Die Erfindung betrifft eine Glasleiste zum Halten einer in einem Fenster
oder einer Tür eingesetzten Glasscheibe, mit einem im Wesentlichen senkrecht
zur Ebene der Glasscheibe orientierten, umlaufenden Fortsatz, welcher zur Bildung
einer kraftschlüssigen Verbindung in eine umlaufende Nut im Rahmen des Fensters
oder der Tür einsetzbar ist.
Die Erfindung betrifft weiters ein Fenster oder eine Tür mit
einem Rahmen oder mit einer darin eingesetzten Glasscheibe, welche an einer Seite
von einer umlaufenden Glasleiste gehalten wird, wobei die Glasleiste eine umlaufenden,
im Wesentlichen senkrecht zur Ebene der Glasscheibe orientierten Fortsatz aufweist,
welcher Fortsatz zur Bildung einer kraftschlüssigen Verbindung in eine umlaufende
Nut im Rahmen des Fensters oder der Tür einsetzbar ist.
Glasleisten dienen dazu eine in einem Fenster oder einer Tür
eingesetzte Glasscheibe zu halten und den Übergang zwischen der Glasscheibe
und dem Fenster- bzw. Türrahmen abzudichten. Darüber hinaus wird das optische
Erscheinungsbild des Fensters oder der Tür durch die Glasleiste verbessert.
Üblicherweise wird die Glasleiste an der Innenseite des Fensters bzw. der Tür
angeordnet und mit Metallklammern am Rahmen des Fensters oder der Tür befestigt.
Zwischen der Glasleiste und dem Rahmen kommt es aufgrund eines Feuchtigkeitsanstiegs
häufig zu einer Fugenbildung, welche aus Stabilitätsgründen aber
auch aus optischen Gründen vermieden werden soll. Aus diesem Grund wurden verbesserte
Verbindungen zwischen der Glasleiste und dem Rahmen geschaffen.
Beispielsweise beschreibt die CH
662 154 A5 einen Fensterflügel mit Holzrahmen, bei dem die Glasleiste
durch einen Längssteg, welcher in eine Schrägnut des Fensterflügels
einsteckbar ist, durch Klemmwirkung festgehalten wird.
Weiters zeigt die DE 89 13
886 U1 eine Glasleiste, welche über ein Nut-Federverbindung mit dem
Rahmen des Fensters oder der Tür verbunden wird und durch Eindrücken eines
Dichtprofils zwischen der Glasleiste und der Glasscheibe fixiert wird.
Die GB 2 023 703 A
zeigt eine weitere Variante einer Glasleiste, welche ein sägezahnförmige
Profilierung aufweist, welche in entsprechende korrespondierende sägezahnförmige
Profile einer Nut im Fensterrahmen eingreift.
Unterschiedliche Dicken der Glasscheiben werden durch Einlegen von
so genannten Vorlagebändern an der Außenseite des Fensters oder der Tür
zwischen der Glasscheibe und dem Rahmen ausgeglichen. Durch diese Vorlagebänder
wird jedoch der Aufwand beim Einsetzen der Glasscheibe in das Fenster bzw. die Tür
erhöht.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher in der Schaffung
einer Glasleiste, die für unterschiedlich dicke Glasscheiben ohne Verwendung
eines Vorlagebandes eingesetzt werden kann. Die Glasleiste soll möglichst einfach
und kostengünstig herstellbar sein. Nachteile bekannter Konstruktionen sollen
vermieden bzw. reduziert werden.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffung
eines Fensters bzw. einer Tür mit einer solchen oben erwähnten Glasleiste.
Gelöst wird die erste erfindungsgemäße Aufgabe durch
eine oben genannte Glasleiste, wobei der im Wesentlichen senkrecht zur Ebene der
Glasscheibe orientierte, umlaufende Fortsatz an der Glasleiste im Wesentlichen konstante
Dicke aufweist, so dass die Glasleiste in eine Nut mit im Wesentlichen konstanter
Breite einsetzbar und in verschiedenen Positionen fixierbar ist. Somit kann die
Glasleiste für Glasscheiben in einem gewissen Dickenbereich eingesetzt werden,
ohne dass zwischen der Glasscheibe und dem Rahmen an der Außenseite des Fensters
oder der Tür ein Vorlageband mit entsprechender Dicke eingesetzt werden muss.
Weiters können mit der vorliegenden Glasleiste Toleranzen in der Dicke der
Glasscheibe, wie sie bei der Herstellung üblicherweise auftreten, einfach ausgeglichen
werden. Erzielt wird dies durch den Fortsatz an der Glasleiste mit im Wesentlichen
konstanter Dicke, der in eine entsprechende Nut im Rahmen mit konstanter Breite
eingesetzt wird. Die Glasleiste wird also so weit in die Nut eingedrückt, bis
die der Glasscheibe zugewandte Fläche der Glasleiste an der Glasscheibe anliegt.
Danach erfolgt eine Fixierung der Glasleiste in der entsprechenden Position. Dies
kann einerseits durch die kraftschlüssige Verbindung zwischen der Glasleiste
und dem Rahmen selbst oder durch Anwendung zusätzlicher Befestigungselemente
erfolgen.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen,
dass der Fortsatz an seinem freien Ende mit einer Abschrägung versehen ist.
Durch diese Abschrägung kann einerseits das Einsetzen der Glasleiste mit seinem
Fortsatz in die Nut im Rahmen erleichtert und andererseits der Verstellweg, also
die Position der Glasleiste senkrecht zur Ebene der Glasscheibe innerhalb der Nut,
erhöht werden.
Dabei beträgt der Winkel der Abschrägung zur Ebene der Glasscheibe
vorteilhafterweise 5° bis 45°.
Um einen besseren Halt des Fortsatzes der Glasleiste in der Nut im
Rahmen zu erzielen, kann zumindest eine Fläche des Fortsatzes, welche eine
Fläche der Nut berührt, mit einer Verrippung oder dgl. versehen sein.
Dabei kann die Verrippung verschiedenartig ausgebildet sein.
Vorteilhafterweise ist die Verrippung umlaufend an zumindest einer
Fläche des Fortsatzes angeordnet.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Dicke des Fortsatzes kleiner als die Länge des Fortsatzes ist. Durch
diese Maßnahme wird erzielt, dass bei Entfernung der Glasleiste aus dem Rahmen
der Fortsatz an der Glasleiste bei zu großer Krafteinwirkung zerstört
wird, um zu vermeiden, dass durch ein Verkanten oder dgl. der Glasleiste der Rahmen
des Fensters oder der Tür beschädigt wird.
Neben der oben genannten geometrischen Bedingung für den Fortsatz
kann dieser auch eine Sollbruchstelle aufweisen, die eine Beschädigung des
Rahmens des Fensters oder der Tür bei Entfernung der Glasleiste wirkungsvoll
verhindert. Die Sollbruchstelle kann durch eine Materialverjüngung am Fortsatz
der Glasleiste an einer geeigneten Stelle einfach und kostengünstig hergestellt
werden.
An der, der Glasscheibe zugewandten Fläche der Glasleiste kann
eine Dichtung angeordnet sein. Diese Dichtung wird vorzugsweise durch elastisches
Kunststoffmaterial gebildet.
Die der Glasscheibe zugewandte Fläche der Glasleiste kann in
an sich bekannter Weise eine Abstufung aufweisen, in welcher zusätzliche Befestigungselemente,
wie z.B. Nägel, aufgenommen werden können, die von außen nicht sichtbar
sind. Zusätzlich kann die Abstufung nach dem Einsetzen der Glasleiste beispielsweise
mit Silikon abgedichtet werden.
Die Glasleiste kann aus Holz, Kunststoff oder auch Metall gebildet
sein.
Gelöst wird die zweite erfindungsgemäße Aufgabe durch
ein oben genanntes Fenster oder eine Tür, bei dem bzw. der der Fortsatz an
der Glasleiste im Wesentlichen konstante Dicke aufweist, so dass die Glasleiste
in eine Nut mit im Wesentlichen konstanter Breite einsetzbar und in verschiedenen
Positionen senkrecht zur Ebene der Glasscheibe fixierbar ist. In Bezug auf die weiteren
Merkmale des Fensters oder der Tür entsprechend den Unteransprüchen 12
bis 24 wird auf die obige Beschreibung der Glasleiste verwiesen.
Zur Befestigung der Glasleiste sind gemäß einem weiteren
Merkmal zusätzliche Befestigungselemente, vorzugsweise Nägel, vorgesehen.
Die vorliegende Erfindung wir anhand der beigefügten Zeichnungen
näher erläutert. Darin zeigen:
1 einen horizontalen Schnitt durch einen Teil eines
Fensters mit der erfindungsgemäßen Glasleiste;
2 einen horizontalen Schnitt durch einen Teil eines
Fensters, wobei eine gegenüber Rg. 1 dickere Glasscheibe unter Verwendung derselben
Glasleiste eingesetzt wurde;
3 das Detail III aus 1
in vergrößerter Darstellung; und
4 das Detail IV aus 2
in vergrößerter Darstellung.
1 zeigt einen Schnitt durch ein Fenster 1,
welches in einem Außenrahmen 2 beispielsweise aus Holz eingesetzt
wird. Der Rahmen 3 des Fensters 1 kann wie der Außenrahmen
2 aus Holz, Metall oder Kunststoff bestehen. Über entsprechende Dichtungselemente
4 wird der Zwischenraum zwischen dem Außenrahmen 2 und dem
Rahmen 3 des Fensters 1 abgedichtet. Die Glasscheibe
5 mit entsprechender Dicke D wird in den Rahmen 3 des Fensters
1 eingesetzt und danach durch eine Glasleiste 6 fixiert.
Bei bekannten Glasleisten muss diese an die Dicke D der Glasscheibe
5 entsprechend angepasst sein. Die erfindungsgemäße Glasleiste
6 ist mit einem im Wesentlichen senkrecht zur Ebene der Glasscheibe
5 orientierten, umlaufenden Fortsatz 7 mit im Wesentlichen konstanter
Dicke d versehen. Dieser Fortsatz 7 wird in eine entsprechende Nut
8 im Rahmen 3 des Fensters 1 eingesetzt, welche im Wesentlichen
konstante Breite b aufweist.
Die Details der erfindungsgemäßen Glasleiste 6
sind der 3 besser zu entnehmen. Durch den Fortsatz
7 mit im Wesentlichen konstanter Dicke d wird eine Verschiebung innerhalb
der Nut 8 im Rahmen 3 des Fensters 1, welche im Wesentlichen
konstante Breite b aufweist, erzielt. Somit kann die Glasleiste 6 senkrecht
zur Ebene der Glasscheibe 5 innerhalb eines gewissen Bereichs verschoben
werden, so dass Glasscheiben 5 mit unterschiedlicher Dicke D unter Verwendung
derselben Glasleiste 6 ohne Einsatz von Vorlagebändern zwischen dem
Rahmen 3 des Fensters 1 und der Glasscheibe 5 eingesetzt
werden können. Gemäß einem praktischen Ausführungsbeispiel werden
Glasscheiben 5 mit einer Dicke D von 24, 25 oder 26 mm mit ein und derselben
Glasleiste 6 und Glasscheibe 5 mit einer Dicke D von 30, 31
oder 32 mm mit einer anderen Glasleiste 6 befestigt. Durch entsprechende
Gestaltung des Fortsatzes 7 und der Nut 8 im Rahmen des Fensters
1 können auch größere Bereiche der Dicke D der Glasscheibe
5 mit ein und derselben Glasleiste 6 überbrückt werden.
Weiters können Toleranzen in der Dicke D der Glasscheibe 5 mit der
erfindungsgemäßen Glasleiste 6 ausgeglichen werden.
Der Fortsatz 7 kann an seinem freien Ende mit einer Abschrägung
9 versehen sein. Diese Abschrägung 9 erleichtert einerseits
das Einführen des Fortsatzes 7 in die Nut 8 des Rahmens
3 und vergrößert andererseits den Verstellweg der Glasleiste
6 in einer Richtung senkrecht zur Ebene der Glasscheibe 5. Dabei
kann der Winkel &agr; der Abschrägung 9 zur Ebene der Glasscheibe
5 etwa 5° bis 45° betragen.
Um einen besseren Halt der Glasleiste 6 im Rahmen
3 des Fensters 1 zu ermöglichen, kann zumindest eine Fläche
des Fortsatzes 7, welche eine Fläche der Nut 8 berührt,
mit einer Verrippung 10 oder dgl. versehen sein. Dabei ist diese Verrippung
10 vorzugsweise umlaufend an einer Fläche des Fortsatzes
7 der Glasleiste 6 angeordnet. Üblicherweise wird die Glasleiste
6 in der gewünschten Position durch zusätzliche Befestigungselemente,
vorzugsweise Nägel 11, fixiert, welche die Glasleiste 6 durchdringen
und teilweise in den Fensterrahmen 3 ragen (siehe 1
und 2). Dabei wird der Nagel 11 bevorzugterweise
in eine entsprechende Abstufung 12 in der Glasleiste 6 eingeschlagen,
so dass dieser von außen nicht sichtbar ist. Zusätzlich kann in die Abstufung
12 nach der Befestigung der Glasleiste 6 eine Dichtung, beispielsweise
aus Silikon (nicht dargestellt), eingebracht werden. Die der Glasscheibe
5 zugewandte Fläche 13 der Glasleiste 6 kann mit
einer Dichtung aus elastischem Kunststoffmaterial (nicht dargestellt) versehen sein.
Um eine Beschädigung des Rahmens 3 des Fensters
1 beim Entfernen der Glasleiste 6 zu vermeiden, wird die Dicke
d des Fortsatzes 7 der Glasleiste 6 kleiner als die Länge
L des Fortsatzes 7 der Glasleiste 6 gewählt, so dass es bei
zu großer Krafteinwirkung vor einer Beschädigung des Rahmens
3 zu einem Bruch des Fortsatzes 7 kommt. Zusätzlich oder
alternativ dazu kann der Fortsatz 7 auch eine Sollbruchstelle, welche beispielsweise
durch entsprechende Materialverjüngung an einer geeigneten Stelle des Fortsatzes
7 der Glasleiste 6 gebildet sein kann, erfolgen.
Die 2 und 4
zeigen das Fenster 1 gemäß 1 und
3 bei Einsatz einer Glasscheibe 5 mit größerer
Dicke D. Entsprechend ist die Glasleiste 6 mit ihrem Fortsatz
7 weniger tief in die Nut 8 im Rahmen 3 des Fensters
1 eingesetzt. Somit kann durch die erfindungsgemäße Gestaltung
der Glasleiste 6 ein Ausgleich verschieden dicker Glasscheiben
5 geschaffen werden, ohne dass verschiedene Glasleisten 6 oder
Vorlagebänder zwischen der Glasscheibe 5 und dem Rahmen
3 des Fensters 1 an der Außenseite verwendet werden müssen.
Die erfindungsgemäße Glasleiste ist ebenso bei Türen
mit Glasscheiben und bei Fenstern und Türen, welche nicht öffenbar sind,
bei so genannten Fixfenstern oder Fixtüren, anwendbar.