Die vorliegende Erfindung betrifft ein so genanntes "Manila-Label",
d.h. ein Etikett zur vorübergehenden Befestigung an einer Versandeinheit wie
z.B. einem Sack oder, in jüngerer Zeit, einem Palettencontainer, zur Angabe
des Ziels der Einheit und/oder möglicherweise des Inhalts des Palettencontainers.
Solche Manila-Labels bzw. Etiketten bestanden jahrelang aus einfachen Etiketten
mit einem vorzugsweise kantenverstärkten Loch, durch welches das Etikett mit
einem Stück Schnur an einem schmalen Teil der Versandeinheit befestigt werden
konnte.
Diese Praxis hat sich bis vor Kurzem fortgesetzt, wobei bestimmte
Verbesserungen vorgenommen wurden, wie zum Beispiel die, dass die Etiketten mit
computerausgedruckten Aufklebern versehen werden können und dass die Schnurstücke
durch Verbindungsstreifen ersetzt worden sind, die ohne besonderes, manuelles Knotenbinden
um ausreichend schmale Teile der Versandeinheit geschlagen werden können.
Ein Beispiel eines solchen Etiketts wird in der US
4149329 offenbart, in der ein Identifikationsetikett zur Kennzeichnung
eines Containers offenbart wird. Das Etikett weist einen im Wesentlichen flachen
Hauptteil auf, der entlang einer Achse in zwei Richtungen gefaltet werden kann,
so dass eine von zwei Kennzeichnungen durch Umkehren der Faltung angezeigt werden
kann, wobei eine der Angaben sich auf einer Seite und die andere Angabe sich auf
der anderen Seite des Etiketts befindet. Die Anbringung des Hauptteils des Etiketts
an einem Container kann durch einen länglichen Streifen erfolgen, der sich
von einer Kante des Hauptteils aus erstreckt und durch ein Paar zueinander ausgerichteter
Öffnungen in dem Hauptteil geführt wird, die bezüglich der Faltachse
im Wesentlichen symmetrisch sind. Der Streifen hat einen spitzenförmigen Vorsprung
am Ende, der das Einführen des Streifens in die Öffnungen erleichtert
und einem Entfernen des Streifens entgegenwirkt.
Ein weiteres Beispiel eines aus dem Stand der Technik bekannten Etiketts
wird in der US 2423818 offenbart, in der
ein Etikett mit einem Befestigungsmittel zum Befestigen des Etiketts an einem Gegenstand
bereitgestellt wird. Das Befestigungsmittel umfasst einen Halsabschnitt mit einem
integralen Kopfabschnitt sowie einen Basisabschnitt. Der Basisabschnitt kann an
einem Etikett befestigt werden, beispielsweise durch ein Klebeverfahren. Auf dem
Etikett kann die Kennzeichnung des zu versendenden Artikels erfolgen. Der Basisabschnitt
umfasst weiterhin eine Öffnung, durch welche der Kopfabschnitt eingeführt
und gegen versehentliches Herausziehen gesichert werden kann. Der verbindende Halsabschnitt
zwischen dem Basisabschnitt und dem Kopfabschnitt umgibt dann einen Teil des Gegenstandes
in der Weise, dass das eigentliche Etikett an dem Gegenstand befestigt wird.
Prinzipiell ist es hierdurch möglich, ein modernes Manila-Label
relativ einfach an mehr oder weniger jeder beliebigen Versandeinheit zu befestigen,
ungeachtet der Dicke dieser Einheit.
Mit der vorliegenden Erfindung wird dem Umstand Rechnung getragen,
dass es sich bei den in Frage kommenden "schmalen Teilen" im Wesentlichen um Stangen
oder Rohrstücke an den mehr oder weniger genormten Containerpaletten handelt,
die beim modernen Warenvertrieb vom Groß- an den Einzelhandel breite Verwendung
finden. Daher ist es nicht ausdrücklich erforderlich, dass das Manila-Label
zur Befestigung an schmalen Teilen mit deutlich unterschiedlichen Dicken geeignet
ist, da die vorkommenden Dicken in Wirklichkeit nur recht geringfügig variieren.
Auf dieser Grundlage ist hinsichtlich der Erfindung festgestellt worden,
dass es möglich ist, das Manila-Label/das Etikett so auszubilden, dass dieses
selbst mit einem vorstehenden Streifenteil ausgestaltet ist, der typischerweise
nur aus Karton oder anderem dünnen Blatt- oder Folienmaterial besteht und der
das ansonsten separate Verbindungsteil vollständig ersetzten kann, wenn dieser
Streifenteil mit einem äußeren Verschluss-Kopfteil ausgestaltet ist, welcher,
nachdem der Streifenteil um den entsprechenden Halteteil geschlagen worden ist,
in einem entsprechenden Verschlussloch in dem Manila-Label in Eingriff gebracht
werden kann.
Dies wird durch ein Etikett erreicht, das die im unabhängigen
Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist.
Diese zusammenwirkenden Verschlussteile können so ausgestaltet
sein, dass der entsprechende Benutzer das Etikett ebenso einfach und schnell an
der Containerpalette befestigen kann wie beim Befestigen eines gelochten Etiketts
mit Hilfe eines separaten Verbindungsstreifens. Dazu ist lediglich erforderlich,
dass der separate Verbindungsstreifen nun aus einem einfachen, integrierten Teil
des Etiketts selbst besteht. Dies führt zu einer beträchtlichen Verbilligung
der einzelnen Befestigung, und damit aus globaler Sicht zu einer beträchtlichen
Ersparnis bei der millionen- oder milliardenfachen Verwendung der gegenwärtig
gebräuchlichen Etiketten.
Außerdem ist zu erwähnen, dass das Verschlussloch aus einer
bloßen Ausstanzung in dem Etikett bestehen kann und daher das Verschlussloch
keine akkurate Ausschneidung in dem Etikett an der Basis des Streifenteils aufweisen
muss.
Verglichen mit herkömmlichen Etiketten kann es eine beträchtliche
Schwächung darstellen, dass das Verbindungsteil künftig aus einem relativ
schwachen Kartonstreifen bestehen kann; nach gründlicher Prüfung der Erfindung
ist jedoch festgestellt worden, dass dies in der Praxis völlig zufriedenstellend
ist. Überlegungen hinsichtlich spezieller Lochverstärkungen oder hinsichtlich
Verbindungsmitteln erübrigen sich in Zukunft.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen sind in den abhängigen
Ansprüchen 2 bis 5 genannt.
Die Erfindung wird nun detaillierter unter Bezugnahme auf die Zeichnung
beschrieben, wobei
1 eine Draufsicht auf ein vollständiges Etikett
entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform ist,
2 und 3 Draufsichten sind,
welche das Verschließen des Kartonstreifenteils des Etiketts darstellen,
4 eine perspektivische Ansicht des befestigten Etiketts
ist,
5 eine Draufsicht auf eine Bahn von Etiketten entsprechend
der Erfindung. zur Verwendung mit einem computergesteuerten Drucker ist,
6A–6D Beispiele alternativer
Ausgestaltungen für das Verschlussloch sind, wobei dieses aus durch das Etikett
gestanzten, dreieckigen Schlitzen besteht, und
7 weitere Beispiele alternativer Ausführungsformen
des Verschlusslochs zeigt, wobei dieses eine Kombination aus einem Ausschnitt und
einem in die untere Seite des Ausschnitts gestanzten Schlitz umfasst und wobei die
obere Seitenkante des Ausschnitts nach oben hin bogenförmig ist.
Das in 1 gezeigte Etikett 2 ist
einfach aus einem relativ dünnen Kartonmaterial gestanzt und besteht aus einer
rechteckigen Fläche 4 mit einem vorstehenden Streifenteil
6, der außen einen erweiterten Kopfteil 8 mit Kanten
10 aufweist, die winklig hinterschnitten und der Fläche
4 zugewandt sind. In der Fläche 4, in der Nähe der Basis
des Streifenteils 6, befindet sich ein dreieckiges Loch 12 mit
einer nach unten weisenden Spitze 14, von der aus eine Schnittlinie
16 ein Stück nach unten verläuft. Die obere Kante des Lochs
12 ist etwas länger als die Breite des Streifens 6.
Zum Verschließen des Streifens 6 wird dieser zu der
in 2 gezeigten Position gebogen, in welcher im Prinzip
der erweiterte Kopf 8 in mehr oder weniger ebenem Kontakt mit der Fläche
4 auf der einen Seite der Schnittlinie 16 gehalten wird, und anschließend
ist es möglich, den Kopf des Streifens seitlich durch den Bereich
12, 16, wie in 3 gezeigt, zu einer
Position auf der gegenüberliegenden Seite der Fläche 4 einzuführen,
wobei der Streifen zu der in 4 dargestellten Position
hin mehr oder weniger selbstausrichtend ist.
Es spielt keine wesentliche Rolle, ob der Streifen seine vollständig
verbundene Position (4) von selbst oder mit Hilfe des
Benutzers annimmt, da der Kopfteil 8 nach dem Durchführen durch das
Loch wirksam gegen unabsichtliches Öffnen gesichert ist. Schon durch leichtes
Ziehen an dem Streifen gelangt der Kopfteil 8 in festen, verschließenden
Eingriff mit der oberen Kante des Lochs 12, was keiner eigenen Illustration
bedarf.
Es versteht sich, dass der geübte Anwender nicht entsprechend
den 2/3 vorgehen muss, da
in der Praxis der Streifenkopf 8 einfach direkt durch den Bereich
12, 16 hineingedrückt werden kann, wodurch eine elastische
Verformung sowohl des Kopfes 8 als auch des Flächenmaterials um diesen
Bereich erfolgt. Es ist möglich, den Streifen in entsprechender Weise durch
gezieltes Durchdrücken in der entgegengesetzten Richtung zu öffnen; da
aber eine Wiederverwendung der Etiketten kaum beabsichtigt sein dürfte, können
sie ebenso gut von den jeweiligen Trageteilen abgerissen werden, z.B. von einer
Stange an einer Containerpalette, angedeutet durch die gestrichelte Linie in
4. Bei einem solchen Abreißen wird die Streifenschlinge
gedehnt, so dass der genannte Anschlagkontakt hergestellt wird. Dies kann so ausgenutzt
werden, dass durch ein Festziehen des Kopfteils 8 gegen die obere Kante
des Lochs 12 ein lokal festhaltender Eingriff zwischen dem Streifen und
der Fläche 4 auf verschiedene mögliche Arten bewirkt werden kann,
so dass der Streifen nach dem Abreißen weiterhin aus nur einem zusammenhängenden
Teil besteht, gleichgültig an welcher Stelle der Streifen reißt. Die abreißende
Person behält somit eine vollständige Einheit in der Hand, und es treten
keine losen Streifenenden auf, die nach dem Abreißen herunterfallen können
und dadurch ein anschließendes, separates Aufsammeln erfordern.
Natürlich ist die Erfindung insofern nicht auf genau das für
den Streifen 6 dargestellte Verschlusssystem begrenzt, als eine ausreichend
wirksame Verschlussverbindung auch durch zahlreiche andere Ausgestaltungen erzielt
werden kann. Alternative Ausgestaltungen des Verschlusslochs sind in 6
und 7 dargestellt. Es kann sogar die Möglichkeit
bestehen, anstelle eines mechanischen Verschlusssystems eine Klebeverbindung zu
verwenden, bei der ein selbsthaftendes Klebemittel auf den bzw. die entsprechenden
Teil(e) der Oberfläche aufgetragen wird, während die komplementären
Teile der Oberfläche an angrenzenden Etiketten in einem Stapel
mit einer Beschichtung versehen sind, die ein Anhaften verhindert.
Erfindungsgemäß ist es möglich, dass die Etiketten
aus einer kontinuierlichen Materialbahn gefertigt werden, vgl. 5,
die dazu geeignet sein kann, zum direkten Ausdrucken der Etiketten durch einen computergesteuerten
Drucker geführt zu werden. Wie ersichtlich, ist es dementsprechend keine Bedingung,
dass die Streifen 6 sich genau von der Mitte einer kurzen Seite der Etiketten
erstrecken.