneinander angeschlossen sind. Beispielsweise
kann eine mobile Bildgebungsstation über ein Kabelnetzwerk, wie z. B. ein lokales
Netzwerk (LAN) oder ein kabellosen Zugriffspunkt, mit einem Krankenhausserver verbunden
sein.
Unter Telemedizin ist im Allgemeinen die elektronische Übertragung
von medizinischen Bildgebungsdaten von einer Bildgebungsstation zur anderen zum
Zwecke der Interpretation und Konsultation zu verstehen. Zwei Bildgebungsstationen
können innerhalb einer Krankenhausumgebung oder extern platziert werden. Solche
Bildgebungsstationen können über LAN, WAN oder eine kabellose Schnittstelle
verbunden werden. Die Bildgebungsstation kann die Bildgebungsdaten über DICOM-Kommunikation
an eine andere Bildgebungsstation im Kommunikationssystem übertragen. Es wird
ein Netzwerkzugang benötigt, damit die Bildgebungsstation die DICOM-Kommunikation
durchführen kann. Bei einer Bildgebungsstation mit mehreren Netzwerkschnittstellen
für die DICOM-Konnektivität, wie z. B. einem mobilen RAD (Radio Diagnosis)
System mit einer Kabelnetzwerkschnittstelle und einer kabellosen Netzwerkschnittstelle,
steht für mehrere Netzwerkschnittstellen eine einzige Netzwerkadresse zur Verfügung.
Bei einer Standardimplementierung wäre es für den Benutzer notwendig,
eine erste Netzwerkschnittstelle manuell abzuschalten und eine zweite Netzwerkschnittstelle
zu aktivieren sowie die Bildgebungsstation zu rekonfigurieren, so dass sie wie gewünscht
über die zweite Netzwerkschnittstelle kommuniziert.
Wenn man davon ausgeht, dass die Bildgebungsstation eine mobile Bildgebungsstation
ist, kann es sein, dass die bedienende Person die Bildgebungsstation im Zuge einer
Untersuchungssequenz von Raum zu Raum bewegen muss. Während des Transports
kann die bedienende Person beispielsweise DICOM-Operationen an der kabellosen Netzwerkschnittstelle
durchführen. Die bedienende Person kann sich dazu entscheiden, auf die Kabelnetzwerkschnittstelle
umzuschalten, wenn sie sich entweder außerhalb des kabellosen Bereichs bewegt
oder sich entscheidet, den Leistungsvorteil der Kabelnetzwerkschnittstelle zu nutzen.
So könnte es erwünscht sein, auf die Netzwerkschnittstelle umzuschalten,
da die Netzwerkschnittstellen sich auf derselben Verbindung befinden. Typischerweise
wird solch eine Umschaltung manuell durchgeführt, indem die Kommunikation auf
einer vorhandenen Netzwerkschnittstelle heruntergefahren wird und die Kommunikation
auf einer gewünschten Netzwerkschnittstelle gestartet wird. Der Prozess der
Umschaltung ist umständlich und zeitaufwendig, da der bestehende Kommunikationspfad
geschlossen und der gewünschte Kommunikationspfad hergestellt werden muss.
Ferner besteht das Risiko, die Bildgebungsdaten während des Herunterfahrens
des bestehenden Kommunikationspfades zu verlieren.
Daher ist es wünschenswert, dass die Bildgebungsstation einen
nahtlosen Übergang zwischen mehreren Netzwerkschnittstellen ermöglicht,
so dass von Seiten der bedienenden Person kein Eingreifen notwendig ist. Dadurch
könnte ein schnellerer Arbeitsablauf erzielt werden, wie er in Krankenhausumgebungen
notwendig ist. Daher besteht die Notwendigkeit, ein Verfahren zum nahtlosen Wechsel
der Netzwerkschnittstelle ohne das Eingreifen der bedienenden Person zu liefern.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Die oben erwähnten Unzulänglichkeiten, Nachteile und Probleme
werden hierin behandelt, was durch das Lesen und Verstehen der folgenden Ausführungen
deutlich wird.
In einer Ausführungsform liefert die Erfindung ein Verfahren
zur Kommunikation in einem Kommunikationssystem, welches eine Bildgebungsstation
umfasst. Die Bildgebungsstation weist mehrere Netzwerkschnittstellen auf. Die Netzwerkschnittstellen
sind entweder Kabelnetzwerkschnittstellen oder kabellose Netzwerkschnittstellen.
Jede Netzwerkschnittstelle wird durch eine Netzwerkadresse identifiziert. Die Netzwerkadresse
besteht aus mindestens einer der folgenden Möglichkeiten: Internet-Protocol
(IP)-Adresse, Application Entity Title (AE-Title) oder einer Portnummer. Das Verfahren
umfasst den Schritt der Verwaltung einer Konfigurationstabelle an der Bildgebungsstation.
Die Konfigurationstabelle umfasst eine Zuordnung jeder Netzwerkschnittstelle zu
einer entsprechenden Netzwerkadresse. Das Verfahren umfasst ferner die Schritte
der Auswahl einer ersten Netzwerkschnittstelle, die für die
Kommunikation in der Bildgebungsstation verfügbar ist, die Konfiguration der
Bildgebungsstation zur Kommunikation über die erste Netzwerkschnittstelle und
die Übertragung von mindestens einem Bildgebungsdatenelement von der Bildgebungsstation
über die erste Netzwerkschnittstelle. Das Verfahren umfasst ferner die Auswahl
einer zweiten Netzwerkschnittstelle, die für die Kommunikation in der Bildgebungsstation
verfügbar ist, und die automatische Neukonfiguration der Bildgebungsstation,
so dass sie über die zweite Netzwerkschnittstelle kommuniziert. Ferner umfasst
das Kommunikationsverfahren die Neuübertragung der Bildgebungsdaten beim Empfangen
eines Verarbeitungsunterbrechungs-Signals, wobei das Verarbeitungsunterbrechungs-Signal
auf eine fehlgeschlagene Übertragung hinweist.
Eine andere Ausführungsform der Erfindung liefert ein Kommunikationssystem,
das eine Bildgebungsstation mit mehreren Netzwerkschnittstellen umfasst. Die Bildgebungsstation
ist so konfiguriert, das sie eine Konfigurationstabelle umfasst, die jeder Netzwerkschnittstelle
eine dazugehörige Netzwerkadresse zuordnet. Die Bildgebungsstation ist ferner
so konfiguriert, dass sie eine erste Netzwerkschnittstelle auswählen kann,
welche für die Kommunikation verfügbar ist, sich so konfigurieren kann,
dass sie über die erste Netzwerkschnittstelle kommunizieren und mindestens
ein Bildgebungsdatenelement über die erste Netzwerkschnittstelle übermitteln
kann. Die Bildgebungsstation ist ferner so konfiguriert, dass sie automatisch von
einer ersten Netzwerkschnittstelle zu einer zweiten Netzwerkschnittstelle umschalten
kann, welche für die Kommunikation verfügbar ist. Die Bildgebungsstation
ist so konfiguriert, dass sie bei der Konfiguration zur Kommunikation über
die zweite Netzwerkschnittstelle automatisch von der Übermittlung von Bildgebungsdaten
über die erste Netzwerkschnittstelle zu der Übermittlung von Bildgebungsdaten
über die zweite Netzwerkschnittstelle umschaltet. Die Bildgebungsstation kann
ferner so konfiguriert werden, dass sie die Bilddaten beim Empfangen eines Verarbeitungsunterbrechungs-Signals
neu überträgt. Mindestens eine Bildgebungsstation im Kommunikationssystem
ist so konfiguriert, dass sie mit einer anderen Bildgebungsstation über DICOM-Kommunikation
kommunizieren kann.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung liefert ein Computerprogrammprodukt,
das auf einem oder mehreren computerlesbaren Medien gespeichert ist und der Kommunikation
innerhalb eines Kommunikationssystems dient, welches eine Bildgebungsstation mit
mehreren Netzwerkschnittstellen umfasst. Das Computerprogrammprodukt umfasst ein
Programm zur Auswahl einer ersten Netzwerkschnittstelle, die für die Kommunikation
innerhalb des Kommunikationssystems verfügbar ist, ein Programm zur Konfigurierung
der Bildgebungsstation, so dass sie über die erste Netzwerkschnittstelle kommuniziert,
und ein Programm zur Übermittlung von mindestens einem Bildgebungsdatenelement
von der Bildgebungsstation über die erste Netzwerkschnittstelle.
Hierin werden Systeme und Verfahren von verschiedenen Reichweiten
beschrieben. Zusätzlich zu den in dieser Zusammenfassung beschriebenen Aspekten
und Vorteilen werden weitere Aspekte und Vorteile durch die Hinzunahme der Zeichnungen
und der folgenden detaillierten Beschreibung verdeutlicht.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 zeigt ein Flussdiagramm von einem Verfahren zur Kommunikation
in einem Kommunikationssystem in einer Ausführungsform der Erfindung;
2 zeigt ein Flussdiagramm von einem Verfahren zur Kommunikation
in einem Kommunikationssystem in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
3 zeigt ein Blockdiagramm eines Kommunikationssystems
in einer Ausführungsform der Erfindung.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
In der folgenden detaillierten Beschreibung wird auf die dazugehörigen
Figuren verwiesen, die einen Teil der Beschreibung bilden und in denen umsetzbare
spezifische Ausführungsformen in Form von Illustrationen gezeigt werden. Diese
Ausführungsformen werden detailliert genug beschrieben, als dass auf diesem
Gebiet fachkundige Personen die Ausführungsformen umsetzen können, und
es sei darauf hingewiesen, dass andere Ausführungsformen angewendet werden
und dass logische, mechanische, elektrische und andere Veränderungen vorgenommen
werden können, ohne vom Schutzumfang der Ausführungsformen abzuweichen.
So soll die folgende detaillierte Beschreibung nicht in einem einschränkenden
Sinne aufgefasst werden.
In verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung werden ein Verfahren
zur Kommunikation in einem Kommunikationssystem und ein Kommunikationssystem beschrieben.
Allerdings sind die Ausführungsformen nicht eingeschränkt und können
in Verbindung mit verschiedenen Anwendungen implementiert werden. Die Anwendung
der Erfindung kann auf andere Gebiete ausgedehnt werden, z. B. auf ein DICOM-Kommunikationssystem.
Die Erfindung liefert ein weitreichendes Konzept einer nahtlosen Umschaltung eines
Netzwerkverkehrs zwischen den Netzwerkschnittstellen einer vernetzten Vorrichtung, die
einer ähnlichen Netzwerkumgebung angepasst werden kann. Der Entwurf kann weiterentwickelt
und in verschiedenen Formen und Spezifizierungen implementiert werden.
Ein Kommunikationssystem kann eine oder mehrere Bildgebungsstationen
umfassen. Die Bildgebungsstationen in einem Kommunikationssystem können über
ein Netzwerk wie z. B. ein LAN, ein WAN, PACS oder ein Krankenhausnetzwerk verbunden
sein. Jede Bildgebungsstation kann optional Bilddaten erfassen, übertragen,
anzeigen, bearbeiten, speichern und/oder drucken. Jede Bildgebungsstation kann entweder
einen Bildgebungsserver oder eine Bildgebungsmodalität umfassen. Der Bildgebungsserver
kann ein Datenbank-Verwaltungssystem zur Speicherung und Verwaltung von Bildgebungsdaten
sein. Die Bildgebungsmodalität kann Bildgebungsdaten erfassen, anzeigen, bearbeiten
und speichern. Die Bildgebungsmodalität kann aus einem MRI-System (Magnetresonanzbildgebungs-System),
einem CT-System (Computertomographie-System), einem Ultrasonographie (US)-System,
einem Nuklearmedizin(NM)-System, einem Digitalfluorographie-System, einem Computerradiographie(CR)-System,
einem Digitalradiographie(DR)-System oder aus Datenbild-Erfassungsgerätschaften
bestehen, die für die Radiofluoroskopie, Angiographie, wie z. B. Röntgenangiographie
und Herzabtastung verwendet werden, sowie aus sekundären Erfassungsvorrichtungen
für Video, Endoskopie, Mikroskopie und Photographie, wie z. B. Digitalkameras,
Scanner, Elektrokardiogramm(EKG)-Geräte o. Ä. Auf diesem Gebiet fachkundige
Personen werden sich allerdings darüber im Klaren sein, dass Beispiele für
die Bildgebungsmodalität nicht auf die oben genannten Beispiele beschränkt
sind und die Erfindung unter den vollen Schutzumfang der Ansprüche fällt.
Die Bildgebungsdaten, die von der Bildgebungsmodalität erfasst
werden, können zahlreiche Formen annehmen, wozu auch Texte, Bilder, Video,
Audiodiktat und Wellenformdaten gehören. Andere medizinische Bildgebungsdaten
können 3-D Volumendaten, Seriendaten für alle klinischen Daten in einer
medizinischen Serie, z. B. koronare Schnitte vs. axiale Schnitte bei einer CT-Untersuchung
oder Echos als T1-Schnitte vs. T2-Schnitte bei einer MRI-Untersuchung, Anmerkungsdaten
für Notizen von einem Mediziner, die sich üblicherweise auf klinische
Daten beziehen; und Hintergrunddaten wie die Krankengeschichte des Patienten und/oder
Informationen zu physischen Untersuchungen umfassen.
Die Bildgebungsdaten, die in der Bildgebungsstation generiert oder
gespeichert werden, können an eine andere Bildgebungsstation im Kommunikationssystem
übermittelt werden. Bei einem Szenario können eine erste Bildgebungsstation,
welche die Bildgebungsdaten überträgt, und eine zweite Bildgebungsstation,
welche Bildgebungsdaten empfängt, sich physisch nah beieinander befinden, wie
z. B. innerhalb eines lokalen Netzwerks (LAN). Bei einem anderen Szenario können
die erste Bildgebungsstation und die zweite Bildgebungsstation kabellos über
ein Paar aus Sender und Empfänger verbunden werden. Die Verknüpfung von
erster Bildgebungsstation und zweiter Bildgebungsstation kann mit Hilfe einer geeigneten
Verbindung erfolgen, z. B. durch ein öffentliches Netzwerk wie ein virtuelles
privates Netzwerk oder das Internet. Die Verbindung kann eine Telefonverbindung,
ein Serial Line Internet Protocol (SLIP), ein Point-to-Point Protocol (PPP), eine
XDSL-Verbindung, eine Satelliten- oder eine andere kabellose Verbindung, ein Kabelmodem,
eine ATM-Netzwerkverbindung, eine ISDN-Verbindung, eine DSL-Verbindung oder eine
andere Kommunikationsverbindung sein. Auf diesem Gebiet fachkundige Personen werden
sich allerdings darüber im Klaren sein, dass Beispiele für die Kommunikationsverbindung
zwischen dem ersten Kommunikationssystem und den zweiten Kommunikationssystem nicht
auf die oben genannten Beispiele beschränkt sind, so dass die Erfindung unter
den vollen Schutzumfang der Patentansprüche fällt.
Die Bildgebungsstation kann die Bildgebungsmodalität und einen
Empfänger zur Übermittlung der Bildgebungsdaten umfassen. Der Empfänger
kann eine Vorrichtung wie z. B. ein IP-Host, ein Computer, ein Server, eine Firewall
oder ein Router sein. Der Empfänger kann über eine Ethernet-Verbindung,
serielle Schnittstellen, parallele Schnittstellen, RS422 und/oder RS432-Schnittstellen,
Liverwire-Schnittstellen, IEEE-1394-Serienbusse, einen Token-Ring und/oder andere
lokale Netzwerke, universelle Serienbusse, PCI-Busse und kabellose Verbindungen
(z. B. Infrarotverbindungen) o. Ä. mit der Bildgebungsmodalität verbunden
sein.
Der Empfänger erhält die Bildgebungsdaten von der Bildgebungsmodalität
der ersten Bildgebungsstation und überträgt die Bildgebungsdaten durch
die Netzwerkverbindung an die zweite Bildgebungsstation. Es sei darauf hingewiesen,
dass im Schutzumfang der Erfindung eine beliebige Anzahl von Bildgebungsmodalitäten,
Empfängern und Bildgebungsstationen vorgesehen ist, die in Übereinstimmung
mit der Erfindung konfiguriert und auf verschiede Weisen angeordnet sind.
Die Bildgebungsdaten können so formatiert werden, dass sie sämtlichen
medizinischen Standards entsprechen, z. B. DICOM und HL7-Standards. So kann jede
Bildgebungsstation einen DICOM-Wandler umfassen, der die Bildgebungsdaten in DICOM-konforme
Bildgebungsdaten umwandelt. Der DICOM-Wandler kann eine eigenständige Vorrichtung
oder alternativ auch ein Einbauteil der Bildgebungsstation zur
Steuerung der Funktionen der Bildgebungsmodalität sein.
Die Bildgebungsmodalität kann durch den DICOM-Wandler mit dem
Empfänger verbunden werden. Der DICOM-Wandler kann die Bildgebungsdaten von
der Bildgebungsmodalität empfangen und die DICOM-konformen Bildgebungsdaten
an den Empfänger übermitteln. Der Empfänger kann die Bildgebungsdaten
verarbeiten und die Bildgebungsdaten über das Netzwerk an die zweite Bildgebungsstation
schicken. Es kann sein, dass die Bildgebungsdaten, die den Empfänger verlassen,
nicht mehr den DICOM-Standards entsprechen, doch sie können wieder in eine
DICOM-konforme Form gebracht werden, indem der Empfänger der zweiten Bildgebungsstation
die entsprechende DICOM-Information wiederherstellt, so dass sie wieder den Bildgebungsdaten
vor der Übertragung der Bildgebungsdaten an die Bildgebungsmodalität der
zweiten Bildgebungsstation entsprechen. Die zweite Bildgebungsstation kann die Bildgebungsdaten
optional übertragen, anzeigen, bearbeiten, speichern und/oder drucken.
Der Empfänger jeder Bildgebungsstation kann ferner eine Bestätigungseinheit
umfassen, die so konfiguriert ist, dass sie Bestätigungen sendet und/oder empfängt,
die zu den übertragenen Bildgebungsdaten gehören. Die Bestätigungseinheit
wertet eine innerhalb eines festgelegten Zeitraums empfange Bestätigung dahingehend
aus, dass sie auf eine erfolgreiche Übertragung der Bildgebungsdaten hinweist.
Alternativ kann eine mit der Bestätigungseinheit verbundene Verarbeitungseinheit
ein Verarbeitungsunterbrechungs-Signal generieren, wenn die Bestätigungseinheit
innerhalb eines festgelegten Zeitraums keine Bestätigung für die Bildgebungsdaten
erhält. Beim Empfang des Verarbeitungsunterbrechungs-Signals geht die Bildgebungsstation
davon aus, dass die Bildgebungsdaten verloren sind, und sendet die Bildgebungsdaten
noch einmal.
In einer Ausführungsform beschreibt die Erfindung ein Verfahren
zur Kommunikation in einem Kommunikationssystem, wie in 1
gezeigt. Genauer gesagt beschreibt die Erfindung ein Verfahren zur Handhabung einer
Vielzahl von Netzwerkschnittstellen, die bei einer Bildgebungsstation des Kommunikationssystems
eingesetzt werden. Das Verfahren umfasst folgende Schritte: Schritt 105,
bei dem eine erste Netzwerkschnittstelle ausgewählt wird, welche für die
Kommunikation verfügbar ist, Schritt 110, bei dem die Bildgebungsstation
so konfiguriert wird, dass sie über die erste Netzwerkschnittstelle kommuniziert,
und Schritt 116, bei der ein oder mehrere Bilddatenelemente von der Bildgebungsstation
über die erste Netzwerkschnittstelle übertragen werden.
Die Bildgebungsdaten, die von der Bildgebungsstation zu übermitteln
sind, werden in Reihenform gebracht. Damit die Bildgebungsstation die Bildgebungsdaten
übermitteln kann, muss sie sich über die Netzwerkschnittstelle mit der
zweiten Bildgebungsstation in Verbindung setzen. Die Bildgebungsstation erkennt
eine oder mehrere verfügbare Netzwerkschnittstellen, wobei eine verfügbare
Netzwerkschnittstelle eine Netzwerkschnittstelle ist, die für die Kommunikation
verfügbar ist, und wählt eine der verfügbaren Netzwerkschnittstellen
auf der Grundalge der festgelegten Parameter aus. Die festgelegten Parameter können
beispielsweise die Signalstärke, die Kosten oder die Verlässlichkeit betreffen.
Eine auf diesem Gebiet fachkundige Person wird sich allerdings darüber im Klaren
sein, dass die Beispiele für die festgelegten Parameter nicht auf die oben
erwähnten Beispiele beschränkt sind und dass die Erfindung unter dem vollen
Schutzumfang der Patenansprüche steht.
Bei der Auswahl der ersten Netzwerkschnittstelle konfiguriert sich
die Bildgebungsstation so, dass sie über die erste Netzwerkschnittstelle kommuniziert.
Während sich die Bildgebungsstation selbst so konfiguriert, dass sie über
die erste Netzwerkschnittstelle kommuniziert, holt sie die Netzwerkadresse der ersten
Netzwerkschnittstelle aus der Konfigurationstabelle ein. Die Konfigurationstabelle,
die in der Bildgebungsstation verwaltet wird, liefert eine Zuordnung jeder Netzwerkschnittstelle
zur dazugehörigen Netzwerkadresse. Eine Reihe von Plattformen liefern Verfahren
zur Konfigurierung der Vielzahl von Netzwerkschnittstellen gemäß der entsprechenden
Netzwerkadresse. Sobald sich die Bildgebungsstation in Übereinstimmung mit
der dazugehörigen Netzwerkadresse der ersten Netzwerkschnittstelle konfiguriert
hat, übermittelt sie ein oder mehre Bildgebungsdatenelemente an die zweite
Bildgebungsstation.
2 zeigt ein Verfahren zur Kommunikation in einem Kommunikationssystem
in einer anderen Ausführungsform der Erfindung. Das Verfahren umfasst einen
Schritt zur Verwaltung einer Konfigurationstabelle in der Bildgebungsstation, welcher
in Form von Schritt 205 gezeigt wird. Der Schritt zur Verwaltung einer
Konfigurationstabelle ist eine einmalige Konfigurierung. Die Konfigurationstabelle
kann vor der Aufnahme der Kommunikation in der Bildgebungsstation generiert und
auf der Grundlage der Anforderungen aktualisiert werden. Die Anforderungen können
auf einer zeitlichen Grundlage eingestellt werden, wie z. B. nach Ablauf eines festgelegten
Zeitraums oder beim Empfang eines Signals, das eine Veränderung der Netzwerkadresse
der Netzwerkschnittstelle anzeigt.
Der Schritt 210 zur Erkennung einer verfügbaren Netzwerkschnittstelle,
der Auswahl einer ersten Netzwerkschnittstelle, wobei die erste Netzwerkschnittstelle
für die Kommunikation verfügbar ist, und der Schritt 215 zur
Konfigurierung der Bildgebungsstation, so dass sie über die erste Netzwerkschnittstelle
kommuniziert, können so lange wiederholt werden, wie die Bildgebungsstation
in Betrieb ist. Nach der Konfigurierung der Bildgebungsstation, so dass sie über
die erste Netzwerkschnittstelle kommuniziert, können in Schritt 220
ein oder mehrere Datenelemente an eine andere Bildgebungsstation im Kommunikationssystem
übermittelt werden.
Das Kommunikationsverfahren umfasst ferner die Auswahl einer zweiten
Netzwerkschnittstelle, welche für die Kommunikation in der Bildgebungsstation
verfügbar ist (Schritt 225), sowie die automatische Rekonfigurierung
der Bildgebungsstation, so dass sie über die zweite Netzwerkschnittstelle kommuniziert
(Schritt 230). Im Vorfeld sei darauf hingewiesen, dass die Begriffe „erste"
und „zweite" in der Beschreibung und in den angehängten Patentansprüchen
so zu verstehen sind, dass sie der Unterscheidung zwischen zwei sich gegenseitig
ausschließenden Alternativen dienen.
Das Verfahren zum Umschalten zwischen Netzwerkschnittstellen, z. B.
von der ersten Netzwerkschnittstelle zu der zweiten Netzwerkschnittstelle, kann
zu einer unvollständigen Übertragung der Bildgebungsdaten an der ersten
Netzwerkschnittstelle führen. Die unvollständige Übertragung von
Bildgebungsdaten kann ein Verarbeitungsunterbrechungs-Signal an der Bildgebungsstation
hervorrufen. Um die unvollständige Übertragung der Bildgebungsdaten auszugleichen,
umfasst das Kommunikationsverfahren ferner den Schritt, bei dem die Bildgebungsdaten
erneut übertragen werden, sobald das Verarbeitungseichungs-Signal eintrifft,
wie dies in Schritt 235 gezeigt wird.
3 zeigt ein Kommunikationssystem 300 in einer
anderen Ausführungsform der Erfindung. Das Kommunikationssystem 300
umfasst eine Mehrzahl von Bildgebungsstationen, die als 305 und
310 gezeigt werden. Das Kommunikationssystem 300 kann zusätzliche
Bildgebungsstationen (nicht gezeigt) umfassen. Mindestens eine Bildgebungsstation
305 ist so konfiguriert, dass sie mit einer anderen Bildgebungsstation
310 über DICOM-Kommunikation (Digital Imaging and Communication in
Medicine) kommunizieren kann. Die behandelten Kommunikationsformen schließen
Sendung/Übertragung von Bildern, DICOM-Speicherung, DICOM-Speicherungsübertragung,
DICOM-Modality-Work-List und DICOM-Druck mit ein, sind aber nicht auf diese beschränkt.
Jede Bildgebungsstation 305 und 310 umfasst mehrere
Netzwerkschnittstellen 315 und 320. Jede der Netzwerkschnittstellen
315 und 320 kann aus einer Kabelnetzwerkschnittstelle oder einer
kabellosen Netzwerkschnittstelle bestehen. Jeder der Netzwerkschnittstellen
315 und 320 ist eine einzige Netzwerkadresse zugeordnet. Die entsprechenden
Netzwerkadressen können eine Reihe von verschiedenen Formaten annehmen, wie
z. B. AETitle, eine IP-Adresse und eine Portnummer. Es wird eine Zuordnung von jeder
Netzwerkschnittstelle 315 und 320 zu einer entsprechenden Netzwerkadresse
in Form einer Konfigurationstabelle an der Bildgebungsstation 305 verwaltet.
Die Bildgebungsstation 305 ist so konfiguriert, dass sie Veränderungen
der Netzwerkadressen von jeder der Netzwerkschnittstellen verwaltet und aktualisiert.
Es kann eine unbegrenzte Anzahl von Netzwerkadressen in der Konfigurationstabelle
gespeichert werden. So können z. B. zwischen 50 und 100 Netzwerkadressen in
der Konfigurationstabelle gespeichert werden.
Die Bildgebungsstation 305 ist so konfiguriert, dass sie
eine verfügbare Netzwerkschnittstelle automatisch erkennt, wobei die verfügbare
Netzwerkschnittstelle eine Netzwerkschnittstelle ist, welche für die Kommunikation
verfügbar ist, und dass sie eine verfügbare Netzwerkschnittstelle auswählt.
Nach der Auswahl einer Netzwerkschnittstelle, sagen wir, einer ersten Netzwerkschnittstelle
315, konfiguriert sich die Bildgebungsstation 305 so, dass sie
der entsprechenden Netzwerkadresse der ersten Netzwerkschnittstelle 315
entspricht, und übermittelt ein oder mehrere Bildgebungsdatenelemente über
die erste Netzwerkschnittstelle 315. Ferner ist die Bildgebungsstation
305 so konfiguriert, dass sie bei Bedarf zwischen den Netzwerkschnittstellen
315 und 320 umschalten kann. Die Bildgebungsstation
305 ist so konfiguriert, dass sie automatisch von einer ersten Netzwerkschnittstelle
315 auf eine zweite Netzwerkschnittstelle 320, welche für
die Kommunikation verfügbar ist, umschalten kann, und dass sie, nachdem sie
sich so konfiguriert hat, dass sie über die zweite Netzwerkschnittstelle
320 kommuniziert, automatisch von der Übermittlung von Bildgebungsdaten
über die erste Netzwerkschnittstelle 315 zu der Übermittlung
der Bildgebungsdaten über die zweite Netzwerkschnittstelle 320 umschaltet.
Die Erkennung der verfügbaren Netzwerkschnittstelle und die Umschaltung zwischen
den Netzwerkschnittstellen 315 und 320 wird so lange durchgeführt,
wie die Bildgebungsstation 305 in Betrieb ist. Es kann ein Verarbeitungsunterbrechungs-Signal
generiert werden, wenn auf die Umschaltung zwischen den Netzwerkschnittstellen
315 und 320 eine fehlgeschlagene Übertragung der Bildgebungsdaten
folgt. Die Bildgebungsstation 305 ist ferner so konfiguriert, dass sie
die Bildgebungsdaten erneut überträgt, sofern sie das Verarbeitungsunterbrechungs-Signal
empfängt.
In einer anderen Ausführungsform wird ein Computerprogrammprodukt
geliefert, welches in einem oder mehreren computerlesbaren Medien gespeichert wird.
Das Computerprogrammprodukt umfasst ein Verfahren zur Kommunikation
innerhalb eines Kommunikationssystems 300, welches eine Bildgebungsstation
305 mit mehreren Netzwerkschnittstellen 315 und 320 umfasst.
Das Computerprogrammprodukt umfasst ein Programm zur Auswahl einer ersten Netzwerkschnittstelle
315, die für die Kommunikation in der Bildgebungsstation
305 zur Verfügung steht, ein Programm zur Konfigurierung der Bildgebungsstation
305, so dass sie über die erste Netzwerkschnittstelle 315
kommuniziert, und ein Programm zur Übermittlung von einem oder mehreren Bildgebungsdatenelementen
von der Bildgebungsstation 305 über die erste Netzwerkschnittstelle
315. Das Computerprogrammprodukt umfasst ferner ein Programm zur Auswahl
einer zweiten Netzwerkschnittstelle 320, die für die Kommunikation
in der Bildgebungsstation 305 zur Verfügung steht, und ein Programm
zur Neukonfigurierung der Bildgebungsstation 305, so dass sie über
die zweite Netzwerkschnittstelle 320 kommuniziert. Das Kommunikationsprogramm
kann ferner ein Programm zur erneuten Übertragung der Bildgebungsdaten beim
Empfang eines Verarbeitungsunterbrechungs-Signals umfassen. Das Computerprogrammprodukt
kann ferner ein Programm zur Verwaltung einer Konfigurationstabelle umfassen, welche
eine Zuordnung jeder Netzwerkschnittstelle zu einer entsprechenden Netzwerkadresse
zeigt.
In verschiedenen Ausführungsform bezieht sich die Erfindung auf
ein Verfahren zur Kommunikation in einem Kommunikationssystem durch das Umschalten
zwischen Netzwerkschnittstellen einer vernetzten Vorrichtung wie z. B. einer Bildgebungsstation.
Genauer gesagt liefert die Erfindung ein Verfahren zur nahtlosen Umschaltung des
Netzwerkverkehrs zwischen den Netzwerkschnittstellen einer vernetzten Vorrichtung.
Durch das Verfahren wird die Notwendigkeit für eine bedienende Person aufgehoben,
manuell zwischen den Netzwerkschnittstellen umzuschalten und die vernetzte Vorrichtung
für eine ausgewählte Netzwerkschnittstelle neu zu konfigurieren. Auf diese
Weise wird mit Hilfe des Verfahrens der Arbeitsablauf verbessert, indem das Verfahren
einen nahtlosen Übergang und eine automatische Neukonfiguration zwischen den
Netzwerkschnittstellen gewährleistet.
Die nahtlose automatische Umschaltung und Konfiguration zwischen den
Netzwerkschnittstellen ermöglicht eine durchgehende DICOM-Konnektivität.
Der Benutzer kann Vorgänge wie Drucken, Versendung von Bildern, Versendung
von Speicherübertragungen etc. durchführen, ohne die Umschaltung zwischen
den Netzwerkschnittstellen abwarten zu müssen.
Das Verfahren ermöglicht auch die automatische Neuübertragung
der Bildgebungsdaten, die bei der Umschaltung zu einer Netzwerkschnittstelle nicht
vollständig übertragen worden sind. So kommt es nicht zum Verlust von
Bildgebungsdaten, wenn zwischen Netzwerkschnittstellen umgeschaltet wird. Die zusätzlichen
Vorteile des Einsatzes der Erfindung werden für Personen, die auf diesem Gebiet
fachkundig sind, offensichtlich sein.
Es wird ein verfahren zur Kommunikation in einem Kommunikationssystem
300 und das Kommunikationssystem 300 zur Verfügung gestellt.
Das Kommunikationssystem 300 umfasst mindestens eine Bildgebungsstation
305 mit einer Mehrzahl von Netzwerkschnittstellen. Jede Netzwerkschnittstelle
der Bildgebungsstation 305 wird durch eine Netzwerkadresse identifiziert.
Das Verfahren umfasst die Schritte der Auswahl einer ersten Netzwerkschnittstelle
315, die für die Kommunikation in der Bildgebungsstation
305 verfügbar ist, und die Konfiguration der Bildgebungsstation
305, so dass sie über die erste Netzwerkschnittstelle 315
kommuniziert. Das Verfahren umfasst ferner einen Schritt, bei dem mindestens ein
Bildgebungsdatenelement von der Bildgebungsstation 305 über die erste
Netzwerkschnittstelle 315 übermittelt wird.
In dieser schriftlichen Beschreibung werden Beispiele herangezogen,
um die Erfindung mitsamt dem besten Modus zu erläutern und auch, um es jeder
Person, die auf diesem Gebiet fachkundig ist, die Ausführung und Nutzung er
Erfindung zu ermöglichen. Der patentierbare Schutzumfang der Erfindung wird
durch die Patentansprüche definiert und kann auch andere Beispiele einschließen,
die auf diesem Gebiet fachkundigen Personen möglicherweise einfallen. Es ist
vorgesehen, dass derartige andere Beispiele in den Schutzumfang der Patentansprüche
fallen, wenn sie strukturelle Elemente aufweisen, die sich nicht von den wörtlichen
Formulierungen der Patentansprüche unterscheiden, oder wenn sie gleichwertige
strukturelle Elemente enthalten, die nur unwesentliche Unterschiede gegenüber
den wörtlichen Formulierungen der Patentansprüche aufweisen.