Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein mobiles Kommunikationsendgerät
und eine elektronische Einrichtung zum Steuern vom Transfer von digitalem Inhalt
von der elektronischen Einrichtung zu anderen Einrichtungen.
Hintergrund der Erfindung
In US 6,173,405 B1 werden
Authentifizierungsverfahren, Systeme und Computerprogrammprodukte beschrieben, die
sicherstellen, dass Benutzermediendatenstromanforderungen, die von Web-Dokumenten
stammen, eine autorisierte Internetadresse (unified resource locator) URL haben.
Der Benutzer führt eine Datenstromanforderung zu einem Medienserver mit einem
URL durch, der einen URL-Präfix, einen Pfad und den Namen einer Medienarbeit,
die durchzuführen ist, enthält, Der Medienserver vergleicht diesen URL
mit früher gemachten URL-Einträgen in einer vorher hergestellten Datenbank.
Falls es eine URL-Entsprechung zwischen einem URL in der vorher hergestellten Datenbank
und dem URL, der aus dem HTML-Dokument extrahiert wird, das durch den Browser von
einem Web-Server empfangen wird, gibt, dann wird ein Datenstrom der bestimmten Arbeit
autorisiert.
In EP 1 128 598 A1 werden
ein Inhaltsmanagementsystem, eine Einrichtung, ein Verfahren und ein Programmspeichermedium
beschrieben. Hier empfängt eine Informationsempfangsvorrichtung Identifikationsinformation
und verschlüsselte Identifikationsinformation. Die Informationsempfangsvorrichtung
führt einen Vergleich zwischen ihnen durch, um Verhinderung illegaler Nutzung
von Inhaltsdaten zu ermöglichen.
In US 2002/0174360 A1
wird ein Dienstbereitstellungssystem beschrieben. Um die Dienste nach einem Verkauf
zu erweitern, die für ein Produkt angeboten werden, das durch einen Benutzer
erworben wird, greift ein Dienstserver, der Dienste bereitstellt, auf ein spezifiziertes
Navigationssystem zu, welches das Produkt ist, das durch den Benutzer erworben wird,
unter Verwendung eines Einrichtungs-ID, der dem Navigationssystem eindeutig zugewiesen
ist. Dann überträgt der Dienstserver Dienstinformation zu dem spezifizierten
Navigationssystem. Mit anderen Worten greift der Dienstserver aktiv auf ein Navigationssystem
zu, welches im Grunde eine von zahllosen Endgerätvorrichtungen in einem Kommunikationsnetz
ist, und stellt Dienstinformation diesem Navigationssystem bereit. Durch Arbeiten
auf diese Weise kann eine große Vielfalt von Diensten bereitgestellt werden,
wann immer es angemessen ist.
Seit kurzem werden auch Mobiltelefone bereitgestellt, die zum Herunterladen
eines digitalen Inhalts über ein Kommunikationsnetz von einem Inhaltsserver,
und Ausführen des Inhalts fähig sind. Ein derartiger digitaler Inhalt
kann Bilddaten, Musikdaten und Anwendungsprogramme enthalten. Hierin nachstehend
wird derartiger digitaler Inhalt einfach als "ein Inhalt" bezeichnet. Z.B. kann
ein derartiges Mobiltelefon ein Anwendungsprogramm, wie etwa eine Spielanwendung,
herunterladen und das Programm ausführen, oder es kann ein Bild herunterladen
und anzeigen.
Es wurden Versuche unternommen, eine Funktion zum Behandeln eines
Inhalts zu Einrichtungen außer Mobiltelefonen hinzuzufügen, z.B. elektronische
Geräte im Haushalt, wie etwa Audioeinrichtungen, oder Autonavigationssysteme
usw. Derartige elektronische Einrichtungen haben jedoch nicht eine Funktion zum
Durchführen von Kommunikation mit einem Inhaltsserver über ein Kommunikationsnetz,
und können somit einen Inhalt nicht herunterladen.
Um das obige Problem zu überwinden, offenbart die japanische
Patentanmeldung Nr. JP2002-196940A ein
System zum Übertragen zu einer elektronischen Einrichtung, wie etwa einer digitalen
Kamera, eines Steuerprogramms zum Erweitern (upgrade) der Einrichtung. In dem obigen
System können jedoch die folgenden Probleme entstehen, da das Inhaltstransferziel
nicht gesteuert werden kann.
Zuerst ist es nicht möglich, zu einer bestimmten Einrichtung
nur einen Inhalt selektiv zu übertragen, der für die Einrichtung bestimmt
ist. Obwohl es unterschiedliche Typen von Inhalt und unterschiedliche Typen elektronischer
Einrichtungen gibt, ist jede elektronische Einrichtung zum Behandeln nur eines bestimmten
Typs von Inhalt fähig. Es ist nämlich bedeutungslos, zu einer elektronischen
Einrichtung einen Inhalt zu übertragen, der darin nicht ausgeführt werden
kann.
Zweitens ist keine Maßnahme für Urheberschutz vorgesehen.
Ein Inhaltsanbieter wünscht häufig, einen Inhalt nur zu einer autorisierten
Einrichtung abzugeben. Es ist jedoch nicht möglich, ein Ziel eines Inhalts
einzuschränken. Entsprechend kann illegales Kopieren von Inhalt nicht verhindert
werden.
Offenbarung der Erfindung
Die vorliegende Erfindung wurde unternommen, um die obigen Probleme
zu überwinden. Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Verfahren
und eine Vorrichtung zum Steuern von Transfer eines Inhalts zu einer geeigneten
elektronischen Einrichtung vorzusehen. Gemäß der vorliegenden Erfindung
wird dieses Ziel durch ein mobiles Kommunikationsendgerät
mit den Merkmalen von Anspruch 1 erreicht.
Ferner wird das Ziel durch eine elektronische Einrichtung mit den
Merkmalen von Anspruch 7 erreicht.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
1 zeigt ein Beispiel einer Konfiguration eines Kommunikationssystems
der ersten Ausführungsform, worin ein Kommunikationsendgerät
20 und eine Autonavigationseinrichtung 10 enthalten sind.
2 zeigt ein Beispiel einer Konfiguration des Kommunikationsendgerätes
20.
3 zeigt ein Beispiel eines Datenformats einer Einrichtungstabelle,
die im Kommunikationsendgerät 20 gespeichert ist.
4 zeigt eine Java-Laufzeitumgebung, die im Kommunikationsendgerät
20 installiert ist.
5 zeigt einen Verarbeitungsfluss einer Übertragung
eines Java-Programms, was durch JavaAPP1 durchgeführt wird.
6 zeigt auch einen Verarbeitungsfluss einer Übertragung
eines Java-Programms, was durch JavaAPP1 durchgeführt wird.
7 zeigt ein Beispiel einer Konfiguration einer Autonavigationseinrichtung
10.
8 zeigt eine Java-Laufzeitumgebung, die in der Autonavigationseinrichtung
10 installiert ist.
9 zeigt einen Verarbeitungsfluss zum Speichern eines
Java-Programms in der Autonavigationseinrichtung 10, was durch JAN durchgeführt
wird.
10 zeigt einen Verarbeitungsfluss zum Speichern eines
Inhalts in der Autonavigationseinrichtung 10, was durch JavaAPP2 durchgeführt
wird.
11 zeigt ein Beispiel einer Konfiguration eines Kommunikationssystems
der zweiten Ausführungsform.
12 zeigt ein Beispiel einer Konfiguration einer Autonavigationseinrichtung
10A.
13 zeigt ein Beispiel einer Operation in dem Kommunikationssystem
der zweiten Ausführungsform.
14 zeigt ein Beispiel einer Konfiguration eines Kommunikationssystems
der dritten Ausführungsform.
15 zeigt ein Beispiel einer Konfiguration eines Managementservers
70.
16 zeigt ein Beispiel einer Operation in dem Kommunikationssystem
der dritten Ausführungsform.
Detaillierte Beschreibung
<Erste Ausführungsform>
<A. Konfiguration>
(1. Kommunikationssystem)
1 zeigt ein Beispiel einer Gesamtkonfiguration eines
Kommunikationssystems dieser Ausführungsform. Ein Inhaltsserver 50
hat eine Hardwarekonfiguration ähnlich zu der eines Standardcomputers und ist
mit dem Internet 40 verbunden. Der Inhaltsserver 50 speichert
einen Inhalt und zwei Typen eines Programms, was nachstehend beschrieben wird, für
eine Obertragung zu einem Kommunikationsendgerät 20 über das
Internet 40. Die zwei Typen des Programms sind objektorientierte Programme,
die in JavaTM geschrieben sind. Speziell bestehen die Programme aus Java-Bytecodes,
die in einer Java-Laufzeitumgebung, die später beschrieben wird, interpretiert
und ausgeführt werden können.
Ein Typ eines Programms (hierin nachstehend als "JavaAPP1" bezeichnet)
führt Übertragung von (i) sich selbst (JavaAPP1), (ii) eines Inhalts,
der zu der elektronischen Einrichtung 20 zusammen mit dem Programm übertragen
wird, und (iii) des anderen Typs des Programms (hierin nachstehend als "JavaAPP2"
bezeichnet), was nachstehend beschrieben, zu anderen Einrichtungen durch. Ein Besitzer
der Programme JavaAPP1 und JavaAPP2 sollte ein Inhaltsanbieter des Inhalts sein,
und die Programme sollten durch Urheberschutz geschützt sein.
Der Inhaltsanbieter schränkt im voraus einen Typ einer elektronischen
Einrichtung ein, zu der der Inhalt und JavaAPP2 abzugeben sind. Der Inhalt, JavaAPP1
und JavaAPP2 enthalten Daten zum Spezifizieren eines Urheberrechtshalters (nämlich
eines Inhaltsanbieters). Hierin nachstehend werden die Daten als "Inhaltsanbieter-ID"
bezeichnet. In der folgenden Beschreibung ist der Inhaltsanbieter-ID als ein Beispiel
ein URL (Universal Resource Locator) des Inhaltsservers 50. Es ist möglich,
dass der Inhaltsanbieter-ID ein Name des Inhaltsanbieters oder dergleichen sein
kann.
Das Mobilpaketkommunikationsnetz 30 stellt einen Paketkommunikationsdienst
mit dem Kommunikationsendgerät 20 bereit. Das Mobilpaketkommunikationsnetz
30 enthält Basisstationen 31 und ein Gateway (GW)
32. Jede der Basisstationen 31 führt eine drahtlose Kommunikation
mit einem Kommunikationsendgerät 20 innerhalb einer jeweiligen Funkzelle
durch. Das GW 32 führt Protokollkonvertierung zwischen Protokollen
durch, die in dem Mobilpaketkommunikationsnetz 30 und dem Internet
40 genutzt werden.
Das Kommunikationsendgerät 20 ist ein mobiles Telefon,
das zum Durchführen drahtloser Kommunikation im Kurzbereich und Herstellen
einer Java-Laufzeitumgebung fähig ist. Das Kommunikationsendgerät
20 führt eine Paketkommunikation durch, um herunterzuladen zu und
speichern in dem Kommunikationsendgerät 20 einen Inhalt, JavaAPP1
und JavaAPP2 von dem Inhaltsserver 50 über das Mobilkommunikationsnetz
30 und das Internet 40. Außerdem führt das Kommunikationsendgerät
20 z.B. drahtlose Kommunikation im Kurzbereich mit der Autonavigationseinrichtung
10 über IrDA (Infrared Data Association, Infrarot-Datenverbindung)
oder BluetoothTM durch. Ferner ist das Kommunikationsendgerät
20 zum Ausführen von JavaAPP1, das in dem Kommunikationsendgerät
20 gespeichert ist, in der Java-Laufzeitumgebung fähig.
Die Autonavigationseinrichtung 10 ist zum Durchführen
drahtloser Kommunikation im Kurzbereich und Herstellen einer Java-Laufzeitumgebung
zusätzlich zu einer standardmäßigen Navigationsfunktion, die ein
GPS (Global Positioning System, globales Positionierungssystem) oder dergleichen
verwendet, fähig. Die Autonavigationseinrichtung 10 ist in der Lage,
von einem Kommunikationsendgerät 20 einen Inhalt und JavaAPP2 zu empfangen,
den Inhalt und JavaAPP2 zu speichern und JavaAPP2 mit der Java-Laufzeitumgebung
auszuführen.
Es ist möglich, dass Kurzbereichskommunikation zwischen dem Kommunikationsendgerät
20 und der Autonavigationseinrichtung 10 mit einem Kabel über
den USB-(Universal Serial Bus) Standard oder dergleichen durchgeführt wird.
In der folgenden Beschreibung wird diese Kommunikation einfach als Kurzbereichskommunikation
bezeichnet. Ferner kann das Kommunikationsendgerät 20 ein PDA (Personal
Digital Assistant, persönlicher digitaler Assistent), Laptopcomputer oder dergleichen
sein, die zum Durchführen von Paketkommunikation mit dem Inhaltsserver
50 über das Internet 40, einer Java-Laufzeitumgebung und
der Kurzbereichskommunikation fähig sind. Ferner noch ist es möglich,
dass die Autonavigationseinrichtung 10 eine Audioeinrichtung oder ein elektronisches
Gerät im Haushalt ist, die/das zum Durchführen von Kurzbereichskommunikation
mit dem Kommunikationsendgerät 20 in einer Java-Laufzeitumgebung fähig
ist. Weiter noch ist es möglich, dass Programme, die in dem Kommunikationsendgerät
20 und der Autonavigationseinrichtung 10 ausgeführt werden,
in einer Computersprache außer Java geschrieben sind
(2. Kommunikationsendgerät 20)
Wie in 2 gezeigt, enthält das Kommunikationsendgerät
20 eine Steuereinheit 210, eine Anzeige 220, eine Eingabeeinrichtung
230, eine Drahtloskommunikationseinheit 240, eine Infrarot-Kommunikationsschnittstelle
(hierin nachstehend einfach als "IR-IF-Einheit" bezeichnet) 250, einen
Speicher 260 und einen Bus 270 zum Verbinden der Einheiten.
Die Steuereinheit 210 enthält z.B. eine CPU (zentrale
Verarbeitungseinheit), die Software ausführt, die in dem Speicher
260 gespeichert ist, um jede Einheit des Kommunikationsendgerätes
20 zu steuern. Die Anzeige 220 enthält eine Flüssigkeitskristallanzeigekonsole
und eine Treiberschaltung, die ein Bild gemäß Daten anzeigt, die von der
Steuereinheit 210zugeführt werden. Die Eingabeeinrichtung
230 enthält ein Tastenfeld und dergleichen, für einen Benutzer,
um das Kommunikationsendgerät 20 zu betreiben. Die Eingabeeinrichtung
230 gibt ein Signal gemäß einer Operation des Benutzers zu der
Steuereinheit 210 aus.
Die Drahtloskommunikationseinheit 240 enthält eine Antenne
(nicht gezeigt) zum Durchführen drahtloser Kommunikation mit einer Basisstation
31, die ein Gebiet abdeckt, das eine aktuelle Position des Kommunikationsendgerätes
20 enthält. Speziell empfängt die Drahtloskommunikationseinheit
240 Daten von der Basisstation 31 und führt die Daten der
Steuereinheit 210 zu. Andererseits überträgt auf Empfang von
Daten von der Steuereinheit 210 hin die Drahtloskommunikationseinheit
240 die Daten zu der Basisstation 31.
Die IR-IF-Einheit 250, die zum Durchführen von Kommunikation
über den IrDA-Standard fähig ist, überträgt/empfängt unter
der Steuerung der Steuereinheit 210 Daten mit anderen elektronischen Einrichtungen
(in dieser Ausführungsform der Autonavigationseinrichtung 10) unter
Verwendung von Infrarotlicht. Speziell enthält die IR-IF-Einheit
250 eine Lichtemissionseinrichtung, eine Lichterfassungseinrichtung und
eine Modulations-/Demodulationsschaltung.
Der Speicher 260 enthält einen flüchtigen Speicher
261 und einen nicht-flüchtigen Speicher 262. Der flüchtige
Speicher 261 ist z.B. ein RAM (Speicher mit wahlfreiem Zugriff) und wird
durch die Steuereinheit 210 als ein Arbeitsbereich verwendet. Der nicht-flüchtige
Speicher 262 ist z.B. ein EEPROM (Electrically Erasable Programmable Read
Only Memory, elektrisch löschbarer programmierbarer Nur-Lesespeicher), innerhalb
dessen ein JAR-Speicher und ein Zwischenregister (scratch pad)
vorgesehen sind. Der JAR-Speicher und das Zwischenregister sind Speicherbereiche
innerhalb des nichtflüchtigen Speichers 262, von denen jeder eine
charakteristische Eigenschaft hat.
Vor Erläuterungen des JAR-Speichers wird zuerst ein Java-Programm
beschrieben, das zu dem Kommunikationsendgerät 20 heruntergeladen
wird. Ein Java-Programm besteht aus einer JAR-(Java-Archiv) Datei und einer ADF
(Application Descriptor File, Anwendungsbeschreibungsdatei). Eine JAR-Datei ist
ein Bündel von Dateien, die ein Hauptprogramm, das in Java-Bytecode geschrieben
ist, zusammen mit anderen Datendateien (häufig "Ressource" genannt) enthält,
die mit dem Hauptprogramm verwendet werden, wie etwa eine Bilddatendatei oder eine
Audiodatendatei.
Die ADF enthält Steuerinformation zur Installation und Ausführung
der JAR-Datei, und einen Inhaltsanbieter-ID, der oben beschrieben wird. In dem JAR-Speicher
gibt es Speicherbereiche, die für jedes Java-Programm zugewiesen sind. Die
JAR-Datei ist in einem Speicherbereich gespeichert.
Das Zwischenregister ist ein Speicherbereich, der innerhalb des nicht-flüchtigen
Speichers 262 vorgesehen ist, und ist in eine Vielzahl von Blöcken
unterteilt. Jeder der Blöcke ist einem Java-Programm zugewiesen, das in dem
JAR-Speicher gespeichert ist, zum Speichern von Daten, die während einer Ausführung
des Java-Programms erstellt und verarbeitet werden. Die ADF des Programms ist auch
in dem Block gespeichert.
Wie oben beschrieben, werden ein Inhalt, JavaAPP1 und JavaAPP2 von
dem Inhaltsserver 50 zu dem Kommunikationsendgerät 20 heruntergeladen.
Unter anderen Dateien wird eine JAR-Datei von JavaAPP1 in dem JAR-Speicher und die
ADF von JavaAPP1, Inhalt, und die ADF und die JAR-Datei von JavaAPP2 in dem Zwischenregister
gespeichert. Mit anderen Worten wird die JAR-Datei von JavaAPP2 in Verbindung mit
JavaAPP1 gespeichert. Der Grund zum Speichern auf diese Weise wird nachstehend beschrieben.
Schreiben und Lesen eines Java-Programms zu und von dem JAR-Speicher
wird durch den JAM (Java Application Manager, Java-Anwendungsmanager) gesteuert,
was später beschrieben wird. Es ist zu vermerken, dass JAM Übertragung
eines Java-Programms zu einer außenseitigen Einrichtung über die Drahtloskommunikationseinheit
240 oder die IR-IF-Einheit 250 verhindert. Falls somit JavaAPP2
in dem JAR-Speicher gespeichert wäre, könnte JavaAPP2 der Autonavigationseinrichtung
10 nicht bereitgestellt werden. Dies ist der Grund zum Speichern der JAR-Datei
von JavaAPP2 in Verbindung mit JavaAPP1 auf die oben beschriebene Art und Weise.
Die ADF von JavaAPP1, die in dem Zwischenregister gespeichert ist,
enthält eine Einrichtungstabelle, die authentifizierte elektronischen Einrichtungen
zeigt, die in 3 gezeigt wird, zusätzlich zu der
Steuerinformation und. dem Anbieter-ID, was oben beschrieben wird. Bezug nehmend
auf 3 speichert die Einrichtungstabelle Identifikatoren
zum Identifizieren elektronischer Einrichtungen, denen durch einen Inhaltsanbieter
gestattet wird, einen Inhalt herunterzuladen, der durch den Anbieter bereitgestellt
wird. Der Identifikator (hierin nachstehend als ein "Einrichtungs-ID" bezeichnet)
ist z.B. eine Produktnummer der Einrichtung (in dieser Ausführungsform der
Autonavigationseinrichtung 10).
Die Steuereinheit 210 bestimmt, unter Bezug auf die Einrichtungstabelle,
ob einer elektronischen Einrichtung gestattet ist, einen Inhalt herunterzuladen,
der durch den Inhaltsanbieter 50 bereitgestellt wird, auf der Basis eines
Einrichtungs-ID, der von der elektronischen Einrichtung über die IR-IF-Einheit
250 empfangen wird. Der nicht-flüchtige Speicher 262 speichert
OS-(Operating System, Betriebssystem) Software und ein Programm zum Ausführen
einer Java-Laufzeitumgebung, die durch die Steuereinheit 210 ausgeführt
wird.
Bezug nehmend auf 4 wird nun die Software
zum Ausführen der Java-Laufzeitumgebung beschrieben, die in dem Kommunikationsendgerät
20 installiert ist. Wie in 4 gezeigt, ist
die Software, die der Steuereinheit 210 ermöglicht, die Java-Laufzeitumgebung
auszuführen, mit J2ME (Java2 platform Micro Edition) kompatibel. Es wird vermerkt,
dass J2ME eine von Java-Plattformen ist, die für elektronische Haushaltsgeräte
gestaltet ist. Die Software, die in dem Kommunikation sendgerät installiert
ist, enthält KVM, CLDC-(Connected Limited Device Configuration, verbundene
begrenzte Einrichtungskonfiguration) Klassenbibliothek, ursprüngliches Java-Erweiterungsprofil
(original Java extended profile) und JAN (Java-Anwendungsmanager).
In dieser Ausführungsform hat das Kommunikationsendgerät
20 eine Java-Plattform, die mit J2ME kompatibel ist. Es ist auch möglich,
dass eine Java-Plattform, die mit J2SE (Java2 Standard Edition) oder J2EE (Java2
Enterprise Edition) kompatibel ist, eingesetzt werden kann. Es ist zu vermerken,
dass J2SE und J2EE Java-Plattformen sind, die für einen Personalcomputer bzw.
einen Server, wie etwa Inhaltsserver 50, gestaltet sind.
KVM ist eine Art von JVM, der für eine in der Hand gehaltene
Einrichtung gestaltet ist, wie etwa ein Mobiltelefon oder ein PDA. JVM übersetzt
einen Java-Bytecode in eine Maschinensprache, die die Steuereinheit
210 interpretieren und ausführen kann. Die CLDC-Klassenbibliothek
führt eine übliche Funktion einer in der Hand gehaltenen Einrichtung dadurch,
wie etwa eines Mobiltelefons oder eines PDA.
Das ursprüngliche Java-Erweiterungsprofil fügt eine Funktion
insbesondere zu einem Mobiltelefon hinzu, das unter der CLDC-Klassenbibliothek arbeitet.
Das ursprüngliche Java-Erweiterungsprofil enthält APIs (Application Program
Interface, Anwendungsprogrammschnittstelle), wie etwa eine Benutzerschnittstellen-API,
Vernetzungs-API, Zwischenregister-API und eine API für lokale Kommunikation.
Die Steuereinheit 210 ruft diese APIs durch Interpretieren von Java-Bytecodes
auf, die in JavaAPP1 enthalten sind, um verschiedene Funktionen zu aktivieren. Es
ist zu vermerken, dass eine API in dieser Beschreibung ein Synonym zu einer Klasse
(Programm) ist.
Die Benutzerschnittstellen-API stellt eine Benutzerschnittstelle zu
dem Kommunikationsendgerät 20 bereit. Die Vernetzungs-API führt
eine Funktion zum Zugreifen auf eine Netzressource durch, die durch einen URL (Uniform
Resource Locator) identifiziert wird. Die Zwischenregister-API führt eine Funktion
zum Lesen/Schreiben von Daten von oder zu dem Zwischenregister durch. Die API für
lokale Kommunikation führt Kommunikation zu einer außenseitigen Einrichtung
über IrDA unter Verwendung der IR-IF-Einheit 250 durch.
JAM ist eine Software, die unter der Steuerung des Betriebssystems
die Java-Anwendungsprogramme managt, die in dem Kommunikationsendgerät
20 gespeichert sind. Speziell führt die Steuereinheit 210
JAM aus, um Funktionen durchzuführen zum: Installieren/Löschen der Java-Anwendungsprogramme,
Anzeigen einer Liste von Namen der Java-Anwendungsprogramme, die in dem nichtflüchtigen
Speicher 262 gespeichert sind, und Managen der Ausführung der Java-Anwendungsprogramme.
Speziell enthält die Funktion zum Managen der Ausführung
des Java-Anwendungsprogramms Starten und Terminieren der Programme. Wenn z.B. ein
Benutzer eine Instruktion eingibt, JavaAPP1 auszuführen, widmet die Steuereinheit
210, unter der Steuerung von JAM, einen Arbeitsbereich im flüchtigen
Speicher 261 dem Ausführen von JavaAPP1. Als Nächstes transferiert
die Steuereinheit 210 Bytecodes, die in JavaAPP1 enthalten sind, zu dem
Arbeitsbereich, um unter der Steuerung von KVM zu interpretieren und auszuführen.
Wenn der Benutzer eine Instruktion zur Terminierung von JavaAPP1 eingibt, stoppt
die Steuereinheit 210 Interpretieren und Ausführen der Bytecodes und
gibt den Arbeitsbereich frei, um JavaAPP1 zu terminieren.
In der Java-Ausführungsumgebung, die in 4
gezeigt wird, führt die Steuereinheit 210 des Kommunikationsendgerätes
20 JavaAPP1 aus, die in dem nichtflüchtigen Speicher 262
gespeichert ist, um die folgenden drei Funktionen durchzuführen. Die erste
Funktion besteht darin, JavaAPP2, die in dem Zwischenregister gespeichert ist, zur
Autonavigationseinrichtung 10 zu übertragen, wie in 5
gezeigt. Die zweite Funktion besteht darin, den Inhalt, der in dem Zwischenregister
gespeichert ist, zur Autonavigationseinrichtung 10 zu übertragen,
wie in 6 gezeigt.
(3. Autonavigationseinrichtung 10)
Bezug nehmend auf 7, unterscheidet sich
die Autonavigationseinrichtung 10 von dem Kommunikationsendgerät
20, was in 5 gezeigt wird, nur dadurch, dass
die (i) drahtlose Kommunikationseinheit 240 weggelassen ist und (ii) die
Navigationsverarbeitungseinheit 710 vorgesehen ist.
Die Navigationsverarbeitungseinheit 710 hat eine übliche
Funktion von GPS (globales Positionierungssystem), das eine elektronische Welle
von einem Satelliten empfängt, um eine aktuelle Position eines Fahrzeugs zu
bestimmen, zu dem die Autonavigationseinrichtung 10 vorgesehen ist. Auch
zeigt die Navigationsverarbeitungseinheit 750 eine Karte benachbarter Gebiete
und ein Symbol des Fahrzeugs zusammen mit der Karte auf Anzeige 520 an,
um dem Benutzer die aktuelle Position und mögliche Routen zu einem Ziel, das
durch den Benutzer eingegeben wird, zu melden.
Der nicht-flüchtige Speicher 262 der Autonaviqationseinrichtung
10 speichert die gleiche Information wie das Kommunikationsendgerät
20, mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen drei Merkmale. Das erste
besteht darin, dass ein Einrichtungs-ID der Autonavigationseinrichtung
10 (z.B. "0001") gespeichert wird. Das zweite besteht darin, dass nichts
von einem Inhalt, JavaAPP1 oder JavaAPP2 gespeichert wird. Das dritte besteht darin,
dass Software zum Herstellen einer Java-Laufzeitumgebung, die in 8
gezeigt wird, an Stelle von Software zum Ausführen einer Java-Laufzeitumgebung,
die in 4 gezeigt wird, gespeichert wird. Die Software
zum Ausführen der Umgebung, die in 8 gezeigt wird,
wird nun detailliert beschrieben.
Die Java-Laufzeitumgebung, die in 8 gezeigt
wird, unterscheidet sich von der, die in 3 gezeigt
wird, dadurch, dass (i) JVM an Stelle von KVM vorgesehen ist und (ii) eine CDC-(Konfiguration
einer verbundenen Einrichtung, Connected Device Configuration) Klassenbibliothek
an Stelle der CLDC-Klassenbibliothek vorgesehen ist, und (iii) ein Profil für
eine Autonavigationseinrichtung an Stelle des ursprünglichen erweiterten Profils
vorgesehen ist.
Die CDC-Klassenbibliothek ist zum Durchführen einer üblichen
Funktion für eine mittlere oder große elektronische Einrichtung gestaltet,
wie etwa eine Autonavigationseinrichtung oder eine Audioeinrichtung. Das Profil
einer Autonavigationseinrichtung führt eine Funktion, die für die Autonavigationseinrichtung
spezifisch ist, zusätzlich zu den Funktionen durch, die durch die CLDC-Klassenbibliothek
bereitgestellt werden. Wie in 4 und 8
gezeigt, enthält das Profil für eine Autonavigationseinrichtung die gleichen
vier APIs wie in dem ursprünglichen erweiterten Profil für das Kommunikationsendgerät.
Unter der Steuerung von JAM, der in 8
gezeigt wird, führt die Steuereinheit 210 die folgenden drei Funktionen
zusätzlich zu den Funktionen durch, die unter der Steuerung von JAM durchgeführt
werden, wie in 4 gezeigt. Die erste besteht darin,
einen Einrichtungs-ID zu übertragen, der in dem nicht-flüchtigen Speicher
262 gespeichert ist, wie in 9 gezeigt. Die
zweite besteht darin, eine JavaAPP2 von dem Kommunikationsendgerät
20 zu empfangen und die JavaAPP2 in dem JAR-Speicher des nicht-flüchtigen
Speichers 262 zu speichern. Die dritte besteht darin, einen Inhalt, der
durch das Kommunikationsendgerät 20 übertragen wird, in dem Zwischenregister
zu speichern, wie in 10 gezeigt.
<B. Operation>
Es werden nun unter Bezug auf die Zeichnungen charakteristische Operationen
beschrieben, die durch die Autonavigationseinrichtung 10 und das Kommunikationsendgerät
20 ausgeführt werden, die in 1 gezeigt
werden. In der folgenden Beschreibung sollte JavaAPP1 in dem Kommunikationsendgerät
20 ausgeführt werden, und JAM sollte in der Autonavigationseinrichtung
10 ausgeführt werden. Ferner sollte der Navigationseinrichtung
10, durch einen Inhaltsanbieter, gestattet werden, einen Inhalt zu empfangen,
der durch den Inhaltsserver 50 bereitgestellt wird. Es sollte nämlich
der Einrichtungs-ID "0001", der in der Autonavigationseinrichtung 10 gespeichert
ist, in der Einrichtungstabelle registriert sein, die in 3
gezeigt wird. Weiter noch sollte ein Benutzer von Kommunikationsendgerät
20 eine Eingabe einer Instruktion zum Übertragen von JavaAPP2 zu der
Autonavigationseinrichtung 10 abgeschlossen haben.
<Beispiel 1 – Transfer von JavaAPP2>
Die Steuereinheit 210 des Kommunikationsendgerätes
20, das JavaAPP1 laufen lässt, führt eine in 5
gezeigte Übertragungsverarbeitung durch. Wie in der Figur gezeigt, überträgt
die Steuereinheit 210 zuerst zu einer Autonavigationseinrichtung
10 eine Anforderungsnachricht nach einem Einrichtungs-ID über die
IR-IF-Einheit 250 (Schritt SA1).
Andererseits führt die Steuereinheit 210 der Autonavigationseinrichtung
10, die JAN laufen lässt, eine in 9 gezeigte
Speicherverarbeitung durch. Wie in 9 gezeigt, liest
die Steuereinheit 210, auf Empfang der Anforderungsnachricht über
die IR-IF-Einheit 250 hin (Schritt SC1), einen Einrichtungs-ID von dem
nicht-flüchtigen Speicher 262 (Schritt SC2). Als Nächstes erstellt
die Steuereinheit 210 eine Antwortnachricht, in der der gelesene Einrichtungs-ID
enthalten ist, um sie zu dem Kommunikationsendgerät 20 über die
IR-IF-Einheit 250 zu übertragen (Schritt SC3).
Bezug nehmend zurück auf 5 empfängt
die Steuereinheit 210 des Kommunikationsendgerätes 20 die
Antwortnachricht über die IR-IF-Einheit 250 (Schritt SA2). Als Nächstes
bestimmt die Steuereinheit 210, ob der Einrichtungs-ID, der in der Antwortnachricht
enthalten ist, in der in 3 gezeigten Einrichtungstabelle
registriert ist (Schritt SA3).
Falls der Einrichtungs-ID nicht registriert ist (Schritt SA3, NEIN),
zeigt die Steuereinheit 210 eine Fehlernachricht auf der Anzeige
220 an, die meldet, dass der elektronischen Einrichtung, die durch den
Benutzer spezifiziert ist, nicht gestattet ist, den Inhalt zu empfangen (Schritt
SA4), und beendet dann die Übertragungsverarbeitung. Falls der Einrichtungs-ID
registriert ist (Schritt SA3, JA), liest die Steuereinheit 210 JavaAPP2
von einem Block, der für JavaAPP1 zugewiesen ist, der in dem Zwischenregister
vorgesehen ist (Schritt SA5).
Als Nächstes erstellt die Steuereinheit 210 eine Anforderungsnachricht,
in der die gelesene JavaAPP2 und ein Instruktionscode für eine Autonavigationseinrichtung,
JavaAPP2 zu speichern, enthalten sind, überträgt die Anforderungsnachricht
zu der Autonavigationseinrichtung 10 über die IR-IF-Einheit
250 (Schritt SA6) und beendet dann die Übertragungsverarbeitung. Es
ist zu vermerken, dass in dieser Ausführungsform der Einrichtungs-ID der Autonavigationseinrichtung
10 in der Einrichtungstabelle registriert ist, somit wird in Schritt SA3
"JA" bestimmt.
Bezug nehmend zurück auf 9 extrahiert
auf Empfang der Anforderungsnachricht hin (Schritt SC4) die Steuereinheit
210 der Autonavigationseinrichtung 10 den Instruktionscode aus
der Anforderungsnachricht und speichert somit ein Programm, das in der Nachricht
enthalten ist (nämlich JavaAPP2) in dem nichtflüchtigen Speicher
262 (Schritt SC5), und beendet dann die Speicherverarbeitung. Speziell
speichert die Steuereinheit 210 eine JAR-Datei von JavaAPP2 in dem JAR-Speicher.
Als Nächstes weist die Steuereinheit 210 einen Block für JavaAPP2
in dem Zwischenregister zu und speichert die ADF von JavaAPP2 in dem Block. Folgend
dem Abschluss der Speicherung von JavaAPP2 führt die Steuereinheit
210 der Autonavigationseinrichtung 10 JavaAPP2 aus, die in dem
nicht-flüchtigen Speicher 262 gespeichert ist, um eine Verarbeitung
zum Speichern eines Inhalts durchzuführen, wie in 10
gezeigt.
In der obigen Beschreibung führt die Steuereinheit
210 der Autonavigationseinrichtung 10 JavaAPP2 unmittelbar nach
Abschluss der Speicherung von JavaAPP2 aus. Es ist möglich, dass nach Abschluss
der Speicherung die Steuereinheit 210JavaAPP2 nicht ausführt, bis
eine Instruktion durch einen Benutzer der Autonavigationseinrichtung 10
eingegeben ist.
<Beispiel 2 – Transfer von Inhalt>
Es wird nun eine Operation zum Transferieren eines Inhalts von dem
Kommunikationsendgerät 20 zu der Autonavigationseinrichtung
10 beschrieben.
In der folgenden Beschreibung sollte der Transfer eines Java-Programms
von dem Kommunikationsendgerät 20 zu der Autonavigationseinrichtung
10 abgeschlossen sein. Entsprechend sollte die Autonavigationseinrichtung
10 JavaAPP2 speichern, die von einem Inhaltsanbieter stammt, der auch JavaAPP1 bereitstellt.
Auch sollte JavaAPP1 in dem Kommunikationsendgerät 20 laufen und JavaAPP2
sollte in der Autonavigationseinrichtung 10 laufen.
In dem Kommunikationsendgerät 20 führt die Steuereinheit
210, wenn die Steuereinheit 210 eine Instruktion des Benutzers
empfängt, einen Inhalt, wobei der Inhalt in dem Zwischenregister in Verbindung
mit JavaAPP1 gespeichert ist, zu der Autonavigationseinrichtung 10 zu transferieren,
eine Verarbeitung zum Übertragen des Inhalts durch, wie in 6
gezeigt. Wie gezeigt überträgt die Steuereinheit 210 zuerst zu
der Autonavigationseinrichtung 10 über die IR-IF-Einheit
250 eine Anforderungsnachricht nach einem Inhaltsanbieter-ID eines Java-Programms,
das in der Autonavigationseinrichtung 10 läuft (Schritt SB1).
Andererseits läuft JavaAPP2 in der Autonavigationseinrichtung
210, und somit führt die Steuereinheit 210 eine Verarbeitung
zum Speichern eines Inhalts durch, wie in 10 gezeigt.
Bezug nehmend auf 10 liest die Steuereinheit
210 auf einen Empfang der Anforderungsnachricht hin (Schritt SD1) einen
Inhaltsanbieter-ID von JavaAPP2 aus der ADF, die in dem nicht-flüchtigen Speicher
262 gespeichert ist (Schritt SD2). Als Nächstes erstellt die Steuereinheit
210 eine Antwortnachricht, in der der gelesene Inhaltsanbieter-ID enthalten
ist, und überträgt die Antwortnachricht zu dem Kommunikationsendgerät
20 über die IR-IF-Einheit 250 (Schritt SD3).
Zurückkehrend zu 6 empfängt
die Steuereinheit 210 des Kommunikationsendgerätes 20 die
Antwortnachricht über die IR-IF-Einheit 250 (Schritt SB2). Als Nächstes
vergleicht die Steuereinheit 210 den Einrichtungs-ID, der in der Antwortnachricht
enthalten ist, mit dem Einrichtungs-ID, der in der ADF von JavaAPP1 gespeichert
ist (Schritt SB3). Da in dieser Ausführungsform JavaAPP1 und JavaAPP2 von dem
Inhaltsserver 50 stammen, sind die beiden Einrichtungs-IDs die gleichen.
Entsprechend wird in Schritt SB3 "JA" bestimmt.
Falls die IDs unterschiedlich sind (Schritt SB3, NEIN), zeigt die
Steuereinheit 210 auf der Anzeige 220 des Kommunikationsendgerätes
20 an, um dem Benutzer zu melden, dass ein Java-Programm, das in der elektronischen
Einrichtung läuft, die durch den Benutzer spezifiziert ist (nämlich der
Autonavigationseinrichtung 10), zum Interpretieren des Inhalts nicht fähig
ist (Schritt SB4), und beendet dann die Übertragungsverarbeitung. Falls die
IDs die gleichen sind (Schritt S33, JA), liest die Steuereinheit 210 den
Inhalt von einem Block in dem Zwischenregister, wobei der Block mit JavaAPP1 in
Verbindung steht (Schritt SB5). Als Nächstes erstellt die Steuereinheit
210 eine Nachricht, die den gelesenen Inhalt und einen Instruktionscode
für die Autonavigationseinrichtung 10, den Inhalt zu speichern, enthält,
und überträgt die Nachricht zu der Autonavigationseinrichtung
10 über die IR-IF-Einheit 250 (Schritt SB6), und beendet
dann die Übertragungsverarbeitung.
Bezug nehmend zurück auf 10 speichert
die Steuereinheit der Autonavigationseinrichtung 210, auf den Empfang der
Nachricht hin (Schritt SD4), gemäß dem Instruktionscode, der in der Nachricht
enthalten ist, den Inhalt in dem nicht-flüchtigen Speicher 262 (Schritt
SD5), und beendet dann die Speicherverarbeitung. Speziell wird der Inhalt in einem
Block des Zwischenregisters gespeichert, wobei der Block mit JavaAPP2 in Verbindung
steht.
Aus dem Vorangehenden wird in dieser Ausführungsform Transfer
eines Inhalts auf der Basis eines Inhaltsanbieter-ID gesteuert, somit ist ein Inhaltsanbieter
in der Lage, eine elektronische Einrichtung einzuschränken, die den Inhalt
über ein Kommunikationsendgerät 20 empfangen kann.
<Zweite Ausführungsform>
In der ersten Ausführungsform wird ein Inhaltsanbieter-ID zusammen
mit einer Ausführungsumgebung des Inhalts (nämlich JavaAPP2) von dem Kommunikationsendgerät
20 zu der Autonavigationseinrichtung 10 übertragen. In der
zweiten Ausführungsform wird ein anderer Weg zum Erhalten eines Inhaltsanbieter-ID
durch die Autonavigationseinrichtung 10 vorgesehen.
11 zeigt eine Gesamtkonfiguration eines Kommunikationssystems
der zweiten Ausführungsform. In dieser Ausführungsform ist eine Autonavigationseinrichtung
10A an Stelle der Autonavigationseinrichtung 10 vorgesehen, um
einen Inhalt von dem Inhaltsserver 50 über ein Mobilpaketkommunikationsnetz
30 zu empfangen, ohne Verwendung des Kommunikationsendgerätes
20. In der folgenden Beschreibung sollte die Konfiguration von JavaAPP2
die gleichen wie die der ersten Ausführungsform sein, und der Inhaltsanbieter-ID
sollte eine Zeichenkette sein.
12 zeigt eine Konfiguration einer Autonavigationseinrichtung
10A. Wie gezeigt, ist eine zusätzliche Kommunikationseinheit
810 vorgesehen. Die Kommunikationseinheit 810 enthält eine
Kommunikationsschnittstelle zum Durchführen drahtloser Kommunikation mit einer
Basisstation 61, die zu dem Mobilpaketkommunikationsnetz 60 untergebracht
ist. Ein Webbrowserprogramm ist in dem Speicher 260 gespeichert, und somit
führt die Steuereinheit 210 den Browser gemäß einer Instruktion
des Benutzers oder dergleichen aus, um auf einen Computer zuzugreifen, der mit dem
Internet 14 verbunden ist.
13 zeigt ein Beispiel zum Empfangen von JavaAPP2 durch
die Autonavigationseinrichtung 10A unter Verwendung des Kommunikationsendgerätes
20 und Inhaltsservers 50. Ähnlich zu der ersten Ausführungsform,
wie in 5 gezeigt, wird zuerst eine Anforderungsnachricht
nach einem Einrichtungs-ID von dem Kommunikationsendgerät 20 zu der
Autonavigationseinrichtung 10A übertragen (Schritt SA1). Als Reaktion
überträgt die Autonavigationseinrichtung 10A den Einrichtungs-ID
zu dem Kommunikationsendgerät 20. Das Kommunikationsendgerät
20 authentifiziert die Autonavigationseinrichtung 10A unter Verwendung
des Einrichtungs-ID (Schritt SA3). Nach Erfolg der Authentifizierung erstellt das
Kommunikationsendgerät 20 eine Nachricht, in der ein URL, der einen
Speicherstandort von JavaAPP2 innerhalb des Inhaltsservers 50 darstellt,
enthalten ist, und überträgt die Nachricht zu der Autonavigationseinrichtung
10A (Schritt SE1).
Als Nächstes extrahiert die Autonavigationseinrichtung
10A den URL aus der Nachricht (Schritt SE2), und greift auf den Inhaltsserver
50 unter Verwendung des URL zu (Schritt SE3). Der Inhaltsserver
50 liest JavaAPP2 und bestimmt, ob JavaAPP2 in der Speichereinheit
260 gespeichert ist (Schritt SE4). Nur wenn JavaAPP2 nicht in der Speichereinheit
260 gespeichert ist, überträgt der Inhaltsserver JavaAPP2 zu
der Autonavigationseinrichtung 10A (Schritt SE5). Auf Empfang von JavaAPP2
hin (Schritt SE6) überträgt die Autonavigationseinrichtung 10A
eine Abschlussnachricht zu dem Kommunikationsendgerät 20 (Schritt
SE7). Operationen zur Übertragung eines Inhalts sind die gleichen wie jene
der ersten Ausführungsform, somit wird eine Erläuterung weggelassen.
<Dritte Ausführungsform>
14 zeigt ein Kommunikationssystem der dritten Ausführungsform.
Wie gezeigt, ist in dieser Ausführungsform ein Managementserver 70
zum Empfangen eine Anfrage Tiber Authentizität der Autonavigationseinrichtung
10, bevor das Kommunikationsendgerät 20 einen Inhalt zu der
Autonavigationseinrichtung 10 überträgt, und Bestimmen, ob die
Übertragung zulässig ist, vorgesehen.
15 zeigt eine Konfiguration von Managementserver
70. Wie gezeigt, enthält der Managementserver 70 eine Steuereinheit
210, Anzeige 220, Eingabeeinrichtung 230, Kommunikationseinheit
900, Speichereinheit 110 und Bus 270. Die Kommunikationseinheit
900 enthält eine Kommunikationsschnittstelle zum Durchführen
von Kommunikation mit einer elektronischen Einrichtung über das Internet
40. Die Speichereinheit 910 speichert eine Datenbank
911. In der Datenbank 911 sind entsprechend gespeichert (i) eine
Identifikationsnummer von Kommunikationsendgerät 20, wobei die Nummer
registriert wurde, als ein Benutzer des Kommunikationsendgerätes
20 einen Inhalt erworben hat, der durch den Inhaltsserver 50 bereitgestellt
wird, und (ii) ein Einrichtungs-ID der Autonavigationseinrichtung 10. Die
Identifikationsnummer kann z.B. eine Telefonnummer des Kommunikationsendgerätes
20 sein.
16 zeigt ein Beispiel einer Operation zum Transferieren
eines Inhalts von dem Kommunikationsendgerät 20 zu der Autonavigationseinrichtung
10. In der folgenden Beschreibung sollte JavaAPP2, was eine Ausführungsumgebung
des Inhalts ist, zu der Autonavigationseinrichtung 10 übertragen werden.
Wenn der Inhalt kostenpflichtig oder kostenfrei zu dem Kommunikationsendgerät
20 von dem Inhaltsserver 50 heruntergeladen wird, sollte außerdem
das Kommunikationsendgerät 20 zu dem Managementserver 70
eine Identifikationsnummer des Kommunikationsendgerätes 20 und einen
Einrichtungs-ID einer elektronischen Einrichtung, zu der der Benutzer den Inhalt
zu transferieren wünscht (nämlich der Autonavigationseinrichtung
10), übertragen. Der Managementserver 70 sollte somit die
Identifikationsnummer und den Einrichtungs-ID entsprechend in der Datenbank
911 speichern.
Zuerst erhält das Kommunikationsendgerät 20 den
Einrichtungs-ID von der Autonavigationseinrichtung 10, ähnlich zu
der ersten Ausführungsform (Schritt SA1 und SA2 von 5
und 16). Als Nächstes erstellt das Kommunikationsendgerät
20 eine Anforderungsnachricht zur Authentifizierung der Autonavigationseinrichtung
10, in der die Identifikationsnummer und der Einrichtungs-ID enthalten
sind, und überträgt die Nachricht zu dem Managementserver
70 (Schritt SF1 von 16). Auf Empfang der Anforderungsnachricht
hin bestimmt die Steuereinheit 210 von Managementserver 70, ob
die Identifikationsnummer und der Einrichtungs-ID entsprechend in der Datenbank
911 registriert sind (Schritt SF2). Falls die Identifikationsnummer und
der Einrichtungs-ID registriert sind, überträgt die Steuereinheit
210 zu dem Kommunikationsendgerät 20 über die Kommunikationseinheit
900 eine Erlaubnisnachricht, die meldet, dass Transfer des Inhalts gestattet
ist. Falls die Identifikationsnummer und der Einrichtungs-ID nicht registriert sind,
überträgt die Steuereinheit 210 eine Verbotsnachricht zu der
Autonavigationseinrichtung 10, die meldet, dass Transfer verboten ist (Schritt
SF3). Auf Empfang der Erlaubnisnachricht hin (Schritt SF4, JA) beginnt die Steuereinheit
von Kommunikationsendgerät 20 die Verarbeitung zum Transferieren des
Inhalts, wie in 6 beschrieben (Schritt SB1 von
6). Falls das Kommunikationsendgerät
20 die Verbotsnachricht empfängt (SF4, NEIN), stoppt die Steuereinheit
210 von Kommunikationsendgerät 20 die Verarbeitung (Schritt
SF5), und somit wird der Inhalt von dem Kommunikationsendgerät 20
nicht transferiert.
<Modifikationen>
(Beispiel 1)
In den obigen Ausführungsformen überträgt das Kommunikationsendgerät
20 JavaAPP2 zu der Autonavigationseinrichtung 10 vor einer Übertragung
eines Inhalts. In einem Fall, wo JavaAPP2 in einer Autonavigationseinrichtung vorher
installiert ist, kann das Kommunikationsendgerät 20 nur den Inhalt
zu der Autonavigationseinrichtung 10 übertragen.
(Beispiel 2)
In den obigen Ausführungsformen wird Erlaubnis zum Transferieren
eines Inhalts durch Vergleichen von zwei Inhaltsanbieter-IDs bestimmt. Es ist möglich,
dass ein Inhaltsanbieter eine zusätzliche Bedingung zum Transferieren eines
Inhalts einsetzen kann. Z.B. kann der Inhaltsanbieter die Zahl von Malen zum Transferieren
eines spezifizierten Inhalts definieren.
Speziell wird Information, die einen Parameter enthält, der die
Zahl von Malen darstellt, die ein Transfer gestattet ist, der ADF von JavaAPP1 hinzugefügt.
Jedes Mal, wenn der Inhalt von einer Einrichtung zu einer anderen transferiert wird,
wird "1" von der Zahl subtrahiert, und dadurch wird die Information aktualisiert.
Falls die Zahl Null erreicht, wird weiterer Transfer verboten.
Ferner ist es möglich, dass die Information in dem Inhaltsserver
50 gespeichert wird. In diesem Fall greift das Kommunikationsendgerät
20 auf Inhaltsserver 50 vor einem Transfer eines Inhalts zu der
Autonavigationseinrichtung 10 zu, um Erlaubnis zum Transfer eines Inhalts
zu erhalten. Andererseits zählt der Inhaltsserver 50 die Zahl von
Malen, die auf den Inhaltsserver 50 durch das Kommunikationsendgerät
20 zugegriffen wird, um dadurch die Zahl von Malen zu erhalten, die Inhalt
transferiert wird. Falls die gezählte Zahl kleiner als ein vorbestimmter Wert
ist, gibt der Inhaltsserver 50 die Erlaubnis zu dem Kommunikationsendgerät
20. Falls die gezählte Zahl einen vorbestimmten Wert erreicht hat,
überträgt der Inhaltsserver 50 zu dem Kommunikationsendgerät
20 eine Nachricht um zu melden, dass der Inhalt nicht transferiert werden
kann.
Auf diese Weise wird durch Einsetzen zusätzlicher Bedingungen
in Bezug auf einen Transfer eines Inhalts eine breite Vielfalt von Verfahren zum
Urheberschutzmanagement für einen Inhaltsanbieter bereitgestellt.
(Beispiel 3)
In der obigen Ausführungsform wird JavaAPP1 genutzt, um einen
Inhalt und JavaAPP2 zu der Autonavigationseinrichtung 10 zu transferieren.
Es ist auch möglich, dass JavaAPP1 zum Interpretieren und Ausführen des
Inhalts fähig ist. In diesem Fall ist ein Inhalt, der von dem Inhaltsserver
50 heruntergeladen wird, in sowohl dem Kommunikationsendgerät
20 als auch der Autonavigationseinrichtung 10 verfügbar.
Entsprechend können unterschiedliche Typen von Einrichtungen (z.B. Mobiltelefon,
Autonavigationseinrichtung und andere elektrische Geräte im Haushalt) den gleichen
Inhalt gemeinsam nutzen
(Beispiel 4)
Es ist möglich, dass JavaAPP1 und JavaAPP2 in einem computerlesbaren
Speichermedium gespeichert sind, wie etwa einem CD-ROM (Compact Disk-Read Only Memory)
oder FD (Floppy Disk, Diskette), wobei über das Medium JavaAPP1 oder JavaAPP2
in einer elektronischen Einrichtung installiert wird, wobei dadurch die gleichen
Funktionen wie die des Kommunikationsendgerätes 20 oder der Autonavigationseinrichtung
10 bereitgestellt werden.
Während die Erfindung in Verbindung mit den bevorzugten Ausführungsformen
beschrieben wird, wird leicht verstanden, dass nicht beabsichtigt ist, den Bereich
der Erfindung auf diese Ausführungsformen zu begrenzen. Im Gegenteil ist die
Erfindung gedacht, Alternativen, Modifikationen und Entsprechungen abzudecken, die
innerhalb des Bereiches der Erfindung enthalten sein können, wie durch die
angefügten Ansprüchen definiert.