Die Erfindung betrifft eine Telekommunikationsgeräthalterung
mit Mitteln zur Befestigung eines Telekommunikationsgerätes und mit einer Vorrichtung
zur Festlegung der Telekommunikationsgeräthalterung an einer glatten Oberfläche,
wobei die Vorrichtung einen Saugnapf aufweist.
Mobile Telekommunikationsgeräte, insbesondere Navigationssysteme
und Mobiltelefone werden häufig in Kraftfahrzeugen verwendet, wobei sich, insbesondere
wenn es sich nicht um ein fest installiertes Navigationssystem handelt, stets das
Problem der sicheren Befestigung stellt. Eine sichere Befestigung lässt sich
zwar durch Anschrauben einer Halterung erreichen, dies ist jedoch vom Benutzer häufig
insofern unerwünscht, als hierdurch Spuren hinterlassen werden, die sich nicht
ohne weiteres wieder beseitigen lassen, wenn beispielsweise nach Herausnahme des
Navigationssystem das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt wieder verkauft
werden soll. Weniger sicher ist eine Befestigung durch Ankleben der Halterung, da
die Temperaturen im Innenraum eines Fahrzeugs sehr hoch werden können, was
unter Umständen zur Erweichung des Klebstoffs führt. Darüber hinaus
bleiben auch auf diese Weise nach Abnahme der Halterung nur schwer wieder entfernbare
Klebstoffrückstände zurück.
Eine besonders einfache Weise, eine Halterung an einer glatten Oberfläche
festzulegen, besteht in der Verwendung eines Saugnapfes, der in einem Fahrzeug,
insbesondere an der Innenseite der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett angebracht
werden kann. Das Prinzip eines Saugnapfes beruht darauf, dass unterhalb der Saugscheibe
ein Unterdruck erzeugt wird, so dass die Halterung an Ort und Stelle verbleibt.
Allerdings weist eine solche Befestigungsmethode den Nachteil auf, dass auf die
Dauer Luft in den Raum unterhalb der Saugscheibe eindringen kann, so dass sich der
Saugnapf plötzlich löst. Diese Gefahr wird durch Erschütterungen
und Vibrationen innerhalb eines Fahrzeugs noch erhöht. Gerade bei einem empfindlichen
elektronischen Gerät wie einem Navigationssystem oder einem Mobiltelefon kann
das plötzliche Lösen der Halterung zu einer Beschädigung führen.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass sich die Halterung während der
Fahrt löst, so dass der Fahrer erschrickt oder dazu veranlasst wird, die Halterung
während der Fahrt wieder anzubringen, wodurch die Verkehrssicherheit gefährdet
wird. Des Weiteren ist es zumindest ärgerlich, wenn der Fahrer plötzlich
nicht mehr in der Lage ist, die Fahrstrecke abzulesen.
Um die Gefahr des Lösens der Halterung zu verringern, ist es
auch bekannt, eine Saugnapfhalterung an der Windschutzscheibe mit einem Schwanenhals
auszustatten, der wiederum auf dem Armaturenbrett aufliegt. Aufgrund des häufig
großen Abstandes zwischen Windschutzscheibe und Armaturenbrett bei modernen
Fahrzeugen ist eine solche Konstruktion jedoch in ästhetischer Hinsicht unvorteilhaft.
Ausgehend vom vorbeschriebenen Stand der Technik stellt sich daher
die Aufgabe, eine Telekommunikationsgeräthalterung zur Verfügung zu stellen,
die einerseits in einfacher Weise befestigbar ist, auf der anderen Seite jedoch
sicherstellt, dass ein plötzliches Ablösen der Halterung nicht erfolgt,
um auf diese Weise die Sicherheit der Befestigung zu erhöhen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine
Telekommunikationsgeräthalterung mit Mitteln zur Befestigung eines Telekommunikationsgeräts
und mit einer Vorrichtung zur Festlegung der Telekommunikationsgeräthalterung
an einer glatten Oberfläche, wobei die Vorrichtung einen Saugnapf aufweist
und der Saugnapf aus einer Saugscheibe und einem Deckel auf einer Seite der Saugscheibe
aufgebaut ist, wobei die Saugscheibe einen Schaft aufweist, der durch eine Ausnehmung
im Deckel hindurchragt, und wobei der Schaft eine optische Markierung trägt,
die bei beginnender Ablösung des Saugnapfes von der glatten Oberfläche
durch die Ausnehmung im Deckel hindurchtritt und von außen sichtbar wird.
Erfindungsgemäß wird somit eine Halterung für ein Telekommunikationsgerät,
insbesondere ein Navigationssystem oder ein Mobiltelefon, zur Verwendung insbesondere
in Fahrzeugen zur Verfügung gestellt, das einen Saugnapf aufweist, der in der
Windschutzscheibe oder dem Armaturenbrett angebracht werden kann. Dabei geht von
der eigentlichen Saugscheibe, die auf die glatte Oberfläche aufgepresst wird,
ein Schaft aus, der über eine optische Markierung verfügt. Diese optische
Markierung ist im Normalfall bei angebrachter Halterung unsichtbar, wird jedoch
sichtbar, sobald sich die Saugscheibe von der Oberfläche zu lösen beginnt,
indem die optische Markierung durch eine Ausnehmung hindurchtritt, die im die Saugscheibe
abdeckenden Deckel hierfür vorgesehen ist. Sobald der Benutzer die optische
Markierung erkennt, wird ihm damit signalisiert, dass eine Ablösung der Halterung
kurz bevorsteht. Er kann dann den Saugnapf wieder fest andrücken, um das Herabfallen
und eine damit möglicherweise verbundene Beschädigung des Telekommunikationsgerätes
zu vermeiden. Es handelt sich somit letztlich um eine Halterung auf Basis eines
Saugnapfes mit Warnfunktion.
Die eigentliche Saugscheibe besteht typischerweise aus einem flexiblen
Material wie Gummi, Silikon oder anderen flexiblen Kunststoffen, so dass die Saugscheibe
auf eine glatte Oberfläche aufgepresst werden kann. Selbstverständlich
muss das Material luftundurchlässig sein, so dass der unterhalb der Saugscheibe
herrschende Unterdruck erhalten bleibt. Darüber hinaus sollte die Flexibilität
auch ausreichen, kleinere Unebenheiten in der Oberfläche auszugleichen.
Der Deckel des Saugnapfes, der die Seite der Saugscheibe abdeckt,
die der glatten Oberfläche abgewandt ist, besteht hingegen typischerweise aus
einem harten Kunststoff, so dass sich der Deckel selbst bei Anpressen des Saugnapfes
praktisch nicht verformt. Vielmehr dient der Deckel in erster Linie dazu, die optische
Markierung am von der Saugscheibe ausgehenden Schaft bei fest angebrachtem Saugnapf
abzudecken, so dass der Benutzer bei nicht erkennbarer optischer Markierung weiß,
dass die Halterung fest angebracht ist.
Sobald jedoch Luft unter die Saugscheibe eintritt, hebt sich die Saugscheibe
zunächst geringfügig an, so dass die optische Markierung durch die Ausnehmung
im Deckel hindurchtritt und der Benutzer gewarnt wird. Selbstverständlich darf
zu diesem Zeitpunkt die Ablösung der Saugscheibe noch nicht soweit fortgeschritten
sein, dass das Herabfallen der Halterung unmittelbar bevorsteht, so dass der Benutzer
noch ausreichend Gelegenheit hat zu reagieren. Dies kann durch eine geeignete Konstruktion
der Saugscheibe sichergestellt werden, so dass sich beispielsweise zunächst
die Saugscheibe nur in der Mitte etwas abhebt, wo auch der Schaft angebracht ist,
wobei aber die übrigen Bereiche der Saugscheibe noch ausreichend stark an die
glatte Oberfläche angepresst sind, dass eine vollständige Ablösung
unterbleibt. In der Regel wird der Schaft in der Mitte der Saugscheibe und dementsprechend
auch die Ausnehmung in der Mitte des Deckels vorgesehen sein, grundsätzlich
ist jedoch eine etwas exzentrische Anbringung ebenfalls denkbar.
Das Anpressen des Saugnapfes erfolgt durch Druck auf die Oberseite
des Schaftes, so dass sich die Kraft auf die Saugscheibe überträgt und
diese abgeflacht wird. Dabei kann die Oberseite des Schaftes, d. h. das der Saugscheibe
abgewandte Ende, ein Abschlusselement tragen, dessen Durchmesser größer
ist als der des eigentlichen Schaftes, so dass quasi ein Druckknopf geschaffen wird.
Vorteilhafterweise ist eine Feder, vorzugsweise eine Schraubenfeder,
vorgesehen, die so mit dem Schaft und dem Deckel interagiert, dass der Deckel und
die Saugscheibe aufeinander zu bewegt werden, d. h. die Feder zieht die Saugscheibe
in Richtung des Deckels. Insbesondere kann es sich um eine Schraubenfeder handeln,
die um den Schaft herum und zwischen Deckel und Abschlusselement des Schaftes angeordnet
ist. In diesem Fall grenzt die Oberseite der Schraubenfeder an das über den
Schaft mit der Saugscheibe verbundene Abschlusselement, während die Unterseite
der Schraubenfeder auf einem entsprechenden Bereich des Deckels aufsteht. Typischerweise
befindet sich die optische Markierung unterhalb des Abschlusselementes, d. h. näher
zur eigentlichen Saugscheibe. Beim Andrücken des Saugnapfes wird entsprechend
die Schraubenfeder zusammengerückt, wobei die optische Markierung so in der
Ausnehmung des Deckels verschwindet, dass sie von außen nicht mehr sichtbar
ist. Sobald die Saugscheibe beginnt, sich von der glatten Oberfläche zu lösen,
wird der Schaft angehoben und die Schraubenfeder entspannt sich, so dass sowohl
das Abschlusselement als auch die optische Markierung sich anheben und die optische
Markierung aus der Ausnehmung heraustritt und sichtbar wird.
Sinnvollerweise ist um die Ausnehmung im Deckel herum ein rohrförmiger
Fortsatz angebracht, durch den sich der Schaft der Saugscheibe erstreckt. Auf diese
Weise wird sichergestellt, dass die optische Markierung vom rohrförmigen Fortsatz
abgedeckt wird, wenn der Saugnapf auf der glatten Oberfläche fest aufgedrückt
ist. Bei Ablösung der Saugscheibe hingegen wird die optische Markierung aus
dem rohrförmigen Fortsatz herausgedrückt und ist daraufhin von außen
erkennbar.
Das Anpressen des Saugnapfes kann, wie oben ausgeführt, einfach
durch Ausüben eines Drucks auf den Schaft bzw. das hiermit verbundene Abschlusselement
erfolgen, alternativ oder zusätzlich ist es jedoch auch möglich, einen
Hebel vorzusehen, der bei Betätigung auf den Schaft einwirkt, um auf diese
Weise die Saugscheibe auf die glatte Oberfläche zu pressen. Derartige an Saugnäpfen
angebrachte Hebel zum Anpressen eines Saugnapfes sind im Stand der Technik grundsätzlich
bekannt.
Bei der optischen Markierung handelt es sich vorzugsweise um eine
farbliche Markierung, wobei die Farbe so gewählt werden sollte, dass sie dem
Benutzer möglichst umgehend auffällt. Es bieten sich daher insbesondere
Signalfarben wie Rot oder Gelb an. Darüber hinaus sollte der Kontrast zur übrigen
Telekommunikationsgeräthalterung möglichst groß sein, beispielsweise
hell bei Fertigung der Halterung aus einem dunklen Material und umgekehrt. Auf diese
Weise wird sichergestellt, dass dem Benutzer ein sich ablösender Saugnapf sofort
ins Auge springt.
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei dem Telekommunikationsgerät
insbesondere um ein Navigationssystem oder um ein Mobiltelefon. Grundsätzlich
ist die Erfindung jedoch ebenfalls für andere Arten von Telekommunikationsgeräten
verwendbar, beispielsweise mobile Computer wie PDAs, BlackBerrys und andere Handhelds
oder auch für mobile Fernseher zur Unterhaltung des Beifahrers während
der Fahrt.
Die Mittel zur Befestigung des Telekommunikationsgerätes können
unterschiedlich ausgestaltet sein. Üblicherweise sind sie am Deckel der Telekommunikationsgeräthalterung
angebracht, wobei es sich beispielsweise um eine vom Deckel ausgehende Strebe handeln
kann, an der wiederum Verrastungsmöglichkeiten für das Telekommunikationsgerät
vorgesehen sind. Denkbar ist auch, das Telekommunikationsgerät selbst wiederum
über einen weiteren Saugnapf festzulegen. Die Verbindung zum Telekommunikationsgerät
kann auch indirekt sein, d. h. an den Mitteln zur Befestigung werden ein oder mehrere
Zwischenelemente angebracht, die wiederum mit dem Telekommunikationsgerät selbst
verbunden sind.
Vorteilhaft ist es darüber hinaus, wenn die Mittel zur Befestigung
des Telekommunikationsgerätes Verstellmöglichkeiten aufweisen, um das
Gerät in der Höhe, seitlich, in der Neigung und/oder vor bzw. zurück
verstellen zu können. Auf diese Weise kann die Telekommunikationsgeräthalterung
an unterschiedliche Fahrzeugtypen und an unterschiedliche Benutzer bzw. deren Sitzpositionen
angepasst werden. Insbesondere können die Mittel zur Befestigung auch ein oder
mehrere Gelenke aufweisen, so dass das Telekommunikationsgerät durch Verstellen
genau in das Sichtfeld des Benutzers gebracht werden kann. Bei dem Gelenk kann es
sich z. B. um einen Kugelkopf handeln, der in eine hierfür vorgesehene Hülse
eingelassen ist. Beliebige andere Formen von Gelenken sind jedoch genauso denkbar.
Insgesamt sei festgehalten, dass die genaue Ausgestaltung der Mittel
zur Befestigung des Telekommunikationsgerätes je nach Bedarf sehr unterschiedlich
ausfallen können, unabhängig davon jedoch dem Bereich der Erfindung zuzuordnen
sind. Insbesondere müssen die Mittel zur Befestigung selbstverständlich
unterschiedliche Ausgestaltungen aufweisen, je nachdem, ob der Saugnapf dafür
vorgesehen ist, an der Windschutzscheibe oder an der Oberseite des Armaturenbretts
angebracht zu werden.
Die Saugscheibe selbst kann seitlich auch einen kleinen Fortsatz aufweisen,
an dem der Benutzer ziehen kann, um den Saugnapf von der glatten Oberfläche
abzulösen. Durch Zug an einem solchen Ablöseabschnitt wird die Saugscheibe
am Rand leicht abgelöst, so dass Luft einströmen kann, der Unterdruck
aufgehoben wird und sich die Saugscheibe löst.
Der Deckel und die Saugscheibe selbst können am Rand miteinander
verbunden sein, was jedoch nicht unbedingt erforderlich ist. Ebenso ist es möglich,
dass der Deckel die Saugscheibe lediglich weitgehend, zumindest aber um den Schaft
herum, abdeckt.
Zusätzlich kann die Telekommunikationshalterung über elektrische
Anschlüsse verfügen, über die eine Stromversorgung oder der Anschluss
an eine Antenne des Gerätes sichergestellt wird. Denkbar ist beispielsweise
ein Anschluss an eine externe Stromquelle, beispielsweise eine im Fahrzeug vorgesehene
Steckdose oder einen Zigarettenanzünder, aber auch eine interne Stromquelle
wie eine Batterie oder ein Akku.
Die Erfindung wird anhand der beigefügten Figuren näher
erläutert.
Es zeigen:
1 eine erfindungsgemäße Telekommunikationsgeräthalterung
in einer Ansicht von schräg vorne;
2 den Saugnapf einer erfindungsgemäßen Telekommunikationsgeräthalterung
im Querschnitt vor dem Anpressen auf eine glatte Oberfläche und
3 den Saugnapf aus 2 nach
dem Anpressen auf eine glatte Oberfläche.
In 1 ist die erfindungsgemäße
Telekommunikationsgeräthalterung mit dem Saugnapf 1 in einer Ansicht
von schräg vorne gezeigt. Man erkennt die Saugscheibe 2, die jedoch
weitestgehend durch den Deckel 3 abgedeckt wird. Der Deckel 3
weist in der Mitte einen rohrförmigen Fortsatz 5 mit einer Ausnehmung
im Zentrum auf, durch die sich der Schaft 4 erstreckt, der wiederum mit
der Saugscheibe 2 in Verbindung steht. Vor dem Andrücken steht der
Schaft 4 relativ weit aus dem rohrförmigen Fortsatz 5 heraus,
so dass eine im unteren Bereich des Schaftes 4 angebrachte optische Markierung
erkennbar ist. Nach dem Andrücken des Schaftes 4 zur Festlegung der
Saugscheibe 2 an einer glatten Oberfläche steht der Schaft
4 nicht mehr oder nur noch wenig über den rohrförmigen Fortsatz
5 hinaus; eine optische Markierung ist dann nicht mehr erkennbar. Sobald
die Saugscheibe 2 beginnt, sich von der Oberfläche zu lösen,
hebt sich der mit der Saugscheibe 2 verbundene Schaft 4 an und
drückt sich aus dem rohrförmigen Fortsatz 5 heraus.
Lediglich angedeutet sind in der 1 die
Mittel 6 zur Befestigung des Telekommunikationsgerätes, die hier in
Form einer längeren Strebe mit einem Gelenk 7 vorliegen. Das Telekommunikationsgerät
kann im Bereich des Gelenkes 7 angebracht werden, um eine Verschwenkbarkeit
zu gewährleisten.
In 2 ist der Saugnapf 1 in einer
Schnittdarstellung in Seitenansicht dargestellt. Die eigentliche Saugscheibe
2 wird vom Deckel 3 abgedeckt, wobei der Deckel
3 einen rohrförmigen Fortsatz 5 aufweist, durch den sich
der Schaft 4, der wiederum mit der Saugscheibe 2 verbunden ist,
erstreckt. Am oberen Ende des Schaftes 4 befindet sich das Abschlusselement
9, darunter die zylindrische optische Markierung 10, eine Schraubenfeder
11 ist um den Schaft 4 angebracht. Die Schraubenfeder
11 stützt sich an ihrem unteren Ende an einen hierfür vorgesehenen
Bereich des Deckels 3 ab, während sie an ihrem oberen Ende an das
Abschlusselement 9 angrenzt. Durch Ausüben eines Drucks auf das Abschlusselement
9 wird der Schaft 4 und damit auch die Saugscheibe 2
gegen die Wirkung der Schraubenfeder 11 heruntergerückt. Dadurch wird
die Saugscheibe 2 an die glatte Oberfläche 8 angepresst.
Gleichzeitig bewirkt dies, dass sich optische Markierung 10 und Abschlusselement
9 in den Bereich des rohrförmigen Fortsatzes 5 hineinbewegen,
so dass zumindest die optische Markierung 10 durch den rohrförmigen
Fortsatz 5 verdeckt wird und nicht mehr von außen zu erkennen ist.
Die entsprechende Situation nach Andrücken des Saugnapfes
1 ist in 3 dargestellt. Es befindet sich nur
noch ein kleiner Zwischenraum zwischen Saugscheibe 2 und glatter Oberfläche
8; die optische Markierung 10 ist von außen nicht mehr zu
erkennen. Sobald nun Luft in den Bereich unterhalb der Saugscheibe 2 eindringt,
hebt sich der Schaft 4 an, wobei die Feder 11 das Abschlusselement
9 geringfügig nach oben drückt. Dabei wird die optische Markierung
10 wieder sichtbar, ähnlich wie es in 2
dargestellt ist. Der Benutzer erkennt entsprechend sofort, dass der Saugnapf
1 sich zu lösen beginnt, und kann durch erneutes Ausüben eines
Drucks auf das Abschlusselement 9 ein erneutes Andrücken an die Oberfläche
8 bewirken.