Die vorliegende Erfindung bezieht sich generell auf Verfahren zur
Bereitstellung von Werbungen und insbesondere auf die Zielgebung von Werbungen,
welche durch elektronische Transaktionen geliefert werden.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf US
09/224 256, die als US-A-6 970 856
veröffentlicht worden ist.
Weiterhin wird auf DE 296
13 910 U1 und auf den Artikel mit dem Titel "Market of One-Ready, Aim,
Sell! – Technology is helping companies treat their best customers like individuals
again. The payoff – and the challenges – can be enormous" von John
Foley, der im Februar 1997 als XP002938635 veröffentlicht worden ist. Dieser
Artikel beschreibt ein System zum Drucken von personalisierten Werbungen auf einem
monatlicher Kontoauszug des Kunden.
Seit mehreren Jahren steht das Internet zum Suchen und Sammeln von
Informationen zur Verfügung. In den letzten beiden Jahren hat sich das Internet
als Verfahren zum Abschließen elektronischer Transaktionen erweitert. Da sich
die Anzahl von einzelnen Personen und Firmen, welche auf das Internet zugreifen,
vergrößert hat, ist dadurch auch die Anzahl von für den Zugriff verfügbaren
Websites angewachsen. Viele Firmen besitzen Websites, welche Informationen zur Verfügung
stellen, die sich auf verfügbare Produkte und Dienste sowie Organisationsinformationen
über die Firmen beziehen. Neuerdings ist die Sicherheit von Kommunikationen
über das Internet auf ein Maß angestiegen, bei dem Firmen anbieten und
Individuen sich sicher genug fühlen, um elektronische Transaktionen über
das Internet vorzunehmen. Im Ergebnis werden dabei kommerzielle Transaktionen, wie
beispielsweise der Kauf von Tickets, das Ordern von Handelsware, der Kauf und der
Verkauf von Aktien sowie die Durchführung von Banktransaktionen, auf einer
regulären Basis abgeschlossen. Neu an den Markt kommende Internetfirmen kommen
mit Produkten und/oder Diensten heraus, die niemals vorher als auf dem Markt existenzfähige
Unternehmen vorstellbar gewesen wären.
Seit mehreren Jahren wird die Online-Werbung im Internet als Einnahmenquelle
oder als Weg zum Hinausschieben von Kosten für Internetserver, Browser oder
Websites verwendet. Typischerweise erscheinen Online-Werbungen auf einer Website
in Form eines Banners am Beginn oder am Ende der Seite. Wenn ein Benutzer eine Webseite
unter Verwendung eines Browsers, beispielsweise dem Microsoft Internet Explorer
oder Netscape Navigator betrachtet, erscheint eine Banneranzeige auf der Website,
so dass der Benutzer die Möglichkeit hat, mehr Informationen betreffend der
Werbung durch Wahl, d.h. Anklicken, des Banners zu finden. Diese Aktion bewirkt,
dass der Browser eine der Banneranzeige zugeordnete Website zur Anzeige auf dem
Computer des Benutzers aufruft. Obwohl eine Bannerwerbung mit der durch den Benutzer
gewählten Website verbunden sein kann, ist eine derartige Bannerwerbung typischerweise
eine zielfreie Werbung, d.h. sie ist nicht auf eine spezielle mögliche Kundenbasis
gerichtet. Die Verwendung von Banneranzeigen besitzt jedoch einen begrenzten Wert,
da die einzelne Person, die auf die Website zugreift, sich nicht für die Anzeige
interessiert und die Anzeige tatsächlich völlig ignoriert und sogar die
Banneranzeige als lästig betrachten kann. Tatsächlich stehen nunmehr Programme
zur Verfügung, welche auf einem PC eines Benutzers laufen, um Banneranzeigen
auszufiltern und sie vor der Anzeige auf einem Bildschirm des Benutzers von einer
Website zu entfernen.
Im US-Patent Nr. 5 948 061
ist ein Verfahren und eine Einrichtung zur Zielgebung der Bereitstellung von Werbungen
über ein Netzwerk, wie beispielsweise dem Internet, beschrieben. Es werden
Statistiken über einzelne Benutzer und Netzwerke erstellt und es wird die Benutzung
der Werbungen verfolgt, um die Erfassung der Werbungen einzelner Benutzer zu ermöglichen.
Als Antwort auf Anforderungen von verbundenen Seiten überträgt ein Werbungsserver
den Personen, welche auf die Seite einer Website zugreifen, eine der geeigneten
Werbungen auf der Basis der Profile von Benutzern und Netzwerken.
Im US-Patent Nr. 5 598 477
sind ein System und ein Verfahren zur Ausstellung und Gültigerklärung
von Tickets durch eine elektronische Transaktion beschrieben. Das System enthält
ein Datenverarbeitungssystem zum Empfang von Ticket-Anforderungsinformationen und
Erstellen von Ticketinformationen, wobei eine verschlüsselte Gültigerklärungsinformation
enthalten ist. Ein lokales Drucksystem nimmt die Ticketinformation auf und druckt
die verschlüsselte Gültigerklärungsinformation auf ein Ticket in
maschinenlesbarem Format. Das Ticket wird dann durch das Gültigerklärungssystem
für gültig erklärt, das die verschlüsselte Gültigerklärungsinformation
in ein digitales Format umsetzt, die Gültigkeitsinformation entschlüsselt
und die Gültigkeitsinformation zur Gültigerklärung des Tickets testet.
Das Datenverarbeitungssystem empfängt einen Reiseplan von einem Käufer,
prüft ein Reservierungssystem zur Bestimmung einer Serviceverfügbarkeit
und liefert dem Käufer Serviceverfügbarkeitsinformationen, der die entsprechenden
Dienste wählt und die Ticket-Anforderungsinformation einreicht. Das Datenverarbeitungssystem
erzeugt dann eine Ticketinformation, welche eine verschlüsselte Gültigkeitsinformation
enthält, und überträgt die Ticketinformation zum lokalen Drucksystem,
das ein Ticket druckt, welches die in einem maschinenlesbaren Format gedruckte verschlüsselte
Gültigkeitsinformation aufweist.
Es ist bekannt, ausgewählte Mitteilungen (manchmal als Werbeslogan
bezeichnet, obwohl derartige Mitteilungen nicht auf Werbungen beschränkt sind)
zusammen mit einem Postzeichen zu drucken. Generell besitzt die Mitteilung keine
Beziehung zum das Postzeichen. In traditionellen Frankiermaschinen, welche entweder
eine Drucktechnik mit rotierender Trommel oder eine Flachbett-Drucktechnik verwenden,
wurde die Mitteilung zusammen mit dem Postzeichen gedruckt, indem ein zusätzlicher
für die Mitteilung repräsentativer Stempel vorgesehen war. Beispiele von
Systemen auf Stempelbasis zum Drucken von Mitteilungen sind in den US-Patenten
Nr. 5 168 804 und 5 024 153 beschrieben.
Neuerdings wurde in der Frankiermaschinenindustrie begonnen, eine digitale (Punktmatrix)
Drucktechnik aufzunehmen, wobei die Notwendigkeit für Stempel vermieden wird,
da der digitaler Drucker geeignete Treibersignale zur Durchführung des Druckens
der Mitteilung erhält. Beispiele für Systeme auf der Basis der digitalen
Drucktechnik zum Drucken von Mitteilungen sind in den US-Patenten
Nr. 4 831 554 und 5 509 109 beschrieben.
Darüber hinaus offenbart das US-Patent
Nr. 4 831 554 ein System, das es dem Frankiermaschinenhersteller ermöglicht,
die Verwendung von Werbefläche durch Dritte auf den Umschlägen zu ermöglichen.
In diesem Konzept kann ein dritter Werber wünschen, die Fläche auf ausgehenden
Umschlägen von einem speziellen Frankiermaschinenbenutzer zu nutzen, um seine
eigenen Produkte und/oder Dienste anzubieten. In diesem System wird eine Mitteilung,
deren Inhalt von einem Dritten kommt, elektronisch in der Frankiermaschine gespeichert.
Die Frankiermaschinen zählt, wie oft die Mitteilung in Verbindung mit einem
Postzeichen gedruckt wird. Diese Zählung wird dann von dem Datenzentrum verwendet,
um dem Frankiermaschinenbenutzer eine Hilfe zu verschaffen in einem nachfolgendem
Abrechnungszeitraum, und wird durch das Datenzentrum entsprechend genutzt, um dem
dritten Werber eine Rechnung zu stellen.
Obwohl dieses Vermittlungssystem gemäß dem US-Patent
Nr. 4 831 554 eine neue Geschäftsmöglichkeit für Frankiermaschinenhersteller
repräsentiert, ist es jedoch mit bestimmten Beschränkungen und Nachteilen
verbunden. Erstens kann ein dritter Werber keine Kontrolle darüber ausüben,
wann die Mitteilung ausgegeben wird. Wenn die Mitteilung sich auf ein Datum bezieht,
kann die Relevanz der Mitteilung nach dem bestimmten Datum verloren gehen und ein
dritter Werber wäre gezwungen, für eine Werbung zu zahlen, welche nicht
effektiv war. Beispielsweise sind Werbungen, welche sich auf Angebote mit Auslaufdaten
(Rabattprogramme, Konzertkarten, befristete Angebote, usw.) beziehen, nutzlos, wenn
die relevante Zeitperiode abgelaufen ist. Zweitens kann ein dritter Werber keine
Kontrolle über die Anzahl von ausgegebenen Mitteilungen ausüben. Wenn
ein dritter Werber ein festes Werbebudget auszeichnet und daher lediglich für
eine begrenzte Anzahl von die Mitteilung enthaltenden Umschlägen zu zahlen
wünscht, so kann daher ein dritter Werber gezwungen sein, für eine nicht
gewünschte Werbung zu zahlen, wenn der Frankiermaschinenbenutzer ein größeres
Versandvolumen erzeugt, das über das gewünschte Volumen hinausgeht. Drittens
kann ein dritter Werber keine Kontrolle über den Empfänger der Mitteilung
ausüben. Daher hat ein dritter Werber keine Sicherheit, dass eine Zielgruppe
erreicht wird.
Beispielsweise können Werbungen (beispielsweise sportbezogene
Werbungen oder Haarwuchsmittelwerbungen), die lediglich für Männer vorgesehen
sind, nicht relevant sein, wenn der Empfänger des Umschlags vom Frankiermaschinenbenutzer
eine Frau ist. Viertens kann ein dritter Werber keine Kontrolle über die geographische
Reichweite der Mitteilung ausüben. Auch hier besitzt ein dritter Werber keine
Sicherheit, dass die Zielgruppe erreicht wird. Beispielsweise sind Werbungen (beispielsweise
lokale Fahrzeugverkäufer oder ein Reinigungsdienst), die für einen bestimmten
begrenzten geographischen Bereich vorgesehen sind, nicht relevant, wenn der Empfänger
des Umschlags vom Frankiermaschinenbenutzer sich viele Kilometer entfernt von dem
bestimmten begrenzten geographischen Bereich befindet. Als ähnliches Beispiel
ziehen Werbungen, welche für den bestimmten begrenzten geographischen Bereich
auch von außerhalb des bestimmten begrenzten geographischen Bereichs kommenden
Umschlägen keinen Vorteil aus dem vergrößerten guten Willen der Zuordnung
zu einem Absender in dem bestimmten begrenzten geographischen Bereich.
Das US-Patent Nr. 6 970 856
offenbart ein verbessertes System, das es dem Frankiermaschinenhersteller ermöglicht,
die Verwendung von Werbefläche durch Dritte auf Umschlägen auf effektivere
Weise zuzuordnen, so dass dritte Werber ihre Zielgruppen wahrscheinlicher erreichen.
Es besteht die Notwendigkeit für ein verbessertes System zur
Werbung in Internettransaktionen, d.h., ein System, in dem dritte Werber willens
sind, höhere Gebühren zu zahlen, was zu einem größeren ökonomischen
Anreiz für dritte Werber und der Teilnahme von Internetbenutzer führt.
Zusammenfassung der Erfindung
Die vorliegende Erfindung schafft ein System und Verfahren zur Verbesserung
der Effektivität von Werbung Dritter auf gedruckten Dokumenten, speziell solche
Dokumente, die aufgrund elektronischer Transaktionen erzeugt werden.
Generell wird dies dadurch erreicht, dass dritte Werber Beschränkungen oder
Grenzen auf den Dokumenten herstellen können, auf denen sie ihre Mitteilungen
zu platzieren wünschen. Die Beschränkungen können auf Benutzerparametern
(beispielsweise Transaktionstyp, Ort des Benutzers oder Ereignisses, oder Inhaltstyp),
Verbraucherparametern (beispielsweise Ort des Verbrauchers, Demographie oder andere
Verbraucher mit gleichartigen Profilen), Mengenparametern (beispielsweise Transaktionswert
oder Anzahl von Transaktionen) oder Kombinationen davon, basieren.
Gemäß der Erfindung umfasst ein Transaktionsnachweissystem
einen Computer, ein Datenzentrum und ein Steuersystem. Der Computer steht mit einem
Drucker zum Drucken eines Transaktionsnachweises, wie beispielsweise Rechnungen
und Tickets, in Wirkverbindung. Das Datenzentrum enthält einen Prozessor, der
mit dem Computer in Wirkverbindung steht, der entfernt vom Datenzentrum angeordnet
ist. Der Datenzentrumsprozessor verarbeitet elektronische Transaktionen, die im
Computer ausgelöst werden und hält Datenbanken aufrecht, welche zur Identifizierung
von Werbemitteilungen für die elektronischen Transaktionen verwendet werden.
Das Datenzentrum enthält eine Vielzahl von Benutzerkonten und eine Vielzahl
von Werberkonten, wobei jedes der Vielzahl von Werberkonten entsprechende Anzeigendaten
enthält, die ihrerseits Mitteilungsdaten und Begrenzungsdaten enthalten, welche
die Benutzung von Mitteilungsdaten beschränken. Das Steuersystem steht mit
dem Datenzentrum und dem Computer in Wirkverbindung und dient:
(i) zur Herstellung einer Transaktionssitzung zwischen dem Computer entsprechend
einer der Vielzahl von Benutzerkonten und dem Datenzentrum; (ii) zur Gewinnung von
Informationen über den Benutzer; und (iii) zur Verwendung der Benutzerinformationen
und der Begrenzungsdaten aus der Vielzahl von Werberkonten zwecks Identifizierung
von Mitteilungsdaten, welche für das Drucken zusammen mit dem Transaktionsnachweisdokument
zur Verfügung stehen.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel ist die Datenzentrumsfunktion
des bevorzugten Ausführungsbeispiels auf wenigstens zwei Teile aufgeteilt.
Der Computer steht mit einem Transaktionsprozessor in Wirkverbindung, der entfernt
vom Computer angeordnet ist. Der Transaktionsprozessor steht in Wirkverbindung mit
einem gesonderten Datenzentrumsprozessor, welcher Datenbänke zur Identifizierung
von Werbemitteilungen für die elektronischen Transaktionen enthält.
Gemäß vorliegender Erfindung können eine oder mehrere
Werbemitteilungen automatisch für den Druck auf dem Transaktionsnachweisdokument
ausgewählt werden. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung kann eine Untermenge
von gezielten Werbemitteilungen durch den Benutzer, durch das Datenzentrum, den
Werber oder durch Kombination dieser drei Möglichkeiten ausgewählt werden.
Darüber hinaus kann der Kreditkartenprozessor selektiv eine spezielle Werbemitteilung
auf der Basis der Informationen des Kreditkartenprozessors von vorhergehenden Transaktionen
unter Verwendung der Kreditkarte ausgeben wenn die Transaktion mit Kreditkarte bezahlt
wird.
Schließlich sind gemäß der vorliegenden Erfindung ein
Verfahren zum Betrieb eines Transaktionsnachweissystems sowie ein Verfahren zum
Betrieb eines Datenzentrums betreffend eine Zielwerbung vorgesehen.
Es ist also ersichtlich, dass die vorliegende Erfindung die im Stande
der Technik vorhandenen Nachteile wesentlich vermeidet. Zusätzliche Vorteile
der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und sind zum Teil
auch aus der Beschreibung ersichtlich oder können aus der Praktizierung der
Erfindung gewonnen werden. Die Merkmale und Vorteile der Erfindung können mittels
Merkmalen und Kombinationen speziell gemäß beigefügter Ansprüche
realisiert und gewonnen werden.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die beigefügten Zeichnungen, welche der Anmeldung beigefügt
sind und einen Teil der Anmeldung bilden, zeigen bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung und dienen zusammen mit den obigen generellen Ausführungen und
der folgenden detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
zur Erläuterung der Prinzipien der Erfindung. Wie die Zeichnungen zeigen, bezeichnen
gleiche Bezugszeichen gleiche oder entsprechende Teile.
1 ist eine vereinfachte Darstellung eines Transaktionsnachweissystems,
das ein Datenzentrum und eine Vielzahl von entfernt angeordneten Computersystemen
enthält, die mit dem Datenzentrum in Wirkverbindung stehen, in dem die vorliegende
Erfindung realisiert sein kann.
2A ist eine Vorderansicht eines Transaktionsnachweisdokumentes
in Form eines Tickets, das durch das Transaktionsnachweissystem gemäß
vorliegender Erfindung verarbeitet worden ist.
2B ist eine Vorderansicht eines Transaktionsnachweisdokumentes
in Form einer Rechnung, die durch das Transaktionsnachweissystem gemäß
vorliegender Erfindung verarbeitet worden ist.
3 ist eine detaillierte Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels
des Transaktionsnachweissystems gemäß der vorliegenden
Erfindung.
4 ist ein Flussdiagramm, das die Wirkungsweise des
Transaktionsnachweissystems gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt.
5 ist eine schematische Darstellung einer Anzeigendatendatei,
welche einer Mitteilung eines Dritten zugeordnet ist und auf das Transaktionsnachweisdokument
durch das Transaktionsnachweissystem gemäß der vorliegenden Erfindung
zu drucken ist.
Detaillierte Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
1 zeigt ein Beispiel eines Transaktionsnachweissystems
10 als Beispiel für ein elektronisches Handelsumfeld, in welchem die
vorliegende Erfindung realisiert werden kann. Generell enthält das Transaktionsnachweissystem
10 ein Datenzentrum 200, das über irgendein geeignetes Kommunikationsnetzwerk
110 (LAN, WAN, Telefonleitung, Internet, usw.) mit einer Vielzahl von entfernt
angeordneten Computern 150 in Wirkverbindung steht. Die vorliegende Erfindung
eignet sich für verschiedene Computersysteme, welche als Computer
150 arbeiten und über ein Netzwerk kommunizieren. Beispielsweise können
die Computer 150 Personalcomputer in einem Zuhause, Arbeitsplätze
in einem Büro, Fahrscheinautomaten oder Geldautomaten in einem Einkaufszentrum
oder Registrierkassen in einem Einzelhandelsgeschäft sein. Andererseits kann
die vorliegende Erfindung auch mit einer direkten Wählverbindung zwischen den
Computern 150 zum Datenzentrum 200 (nicht dargestellt) realisiert
werden. Es wird erwartet, dass wenn die Computer 150 in kleinen Handelsbüros
und/oder in privaten Haushalten angeordnet sind, die Computer 150 für
eine Vielzahl von Zwecken, einschließlich des Kaufens von Tickets, Kaufen von
Geschenkgutscheinen und Kaufen von Gütern und Diensten verwendet werden können.
Das Datenzentrum 200 wird durch einen Inhaltsanbieter, wie beispielsweise
einem Händler, einem Serviceanbieter oder einem Transaktionsvermittlungsservice
eines Dritten aufrechterhalten und betrieben. Die Computer 150 können
direkt mit einem Drucker 120 verbunden sein oder Zugriff auf einen Drucker
130 über das geeignete Kommunikationsnetzwerk 110 haben.
Für den Fachmann ist ersichtlich, dass nicht jeder Computer 150 das
gleiche Netzwerk 110 für einen Kontakt mit dem Datenzentrum
200 nutzen muss. Ebenso kann der Computer 150 einen Typ eines
Netzwerks 110 mit dem Datenzentrum 200 und einem unterschiedlichen
Typ eines Netzwerks mit dem Drucker 130 ausnutzen. Die entfernt angeordneten
Computer 150sind repräsentativ für Benutzer, die Transaktionsnachweisdokumente
als Nachweis einer elektronischen Transaktion zu drucken wünschen.
2A zeigt ein Beispiel eines generell mit
20 bezeichneten Transaktionsnachweisdokumentes in Form einer Eintrittskarte
für eine Sportveranstaltung. Das Transaktionsnachweisdokument 20 enthält
einen generell mit 22 bezeichneten Ticketabschnitt, der die Identifizierung
des Ticketanbieters 24, die Identifizierung des Ereignisses 26,
den Ort der Sitze 28, den Preis 30 und einen Strichcode
32 umfasst, welcher eine verschlüsselte Gültigkeitsinformation
für die Authentisierung der Eintrittskarte enthält. Das Transaktionsnachweisdokument
20 enthält weiterhin einen generell mit 34 bezeichneten Werbeabschnitt,
in dem eine oder mehrere Werbungen gedruckt sein können. In 2A
werden eine Restaurantanzeige 36 für ein Restaurant im Bereich des
Sportereignisses, ein Coupon 38 für einen Konzessionsstand im Bereich
des Sportereignisses und eine Anzeige 39 für nationale Sportgüter
auf der Eintrittskarte gedruckt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Werber es wünschenswert
finden können, die Werbungen an bestimmten Stellen im Transaktionsnachweisdokument
20 zu platzieren, so dass die Aufmerksamkeit des Benutzers wahrscheinlicher
auf die Werbung gerichtet ist.
2B zeigt ein weiteres Beispiel eines generell mit
40 bezeichneten Transaktionsnachweisdokumentes in Form einer Rechnung für
eine elektronische Transaktion für den Kauf eines Produktes oder Dienstes.
Das Transaktionsnachweisdokument 40 enthält einen generell mit
42 bezeichneten Rechnungsabschnitt, der eine Identifizierung des das Produkt
oder den Dienst verkaufenden Händlers 44, eine Transaktionsinformation
46 und einen Strichcode 48 umfasst, welcher eine verschlüsselte
Gültigkeitsinformation für die Authentisierung der Bezahlung des Produktes
oder des Dienstes enthält. Die Transaktionsinformationen enthalten eine Transaktionsnummer,
den Betrag der Transaktion, den Transaktionstyp, eine Kontonummer und eine detaillierte
Auflistung der Transaktion. Das Transaktionsnachweisdokument 40 enthält
weiterhin einen generell mit 50 bezeichneten Werbeabschnitt, in dem eine
oder mehrere Werbungen gedruckt werden können. 2B
enthält ein Coupon 52, welcher für weitere Käufe vom Händler
gut ist, einen Nachlassbetrag, die Transaktionsnummer und eine Couponnummer. Wird
der Coupon 52 für einen nachfolgenden Kauf verwendet, so kann die
Eingabe der Transaktionsnummer und der Couponnummer zur Gültigerklärung
des Coupons ausreichen. Es können weitere Begrenzungen vorgesehen werden, um
einen Missbrauch des Coupons zu verhindern. Beispielsweise kann der Coupon lediglich
dann als gültig betrachtet werden, wenn er in Verbindung mit der speziellen
Benutzeridentifikation oder einer speziellen Kreditkartennummer verwendet wird.
Wie 2B weiterhin zeigt, ist eine Anzeige
54 für einen Dritten vorgesehen, welche auf den Benutzer, beispielsweise
durch den Kreditkartenherausgeber, welcher die Transaktion durchführt, gerichtet
ist.
3 zeigt eine detailliertere schematische Darstellung
des Transaktionsnachweissystems 10. Der Ferncomputer 150 enthält
ein Steuersystem 152, das über ein geeignetes Kommunikationsnetzwerk
110, beispielsweise Telefonleitungen, öffentliche und private Netzwerksysteme
(Internet) oder ähnliches mit einem Steuersystem 202 vom Datenzentrum
200 in Wirkverbindung steht. Das Datenzentrum 200 kann auf jeder
konventionellen auf einen Computer basierenden Plattform (PC, Server, Arbeitsplatz,
Großrechner oder ähnliches) basieren und enthält das Steuersystem
202 eine Benutzerdatenbank 204, eine Werberdatenbank
206, einen Transaktionsnachweisprozessor 208, eine Transaktionsprofildatenbank
210 und eine Demographiedatenbank 212, welche alle unter Verwendung
konventioneller Mittel miteinander in Wirkverbindung stehen.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung
liegen alle diese Datenbanken in einem Datenzentrum eines Dritten, das beispielsweise
durch einen Kreditkartenprozessor, einer andere Datenzentren betreibende Partei,
wie beispielsweise Pitney Bowes Inc., Stamford, Connecticut/USA, oder einen die
Transaktion anbietenden Händler betrieben werden. In einem abgewandelten Ausführungsbeispiel
kann eine Untermenge dieser Datenbanken in einem oder mehreren Datenzentren liegen,
die durch eine oder mehrere derartige Parteien betrieben werden, wobei der Abschluss
der die Werbefunktion enthaltenden elektronischen Transaktion auf die Datenzentren
aufgeteilt ist.
Die Benutzerdatenbank 204 enthält Informationen, welche
individuelle Benutzerkonten, wie beispielsweise Benutzername, Benutzeradresse, bevorzugte
Zahlungsweise oder Anordnungen (periodische Rechnung, direkte Kreditkartenautorisierung,
elektronischer Geldtransfer, usw.), und ähnliches betrifft, die mit dem Datenzentrum
200 aufgebaut worden sind. Entsprechend enthält die Werberdatenbank
206 Informationen, welche individuelle Werberkonten, wie beispielsweise
Werbername, Werberadresse, bevorzugte Zahlungsweise oder Anordnungen (periodische
Rechnung, direkte Kreditkartenautorisierung, elektronischer Geldtransfer, usw.),
Anzeigedaten und ähnliches betrifft, die mit dem Datenzentrum 200
aufgebaut worden sind. Die Transaktionsprofildatenbank 210 kann irgendeine
geeignete Datenbank einsetzen, welche sich auf bestimmte Typen von Transaktionen
beziehende Statistiken enthält. Beispiele dieser Statistiken sind: Wert der
Transaktion, Kategorie der Transaktion (beispielsweise Konzertkarten, Artikelkauf,
Geschenkgutschein, Häufigkeit der Transaktion, Verlauf der Benutzer, welche
gleichartige Transaktionen durchgeführt haben, sich auf die Transaktion beziehender
Ort des Ereignisses (beispielsweise Fluglinienflugschein betreffend Abflug und Ziel,
Konzertort). Die Demographiedatenbank 212 kann irgendeine geeignete Datenbank
einsetzen, welche Statistiken enthält, die sich auf bestimmte Parameter, beispielsweise
geographische Orte und Ausgabegewohnheiten, beziehen. Als Beispiele gibt es verschiedenen
Datenbanken, die detaillierte demographische Informationen nach Postleitzahl geordnet
enthalten, wie beispielsweise von Claritas Inc. verfügbare PRIZM (siehe Internet
URL www.claritas.com), US-Volkszählungsinformationen oder irgendwelche anderen
Datenbanken, welche generell bekannt und marktüblich sind. Datenbanken, welche
Benutzerausgabegewohnheiten und Kaufverlauf profilieren, werden gewöhnlich
durch Kreditkartenherausgeber aufrechterhalten.
Der Transaktionsnachweisprozessor 208 zeichnet genau auf,
verfolgt und bestätigt die Bezahlung, welche für eine elektronische Transaktion
empfangen oder abgerechnet wird, was zu dem Druck des Transaktionsnachweisdokument
führt. In der bevorzugten Umgebung wird der Transaktionsnachweisprozessor
208 durch den Inhaltsanbieter (beispielsweise Flugscheine anbietende Fluglinien,
welche durch einen Benutzer gedruckt werden können) betrieben. In einer anderen
Umgebung kann ein Dritter, wie beispielsweise der das Datenzentrum 200
betreibende Dritte den Transaktionsnachweisprozessor 208 für einen
oder mehrere Inhaltsanbieter betreiben. Dies hat den zusätzlichen Vorteil,
dass ein Dritter die Daten von mehreren Inhaltsanbietern zusammenfassen kann, um
vollständigere Datenbanken zu erzeugen, welche zu einer zielgerichteteren Werbung
führen. In noch einer weiteren Umgebung kann ein Dritter die Datenbanken betreiben,
welche für eine Anzeigenauswahl als Dienst für die Inhaltsanbieter verwendet
werden können.
Mit der oben beschriebenen Struktur des Transaktionsnachweissystems
10 werden nun die Betriebscharakteristiken in Bezug auf eine typische Transaktion
beschrieben, die zwischen dem Ferncomputer 150 und dem Datenzentrum
200 durchgeführt wird. Primär 4zeigt
in Bezug auf die Struktur nach den 1, 2
und 3 ein Flussdiagramm eines Transaktionsprogramms
600 gemäß vorliegender Erfindung. Das Transaktionsprogramm
600 kann durch irgendeine geeignete Kombination von Software, Firmware
und Hardware-Untersystemen gebildet sein, welche durch das Steuersystem
152 des Ferncomputers und das Datenzentrum-Steuersystem 202 ausgeführt
wird. Generell sind die Aktivitäten des Datenzentrums 200 so beschaffen,
dass sie voll automatisiert werden können. Andererseits enthält der Ferncomputer
150 eine geeignete Benutzerschnittstelle (beispielsweise ein Bildschirm
mit einer Tastatur, die eine menügesteuerte Funktionsweise besitzen) für
die Kommunikation mit dem Benutzer. Aus Einfachheits- und Übersichtlichkeitsgründen
wird angenommen, dass der Benutzer ein gültiges Konto mit dem Datenzentrum
200 aufrechterhält. Dieses Konto kann zum Zeitpunkt einer ersten Transaktion
durch den Benutzer erstellt werden. Es wird weiterhin angenommen,
dass der Anbieter es wünscht, eine Werbung eines Dritten mit Transaktionsnachweisdokumenten
einzuschließen.
In einem Schritt 602 startet das Transaktionsprogramm
600, wenn der Ferncomputer 150 mit dem Datenzentrum
200 in Kontakt tritt, zur Durchführung einer Transaktion aufzubauen.
Auf diese Weise erkennen der Ferncomputer 150 und das Datenzentrum
200 sich als authentisch unter Verwendung irgendeiner konventionellen Authentifizierungstechnik.
Das bedeutet generell, dass der Benutzer des Ferncomputers 150 eine SSL-Verbindung
mit dem Datenzentrum 200 aufbaut. Auf diese Weise werden empfindliche Benutzerinformationen
(Kreditkartennummer, Transaktionseinzelheiten, Benutzername usw.) einer nicht-autorisierten
Partei nicht unbefugt zur Kenntnis gegeben. Ist der Vorgang einmal aufgebaut, so
erhält das Datenzentrum 200 in einem Schritt 604 relevante
Daten, welche zur Verarbeitung einer elektronischen Transaktion notwendig sind.
Dies beinhaltet typischerweise den Kauf eines Produktes durch einen Benutzer, die
Anforderung eines Dienstes (Dokumentenübersetzung, Lebensmittellieferung, usw.)
oder ein Dokument (Ticket, Geschenkgutschein, Magazinartikel, usw.) sowie die Übertragung
wenigstens einer Untermenge einer transaktionsbezogenen Information zum Datenzentrum
200. Beispielsweise wählt der Benutzer im Falle einer Theaterkarte
eine gewünschte Darbietung (Theaterort, Datum und Zeit) die Anzahl von Tickets
sowie einen Sitz und überträgt diese Information zum Datenzentrum
200. (Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Teil der transaktionsbezogenen
Information nicht übertragen zu werden braucht, da das Datenzentrum diese Information
von der Transaktionsprofildatenbank 210 erhalten kann.) Das Datenzentrum
200 kann den Benutzer auch auffordern, eine zusätzliche Information,
wie beispielsweise die Postleitzahl des Benutzers zu liefern, um eine zielgerichtetere
Werbung zu gewährleisten. Dies erfolgt vorzugsweise dadurch, dass der Benutzer
geeignete Datenfelder in einem Menüschirm vor dem Herauf laden in das Datenzentrum
200 eingibt oder auswählt. Sodann prüft das Datenzentrum
200 in einem Schritt 206 die vom Benutzer empfangenen Daten hinsichtlich
der Übereinstimmung. Enthalten die empfangenen Daten Widersprüche, so
kann der Benutzer darauf hingewiesen werden, die Daten zu überprüfen und
wieder zu übermitteln.
Sodann sucht das Datenzentrum 200 in einem Schritt
608 die Werberdatenbank 206 eines Dritten für diejenigen
Werber, welche daran interessiert sind, in Verbindung mit dem Transaktionsnachweisdokument
zu werben. Aus den oben angegebenen Gründen kann es sein, dass nicht jeder
Dritte in Verbindung mit jedem Transaktionsnachweisdokument zu werben wünscht.
Generell beinhaltet dieser Schritt die Überprüfung eines Anzeigendatenprofils
207, das in der Werberdatenbank 206 für jede Werbung aufrechterhalten
wird, sowie den Vergleich von transaktionsbezogenen Informationen und Informationen
von der Transaktionsprofildatenbank 210 zu einem Anzeigedatenprofil
207. 5 zeigt eine schematische Darstellung
der Anzeigendatenprofildatei 207, die einer Mitteilung eines Dritten zugeordnet
ist und in Verbindung mit dem Transaktionsnachweisdokument 20 (40)
durch das Transaktionsnachweissystem 10 zu drucken ist. Diese Anzeigendaten
enthalten: graphische Bilddaten 207a, Beihilfebetragsdaten 207b;
Rechnungsbetrag 207c sowie Beschränkungsdaten. Die Beschränkungsdaten
können Transaktionsbeschränkungsdaten und eine Verbraucherbeschränkung
enthalten. Vorzugsweise enthalten die Verbraucherbeschränkungsdaten: geographische
Beschränkungsdaten 207d sowie Verbraucher-Profilbeschränkungsdaten
207e (erhalten von anderen Käufen). Vorzugsweise enthalten die Transaktionsbeschränkungsdaten:
geographische Beschränkungsdaten 207f, Typ von Transaktionsbeschränkungsdaten
207g und Wert der Transaktionsbeschränkungsdaten 207h.
Die graphischen Bilddaten 207a stellen die gewünschte
Mitteilung dar und können in irgendeinem bekannten Format, wie beispielsweise
PDF, JPEG, GIF und ähnliches gespeichert werden. Die Beihilfebetragsdaten
207 enthalten Informationen, welche dem Wert der Gutschrift entsprechen,
welcher auf das Konto des Inhaltsanbieters gebucht wird, während die Rechnungsdaten
207c Informationen enthalten, welche dem Betrag entspricht, mit dem der
Werber für die Werbung in Verbindung mit dem Transaktionsnachweisdokument
20 (40) belastet wird. Die Rechnungsbetragsdaten 207c
enthalten auch Informationen, welche dem Rechnungsbetrag entsprechen, der vom Konto
eines dritten Werbers in Verbindung mit dem Drucken der Mitteilung des Dritten auf
dem Transaktionsnachweisdokument 20 (40) gebucht wird. Die geographischen
Beschränkungsdaten 207d stellen eine Anzeige dar, welche geographische
Bereiche ein dritter Werber zu erreichen wünscht. Dies kann durch eine Beschränkung
des Anbieterstandortes, des Ortes des Ereignisses, des Benutzerstandortes oder jeder
Kombination dieser drei Größen manifestiert sein. Die Verbraucherbeschränkungsdaten
207e liefern eine Anzeige des Zielpublikums. Beispielsweise können
Unterscheidungen hinsichtlich Benutzern, die Orchestersitze kaufen und Benutzern,
die Balkonsitzen kaufen, Benutzer, welche mehr als andere fliegen, sowie Benutzern,
welche erster Klasse fliegen, getroffen werden. Vorzugsweise kann die Unterscheidung
zwischen Kaufgewohnheit und Wohnort direkt vom Benutzer während der Transaktion
erhalten werden. Andererseits kann dies auch dadurch erfolgen, indem die Benutzerdatenbank
204 hinsichtlich bestimmter "Schlüsselwörter" überprüft
wird, welche das Unternehmen bezeichnen, wie beispielsweise Inc., Incorporated,
Co., Company und ähnliches. Als weiteres Beispiel, das unabhängig von
oder in Kombination mit dem oben diskutierten Beispiel verwendet werden kann, ermöglicht
die Demographiedatenbank 212 die weitere Zielgebung von Mitteilungen. Generell
stehen Einkommen, Alter und andere demographische Statistiken für unterschiedliche
Regionen des Landes zur Verfügung. Dabei kann eine Postleitzahl, welche durch
den Benutzer angegeben wird oder auf die Transaktion bezogen ist (beispielsweise
Ort eines Theaters, Lieferadressen für Lebensmittel, usw.) einen Querverweis
auf die Demographiedatenbank 212 besitzen, wobei die resultierende demographische
Statistik mit den Anforderungen eines dritten Werbers verglichen wird. Beispielsweise
kann ein Hersteller von Luxusfahrzeugen lediglich wünschen, dass Anzeigen an
private Wohnsitze aus Regionen herausgegeben werden, in denen das mittlere Einkommen
über einem vorgegebenen Schwellwert liegt. Die Datumsbeschränkungsdaten
207i liefern eine Anzeige dafür, welche Daten ein dritter Werber zu
bewerben wünscht. Beispielsweise können Ablaufdaten erzeugt werden, nach
denen die Mitteilung nicht mehr ausgegeben wird. Als ein weiteres Beispiel können
periodische Zyklen (erste Woche des Monats, letzte Woche des Monats, Montage, 2
Wochen vor einem Urlaub, usw.) erzeugt werden, während denen die Mitteilung
für den Druck zur Verfügung steht. Die Mehrfach-Anzeigenbeschränkungsdaten
207i liefern eine Anzeige, ob ein dritter Werber es einem anderen dritten
Werber erlaubt, weitere Werbefläche auf dem Transaktionsnachweisdokument
20 (40) zu belegen. Es besteht die Meinung, dass eine Vielzahl
von Mitteilungen die Effektivität der einzelnen Mitteilungen gegenüber
der einzelnen Verwendung der individuellen Mitteilungen beeinträchtigt. Wenn
ein dritter Werber andere Werber zulässt, kann ein reduzierter, in den Beihilfebetragsdaten
207b angezeigte Gutschrift und eine reduzierte in den Rechnungsbetragdaten
207c angebende Belastung gebucht werden, wenn mehrere Mitteilungen verwendet
werden. Die Werbeflächenbeschränkungsdaten 207k liefern eine
Anzeige, welche Anzeigenzonen (beispielsweise wie in 2A
und 2B) ein dritter Werber zur Verwendung mit der Mitteilung
zur Verfügung stellt. Beispielsweise kann ein dritter Werber wünschen,
eine Anzeige als Teil einer Theaterkarte nicht aber längs der Seite der Karte
zu drucken. Damit kann ein dritter Werber eine gewisse Kontrolle darüber ausüben,
wo die Mitteilung zu drucken ist. Entsprechend kann der Benutzer als Option auch
die Wahl bekommen, welche der Anzeigen gedruckt wird. Beispielsweise kann ein eine
Konzertkarte kaufender Benutzer die Möglichkeit bekommen, zwischen zwei oder
mehr Restaurant-Coupons (Anzeigen) für Restaurants im Bereich des Konzertes
zu wählen. Für den Fachmann ist ersichtlich, dass die oben beschriebenen
Beschränkungsdaten 207d bis 207k unabhängig voneinander
oder in irgendeiner gewünschten Kombination verwendet werden können. Es
können auch weitere Beschränkungen, wie beispielsweise Zählungsgrenzen,
gewählt werden. Es ist nun ersichtlich, dass die Mitteilungen, die die Beschränkungskriterien
erfüllen und für einen Druck zur Verfügung stehen, eine Untermenge
der Gesamtanzahl von Mitteilungen, welche potentiell verfügbar sind, repräsentieren.
Primär gemäß 4 in Verbindung
mit der Struktur nach den 1, 2,
3 und 5 werden die relevanten
Mitteilungen im Schritt 610 zum Ferncomputer 150 für den
Druck in Verbindung mit dem Transaktionsnachweisdokument 20 (40)
gesendet, wenn die verfügbaren Mitteilungen gemäß den oben beschriebenen
Beschränkungsdaten festgelegt werden. An dieser Stelle können dem Benutzer
mehrere Anzeigen auf dem Ferncomputer 150 über die Benutzerschnittstelle
präsentiert werden. Dies gibt dem Benutzer die Möglichkeit, die verfügbaren
Mitteilungen zu betrachten und auszuwählen. Sodann wählt der Benutzer
in einem Schritt 612 eine Mitteilung zum Drucken in Verbindung mit dem
Transaktionsnachweisdokument 20 (40) aus, wenn die Mitteilungen
dem Benutzer für die Auswahl zur Verfügung gestellt worden sind. Es ist
darauf hinzuweisen, dass eine derartige Wahl des Benutzers in einer Umgebung von
kleinen Geschäftsbüros oder Heimbüros zur Verfügung steht, wo
der Benutzer die Transaktion unter Verwendung eines Personalcomputers durchführt.
Sonst wählt das Datenzentrum in einem Schritt 612 die Mitteilung für
den Druck aus. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Auswahl des Datenzentrums in
in Einzelhandelsgeschäften durchgeführten Transaktionen wahrscheinlich
automatisch auftritt.
Aus Einfachheits- und Übersichtlichkeitsgründen wird ein
Fall beschrieben, in dem lediglich eine Mitteilung 36 (52) zum
Drucken in einem Werbeabschnitt 34 (50) des Transaktionsnachweisdokumentes
20 (40) gewählt wird. Für den Fachmann jedoch ersichtlich,
können, wie oben beschrieben, auch mehrere Mitteilungen gedruckt werden. Als
nächstes erzeugt das Datenzentrum 200 in einem Schritt 614
ein Druckdatenpaket, das auf den Ferncomputer 150 heruntergeladen wird,
um beim Drucken des Transaktionsnachweisdokumentes 20 (40) und
der ausgewählten Mitteilung 36 (52) Verwendung zu finden.
Das Druckdatenpaket enthält auch graphische Informationen, welche zum Drucken
der ausgewählten Mitteilung 36 (52) notwendig sind. Ist das
Datenpaket empfangen worden, so kann der Benutzer das Transaktionsnachweisdokument
und die Anzeige unter Verwendung des Druckers 120 drucken. Sodann aktualisiert
das Datenzentrum 200 in einem Schritt 616 das Benutzerkonto, welches
die Transaktionsinformationen wiedergibt, wie beispielsweise das Datum, den Typ
der Transaktion, die gewählte Mitteilung 36 (52), irgendwelche
Gebühren, welche der Beschaffung der oben beschriebenen Dienste zugeordnet
sind, und irgendwelche weiteren relevanten Daten. Entsprechend
aktualisiert das Datenzentrum 200 das gewählte Werberkonto eines Dritten,
welche die Transaktionsinformationen wiedergibt, wie beispielsweise das Datum, die
gewählte Mitteilung 36 (52), die entsprechende Werbegebühr,
irgendwelche weiteren der Beschaffung der oben beschriebenen Dienste zugeordneten
Gebühren sowie irgendwelche anderen relevanten Daten. Das Datenzentrum
200 aktualisiert auch die Transaktionsprofildatenbank auf der Basis der
Transaktions- und der Benutzerdaten, wie beispielsweise Postleitzahl des Benutzers,
Typ des Kaufs, usw. Gleichzeitig mit der Transaktion oder später führt
das Datenzentrum 200 die bevorzugte Zahlungsweise für den Benutzer
bzw. für einen ausgewählten dritten Werber aus.
Auf der Basis der obigen Beschreibung und der zugehörigen Zeichnungen
ist ersichtlich, dass die vorliegende Erfindung die Fähigkeit von dritten Werbern
verbessert, um ihre Zielgruppe effizienter durch Werbung in Verbindung mit Transaktionsnachweisdokumenten
zu erreichen.
Viele Merkmale der bevorzugten Ausführungsbeispiele stellen Ausgestaltungsmöglichkeiten
dar, welche für die beste Erläuterung des erfinderischen Konzeptes gewählt
sind, das in einer speziellen elektronischen Handelsumgebung realisiert ist. Für
den Fachmann ersichtlich, sind jedoch viele Modifikationen ohne Abweichung vom Schutzumfang
der vorliegenden Erfindung möglich. Beispielsweise können die Transaktionsprofildatenbank
210 und die Werberdatenbank 206 für einen Dritten am Ferncomputer
150 vorgesehen sein. Dabei wird ein Teil des Funktionsumfangs des oben
beschriebenen Datenzentrums 200 auf den Ferncomputer 150 übertragen.
Die Ferncomputer 150 können dann periodisch aktualisierte Informationen,
welche sich auf die Transaktionsprofildatenbank 210 und die Werberdatenbank
206 für einen Dritten beziehen, durch irgendwelche konventionelle
Mittel empfangen. Dies kann der Fall sein, wenn der Ferncomputer 150 beispielsweise
ein Fahrscheinautomat in einem Bahnhof oder ein Registrierkasse in einem Einzelhandelsgeschäft
ist. Für den Fachmann ist daher ersichtlich, dass viele Wege existieren, um
den oben beschrieben Funktionsumfang zwischen dem Datenzentrum 200 und
dem Ferncomputer 150 aufzuteilen. Als weiteres Beispiel können unterschiedliche
Rechnungsbeträge für einen Mehrfarbendruck oder einen Einfarbendruck vorgesehen
sein.
Das erfinderische Konzept ist daher in seinen breiteren Aspekten nicht
auf die speziellen Einzelheiten der oben beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele
beschränkt, sondern lediglich durch die beigefügten Ansprüche und
ihre Äquivalente definiert.