Informationsschild
Die Erfindung betrifft ein Informationsschild für die Wand-,
Tür- oder Bodenbefestigung, das vorzugsweise zur Objektbeschriftung vorgesehen
ist.
Es besteht im Wesentlichen aus einer die Information enthaltenden
Fläche und einem zugehörigem Trägerelement.
Stand der Technik
Als naheliegender Stand der Technik wird ein Informationsschild nach
dem deutschen Gebrauchsmuster G 89 10 055 angesehen.
Das darin beschriebene Schild ist insbesondere als Tür- oder
Wandschild ausgebildet. Hier ist eine informationstragende Fläche unter Eigenspannung
gewölbt in ein Trägerelement eingesetzt. Der aus Papier, Folie oder dgl.
bestehende Informationsträger ist zwischen zwei Flächen aus flexiblem
Material angeordnet und daher leicht auswechselbar. Die Wiederausdehnung der gewölbten
Flächen zu ebenen Flächen wird durch die konstruktiven Merkmale des Trägerelements
verhindert.
Das Trägerelement ist durch ein Aluminium-Strangpressprofil gebildet,
das seitliche abgekröpfte Führungsstege aufweist, zwischen denen die gewölbten
Flächen durch Eigenspannung angeordnet sind.
Dieses Konstruktionsprinzip erscheint praxistauglich. Allerdings wird
die rückwandige vollflächige Ausbildung des Trägerelements als nachteilig,
weil zu materialintensiv, angesehen. Ob ein Strangpressprofil in der gewünschten
Form zur Verfügung steht, darf bezweifelt werden.
Nachteilig ist auch, dass das Trägerelement beim Betrachten des
Informationsschildes von schräg oben oder unten sichtbar ist. Da dies offensichtlich
nicht gewollt ist, sind Abdeckungen vorgesehen, die das Schild insgesamt verteuern.
Es wäre daher wünschenswert, ein Informationsschild für
die Wand-, Tür- oder auch Bodenbefestigung zur Verfügung zu haben, das
die beschriebenen Nachteile nicht aufweist und das darüber hinaus mit extrem
geringem Material- und Fertigungsaufwand herstellbar ist.
Aufgabenstellung
Die erfindungsgemäße Aufgabenstellung ist in der Entwicklung
eines Informationsschildes zu sehen, dass aus möglichst wenig Bauteilen zusammengesetzt
ist, wobei das grundsätzliche Funktionsprinzip des Standes der Technik, nämlich
das Verlagern von gewölbten Flächen durch Eigenspannung in einem Trägerelement,
beibehalten werden soll. Das zu entwickelnde Schild soll ohne deckel- bzw. bodenseitige
Abdeckungen auskommen. Trotzdem soll das Trägerelement beim Betrachten des
Informationsschildes von schräg oben oder unten innerhalb eines definierten
Winkelbereiches nicht zu sehen sein.
Die Lösung der Aufgabenstellung ist im Schutzanspruch 1 angegeben.
Die untergeordneten Ansprüche enthalten zweckmäßige
Ausgestaltungen des Selben.
Ein zur Objektbeschriftung geeignetes Informationsschild besteht nach
Maßgabe der Erfindung aus einer wand- bzw. türseitig montierbaren Grundplatte
mit seitlich fest angeordneten Spannstiften. Die Spannstift stehen dabei vorzugsweise
parallel zueinander. Sie sind als längsgeschlitzte Rohre ausgebildet, in die
wenigstens eine, die Information tragende, Scheibe unter Vorspannung eingesetzt
ist.
Die Systemachsen der Schlitzöffnungen bilden zur Grundplatte
einen definierten spitzen Winkel. Die Größe des Winkels bestimmt die Wölbung
der Informationsscheibe. Der Betrag der Vorspannung der Informationsscheibe ist
durch deren Breite und das Abstandsmaß der Spannstifte festgelegt, was letztlich
auch die Wölbung mitbestimmt. Das erfindungsgemäße Informationsschild
ist von oben und unten nicht gedeckelt und von daher einsehbar. Aus Designgründen
und im Hinblick auf minimalen Materialeinsatz erstreckt sich die Grundplatte in
ihrer Breite nicht über die Gesamtlänge der Spannstifte.
Sie ist vorteihaft mittig zwischen den Spannstiften angeordnet und
weist nur eine solche Breite auf, dass sie bei Betrachtung von oben und/oder unten
in einem festzulegenden Winkel unter Wahrung der Stabilität der Gesamtvorrichtung
nicht sichtbar ist. Die Öffnungen an den Enden der Spannstifte können
durch geeignete Mittel, beispielsweise Kunststoffkappen, verschlossen werden.
Ein Informationsschild mit bodenseitiger Befestigung kann durch verlängerte
Ausführung der Spannstifte in Richtung Boden gebildet werden.
Weitere technische Mittel, wie etwa die Anordnung einer Beleuchtungseinrichtung,
sind ohne Weiteres einsetzbar.
Denkbar wäre auch eine Ausführung, bei der die an der Grundplatte
befindlichen Spannstifte in einem sich nach oben hin öffnenden Winkel zueinander
stehen, wobei die Informationsscheibe entsprechend angepasst ist.
Ausführungsbeispiel
Im nachfolgenden Ausführungsbeispiel ist ein Informationsschild
für die Wand- bzw. Türmontage an Hand von Zeichnungen näher erläutert.
Die Darstellungen zeigen eine Draufsicht in 1
und eine Ansicht von der Rück- bzw. Wandseite aus in 2.
Die verwendeten Bezugszeichen bedeuten:
- 1
- Grundplatte,
- 2
- Spannstift,
- 3
- Schlitzöffnung,
- 4
- Informationsscheibe,
- 5
- Langloch.
An den gegenüberliegenden Seiten der Grundplatte 1 ist
jeweils ein Spannstift 2, vorzugsweise durch Verschweißen, fest angeordnet.
Die Spannstifte 2, ausgebildet als längsgeschlitzte Rohre, stehen
somit im Wesentlichen parallel zueinander.
Die gedachten Systemachsen der Schlitzöffnungen 3 bilden
zur Grundplatte 1 einen spitzen Winkel definierter Größe. In
die Schlitzöffnungen 3 ist die Informationsscheibe 4 unter
Vorspannung und beabsichtigter Aufwölbung eingesetzt.
Die Informationsscheibe 4 ist im gewählten Beispiel
aus zwei flexiblen Klarsichtscheiben aus Kunststoff mit dazwischen angeordneter
Papiereinlage als eigentlicher Informationsträger zusammengesetzt, wobei durchaus
auch andere Ausgestaltungen möglich sind.
Die Wölbung der Informationsscheibe 4 ist über
die Stellung der Schlitzöffnungen 3 zur Grundplatte 1 voreinstellbar.
Die Vorspannung und auch das Maß der Wölbung ergeben sich aus dem Verhältnis
von Breite der Informationsscheibe 4 und Spannstiftabstand. Die Breite
der Grundplatte 1 ist so gewählt, dass sie bei Betrachtung von oben
und/oder unten in einem bestimmten Winkel unter Wahrung der Stabilität der
Gesamtvorrichtung nicht sichtbar ist. Sie entspricht daher nicht der Gesamtlänge
der Spannstifte 2. Weiterhin besitzt die Grundplatte 1 Vorkehrungen
für die Wand- bzw. Türbefestigung, beispielsweise Langlöcher
5 mit rechtwinkliger Ausrichtung.
Vorzugsweise sind die Öffnungen an den Enden der Spannstifte
2 mittels Kunststoffkappen verschlossen.