Die Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugkomponente mit einem verstellbaren
Funktionselement gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Die in Rede stehende Kraftfahrzeugkomponente findet sich an verschiedenen
Stellen eines Kraftfahrzeugs. Im Vordergrund steht vorliegend die Kraftfahrzeugkomponente
in Form eines Kraftfahrzeugschlosses oder einer Kraftfahrzeugschloßanordnung.
Dies ist aber nicht beschränkend zu verstehen. Andere Beispiele für solche
Kraftfahrzeugkomponenten sind auch Entfernungs-Kraftübertragungsmittel wie
Bowdenzüge oder Seilzüge, Türgriffe, verstellbare Fahrzeugsitze o.
dgl.
Die in Rede stehende Kraftfahrzeugkomponente ist mit einem verstellbaren
Funktionselement ausgestattet. Im Falle des Kraftfahrzeugschlosses handelt es sich
bei dem verstellbaren Funktionselement beispielsweise um eine Sperrklinke, die eine
Schloßfalle in der Hauptschließstellung hält. Im Falle des Bowdenzugs
handelt es sich bei dem verstellbaren Funktionselement um die Seele oder die Hülle
des Bowdenzugs. Im Falle des Türgriffs handelt es sich bei dem verstellbaren
Funktionselement beispielsweise um einen Griffhebel.
Vorliegend stehen sicherheitsrelevante Kraftfahrzeugkomponenten im
Vordergrund. Bei solchen Kraftfahrzeugkomponenten ist in jedem Fall eine ungewünschte
selbsttätige Verstellung des jeweiligen Funktionselements im Crashfall zu vermeiden,
um Gefahren vom Benutzer abzuwenden. Im Crashfall ist die Gefahr einer ungewünschten
selbsttätigen Verstellung des Funktionselements besonders hoch, da dort in
der Regel hohe Crashbeschleunigungen auftreten, die mit entsprechenden Trägheitskräften
verbunden sind.
Ein Beispiel hierfür ist das Kraftfahrzeugschloß, dessen
verstellbares Funktionselement "Sperrklinke" im Crashfall keinesfalls aufgrund von
Crashbeschleunigungen ausgehoben werden darf, um ein unerwartetes Öffnen der
Kraftfahrzeugtür im Crashfall zu verhindern.
Um der ungewünschten selbsttätigen Verstellung des jeweiligen
Funktionselements im Crashfall entgegenzuwirken, sind bekannte Kraftfahrzeugkomponenten
mit einer entsprechenden Sicherheitseinrichtung ausgestattet.
Die DE 20 23 859 A
zeigt zwei Varianten einer Sicherheitseinrichtung für das verstellbare Funktionselement
eines Türgriffs, hier für den Griffhebel, die beide auf dem Trägheitseffekt
beruhen. Bei der einen Variante ist der Griffhebel des Türgriffs mit einem
zusätzlichen Trägheitselement ausgestattet, das einen Gewichtsausgleich
zum Gewicht des Griffhebels darstellt. Das Trägheitselement neutralisiert gewissermaßen
das Gewicht des Türgriffs, so daß es im Crashfall nicht zu einer ungewünschten
Verstellung des Griffhebels kommt.
Bei der anderen Variante ist ein Trägheitselement vorgesehen,
das im Crashfall durch die auftretenden hohen Crashbeschleunigungen ausgelenkt wird
und im ausgelenkten Zustand eine Verstellung des Griffhebels blockiert.
Die bekannte Kraftfahrzeugkomponente (DE
195 11 651 A1), von der die vorliegende Erfindung ausgeht, ist ein Kraftfahrzeugschloß,
dem ein Türaußengriff zugeordnet ist. In der Kraftwirkungskette vom Türaußengriff
zu der Schloßmechanik ist in üblicher Weise ein verstellbares Funktionselement
in Form eines Hebels vorgesehen, das mit dem Griffhebel des Türaußengriffs
bewegungsgekoppelt ist. Es ist ferner ein schwenkbares Trägheitselement vorgesehen,
das im Crashfall eine Blockierung des Funktionselements und damit des Türgriffs
bewirkt.
Problematisch ist bei der bekannten Kraftfahrzeugkomponente die Tatsache,
daß die Lage der Schwenkachse des Trägheitselements von vornherein festgelegt
ist, um denjenigen Richtungsanteilen der Crashbeschleunigungen, die zu einer ungewünschten
Verstellung des Griffhebels führen würden, entgegenwirken zu können.
Dies führt zu ungewünschten konstruktiven Beschränkungen.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, die bekannte Kraftfahrzeugkomponente
derart auszugestalten und weiterzubilden, daß die Crashsicherheit mit einfachen
konstruktiven Mitteln erhöht wird.
Das obige Problem wird bei einer Kraftfahrzeugkomponente gemäß
dem Oberbegriff von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von
Anspruch 1 gelöst.
Wesentlich ist die Überlegung, daß die Sicherheitseinrichtung
nicht direkt durch die Crashbeschleunigungen anspricht, sondern indirekt durch die
anfängliche selbsttätige Verstellbewegung des Funktionselements, die durch
die Crashbeschleunigungen bewirkt wird und die mit extrem hoher Verstellgeschwindigkeit
abläuft.
Die hohe Verstellgeschwindigkeit bewirkt ein Ansprechen der Sicherheitseinrichtung
und damit ein Bremsen oder Blockieren des Funktionselements. Verstellungen des Funktionselements
mit extrem hohen Verstellgeschwindigkeiten werden gewissermaßen herausgefiltert.
Ein solches Verhalten läßt sich durch eine mechanische Dämpfungseinrichtung
auf einfache Weise realisieren. Entsprechend ist die Sicherheitseinrichtung
als Dämpfungseinrichtung ausgestaltet und wird im folgenden nur noch als solche
bezeichnet.
Um die Verstellung des Funktionselements überhaupt dämpfen
zu können, ist die Sicherheitseinrichtung mit dem Funktionselement bewegungsgekoppelt.
Diese Bewegungskopplung kann grundsätzlich auch nur in einer Bewegungsrichtung
des Funktionselements vorgesehen sein.
Von besonderer Bedeutung ist die geeignete Auslegung der Dämpfungseinrichtung.
Durch die Auslegung der Dämpfungseinrichtung ist sicherzustellen, daß
die ungewünschte selbsttätige Verstellung des Funktionselements rechtzeitig
und in hinreichendem Maße gebremst wird. Dabei ist insbesondere einzubeziehen,
daß das Funktionselement prinzipbedingt ja zunächst einen gewissen Verstellweg
durchlaufen muß, damit die Dämpfungseinrichtung überhaupt anspricht.
Die Dämpfung ist jedenfalls so auszulegen, daß einerseits
eine extrem hohe Verstellgeschwindigkeit gebremst oder sogar blockiert wird und
andererseits eine Verstellung des Funktionselements mit normaler Verstellgeschwindigkeit
nicht oder nur unwesentlich behindert wird. Im Normalbetrieb soll die Dämpfungseinrichtung
praktisch nicht spürbar sein.
Mit einer "extrem hohen Verstellgeschwindigkeit" ist hier eine Geschwindigkeit
gemeint, die jenseits der üblichen Verstellgeschwindigkeit des Funktionselements
liegt. Eine solche Verstellgeschwindigkeit ist nur im Crashfall, verursacht durch
die hohen Crashbeschleunigungen, zu erwarten. Mit "Blockierung" ist vorliegend gemeint,
daß die verbleibende Verstellung des Funktionselements derart gering ist, daß
sie nicht mehr funktionsrelevant ist.
Die Wirkungsweise der als Dämpfungseinrichtung ausgestalteten
Sicherheitseinrichtung geht nicht auf den Trägheitseffekt zurück, sondern
auf eine übermäßig hohe Verstellgeschwindigkeit des Funktionselements.
Damit ist der Vorteil verbunden, daß die Sicherheitseinrichtung nicht im Hinblick
auf die jeweilige Richtung der zu erwartenden Crashbeschleunigungen ausgelegt sein
muß. Die Dämpfungseinrichtung kann ohne nachteilige Auswirkungen auf ihr
Ansprechverhalten in beliebigen Orientierungen angeordnet sein.
Oftmals ist es so, daß die selbsttätige Verstellung des
Funktionselements im Crashfall nur in einer Verstellrichtung, meist in der Öffnungsrichtung,
gebremst oder blockiert werden soll. Dann ist es gemäß Anspruch 3 vorteilhaft,
die Dämpfungseinrichtung nach Art eines richtungsabhängig wirkenden Dämpfers
auszugestalten.
In besonders bevorzugter Ausgestaltung gemäß Anspruch 4
ist die in Rede stehende Kraftfahrzeugkomponente ein Entfernungs-Kraftübertragungsmittel,
insbesondere ein Bowdenzug oder ein Seilzug. Damit ist die Sicherheitseinrichtung
gewissermaßen in das Entfernungs-Kraftübertragungsmittel integriert und
läßt sich auf einfachste Weise montieren. Auch die Erweiterbarkeit eines
Systems durch eine solche Sicherheitseinrichtung ist mit minimalem Aufwand möglich.
Die Ansprüche 5 bis 8 beinhalten weitere bevorzugte Anwendungsbereiche
für die vorschlagsgemäße Lösung. Es fällt auf, daß
sich die vorschlagsgemäße Lösung schlichtweg auf jede Kraftfahrzeugkomponente
mit einem verstellbaren Funktionselement anwenden läßt, da irgendwelche
Vorzugsrichtungen von Crashbeschleunigungen bei der Auslegung nicht mehr berücksichtigt
werden müssen.
Die Ansprüche 11 bis 17 betreffen bevorzugte Varianten einer
Dämpfungseinrichtung mit Zylinder und in dem Zylinder laufenden Kolben, die
einfach und kostengünstig zu realisieren sind. Im Falle des Strömungsmediums
"Luft" handelt es sich dann bei der Dämpfungseinrichtung gewissermaßen
um eine "Luftbremse"
Weitere Einzelheiten, Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden
Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung bevorzugter Ausführungsbeispiele
näher erläutert. In Zeichnung zeigt
1 in schematischer Darstellung eine Kraftfahrzeugschloßanordnung
an einer Seitentür mit den Teilkomponenten Kraftfahrzeugschloß, Türaußengriff
und Bowdenzug mit vorschlagsgemäßer Sicherheitseinrichtung,
2 die Sicherheitseinrichtung gemäß
1 in einer teilweise demontierten, perspektivischen
Ansicht,
3 eine zweite Ausführungsform der Sicherheitseinrichtung
gemäß 1 in einer geschnittenen Seitenansicht,
4 die Sicherheitseinrichtung gemäß
3 in einer Detailansicht, und
5 eine dritte Ausführungsform der Sicherheitseinrichtung
gemäß 1 in einer Detailansicht.
Die in 1 dargestellte Seitentür
eines Kraftfahrzeugs zeigt einen Bowdenzug 1, der ein Kraftfahrzeugschloß
2 mit einem Türaußengriff 3 koppelt. Ein in üblicher
Weise vorgesehener Türinnengriff ist hier nicht dargestellt.
Der Bowdenzug 1, das Kraftfahrzeugschloß 2
und der Türaußengriff 3 sowie die Kraftfahrzeugschloßanordnung
4 insgesamt werden vorliegend jeweils als "Kraftfahrzeugkomponente" aufgefaßt.
Eine solche Kraftfahrzeugkomponente 1, 2, 3,
4 zeichnet sich nach diesem weiten Verständnis dadurch aus, daß
sie – zumindest – ein verstellbares Funktionselement 5,
6 aufweist. Dieses Funktionselement 5, 6 ist bei dem
Bowdenzug 1 beispielsweise dessen Seele 5, bei dem Kraftfahrzeugschloß
2 beispielsweise dessen nicht dargestellte Sperrklinke und bei dem Türaußengriff
3 beispielsweise dessen Griffhebel 6.
Es ist nun eine Sicherheitseinrichtung 7 vorgesehen, die
in der Zeichnung der Seele 5 des Bowdenzugs 1 zugeordnet ist.
Die Sicherheitseinrichtung 7 ist so ausgestaltet, daß sie einer ungewünschten
selbsttätigen Verstellung des Funktionselements 5, 6 im Crashfall
entgegenwirkt. In der Regel wird bei einer solchen Kraftfahrzeugschloßanordnung
4 nur eine Sicherheitseinrichtung 7 vorgesehen sein, die einem
verstellbaren Funktionselement 5, 6, hier der Seele
5 des Bowdenzugs 1, zugeordnet ist. Es können aber auch mehrere
Sicherheitseinrichtungen 7 vorgesehen sein.
Die Sicherheitseinrichtung 7 ist hier als mechanische Dämpfungseinrichtung
ausgestaltet, die im folgenden als eine solche bezeichnet wird.
Die Dämpfungseinrichtung 7 ist mit dem Funktionselement
5, 6 bewegungsgekoppelt ist und so ausgelegt, daß sie im
Normalbetrieb eine Verstellung des Funktionselements 5, 6, die
mit normaler Verstellgeschwindigkeit abläuft, nicht oder nur unwesentlich behindert
und im Crashfall eine durch hohe Crashbeschleunigungen bewirkte Verstellung des
Funktionselements 5, 6, die mit extrem hoher Verstellgeschwindigkeit
abläuft, bremst oder blockiert. Die Funktionsweise der in den 2
bis 5 dargestellten Dämpfungseinrichtungen
7 wird weiter unten noch erläutert.
Die Dämpfungseinrichtung 7 ist hier und vorzugsweise
nach Art eines geschwindigkeitsabhängigen Dämpfers ausgestaltet. In besonders
bevorzugter Ausgestaltung hat die Dämpfungseinrichtung 7 eine geschwindigkeitsproportionale
Dämpfungscharakteristik. Dies bedeutet, daß die Dämpfungskraft, die
der Verstellung des Funktionselements 5, 6 entgegenwirkt, linear
mit der Verstellgeschwindigkeit ansteigt. Hier kann auch ein exponentieller oder
quadratischer Anstieg vorgesehen sein.
In der Regel wird die obige Dämpfung nur in einer Verstellrichtung
des Funktionselements 5, 6 gefordert sein. Bei einem Türaußengriff
3 ist dies beispielsweise die Öffnungsrichtung. Hierfür ist es
nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, daß die Dämpfungseinrichtung
7 nach Art eines richtungsabhängig wirkenden Dämpfers ausgestaltet
ist. Es kann aber auch vorgesehen sein, daß die Bewegungskopplung zwischen
der Dämpfungseinrichtung 7 und dem Funktionselement 5,
6 richtungsabhängig vorgesehen ist.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß nach der obigen weiten
Definition des Begriffs "Kraftfahrzeugkomponente" hiervon auch ein Entfernungs-Kraftübertragungsmittel,
vorzugsweise der dargestellte Bowdenzug 1 oder ein Seilzug umfaßt
ist. Dann ist das verstellbare Funktionselement in obigem Sinne die Seele
5 des Bowdenzugs 1 oder das Seil des Seilzugs.
Sofern der Bowdenzug so ausgestaltet ist, daß die Hülle,
und nicht die Seele bewegbar ist, so ist entsprechend das verstellbare Funktionselement
in obigem Sinne die Hülle des Bowdenzugs. Dies ist hier nicht dargestellt.
Besonders vorteilhaft bei der Ausstattung eines Bowdenzugs
1 mit einer oben beschriebenen Dämpfungseinrichtung 7 ist
die Tatsache, daß sich ein Bowdenzug 1 grundsätzlich leicht austauschen
läßt. Beispielsweise läßt sich dadurch ohne weiteres eine Variante
mit Dämpfungseinrichtung 7 und eine Variante ohne Dämpfungseinrichtung
7 realisieren.
Es wurde auch schon erläutert, daß unter den Begriff "Kraftfahrzeugkomponente"
auch ein Kraftfahrzeugschloß 2 fällt, das vorzugsweise mit den
üblichen Schließelementen Schloßfalle und Sperrklinke ausgestattet
ist. In diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn das verstellbare Funktionselement,
dem die Dämpfungseinrichtung 7 zugeordnet ist, die Sperrklinke des
Kraftfahrzeugschlosses ist. Dies liegt daran, daß im Crashfall ein ungewünschtes
Ausheben der Sperrklinke mit dem Risiko des selbsttätigen Öffnens der
Seitentür des Kraftfahrzeugs verbunden ist.
Mit "Kraftfahrzeugkomponente" kann vorliegend auch ein Türgriff
gemeint sein, vorzugsweise ein Türaußengriff 3, wobei das verstellbare
Funktionselement, dem die Dämpfungseinrichtung 7 zugeordnet ist, in
besonders bevorzugter Ausgestaltung ein Griffhebel 6 o. dgl. des Türgriffs,
insbesondere des Türaußengriffs 3, ist.
Nach einem besonders weiten Verständnis des Begriffs "Kraftfahrzeugkomponente"
fällt hierunter auch eine Kraftfahrzeugschloßanordnung 4 insgesamt
mit den Teilkomponenten Kraftfahrzeugschloß 2, Türinnengriff
und/oder Türaußengriff 3 und Entfernungs-Kraftübertragungsmittel
1, wobei die Teilkomponenten 2, 3 zumindest zum Teil
über das Entfernungs-Kraftübertragungsmittel 1 gekoppelt sind.
Dabei ist in bevorzugter Ausgestaltung, wie in 1 dargestellt,
das verstellbare Funktionselement 5, 6 in obigem
Sinne dem Entfernungs-Kraftübertragungsmittel 1 zugeordnet. Im einzelnen
handelt es sich bei dem verstellbaren Funktionselement vorzugsweise um die Seele
5 des Bowdenzugs 1.
Ein anderer Anwendungsbereich für die vorschlagsgemäße
Lösung ist der Bereich der verstellbaren Fahrzeugsitze. Entsprechend fällt
unter den Begriff "Kraftfahrzeugkomponente" auch ein verstellbarer Fahrzeugsitz,
wobei das Funktionselement, dem die obige Dämpfungseinrichtung 7 zugeordnet
ist, ein Betätigungshebel o. dgl. des verstellbaren Fahrzeugsitzes ist. Dies
ist in der Zeichnung nicht dargestellt.
Ein einfacher konstruktiver Aufbau für die Dämpfungseinrichtung
7 und damit eine kostengünstige Realisierung läßt sich dadurch
gewährleisten, daß die Dämpfungseinrichtung 7 nach Art eines
Strömungsdämpfers ausgestaltet ist. Ein solcher Strömungsdämpfer
beruht auf der Tatsache, daß sich der Strömungwiderstand eines Strömungsquerschnitts
mit steigender Strömungsgeschwindigkeit erhöht. Genau das wird für
die in Rede stehende Dämpfungseinrichtung 7 gefordert. Bevorzugte
Ausführungsbeispiele für einen solchen Strömungsdämpfer werden
im folgenden erläutert.
In 2 ist eine Dämpfungseinrichtung
7 nach Art eines Strömungsdämpfers dargestellt. Die Funktionsweise
der in den 3 und 4 dargestellten
Dämpfungseinrichtung 7 ist identisch, lediglich die Gehäuseform
unterscheidet die in 2 einerseits und die in den
3 und 4 andererseits dargestellten
Varianten.
Es sind hier und vorzugsweise ein erstes Dämpfungselement
8 und ein zweites Dämpfungselement 9 vorgesehen, wobei die
beiden Dämpfungselemente 8, 9 relativ zueinander verstellbar
sind. Diese Verstellung relativ zueinander ist durch noch zu erläuternde Maßnahmen
mechanisch gedampft.
Dabei ist das eine Dämpfungselement 8 mit dem Funktionselement
5, 6, hier mit der Seele 5 des Bowdenzugs 1
gekoppelt. Das andere, gleichzeitig als Gehäuse ausgestaltete Dämpfungselement
9 ist hier unbeweglich angeordnet. Bei der Verstellung des ersten Dämpfungselements
8 handelt es sich um eine lineare Verstellung, was sich aus der Bewegungskopplung
mit der Seele 5 des Bowdenzugs 1 ergibt. Dies muß nicht so
sein, beispielsweise kann es sich auch um eine rotatorische relative Verstellung
der beiden Dämpfungselemente 8, 9 zueinander handeln.
Das zweite Dämpfungselement 9 ist vorliegend beidseitig
mit der Hülle 10 des Bowdenzugs 1 verbunden. Dies ist nur
in 3 dargestellt. Die Dämpfungseinrichtung
7 ist gewissermaßen in den Bowdenzug 1 geschaltet. Grundsätzlich
kann die Dämpfungseinrichtung 7 auch an einem Ende des Bowdenzugs
1 angeordnet sein. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Dämpfungseinrichtung
7 in einen Anschlußstecker des Bowdenzugs 1 integriert ist.
Dann bildet das Gehäuse der Dämpfungseinrichtung 7 gleichzeitig
das Gehäuse des Anschlußsteckers.
Der Darstellung in 3 ist zu entnehmen,
daß das eine Dämpfungselement 8 als Kolben und das andere Dämpfungselement
9 als Zylinder ausgestaltet ist und daß während einer Verstellung
des Funktionselements 5, 6, hier der Seele 5 des Bowdenzugs
1, der Kolben 8 in dem Zylinder 9 läuft.
Der Zylinder 9 ist durch zwei senkrecht zur Zylinderachse
11 ausgerichtete Seitenflächen 12, 13 abgeschlossen.
Dabei teilt der Kolben 8 den Zylinder 9 in zwei Zylinderräume
14, 15. Der Kolben 8 ist hier und vorzugsweise zumindest
zum Teil im wesentlichen tellerförmig ausgestaltet und weist dadurch einen
im wesentlichen runden Querschnitt auf.
Als Strömungsmedium für die Dämpfungseinrichtung
7 ist hier ein Fluid vorgesehen, mit dem der Zylinder 9 gefüllt
ist. Bei dem Fluid kann es sich um Luft oder eine Flüssigkeit, vorzugsweise
um Öl handeln. Es kann auch vorgesehen sein, daß der Zylinder
9 mit Silikon o.dgl. gefüllt ist.
Bei einer Verstellung des Kolbens 8 strömt das Fluid
von dem einen Zylinderraum 14, 15 in den anderen Zylinderraum
15, 14. Hierfür ist ein Spalt 16 zwischen dem Kolben
8 und dem Zylinder 9 vorgesehen. Nach einer weiteren bevorzugten
Ausgestaltung kann der Kolben 8 auch eine Überströmöffnung
aufweisen. Denkbar ist auch die Realisierung einer Überströmleitung zwischen
den beiden Zylinderräumen 14, 15. Für den Fall der Ausgestaltung
mit Spalt 16 muß dieser so ausgelegt sein, daß die oben beschriebene
Dämpfungscharakteristik erreicht wird.
Die in 5 dargestellte und insoweit bevorzugte,
weitere Ausführungsform ermöglicht eine Beschleunigung des Ansprechverhaltens
der Dämpfungseinrichtung 7. Hier ist es vorgesehen, daß der Kolben
8 eine umlaufende Dichtlippe 17 aufweist, die erst bei Überschreiten
einer bestimmten Laufgeschwindigkeit des Kolbens 8 eine Abdichtung des
Kolbens 8 zum Zylinder 9 bewirkt. Im Ruhezustand ist die Dichtlippe
17 außer Eingriff vom Zylinder 9. Die Dichtlippe
17 kann an den Kolben 8 angespritzt sein. Im übrigen entspricht
diese Ausführungsform der in 3 dargestellten Ausführungsform.
Bei allen dargestellten Ausführungsbeispielen ist es so, daß
die Seele 5 des Bowdenzugs 1 mit dem Kolben 8 gekoppelt
ist und durch zumindest eine der beiden Seitenflächen 12,
13, hier durch beide Seitenflächen 12, 13, des Zylinders
9 hindurchläuft. Die Bowdenzugachse liegt dabei vorzugsweise
in der Zylinderachse 11. Hier ist es besonders vorteilhaft, wenn als Strömungsmedium
Luft gewählt wird, so daß Leckageprobleme vermieden werden.
Das in 2 dargestellte Ausführungsbeispiel
ist in fertigungstechnischer Hinsicht besonders vorteilhaft. Hier ist es vorgesehen,
daß der Zylinder 9 durch zwei Zylinderschalen 7a gebildet
ist, die miteinander verklipst, verschraubt oder verklebt sind. In 2
ist nur die untere Zylinderschale 7a dargestellt, die entsprechend mit
einer oberen Zylinderschale korrespondiert.
In besonders bevorzugter Ausgestaltung sind die beiden Zylinderschalen
7a im nicht montierten Zustand über Filmscharniere miteinander verbunden.
Die beiden Zylinderschalen 7a lassen sich bei der Montage unter einem Einknicken
der Filmscharniere aufeinander montieren.
Auch die in den 3 bis 5
dargestellten Ausführungsbeispiele sind in fertigungstechnischer Hinsicht vorteilhaft.
Hier läßt sich der Zylinder 9 wieder aus zwei Gehäuseteilen
7a, 7b zusammensetzen, die miteinander verklipst werden. Während
die Montagerichtung bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
kurz vor dem Zusammenfügen der beiden Gehäuseteile 7a im wesentlichen
senkrecht zu der Zylinderachse 11 ausgerichtet ist, erfolgt die Montage
bei den in den 3 bis 5
dargestellten Ausführungsbeispielen in Richtung der Zylinderachse
11. Je nach Anwendungsgebiet kann die eine oder die andere Montage vorteilhafter
sein.
Bei allen beschriebenen Ausführungsformen kann es grundsätzlich
auch vorgesehen sein, daß der Zylinder 9, hier das Gehäuse, einstückig
ausgestaltet ist. Gegebenenfalls ist eine der Zylinderkammern 14,
15 mit einem Deckel o. dgl. zu verschließen.