Die Erfindung betrifft eine Plombe für eine Sterilisierverpackung,
vorzugsweise für einen Sterilisiercontainer.
Üblicherweise werden Sterilisierverpackungen nach dem Packvorgang
durch eine Einrichtung, vorzugsweise einer Plombe, gegen unbeabsichtigtes oder fahrlässiges
Öffnen gesichert. Hierdurch wird sichergestellt, dass derjenige, der das sterilisierte
Gut verwendet, also beispielsweise der Chirurg, der die sterilisierten Instrumente
in einer Operation verwenden will, sicher davon ausgehen kann, dass die Sterilisierverpackung
im Zeitraum nach der Sterilisation bis zur bestimmungsgemäßen Verwendung
nicht geöffnet worden ist.
Der Verschluß wird dadurch verplombt, dass bei bekannten Sterilisierbehältern
als Verschluß eine Verschlussklappe dient, die eine entsprechende Öffnung
aufweist, in welche eine Plombe, die ein Einfädelelement enthält, eingefädelt
wird. Da dieses Einfädelelement in aller Regel recht dünn und damit fragil
ausgeführt ist, besteht die Gefahr, dass bei Anwendung höherer Kräfte
durch die Betätigung beispielsweise der Verschlußklappe, die von der Plombe
gesichert wird, die Plombe geschert oder durch den Spalt der zu verplombenden Bauteile
gezogen wird. Im Übrigen besteht bei Plomben nach dem Stand der Technik das
Problem, dass sie nach ihrer Zerstörung in mehrere Einzelteile zerfallen können,
die beispielsweise bei Verwendung der Sterilisierverpackung im Operationssaal den
Operationsraum verschmutzen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Plombe für eine
Sterilisierverpackung an die Hand zu geben, die einerseits einfach handhabbar und
stabil ausgeführt ist, so dass ein versehentliches Brechen der Plombe verhindert
wird und zum anderen soll sichergestellt werden, dass sie beim Brechen nicht in
verlierbare Einzelteile zerfällt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Kombination
der Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Demnach weist eine Plombe für eine Sterilisierverpackung eine
Verriegelungsplatte, eine einstückig an diese anschließende Griffzunge
und ein einerseits an der Griffzunge und andererseits an der Verriegelungselement
angreifendes Verbindungselement auf. Das Verbindungselement verhindert es, dass
nach dem Brechen der Plombe die Plombe in Einzelteile zerfällt und dadurch
gegebenenfalls den Operationsraum verschmutzt.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den sich
an den Hauptanspruch anschließenden Unteransprüchen.
Vorzugsweise ist das Verbindungselement ein Bügel aus einem zähelastischen
Material. Hierdurch wird das Einsetzen der Plombe in das entsprechend zu verplombende
Teil der Sterilverpackung vereinfacht. Aufgrund des zähelastischen Materials,
das eine hinreichende Biegesteifigkeit aufweist, ist eine Führung für
das Einschieben und Sperren der Plombe in einer entsprechenden Raustausnehmung in
der Sterilisierverpackung gewährleistet. Wesentlich ist es zusätzlich,
dass der Bügel nach dem Brechen der Plombe eine Verbindung zwischen Griffzunge
und Verriegelungsplatte aufrechterhält. Damit lässt sich die aufgebrochene
Plombe auch sehr einfach aus der entsprechenden Ausnehmung im Verschlußbereich
der Sterilisierverpackung entfernen. Die ganze Handhabung der Plombe ist wesentlich
vereinfacht, da das Brechen der Plombe ausschließlich durch eine Betätigung
an der Griffzunge erfolgt, über die dann mit Hilfe des zähelastischen
Verbindungselements auch die Verriegelungsplatte herausgezogen werden kann, da das
Verbindungselement stabil genug ist, um die Verriegelungsplatte gegen den Reibwiderstand
aus der Ausnehmung im Verschluß der Sterilisierverpackung herauszuziehen.
Alternativ kann das Verbindungselement aber auch aus einem flexiblen
Verbindungsband bzw. ein Verbindungsfaden bestehen. Hier ist immerhin noch gewährleistet,
dass die Teile der Plombe beim Zerbrechen zusammengehalten werden. In ähnlicher
Weise kann dies über eine Verbindungskette erfolgen.
Vorteilhaft ist am Übergangsbereich von der Griffzunge zur Verriegelungsplatte
eine Bruchkante angeordnet. Hierdurch kann die Plombe durch einfaches Abknicken
oder Abdrehen der Griffzunge entlang der Bruchkante gebrochen werden.
Die Verriegelungsplatte weist vorteilhaft eine durch Formschluß
wirkende Sperre auf. Weiterhin kann die Verriegelungsplatte vorteilhaft im wesentlichen
aus einer Platte und einem senkrecht auf dieser angeformten Steg bestehen. Durch
den Steg kann die Verriegelungsplatte besser in den Verschluß der Sterilisierverpackung
eingeführt werden.
Vorteilhaft ist an der Griffzunge ein Anschlag ausgebildet. Dieser
ermöglicht eine definitionsgemäße Verriegelungsplombe. Ist also –
mit anderen Worten – die Plombe bis zum Anschlag in die entsprechende Ausnehmung
der Sterilisierverpackung eingeschoben, kann davon ausgegangen werden, dass die
gewünschte Verriegelung über die vorzugsweise an der Griffzunge angeordnete
Sperre erfolgt ist. Durch Einschieben der Plombe bis zum Anschlag kann auch visuell
leicht der korrekte Sitz der Plombe überprüft werden.
Der Anschlag kann vorzugsweise aus zwei angeformten
Stegen bestehen.
Vorteilhaft kann die Plombe einen Sterilisationsbehandlungsindikator
aufweisen. Dabei kann an der Griffzunge oder einem anderen Teil der Plombe der Sterilisationsbehandlungsindikator
aufgenommen sein. Dieser zeigt dem Betreiber, dass die Sterilisierverpackung einem
Sterilisationsprozeß unterzogen wurde. Alternativ können auch Teile der
Plombe aus einem Material ausgeführt sein oder mit einem entsprechenden Material
beschichtet sein, das die erfolgte Sterilisation anzeigt.
Weiterhin betrifft die Erfindung eine Sterilisierverpackung mit einem
Rastknopf zum Öffnen und Schließen der Sterilisierverpackung, in der eine
Aufnahme zum Einsetzen einer Plombe ausgenommen ist. Die Ausnehmung ist dabei formangepaßt
an die Verriegelungsplatte der Plombe, wobei sie Rastausnehmungen zur Aufnahme und
zum Blockieren der Sperre entgegen der Einsteckrichtung der Verriegelungsplatte
aufweist.
Vorteilhaft ist im Rastknopf ein Schlitz zur Aufnahme des an der Verriegelungsplatte
angeformten Stegs ausgebildet. Durch diesen Rastknopf läßt sich beim Einlegen
der Plombe auch das Verbindungselement einfädeln, so dass nach Einfädeln
des Verbindungselements die Plombe nur durch eine einfache Bewegung bis zum Anschlag
in die entsprechende Ausnehmung des Rastknopfes gedrückt bzw. gezogen werden
kann.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand
eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigen:
1: eine Draufsicht auf eine Plombe nach einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung,
2: einen Schnitt entlang der Schnittlinie A-A in
1,
3: eine perspektivische Ansicht eines Teils eines Sterilisiercontainers
mit Rastknopf und eingesetzter Plombe,
4: einen Schnitt durch die 3,
5: eine Detailansicht der Plombe während des Einsetzens
am Sterilisiercontainer,
6: eine Ansicht gemäß 5
mit eingesetzter Plombe und
7: eine Ansicht eines Teils des Sterilisiercontainers
mit eingesetzter Plombe von der Rückseite der Containervorderwand.
Die 1 zeigt in der Draufsicht den Aufbau
einer Plombe 10, die aus einem zähelastischen Kunststoffmaterial hergestellt
ist. Sie weist eine Griffzunge 12 und eine unmittelbar an diese anschließende
Verriegelungsplatte 14 auf. Am freien Ende der Verriegelungsplatte
14 setzt ein bügelförmiges Verbindungselement 16 an,
das mit seinem anderen freien Ende an der Griffzunge angeformt ist.
Die Verriegelungsplatte 14 sowie die Griffzunge
12 sind im wesentlichen plattenförmig ausgebildet, wie sich aus der
Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie A-A gemäß 2
zeigt. Auf der plattenförmigen Verriegelungsplatte 14 ist mittig senkrecht
abstehend ein Steg 18 ausgebildet. Seitlich sind an der Verriegelungsplatte
14 zwei Fortsätze 20 angeformt, wobei diese jeweils einen
Hinterschnitt aufweisen, der eine federnde Bewegung der Fortsätze
20 erlaubt.
Zwischen der Verriegelungsplatte 14 und der Griffzunge
12 ist eine Bruchkante 22 als Sollbruchstelle vorgesehen. Entlang
dieser Bruchkante 22 kann durch entsprechendes Abbiegen der Griffzunge
12 die Plombe aufgebrochen werden.
Die Griffzunge 12 weist zwei als Anschlag 24 dienende
angeformte Fortsätze auf.
Mittig auf der Griffzunge 12 ist eine Fläche
26 zur Aufnahme eines Sterilisationsindikators 26, der hier in
Form eines Chemoindikators aufgetragen wird, vorgesehen.
Anhand der 3 bis 7
wird gezeigt, wie die Plombe 10 in einem Rastknopf 30 eines Sterilisiercontainers,
von dem hier nur die Vorderwand 28 dargestellt ist, eingreift. Insbesondere
in dem Schnitt gemäß 4 wird deutlich, dass
der Rastknopf 30 eine an die Verriegelungsplatte 14 der Plombe
10 angepaßte Ausnehmung 32 aufweist, in welche die Verriegelungsplatte
einschiebbar ist. Weiterhin weist der Rastknopf 30 einen Schlitz
34 auf, in welchem der Steg 18 der Verriegelungsplatte nach Einschieben
der Verriegelungsplatte liegt.
Wie insbesondere aus dem Schnitt gemäß 4
deutlich wird, ist der Druckknopf 30 nach Einschieben der Plombe und insbesondere
der Verriegelungsplatte 14 in die Ausnehmung 32 blockiert. Das
bedeutet, dass er nicht mehr eingedrückt werden kann, so dass die Verschlußklappe
des Sterilisationscontainers nicht geöffnet werden kann. Um diese zu Öffnen,
muss die Plombe entlang der Sollbruchlinie 22 zerbrochen und herausgezogen
werden.
In 5 ist dargestellt, wie die Plombe
10 in die entsprechende Aufnahmeausnehmung des Druckknopfs 30
eingeschoben wird. Aus dieser Darstellung wird deutlich, dass hier zunächst
das entsprechend formangepaßte bügelartige Verbindungselement
16 in den Schlitz 34 des Druckknopfs 30 eingefädelt,
das heißt seitlich eingeführt, wird, bevor die Verriegelungsplatte
14 in die entsprechende Ausnehmung des Druckknopfs 30 eingeschoben
wird. Dabei ist eine Handhabung der Plombe 10 über die Griffzunge
12, aber auch gegebenenfalls durch Ziehen an dem Verbindungselement
16 möglich.
In 6 ist die Plombe 10 in ihrer
eingeschobenen und eingerasteten Position im Druckknopf 30 gezeigt. Die
korrekte Positionierung der Plombe ist anhand der Anschläge 24 visuell
einfach zu überprüfen. In der Position gemäß 5
sind die Anschläge 24 noch nicht in ihrer Endposition, während
sie in der Darstellung gemäß 6 hier in ihrer
Endposition am Druckknopf 30 liegen.
Die Ansicht der 7 zeigt in einer Hinteransicht
der Vorderwand des Sterilisiercontainers 28, dass in der Ausnehmung
32 zusätzliche Ausbuchtungen 36 angeordnet sind, in die die
Sperre bildenden Arme 20 beim Einschieben der Verriegelungsplatte einfedern
können. Wie die Formgebung der Ausbuchtungen 36 und der die Sperre
20 bildenden Arme zeigt, wird die Plombe 10 durch das Zusammenwirken
der Sperre 20 und der Ausbuchtungen 36 wirksam an einem Herausziehen
entgegen der Einsteckrichtung gehindert.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Plombe wird im wesentlichen
der Vorgang des Einsetzens einer Plombe in den Verschluß einer Sterilisierverpackung
erleichtert, da der Einsetzvorgang nur aus dem Einschieben des schmalen Teils, nämlich
des Verbindungselements 16, in den Schlitz besteht. Anschließend erfolgt
das Einschieben der Plombe 10 bis zum Anschlag. Dieser Vorgang kann wesentlich
einfacher und schneller ausgeführt werden als es beim Einfädeln einer
offenen Plombe möglich ist, die dann im eingefädelten Zustand noch verschlossen
werden muss.