Hintergrund der Erfindung
1. Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Filtergerät mit einem
Einrastgehäuse. Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein
Gehäuse für einen biologischen Flüssigkeitsfilter, vorzugsweise für
die Filtration von Blutleukozyten.
Bekannte Filter für Blutfiltrationssysteme verwenden eine Vielzahl
von Filtermedien abhängig von der gewünschten Anwendung. Wegen der biologischen
Natur des gefilterten Materials ist es erforderlich, dass das Filtergehäuse
hermetisch versiegelt ist, um eine Leckage aus dem Filter oder eine Kontamination
von Material in dem Filtergehäuse zu vermeiden. Typischerweise wird das Filtergehäuse
durch Verfahren wie Schallschweißen, Hitzebehandlung oder durch Klebstoffverbindungen
versiegelt.
Diese bekannten Verfahren zum Versiegeln des Filtergehäuses haben
alle signifikante Nachteile. Im Falle einer Hitzebehandlung oder von Schallschweißen
können einige Filtermedien anfällig für Beschädigungen durch
die Anwendung solcher Hochenergiemethoden der Versiegelung für die Filtergehäuse
sein. Zum Beispiel sind auf Glas basierende Filtermedien nicht zur Verwendung geeignet,
wenn das Gehäuse Schallgeschweißt werden soll, da das Medium in dem Prozess
beschädigt werden kann. Klebstoffe können den Nachteil der möglichen
Kontamination der Filtermedien durch Komponenten des Klebstoffs haben, die in das
Innere des Gehäuses gesickert sein können.
Außerdem ist es mit diesen Verfahren schwierig, sicherzustellen,
dass die gesamte Umgebung des Filtergehäuses hermetisch versiegelt ist, z.B.
Lücken im Klebstoff oder Versagen von Abschnitten der Schallschweißung.
Außerdem verhindern diese Formen der Versiegelung, dass das Gehäuse in
der Zukunft einfach auseinander genommen werden kann, da sie im Wesentlichen „permanente"
Verbindungen sind.
Das Gehäuse entsprechend der vorliegenden Erfindung ist als Vielteileeinheit
mit zwei Hauptbestandteilen gestaltet. Die Hauptbestandteile des Gehäuses können
einfach um das Filtermedium zusammengerastet werden um ein äußeres Gehäuse
für das Filtermedium zu bilden. Verschiedene Verfahren (wie ein O-Ring oder
andere Versiegelungsstrukturen) können verwendet werden, um das Filtergehäuse
zu versiegeln.
Zusammenfassung der Erfindung
Die Probleme des Standes der Technik werden durch die vorliegende
Erfindung gelöst, die ein Vielteilgehäuse einsetzt, vorzugsweise ein Zweiteilgehäuse,
mit Einrastverbindern, um die Teile miteinander zu verbinden.
Das Gehäuse kann aus jedem Material gemacht sein, das normalerweise
in der Technik für Filtergehäuse verwendet wird. Die Verbinder zum Verbinden
der Gehäusebestandteile miteinander können entweder primär außerhalb
des äußeren Umfangs des Gehäuses oder primär innerhalb des äußeren
Umfangs des Gehäuses sein.
Das Gehäuse ist vorzugsweise zylindrisch mit einem auf den gegenüber
liegenden Hauptflächen des kreisförmigen Gehäuses angeordneten Einlass
und Auslass. Für andere Anwendungen können andere Geometrien, z.B. quadratisch
oder hexagonal, verwendet werden. In Verwendung wird das zylindrische Gehäuse
typischerweise mit der Längsachse des Zylinders im Wesentlichen parallel zum
Boden orientiert sein.
Sowohl der Einlass als auch der Auslass werden vorzugsweise auch einen
röhrenförmigen Flusskanal auf der Fläche des Zylinders haben, auf
der er angeordnet ist. Jeder röhrenförmige Flusskanal wird eine Öffnung
zur Außenseite des Gehäuses und eine Öffnung in das Gehäuse
haben.
Innerhalb des Gehäuses sind vorzugsweise auf jeder der gegenüberliegenden
inneren Hauptflächen des Gehäuses erhöhte Balken, welche so angeordnet
sind, dass sie an die Filtermedien im Gehäuse angrenzen. Diese Balken können
das Filtermedium unterstützen, um es in seiner richtigen Position zu halten
und/oder die Balken können den Flüssigkeitsfluss auf jeder Seite des Mediums
kontrollieren, um sicherzustellen, dass die Flüssigkeit durch die Gesamtheit
des Filtermediums fließt und sich nicht übermäßig in einem bestimmten
Bereich des Filters konzentriert.
Im Allgemeinen ist jedes Filtermedium, das üblicherweise in der
Technik verwendet wird, geeignet für die Benutzung in der vorliegenden Erfindung.
Ein ursprünglicher Grund für die Entwicklung der vorliegenden
Erfindung war, einen biologischen Flüssigkeitsfilter zu entwickeln, in welchem
aufgefangene biologische Substanzen im Gehäuse einfach zurückgewonnen
und/oder einfach weiter verarbeitet werden können, um therapeutisch wertvolle
Produkte zu produzieren. Im Falle der Leukozytenreduktion aus Blut oder Blutprodukten
wäre es zum Beispiel vorteilhaft, die aufgefangenen Leukozyten zur Produktion
von therapeutischen Produkten wie Interferon wieder zu gewinnen.
Die Filtermedien können auch andere Zellen oder Proteine auffangen, die von
therapeutischem Interesse sein können.
Beispielsweise werden in der Leukozytenreduktion von Vollblut Leukozyten
und Blutplättchen typischerweise durch die Filtermedien entfernt und sie werden
dann entsorgt. Die vorliegende Erfindung ermöglicht die Wiedergewinnung der
Hauptfilterkomponente (hauptsächlich die Filtermedien), welche die interessierenden
therapeutischen Produkte enthält. Die Filtermedien können separat verarbeitet
werden, um das interessierende therapeutische Produkt zu reinigen oder zu entmischen.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes
Gehäuse für einen Fluidfilter zur Verfügung zu stellen.
Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein Gehäuse für
ein Filtergerät zur Verfügung zu stellen, welches auseinander genommen
werden kann, um Material wiederzugewinnen, welches im Gehäuse zurückgehalten
ist.
Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein Gehäuse für
ein Filtergerät anzugeben, welches für einen Austausch der Filtermedien
auseinandergenommen werden kann.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Einrastfiltergehäuse
zur Verfügung zu stellen, welches einfach zusammengesetzt werden kann, welches
aber sicher gegenüber unberechtigten Eingriffen ist, so dass es nicht einfach
ohne Spezialwerkzeug oder -Wissen auseinander genommen werden kann.
Noch eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur
Wiedergewinnung von aufgefangenen therapeutischen Komponenten aus einer biologischen
Flüssigkeit zur Verfügung zu stellen.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Gehäuse
für einen Filter zum Filtern von biologischen Flüssigkeiten zur Verfügung
zu stellen.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Gehäuse
für einen Filter zum Entmischen von Blut oder Blutprodukten in ihre wertvollereren
therapeutischen Produkte zur Verfügung zu stellen.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält
das Filtergehäuse ein Filtermedium, welches derart behandelt ist, dass das
Medium, welches innerhalb der Abquetschdichtung gesichert ist, eine Barriere gegen
Flüssigkeitsfluss über die Abquetschdichtung darstellt. Obwohl ein o-Ring
für ein solches Design nicht notwendig ist, kann ein/können O-Ring(e)
verwendet werden. Der Einrastfilter muss nicht auf eine einzelne Verwendung beschränkt
sein, sondern ist gleichzeitig resistent gegen Zugriff für bestimmte kritische
Anwendungen wie in der medizinischen Industrie. Die vorliegende Erfindung stellt
ein Filtergehäuse zur Verfügung, welches gut für die Filtration von
Flüssigkeiten wie Blut oder Blutprodukten in der medizinischen Industrie geeignet
ist. Insbesondere ist die vorliegende Erfindung gut geeignet, um in einem biologischen
Flüssigkeitsfiltrationsset, wie jene die in der Leukozytenreduktion von Blut
und Blutprodukten verwendet werden, eingesetzt zu werden. Die aufgefangenen Zellkomponenten
können nach der Verwendung des Sets einfach aus dem Filtergehäuse entfernt
werden. Die vorliegende Erfindung ist gut geeignet zum Verkapseln einer oder mehrerer
Schichten von Filtermedien zum Filtern biologischer Flüssigkeiten, insbesondere
Blut oder Blutprodukte. Insbesondere ist die vorliegende Erfindung gut geeignet
für die Leukozytenreduktion von Blut oder Blutprodukten.
Weitere Aufgaben und Vorteile der vorliegenden Erfindung sind aus
der folgenden Beschreibung und den angehängten Ansprüchen ersichtlich,
Bezug wird genommen auf die begleitenden Figuren, die einen Teil der Beschreibung
darstellen, worin gleiche Bezugszeichen korrespondierende Teile in den verschiedenen
Ansichten kennzeichnen.
Kurze Beschreibung der Figuren
1 ist eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
2 ist eine Vorderansicht der in 1
gezeigten Ausführungsform.
3 ist eine Seitenansicht der rechten Seite der in
1 gezeigten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
4 ist eine Seitenansicht der linken Seite der in
1 gezeigten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
5 ist eine Aufsicht der in 1
gezeigten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
6 ist eine Unteransicht der in 1
gezeigten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
7 ist eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
8 ist eine Vorderansicht der in 7
gezeigten Ausführungsform.
9 ist eine Ansicht der rechten Seite der in
7 gezeigten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
10 ist eine Ansicht der linken Seite der in
7 gezeigten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
11 ist eine Aufsicht der in 7
gezeigten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
12 ist eine Unteransicht der in 7
gezeigten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
13 ist eine Querschnittsansicht durch die Linie F-F
in 1.
14 ist eine Querschnittsansicht durch die Linie A-A
in 7.
15 ist eine Seitenansicht eines der Gehäusebestandteile
der in 1 gezeigten Ausführungsform.
16 ist eine Seitenansicht des anderen Gehäusebestandteils
der in 1 gezeigten Ausführungsform.
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
Die 1 bis 6
stellen eine erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar. In diesen
Figuren enthält ein Filter 10 einen ersten Gehäuseteil
12 und einen zweiten Gehäuseteil 14. Die Gehäuseteile
12, 14 sind unabhängig konstruiert, so dass ein Filtermedium
(nicht gezeigt) zwischen ihnen platziert werden kann. Der erste Gehäuseteil
12 in dieser Ausführungsform hat einen Ring 16, der sich
von der periphären Wand 13 des Gehäuses (siehe 13)
radial nach außen erstreckt. Eine Vielzahl von Vorstehteilen 18 ist
entlang des äußeren Umfangs des Ringes 16 angeordnet. Jeder der
Vorstehteile 18 enthält eine Einkerbung 20. In anderen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung können die Einkerbungen direkt in den Ring
16 geschnitten sein, ohne die zusätzlichen Vorsprünge
18. Die Einkerbungen können im Wesentlichen kreisförmig bis zu
einer gewissen Tiefe in das Vorstehteil gemacht sein und können dann in eine
im Wesentlichen ovale Form gedrückt werden, um eine Einkerbung durch die gesamte
Dicke eines Vorsprungs 18 zu machen.
Der andere Gehäuseteil 14 enthält eine Vielzahl
von Verbindungsteilen 22, die zu den Einkerbungen 20 korrespondieren.
Die Verbindungsteile 22 erstrecken sich von der periphären Wand
15 (siehe 13) des Gehäuseteiles
14 in Intervallen radial nach außen, so dass die Verbindungsteile
22 mit den Einkerbungen 20 zum Zusammensetzen des Filters
10 zusammen fallen. In einer bevorzugten Ausführungsform gibt es eine
gleiche Anzahl von Verbindungsteilen 22 und Einkerbungen 20. Wenn
zusammengesetzt, wird die äußere Wand 15 des Gehäuseteils
14 über der äußeren Wand 13 des Gehäuseteils
12 angeordnet sein. In bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung kann die Wand 13 von im Wesentlichen der gleichen Länge
wie die Wand 15 sein, um einen engen Sitz der Gehäuseteile
12, 14 zu ermöglichen.
Der Gehäuseteil 12 hat zusätzlich eine an der Außenseite
des Gehäuses befestigte Einlassröhre 30. Die Röhre
30 ist vorzugsweise integral mit dem Gehäuse 12 konstruiert,
aber kann separat hergestellt und befestigt werden. Die Röhre enthält
ein Ende 32, durch welches eine Öffnung (siehe 15)
einer Flüssigkeit ermöglicht, in den Gehäuseteil 12 einzutreten.
Die Röhre 30 enthält auch eine Einlassöffnung
34 zum Eintritt von Flüssigkeit in die Röhre.
Der Gehäuseteil 14 hat zusätzlich eine Auslassröhre
36, die zur Einlassröhre 30 auf der gegenüber liegenden
Seite korrespondiert. Die Auslassröhre 36 hat wieder ein Ende
38, durch welches eine Öffnung (siehe 2)
Fluss von Flüssigkeit von dem Gehäuseteil 14 in die Röhre
36 ermöglicht. Ein Auslass 40 aus der Röhre
36 erlaubt daher den Fluss gefilterter Flüssigkeit vom Filter
10. Es ist bevorzugt, dass die Röhren 30 und 36
im Wesentlichen parallel zueinander auf den gegenüber liegenden Flächen
des Filters mit ihren entsprechenden Öffnungen in das Gehäuse an gegenüber
liegenden Enden der Röhren angeordnet sind, wie hierin dargestellt. In den
anderen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung muss es nicht notwendig
sein, dass die Röhren im Wesentlichen parallel zueinander sind und sie können
stattdessen schräg gegeneinander sein.
In einer bevorzugten Ausführungsform können die Enden
32, 38 näherungsweise die gleiche Größe haben.
In der in den 1 bis 6
gezeigten Ausführungsform ist das Ende 32 signifikant größer
als das Ende 38. Zusätzlich ist das Ende 38 im Wesentlichen
zylindrischer Natur mit der Zylinderachse im Wesentlichen senkrecht zur Fläche
des Gehäuseteils 14. Das Ende 32 ist im Gegensatz dazu im
Wesentlichen abgerundet und bildet daher ein im Wesentlichen halbkugeliges Ende.
In zumindest einer Ausführungsform ist das Ende 32 größer
als das Ende 38, weil das Ende 32 als der Einlass für das
zu filternde Material verwendet wird. Dieses Ende kann größer sein, um
die Blockierung des Einlasses durch aus Partikeln bestehende Stoffe in der zu filternden
Flüssigkeit zu vermeiden. Da die Ausflussseite gefiltert sein wird, ist dies
kein solches Problem für den Ausfluss. In anderen Ausführungsformen können
der Einfluss und Ausfluss die gleiche Größe haben oder die Ausflussöffnung
kann sogar größer als der Einfluss sein.
Zusätzlich können die äußeren Hauptflächen
der Gehäuseteile 12, 14 eine Reihe von Einkerbungen
42, 44, in die Außenfläche eingeschnitten haben. Die
Einkerbungen 44 haben vorzugsweise die Form eines kreisförmigen Kanals
über die Fläche des zweiten Gehäuseteils 14 und sind voneinander
durch feste Abschnitte 50 getrennt. Die Einkerbungen 42 sind vorzugsweise
durch feste Abschnitte 48 voneinander getrennt. Zusätzlich sind die
Einkerbungen 42 vorzugsweise nicht auf eine konstante Tiefe eingeschnitten.
Stattdessen enthalten die Einkerbungen 42 vorzugsweise einen abgestuften
oder erhöhten Anteil 44 innerhalb der Einkerbung 42. Diese
Einkerbungen sind vorzugsweise mit erhöhten Teilen im Inneren der Gehäuseteile
ausgerichtet (siehe 15 und 16).
In einer bevorzugten Ausführungsform sind die äußeren
Wände 13, 15 leicht gegenüber senkrecht zu den Flächen
der Gehäuseteile 12, 14 angewinkelt. Dies kann gemacht werden,
um den Gehäuseteilen zu erlauben, einfach übereinander zu passen. Der
Winkel dieser Wände kann z.B. ungefähr 3° gegenüber senkrecht
sein. Andere Winkel können innerhalb der Reichweite der vorliegenden Erfindung
ebenfalls möglich sein, ohne das erfindungsgemäße Gehäuse nachteilig
zu beeinflussen. Zusätzlich können die Wände 13,
15 in im Wesentlichen 90°-Winkeln zu den Flächen der Gehäuseteile
12, 14 stehen.
Die Designverbindung der Verbindungsteile 22 mit den Einkerbungen
20 kann in der in 13 gezeigten Querschnittsansicht
gesehen werden. Es ist hier zu erkennen, dass der Vorsprung 18 von der
Wand 13 des Gehäuseteils 12 auch ein zusätzliches Aufnahmeteil
24 enthält, welches sich im Wesentlichen schräg zum Vorsprung
18 erstreckt. Dieser Vorsprung 24 ist im Wesentlichen parallel
zu der äußeren Wand 13 des Gehäuseteils 12. Ein
Verbindungsteil 26 erstreckt sich dann vom Vorsprung 24, im Wesentlichen
senkrecht zum Vorsprung 24, zurück in Richtung der periphären
Wand 13 des Gehäuseteils 12.
Aus dieser Figur ist auch zu erkennen, dass die Verbindungsstelle
22 einen Verbindungsteil 28 enthält, der sich von der periphären
Wand des Gehäuseteils 14 radial nach außen erstreckt. Wenn zusammengesetzt,
überlappt daher der Verbindungsteil 28 des Verbindungsteils
22 des Vorsprungs 24. Diese Verbindung zwischen den Verbindungsteilen
26, 28 kann die zwei Teile des Gehäuses 12,
14 in ein sicheres Ganzes sichern.
Obwohl die oben diskutierte Verbindung illustrativ für eine Weise
zur Verbindung der zwei Gehäuseteile ist, ist sie nicht der einzige Weg, wie
die beiden Gehäuseteile aneinander gerastet werden können. Andere Einrastmechanismen
können für die Verwendung mit Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung geeignet sein.
Die 7-12
und 14 zeigen eine alternative Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. In dieser alternativen Ausführungsform werden im
Wesentlichen gleiche Komponenten durch die gleichen Bezugszahlen identifiziert.
Komponenten mit wesentlich unterschiedlichem Design oder Funktionalität
werden durch unterschiedliche Bezugszahlen identifiziert. Ein signifikanter Unterschied
in diesen Ausführungsformen kann in 14 erkannt
werden, welche einen alternativen Einrastmechanismus illustriert, welcher in dieser
Ausführungsform eingesetzt wird. In diesem Einrastmechanismus hat die Wand
15 des Gehäuseteils 14 Einkerbungen 21, welche direkt
in die Wand (welche im zusammengesetzten Zustand die äußere Wand sein
wird) eingeschnitten sind und nicht auf separaten vorstehenden Abschnitten. Die
Wand 13 des Gehäuseteils 12 hat Verbindungsteile
23, die sich direkt im Wesentlichen radial von der Wand 13 nach
außen erstrecken. Wie in 14 zu sehen ist, ist
der Verbindungsteil 23 so gestaltet, dass er eine abgeschrägte Fläche
hat, die mit der Wand zusammenrastet, wenn es zusammen gesetzt wird, und dann eine
Fläche, welche sich vorzugsweise im Wesentlichen radial schräg zur Wand
15 erstreckt. Sobald die schräge Fläche des Verbindungsteils
23 in die Einkerbung 21 gleitet, „schnappt" das Verbindungsteil
23 in die Einkerbung 21, um den oben diskutierten „Einrastsitz"
zu bilden. Ist ein Auseinandernehmen des Gehäuses notwendig, z.B. um die Filtermedien
zu wechseln, kann Druck gegen das Verbindungsteil 23 dieses aus der Einkerbung
21 entfernen und das Gehäuse kann auseinander genommen werden.
Andere Unterschiede der hier gezeigten Ausführungsform sind,
dass ein Ende 33 des Einlasskanals 30 im Wesentlichen identisch
in Größe und Gestaltung zum Ende 38 des Ausflusskanals
36 ist. Zusätzlich gibt es in 10 keinen
vertiften Ring auf der Fläche, wie es ihn in 4
gab. Der vertiefte Ring 47 in 9 hat eine gleich
bleibende Tiefe (mit Ausnahme des Überbrückungsmaterials, welches auf
gleich bleibender Tiefe mit der Oberfläche des Gehäuseteils
12 ist).
In zumindest einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist der vertiefte Ring in der äußeren Fläche so gestaltet, dass er
in einem möglichst großen Maße eine gleichförmige Dicke des
äußeren Gehäuses macht. Wo daher eine Ansammlung von Material innerhalb
des Gehäuses ist, kann das äußere Gehäuse vertieft werden, um
eine möglichst große Gleichförmigkeit zu erhalten. Dies kann die
strukturelle Charakteristik des Gehäuses verbessern. Zusätzlich kann die
Gestaltung der vertieften Bereiche dekorativ sein.
Die obigen Unterschiede zwischen den Ausführungsformen sind nicht
in einer gegebenen Ausführungsform miteinander verknüpft. Die Merkmale
der unterschiedlichen Ausführungsformen können daher zwischen den Ausführungsformen
ausgetauscht werden, abhängig von den erwünschten endgültigen Merkmalen
des Produktes.
Jedes Material, welches normalerweise als Filtermedium, für die
gegebene Anwendung geeignet ist, kann in der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
Das Gehäuse kann aus jedem Material, das für die Verwendung mit der gewählten
zu filternden Flüssigkeit geeignet ist, verwendet werden. Zum Beispiel kann
für einen Blutleukozytenfilter jedes biokompatible Gehäusematerial verwendet
werden, z.B. Polycarbonat, Acryl oder deren Mischungen. Obwohl diese Materialien
akzeptabel sind, sind sie nicht die einzigen Materialien für eine solche Verwendung.
Eine weite Vielfalt von Materialien für Filtergehäuse sind in der Technik
bekannt und sind geeignet für die Verwendung in der vorliegenden Erfindung.
Zusätzlich können das Gehäuse oder Teile des Gehäuses im Wesentlichen
transparent oder im Wesentlichen undurchsichtig sein. Ein transparentes Gehäuse
würde die visuelle Untersuchung des Filtermediums in dem Gehäuse ohne
Auseinandernehmen des Gehäuses ermöglichen. Ein undurchsichtiges Gehäuse
würde die Sichtbarkeit des Filtermediums in Anwendungen verhindern, wo eine
solche Sichtbarkeit nicht wünschenswert wäre (z.B. in einem medizinischen
Gerät, wo der Filter für den Patienten sichtbar wäre). Das Material
des Gehäuses wird nicht als wesentlich für die Gestaltung der vorliegenden
Erfindung angesehen.
Während die vorliegenden Ausführungsformen den ersten Teil
des Gehäuses 12 als die Einlassseite dargestellt haben, ist es innerhalb
der Reichweite der vorliegenden Erfindung, dass entweder der erste Teil
12 oder der zweite Teil 14 als Einlassseite dienen kann.
15 zeigt das Innere des in 1
illustrierten Gehäuseteils 12. In dieser Ausführungsform erlaubt
die Öffnung 50 den Fluss von Flüssigkeit von der Einlassröhre.
Innerhalb des Gehäuseteils 12 ist eine Serie von konzentrischen Rippen
oder pinch shields 52. In der gezeigten Ausführungsform sind diese
Rippen als konzentrische Bögen gestaltet, die sich entlang eines signifikanten
Teils einer Hemisphäre des Gehäuseteils 12 erstrecken. Diese
Rippen unterstützen sowohl die Filtermedien (nicht gezeigt) und regeln auch
den Fluss des Materials durch den Gehäuseteil. Die Rippen können so gestaltet
sein, dass sie die Verwertbarkeit der Filtermedien maximieren, um Überverwendung
einiger Bereiche der Filtermedien und Unterverwendung anderer Bereiche der Filtermediuen
zu verhindern. Ein äußerer kreisförmiger Ring 54 definiert
die Grenzen des Flussbereiches der Flüssigkeit und unterstützt das Filtermedium
zusätzlich.
Ein zusätzliches optionales Merkmal der Erfindung ist ein O-Ring
58. Dieser O-Ring kann außerhalb der Wand 13 in einer optionalen
Kerbe (dargestellt als gestrichelte Linie 56) positioniert sein. Dieser
O-Ring kann helfen, Leckage von Flüssigkeit aus dem Filter 10 zu verhindern.
In dieser Ausführungsform wird der O-Ring im Wesentlichen zwischen den Wänden
13 und 15 sein, wenn zusammengesetzt. Der O-Ring ist vorzugsweise
so nah wie möglich an den Vorsprüngen 18 angeordnet, ohne die
Einrastfunktion zu behindern. In anderen Ausführungsformen kann der O-Ring
überall zwischen den Wänden offenbart sein.
16 illustriert eine mögliche Ausführungsform
des Inneren des Gehäuseteils 14, wie es in der in 1
gezeigten Ausführungsform dargestellt ist. Eine Flussöffnung
16 führt zur Auslassröhre und erlaubt dem Fluss, den Filter zu
verlassen. Wiederum ist eine Serie von konzentrischen Rippen 62 angeordnet,
welche das Filtermedium unterstützt und den Flüssigkeitsfluss auf der
Auslassseite des Filtermediums steuert. Wie im Falle des Gehäuseteils
12 begrenzt eine kreisförmige Unterstützung 64 den Fluss
von Flüssigkeit auf der Auslassseite des Filtermediums und definiert eine Aussparung
66 zwischen der kreisförmigen Unterstützung 64 und der
Wand 15. Ein optionaler O-Ring 68 kann in der Aussparung zwischen
der kreisförmigen Unterstützung 64 und der Wand 15 angeordnet
sein. Wenn der Filter 10 zusammengesetzt ist, wird der O-Ring zwischen
der Oberseite der Wand 13 und dem Gehäuse 14 sein und so
eine Abdichtung gegen Leckage darstellen.
Während die oben beschriebenen Ausführungsformen die optionale
Verwendung von ein oder zwei O-Ringen zur Verhinderung von Leckage im Filter beschreiben,
sind andere Anordnungen von O-Ringen akzeptabel. Solche o-Ringe sind in der Technik
allgemein bekannt und verwendet und jede derartige Stelle, z.B. außerhalb beider
Filterteile angrenzend an die Einraststellen wäre akzeptabel. Die oben beschriebenen
O-Ring-Stellen, werden, obwohl bevorzugt, nicht als beschränkend angesehen.
Zusätzlich ist die Verwendung von O-Ringen überhaupt in der vorliegenden
Erfindung nicht erforderlich.
Wie in 15 und 16
gezeigt, hat der Teil 12 weniger Ringe 52 als Ringe
62 in Teil 14. Dies ist so, weil angenommen wird, dass weniger
Ringe mit breiteren Flusspassagen auf der Einlassseite des Filters bevorzugt sind.
Die Auslassseite des Filters wird im Wesentlichen Unterstützung gegen den differentiellen
Druck leisten, der von der Flüssigkeit auf das Filtermedium ausgeübt wird.
Daher können die zusätzlichen Ringe 62 auf der Auslassseite des
Filters zu einer verbesserten Unterstützung für das Filtermedium
führen und zu verminderter Stockung und Rückhaltevolumen des Filters führen.
Die Ringe auf der Einlass- und Auslassseite unterstützen das Filtermedium,
welches das Filtermedium innerhalb eines erwünschten Abstandes sichert, welches
die Möglichkeit von Flüssigkeit, die in oder um das Filtermedium fliegt,
reduziert, und dadurch die Filterperformance verbessert. Die Ringe arbeiten also
als „pinch shield" gegen „Umgehung" der Flüssigkeit. Andere Anzahlen
und Größen von Unterstützungen 52, 62 sind möglich
innerhalb der Reichweite der vorliegenden Erfindung, abhängig von den gewünschten
Fließeigenschaften und der zu filternden Flüssigkeit.
Während die oben beschriebenen Ausführungsformen ein zylindrisches
Gehäuse des Filters widerspiegeln, können auch andere Geometrien angemessen
sein. Zum Beispiel kann ein Gehäuse mit einem quadratischen oder hexagonalen
Querschnitt für verschiedene Anwendungen angemessen sein. Andere Querschnittsformen
des Filtergehäuses, insbesondere sowohl reguläre als auch irreguläre
Geometrien, können in Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung verwendet
werden.
Die oben diskutierten Ausführungsformen illustrieren alternative
Einrastverbindungen für die vorliegende Erfindung. Die Einrastverbindungen
erlauben den Teilen des Gehäuses sicher befestigt zu werden, aber dann auch
trennbar für spätere Trennung der Teile zu sein. Dieses kann aus Gründen
wie der Entfernung und dem Austausch des Filtermediums notwendig sein.