Die Erfindung betrifft ein Schild mit mindestens einer Halterung zur
Befestigung an einer Wand oder an einer Decke oder dergleichen oder mit einem Stehfuß
und mindestens einer Scheibe.
Bei denen aus dem Stand der Technik bekannten Schildern werden die
Scheiben häufig mit Schrauben an der Wand befestigt. Diese Art der Befestigung
ist nicht besonders schön und bedeutet außerdem einen ziemlich hohen Fertigungsaufwand.
Ferner kann es zum Bruch der Scheibe kommen.
Die Erfindung hat die Aufgabe, ein Schild bereitzustellen, bei dem
die oben genannten Nachteile zukünftig vermieden werden.
Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe mit einem Schild der
eingangs genannten Art, bei dem erfindungsgemäß die mindestens eine Halterung
oder der Stehfuß ein U-förmiges Profil zur Aufnahme der mindestens einen
Scheibe ist. Die mindestens eine Scheibe kann also in das U-förmige Profil
eingespannt werden, so dass sie nicht mehr mit Schrauben beispielsweise an einer
Wand befestigt werden muss. Stattdessen kann das U-förmige Profil an der Wand,
an einer Decke oder dergleichen befestigt werden. Ein unerwünschter Bruch bei
der Montage der Scheibe ist somit ausgeschlossen. Überdies ist das erfindungsgemäße
Schild ein ästhetisch ansprechender Gegenstand mit einem schlichten und eleganten
Ausdruck, bei dem Befestigungsschrauben in der Regel nicht sichtbar sind.
Zur sicheren Aufnahme der mindestens einen Scheibe in der mindestens
einen Halterung oder in dem Stehfuß, kann die Halterung oder der Stehfuß
zwei Nuten aufweisen.
Damit die beiden Nuten kaum wahrnehmbar sind, können sie eine
nur sehr geringe Tiefe aufweisen.
Wenn die beiden Nuten sehr dünne Ränder aufweisen, bilden
die einem Betrachter zugewandten Sichtflächen der mindestens einen Halterung
und der äußeren Scheibe eine mindestens nahezu bündige Oberfläche.
Zwischen den zwei Scheiben kann ein Papier, eine Folie oder dergleichen
als Informationsträger angeordnet sein. Somit kann der Informationsträger
ausgewechselt werden.
Zur unauffälligen Fixierung der mindestens einen Scheibe in der
mindestens einen Halterung oder mit dem Stehfuß kann die Scheibe mit mindestens
einer Madenschraube, die in der Halterung oder in dem Stehfuß einschraubbar
ist, befestigt werden.
Wenn die mindestens eine Madenschraube ein sich konisch verjüngendes
Ende aufweist, kann sie die mindestens eine Glasscheibe zum einen gegen den ihr
gegenüberliegenden Schenkel der mindestens einen U-förmigen Halterung
und zum anderen gegen die Ränder der Nuten pressen.
Zweckmäßigerweise ist die mindestens eine Halterung oder
der Stehfuß mit mindestens einer mit einem Innengewinde versehenen Durchgangsbohrung
ausgerüstet, in das die mindestens eine Madenschraube eingeschraubt werden
kann.
Um das Schild mit einem einzigen Schraubwerkzeug montieren zu können,
können Schrauben zur Befestigung der mindestens einen Halterung und die mindestens
eine Madenschraube dieselben Imbusabmessungen aufweist.
Damit das erfindungsgemäße Schild auch in öffentlichen
Räumen benutzt werden kann, kann die mindestens eine Scheibe aus einem Sicherheitsglas
hergestellt werden.
Nachfolgend werden verschiedene Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen
Schildes anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert.
Im Einzelnen zeigen:
1 eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform
des Schildes;
2 eine Seitenansicht auf das Schild aus 1;
3 eine Detailansicht aus 1;
4 eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform
des Schildes;
5 eine Seitenansicht auf das Schild aus 4.
Die 1 und 2
zeigen ein Schild 10 mit zwei Scheiben 11 und 12 und
einer U-förmigen Halterung 13.
Zwischen den beiden Scheiben 11 und 12 ist ein Informationsträger
24 angeordnet. Der Informationsträger 24 kann aus Papier,
einer Folie oder dergleichen hergestellt sein.
Die Halterung 13 weist zwei Nuten 20 und
21 auf, welche die beiden Scheiben 11 und 12 umgreifen.
Die beiden Nuten 20 und 21 weisen nur eine sehr geringe Tiefe
auf, so dass sie beim Betrachten des Schildes 10 kaum wahrnehmbar sind.
Ferner sind die beiden Nuten mit sehr dünnen
Rändern 22 und 23 versehen, so dass die einem Betrachter
zugewandten Sichtflächen der Halterung 20 und der äußeren
Scheibe 11 eine nahezu bündige Oberfläche bilden.
Die Halterung 13 ist mit einer ein Innengewinde aufweisenden
Durchgangsbohrung 30 versehen (siehe 3). In
die Durchgangsbohrung 30 ist eine Madenschraube 31 eingeschraubt
(siehe 2 und 3).
Die Madenschraube 31 weist ein sich konisch verjüngendes
Ende auf. Wenn die Madenschraube 31 in die Durchgangsbohrung
30 eingeschraubt wird, so drückt das konische Ende die beiden Scheiben
11 und 12 gegen den der Madenschraube 31 gegenüberliegenden
Schenkel der U-förmigen Halterung 13. Ferner drückt die Madenschraube
31 die Scheibe 11 gegen die Ränder 22 und
23. Auf diese Weise werden die beiden Scheiben 11 und
12 zuverlässig in der Halterung 13 fixiert.
Die 4 und 5
zeigen ein Schild 40 mit einer Halterung 41, in der zwei Scheiben
42 und 43 angeordnet sind. Die Scheiben 42 und
43 sind an ihrem Endbereich in die Halterung 41 eingespannt.
Die Halterung 41 weist zwei Durchgangsbohrungen
44 und 45 auf, in die Schrauben zur Befestigung der Halterung
41 an einer hier nicht näher dargestellten Wand eingeschraubt werden
können. Somit stehen die Schilder 42 und 43 fahnenartig von
der hier nicht näher dargestellten Wand in einen Raum hinein.
Die Halterung 41 weist zwei Nuten 46 und
47 zur Aufnahme der Scheiben 42 und 43 auf.
- 10
- Schild
- 11
- Scheibe
- 12
- Scheibe
- 13
- Halterung
- 20
- Nut
- 21
- Nut
- 22
- Rand
- 23
- Rand
- 24
- Informationsträger
- 30
- Durchgangsbohrung
- 31
- Madenschraube
- 40
- Schild
- 41
- Halterung
- 42
- Scheibe
- 43
- Scheibe
- 44
- Durchgangsbohrung
- 45
- Durchgangsbohrung
- 46
- Nut
- 47
- Nut