Die Erfindung betrifft eine Notöffnungsvorrichtung für eine
Kraftfahrzeugtür gemäss dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Die aus der DE 35 36 648 C2
bekannte gattungsgemässe Notöffnungsvorrichtung verwendet zum Öffnen
der Fahrzeugtür beim Auftreten anormaler Fahr- bzw. Fahrzeugzustände in
der Weise eine zum Öffnen bzw. Schliessen der Fahrzeugtür in normalem
Betrieb vorhandene Einrichtung, so dass beim Auftreten eines derartigen anormalen
Falls, erfasst durch einen Sensor, ein Umschaltimpuls an ein Elektromagnetventil
der definierten Einrichtung gegeben wird, so dass in jedem Falle die Einrichtung
im Sinne einer Öffnungseinrichtung betätigt wird. Diese bekannte Notöffnungsvorrichtung
ist jedoch nicht nur an das Vorhandensein einer ganz bestimmten Türöffnungs-
bzw. Schliesseinrichtung gebunden, sondern funktioniert auch nur dann, wenn diese
Einrichtung durch den jeweiligen Unfall des Fahrzeugs nicht beschädigt ist.
Davon kann aber im Regelfall nicht ausgegangen werden.
Außerdem ist aus der DE
30 02 619 A1 eine Kraftfahrzeugtür mit einer mechanischen Verschlusseinrichtung
bekannt, bei der nach Überschreiten eines in einem Sensor ermittelten Beschleunigungsgrenzwertes
und Ablauf einer durch ein Zeitglied gesteuerten Karenzzeit von 6 bis 15 Sekunden
der Verschluss der Kraftfahrzeugtür mittels eines Obertragungsgliedes einer
Entriegelungseinrichtung automatisch entriegelt wird. Außerdem ist bei dieser
Kraftfahrzeugtür vorgesehen, dass gleichzeitig mit dem automatischen Entriegelungsvorgang
eine Bremseinrichtung aktiviert wird, welche die Tür reibschlüssig geschlossen
hält. Ein Fahrzeuginsasse hat eine derart entriegelte Tür mittels einer
von diesem aufzubringenden Druckkraft zu öffnen, die größer ist als
diejenige Kraft, mit welcher der Insasse die Tür im Normalbetrieb öffnen
würde. Dies wird insbesondere im Hinblick auf schwere Türen, beispielsweise
in Nutzfahrzeugen, als nachteilig beurteilt.
Weitere Sicherheitsvorrichtungen zum Entriegeln von Kraftfahrzeugtüren
sind aus der DE 195 48 562 A1,
der US 3,431,998 und der DE
296 17 425 U1 bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemässe
Notöffnungsvorrichtung zu schaffen, die unabhängig von einer speziellen
Gestaltung betriebsmässiger Türbetätigungseinrichtungen einsetzbar
ist und auch dann funktioniert, wenn vorhandene Einrichtungen zur betriebsmässigen
Verriegelung, Freigabe und Positionierung der Tür (in ihrer Schliess- bzw.
Öffnungsstellung) beschädigt sind. Zudem soll nach einer Betätigung
der Notöffnungsvorrichtung die Tür leicht und schnell geöffnet werden
können.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Hauptanspruchs,
während vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung in den Unteransprüchen
beschrieben sind.
Nach Anspruch 1 betrifft die Erfindung daher eine Notöffnungsvorrichtung
für eine Kraftfahrzeugtür mit einer ihrer Auslösung dienenden, anormale
Fahrzustände erfassenden Sensoranordnung. Außerdem ist gemäß
der Erfindung vorgesehen, dass die Vorrichtung unabhängig von vorhandenen Einrichtungen
zur betriebsmässigen Verriegelung, Freigabe und Positionierung der Tür
ist und sowohl von der Sensoranordnung auslösbare erste Mittel zum Unwirksammachen
der Verriegelungseinrichtung als auch von der Sensoranordnung auslösbare zweite
Mittel zum Bewegen der Tür in ihre Öffnungsstellung enthält, wobei
die zweiten Mittel zumindest einen Airbag am Fahrzeugaufbau und/oder der Tür
und eine ihm gegenüberstehende Aufprallfläche an der Tür bzw. an
dem Fahrzeugaufbau oder Sitz enthalten.
Wesentlich für die Erfindung ist die Unabhängigkeit der
Notöffnungsvorrichtung von vorhandenen Verriegelungs-, Freigabe- und Positionierungseinrichtungen,
wobei an dieser Stelle darauf hingewiesen sei, dass Verriegelungs- und Freigabeeinrichtungen
üblicherweise durch ein Schloss gebildet sind und eine Positionierungseinrichtung
für die Anwendung der Erfindung verständlicherweise nicht vorhanden zu
sein braucht, also die Tür allein für manuelles öffnen und Schliessen
ausgelegt sein kann. Zudem kann die Fahrzeugtür in einer Unfallsituation durch
zumindest einen Airbag automatisch geöffnet werden, so dass ein gegebenenfalls
verletzter Fahrzeuginsasse keine Kräfte aufwenden muss, um diese in Öffnungsrichtung
zu betätigen. Dies ist besonders bei Fahrzeugen mit großen und schweren
Fahrzeugtüren von Vorteil, wie sie beispielsweise in Nutzfahrzeugen verbaut
sind.
Besondere Bedeutung kommt der Erfindung dann zu, wenn das Kraftfahrzeug
unfallbedingt eine Quer- oder Längsneigung eingenommen hat, die einen vorgegebenen
Neigungswinkel überschreitet. Wie bekannt, verleiten mit Allradantrieb ausgerüstete
Fahrzeuge, vor allem aber Off-Road-Fahrzeuge auch ungeübte Fahrer nicht selten
dazu, die Fahrzeuge abseits von ebenen Strassen und Wegen zu verwenden. Eine Überschätzung
der Möglichkeiten des Fahrens mit derartigen Fahrzeugen kann dazu führen,
dass das Fahrzeug in der Regel durch Kippbewegung um die Fahrzeuglängsachse
umkippt und auf einer Fahrzeugseite liegen bleibt. In selteneren Fällen kann
das Fahrzeug auch auf der Heckklappe liegen bleiben, also um eine Querachse kippen.
Das Auftreten derartiger Kippunfälle ist nicht nur vom Gelände, sondern
auch von der Fahrzeugkontur abhängig. Verständlicherweise
kann ein derartiger Unfall auch auf einer normalen Fahrstrasse geschehen. Nach einem
derartigen Kippvorgang kann es besonders schwierig sein, eine freiliegende, also
nach oben weisende Fahrzeugtür zu öffnen. Insbesondere gilt dies für
verletzte Fahrzeuginsassen, die nicht die Kraft aufbringen, diese freiliegende,
der Schwerkraft ausgesetzte Fahrzeugtür in ihre Öffnungsstellung zu bewegen.
In diesem Falle ist es besonders wichtig, die Fahrzeugtür selbsttätig
nach Beendigung des Unfallgeschehens zu öffnen, wozu die Erfindung gemäss
Anspruch 5 vorschlägt, dass die Sensoranordnung als anormale Fahrzeugzustände
Kipplagen des Fahrzeugs erfasst, die einen vorgegebenen Kippwinkel überschreiten.
Dazu können beispielsweise Schalter nach Art von Quecksilberschaltern Einsatz
finden. Derartige lageabhängig arbeitende Schalter sind wie auch andere Sensoren,
beispielsweise Beschleunigungssensoren, dem Fachmann auf diesem Gebiet bestens bekannt
und brauchen daher im Einzelnen nicht beschrieben zu werden.
Dasselbe gilt für die Mittel zum Unwirksammachen der Verriegelungseinrichtung
und zum Bewegen der Tür in ihrer Öffnungsstellung. Da es bei einem Unfall
nur darauf ankommt die Insassen zu retten, müssen auch zusätzliche Fahrzeugbeschädigungen
zum Öffnen der Tür in Kauf genommen werden. Daher können die ersten
Mittel zum Unwirksammachen der Verriegelungseinrichtung, also des Schlosses, pyrotechnisch
arbeiten und Zerstörungen im Schloss, beispielsweise im Bereich einer Drehfalle
und/oder eines mit dieser zusammenwirkenden Schliessbolzens, hervorrufen, die die
Tür zum öffnen freigeben. Grundsätzlich ist es aber auch möglich,
hier mechanische Mittel einzusetzen, deren Auslösung Kraft- oder Formschlüsse
in der Verriegelungseinrichtung aufhebt, so dass diese ohne Zerstörung ihrer
Bestandteile die Tür zum Öffnen freigibt.
Auch die zweiten Mittel, die dem Bewegen der Tür in ihre Öffnungsstellung
dienen, können an sich bekannte Bauteile verwenden. Beispielsweise können
sie pyrotechnisch arbeiten, und zwar so, dass stempelartige Glieder zum Offnen der
Tür ausgefahren werden. Hinsichtlich des Platzbedarfs günstiger verhalten
sich aber Airbags, die während der unfallfreien Zeiten in bekannter Weise zusammengelegt
nur wenig Platz beispielsweise in einer Türsäule oder der Tür selbst
beanspruchen und nur bei einem Unfall, der durch die Sensoranordnung signalisiert
wird, rasch expandieren und damit die Tür in ihre Öffnungsstellung schwenken.
In jedem Fall muss dafür gesorgt werden, dass die ersten Mittel
und danach die zweiten Mittel erst dann auslösen, wenn das Fahrzeug zum Stillstand
gekommen ist. Auf jeden Fall muss ein Öffnen der Tür während der
Bewegung des Fahrzeugs vermieden werden, da damit die Gefahr verbunden ist, dass
Fahrzeuginsassen aus dem Fahrzeug herausgeschleudert und gegebenenfalls unter dem
Fahrzeug begraben werden. Dem trägt die Ausführungsform der Erfindung
gemäss Anspruch 4 Rechnung.
Insbesondere bei leichteren Fahrzeugen ist es zweckmässig, die
zweiten Mittel, die also der Bewegung der Tür in ihre Öffnungsstellung
dienen, derart anzuordnen und auszulegen, dass bei einem auf die Tür gekippten
Fahrzeug die Öffnungsbewegung der Tür zum Bewegen des Fahrzeugs in seine
Normallage führt.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand
der Zeichnung erläutert, deren 1 den Türbereich
eines Personenkraftwagens bei entfernter Tür und deren 2
eine Innenansicht einer Fahrzeugtür wiedergibt.
Betrachtet man zunächst 1, so erkennt
man bei 1 den Türrahmen mit A-Säule 2, B-Säule
3 und Dachsäule 4; bei 5 ist der rechte Schweller
des Fahrzeugs angedeutet, von dem im übrigen nur das den Motor aufnehmende
Frontend 6 und ein Vorderrad 7 wiedergegeben ist.
Der Türrahmen 1 ist bestückt mit Türscharnieren
8 üblicher und daher nicht zu beschreibender Bauart sowie mit einem
Bestandteil 9 einer bekannten Verriegelungseinrichtung, d.h. eines Türschlosses.
In der Regel ist dies ein Schließbolzen oder Schließbügel, der mit
einem weiteren, türseitigen Bestandteil der Verriegelungseinrichtung, in der
Regel einer Drehfalle, zusammenwirkt.
In diesem Ausführungsbeispiel sind dem Bestandteil
9 der Verriegelungseinrichtung pyrotechnisch arbeitende Mittel
10 zugeordnet, die von einer nicht dargestellten Sensoranordnung beispielsweise
dann ausgelöst werden, wenn das Fahrzeug einen Neigungswinkel um seine Längsachse
eingenommen hat, der größer als ein vorgegebener Grenzwinkel ist und ein
Kippen des Fahrzeugs definiert. Die pyrotechnischen Mittel 10 sorgen dann
für eine Zerstörung des Schloßbestandteils 9, so daß
die Verriegelung der Tür aufgehoben ist.
Im Türrahmen 1 und im Schweller 5 sind ferner
Airbags 11 in solcher Anordnung untergebracht, daß sie nach ihrer
Auslösung, d.h. bei ihrem Expandieren, auf die Tür ein Öffnungsmoment,
bezogen auf die durch die Scharniere 8 definierte Schwenkachse, ausüben
und die Tür schlagartig in ihre Öffnungsstellung bewegen. Einen entsprechenden
Airbag 12 erkennt man auch am bzw. im Fahrzeugsitz 13.
In dem Ausführungsbeispiel nach 2
ist in der Tür 20 nahe ihrer ihren Scharnierbestandteilen
21 abgekehrten Stirnseite ein relativ großer Airbag 22 untergebracht.
Beim Expandieren stützt er sich an der in 1
mit 3 bezeichneten B-Säule sowie am Fahrzeugsitz 13 ab und
übt demgemäß auf die Tür 20 ein öffnendes Moment
aus.
Damit insbesondere nach einem Kippvorgang des Fahrzeugs um seine Längsachse,
das dazu führt, daß die Tür 20 nach oben weist, ein unerwünschtes
erneutes Schließen der Tür vermieden wird, ist bei 23 eine Arretiervorrichtung
vorgesehen, die ebenfalls von der Sensoranordnung angesteuert ist und beispielsweise
einen dann aus der Türstirnseite 24 ausfahrenden Stempel enthält,
der sich am Türrahmen 1 (siehe 1), beispielsweise
im Bereich der A-Säule 2, abstützt. Die Arretiervorrichtung kann
jedoch auch rein mechanisch ausgelöst werden, indem ein im Bereich des Türscharniers
8 angeordneter und in Kipplage durch Schwerkrafteinwirkung ausgelöster
Sperrhebel ein Zufallen der Tür 20 verhindert.
Werden die hier durch Airbags gebildeten zweiten Mittel, die dem Bewegen
der Tür in ihre Öffnungsstellung dienen, hinsichtlich Anzahl, Anordnung
und Ausbildung so ausgelegt, daß sie ein großes Öffnungsmoment auf
die Tür ausüben, können sie ein Öffnen der Tür auch dann
bewirken, wenn das Fahrzeug auf die Tür gekippt ist, die Tür also nach
unten weist. Dann ist mit der Öffnungsbewegung der Tür ein Zurückkippen
des Fahrzeugs in seine normale Lage verbunden, wodurch das Aussteigen der Fahrzeuginsassen
weiter erleichtert wird.
Verständlicherweise müssen die ersten Mittel zum Unwirksammachen
der Verriegelungseinrichtung, die zweiten Mittel zum Bewegen der Tür in ihre
Öffnungsstellung und die dritten Mittel zum Arretieren der Tür in der
Öffnungsstellung in dieser Reihenfolge zeitlich nacheinander ausgelöst
werden. Eine weitere Zeitbedingung ist darin zu sehen, daß sich der gesamte
beschriebene Türöffnungsvorgang erst bei Stillstand des Fahrzeugs abspielen
darf, damit die Tür nicht während des Unfallgeschehens öffnet und
Fahrzeuginsassen und/oder Gegenstände aus dem Fahrzeug herausgeschleudert werden
können.
Mit der Erfindung ist demgemäß eine gattungsgemäße
Notöffnungsvorrichtung geschaffen, die unabhängig von der speziellen Ausgestaltung
für den normalen Fahrbetrieb vorgesehener Türbetätigungsvorrichtungen
einschließlich Schlössern und auch dann zuverlässig arbeitet, wenn
diese betriebsmäßigen Einrichtungen bei dem betreffenden Unfall beschädigt
sind.