Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Fachgebiete Medizin,
Biologie und Biochemie. Ihre Anwendungen betreffen Bereiche der Human- und Veterinärmedizin.
Ganz besonders beschreibt die Erfindung neue Verfahren, welche die Feststellung
des Vorhandenseins und/oder die Ermittlung der Menge an Proteinen oder Glycoproteinen
mittels quantitativer Bestimmung in den Nasensekreten erlauben. Spezifischer beschreibt
die Erfindung Verfahren, die besonders für die quantitative Bestimmung des
Vorhandenseins von Immunglobulinen, insbesondere von Typ E Immunglobulinen (IgE),
in Nasensekreten zweckdienlich sind. Die vorliegende Erfindung beschreibt ebenfalls
Materialien und Kits für die Durchführung dieser Verfahren, sowie ihre
Anwendungen, zum Beispiel bei der Erkennung oder Charakterisierung des allergischen
Potenzials von Personen.
Die Durchführung einer quantitativen Bestimmung von Proteinen
oder Glycoproteinen, wie IgE, aus Tränenflüssigkeiten ist bekannt. So
beschreibt die französische Patentanmeldung, Nr. FR
9015200, eine quantitative Bestimmung von Proteinen in Tränen mit
Hilfe eines Streifens, auf dem die IgE adsorbieren, und einer anschließenden
immunologischen Anzeige der vorhandenen IgE. Obwohl dieses Verfahren sehr effizient
ist, weist es jedoch bestimmte Beschränkungen auf. Es ist nämlich bekannt,
dass das Auge aus immunologischer Sicht ein relativ isoliertes Organ ist, so dass
die gemessenen IgE in den Tränen eine im Wesentlichen lokale Sensibilität
widerspiegeln (d.h. das mögliche Vorliegen von Allergien, die das Auge betreffen),
aber wenig über den eher allgemeinen Zustand eines Patienten oder über
weitere lokale allergische Sensibilisierungen aussagen.
Die anderen gegenwärtig verfügbaren Verfahren für die
quantitative Bestimmung von Immunglobulinen, wie die IgE, basieren im Wesentlichen
auf der Messung der IgE-Gehalte im Blut oder Serum. Diese Techniken erfordern eine
Blutentnahme beim Patienten. Andererseits erlauben die quantitativen Serumbestimmungen
nicht immer eine zuverlässige oder vollständige Aussage über den
allgemeinen allergischen Zustand einer Person in dem Maße, wo die Sensibilität
einer Person nicht nur von den zirkulierenden IgE sondern ebenfalls von den in Gewebe
und/oder an Zellen gebundenen IgE abhängig ist. Insbesondere erlauben diese
quantitativen Bestimmungen allein nicht, die Gesamtheit der sich entwickelnden allergischen
Phänomene bei einer Person zu erkennen.
Es besteht folglich ein tatsächlicher Bedarf in der gegenwärtigen
Technik an weiteren einfachen und wirksamen Verfahren, welche die quantitative Bestimmung
von Proteinen, wie IgE, erlauben.
Der Nachweis der IgE in Nasensekreten hat sich bis heute aufgrund
der spontanen Variationen des Abflusses besagter Sekrete und der komplizierten Entnahmeverfahren
(Absaugung, Spülung, Ausstrich und Biopsie) als schwierig durchzuführen
erwiesen.
Die vorliegende Erfindung stellt eine Lösung dieser Probleme
bereit. Die Erfindung beschreibt nämlich neue Verfahren und Zusammensetzungen
für die quantitative Bestimmung von Proteinen und Glycoproteinen. Diese Verfahren
basieren in erster Linie auf dem biologischen Material, das für die quantitative
Bestimmung der Proteine genutzt wird, d.h. den Nasensekreten. Die vorliegende Erfindung
zeigt nämlich, dass es möglich ist, in den Nasensekreten das Vorhandensein
von Proteinen oder Glycoproteinen, insbesondere von Immunglobulinen, besonders des
Typs E, nachzuweisen und dass diese Proteine auf eine einfache und wirksame Weise
quantitativ bestimmt werden können. Die vorliegende Erfindung zeigt außerdem,
dass diese quantitative Bestimmung, auf IgE angewandt, besonders empfindlich ist
und eine zuverlässige Aussage (und eine zu bestehenden Techniken ergänzende
Aussage) über den allergischen Zustand einer Person erlaubt. Insbesondere erlauben
die Zusammensetzungen und Verfahren der Erfindung vorteilhafterweise das Erkennen
der allergischen Bereiche bei einer Person, gleich ob es sich um lokale Allergien
(zum Beispiel Allergien des Nasenrachenraums) oder um allgemeine Allergien handelt.
Ein erster Gegenstand der Erfindung beruht auf einem Verfahren zum
Nachweis von IgE, umfassend:
- – das Inkontaktbringen eines Nasensekrets mit einem Material, das die
Adsorption der IgE erlaubt, und
- – den Nachweis aus besagtem Material des Vorhandenseins der IgE mit Hilfe
einer Reaktion immunologischer Art.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung beruht auf einem Verfahren zur
quantitativen Bestimmung von IgE, umfassend:
- – das Inkontaktbringen eines Nasensekrets mit einem Material, das die
Adsorption der IgE erlaubt, und
- – die quantitative Bestimmung der an diesem Material adsorbierten IgE
mit Hilfe einer Reaktion immunologischer Art.
Diese Anwendungsform umfasst vorteilhafterweise einen Schritt der
Ermittlung der Menge (oder der Konzentration) des betreffenden Proteins oder Glycoproteins.
In dieser Hinsicht umfasst der obere Schritt der quantitativen Bestimmung bevorzugter
die Bestimmung der Menge des betreffenden Proteins oder Glycoproteins,
das an besagtem Material adsorbiert ist, wobei die gemessene Menge mit einer Eichkurve
verglichen wird, die zuvor oder gleichzeitig erstellt wird. Diese Ermittlung erlaubt
die Bestimmung der tatsächlichen Konzentration des betreffenden Proteins oder
Glycoproteins im Nasensekret. Die Eichkurve ist vorzugsweise eine Kurve, die aus
Referenzlösungen erstellt wird, die das betreffende Protein oder Glycoprotein
in definierten Konzentrationen enthalten, die nach demselben Protokoll quantitativ
bestimmt werden.
Die vorliegende Erfindung beschreibt und betrifft daher jedes beliebige
qualitative und quantitative Verfahren zum Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung
von biologischen Molekülen aus Nasensekreten.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung bezeichnet der Ausdruck Nasensekret
jede Substanz, die im Bereich der Nase oder Nasennebenhöhle (wie zum Beispiel
der Schleim) gebildet wird, insbesondere jede Substanz, die von den Schleimhäuten
der Nase oder der Nasennebenhöhlen freigesetzt oder sezerniert wird. Es handelt
sich hauptsächlich um Absonderungen, die beim Schnupfen, Nießen, bei allergischen
Zuständen oder allergieartigen Zuständen beobachtet werden, Schleim, Hydrorrhoea
oder um jede andere Substanz oder Sekret, die/das in einem normalen oder pathologischen
physiologischen Zustand, wie er bei allergischen Zuständen vorkommt, freigesetzt
wird. Bevorzugter bezeichnet der Ausdruck Nasensekret den Schleim.
Die Untersuchung der Nasensekrete ist Gegenstand mehrerer vielschichtiger
Arbeiten gewesen, die sich entweder auf die Biochemie (pH oder biochemische Zusammensetzung
des Schleims) oder auf die zellulären Faktoren (lokale Eosinophilie) oder auf
dynamische Tests (Provokationstests) konzentrieren. Die Erfindung zeigt jetzt, dass
biologische Substanzen, wie Immunglobuline, aus dem Schleim oder anderen Sekreten
der Nase oder Nasennebenhöhlen auf eine einfache, empfindliche und reproduzierbare
Weise direkt nachgewiesen oder quantitativ bestimmt werden können.
Für die Durchführung des Verfahrens der Erfindung kann das
Inkontaktbringen des Materials mit den Nasensekreten entweder durch direktes Inkontakbringen
des Adsorptionsmaterials mit den Nasenschleimhäuten oder durch Gewinnen der
Nasensekrete und Herstellen eines Kontakts in einer geeigneten Vorrichtung (Plättchen,
Röhrchen, Schale, Schiffchen, etc.) erfolgen. Vorzugsweise erfolgt das Inkontaktbringen
des Materials mit den Nasensekreten, indem das Material direkt mit den Nasenschleimhäuten
der Person in Kontakt gebracht wird. Dies erfolgt üblicherweise durch manuelles
Einführen des Adsorptionsmaterials (oder eines Teils davon) in ein Nasenloch
der Person.
Der Kontakt zwischen dem Nasensekret und dem Material erfolgt vorzugsweise
während eines Zeitraums, der hinreichend ist, um die Adsorption von Proteinen
oder Glycoproteinen an diesem Material zu erlauben. Wenn eine quantitative Bestimmung
durchgeführt wird, wird der Kontakt vorzugsweise aufrechterhalten, bis ein
Gleichgewicht zwischen der Menge an Proteinen oder Glycoproteinen, die an dem Material
adsorbiert sind, und ihrer Konzentration in den Nasensekreten der Person erreicht
wird. Im Allgemeinen kann dieser Kontakt einen Zeitraum aufrechterhalten werden,
der zwischen einigen Sekunden bis zu mehreren Minuten, üblicherweise 1 bis
5 Minuten, zum Beispiel 1 bis 3 Minuten, dauert. Es versteht sich, dass dieser Zeitraum
ohne weiteres vom Durchführenden in Abhängigkeit der allgemeinen oder
lokalen Bedingungen, von der Art des untersuchten Proteins oder Glycoproteins und
dem verfolgten Ziel (Nachweis, quantitative Bestimmung, etc.) angepasst werden kann.
Das im Rahmen der Erfindung für die Adsorption der Proteine und/oder
Glycoproteine verwendete Material kann jeder beliebige, vorzugsweise flache Träger
sein, der mit den Nasensekreten in Kontakt gebracht werden kann, der insbesondere
in das Nasenloch, ohne es zu verletzen, eingeführt werden kann. Dieses Material
kann verschiedene Formen einnehmen, wie zum Beispiel in Form eines Fadens, einer
Pastille oder Scheibe, eines chirurgischen Schwamms, einer Spitze, eines Stäbchens
oder Streifens etc. vorliegen. Das Material, das die Adsorption erlaubt, umfasst
vorzugsweise wenigstens einen Teil, der aus einem Adsorptionsmaterial besteht, vorzugsweise
einem die Person nicht belastenden oder toxischen Material, wenn das Inkontaktbringen
mit den Nasenschleimhäuten direkt durchgeführt wird. Es kann sich insbesondere
um ein Cellulose-Material (zum Beispiel mit einer geringen Dichte), Polymere, Makromolekülkomplexe,
natürlichen oder synthetischen Ursprungs, allein oder in Kombination, handeln.
Vorzugsweise handelt es sich um ein Cellulose-Material.
In einer bevorzugten Anwendungsform der Erfindung und besonders für
die Ermittlung der IgE besteht das Adsorptionsmaterial aus Streifen, die wenigstens
einen Teil aus Cellulosepapier geringer Dichte, mit gelegten oder nicht gelegten
Fasern, umfassen. Als besondere Beispiele kann man insbesondere die Streifen für
den Schirmer-Test der Laboratoires Faure (Annonay, Frankreich) (Papiertyp Whatman
Nr. 1) oder Streifen nennen, die aus Papier Nr. 2312 von Schleicher & Schuell (Dassel,
Deutschland) hergestellt sind. Die Papiere Nr. 566 und 1573 der gleichen Herkunft
eignen sich ebenfalls. Trotz einer weniger guten Empfindlichkeit kann man ebenfalls
vom gleichen Lieferanten die Papiere Nr. 1577, 1575, 1506, 1507, 903, 589/2, 589/3,
589/5, 589/6, 572 und 512 anführen.
Die Streifen können vorteilhafterweise Abmessungen in der Größenordnung
von 55 mm × 5 mm besitzen. Bei der Probennahme lässt man zum Beispiel
ungefähr die ersten 15 mm des Streifens vollsaugen, wobei einige Minuten hierfür
ausreichen.
Die Streifen können für ein Abtrennen des mit den Schleimhäuten
in Kontakt gebrachten Endes von dem restlichen Streifen vorgesehen sein. Aber man
kann in der Tat nach einer Probennahme den Streifen, einschließlich während
der weiteren Schritte, ganz lassen. Der Streifen kann dann nach der Probennahme
mehrere Wochen vor dem Schritt der Anzeige oder der quantitativen Bestimmung aufbewahrt
werden.
Der Schritt des Nachweises oder der quantitativen Bestimmung kann
mit jeder beliebigen, dem Fachmann bekannten immunchemischen Technik durchgeführt
werden, die auf der Verwendung von spezifischen Antikörpern und/oder Antigenen
beruht, allein oder in Kombinationen, die markiert sein können und gemäß
verschiedenen Strategien angezeigt werden können (kolorimetrische, enzymatische,
fluoreszierende, radioaktive Markierungen, Markierungen des Typs Avidin-Biotin,
etc.).
Insbesondere kann man beim immunologischen Schritt des Nachweises
oder der quantitativen Bestimmung Antikörper einsetzen, die gegen das betreffende
Protein/Glycoprotein gerichtet sind, um dieses einzufangen und anschließend
für den Nachweis oder die quantitative Bestimmung der folglich gebildeten Antigen-Antikörper-Komplexe
zu sorgen. Dieses Verfahren ist vorzugsweise ein „Sandwich"-Verfahren, das
in der Veröffentlichung von E. BLOCH-MICHEL und L. HELLEBOID, Revue française
des Laboratoires Nr. 207, Mai 1990, Seiten 43 bis 46, beschrieben ist. Nach dieser
Anwendungsform wird das Adsorptionsmaterial (oder der Teil des Adsorptionsmaterials,
der mit den Nasensekreten in Kontakt gewesen ist) in eine Lösung verbracht,
die in einem Röhrchen oder ähnlichem (Platte, Schale, Kolben, Ampulle,
etc.) enthalten ist und zwei Antikörper-Typen umfasst, die gegen das betreffende
Protein/Glycoprotein gerichtet sind: einerseits freie markierte Antikörper
und andererseits an einer festen Phase gebundene Antikörper (die im Allgemeinen
nicht markiert sind). Die Proteine schwimmen in der Lösung und binden an die
markierten Antikörper. Jeder so erhaltene Komplex wird an einen Antikörper
an der festen Phase gebunden. Das Vorhandensein oder die Menge an betreffendem Protein
oder Glycoprotein kann nun durch Nachweis oder Messung der Intensität der im
Röhrchen gebundenen Markierung bestimmt werden.
Die Antikörper können monoklonale oder polyklonale Antikörper
sein. Die Antikörper an der festen Phase können Antikörper sein,
die an einer festen Phase, wie insbesondere Papierscheibe, Kügelchen, etc.
immobilisiert sind, oder die direkt an der Innenseite des Kunststoffröhrchens
immobilisiert sind (an der Innenwand gebundene Antikörper) und als Empfänger
für den Reaktionskomplex etc. dienen. Die Fixierung der Antikörper an
den festen Träger kann mit jeder dem Fachmann bekannten Technik (mittels Adsorption,
kovalenter Bindung, etc.) erfolgen.
Für das immunchemische Verfahren können, unter den für
die Antikörper weiter oben beschriebenen Bedingungen, ebenfalls Reaktionen
von Antigenen, wie Allergenen, mit Antikörpern genutzt werden, besonders in
einer „Sandwich"-artigen Reaktion, wie sie oben angeführt ist, in diesem
Fall verwendet man vorteilhafterweise einen Antikörper und ein Antigen, wobei
ein Partner markiert und frei ist und der andere Partner an einer festen Phase immobilisiert
ist.
Zusätzlich zu diesen „Sandwich"-artigen Reaktionen kann
die vorliegende Erfindung ebenfalls jedes andere Verfahren für den Nachweis
oder für die quantitative Bestimmung von Antigenen in einer Lösung nutzen.
In dieser Hinsicht kann man besonders verschiedene immunenzymatische Techniken (des
Typs ELISA, etc.) oder radioimmunologische Techniken (des Typs RIA, etc.) nennen.
Vorzugsweise werden während des Nachweis- oder Bestimmungsschrittes
die Reaktionsröhrchen (oder andere Reaktionsbehälter) geschüttelt,
um die Empfindlichkeit zu erhöhen, d.h. die Messung sehr geringer Mengen zu
erlauben.
Wie oben angegeben, werden für eine quantitative Bestimmung von
Proteinen oder Glycoproteinen die erhaltenen Ergebnisse im Allgemeinen mit einer
Eichkurve verglichen, die aus Referenzlösungen erstellt ist, die nach demselben
Protokoll bestimmt werden. Diese Referenzlösungen können mittels Verdünnung
(oder Verdünnungsreihen) des reinen Proteins oder Glycoproteins künstlich
hergestellte Lösungen sein. Es kann sich ebenfalls um biologische Proben, wie
zum Beispiel eine Probe von Tränen oder Blut (oder Serum) handeln. In dieser
Hinsicht umfasst das Verfahren der Erfindung in einer besonderen Anwendungsform
einen zusätzlichen Schritt des Vergleichs der Mengen, die in den Nasensekreten
gemessen werden, mit den Mengen, die in einer anderen biologischen Probe, wie Tränen,
Blut oder Serum, gemessen werden.
Die Verfahren der Erfindung können für einen Nachweis oder
eine quantitative Bestimmung verschiedener Protein- oder Glycoproteinarten angewandt
werden. Es kann sich insbesondere um Immunglobuline (IgG, IgM, IgE, etc.), Entzündungsproteine
oder um andere Proteine oder Glycoproteine, die an physiologischen oder physiopathologischen
Phänomenen beteiligt sind, oder um Markierungen handeln, die für die Durchführung
diagnostischer Bestimmungen zweckdienlich sind. Bevorzugt handelt es sich um Immunglobuline,
noch bevorzugter um Typ E Immunglobuline (IgE). Die in den Beispielen angeführten
Ergebnisse zeigen nämlich, dass die IgE in den Nasensekreten nachgewiesen werden
können und dass die quantitativen Bestimmungen der Erfindung eine hohe Empfindlichkeit
bieten, was den Nachweis von Mengenschwankungen von IgE erlaubt, die mit einem lokalen
oder allgemeinen allergischen Zustand korreliert sind.
In dieser Hinsicht beruht ein besonderer Gegenstand der Erfindung
auf einem Verfahren zur Erkennung, Verfolgung oder Charakterisierung einer Allergie
bei einer Person, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren einen Schritt des Nachweises
und/oder der quantitativen Bestimmung der in den Nasensekreten vorhandenen IgE umfasst.
Dieser Nachweis oder diese quantitative Bestimmung wird vorteilhafterweise
unter den oben beschriebenen Bedingungen durchgeführt.
Der Nachweis zeigt an, dass der allergische Charakter der betreffenden
Person noch nicht bekannt oder aufgezeigt ist oder sich in einem noch nicht bestätigten
frühen Stadium befindet. Das Verfahren der Erfindung ist ebenfalls für
die Verfolgung und/oder für die Charakterisierung einer Allergie anwendbar,
d.h. für eine Untersuchung der Entwicklung des allergischen Stadiums einer
Person oder für die Bestimmung des gezeigten Allergietyps, besonders seines
lokalen oder allgemeinen Charakters.
Das Verfahren der Erfindung kann zur gleichzeitigen quantitativen
Bestimmung mehrerer Proteine oder Glycoproteine von Interesse oder mehrerer Protein-
oder Glycoproteinarten von Interesse angewandt werden. Es kann sich insbesondere
um Gesamt-IgE oder auch um bestimmte IgE handeln, die für bestimmte Antigene
(Allergene) spezifisch sind. Gemäß einer bevorzugten Anwendung umfasst
das Verfahren der Erfindung einen Nachweis oder eine quantitative Bestimmung der
in Nasensekreten vorhandenen IgE ohne Differenzierung der Antigenspezifität
(Gesamt-IgE).
Das Verfahren kann folglich nicht nur für die quantitative Bestimmung
der nasalen Gesamt-IgE sondern auch für die quantitative Bestimmung spezifischer
IgE, insbesondere bei geringen Konzentrationen, anwendbar sein. Um so mehr kann
man eine quantitative Bestimmung der spezifischen IgE durchführen.
Für die spezifischen IgE verwendet man vorteilhafterweise Allergene
oder Reaktogene, die, so wie es für die Antikörper beschrieben ist, unter
Umständen unlöslich gemacht oder markiert sein können.
Zudem erlaubt das Verfahren gemäß der Erfindung die Erstellung
nicht nur von Diagnosen im Falle lokaler Allergien (vom Typ Nasenrachenraumallergie)
sondern ebenfalls im Falle allgemeiner Allergien. Im letzteren Fall erlaubt die
erhöhte Empfindlichkeit des Verfahrens die Quantifizierung der IgE im Transsudat.
In dieser Hinsicht kann das Verfahren der Erfindung insbesondere für eine Erkennung
oder eine Verfolgung der Entwicklung von Allergien, wie von Asthma, Ekzemen, Rhinitis,
allergischer Sinusitis, etc., verwendet werden.
Wie oben angegeben, ist die Erfindung ebenfalls für eine quantitative
Bestimmung von Substanzen in der Nase, die einen entzündlichen oder pathologischen
Zustand wiedergeben, und insbesondere für Substanzen anwendbar, die sich wahrscheinlich
in den Nasensekreten in geringen und vorzugsweise ziemlich kleinen Konzentrationsbereichen
befinden.
Die Materialien und Verfahren der Erfindung können für den
Nachweis oder die quantitative Bestimmung der Proteine oder Glycoproteine in den
Nasensekreten eines jeden Menschen, egal ob Erwachsener oder Kind, gesund oder eine
Krankheit aufweisend, verwendet werden. Außerdem kann die Erfindung ebenfalls
für den Nachweis oder die quantitative Bestimmung von Proteinen oder Glycoproteinen
in den Nasensekreten von beliebigen anderen Säugern (insbesondere Hunde, Rinder,
Schafe, Pferde, Schweine, etc.) Verwendung finden.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich ebenfalls auf Kits zur Durchführung
der oben beschriebenen Verfahren. Diese Kits umfassen vorteilhaft Lösungen,
welche die Durchführung einer Immunreaktion erlauben, und insbesondere wenigstens
einen anti-IgE-Antikörper. Dieser Antikörper kann ein polyklonaler oder
monoklonaler Antikörper sein, der markiert oder nicht markiert sein kann. Bevorzugter
umfassen die Kits der Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung der Immunreaktion,
wie zum Beispiel ein Röhrchen, eine Vertiefung, Schale oder ein Kolben. Zudem
können die Kits der Erfindung außerdem ein Adsorptionsmaterial umfassen,
das für die Durchführung der Probennahme zweckdienlich ist.
In einer besonderen Anwendungsform umfassen die Kits der Erfindung
ein Röhrchen (oder analoge Vorrichtung), das mit einem anti-IgE-Antikörper
beschichtet ist, und eine Lösung eines anti-IgE-Antikörpers, der an ein
Enzym (zum Beispiel Peroxidase) gekoppelt ist. Bevorzugter umfassen sie außerdem
ein Adsorptionsmaterial (insbesondere einen Streifen), das mit einem IgE-Standard
getränkt ist, und/oder eine Waschlösung und/oder ein
chromogenes Substrat eines Enzyms (zum Beispiel OPD). Diese Kits können ohne
weiteres für den Nachweis oder die quantitative Bestimmung der IgE aus Nasensekreten
gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
Ein anderer Gegenstand der Erfindung beruht ebenfalls auf der Verwendung
eines Materials, das die Adsorption von Proteinen oder Glycoproteinen erlaubt, für
den Nachweis oder die quantitative Bestimmung von Proteinen oder Glycoproteinen
aus einem Nasensekret einer Person durch direktes Inkontaktbringen des besagten
Materials mit einer Nasenschleimhaut der besagten Person. Das Material ist vorzugsweise
ein wie oben definiertes Material und wird für den Nachweis des Vorhandenseins
oder die quantitative Bestimmung der Immunglobuline verwendet.
Ein anderer Gegenstand der Erfindung beruht ebenfalls auf der Verwendung
eines Materials, das die Adsorption von Proteinen oder Glycoproteinen erlaubt, für
die Herstellung eines Produkts oder Kits für die Durchführung eines Verfahrens
zur Diagnose, Erkennung, Verfolgung oder Charakterisierung einer Allergie bei einer
Person.
Weitere Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden bei
der Lektüre der nachfolgenden Beispiele offensichtlich, die als Veranschaulichung
und nicht als Beschränkung betrachtet werden sollen. Diese Beispiele veranschaulichen
besonders das Prinzip der quantitativen Bestimmung der Gesamt-IgE mit Hilfe einer
immunenzymatischen Technik in Nasensekreten, die mit Hilfe eines Papierstreifens
beprobt werden.
1. Prinzip der quantitativen Bestimmung
Der immunenzymatische Nachweis ist mit einer „Sandwich-Technik"
unter Verwendung zweier monoklonaler anti-IgE-Antikörper durchgeführt
worden. Die Reaktion läuft in zwei Schritten ab:
- – Immunreaktion: die IgE, die quantitativ zu bestimmen (oder nachzuweisen)
sind, werden 3 h bei 18–25°C in Röhrchen in Gegenwart zweier monoklonaler
anti-IgE-Antikörper inkubiert, wobei einer davon an der Innenwand der Röhrchen
gebunden ist und der andere, in der flüssigen Phase, mit Peroxidase markiert
ist. Der Inkubation folgt ein Waschen der Röhrchen.
- – enzymatische Anzeige: man gibt in die Röhrchen ein chromogenes
OPD-Substrat (Orthophenylendiamin). Nach einer Inkubation von 30 Minuten bei 18–25°C
gibt man ein Blockierungsmittel (Schwefelsäure) hinzu und liest die erhaltene
Farbe spektrophotometrisch ab.
Im Verlauf derselben Bestimmungsreihe führt man eine Leerreaktion
(Röhrchen ohne IgE), Standards (Röhrchen, die bekannte IgE-Mengen enthalten)
und eine Positivkontrolle durch.
2. Beschreibung der Reagenzien (Kits zur quantitativen Bestimmung)
Die folgenden Reagenzien werden bei der Durchführung des Verfahrens
eingesetzt:
- – Papierstreifen zur Durchführung der Probennahme in der Nase,
- – Polystyrolröhrchen, die mit anti-IgE-Antikörper beschichtet
sind,
- – Streifen, mit IgE-Standard getränkt,
- – Streifen, mit positiver Kontrolle getränkt,
- – Peroxidase-markierter anti-IgE-Antikörper in Lösung,
- – Waschlösung,
- – Chromogen (OPD in Tablettenform mit Verdünnungsmittel)
- – Blockierungsmittel (Schwefelsäure)
3. Verfahrensweise
Das Verfahren wird folgendermaßen durchgeführt.
Für die Immunreaktion werden die Streifen, die zuvor mit den
Nasensekreten in Kontakt gebracht worden sind, (oder die Standard- oder Kontroll-Streifen)
in die Röhrchen verbracht (außer dem Röhrchen der Leerreaktion).
300 &mgr;l Antikörper, an Peroxidase konjugiert, werden zugegeben und die
Röhrchen werden unter Schütteln mit einer Geschwindigkeit von 360 UpM
3 Stunden bei Raumtemperatur gehalten. Das Reaktionsmedium in allen Röhrchen
wird abgesaugt und die Waschlösung wird auf die Röhrchen verteilt (2 ml
pro Röhrchen) und die Streifen werden aus den Röhrchen entfernt. Die Lösung
wird erneut abgesaugt und der Waschvorgang wird zweimal wiederholt. Die Lösungen
werden dann sorgfältig abgesaugt.
Für die enzymatische Anzeige werden 300 &mgr;l Anzeigelösung
in jedes Röhrchen verteilt. Nach 30 Minuten Inkubation bei Raumtemperatur und
unter Lichtschutz wird 1 ml Blockierungsmittel in jedes Röhrchen gegeben. Die
Röhrchen werden geschüttelt (zum Beispiel auf einem Vortex-Schüttler).
Die gebildete Farbe wird bei 492 nm gegen die Leerreaktion abgelesen.
4. Ergebnisse
Verschiedene Vorversuche sind bei Menschen, in pathologischem oder
gesundem Zustand, durchgeführt worden, um die vorhandenen IgE in ihren Nasensekreten
(einschließlich Sekrete der Nasennebenhöhlen) quantitativ zu bestimmen.
Die erhaltenen Ergebnisse können folgendermaßen zusammengefasst
werden:
In einer ersten Versuchsreihe ist der Test der nasalen IgE der Erfindung mit nasalen
Provokationstests (thermisch und eosinophil) bei etwa 50 Personen verglichen worden.
Die erhaltenen Ergebnisse zeigen, dass der Test der nasalen IgE der Erfindung empfindlicher
als der eosinophile Provokationstetst und selektiver als der thermische Provokationstest
ist.
In einer zweiten Versuchsreihe ist der Test der nasalen IgE der Erfindung
mit einem Hauttest bei 17 Personen verglichen worden, die wegen Allergie auslösender
Manifestationen im Nasenrachenraum einen Arzt konsultiert hatten. Während der
Hauttest negativ war, hat der Test der Erfindung bei 10 Personen den Nachweis einer
wesentlichen Erhöhung der IgE in den Nasensekreten erlaubt. Diese Versuche
scheinen anzuzeigen, dass die Tests der Erfindung einen zuverlässigeren Nachweis
als die früheren Hauttests erlauben. Diese Ergebnisse scheinen ebenfalls die
Dominanz der lokalen Hypersensibilität über die allgemeine Hypersensibilität
zu bestätigen.
Die erhaltenen Ergebnisse zeigen außerdem, dass die auf den Streifen
gesammelten IgE direkt proportional zu ihrer Konzentration in dem Bestimmungsmedium
quantitativ bestimmt werden können, ohne dass die Ermittlung des Gewichts oder
der gesammelten Menge erforderlich ist. Dieses Phänomen hat seinen Grund darin,
dass sich sehr schnell (in einigen Minuten) ein Gleichgewicht zwischen den IgE,
die auf dem Papier adsorbieren, und den IgE, die in Lösung verbleiben, einstellt.
Wenn das Papier mit der anti-IgE-Antikörperlösung inkubiert wird, lösen
dann die IgE sich vom Papier und bilden einen Antigen-Antikörper-Komplex, der
nun quantitativ bestimmt werden kann.
Die quantitative Bestimmung gemäß der Erfindung ist von
Vorteil, da sie in einem Schritt durchgeführt werden kann, und dass sie durch
das Schütteln der Röhrchen die Bestimmung von sehr kleinen Proteinmengen
(weniger als 2 kUI/l) erlaubt.
In einer dritten Versuchsreihe wird der Test der nasalen IgE der Erfindung
bei einer Kontrollgruppe von 9 Menschen (5 Frauen und 4 Männer) im Alter von
25 bis 55 Jahren und bei einer Gruppe von 17 Patienten (7 Frauen und 10 Männer)
von 7 bis 61 Jahren praktiziert.
Die Kontrollgruppe besteht aus Personen, die weder Rhinitissymptome
noch allergische Symptome zeigen und keine persönliche oder familiäre
medizinische Vorgeschichte aufweisen. Die zweite Gruppe besteht aus Personen, die
aufgrund von Symptomen einer chronischen Rhinitis, die sich über einen Zeitraum
von mehr als 3 Monate gezeigt haben, einen Arzt konsultiert haben.
Die Streifen sind mit dem Nasenschleimhäuten der Personen 60
Sekunden in Kontakt gebracht worden, anschließend zur Analyse unter den oben
beschriebenen Bedingungen ins Laboratorium geschickt worden (unter 15 Tage).
Die erhaltenen Ergebnisse zeigen in den Nasensekreten der Kontrollpersonen
eine mittlere optische Dichte von 0,136 und in den Nasensekreten der Personen mit
Symptomen eine mittlere optische Dichte von 1,752.
Der gemäß der Erfindung praktizierte Test der nasalen IgE
hat folglich erlaubt, eine signifikante Differenz in der lokalen IgE-Sekretion zwischen
der Kontrollgruppe und der Patientengruppe nachzuweisen und folglich die allergischen
Personen von den gesunden Personen eindeutig zu unterscheiden.