Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder für Hohlprofile von
Abstandshalterrahmen mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Ein solcher Steckverbinder ist aus der EP
0 698 172 B1 bekannt. Er ist als gerader Steckverbinder ausgebildet und
dient zur Verbindung von Hohlprofilen von Abstandshalterrahmen für Isolierglasscheiben.
Der Steckverbinder besitzt einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt und
hat zumindest im Bereich der Verbindungsstelle eine Bodenplatte, die sich quer über
den Öffnungsbereich der U-Form erstreckt und kürzer als die axiale Länge
des Steckverbinders ist. Durch die Bodenplatte hat der Steckverbinder im Bereich
der Verbindungsstelle, an der die Hohlprofile zusammenstoßen, einen geschlossenen
Umfang.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den Steckverbinder noch
weiter zu verbessern.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
Zusätzlich zum geschlossenen Umfang und einer Boden- oder Dachplatte
kann durch das Dichtmittel eine noch bessere Abdichtung des Steckverbinders und
der Hohlprofile an der Verbindungsstelle erreicht werden. Insbesondere lässt
sich eine Gasdichtigkeit und Diffusionsdichtigkeit erreichen.
Ein vorbereitetes Dichtmittel kann herstellerseitig bereits am Steckverbinder
angebracht sein, z.B. in Form eine kompressiblen Dichtkissens, welches beim Aufschieben
der Hohlprofile elastisch nachgibt und sich dadurch dichtend an die Innenwandung
der Hohlprofile legt. Alternativ kann das Dichtmittel nachträglich und vor
dem Zusammenstoßen der aufgeschobenen Hohlprofile an der Verbindungsstelle
auf dem Steckverbinder appliziert werden. Hierfür ist es günstig, wenn
das Dichtungsmittel in flüssiger oder pastöser Form vorliegt und sich
an den gewünschten Stellen des Steckverbinders verteilt.
Für die Dichtungsanbringung in den verschiedenen Varianten hat
der Steckverbinder eine Aufnahme an der Verbinderwandung, welche für einen
sicheren Sitz und eine Führung des Dichtungsmittels sorgt. Günstig ist
zu diesem Zweck eine Ausbildung der Aufnahme als wannenförmige oder sickenförmige
Vertiefung, bei der die Seitenwände die seitliche Führung für das
Dichtungsmittel bieten. Durch die Vertiefung kann das Dichtungsmittel in ausreichender
Menge aufgenommen werden.
Die Aufnahme bzw. das Dichtungsmittel sind zumindest im Bereich der
Verbindungsstelle vorhanden oder anbringbar und können sich an beliebigen Stellen
der Verbinderwandung befinden. Ein bevorzugter Ort ist die Mittelwand des Steckverbinders,
wobei das Dichtungsmittel bzw. die Aufnahme sich auch noch über die Übergänge
hinaus bis in einen Teilbereich der seitlich anschließenden Seitenwände
erstrecken können. Hierdurch kann eine U-förmige Dichtbrücke geschaffen
werden. Eine solche Ausbildung empfiehlt sich z.B., wenn der an die Innenform der
Hohlprofile angepasste Steckverbinder derart montiert wird, dass er mit der Mittelwand
zur Rahmenaußenseite bzw. zur Scheibenaußenseite weist. An dieser Außenseite
kann das Dichtungsmittel die beste Wirkung entfalten. Die Bodenplatte befindet sich
in diesem Fall an der zur Rahmeninnenseite weisenden Verbinderseite und dichtet
die Stoßstelle oder Verbindungsstelle der Hohlprofile zum Scheibeninnenraum
hin ab. Alternativ kann sich Dichtungsmittel auch an einer hierfür entsprechend
ausgebildeten Bodenplatte befinden oder dort angebracht werden, wobei ggf. auch
auf die Anbringung an der Mittelwand und den angrenzenden Seitenwandbereich verzichtet
werden kann. Eine solche Variante ist z.B. günstig, wenn der Steckverbinder
in umgekehrter Lage in den Hohlprofilen eingebaut wird und mit seiner Mittelwand
zur Rahmeninnenseite weist, wobei die Bodenplatte zur Dachplatte wird und zur Rahmenaußenseite
zeigt.
Für die Funktion des Steckverbinders und insbesondere für
die Dichtigkeit ist es ferner günstig, wenn die Bodenplatte passgenau und fest
montiert oder verankert werden kann. Hierfür können an einer Seitenwand
des Steckverbinders eine entsprechende und z.B. nutenartige Aufnahmeöffnung
und ggf. ein vorzugsweise mechanischer Rückhalt, z.B. in Form von Klemmnasen,
vorgesehen sein. Hierdurch kann ein dichter Anschluss der Bodenplatte an die andere
Verbinderwandung erreicht werden, was vor allem bei der Ausbildung der Bodenplatte
als Biegelappen günstig ist.
Der Steckverbinder kann mindestens einen Mittenanschlag im Bereich
der Verbindungsstelle aufweisen. Aus Stabilitäts- und Fertigungsgründen
ist es vorteilhaft, nur an einer Verbinderseite einen Mittenanschlag vorzusehen
und diesen z.B. an einer Seitenwand und insbesondere im Bereich der Aufnahmeöffnung
für die Bodenplatte anzuordnen. Dies ist insbesondere günstig in Verbindung
mit einer Ausbildung des Steckverbinders als Stanz- und Biegeteil aus Metall.
Von besonderem Vorteil ist der Umstand, dass der Steckverbinder einteilig
ausgebildet sein kann und dabei eine an der Verbindungsstelle umfangsseitig rundum
laufende Abdichtung oder Abschirmung ermöglicht.
Der Steckverbinder kann offene Stirnseiten und einen innenliegenden
durchgängigen Hohlraum aufweisen, der das Durchfließen
eines in den Hohlprofilen befindlichen granulierten Trocknungsmittels über
die Verbindungsstelle hinweg erlaubt. Alternativ kann mittig eine querliegende Barriere
vorhanden sein. Durch die kurze Länge der Boden- oder Dachplatte kann das Trocknungsmittel
an den anderen offenen Verbinderbereichen in Kontakt mit der Innenwand der Hohlprofile
und den dortigen Perforationen zur weiteren Verbindung mit dem Innenraum der Isolierglasscheibe
treten. Durch die Einteiligkeit des Steckverbinders wird eine von Bauaufwand und
Kosten her optimale Bauform geschaffen, die auch fertigungstechnische Vorteile hat
und die sich sowohl als Stanz- und Biegeteil aus Metall oder einem anderen geeigneten
Material, wie auch als Kunststoffteil im Spritz- oder Gießverfahren oder auf
andere beliebige Weise und aus beliebigen Werkstoffen herstellen lässt.
In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung angegeben.
Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch
dargestellt. Im einzelnen zeigen:
1: einen Steckverbinder mit einer Bodenplatte und einer
Aufnahme für die Anbringung eines Dichtungsmittels in perspektivischer Ansicht,
2 bis 4: den Steckverbinder
von 1 in Draufsicht und in geklappten Seiten- und Stirnansichten,
5: eine abgebrochene und vergrößerte Detailansicht
des Bereichs VI von 3,
6: eine noch weiter vergrößerte und abgebrochene
Detaildarstellung des Bereichs VI von 5,
7: eine perspektivische Darstellung eines Steckverbinders
mit einem Dichtungsmittel,
8: eine Draufsicht auf den Steckverbinder mit dem Dichtungsmittel
von 7,
9: eine geklappte Seitenansicht des Steckverbinders
von 8,
10: eine geklappte Stirnansicht des Steckverbinders
von 8 mit zusätzlicher Darstellung eines Hohlprofils,
11 bis 13: eine Variante
des Steckverbinders mit einer Bodenplatte ohne Dichtungsmittel für einen Trocknungsmitteldurchlass
in verschiedenen geklappten Ansichten,
14: eine perspektivische Darstellung des Steckverbinders
von 11 bis 13 ohne Dichtungsmittel,
15: den Steckverbinder von 14
mit Dichtungsmittel,
16 bis 18: eine weitere
Variante des Steckverbinders mit einer Bodenplatte ohne Dichtungsmittel für
einen Trocknungsmittelstopp in verschiedenen geklappten Ansichten,
19: eine perspektivische Darstellung des Steckverbinders
von 16 bis 18 ohne Dichtungsmittel
und
20: den Steckverbinder von 19
mit Dichtungsmittel.
Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder (1) für
Hohlprofile (20) von Abstandshalterrahmen für Isolierglasscheiben.
Der Steckverbinder (1) ist vorzugsweise als gerader Steckverbinder ausgebildet.
Er kann aber auch alternativ eine andere Formgebung haben und z.B. als Eckwinkel
ausgebildet sein. Die beidseits auf den Steckverbinder (1) aufschiebbaren
Hohlprofile (20) sind mit einem Trocknungsmittel befüllt, welches
durch Perforierungen (22), Schlitze oder dergl. mit dem Scheibeninnenraum
und einem dort evtl. vorhandenen Gas in Verbindung treten kann. Die Perforierungen
(22) sind an der Rahmeninnenseite (23) der Hohlprofile (20)
angeordnet. Auf der zur Rahmenaußenseite (24) weisenden Hohlprofilwandung
kann nach dem Anlegen der Glasscheiben eine Dichtungsmasse aufgetragen werden.
Die Hohlprofile (20) können in unterschiedlicher Weise
hergestellt sein und aus unterschiedlichen Materialien, z.B. Leichtmetall, Edelstahl,
Kunststoff oder dergl. bestehen. Die in 1 bis
20 dargestellten Varianten des Steckverbinders (1)
sind in ihrer Formgebung an den Innenraum bzw. die Querschnittsform der Hohlprofile
(20) angepasst und sind dort formschlüssig, toleranzarm und in vorzugsweise
dichter Anlage an den Hohlprofilinnenwänden geführt.
Der Steckverbinder (1) besitzt im wesentlichen einen U-förmigen
Querschnitt und ist z.B. mittensymmetrisch bezüglich einer Längsachse
(21) und einer querlaufenden Mittellinie ausgebildet, welche zugleich die
Verbindungsstelle (13) bildet, an der die beidseits aufgesteckten Hohlprofile
(20) mit ihren Stirnseiten vorzugsweise dicht zusammenstoßen. Zur
Abdichtung dieser Verbindungsstelle (13) weist der Steckverbinder (1)
zumindest in diesem Bereich eine umlaufend geschlossene Verbinderwandung (2,
3, 4, 5) auf und ist mit einem Dichtmittel (14)
versehen, welches im Auslieferungszustand und herstellerseitig bereits am Steckverbinder
(1) angebracht sein kann oder alternativ erst beim Aufschieben der Hohlprofile
(20) und vor deren dichtem Zusammenschluss aufgebracht wird. Zur Applizierung
des Dichtungsmittels (14) weist der Steckverbinder (1) im Bereich
der Verbindungsstelle (13) eine Aufnahme (15) auf, die z.B. als
wannenförmige oder sickenförmige Vertiefung (16) in Bereichen
der Verbinderwandung (2, 3, 4, 5) ausgebildet
sein kann.
Der Steckverbinder (1) hat in den in 1
bis 15 gezeigten Ausführungsformen offene Stirnseiten
(12) und einen axial durchgängigen, innen liegenden Hohlraum (11),
durch den das granulierte Trocknungsmittel fließen und die Verbindungsstelle
(13) passieren kann. Bei der Variante von 16
bis 20 ist der Steckverbinder (1) mit einer
quer liegenden Barriere (25) im Bereich der Verbindungsstelle (13)
versehen, die einen Durchtritt des Trocknungsmittels verhindert. Beidseits der Barriere
(25) weisen die Verbinderschenkel Hohlräume (11) auf, die
ein Trocknungsmittel aufnehmen können.
Ein Austritt des Trocknungsmittels wird durch die an der Verbindungsstelle
(13) umlaufend geschlossene Verbinderwandung (2, 3,
4, 5) verhindert, welche die Stoßstelle und evtl. dort befindliche
Spalte zwischen den Hohlprofilen (20) verschließt und abdichtet. Für
eine zusätzliche Abdichtung, die speziell für die Gasdichtigkeit und die
Diffusionsdichtigkeit günstig ist, sorgt das Dichtungsmittel (14).
Hierdurch kann in besonders günstiger Weise den gesetzlichen Wärmeschutzbestimmungen
Rechnung getragen werden. Außerdem lassen sich evtl. Unzulänglichkeiten
der Hohlprofile (20) an den Stirnseiten und an deren Stoßstelle beheben
und kompensieren.
Der Steckverbinder (1) ist einteilig ausgebildet und kann
aus beliebigen Materialien bestehen und in beliebiger Weise hergestellt sein. In
1 bis 10 ist eine Ausführung
als Stanz- und Biegeteil aus Metall, insbesondere aus Stahlblech, dargestellt.
11 bis 20 zeigen Varianten
eines Steckverbinders (1) aus Kunststoff, die als Formteil, z.B. als Spritzteil,
ausgeführt sind. Alternativ kann der Steckverbinder (1) als Gussteil
aus Kunststoff oder als Spritz- oder Gussteil aus Metall oder anderen geeigneten
Materialien hergestellt sein. Er kann auch aus Verbundwerkstoffen bestehen.
1 zeigt den Steckverbinder (1) in einer vergrößerten
perspektivischen Darstellung ohne das Dichtungsmittel. In 7
ist der gleiche Steckverbinder (1) mit dem Dichtungsmittel (14)
dargestellt. In 14 und 15
sowie 19 und 20 sind ebenfalls
perspektivische Darstellungen der Verbindervarianten jeweils mit und ohne Dichtungsmittel
(14) zu sehen.
Der im wesentlichen U-förmige Steckverbinder (1) besitzt
in den gezeigten Varianten eine längslaufende Mittelwand (2) und dort
randseitig anschließende und quer abstehende Seitenwände (3,
4). Die Mittelwand (2) weist in den gezeigten Ausführungsbeispielen
von 1 bis 10 in Einbaustellung
zur Rahmenaußenseite (24). Im Bereich der Verbindungsstelle (13)
besitzt der Steckverbinder (1) eine Bodenplatte (5), welche sich
der Mittelwand (2) gegenüberliegend quer über die Verbinderbreite
erstreckt und an den Seitenwänden (3, 4) dicht anschließt.
Die Bodenplatte (5) schließt mit ihrer Außenwand vorzugsweise
bündig an die freien Ränder der Seitenwände (3,
4) an und ist so ausgebildet und angeordnet, dass sie an der Verbindungsstelle
(13) dicht an der benachbarten Innenwandung der Hohlprofile (20)
anliegt. In der gezeigten Ausführungsform weist die Bodenplatte (5)
zur Rahmeninnenseite (23). Sie kann ein oder mehrere Rillen (7)
aufweisen, in denen die in zwei Linien längslaufenden Perforationswölbungen
(22) aufgenommen werden. Die gezeigte Anordnung kann auch umgedreht sein,
wobei die Mittelwand (2) zur Rahmeninnenseite (23) und die Bodenplatte
(5) zur Rahmenaußenseite (24) weist.
Die Bodenplatte (5) hat vorzugsweise eine kleinere Länge
als die Mittelwand (2) und erstreckt sich nicht über die gesamte Länge
des Steckverbinders (1). Eine solche Form ist günstig, um nur den
benachbarten Bereich an und beidseits der Verbindungsstelle (13) zuverlässig
gegen einen Austritt des Trocknungsmittels und zur Abschirmung der Stoßstelle
der Hohlprofile (20) abzudecken. In den beidseits anschließenden anderen
Bereichen ist die offene U-Form des Steckverbinders (1) gegeben, wodurch
das Trocknungsmittel an die Hohlprofilwandung und die dortigen Perforationen (22)
gelangen kann.
In den gezeigten Ausführungsbeispielen ist das Dichtungsmittel
(14) bereits herstellerseitig bzw. im Auslieferungszustand am Steckverbinder
(1) angebracht. Das dermaßen vorbereitete Dichtungsmittel (14)
ist z.B. als Dichtkissen ausgebildet und besteht beispielsweise aus einem kompressiblen
Material. Dies kann ein Schaumkunststoff oder ein anderes geeignetes Material sein.
Das Dichtungsmittel (14) steht dabei über die normale Außenkontur
des Steckverbinders (1) vor und wird von den aufgeschobenen Hohlprofilen
(20) zusammengedrückt, wodurch es federnd an der Profilinnenwandung
anliegt. Als Dichtungsmaterial eignet sich besonders Butyl. Alternativ kann das
Dichtungsmittel aus beliebigen anderen geeigneten Werkstoffen bestehen.
Das Dichtkissen (14) ist in der Wannen- oder sickenförmigen
Vertiefung und deren Seitenwänden formschlüssig geführt und in geeigneter
Weise befestigt. Es kann z.B. am Boden der Vertiefung (16) angeklebt sein.
Ein aus einem klebefähigen Material bestehendes Dichtungsmittel (14)
kann bei der herstellerseitigen Applikation auch von selbst in der Aufnahme
(15) haften. Die Seitenwände der Vertiefung (16) sichern
außerdem die Lage des Dichtungsmittels beim Aufschieben der Hohlprofile (20)
und verhindern, dass es weggedrückt oder weggeschoben wird.
Alternativ kann das Dichtungsmittel (14), z.B. Butyl, in
flüssiger oder pastöser Form vorliegen und durch eine Kanüle oder
dergl. von außen in die Aufnahme (15) eingebracht werden, bevor die
Hohlprofile (20) beidseits aufgeschoben werden und an der Verbindungsstelle
(13) zusammenstoßen. Das Dichtungsmittel (14) verteilt sich
in der Aufnahme (15) und füllt den hier gebildeten Freiraum bis zu
den Hohlprofilinnenwänden aus.
Die Aufnahme (15) und das Dichtungsmittel (14) sind
in der gezeigten Ausführungsform von 1 bis
10 an der Mittelwand (3) angeordnet, wobei
sie sich quer über die Mittelwand (2) erstrecken. Sie können
am Rand der Mittelwand (2) enden. In der gezeigten Ausführungsform
erstrecken sie sich über den Rand hinaus bis in einen Teilbereich der anschließenden
Seitenwände (3, 4). Hierdurch bilden die Aufnahme (15)
und das Dichtungsmittel (14) einen U-förmigen Kragen oder Dichtungsbereich.
In der gezeigten Ausführungsform ist an der Bodenplatte (5) kein Dichtungsmittel
(14) angeordnet. In einer alternativen Ausführungsform kann hier zusätzlich
ein Dichtungsmittel vorhanden sein. Das Dichtungsmittel kann in weiterer Abwandlung
den Steckverbinder (1) im Bereich der Verbindungsstelle (13) umlaufend
umschließen. Ferner ist es möglich, das Dichtungsmittel (14)
nur an der Bodenplatte (5) anzuordnen oder es ggf. von dort auch bis in
einen Teilbereich der anschließenden Seitenwände (3,
4) reichen zu lassen. Die Aufnahme (15) ist entsprechend angepasst.
In 1 bis 6
sind noch Details der Verbinderausbildung dargestellt. Sie zeigen z.B. die sickenförmige
und als Einprägung der Verbinderwandung ausgestaltete Vertiefung (16).
Ferner ist zu sehen, dass die Bodenplatte (5) z.B. bei der dargestellten
Verbinderausführung als Stanz- und Biegeteil aus Stahlblech die Form eines
Biegelappens haben kann, der an einem Ende über eine Biegekante (6)
mit der einen Seitenwand (3) verbunden ist und in der gegenüberliegenden
Seitenwand (4) in einer dortigen Aufnahmeöffnung (8) aufgenommen
ist. Die Aufnahmeöffnung (8) kann als nutenförmige Ausnehmung
am freien Rand der Seitenwand (4) ausgebildet sein. Der in der gezeigten
Ausführungsform einteilig ausgebildete Biegelappen erstreckt sich über
die gesamte Breite des Steckverbinders (1) und ist in der Aufnahmeöffnung
(8) dicht aufgenommen und gehalten.
Für die Lagesicherung der Bodenplatte (4) kann ein in
geeigneter Weise und vorzugsweise mechanisch wirkender Rückhalt (9)
vorhanden sein. Wie 5 und 6
verdeutlichen, kann dieser Rückhalt (9) aus ein oder zwei beidseits
der Aufnahmeöffnung (8) angeordneten Klemmnasen (10) bestehen,
welche die Ränder der Bodenplatte (5) seitlich übergreifen und
diese in Anlagekontakt mit dem Boden der Aufnahmeöffnung (8) halten.
Die Seitenränder der Bodenplatte (5) können hierfür in klemmgünstiger
Weise zumindest bereichsweise angeschrägt sein. Die Klemmnasen (10)
werden z.B. durch eine Verstemmung am freien Rand der Seitenwand (4) gebildet.
Hierbei wird ein spitzer Stempel oder dergl. stirnseitig auf den Rand angesetzt
und verdrängt das Wandmaterial unter Bildung der Klemmnase (10) hin
zur Aufnahmeöffnung (8). Alternativ kann der Rückhalt (9)
durch eine Klebestelle oder dgl. gebildet werden. Der Rückhalt (9)
hat eigenständige Bedeutung und kann auch bei anderen Steckverbindern mit Bodenplatte
Verwendung finden, die z.B. gemäß der EP
0 698 172 B1 ausgebildet sind.
Der Steckverbinder (1) kann ferner im Bereich der Verbindungsstelle
(13) ein oder mehrere Anschläge (17) aufweisen. Diese können
in beliebiger Weise als ggf. versetzt und einseitig wirkende Festanschläge
ausgestaltet sein. In der gezeigten Ausführungsform sind sie als Federnasen
(18) ausgebildet, die aus der Seitenwand (4) freigeschnitten und
seitlich ausgestellt sind. Die gegeneinander gerichteten Federnasen (18)
werden von den aufgeschobenen Hohlprofilen rückseitig überfahren und dabei
nach innen gedrückt, wobei die an der Verbindungsstelle (13) gegenüberliegende
Federnase (18) als Anschlag wirkt.
In der gezeigten Ausführungsform ist nur ein Mittenanschlag (17)
vorhanden, der sich an einer Seitenwand befindet. Vorzugsweise ist er an der Seitenwand
(4) mit der Aufnahmeöffnung (8) angeordnet und befindet sich
direkt unterhalb der Aufnahmeöffnung (8). Die Federnasen (18)
bilden hierbei mit ihren Oberseiten einen Teil des Bodens der Aufnahmeöffnung
(8). Dies ist eine besonders günstige fertigungstechnische Ausgestaltung
für Stanz- und Biegeteile.
Der Steckverbinder (1) kann ferner ein oder mehrere Rückhalteelemente
(19) aufweisen, die z.B. als Federnasen oder Kiemen ausgebildet sind, die
an den freien Rändern der Seitenwände (3, 4) freigeschnitten
und seitlich und/oder nach oben ausgestellt sind. Die Rückhalteelemente (19)
können zur Bildung unterschiedlicher Spurlinien an den Hohlprofilwänden
in unterschiedlichen Höhenlagen bzgl. der Mittelwand (2) angeordnet
sein.
In den gezeigten Ausführungsformen sind die Seitenwände
(3, 4) als gerade und im wesentlichen ebene Wände ausgebildet.
Sie können alternativ eine gewölbte oder geschwungene Form haben. Sie
können auch leicht schräg nach außen ausgestellt sein, um sich federnd
gegen die Hohlprofilseitenwände zu verspannen.
In 11 bis 20
sind zwei Varianten des Steckverbinders (1) dargestellt, die als Kunststoffteile
ausgebildet sind und die z.B. für eine umgedrehte Montage in den Hohlprofilen
vorgesehen sind. Die geschlossene Mittelwand (2) weist in diesen Fällen
zur Rahmeninnenseite (23) und überdeckt die Verbindungsstelle (13).
An der Verbindungsstelle (13) ist die Verbinderwandung (5) als
schmale Dachplatte ausgebildet und zeigt zur Rahmenaußenseite (24).
Die Aufnahme (15) für das Dichtungsmittel (14),
die auch in diesen Ausführungsbeispielen als wannenartige Vertiefung oder Nut
ausgebildet sein kann, erstreckt sich zumindest auf der Dachplatte (5)
quer über den Steckverbinder (1). Die Aufnahme (15) kann
sich bis zu den Übergängen der Dachplatte (5) in die Seitenwände
(3, 4) erstrecken und hier enden. Sie kann alternativ noch ein
Stück weiter in den Bereich der Seitenwände (3, 4) herabgezogen
sein. Wenn der Steckverbinder (1) wie in den gezeigten Ausführungsbeispielen
an den Seitenwänden einen Mittenanschlag (17) aufweist, kann die Aufnahme
(15) an den Mittenanschlägen (17) enden. Das z.B. pastöse
Dichtungsmittel (14) kann nach außen etwas über den Rand der
Aufnahme (15) vorstehen und von der Stirnwand der aufgeschobenen Hohlprofile
mitgenommen und aufgeschoben werden, wodurch der erwähnte gasdichte Verschluss
der Verbindungsstelle (13) zur Rahmenaussenseite (24) und ggf.
auch zu den Seitenbereichen des Abstandhalterrahmens erfolgt.
Die Aufnahme (15) kann eine vergrößerte Breite
von z.B. ca. 4 mm haben und steil abfallende Seitenwände mit einer oberen scharfen
Kante aufweisen. Diese quer zur Längachse (21) liegenden Kanten können
als Biegekante zum Abbiegen oder Tiefziehen der benachbarten Vorderkante der Hohlprofile
und zur Bildung einer formschlüssigen Klammer- oder Klemmverbindung dienen.
Hierbei kann im Biegebereich das Dichtungsmittel (14) eingeschlossen werden.
Letzteres kann alternativ entfallen.
Der in 11 bis 15
dargestellte Steckverbinder (1) ist mit offenen Stirnseiten (12)
und einem durchgängigen Hohlraum (11) ausgestattet, der sich auch
unter der Dachplatte (5) erstreckt, die ein Brückenteil bildet. In
der Variante von 16 bis 20
ist im Bereich der Verbindungsstelle (13) und der Dachplatte (5)
der Hohlraum unterbrochen. In diesem Bereich ist die Verbinderwandung (5)
als massive, den Hohlraum (11) ausfüllende Wand ausgeführt und
bildet die vorerwähnte querliegende Barriere (25). Bei den in
11 bis 20 gezeigten Ausführungsbeispielen
sind die Hohlräume (11) in den beidseits der Dachplatte (5)
befindlichen Bereichen zur Rahmenaußenseite (24) hin offen.
Der Steckverbinder (1) kann in den Varianten von
11 bis 20 verdickte Seitenwände
(2, 4) aufweisen, die an der Unterseite ein oder mehrere längs
laufende Hohlkammern aufnehmen, in denen nach unten und zur Rahmeninnenseite (23)
vorstehende Rückhalteelemente (19) angeordnet sind. Dies können
z.B. außen überstehende Federnasen sein, die eine Blattform oder Lamellenform
aufweisen und an ihrem oberen Ende an die Seitenwände angeformt sind. Die Rückhalteelemente
(19) können federn und können eine Schrägausrichtung zur
Verbindungsstelle (13) haben, so. dass sie sich in den aufgesteckten Hohlprofilen
verkrallen und gegen ein Abziehen sperren.
Die Rückhalteelemente (19) können mit den Perforationen
an dem zur Rahmeninnenseite (23) weisenden Boden der Hohlprofile zusammenwirken
und diese formschlüssig hintergreifen. In der gezeigten Ausführungsform
sind zwei beidseits entlang der Längsachse (21) ausgerichtete Reihen
von Rückhalteelementen (19) vorhanden, deren Lage der Perforationsreihenanordnung
entspricht.
Abwandlungen der gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen
sind in verschiedener Weise möglich. Zum einen kann die Aufnahme (15)
eine nach außen vorstehende Rippe oder dergl. aufweisen und vom Dichtungsmittel
(14) zur Fixierung formschlüssig umschlossen sein. Auf eine Vertiefung
(16) kann ggf. verzichtet werden. Ferner kann der Mittenanschlag (17)
in anderer Weise ausgebildet oder angeordnet sein. Er kann insbesondere mehrfach
vorhanden und an anderen Stellen des Steckverbinders (1), z.B. an beiden
Seitenwänden (3, 4) und/oder an der Mittelwand (2)
angeordnet sein. Ferner ist es möglich, den Steckverbinder (1) mit
geschlossenen Stirnseiten (12) zu versehen und den Durchfluss des Trocknungsmittels
zu blockieren.
Variabel ist auch die sonstige Gestaltung des Steckverbinders (1).
Die Rückhalteelemente (19) können entfallen oder in anderer Weise
ausgebildet oder angeordnet sein. Auch kann ihre Zahl variieren. In Abwandlung der
gezeigten Ausführungsform kann die Bodenplatte (5) an die Seitenwände
(3, 4) angeformt sein, was z.B. bei einer Ausführung des
Steckverbinders (1) als Spritzteil oder Gussteil der Fall sein kann. Hierdurch
kann in der Verbindungsstelle (13) eine vollkommen geschlossene umlaufende
und rohrabschnittsförmige Verbinderwandung (2, 3,
4, 5) gebildet werden. In einer anderen Abwandlung kann die Bodenplatte
(5) von zwei Biegelappen gebildet werden, die sich z.B. nur über eine
Teilbreite des Steckverbinders (1) erstrecken und in der Mitte zusammenstoßen
oder überlappen, wobei sie endseitig mit den Seitenwänden (3,
4) verbunden sind. Variabel ist ferner die Ausbildung und Anordnung des
Dichtungsmittels (14). In der gezeigten Ausführungsform erstreckt
es sich nur im Bereich der Verbindungsstelle (13) und ist ggf. etwas breiter
als die Bodenplatte (5). Die Dichtmittelbreite kann variieren und kleiner
oder größer sein.
- 1
- Steckverbinder
- 2
- Verbinderwandung, Mittelwand
- 3
- Verbinderwandung, Seitenwand
- 4
- Verbinderwandung, Seitenwand
- 5
- Verbinderwandung, Bodenplatte, Dachplatte
- 6
- Biegekante
- 7
- Rille
- 8
- Aufnahmeöffnung
- 9
- Rückhalt
- 10
- Klemmnase
- 11
- Hohlraum
- 12
- Stirnseite
- 13
- Verbindungsstelle
- 14
- Dichtungsmittel, Dichtkissen
- 15
- Aufnahme
- 16
- Vertiefung, Sicke
- 17
- Anschlag
- 18
- Federnase
- 19
- Rückhalteelement
- 20
- Hohlprofil
- 21
- Längsachse
- 22
- Perforierung
- 23
- Rahmeninnenseite
- 24
- Rahmenaußenseite
- 25
- Barriere