Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schutz einer Pumpe gemäß
dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Insbesondere bei spanenden Bearbeitungsmaschinen wird ein verwendeter
Kühlschmierstoff häufig mit Feststoff-Partikeln wie Spänen, Schleifstaub
und Schleifscheibenabrieb (z. B. Korund- oder Siliciumkarbid-Partikel) verunreinigt
und diese Verunreinigungen gelangen bei einem Rücktransport des Kühlschmierstoffs
in einen Vorratsbehälter für den Kühlschmierstoff mit diesem in den
Vorratsbehälter. Dort setzen sich die Partikel nahe eines Bodens des Behälters
– also in einem Bodenbereich – ab.
Da ein Ansaugrohr einer Pumpe für den Kühlschmierstoff in
der Regel nahe des Behälterbodens mit einer Ansaugöffnung für den
Kühlschmierstoff endet, werden mit der Flüssigkeit auch zumindest einige
der abgesetzten Partikel angesaugt, welche z. B. aufgrund ihres abrasiven Charakters
die Pumpe schädigen können. Aus diesem Grund soll die Pumpe vor einem
Ansaugen der Partikel geschützt werden. Bisher wurde versucht, dieses Problem
durch ein schräges Anschneiden des Ansaugrohres, so dass sich eine schräg
zum Behälterboden ausgerichtete Ansaugöffnung ergibt, zu verringern, was
sich jedoch als nicht effektiv genug herausgestellt hat.
Gattungsgemäße Schutzvorrichtungen für die Pumpe sind
allgemein bekannt. So beschreibt die DE
10 2005 006 461 B3 einen Schutztopf für ein Ansaugrohr einer Kühlschmierstoffpumpe,
mit einer geschlossenen Umfangswand. Das Ansaugrohr ragt dabei bis in eine Nähe
eines Topfbodens in den Schutztopf hinein, so dass der Kühlschmierstoff von
oben in den Topf gesaugt wird. Nachteilig ist jedoch hierbei, dass der Schutztopf
von einer hohen Schicht des Kühlschmierstoffs überschichtet sein muss,
da aufgrund einer sonst auftretenden Strudelbildung an einer Oberfläche des
Kühlschmierstoffs Luft angesaugt wird. Zudem wird eine Ansaugströmung
in das Ansaugrohr mittels des Schutztopfes um 180° umgelenkt, was einen Druck
im Ansaugrohr negativ beeinflusst. Weiterhin nachteilig ist auch, dass, da sich
eine Eintrittsöffnung (oder z. B. ein oberer, offener Rand) des Kühlschmierstoffes
in großer Höhe befindet, ein großes Gesamtvolumen an Kühlschmierstoff
benötigt wird. Außerdem ergibt sich ein Reinigungsbedarf des Schutztopfes,
da sich Partikel die in den Topf eingetragen werden an dessen Boden sammeln.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Schutzvorrichtung
anzugeben, welche die oben genannten Nachteile zu verhindern oder zumindest zu reduzieren.
Dabei ist die Vorrichtung zum Schutz der Pumpe vor einem Einsaugen
von in einer einzusaugenden Flüssigkeit, insbesondere einem Kühlschmierstoff
und dergleichen, befindlichen Feststoff-Partikeln, beispielsweise Späne, Staub
und/oder Abrieb, wie z. B. Korund, Silciumkarbid und dergleichen, vorgesehen und
ausgebildet. Der Schutzvorrichtung ist eine innere Ansaugöffnung eines in einem
Bodenbereich eines Flüssigkeitsbehälters, z. B. dem Kühlschmierstoffbehälter,
angeordneten Ansaugrohrs der Pumpe zugeordnet, und sie umfasst zumindest einen oberen
Teil, welcher eine Unterkante der inneren Ansaugöffnung umfasst, einen unteren
Teil und einen dazwischen angeordneten mittleren Teil. Dabei und im Folgenden bezeichnet
innere Ansaugöffnung eine Öffnung im Ansaugrohr, durch welche die angesaugte
Flüssigkeit in das Ansaugrohr eintritt, also insbesondere ein offenes Rohrende
oder eine Öffnung im Ansaugrohr, z. B. ein Loch, ein Fenster oder dergleichen.
Zudem können mehrere innere Ansaugöffnungen vorgesehen sein, z. B. zwei,
drei, vier, fünf, sechs und so weiter.
Die oben genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst, wobei die Schutzvorrichtung durch zumindest eine äußere
Ansaugöffnung im mittleren Teil der Schutzvorrichtung zum Ansaugen der Flüssigkeit
im Wesentlichen aus einer mittleren und/oder oberen Umgebung des mittleren bzw.
oberen Teils der Schutzvorrichtung gekennzeichnet ist. Es wird somit also in einer
äußeren Umgebung der Schutzvorrichtung eine im Wesentlichen horizontale
Ansaugströmung und/oder eine Ansaugströmung schräg von unten, also
auch aus einem dem Bodenbereich des Flüssigkeitsbehälters nahen Bereich,
und/oder eine Ansaugströmung schräg von oben, also auch aus der oberen
Umgebung, was auch Bereiche oberhalb des oberen Teils umfasst, erzeugt.
Feststoff-Partikel z. B. aus einer Sedimentschicht am Boden des Flüssigkeitsbehälters
werden somit nicht oder nur in geringen Mengen angesaugt. Zudem wird keine Luft
angesaugt (es bilden sich keine Luftkegel) und eine minimale Füllhöhe
des Flüssigkeitsbehälters ist reduziert.
Dabei können auch mehrere äußere Ansaugöffnungen
vorgesehen sein, z. B. zwei, drei, vier, fünf, sechs und so weiter.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der auf
Anspruch 1 rückbezogenen Unteransprüche. Dabei verwendete Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die
Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin; sie sind nicht als ein Verzicht auf
die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für
die Merkmalskombinationen der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Des Weiteren ist im Hinblick auf eine Auslegung der Ansprüche bei einer näheren
Konkretisierung eines Merkmals in einem nachgeordneten Anspruch davon auszugehen,
dass eine derartige Beschränkung in den jeweils vorangehenden Ansprüchen
nicht vorhanden ist.
Vorteilhafterweise hat die äußere Ansaugöffnung einen
großen Durchmesser, wodurch sich eine geringe Strömungsgeschwindigkeit
ergibt. Der Durchmesser der Ansaugöffnung ist dabei variabel gestaltbar, um
so eine optimale Strömungsgeschwindigkeit – abhängig vom Wirkprinzip
und den Leistungsdaten der Pumpe – zu erreichen. Damit kann die optimale
Durchströmung der beispielsweise hohlkugelartig ausgebildeten Schutzvorrichtung
beeinflusst werden.
Bevorzugt ist die Schutzvorrichtung als ein im Wesentlichen innen
abgerundeter Hohlkörper ausgeführt. Hierdurch wird ein gleichmäßigerer
Strömungsverlauf im Inneren des Hohlkörpers gewährleistet, so dass
sich nicht sedimentierbare Feststoff-Partikel gleichmäßig in der Flüssigkeit
verteilen. Ein gleichmäßiger Strömungsverlauf kann durch Leitbleche
oder ähnliches innerhalb des Hohlkörpers bestimmt werden.
Besonders bevorzugt ist der Hohlkörper eine Kugel. Weiterhin
besonders bevorzugt ist die innere Ansaugöffnung zumindest teilweise in die
Kugel eingeführt, wobei die äußere Ansaugöffnung mit einem Winkel
zu einer Kugelwand angeordnet ist. Die Unterkante der inneren Ansaugöffnung
kann dabei mit einer inneren Wand der Kugel im Wesentlichen abschließen oder
in einen Innenraum der Kugel zumindest teilweise hineinragen. Eine Anordnung der
äußeren Ansaugöffnung kann so beschrieben werden, dass eine zur äußeren
Ansaugöffnung senkrecht orientierte Achse nicht durch einen Mittelpunkt der
Kugel führt. Insbesondere ist die äußere Ansaugöffnung so angeordnet,
dass die Flüssigkeit oberhalb eines tiefsten Punktes des Kugelinnenraumes eintritt,
so dass sich im Bereich des tiefsten Punktes des Kugelinnenraumes Feststoff-Partikel
aufgrund einer reduzierten Strömung absetzen. Generell soll eine gleichmäßige
Durchströmung der Schutzvorrichtung gewährleistet werden, damit sich keine
Feststoffpartikel separieren oder ablagern können. Das Absetzen von Partikeln
aufgrund einer reduzierten Strömung soll durch eine optimale Gestaltung der
Schutzvorrichtung vermieden werden. Zudem kann die äußere Ansaugöffnung
so angeordnet sein, dass die angesaugte Flüssigkeit in einem von 90° abweichenden
Winkel auf die der äußeren Ansaugöffnung gegenüberliegende innere
Seitenwand der Kugel trifft, was eine gleichmäßigere Strömung bewirkt.
Bevorzugt umfasst der untere Teil zumindest eine erste Fläche,
deren Durchmesser größer als ein Durchmesser der inneren Ansaugöffnung
ist. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Ansaugströmung nicht aus einem
direkt unterhalb der inneren Ansaugöffnung befindlichen Bodenbereich kommt,
sondern die Flüssigkeit stattdessen aus einer mittleren und/oder oberen Umgebung
des mittleren bzw. oberen Teils der Schutzvorrichtung angesaugt wird und/oder aus
dem, dem Bodenbereich des Flüssigkeitsbehälters nahen Bereich (also von
schräg unten kommend).
Besonders bevorzugt ist die erste Fläche mittels des mittleren
Teils mit einem die innere Ansaugöffnung umfassenden Endes des Ansaugrohres
verbunden oder verbindbar. Danach kann der mittlere Teil durch Verbindungsmittel
gebildet sein, z. B. Streben oder dergleichen. Dabei kann das oder jedes Verbindungsmittel
mit der ersten Fläche und/oder dem Ansaugrohr verbunden oder verbindbar sein,
z. B. verschweißt, verklebt, vernietet, verschraubt, geklemmt, gesteckt, verhakt
und dergleichen, oder es kann ein integraler Bestandteil der ersten Fläche
und/oder des Ansaugrohres sein, z. B. ausgestanzt und herausgebogen.
Besonders bevorzugt umfasst die Schutzvorrichtung zumindest eine zweite
Fläche als Bestandteil des oberen Teils, deren Durchmesser größer
als der Durchmesser der inneren Ansaugöffnung ist und welche mittels des mittleren
Teils mit der ersten Fläche verbunden oder verbindbar ist, z. B. verschweißt,
verklebt, vernietet, verschraubt, geklemmt, gesteckt, verhakt und dergleichen. Zudem
kann der mittlere Teil Bestandteil der ersten oder zweiten Fläche sein, z.
B. aus dieser ausgestanzt und herausgebogen.
Weiterhin besonders bevorzugt umfasst die Schutzvorrichtung zumindest
eine dritte Fläche, welche beabstandet, insbesondere parallel oder zumindest
im Wesentlichen parallel beabstandet zur ersten Fläche ist. Die dritte Fläche
ist dabei auf einer der zweiten Fläche gegenüberliegenden Seite der ersten
Fläche, also unterhalb der ersten Fläche, angeordnet.
Insbesondere umfasst die erste Fläche zumindest eine erste und
eine zweite Durchlassöffnung, derart, dass im Betrieb für zumindest einen
Teil der Flüssigkeit eine Strömung durch die erste Durchlassöffnung
aus einem ersten Raum zwischen der ersten und dritten Fläche in einen zweiten
Raum zwischen der ersten und zweiten Fläche ermöglicht ist und wobei im
Betrieb für zumindest einen weiteren Teil der Flüssigkeit eine Strömung
durch die zweite Durchlassöffnung aus dem zweiten Raum in den ersten Raum ermöglicht
ist, so dass Feststoff-Partikel vom zweiten in den ersten Raum transportiert werden.
Hierdurch werden in den zweiten Raum eingetragene Feststoff-Partikel aus diesem
entfernt, wodurch sich ein Wartungs- und Reinigungsaufwand reduziert.
Dabei kann die erste und/oder zweite Durchlassöffnung zudem einen
Strömungsrichter umfassen, beispielsweise eine Platte. So ist z. B. mittels
unvollständigem Stanzen der ersten und/oder zweiten Durchlassöffnung und
Aufbiegen eines verbleibenden Stanzstückes, z. B. der Platte, in Richtung des
zweiten Raumes ein solcher Strömungsrichter einfach und preiswert erzeugbar.
Bevorzugt umfasst die Schutzvorrichtung zumindest einen Abstandshalter
zur Beabstandung des unteren Teils der Schutzvorrichtung vom Bodenbereich des Flüssigkeitsbehälters.
Dieser kann mit der Schutzvorrichtung verbunden oder verbindbar sein, z. B. verschweißt,
verklebt, vernietet, verschraubt, geklemmt, gesteckt, verhakt und dergleichen. Mittels
des Abstandshalters wird ein vorgegebener oder vorgebbarer Abstand zum Boden gewährleistet,
was eine Montage und/oder Justierung vereinfacht.
Weiterhin bevorzugt umfasst die Schutzvorrichtung ein sich in Richtung
auf die erste Ansaugöffnung aufweitendes kegelstumpfformiges Ende des Ansaugrohres.
Hierdurch ergibt sich eine geringe Eintrittsgeschwindigkeit der Flüssigkeit,
so dass Feststoff-Partikel sedimentieren.
Besonders bevorzugt hat zumindest die erste Fläche, die zweite
Fläche und/oder die dritte Fläche einen kreisförmigen Umriss. Dabei
kann z. B. die innere Ansaugöffnung parallel zur ersten, zweiten und/oder dritten
Fläche angeordnet sein. Des Weiteren kann sich die innere Ansaugöffnung
auf einer senkrecht auf einem Mittelpunkt zumindest einer der Flächen stehenden
Achse befinden. Insbesondere kann die dritte Fläche kleiner als die erste Fläche
sein. Somit gelangen Feststoff-Partikel, welche über einen Rand der dritten
Fläche in Richtung Boden abrieseln, nicht wieder in den Ansaugstrom.
Bevorzugt ist einem Innenraum des Ansaugrohres ein Partikelabscheider
zugeordnet. Hierdurch wird eine weitere Verbesserung des Schutzes der Pumpe erreicht,
da Feststoff-Partikel, welche in den Rohrinnenraum gelangt sind, vor einem Erreichen
der Pumpe aus dem Flüssigkeitsstrom entfernt werden. Dabei kann der Partikelabscheider
aktiv angetrieben oder als passiver Partikelabscheider ausgebildet sein. Besonders
bevorzugt umfasst ein Zentrifugalreiniger z. B. ein steiles Gewinde auf einer Innenseite
des Rohres oder Leitröhren im Innenraum des Rohres zur Erzeugung eines Dralls
der Flüssigkeit in Strömungsrichtung.
Besonders bevorzugt umfasst das Ansaugrohr zumindest ein dem Zentrifugalreiniger
zugeordnetes Auslassloch zum Auslass von Feststoff-Partikeln aus dem Innenraum.
Z. B. ist das Auslassloch oberhalb des Zentrifugalreinigers angeordnet, so dass
Feststoff-Partikel aus dem Rohrinnenraum heraus zentrifugiert werden.
Besonders bevorzugt umfasst die Schutzvorrichtung zumindest ein das
Ansaugrohr zumindest im Bereich des Auslassloches zumindest teilweise umfassendes
Hüllrohr. Hierdurch ist, insbesondere wenn ein Hüllraum zwischen Ansaugrohr
und Hüllrohr gering bemessen ist, ein vorteilhafter Ansaugwiderstand gewährleistet,
so dass mittels des Zentrifugalreinigers aus dem Rohrinnenraum herauszentrifugierte
Feststoff-Partikel abgebremst und nach unten abgeleitet werden. Dabei kann vorteilhafterweise
ein Ableitkanal mit dem Hüllraum korrespondierend vorgesehen sein, durch welchen
die Feststoff-Partikel in den Bodenbereich abrieseln können ohne in den Ansaugstrom
zu gelangen.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand
der Zeichnung näher erläutert. Einander entsprechende Gegenstände
oder Elemente sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Dabei
ist das oder jedes Ausführungsbeispiel nicht als Einschränkung der Erfindung
zu verstehen. Vielmehr sind im Rahmen der vorliegenden Offenbarung zahlreiche Abänderungen
und Modifikationen möglich, insbesondere solche Varianten, Elemente und Kombinationen
und/oder Materialien, die zum Beispiel durch Kombination oder Abwandlung von einzelnen
in Verbindung mit den im allgemeinen oder speziellen Beschreibungsteil beschriebenen
sowie in den Ansprüchen und/oder der Zeichnung enthaltenen Merkmalen bzw. Elementen
für den Fachmann im Hinblick auf die Lösung der Aufgabe entnehmbar sind
und durch kombinierbare Merkmale zu einem neuen Gegenstand führen.
Darin zeigen
1 eine schematische Darstellung unterschiedlicher Ausführungsformen
eines Ansaugrohrs einer Pumpe mit und ohne eine Schutzvorrichtung gemäß
dem Stand der Technik,
2 eine perspektivische Darstellung einer kugelförmigen
Schutzvorrichtung im montierten Zustand gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung,
3 eine weitere perspektivische Darstellung der kugelförmigen
Schutzvorrichtung gemäß 2 im nicht montierten
Zustand,
4 eine schematische Darstellung einer alternativen
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung,
5 eine weitere alternative Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung mit einer ersten Fläche, in schematischer
Darstellung sowie in schematischer, perspektivischer Darstellung,
6 eine weitere alternative Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung mit einer ersten und einer zweiten
Fläche, in schematischer Darstellung sowie in schematischer, perspektivischer
Darstellung,
7 eine schematische Darstellung einer zusätzlichen
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung mit einer
dritten Fläche und
8 eine schematische Darstellung einer zusätzlichen
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung gemäß
7.
1 zeigt eine schematische Darstellung unterschiedlicher
Ausführungsformen eines Ansaugrohrs 10 einer nicht dargestellten Pumpe,
insbesondere einer Kühlschmierstoffpumpe, gemäß dem Stand der Technik.
Dabei umfasst das Ansaugrohr 10, welches einen Durchmesser d hat, an seinem
unteren Ende 12 eine innere Ansaugöffnung 14, wobei die Ansaugöffnung
14 der in 1 mit I bezeichneten Ausführungsform
in Richtung eines Bodens 16 eines Flüssigkeitsvorratsbehälters
18, auf welchem sich eine Sedimentschicht 20 aus Feststoff-Partikeln
22 befindet, orientiert ist. Dabei ist ein Abstand einer Unterkante
24 der inneren Ansaugöffnung 14 zu einer Sedimentschicht-Oberfläche
26 mit H bezeichnet. Ein Pumpensog 28 bedingt eine im Wesentlichen
senkrechte Ansaugströmung 30 aus einem Bodenbereich 32 unterhalb
der inneren Ansaugöffnung 14.
Das in der in 1 mit II bezeichneten Ausführungsform
dargestellte Ansaugrohr 10 entspricht im Wesentlichen demjenigen der in
1 mit I bezeichneten Ausführungsform, ist jedoch
an seinem unteren Ende 12 schräg geschnitten, so dass die innere Ansaugöffnung
14 geneigt zum Boden 16 des Flüssigkeitsvorratsbehälters
18 orientiert ist. Hierdurch ergibt sich eine schräg von unten kommende,
erste Ansaugströmung 32 sowie eine horizontale Ansaugströmung
34.
In der in 1 mit III bezeichneten Ausführungsform
ist das untere Ende 12 des Ansaugrohrs 10, welches dem Ansaugrohr
10 der in 1 mit II bezeichneten Ausführungsform
entspricht, in einem Schutztopf 36 angeordnet, so dass sich die innere
Ansaugöffnung 14 deutlich unterhalb einer sich in einer Höhe
M über dem Boden 16 befindenden Schutztopf-Oberkante 38 befindet.
Der Schutztopf 36 ist vom Boden 16 mittels eines Abstandshalters
40 beabstandet und der Abstand mit F bezeichnet. Die Flüssigkeit
44 wird von oben in den Schutztopf 36 gesogen (zweite Ansaugströmung
46a, 46b) so dass Luft angesaugt wird und sich ein Luftkegel
48a, 48b von einer Flüssigkeitsoberfläche
50 bis zur inneren Ansaugöffnung 14 ausbilden kann.
2 zeigt eine perspektivische Darstellung einer kugelförmigen
Schutzvorrichtung 51 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung
im montierten Zustand mit einem Ansaugrohr 10 gemäß der in
1 mit II bezeichneten Ausführungsform. Dabei umfasst
die Schutzvorrichtung 51 einen oberen Teil 51a und einen unteren
Teil 51b, sowie einen dazwischen befindlichen mittleren Teil
51c.
Das Ansaugrohr 10 ragt durch einen Führungsring
52 der kugelförmigen Schutzvorrichtung 51 mit seinem unteren
Ende 12 teilweise in einen Kugelinnenraum 54. Kugelförmige
Schutzvorrichtung 51 und Ansaugrohr 10 sind mittels eines Klemmrings
56 miteinander verbunden. Die kugelförmige Schutzvorrichtung
51 weist in einem Umfangsbereich 58 im mittleren Teil
51c eine äußere Ansaugöffnung 60 mit einem Ansaugstutzen
62 auf. Aufgrund der Orientierung des Ansaugstutzens 62 ist die
äußere Ansaugöffnung 60 mit einem Winkel zu einer Kugelwand
64 angeordnet, also eine senkrecht zu einer Fläche der äußeren
Ansaugöffnung 60 angeordnete Achse verläuft nicht durch einen
Mittelpunkt des Kugelinnenraums 54. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
umfasst das Ansaugrohr 10 ein Gewinde 66 zur Montage, z. B. an
der Pumpe, einem weiteren Rohr oder dergleichen.
3 zeigt eine weitere perspektivische Darstellung der
kugelförmigen Schutzvorrichtung 51 gemäß 2,
jedoch im nicht montierten Zustand.
Alternativ zu der in 2 und
3 dargestellten kugelförmigen Schutzvorrichtung
51 kann die äußere Ansaugöffnung 60 ohne Ansaugstutzen
62 ausgebildet sein. Zudem oder alternativ kann die kugelförmige Schutzvorrichtung
51 ohne Führungsring 52 ausgebildet sein.
4 zeigt eine schematische Darstellung einer alternativen
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung
51, wobei die Schutzvorrichtung 51 integraler Bestandteil des
Ansaugrohres 10 ist. Die innere Ansaugöffnung 14 bildet die
im mittleren Teil 51c angeordnete äußere Ansaugöffnung
60. Eine erste Fläche 68 begrenzt die Ansaugöffnung
60 und bildet zudem den unteren Teil 51b der Schutzvorrichtung
51. Hierdurch wird ein Ansaugen der Flüssigkeit 44 (in
1 dargestellt) im Wesentlichen aus einer mittleren
und/oder oberen Umgebung 70, 72 des mittleren bzw. oberen Teils
51a, 51c der Schutzvorrichtung 51 erreicht, bei diesem
Ausführungsbeispiel durch Pfeil 74 dargestellt.
5 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung 51 in schematischer Darstellung
(linke Seite) sowie in schematischer, perspektivischer Darstellung (rechte Seite),
welche im Wesentlichen der in 4 dargestellten entspricht,
wobei jedoch ein Durchmesser der ersten Fläche 68
größer als ein Durchmesser der inneren Ansaugöffnung 14
ist.
Das untere Ende 12 des Ansaugrohres 10 ist mittels
des mittleren Teils 51c der Schutzvorrichtung 51 mit der ersten
Fläche 68 verbunden und diese damit von der inneren Ansaugöffnung
14 beabstandet, wobei der mittlere Teil 51c im dargestellten Ausführungsbeispiel
Stege 76, 78, 79 umfasst. Bei der perspektivischen Darstellung
(rechte Seite) dieser Ausführungsform ist eine Verbindung des mittleren Bereichs
51c, hier Stege 76, 78, 79 mit abgewinkelten
Auflageflächen 84, 86, 88, 90, mit einer
Oberseite 84 der ersten Fläche 92 (z. B. mittels Verschweißen
oder dergleichen) gut erkennbar.
Zudem kann die Schutzvorrichtung mittels eines Abstandshalters
40 vom Boden beabstandet sein, wie in der schematischen Darstellung (linke
Seite) gezeigt.
6 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung 51 in schematischer Darstellung
(linke Seite) sowie in schematischer, perspektivischer Darstellung (rechte Seite),
welche im Wesentlichen der in 5 beschriebenen entspricht,
wobei jedoch eine zweite Fläche 82 ein Bestandteil des oberen Teils
51a der Schutzvorrichtung 51 ist. Diese zweite Fläche
82 ist mittels des mittleren Teils 51c, hier wiederum als Stege
76, 78, 80, 84 dargestellt, mit der ersten Fläche
68 verbunden und beabstandet (Abstand Y). In der dargestellten Ausführungsform
haben erste und zweite Fläche 68, 82 einen gleichen Durchmesser
D.
In der schematischen, perspektivischen Darstellung (rechte Seite)
der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung
51 ist zusätzlich dargestellt, dass das untere Ende 12 des
Ansaugrohres 10 in Richtung auf die innere Ansaugöffnung
14 kegelstumpfförmig aufgeweitet (kegelstumpfförmiges Ende
93) ist, so dass ein Innendom 94 resultiert.
7 zeigt eine schematische Darstellung einer zusätzlichen
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung
51, welche im Wesentlichen der in 6 dargestellten
entspricht, bei welcher jedoch zusätzlich eine dritte Fläche
96 unterhalb der ersten Fläche 68, parallel zu dieser
68 angeordnet ist; dabei ist die dritte Fläche 96 kleiner
als die erste Fläche 68. Zwischen erster und dritter Fläche
68, 96 befindet sich ein erster Raum 98 und zwischen
erster und zweiter Fläche 68, 82 befindet sich ein zweiter
Raum 100.
Die erste Fläche 68 umfasst zwei erste Durchlassöffnungen
102, 104 und zwei zweite Durchlassöffnungen 106,
108, zwischen erstem und zweitem Raum 98, 100. Die Durchlassöffnungen
102, 104, 106, 108 sind dabei symmetrisch zu
einer Mittelachse As angeordnet, so dass auf jeder Seite der Mittelachse je eine
erste und eine zweite Durchlassöffnung 102, 104,
106, 108 liegen.
Jeder der Durchlassöffnungen 102, 104,
106, 108 ist ein Strömungsrichter 110,
112, 114, 116, hier eine Klappe 110a,
112a, 114a, 116a, zugeordnet, mittels welcher eine Öffnungsrichtung
der Durchlassöffnung bestimmt ist. Dabei sind die ersten Strömungsrichter
110, 112 in Richtung der Mittelachse As geöffnet und zweiter
und dritter Strömungsrichter 114, 116 in die entgegengesetzte
Richtung. Hierdurch ist gewährleistet, dass im Betrieb der mit der Schutzvorrichtung
51 verbundenen Pumpe zumindest ein Teil der angesaugten Flüssigkeit
durch die zweite Durchlassöffnung 106, 108 aus dem zweiten
Raum 100 in den ersten Raum 98 strömt – erste Strömung
118, 120 – und Feststoff-Partikel 22, die aus
der Flüssigkeit 44 (dargestellt in 1)
im Innendom 94 sedimentieren mit der ersten Strömung 118,
120 in den ersten Raum 98 gelangen. Mittels der ersten Durchlassöffnung
102, 104 strömt zumindest ein weiterer Teil der Flüssigkeit
44 (dargestellt in 1) aus dem ersten in den
zweiten Raum 98, 100 – zweite Strömung 120
–, so dass eine Transportströmung 126, 128 in Richtung
eines äußeren Umfangs der dritten Fläche 96 – dritter
Außenumfang 130 – die Feststoff-Partikel 22 bewegt.
Beim Überschreiten des dritten Außenumfangs 130 sinken die Feststoff-Partikel
22 in Richtung Boden 16 (dargestellt in 1)
ab. Aufgrund des kleineren Durchmessers der dritten Fläche 96 reißt
die horizontale Ansaugströmung 34 die absinkenden Feststoff-Partikel
22 nicht wieder mit.
Wie dargestellt kann die zweite Fläche 82 zumindest
in einem Randbereich 131 nahe ihres äußeren Umfangs –
zweiter Außenumfang 132 – in eine Aufwärtsrichtung gewölbt
sein, so dass sich ein vergrößerter Abstand zwischen zweitem Außenumfang
132 und einem äußeren Umfang der ersten Fläche
68 – erster Außenumfang 134 – ergibt, insbesondere
im Vergleich mit einem Abstand zwischen erster und zweiter Fläche
66, 82 nahe des Innendomes 94. Hierdurch kann beispielsweise
Flüssigkeit 44 auch aus der oberen Umgebung 72 des oberen
Teils 51a der Ansaugvorrichtung 51 angesaugt werden.
8 zeigt eine schematische Darstellung einer zusätzlichen
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung gemäß
7, welche zusätzlich in einem Innenraum des Ansaugrohrs
– Ansaugrohrinnenraum 136 – einen Partikelabscheider
138, hier einen Zentrifugalreiniger 140 mit einem steilen Innengewinde
142, umfasst. Oberhalb des Zentrifugalreinigers 140 befindet sich
eine Anzahl von z. B. als Bohrung, Stanzloch, Auslassung bei einer Herstellung des
Ansaugrohres 10 oder dergleichen realisierten Auslasslöchern
146, 148, 150, 152, 154. Ein mit dem
Ansaugrohr 10 koaxiales Hüllrohr 156
umschließt einen Abschnitt 158 des Ansaugrohrs
10 und ist in einem oberen Hüllrohrbereich 160 oberhalb der
Auslasslöcher 146 bis 154 gegen das Ansaugrohr
10 abgedichtet. Ein Abstand zwischen Ansaugrohr 10 und Hüllrohr
156 ist dabei gering. Feststoff-Partikel 22 (in 7
dargestellt) verhalten sich beim Betrieb des Zentrifugalreinigers 140 träge
und verlassen das Ansaugrohr 10 durch die Auslasslöcher
146 bis 154, werden spätestens an einer Hüllrohr-Innenwand
162 abgebremst, sinken nach unten und verlassen das Hüllrohr
156, insbesondere einen Hüllraum 163 zwischen Ansaugrohr
10 und Hüllrohr 156, durch ein unteres Hüllrohrende
164, was mittels Pfeil 166 angedeutet ist.
Zusätzlich kann ein Ableitkanal 168 vorgesehen sein,
welcher durch die Schutzvorrichtung 51 (oder z. B. um diese herum) geführt
ist. Dabei kann der Hüllraum 163 direkt mit dem Ableitkanal
168 verbunden sein, z. B. in diesen übergehen, so dass die absinkenden
Feststoff-Partikel 22 (in 7 dargestellt) direkt
aus dem Hüllraum 163 in den Ableitkanal 168 übertreten.
Alternativ sind Hüllraum 163 und Ableitkanal 168 beabstandet,
so dass die Feststoff-Partikel 22 den Hüllraum 163 verlassen,
entlang einer Außenseite 170 des kegelstumpfförmigen Endes
93 des Ansaugrohres 10 absinken und in den Ableitkanal
168 eintreten, der auf einer Unterseite 172 der dritten Fläche
mündet, und die Ansaugströmung 34 (in 7
dargestellt) die absinkenden Feststoff-Partikel 22 nicht wieder mit sich
reißt.
Damit lässt sich die Erfindung kurz wie folgt darstellen: Angegeben
wird eine Vorrichtung zum Schutz einer Pumpe vor einem Einsaugen von in einer einzusaugenden
Flüssigkeit 44 befindlichen Feststoff-Partikeln 22, wobei
die Schutzvorrichtung 51 einer inneren Ansaugöffnung 14 eines
in einem Bodenbereich eines Flüssigkeitsbehälters 18 angeordneten
Ansaugrohrs 10 der Pumpe zugeordnet ist, mit zumindest einem oberen Teil
51a welcher eine Unterkante der inneren Ansaugöffnung 14
umfasst, einem unteren Teil 51b und einem dazwischen angeordneten mittleren
Teil 51c und zumindest einer äußeren Ansaugöffnung
60 im mittleren Teil 51c der Schutzvorrichtung 51 zum
Ansaugen der Flüssigkeit 44 im Wesentlichen aus einer mittleren und/oder
oberen Umgebung des mittleren bzw. oberen Teils 51c, 51a der Schutzvorrichtung
51.
Zusammenfassend sei nochmals darauf hingewiesen, dass die
1 bis 6 ein Ansaugen bei
gleichmäßiger Durchströmung beschreiben, wodurch eine homogene Verteilung
der nicht sedimentierten Feststoffe im Medium erzielt wird. Die 7
bis 8 betreffen dahingegen das Ansaugen und das Separieren
von Feststoffpartikeln. Dabei wird sich der Fachmann je nach Anwendungsfall eine
der beiden Möglichkeiten bzw. Herangehensweisen auswählen.
Nochmals in anderen Worten ausgedrückt, soll gemäß
der Erfindung das Ansaugen von Ablagerungen vermieden werden, da eine hohe Konzentration
von Partikel zu einer Zerstörung der Pumpe führen würde. Damit sich
im Ansaugschutz nur auf kleinerer Fläche nicht dieselben Ablagerungen wie am
Fluidbehälterboden bilden, ist es erforderlich, dass die Schutzvorrichtung
optimal durchströmt wird, oder dass Partikel aus der Schutzvorrichtung ausgeschieden
werden. Im Fluid befinden sich generell nicht sedimentierte Partikel, die bei einer
homogenen Verteilung nur den üblichen Verschleiß der Pumpenbauteile hervorrufen.
Beim eingangs beschriebenen Ansaugschutz gemäß der DE
10 2005 006 461 B3 ist es wahrscheinlich, dass die homogene Verteilung
durch ungünstige Strömungsverhältnisse (tote Ecken) aufgehoben wird
und es zu einer lokalen Konzentration von Partikeln kommt. Dies wird durch die vorliegende
Erfindung mit Vorteil verhindert.
- 10
- Ansaugrohr
- 12
- Ende
- 14
- innere Ansaugöffnung
- 16
- Boden
- 18
- Flüssigkeitsvorratsbehälter
- 20
- Sedimentschicht
- 22
- Feststoff-Partikel
- 24
- Unterkante
- 26
- Sedimentschicht-Oberfläche
- 28
- Pumpensog
- 30
- senkrechte Ansaugströmung
- 32
- erste Ansaugströmung
- 34
- horizontale Ansaugströmung
- 36
- Schutztopf
- 38
- Schutztopf-Oberkante
- 40
- Abstandshalter
- 44
- Flüssigkeit
- 46a, 46b
- zweite Ansaugströmung
- 48a, 48b
- Luftkegel
- 50
- Flüssigkeitsoberfläche
- 51
- Schutzvorrichtung
- 51a
- oberer Teil
- 51b
- unterer Teil
- 51c
- mittlerer Teil
- 52
- Führungsring
- 54
- Kugelinnenraum
- 56
- Klemmring
- 58
- Umfangsbereich
- 60
- äußere Ansaugöffnung
- 62
- Ansaugstutzen
- 64
- Kugelwand
- 66
- Gewinde
- 68
- erste Fläche
- 70
- mittlere Umgebung
- 72
- obere Umgebung
- 74
- Pfeil
- 76, 78, 80
- Steg
- 82
- zweite Fläche
- 84
- Oberseite erste Fläche
- 86, 88, 90, 92
- Auflagefläche
- 93
- kegelstumpffürmiges Ende
- 94
- Innendom
- 96
- dritte Fläche
- 98
- erster Raum
- 100
- zweiter Raum
- 102, 104
- erste Durchlassöffnung
- 106, 108
- zweite Durchlassöffnung
- 110, 112
- erster Strömungsrichter
- 110a, 112a
- erste Klappe
- 114, 116
- zweiter Strömungsrichter
- 114a, 116a
- zweite Klappe
- 118, 120
- erste Strömung
- 122, 124
- zweite Strömung 120
- 126, 128
- Transportströmung
- 130, 134
- erster Außenumfang
- 131
- Randbereich 1
- 132
- zweiter Außenumfang
- 136
- Ansaugrohrinnenraum
- 138
- Partikelabscheider
- 140
- Zentrifugalreiniger
- 142
- Innengewinde
- 144, 146, 148, 150, 152, 154
- Auslassloch
- 156
- Hüllrohr
- 158
- Abschnitt
- 160
- oberer Hüllrohrbereich
- 162
- Hüllrohr-Innenwand
- 163
- Hüllraum
- 164
- unteres Hüllrohrende
- 166
- Pfeil
- 168
- Ableitkanal
- 170
- Außenseite