Die Erfindung bezieht sich auf eine Prüfanlage zur zerstörungsfreien
Prüfung, insbesondere zur Ultraschallprüfung eines Werkstückes.
Bei der Ultraschallprüfung von komplex aufgebauten und geformten,
großvolumigen oder großflächigen Bauteilen oder Werkstücken
werden Einrichtungen oder Prüfanlagen eingesetzt, die es ermöglichen unterschiedliche
Werkstücke mit verschiedenen, an die jeweilige Prüfaufgabe angepassten
Verfahren zu prüfen. Je nach Werkstück und Prüfaufgabe werden Impuls-Echo-Verfahren
oder Durchschallungsverfahren eingesetzt. So ist es zum Erkennen von oberflächennahen
Fehlern und zur Prüfung von Bauteilen aus sog. Sandwich-Material (wabenförmiger
Kern mit dünnen Decklagen aus faserverstärktem Kunststoff) von Vorteil,
anstelle einer bei der Ultraschallprüfung häufig verwendeten Impuls-Echo-Technik
eine Durchschallungstechnik durchzuführen, bei der sich das Werkstück
zwischen einem als Ultraschallsender dienenden Prüfkopf und einem als Ultraschallempfänger
dienenden Prüfkopf befindet.
Bei der Ultraschallprüfung eines Werkstückes in Durchschallungstechnik
werden die Prüfköpfe einander gegenüberliegend und koaxial ausgerichtet
an gegenüberliegenden Seiten des Werkstückes akustisch angekoppelt. Dies
geschieht entweder in Kontakt- oder in sogenannter Freistrahltechnik, bei der die
Ultraschall-Prüfsignale zwischen den Prüfköpfen und dem Werkstück
in einem freien Wasserstrahl oder über Luft übertragen werden. Eine solche
Prüftechnik, die auch als Squirter-Technik bezeichnet wird, ist insbesondere
für die Prüfung von komplex geformten und großflächigen Bauteilen
vorgesehen, die nicht in einem Wasserbad eingetaucht geprüft werden können.
Ein für die Squirter-Technik geeigneter Prüfkopf ist beispielsweise aus
der EP 0 444 578 A2 bekannt.
Bei der Ultraschallprüfung in Durchschallungstechnik ist es erforderlich,
dass die einander gegenüberliegenden Prüfköpfe stets koaxial zueinander
ausgerichtet sind, wobei die Abweichung von der Koaxialität weniger als 1 mm
betragen sollte. Um eine solche Koaxialität zu gewährleisten und auch
Werkstücke mit komplexen Oberflächengeometrien prüfen zu können,
werden zur Führung und Positionierung der Prüfköpfe mehrachsige Roboter
oder roboterähnliche Mechaniken eingesetzt, die eine koordinierte Bewegung
der Prüfköpfe mit einer Vielzahl von Freiheitsgraden ermöglichen.
Eine solche Prüfanlage zur Ultraschallprüfung eines in Längsrichtung
ausgedehnten, komplex geformten Werkstückes in Durchschallungstechnik ist beispielsweise
aus der EP 1 437 590 A2 bekannt.
Bei dieser Prüfanlage tragen zwei mehrachsige Roboter am Ende eines Armes jeweils
einen Prüfkopf und sind einander gegenüberstehend auf Konsolen angeordnet.
Die Konsolen sind höhenverstellbar an den Stützen einer das Werkstück
überspannenden Brücke angebracht, die in Längsrichtung auf Schienen
verfahren werden kann. Breite und Höhe der Brücke legen die maximale Breite
und Höhe des mit einer solchen Prüfanlage prüfbaren Werkstückes
fest. Um mit einer solchen Prüfanlage auch große Werkstücke prüfen
zu können, muss die Brücke einen großen Messraum überspannen.
Um in diesem Fall eine hinreichende Stabilität zu gewährleisten, müssen
die Brücke und entsprechend auch die zu ihrer Lagerung und Bewegung erforderlichen
Komponenten (Schienen, Antriebe) entsprechend massiv und belastbar ausgeführt
werden. Eine solche Portalkonstruktion ist deshalb aufwendig und wenig flexibel.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zu Grunde, eine Prüfanlage
zur zerstörungsfreien Prüfung, insbesondere zur Ultraschallprüfung
eines großflächigen und in Längsrichtung ausgedehnten Werkstückes
anzugeben, mit der die vorstehend im Hinblick auf Portalkonstruktionen genannten
Nachteile vermieden sind.
Die genannte Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst
mit einer Prüfanlage mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Gemäß
diesen Merkmalen enthält die Prüfanlage eine Halteeinrichtung zum Halten
des Werkstückes an voneinander in einer Längsrichtung beabstandeten Stellen
und einen ersten und einen zweiten Prüfkopf, die an einer ersten bzw. zweiten
Positioniereinrichtung derart zustellbar angeordnet sind, dass erster und zweiter
Prüfkopf in Prüfpositionen an einander gegenüberliegenden Seitenflächen
des Werkstückes zustellbar sind, wobei die Positioniereinrichtung einander
gegenüberliegend auf einem Wagen angeordnet sind, der unterhalb des Werkstückes
auf einer Schiene in Längsrichtung relativ zum Werkstück verfahrbar ist.
Durch diese Maßnahme wird der mechanische Aufwand gegenüber
herkömmlichen Portalkonstruktionen erheblich verringert. Ursache hierfür
sind der niedrige Schwerpunkt und das Fehlen von hohen Brückenträgern,
so dass Verwindungen und Verformungen der Tragmechanik für die Positioniereinrichtungen
bereits mit einem geringen Einsatz an Material vermieden werden können. Durch
die flache Bauweise ist darüber hinaus der Platzbedarf für die Prüfanlage
signifikant reduziert, so dass diese auch in relativ niedrigen Werkhallen eingesetzt
werden kann. Schienen und Prüfwagen stellen ein mechanisch einfaches System
dar, so dass kostengünstig verschieden, an den jeweiligen Kundenwunsch angepasste
Prüfanlagen erstellt werden können. Da außerdem die bewegten Massen
gegenüber herkömmlichen Portalkonstruktionen erheblich
verringert sind, lassen sich insbesondere in Durchschallungstechnik mit geringem
technischen Aufwand hohe Prüfgeschwindigkeiten bei unverändert hoher Positioniergenauigkeit
der in diesem Fall einander gegenüberliegend und koaxial auszurichtenden Prüfköpfe
realisieren.
Wenn die Halteeinrichtung auf einer begehbaren Brücke angeordnet
ist, unterhalb der der Wagen verfahrbar ist, ist das Einbringen des Werkstückes
in die Halteeinrichtung durch das Bedienpersonal erleichtert.
Ein einfaches Abführen des beim Prüfen zur Oberfläche
des Werkstückes hin austretenden Wassers wird erreicht, wenn die Brücke
zugleich als Auffangwanne zum Auffangen von Wasser gestaltet ist.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Werkstück
in der Halteeinrichtung drehbar um eine zur Längsrichtung parallele Drehachse
gelagert. Auf diese Weise ist die Anzahl der bei komplex geformten Werkstücken
durch die Positioniereinrichtungen erreichbaren Prüfpositionen erhöht.
Eine größere Flexibilität hinsichtlich der Prüfaufgaben
wird außerdem erzielt, wenn zumindest eine der Positioniereinrichtungen quer
zur Längsrichtung verschiebbar auf dem Wagen angeordnet ist, oder wenn zumindest
eine der Positioniereinrichtung höhenverstellbar auf dem Wagen angeordnet ist.
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind als
Positioniereinrichtungen mehrachsige Roboter vorgesehen. Dadurch können auch
an komplex geformten Bauteilen eine Vielzahl von Prüfpositionen angefahren
werden.
Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf die Ausführungsbeispiele
der Zeichnung verwiesen. Es zeigen:
1 eine Prüfanlage gemäß der Erfindung
in einer schematischen Draufsicht von oben,
2 eine Draufsicht auf die Stirnseite der Prüfanlage,
3 eine alternative Ausführungsform, ebenfalls
in einer schematischen Draufsicht von oben,
4 und 5 jeweils Ausführungsvarianten
in einer Draufsicht auf die Stirnseite,
6 eine weitere Ausführungsform in einer schematischen
Draufsicht von oben mit einer alternativen Gestaltung einer Halteeinrichtung für
das Werkstück.
Gemäß 1 umfasst die Prüfanlage
zur zerstörungsfreien Prüfung eines strichpunktiert eingezeichneten und
in einer Längsrichtung x ausgedehnten Werkstückes 2 eine Halteeinrichtung
4, in der das Werkstück 2 an Auslegern 5 an voneinander
in dieser Längsrichtung x beabstandeten Stellen gehaltert ist. Ein erster und
ein zweiter Prüfkopf 6a bzw. b sind an einer ersten bzw. zweiten Positioniereinrichtung
8a bzw. b angeordnet. Mit diesen Positioniereinrichtungen 8a,
b können die Prüfköpfe 6a, b an einander gegenüberliegenden
Seitenflächen des Werkstückes 2 zugestellt werden. Im Ausführungsbeispiel
sind als Positioniereinrichtungen 8a, b schematisch mehrachsige Roboter
dargestellt, mit denen eine Prüfung komplexer Werkstücke 2 möglich
ist. Bei den Prüfköpfen 6a, b kann es sich beispielsweise um
Wirbelstromprüfköpfe oder Ultraschallprüfköpfe handeln. Im Falle
einer Ultraschallprüfung kann diese sowohl in Impuls-Echo-Technik als auch
in Durchschallungstechnik erfolgen. In diesem Fall müssen die Positioniereinrichtungen
8a, b die Prüfköpfe 6a, b an exakt gegenüberliegenden
Stellen des Werkstückes 2 koaxial positionieren und die mit den Positioniereinrichtungen
8a, b durchgeführten Bewegungen der Prüfköpfe
6a, b müssen koordiniert erfolgen.
Erste und zweite Positioniereinrichtung 8a bzw. b sind einander
gegenüberliegend am seitlichen Rand eines Wagens 10 angeordnet, der
auf Schienen 12 unterhalb des Werkstückes 2 in Längsrichtung
x relativ zu diesem Werkstück 2 verfahren werden kann, wie dies durch
den Doppelpfeil 14 in der Figur angedeutet ist.
Die Halteeinrichtung 4 ist auf einer begehbaren Brücke
16 angeordnet, die sich mit Stützen 18 am Boden, auf dem
die Schienen 12 verlegt sind, abstützt.
Der Wagen 10 besteht im wesentlichen aus einer rechteckigen
Metallplatte, die in ihrem mittleren Bereich eine geringere Breite aufweist, so
dass sich in Draufsicht eine knochenförmige Gestalt ergibt. Auf diese Weise
kann der Wagen 10 möglichst nahe an das Ende der Brücke
16 herangefahren werden, wenn die Brücke 16 auf Stützen
18 abgestellt ist, die vom seitlichen Längsrand 17 beabstandet
sind, oder wenn die Brücke 16 selbst einen hinreichenden seitlichen
Abstand zu den Schienen 12 aufweist.
Anstelle aus einer massiven Platte kann der Wagen 10 auch
aus einer Rahmenkonstruktion aufgebaut sein.
Die Brücke 16 dient zugleich als Auffangwanne zum Auffangen
des beim Ankoppeln der Prüfköpfe 6a, b an die Oberfläche
des Werkstückes erforderlichen und in der Umgebung der Prüfköpfe
6a, b austretenden Wassers.
2 ist zu entnehmen, dass das Werkstück
2 in der Halteeinrichtung 4 um eine parallel zur Längsrichtung
x und senkrecht zur Zeichenebene orientierte Achse schwenkbar gelagert ist, um auch
bei komplex geformten Werkstücken 2 schwer zugängliche Prüfpositionen
leichter anfahren zu können. Im Beispiel der 2
ist außerdem angedeutet, dass die Positioniereinrichtungen 8a, b angepasst
an die Werkstückgeometrie mit unterschiedlicher Bauhöhe auf dem Wagen
10 montiert werden können.
Im dargestellten Beispiel ist der Wagen 10 auf zwei im Boden
einer Werkhalle verankerten Schienen 12 verfahrbar gelagert. Grundsätzlich
ist es jedoch auch möglich, beispielsweise in der Mitte zwischen dem Schienenfahrzeug
noch eine oder mehrere Stützschienen 24 vorzusehen, so dass sich der
Wagen 10 auch bei einer leichteren Bauart oder großem Abstand der
Schienen 12 nicht durchbiegt. Grundsätzlich kann der Wagen
10 auch in einer einzigen Schiene 12 seitlich geführt sein
und auf der anderen Seite auf einem oder mehreren Rädern abrollen.
Im Ausführungsbeispiel gem. 3 ist
veranschaulicht, dass bei der Prüfung schmaler Werkstücke ein Austausch
der Halteeinrichtung 4 gemeinsam mit der Brücke 16 oder eine
Demontage der Halteeinrichtung 4 und erneute Montage auf einer anderen,
schmaleren Brücke 16 problemlos möglich ist. Im Beispiel der
Figur ist außerdem vorgesehen, eine der Positioniereinrichtungen
8a, b, im Beispiel die Positioniereinrichtung 8b quer zur Längsrichtung
x verschiebbar auf dem Wagen anzuordnen, um den durch die außermittige Anordnung
der Halteeinrichtung 14 zwischen den Schienen 12 vergrößerten
Abstand zwischen Werkstück 2 und Positioniereinrichtung
8b überbrücken zu können. Wenn beide Positioniereinrichtungen
8a, b quer zur Längsrichtung x verschiebbar auf dem Wagen
10 angeordnet sind, kann das Werkstück auch in der Mitte zwischen
den Schienen 12 positioniert werden.
4 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Positioniereinrichtungen
8a, b höhenverstellbar auf dem Wagen angeordnet sind. Dies ist in
der Figur durch Doppelpfeile 26 angedeutet.
Als Positioniereinrichtungen für die Prüfköpfe können
auch anstelle von mehrarmigen Robotern Linearsysteme Verwendung finden, bei denen
zumindest ein Teil der Zustellbewegung durch Linearbewegungen erfolgt, wie dies
in 5 durch Doppelpfeile 28, 30 veranschaulicht
ist.
Gemäß 6 ist die Halteeinrichtung
4 nicht auf einer Brücke sondern unmittelbar im Boden einer Werkhalle
verankert, in dem auch eine Wanne zum Auffangen von Wasser integriert ist. In diesem
Ausführungsbeispiel sind außerdem längere Ausleger 5 dargestellt,
mit denen es möglich ist, den Wagen 10 bis unter die Ausleger
5, über den Rand des Werkstückes 2 hinaus zu verfahren.
Anstelle der in den 1 bis 6
jeweils zwei Positioniereinrichtungen 8a, b kann es für einfache Prüfaufgaben,
beispielsweise bei der Ultraschallprüfung in Impuls-Echo-Technik, oder bei
der Wirbelstromprüfung auch ausreichend sein, eine einzige Positioniereinrichtung
8a oder b einzusetzen.