Hintergrund der Erfindung
A. Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Katalysator zur Reinigung
von Abgasen und ein Verfahren zur Reinigung von Abgasen. Insbesondere ist das Ziel
der vorliegenden Erfindung ein Katalysator zur Reinigung von Abgasen zur effizienten
Reinigung von Kohlenmonoxid (CO), das in Verbrennungsabgasen enthalten ist, die
aus verschiedenen Verbrennungsvorrichtungen, wie Dampferzeugern, Gasturbinen, Dieselmotoren
und Gasmotoren ausgetragen werden, und ein Verfahren zur Reinigung von Abgasen unter
Verwendung eines derartigen Katalysators.–
B. Technischer Hintergrund
Die Verbrennungsabgase, die aus verschiedenen Verbrennungsvorrichtungen,
wie Dampferzeugern, Gasturbinen, Dieselmotoren und Gasmotoren, ausgetragen werden,
enthalten allgemein schädliche Komponenten, wie CO, NOx, SOx
und von nicht-verbranntem Brennstoff stammende flüchtige organische Verbindungen,
obwohl dies von beispielsweise den jeweiligen Verbrennungsvorrichtungen und Betriebsbedingungen
abhängt. In Bezug auf diese Verbrennungsvorrichtungen gibt es viele Fälle,
bei denen die Verbrennung unter Bedingungen durchgeführt wird, wobei die Menge
der während der Verbrennung zugeführten Luft größer als die
für eine vollständige Verbrennung von Brennstoffgasen notwendige theoretische
Luftmenge gemacht wird, damit die Verbrennungseffizienz oder Thermoeffizienz erhöht
wird und ferner die Mengen schädlicher Komponenten, wie CO und NOx,
effizient verringert werden können. Die Mengen der schädlichen Komponenten,
wie CO und NOx, die in den Verbrennungsabgasen enthalten sind, können
durch beispielsweise die obige Kontrolle des Verbrennungszustands beträchtlich
verringert werden, doch verbleiben beispielsweise CO und NOx immer noch
auf einem als schädlich erkannten Niveau. Daher müssen diese verbleibenden
schädlichen Komponenten ebenfalls effizient gereinigt werden, weshalb es notwendig
wird, einen Katalysator zur Reinigung von Abgasen und ein Verfahren zur Reinigung
von Abgasen zu entwickeln, die effektiv auf einem höheren Reinigungsniveau
wirken, können.
Hierbei ist als Katalysator zur Reinigung von Abgasen ein Katalysator
bekannt, der ein Metalloxid als Träger und eine darauf geträgerte katalytische
Komponente umfasst, wobei die katalytische Komponente ein Edelmetallelement umfasst.
Beispiele für einen derartigen Katalysator zur Reinigung von
Abgasen, der das metalloxidgeträgerte Edelmetall umfasst, umfassen: solche,
die eine Struktur aufweisen, die monolithisch in der Form von beispielsweise einer
Platte oder einer Honigwabe geformt ist, und solche, die eine Struktur aufweisen,
die von einer anderen Rahmenstruktur, die beispielsweise Metalle und/oder Cordierit
umfasst, getragen wird; und ein derartiger Katalysator ist in einem Durchtrittsweg
der Abgase platziert. Die durchströmenden Abgase kommen mit dem Katalysator
in Kontakt, so dass schädliche Substanzen in den Abgasen katalysiert und dadurch
in unschädliche Substanzen oder in Substanzen, die durch eine Nachbehandlung
leicht unschädlich zu machen oder zu entfernen sind, umgewandelt werden.
Der Katalysator zur Reinigung von Abgasen, der das metalloxidgeträgerte
Edelmetall umfasst, kann eine komplexe Katalyse zwischen dem Metalloxid und dem
Edelmetall zeigen und er ist daher insofern vorteilhaft als: im Vergleich zu Katalysatoren
zur Reinigung von Abgasen, die Metalloxide allein umfassen, die schädlichen
Komponenten in den Abgasen mit hoher Effizienz gereinigt werden können und
der Bereich der Arten schädlicher Komponenten, die gereinigt werden können,
ebenfalls erweitert wird. Beispielsweise offenbart die JP-A-146991/1978
Katalysatoren zur Reinigung von Abgasen, die umfassen: binäre Mischoxide (beispielsweise
Ti-Si-Mischoxid) oder trinäre Mischoxide; und Edelmetalle, wie Pt und Pd, die
auf diesen Mischoxiden geträgert sind.
Jedoch können für den Zweck einer effizienten Reinigung
der im Vorhergehenden genannten verbleibenden schädlichen Komponenten herkömmliche
Katalysatoren zur Reinigung von Abgasen, die das metalloxidgeträgerte Edelmetall
umfassen, immer noch unfähig sein, die Leistung und Funktion der geforderten
hohen Grade ausreichend zu zeigen. Daher wird gegebenenfalls in Bezug auf das metalloxidgeträgerte
Edelmetall, wenn die Menge des geträgerter Edelmetalls erhöht wird, angenommen,
dass die katalytische Funktion erhöht wird, doch bestehen tatsächlich
insofern Probleme als, wenn die Menge des geträgerten Edelmetalls mit hohen
Einheitskosten erhöht wird, die Kosten von Materialien insgesamt entsprechend
stark steigen, weshalb die wirtschaftliche Leistung schlechter
ist, und ferner wird die Erhöhung des Reinigungsvermögens in hohem Grade
für hohe Kosten als unzureichend erachtet. Ferner bestehen in Bezug auf SOx,
das häufig als schädliche Komponenten in Abgasen enthalten ist, insofern
Probleme, als das Phänomen beobachtet wird, dass, wenn die Menge des geträgerten
Edelmetalls in dem Katalysator erhöht wird, die Umwandlung SO2 →
SO3 höher wird, so dass SO3, das beispielsweise die Korrosion
von Leitungen verursacht, in großer Menge gebildet wird.
Die US-A-5 254 797
offenbart eine Katalysatorzusammensetzung, die die Komponente A und die Komponente
B umfasst, wobei die Komponente A ein Träger ist, der vorzugsweise eine Bienenwabenstruktur
aufweist und ein Einkomponentenoxid oder Mehrkomponentenmischoxid von mindestens
einem Metall von Titan, Silicium und Zirconium ist, und die Komponente B eine Katalysatorkomponente
ist, die auf dem Träger der Komponente A abgelagert ist und mindestens ein
Bestandteil, der aus der Gruppe von Edelmetallen und anderen speziell beschränkten
Metallen und deren Oxiden ausgewählt ist, ist.
Die GB-A-1 368 661
offenbart eine Katalysatorzusammensetzung, die einen Träger und aktive Komponenten
umfasst, wobei die aktiven Komponenten elementares Platin zusammen mit Nickel und/oder
Cobalt sind, die Zusammensetzung einen Alkalimetall- und Schwefelgehalt von jeweils
weniger als 0,05 Gew.-% aufweist, der Katalysator durch Ablagerung des Platins auf
dem Träger nach der Ablagerung des Nickels und/oder Cobalts auf diesem hergestellt
wurde.
Zusammenfassung der Erfindung
A. Aufgabe der Erfindung
Daher ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine weitere Verstärkung
der Wirksamkeit der Reinigung der CO-haltigen Abgase mit dem im Vorhergehenden genannten
Katalysator zur Reinigung von Abgasen, der das metalloxidgeträgerte Edelmetall
umfasst, insbesondere das Erreichen einer hohen Reinigungseffizienz ohne Erhöhen
der Menge des geträgerten Edelmetalls als katalytische Komponente.
B. Offenbarung der Erfindung
Infolge sorgfältiger Untersuchungen zur Lösung der obigen
Probleme gelangten die Erfinder der vorliegenden Erfindung zur vorliegenden Erfindung
durch Verifizieren, das die obigen Probleme auf einmal gelöst werden können,
wenn der im Folgenden angegebene Katalysator und das im Folgenden angegebene Verfahren
zur Reinigung von Abgasen bei der Reinigung der CO-haltigen Abgase verwendet werden,
wobei der Katalysator durch ein Verfahren erhalten wird, das die Stufen Strangpressen
und dann Calcinieren von Materialien eines Trägers, der ein sogenanntes titanhaltiges
Metalloxid, wie Titanoxid und/oder ein Mischoxid von Metallelementen, das Titan
als wesentliche Komponente enthält, enthält, wodurch ein poröser
Honigwabenträger des monolithisch geformten Typs erhalten wird; und dann Trägern
einer katalytischen Komponente, die ein spezielles Edelmetallelement umfasst, auf
diesem Honigwabenträger umfasst, wobei nicht weniger als 70 Gew.-% der Gesamtmenge
der katalytischen Komponente A, die auf dem Honigwabenträger geträgert
ist, in einem Bereich von der äußeren Oberfläche bis zu einer Tiefe
von 100 &mgr;m im Katalysator verteilt sind; und wobei das Verfahren zur Reinigung
von Abgasen die Stufe des Inkontaktbringens der CO-haltigen Abgase mit dem obigen
Katalysator umfasst.
Ferner ermittelten die Erfinder der vorliegenden Erfindung für
den Fall, dass CO-haltige Abgase, in denen ferner NOx enthalten ist,
gereinigt werden, dass NOx ebenfalls zusammen mit CO effizient entfernt
und gereinigt werden kann, wenn ein Verfahren verwendet wird, das die Stufe des
Inkontaktbringens der obigen Abgase mit dem obigen Katalysator zur Reinigung von
Abgasen gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst oder ferner vor oder
nach dieser Kontaktstufe die Stufe eines weiteren Inkontaktbringens der obigen Abgase
mit einem Katalysator zur Entfernung von Stickstoffoxiden (im Folgenden als DeNOx-Katalysator
bezeichnet) in Gegenwart eines Reduktionsmittels umfasst; und daher erreichten die
Erfinder der vorliegenden Erfindung die vorliegende Erfindung durch Verifizieren,
dass die obigen Probleme auf einmal durch ein derartiges Verfahren gelöst werden
können.
Das heißt, ein Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß
der vorliegenden Erfindung ist ein Katalysator zur Reinigung von CO-haltigen Abgasen
und er ist dadurch gekennzeichnet, dass er umfasst:
ein Metalloxid als Träger und eine katalytische Komponente A, die darauf als
katalytische Komponente geträgert ist und mindestens ein Edelmetallelement,
das aus der Gruppe von Pt, Pd, Rh, Ru, Ir und Au ausgewählt ist, umfasst; wobei
der Träger als das Metalloxid Titanoxid und/oder ein Mischoxid von Ti und mindestens
einem Metallelement, das aus der Gruppe von Si, Al, W und Zr ausgewählt ist,
umfasst und ein poröser Honigwabenträger des monolithisch
geformten Typs ist, der durch ein Verfahren erhalten wurde, das die Stufen des Strangpressens
und dann Calcinierens von Materialien des Trägers umfasst; und wobei nicht
weniger als 70 Gew.-% der Gesamtmenge der katalytischen Komponente A, die auf dem
Honigwabenträger geträgert ist, in einem Bereich von der äußeren
Oberfläche bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m im Katalysator verteilt sind.
In Bezug auf den obigen Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß
der vorliegenden Erfindung kann eine beliebige oder eine Kombination der folgenden
Modifikationen durchgeführt werden:
der Katalysator umfasst ferner eine katalytische Komponente B, die mindestens ein
Metallelement, das in den Gruppen 1, 2 oder 3 im Periodensystem enthalten ist, umfasst,
als weitere katalytische Komponente, die auf dem Träger geträgert ist;
der Katalysator umfasst ferner eine katalytische Komponente C, die mindestens ein
Element, das aus der Gruppe von V, W, Mo, Cu, Mn, Ni, Co, Cr und Fe ausgewählt
ist, umfasst, als weitere katalytische Komponente, die auf dem Träger geträgert
ist;
der Katalysator umfasst ferner eine Verbindung von mindestens einem Element, das
aus der Gruppe von B, P, Sb, Pb, Sn, Zn und In ausgewählt ist, in einem Bereich
von nicht mehr als 10 Gew.-% in Bezug auf das Atom des gewählten Elements,
bezogen auf die Gesamtmenge des Katalysators; und
der Katalysator umfasst ferner eine Schwefelverbindung in einem Bereich von nicht
mehr als 1 Gew.-% in Bezug auf Schwefelatome, bezogen auf die Gesamtmenge des Katalysators.
Ferner ist ein Verfahren zur Reinigung von Abgasen gemäß
der vorliegenden Erfindung ein Verfahren zur Reinigung von Abgasen zur Entfernung
von CO aus diesen, und es ist dadurch gekennzeichnet, dass es die Stufe des Inkontaktbringens
der Abgase mit dem obigen Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß
der vorliegenden Erfindung umfasst.
In Bezug auf das obige Verfahren zur Reinigung von Abgasen gemäß
der vorliegenden Erfindung können die Abgase ferner NOx enthalten,
und für den Fall, dass die Abgase NOx enthalten, ist es günstig,
wenn das Verfahren ferner die Stufe des Inkontaktbringens der Abgase mit einem DeNOx-Katalysator
in Gegenwart eines Reduktionsmittels vor und/oder nach der Stufe des Inkontaktbringens
der Abgase mit dem obigen Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß
der vorliegenden Erfindung umfasst.
Auch wenn die Abgase Abgase mit einer CO-Konzentration von nicht höher
als 100 ppm sind, kann das Verfahren zur Reinigung von Abgasen gemäß der
vorliegenden Erfindung dieses CO niedriger Konzentration ausreichend entfernen.
Diese und andere Aufgaben und die Vorteile der vorliegenden Erfindung
werden aus der folgenden detaillierten Offenbarung vollständiger deutlicher.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
1 ist eine perspektivische Darstellung eines Katalysators
zur Reinigung von Abgasen, die eine Art und Weise zur Durchführung der vorliegenden
Erfindung zeigt.
2 ist (a) ein Querschnitt, (b) ein vergrößerter
Querschnitt und (c) ein Diagramm der Edelmetallkonzentration eines Katalysators
zur Reinigung von Abgasen, zur Angabe einer Art und Weise zur Durchführung
der vorliegenden Erfindung.
3 ist ein Diagramm einer sektionalen linearen EPMA-Analyse
in Beispiel 1–1.
(Erklärung der Symbole):
- 10
- Katalysator zur Reinigung von Abgasen
- 11
- poröser Honigwabenträger
- 12
- Trägerbereich
- 13
- Abgasdurchtrittsweg
- 14
- Innenwand
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
Im Folgenden werden detaillierte Erklärungen in Bezug auf den
Katalysator und das Verfahren zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung gegeben, doch ist der Umfang der vorliegenden Erfindung nicht durch diese
Erklärungen gebunden und andere Art und Weisen als die im Folgenden angegebenen
Beispiele können auch in passender Weise in einem Bereich, der die Idee der
vorliegenden Erfindung nicht schädigt, durchgeführt werden.
CO-haltige Abgase
Der Katalysator zur Reinigung von Abgasen und das Verfahren zur Reinigung
von Abgasen gemäß der vorliegenden Erfindung sind für Kohlenmonoxid
(CO)-haltige Abgase, die aus verschiedenen herkömmlichen großtechnischen
Vorrichtungen und Anlagen (im Folgenden als Lieferquellen bezeichnet) ausgetragen
werden, insbesondere Verbrennungsabgase von beispielsweise Dampferzeugern, Gasturbinen,
Dieselmotoren, Gasmotoren, Heizöfen und verschiedenen großtechnischen
Verfahren verwendbar.
Komponenten, die in den Verbrennungsabgasen enthalten sind, unterscheiden
sich entsprechend den im Vorhergehenden genannten Lieferquellen und auch den Umgebungsbedingungen,
wie der Emissionsregulation. Spezielle Beispiele für Gaskomponenten, die schlechte
Wirkungen auf die Umgebung haben können, umfassen außer CO Stickstoffoxide
(NOx) und Schwefeloxide (SOx).
In Fällen von Verbrennungsabgasen können diese flüchtige
organische Verbindungen, die von nicht-verbranntem Brennstoff stammende Komponenten
sind, enthalten und deren schlechte Wirkungen auf die Umgebung stellen Probleme
dar.
Der Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung ist auch zur Reinigung der Abgase, die die obigen Stickstoffoxide (NOx)
und/oder flüchtige organische Verbindungen zusätzlich zu CO enthalten,
wirksam und er kann ferner das SO2-Oxidationsverhältnis auf ein
niedriges absenken.
Es gibt Fälle, in denen die Abgase einer unterschiedlichen Reinigung
von Abgasen vor der Durchführung der Reinigungsstufe mit dem Katalysator zur
Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden Erfindung unterzogen werden.
Entsprechend gibt es Fälle, in denen Komponenten der Abgase in dem Stadium,
nachdem sie aus den im Vorhergehenden genannten Lieferquellen ausgetragen wurden,
von denen in dem Stadium, in dem sie der Reinigung von Abgasen mit dem Katalysator
zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden Erfindung unterzogen
werden, verschieden sind.
Der Katalysator zur Reinigung von Abgasen und das Verfahren zur Reinigung
von Abgasen gemäß der vorliegenden Erfindung sind auch wirksam für
Abgase, die CO niedriger Konzentration enthalten, die mit herkömmlichen Katalysatoren
zur Reinigung von Abgasen und herkömmlichen Verfahren zur Reinigung von Abgasen
schwierig effizient zu reinigen sind. Insbesondere sind der Katalysator zur Reinigung
von Abgasen und das Verfahren zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung auch für Abgase, die eine CO-Konzentration von nicht höher als
100 ppm aufweisen, wirksam.
In Bezug auf die Abgase variieren die Temperaturbedingungen oder die
Geschwindigkeit mit den Bedingungen der Austragung aus den im Vorhergehenden genannten
Lieferquellen oder mit der Hysterese bis zur Implementierung der Reinigung von Abgasen.
Katalysator
Der Katalysator gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst
einen Träger und eine katalytische Komponente, wobei die katalytische Komponente
von dem Träger geträgert ist. Im Folgenden werden detaillierte Erklärungen
über diese gegeben.
Träger
Der Träger, der für den Katalysator zur Reinigung von Abgasen
gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet wird, muss ein titanhaltiges
Oxid umfassen. Das hierin angegebene titanhaltige Oxid kann ein Oxid von Ti (Titan)
allein (Titanoxid) oder ein Mischoxid, das eine Kombination von Ti und mindestens
einem Element, das aus der Gruppe von Si (Silicium), Al (Aluminium), W (Wolfram)
und Zr (Zirconium) ausgewählt ist, umfasst, sein. Das titanhaltige Oxid kann
ein Gemisch von diesem Mischoxid (titanhaltiges Mischoxid) und dem
Titanoxid sein. Hierbei kann der Träger ein Gemisch von dem obigen titanhaltigen
Oxid mit einem Nichttitanoxid, das für herkömmliche Träger verwendbar
ist, sein und Beispiele für dieses Nichttitanoxid umfassen Siliciumdioxid,
Aluminiumoxid, Siliciumoxid-Aluminiumoxid, Zirconiumdioxid und Zeolith. Hierin soll
das "titanhaltige Oxid" auch eine derartige gemischte Form umfassen.
In dem obigen titanhaltigen Oxid liegt der Ti-Gehalt günstigerweise
im Bereich von 5 bis 95 Mol-%, noch besser 20 bis 95 Mol-%, bezogen auf die Gesamtmolzahl
von Ti und den anderen Elementen in dem gesamten obigen titanhaltigen Oxid.
Der Träger, der das titanhaltige Oxid umfasst, hat nicht nur
die Funktion, die katalytische Komponente zu tragen, sondern er trägt auch
zur Funktion des Beibehaltens des geträgerten Zustands der katalytischen Komponente,
die von dem titanhaltigen Oxidträger geträgert ist, der zur Entfernung
von CO geeignet ist, bei, wodurch die Abgasreinigungsfunktion der katalytischen
Komponente verstärkt wird. Infolgedessen wird eine hohe CO-Entfernungseffizienz
ohne Erhöhen der geträgerten Menge der katalytischen Komponente erhalten.
Insbesondere weist die Verwendung des Ti-Si-Mischoxids den Vorteil
auf, dass sie eine niedrige SO2-Oxidationsrate ergibt und im Hinblick
auf das Abgasreinigungsvermögen hervorragend ist.
Der Träger, der für den Katalysator zur Reinigung von Abgasen
gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet wird, ist ein Honigwabenträger
des monolithisch geformten Typs, der durch ein Verfahren, das die Stufen des Strangpressens
und dann Calcinierens von Materialien des Trägers umfasst, erhalten wurde.
Bei der Herstellung des als Material des Trägers verwendeten
titanhaltigen Oxids können die gleichen Mittel wie für herkömmliche
titanhaltige Oxide verwendet werden, und Beispiele hierfür umfassen Techniken
gemäß der Offenbarung in beispielsweise JP-A-146991/1978.
Insbesondere kann eine Technik gemäß der Offenbarung in der Beschreibung
der japanischen Patentanmeldung 2000-099593
(JP-A-062292/2001), die früher
durch den Anmelder der vorliegenden Erfindung eingereicht wurde, als günstige
Technik angegeben werden.
Als Ausgangsmaterialien zur Zufuhr des als Material des Trägers
verwendeten titanhaltigen Oxids kann ein zuvor hergestelltes titanhaltiges Oxid,
so wie es ist, verwendet werden und ferner können Verbindungsmaterialien, die
das titanhaltige Oxid durch Calcinieren produzieren können, ebenfalls verwendet
werden. Insbesondere können sowohl anorganische als auch organische Verbindung
verwendet werden und verwendbare Beispiele hierfür umfassen Hydroxide, Ammoniumsalze,
Aminkomplexe, Oxalate, Halogenide, Sulfate, Nitrate, Carbonate und Alkoxide, die
alle vorgegebene Metalle einschließlich Ti als wesentliche Komponenten enthalten.
Der Träger, der für den Katalysator zur Reinigung von Abgasen
gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet wird, ist ein Honigwabenträger
und er wird daher durch ein Verfahren hergestellt, das die Stufen des Formens der
Materialien des Trägers, die das obige titanhaltige Oxid enthalten, zu einer
Honigwabenform durch Strangpressen und dann des Calcinierens der erhaltenen geformten
Struktur umfasst, wodurch ein poröser Honigwabenträger des monolithisch
geformten Typs gebildet wird.
Grundlegend sind für das obige Herstellungsverfahren die gleichen
Herstellungsbedingungen wie für herkömmliche poröse Honigwabenträger
verwendbar.
Die Materialien des Trägers werden entweder in einem Zustand,
in dem sie pulverförmig belassen werden, oder in der Form von beispielsweise
einer Aufschlämmung mit dispergiertem Pulver mit beispielsweise herkömmlichen
Strangpressvorrichtungen stranggepresst. Die Einstellung der Düsenform der
Strangpressvorrichtungen kann die Form und Abmessungen und Innenwanddicke der angestrebten
Gasdurchtrittswege einstellen.
Das durch das Strangpressen geformte Produkt wird mit der jeweils
vorgegebenen Länge zerschnitten, wodurch die stranggepresste Struktur erhalten
wird. Eine Änderung des Schneideintervalls kann die Länge des porösen
Honigwabenträgers einstellen.
Die stranggepresste Struktur wird, falls nötig, getrocknet und/oder
nachbehandelt und dann mit beispielsweise Calcinierungsöfen calciniert, wodurch
der Honigwabenträger erhalten wird. Die Behandlungsbedingungen, wie die Calcinierungstemperatur
und Calcinierungszeit, können im gleichen Bereich wie zur Herstellung herkömmlicher
Träger eingestellt werden.
Der auf diese Weise erhaltene Honigwabenträger ist ein poröser
Träger.
Der poröse Träger ist ein Träger einer porösen
Struktur mit feinen Porenzwischenräumen. Der poröse Träger kann die
katalytische Komponente nicht nur auf dessen äußeren Oberflächen,
sondern auch im Inneren der feinen Porenzwischenräume tragen. Die Kontaktfläche
zwischen den Abgasen und der katalytischen Komponente ist so groß, dass die
Reinigungsreaktion effizient durchgeführt wird.
Wenn das titanhaltige Oxid in Materialien des Trägers enthalten
ist, wird die Funktion der Adsorption und Rückhaltung der Abgaskomponenten
in der porösen Struktur gut gezeigt. Nicht nur auf äußeren Oberflächen
des Trägers, sondern auch im Inneren der porösen Struktur des Trägers
wirken die geträgerte katalytische Komponente und das titanhaltige Oxid synergistisch
unter effizientem Erreichen der Reinigung von Abgasen.
Der Honigwabenträger ist derart strukturiert, dass eine Mehrzahl
von Gasdurchtrittswegen, durch die die Abgase treten, längs und quer angeordnet
sind. Die Gasdurchtrittswege sind durch vergleichsweise dünne Innenwände
abgeteilt. Der Honigwabenträger ist ein sogenannter Träger in Honigwabenform.
Speziell weist er die in 1 erläuterte Struktur
auf.
In Bezug auf die Querschnittsform der Gasdurchtrittswege sind nicht
nur Sechsecke ähnlich Honigwaben, sondern auch Quadrate, Rechtecke und andere
Polygone verwendbar. Es gibt auch den Fall, dass kurvenförmige Formen, wie
Kreise und Ovale, enthalten sind.
Die Abmessungen der Gasdurchtrittswege unterscheiden sich ebenfalls
entsprechend den Bedingungen, beispielsweise der Menge der Abgase, die hindurchtreten,
und dem Reinigungsvermögen. Entsprechend dem Zweck können beispielsweise
die Einkantenlänge W (die als "(Maschen)öffnungsgröße" bezeichnet
werden kann) der Gasdurchtrittswege, die Innenwanddicke T, die Öffnungsrate,
die Länge der Gasdurchtrittswege (d. h. die Länge L des porösen Honigwabenträgers
in einer zur Abgasströmungsrichtung während der Verwendung parallelen
Richtung) und die Zahl der Gasdurchtrittswege eingestellt werden.
Die Gasdurchtrittswege können längs und quer in der Form
eines festen Gitters angeordnet werden oder auch in der Form von Hundezähnen
oder spiralförmig angeordnet werden.
In Bezug auf die Querschnittsform des gesamten porösen Honigwabenträgers
werden Quadrate, Rechtecke und andere Polygone verwendet. Kurvenförmige Formen,
wie Kreise, sind ebenfalls verwendbar.
Der poröse Honigwabenträger ist in Bezug auf die Katalysatorträgerfunktion
und die katalytische Aktivität hervorragender als ein gesinterter Honigwabenträger
(der beispielsweise Cordierit umfasst), der üblicherweise als Katalysatorträger
bekannt ist. Der gesinterte Honigwabenträger ist eine gesinterte Struktur,
die üblicherweise im Bereich von etwa 1200 bis etwa 1450 °C gesintert
wurde, und er ist in der Form eines so gut gesinterten und gehärteten Porzellans,
dass er eine äußerst kleine spezifische Oberfläche aufweist. Jedoch
ist der poröse Honigwabenträger gemäß der vorliegenden Erfindung
ein Produkt, das durch Calcinieren bei einer vergleichsweise niedrigen Calcinierungstemperatur,
speziell im Bereich von 200 bis 600 °C, erhalten wurde, und er weist eine poröse
Struktur einer großen spezifischen Oberfläche über die Gesamtheit
von der Oberfläche bis ins Innere des Trägers auf. Infolgedessen kann
der poröse Honigwabenträger die katalytische Komponente stark im Inneren
der porösen Struktur tragen, weshalb es möglich wird, einen honigwabenförmigen
Katalysator mit hoher katalytischer Aktivität zu erhalten. In Bezug auf den
herkömmlichen gesinterten Honigwabenträger ist keine poröse Struktur
vorhanden oder, falls überhaupt, nur leicht im Inneren des Trägers vorhanden,
so dass die katalytische Komponente im Inneren des Trägers nicht stark geträgert
werden kann und die katalytische Aktivität nicht ausreichend gezeigt werden
kann.
Der poröse Honigwabenträger, der in der vorliegenden Erfindung
angegeben wird, ist ein Honigwabenträger des monolithisch geformten Typs und
er ist daher im Hinblick auf die Abgasreinigungseffizienz sehr hervorragend. Insbesondere
ist der poröse Honigwabenträger, der in der vorliegenden Erfindung angegeben
ist, kein Honigwabenträger, der durch beispielsweise ein Verfahren erhalten
wurde, wobei eine aus Metallen und/oder Cordierit bestehende Rahmenstruktur zur
Bildung einer Honigwabenstruktur neben Materialien des Trägers getrennt verwendet
wird und Oberflächen der obigen Rahmenstruktur mit den obigen Materialien des
Trägers beschichtet werden, sondern ein Honigwabenträger, der durch ein
Verfahren erhalten wurde, das das Formen der Materialien des Trägers selbst
zu einer Honigwabenform grundlegend ohne die Verwendung der obigen Rahmenstruktur
umfasst, so dass die zu reinigenden Abgase nicht nur durch die fein abgeteilten
Gasdurchtrittswege von der Gaseinlassseite zur Gasauslassseite, sondern auch durch
die Innenwandbereiche, die die Gasdurchtrittswege abteilen, hindurchtreten
können. In Bezug auf den Honigwabenträger mit der obigen Rahmenstruktur
treten die Abgase nicht durch die Innenwandbereiche auf diese Weise durch, während
in Bezug auf den Honigwabenträger des monolithisch geformten Typs die Reinigungseffizienz
entsprechend dem Hindurchtreten der Abgase durch die Innenwandbereiche stärker
erhöht werden kann.
Katalytische Komponenten und Trägerung derselben Katalytische Komponente
A
In Bezug auf den Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß
der vorliegenden Erfindung wird als katalytische Komponente A eine katalytische
Komponente verwendet, die ein Edelmetall umfasst. Als Edelmetallelement wird als
spezielles Beispiel mindestens ein Element, das aus der Gruppe von Pt, Pd, Rh, Ru,
Ir und Au ausgewählt ist, verwendet. Die katalytische Komponente A kann ein
Metall, das das obige Edelmetallelement umfasst, oder beispielsweise eine Verbindung
(beispielsweise ein Oxid) desselben sein.
Als Ausgangsmaterialien zur Lieferung der katalytischen Komponente
A sind Materialien verwendbar, die beispielsweise zur Herstellung herkömmlicher
Katalysatoren verwendet werden. Spezielle Beispiele hierfür umfassen Nitrate,
Halogenide, Ammoniumsalze, Aminkomplexe und Hydroxide.
Als Mittel zur Trägerung der katalytischen Komponente A auf dem
Träger können grundlegend diejenigen verwendet werden, die für herkömmliche
metalloxidgeträgerte Edelmetallkatalysatoren üblich sind. Bei der Behandlungsstufe
der Trägerung der katalytischen Komponente A auf dem Träger werden Anordnungen
getroffen, dass die katalytische Komponente A in einer Form geträgert wird,
wobei sie mit einem quantitativ großen Gefälle in Richtung der Umgebung
äußerer Oberflächen (insbesondere der äußeren Oberflächen
und/oder der Innenseite nahe den äußeren Oberflächen) des Trägers
in einer hohen Konzentration verteilt ist.
Für den Fall, dass der Katalysator und die Abgase zur Entfernung
des CO aus den Abgasen mit hoher Raumgeschwindigkeit (SV) miteinander in Kontakt
gebracht werden, kann angenommen werden, dass der größte Teil der Reinigungswirkung
durch den Katalysator in Oberflächenschichtbereichen des Katalysators erfolgt.
In diesem Fall kann die Effizienz der Reinigung der Abgase mit dem Katalysator dadurch
erhöht werden, dass die katalytische Komponente A in einer Form geträgert
wird, wobei sie mit einem quantitativ großen Gefälle in Richtung der Katalysatoroberflächenschichtbereiche,
mit denen die Abgase in Kontakt kommen, verteilt ist.
Die Menge der geträgerten katalytischen Komponente A unterscheidet
sich beispielsweise entsprechend den Kombinationen von Materialien oder Behandlungsbedingungen
der Trägerungsbehandlung, doch wird die katalytische Komponente A üblicherweise
im Bereich von 0,005 bis 2,0 Gew.-%, günstigerweise 0,01 bis 1,0 Gew.-% der
Gesamtmenge des Katalysators verwendet. Der Grund hierfür ist der folgende.
Für den Fall, dass die Menge der geträgerten katalytischen Komponente
zu gering ist, ist die katalytische Aktivität niedrig. Auch für den Fall,
dass die Menge der geträgerten katalytischen Komponente A zu groß ist,
besteht für die Wirkung keine Hoffnung einer Verstärkung der Aktivität
und die wirtschaftliche Leistung wird nur geschädigt und ferner treten ungünstige
Wirkungen derart, dass die Umwandlung SO2 → SO3 hoch
ist, auf.
Die katalytische Komponente A wird üblicherweise in der Form
von Teilchen auf dem Träger geträgert. In Bezug auf die Teilchendurchmesser
der katalytischen Komponente A sind solche mit einem durchschnittlichen Teilchendurchmesser
von nicht größer als 30 nm günstig. Noch günstiger ist der durchschnittliche
Teilchendurchmesser nicht größer als 20 nm. Je kleiner die Teilchendurchmesser
der katalytischen Komponente A sind und je höher der Grad des dispergierten
Zustands der katalytischen Komponente A ist, desto höher wird die Aktivität.
Katalytische Komponente B
In Bezug auf den Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß
der vorliegenden Erfindung kann als die katalytische Komponente B ferner eine katalytische
Komponente verwendet werden, die mindestens ein Element umfasst, das in den Gruppen
1, 2 oder 3 im Periodensystem der Elemente enthalten ist. Spezielle Beispiele für
das Element, das in den Gruppen 1, 2 oder 3 im Periodensystem enthalten ist, umfassen
Na, Li, Mg, Ca, Y, Ce und La. Die katalytische Komponente B kann ein Metall, das
das obige Element, das in den Gruppen I bis III im Periodensystem enthalten ist,
umfasst, oder beispielsweise eine Verbindung (beispielsweise ein Oxid) desselben
sein.
Wenn der Katalysator, der ferner die katalytische Komponente B als
weitere katalytische Komponente umfasst, verwendet wird, wird das Reinigungsvermögen
besser als im Falle der Trägerung der katalytischen Komponente
A allein, so dass die verwendete Menge der katalytischen Komponente A effektiv verringert
werden kann. Ferner verringert gleichzeitig die Koexistenz der katalytischen Komponente
B in dem Katalysator die Oxidation von SO2 und sie erhöht auch die
Beständigkeit gegenüber SOx und die Wärmebeständigkeit,
so dass es möglich ist, die Reinigungseffizienz stabil über einen langen
Zeitraum, auch wenn die Menge der geträgerten katalytischen Komponente A klein
ist, beizubehalten.
Ausgangsmaterialien zur Lieferung der katalytischen Komponente B sind
nicht speziell beschränkt und es sind mindestens Materialien, die zur Herstellung
herkömmlicher Katalysatoren verwendet werden, verwendbar, doch umfassen günstige
Beispiele hierfür solche, die organische Komponenten (beispielsweise organische
Säuren) in deren Molekülen enthalten, wie Salze organischer Säuren,
Alkoxide und organometallische Komplexe.
Das Verfahren zur Trägerung der katalytischen Komponente B ist
nicht speziell beschränkt und die katalytische Komponente B kann durch Verfahren,
die zur Herstellung herkömmlicher Katalysatoren verwendet werden, geträgert
werden.
Die Menge der geträgerten katalytischen Komponente B liegt günstigerweise
im Bereich von nicht größer als 20 Gew.-%, noch günstiger 0,01 bis
20 Gew.-%, noch besser 0,1 bis 10 Gew.-% der Gesamtmenge des Katalysators. Für
den Fall, dass die Menge der geträgerten katalytischen Komponente B zu klein
ist, kann die für die katalytische Komponente B spezielle obige Wirkung nicht
erhalten werden. Auch wenn die Menge der geträgerten katalytischen Komponente
B auf größere als die obigen Bereiche erhöht wird, besteht keine
Hoffnung auf die Wirkung einer Erhöhung der Aktivität und die Aktivität
kann umgekehrt verschlechtert werden.
Es besteht keine spezielle Beschränkung im Hinblick auf die Trägerungsreihenfolge.
Die katalytische Komponente B kann an einem beliebigen Zeitpunkt nach der, vor der
und gleichzeitig mit der katalytischen Komponente A geträgert werden. Vor allem
ist es günstig, die katalytische Komponente B nach der oder gleichzeitig mit
der katalytischen Komponente A zu trägern.
Trägerung der katalytischen Komponenten A und B
Der Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst eine Trägerung der obigen katalytischen Komponente A und,
falls nötig, der obigen katalytischen Komponente B, wodurch er die im Vorhergehenden
genannten Funktionen und Wirkungen aufweist. In den einzelnen Fällen, in denen
der geträgerte Zustand der katalytischen Komponente A und der geträgerte
Zustand der katalytischen Komponente B ferner auf die im Folgenden angegebene Weise
kombiniert werden, gibt es spezielle Funktionen und Wirkungen. Spezielle Beispiele
für die obigen Fälle umfassen die folgenden: 1) einen Fall, wobei die
katalytischen Komponenten A und B beide mit einem quantitativ großen Gefälle
in Richtung der Oberflächen des Katalysators verteilt sind, und 2) einen Fall,
wobei die katalytische Komponente A mit einem quantitativ großen Gefälle
in Richtung der Oberflächen des Katalysators verteilt ist, während die
katalytische Komponente B quantitativ im Wesentlichen gleichförmig über
den gesamten Katalysator vorhanden ist. Hierbei erfolgen im Folgenden Erklärungen
in Bezug auf den geträgerten Zustand einer Verteilung mit einem quantitativ
großen Gefälle in Richtung der Oberflächen und den quantitativ im
Wesentlichen gleichförmig geträgerten Zustand, doch erfolgen die Erklärungen
dieser Trägerungsmenge unabhängig voneinander in Bezug auf die katalytischen
Komponenten A und B.
Das heißt, damit die katalytische Komponente mit einem quantitativ
großen Gefälle in Richtung der Oberflächen des Katalysators verteilt
ist, (Verteilung, die quantitativ stark in Richtung der Oberflächen geneigt
ist) ist es ausreichend, wenn in dem Katalysator, der durch Trägern der katalytischen
Komponente in den Oberflächen des Trägers und/oder in der Umgebung dieser
Oberflächen erhalten wurde, die katalytische Komponente in Oberflächenschichten
dieses Katalysators vorhanden ist oder in der Umgebung von Oberflächen dieses
Katalysators vorhanden ist, wobei der Verteilungsbereich in einer tieferen Richtung
als die obigen Oberflächenschichten in einem gewissen Grad breit ist, so dass
keine spezielle Beschränkung besteht. Als spezielles Beispiel ist in einer
Zeichnungsfigur (Diagramm), die die Beziehung zwischen der Querschnittsdickenrichtung
der Innenwandbereiche des honigwabenförmigen Katalysators und der für
die katalytische Komponente A oder B charakteristischen Röntgenintensität
I, die durch kontinuierliche Messung (Durchführen einer linearen analytischen
Ermittlung) eines Innenwandbereichs des honigwabenförmigen Katalysators in
Bezug auf die angegebene katalytische Komponente in einer Richtung von der äußeren
Oberfläche des Innenwandbereichs zur entgegengesetzten äußeren Oberfläche
mit einem Electron Probe Microanalyzer (EPMA) erhalten wurde, zeigt, wenn der integrierte
Wert der Röntgenintensität I über die gesamte Querschnittsdicke T
der im Vorhergehenden genannten Innenwandbereiche durch N0 dargestellt
wird und der integrierte Wert der Röntgenintensität
I von äußeren Oberflächen der Innenwandbereiche bis zu Bereichen
einer Tiefe von T/4 in Richtung des Inneren der Innenwandbereiche durch N dargestellt
wird, dann 70 ≦ (N/N0 × 100) günstig und 80 ≦
(N/N0 × 100) noch günstiger und 90 ≦ (N/N0
× 100) noch besser und 95 ≦ (N/N0 × 100) besonders begünstigt.
Genauer gesagt sind nicht weniger als 70 Gew.-% (günstigerweise
nicht weniger als 80 Gew.-%, noch besser nicht weniger als 90 Gew.-%, besonders
günstig nicht weniger als 95 Gew.-%) der Gesamtmenge der katalytischen Komponente,
die von dem Honigwabenträger geträgert wird, mit einem quantitativ großen
Gefälle in Richtung des Bereichs von äußeren Oberflächen bis
zu einer Tiefe von 100 &mgr;m in dem Katalysator verteilt. Die Festlegung der
Quantität der Existenz im Bereich von den äußeren Oberflächen
bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m in dem Katalysator auf diese Weise ist für
den Fall günstig, dass die Innenwanddicke des honigwabenförmigen Katalysators
nicht weniger als 0,3 mm, noch günstiger im Bereich von 0,3 bis 1,0 mm, noch
besser im Bereich von 0,3 bis 0,6 mm liegt.
Andererseits ist die Eigenschaft, dass die katalytische Komponente
quantitativ im Wesentlichen gleichmäßig über den gesamten Katalysator
vorhanden ist, nicht darauf beschränkt, dass die katalytische Komponente in
einem quantitativ vollständig gleichmäßig verteilten Zustand über
den gesamten Katalysator vorhanden ist, sondern die katalytische Komponente kann
beispielsweise im Bereich der Umgebung der Oberflächen mehr als im Durchschnitt
verteilt sein oder die katalytische Komponente kann auch mehr im Inneren des Katalysators
als auf dessen Oberflächen verteilt sein. Kurz gesagt, ist eine andere Form
des Vorhandenseins als die obige Verteilung, die ein quantitativ starkes Gefälle
in Richtung der Oberflächen aufweist, ausreichend. Bei spezieller Verwendung
der obigen Definition für N0 und N wird diese andere Form des Vorhandenseins
durch (N/N0 × 100) < 70 und günstigerweise für eine
quantitativ gleichmäßigere Verteilung als (N/N0 × 100)
< 65, noch besser (N/N0 × 100) < 60 angegeben. Bei spezieller
Verwendung der Angabe wie im Falle der Verteilung mit einem starken quantitativen
Gefälle in Richtung der Oberflächen beträgt der Anteil der katalytischen
Komponente, der im Bereich von äußeren Oberflächen bis zu einer Tiefe
von 100 &mgr;m in dem Katalysator, bezogen auf die Gesamtmenge der katalytischen
Komponente, die von dem Honigwabenträger geträgert wird, existiert, weniger
als 70 Gew.-% und günstigerweise, um dies als quantitativ gleichmäßiger
zu bezeichnen, weniger als 65 Gew.-%, noch besser weniger als 60 Gew.-%.
Für den Fall, dass die katalytischen Komponenten A und B beide
mit einem quantitativ starken Gefälle in Richtung der Oberflächen des
Katalysators verteilt sind, bestehen die folgenden Funktionen und Effekte. Die CO-Entfernungsreaktion
erfolgt hauptsächlich in Oberflächen des Katalysators. Daher kann, wenn
Anordnungen derart getroffen werden, dass die katalytische Komponente A (die ein
Edelmetall ist) und die katalytische Komponente B (die ein Element, das in den Gruppen
1, 2 oder 3 im Periodensystem enthalten ist, ist) beide mit einem quantitativ starken
Gefälle in Richtung der Oberflächen verteilt sein können, auch wenn
die Trägerungsmenge die gleiche ist, dann die Reaktionseffizienz stark erhöht
werden und die ökonomische Leistung ist ebenfalls hervorragend. Ferner kann
die katalytische Komponente B die CO-Entfernungsaktivität der katalytischen
Komponente A durch eine sogenannte Promotorwirkung verstärken.
Für den Fall, dass die katalytische Komponente A mit einem quantitativ
starken Gefälle in Richtung der Oberflächen des Katalysators verteilt
ist, während die katalytische Komponente B quantitativ im Wesentlichen gleichmäßig
über den gesamten Katalysator verteilt ist, treten dann die folgenden Funktionen
und Effekte auf. Das heißt, um eine hohe CO-Entfernungsaktivität zu erreichen,
ist es üblicherweise erforderlich, dass der Katalysator hohes Oxidationsvermögen
aufweist, jedoch wird Selektivität derart gefordert, dass die SO2-Oxidationsaktivität
(SO2 → SO3) auf einen möglichst niedrigen Wert
verringert werden soll. Ferner kann ein Element, das in den Gruppen 1, 2 oder 3
im Periodensystem enthalten ist, SO effektiv abfangen, und es wird daher folglich
als zur Verringerung der SO2-Oxidationsaktivität fähig betrachtet.
Die CO-Entfernungsreaktion erfolgt hauptsächlich in Oberflächen des Katalysators
und die Oxidationsreaktion von SO2 kann auch im Inneren des Katalysators
erfolgen. Wenn daher bewirkt wird, dass die katalytische Komponente A (die ein Edelmetall
ist), mit einem quantitativ starken Gefälle in Richtung der Oberflächen
verteilt ist, während die katalytische Komponente B (die ein in den Gruppen
1, 2 oder 3 im Periodensystem enthaltenes Element ist) quantitativ im Wesentlichen
gleichmäßig über dem gesamten Katalysator vorhanden ist, kann dann
die obige Selektivität, die für den Katalysator gefordert wird, effizient
verstärkt werden.
In der vorliegenden Erfindung kann die katalytische Komponente A in
der Form einer Verteilung mit einem quantitativ starken Gefälle in Richtung
der Oberflächen des Katalysators geträgert sein, während die katalytische
Komponente B in der Form von entweder einer Verteilung mit einem quantitativ starken
Gefälle in Richtung der Oberflächen des Katalysators oder eines quantitativ
im Wesentlichen gleichmäßigen Vorhandenseins über den gesamten Katalysator
geträgert sein kann. Jedoch erfolgen im Folgenden Erklärungen über
diese beiden geträgerten Zustände der Verteilung eines quantitativ starken
Gefälles in Richtung der Oberflächen und des quantitativ
im Wesentlichen gleichmäßigen Vorhandenseins.
In Bezug auf Behandlungsverfahren zur Trägerung der katalytischen
Komponenten A und/oder B auf dem Träger ist, obwohl keine spezielle Beschränkung
besteht, beispielsweise eine Trägerungstechnik durch Tränken (Tränken
mit einer Lösung oder einem Lösungsgemisch (Tränklösung), die
die Ausgangsmaterialien zur Lieferung der katalytischen Komponenten enthalten (hierin
werden derartige Ausgangsmaterialien auch einfach als katalytische Komponenten bezeichnet))
günstigerweise hierbei verwendbar. Für den Fall, dass die katalytische
Komponente durch das Tränken geträgert wird, wird die katalytische Komponente
beispielsweise durch chemische oder physikalische Adsorption geträgert. Ob
jedoch die Trägerung der katalytischen Komponente durch chemische Adsorption
oder durch physikalische Adsorption durchgeführt wird, wird dadurch bestimmt,
wie die Arten des Trägers und der zur adsorbierenden katalytischen Komponente
gewählt und kombiniert werden, als spezielles Beispiel wie im Folgenden: für
den Fall, dass der Träger ein titanhaltiges Oxid ist, das beispielsweise Oxide
von Silicium, Aluminium, Wolfram und Zirconium umfasst, und die katalytische Komponente
Hexaminplatinhydroxid ist, wird die Behandlung hauptsächlich durch chemische
Adsorption durchgeführt; und für den Fall, dass der Träger ein titanhaltiges
Oxid ist, das beispielsweise Oxide von Silicium, Aluminium, Wolfram und Zirconium
umfasst, und die katalytische Komponente ein Acetat eines Elements, das in den Gruppen
1, 2 oder 3 im Periodensystem enthalten ist, ist, wird die Behandlung hauptsächlich
durch physikalische Adsorption durchgeführt.
Allgemein sind im Falle der chemischen Adsorption der Träger
und die katalytische Komponente stark aneinander gebunden, so dass, sobald die Adsorption
erreicht ist, eine Migration der katalytischen Komponente ausgehend von dem Schichtträger
nur schwer erfolgt. Entsprechend läuft in dem Fall, dass der Träger mit
der die katalytische Komponente enthaltenden Tränklösung getränkt
wird (beispielsweise in dem Fall, dass der Träger mit beispielsweise einer
wässrigen Lösung, in der die katalytische Komponente gelöst ist,
getränkt wird), die Adsorption üblicherweise im Voraus von Oberflächen
des Katalysators entweder mit dem Fortschreiten der Adsorption der Tränklösung
oder durch Gelangen der katalytischen Komponente (die in der Tränklösung
verteilt ist (wobei dies auch den Zustand vor einer Adsorption durch den Träger
umfasst)) an Adsorptionsstellen des Trägers, so dass eine Migration der katalytischen
Komponente durch anschließendes Trocknen schwierig zu bewirken ist. Daher ist
es für den Fall, dass bewirkt wird, dass die katalytische Komponente mit einem
quantitativ starken Gefälle in Richtung der Oberflächen verteilt ist,
beispielsweise ausreichend, die Tränkzeit zu verkürzen, während es
für den Fall, dass bewirkt wird, dass die katalytische Komponente quantitativ
im Wesentlichen gleichmäßig über den gesamten Katalysator vorhanden
ist, beispielsweise ausreichend, die Tränkzeit zu verlängern. Das heißt,
in Bezug auf die Trägerung der katalytischen Komponente durch chemische Adsorption
kann angenommen werden, dass der geträgerte Zustand, beispielsweise ob bewirkt
wurde, dass die katalytische Komponente mit einem quantitativ starken Gefälle
in Richtung der Oberflächen verteilt ist oder quantitativ im Wesentlichen gleichförmig
vorhanden ist, in gewissem Grade auch die durch Trocknungsbedingungen, jedoch stark
durch Tränkbedingungen, beispielsweise die Tränkzeit, beeinflusst wird.
Allgemein ist im Falle der physikalischen Adsorption die Bindung zwischen
dem Träger und der katalytischen Komponente schwächer als im Falle der
chemischen Adsorption. Entsprechend kann für den Fall, dass der Träger
mit der die katalytische Komponente enthaltenden Tränklösung getränkt
wird (beispielsweise für den Fall, dass der Träger mit beispielsweise
einer wässrigen Lösung, in der die katalytische Komponente gelöst
ist, getränkt wird), bewirkt werden, dass die katalytische Komponente über
den gesamten Katalysator mit dem Fortschreiten der Adsorption der Tränklösung
vorhanden ist, die katalytische Komponente jedoch auch leicht zusammen mit der Migration
von beispielsweise Wasser durch Trocknen in der anschließenden Trocknungsstufe
wandert. Daher ist es für den Fall, dass bewirkt wird, dass die katalytische
Komponente mit einem quantitativ starken Gefälle in Richtung der Oberflächen
verteilt ist, günstig, die Tränkzeit mäßig zu verkürzen
und ferner, wenn es möglich ist, zu bewirken, dass die katalytische Komponente
in Richtung der Oberflächen des Katalysators zusammen mit Wasser durch rasches
Trocknen nach dem Tränken wandert. Andererseits ist es für den Fall, dass
bewirkt wird, dass die katalytische Komponente quantitativ im Wesentlichen gleichförmig
über den gesamten Katalysator vorhanden ist, günstig, die Tränkzeit
mäßig zu verlängern und ferner die Migration der katalytischen Komponente
durch Mäßigen der Migration von Wasser durch langsames Trocknen nach dem
Tränken zu hemmen. Das heißt, in Bezug auf die Trägerung der katalytischen
Komponente durch physikalische Adsorption kann angenommen werden, dass der geträgerte
Zustand, ob beispielsweise bewirkt wurde, dass die katalytische Komponente mit einem
quantitativ starken Gefälle in Richtung der Oberflächen verteilt ist oder
quantitativ im Wesentlichen gleichförmig vorhanden ist, üblicherweise
durch die Trocknungsbedingungen stärker beeinflusst wird, auch wenn dies von
der Balance zwischen den Tränkbedingungen, beispielsweise der Tränkzeit
und den Trocknungsbedingungen, abhängt.
Im Folgenden erfolgen detaillierte Erklärungen in Bezug auf die
Bedingungen im Falle der Trägerung der katalytischen Komponente
durch chemische Adsorption.
Bei der Behandlung der Trägerung der katalytischen Komponenten
A und/oder B durch chemische Adsorption wird der Träger zunächst mit einer
die katalytischen Komponenten A und/oder B enthaltenden Tränklösung in
einem erhitzten Zustand getränkt. Durch dieses Tränken erfolgt die chemische
Adsorption effizient unter Erleichtern der Trägerung. Insbesondere ist es günstig,
die die katalytischen Komponenten A und/oder B enthaltende Tränklösung
auf eine Temperatur von nicht niedriger als 40 °C, noch günstiger nicht
niedriger als 50 °C oder nicht niedriger als 60 °C oder nicht niedriger
als 70 °C oder nicht niedriger als 80 °C oder nicht niedriger als 90 °C
zu erhitzen. Für den Fall, dass die Temperatur der Tränklösung zu
niedrig ist, kann es unmöglich sein, eine gewünschte Menge der katalytischen
Komponente zu trägern.
Beispiele für Bedingungen bei der Durchführung des Tränkens
umfassen: die Tränkzeit; den pH-Wert der Tränklösung; Konzentrationen
der katalytischen Komponenten in der Tränklösung und Tränktemperatur
(Temperatur der Tränklösung). Vor allem ist die Tränkzeit wichtig.
Die Tränkzeit ist als die Zeit vom Beginn des Tränkens des Trägers
mit der Tränklösung, die die katalytische Komponente enthält, bis
zum Ende des Tränkens (Trennung des Trägers von der Tränklösung)
(im Folgenden ebenso) definiert.
Obwohl keine spezielle Beschränkung im Hinblick auf die Tränkzeit
besteht, beträgt für den Fall, dass bewirkt wird, dass die katalytische
Komponente mit einem quantitativ starken Gefälle in Richtung der Oberflächen
des Katalysators verteilt wird, die Tränkzeit günstigerweise nicht länger
als 10 min, noch günstiger nicht länger als 5 min, noch besser nicht länger
als 3 min. Für den Fall, dass die Tränkzeit länger als 10 min beträgt,
kann es unmöglich sein, erfolgreich zu bewirken, dass die katalytische Komponente
mit einem quantitativ starken Gefälle in Richtung der Oberflächen des
Katalysators verteilt ist. Andererseits beträgt für den Fall, dass bewirkt
wird, dass die katalytische Komponente quantitativ im Wesentlichen gleichmäßig
über den gesamten Katalysator vorhanden ist, die Tränkzeit günstigerweise
nicht weniger als 15 min, noch günstiger nicht weniger als 20 min, noch besser
nicht weniger als 30 min. Für den Fall, dass die Tränkzeit weniger als
15 min beträgt, kann es unmöglich sein, erfolgreich zu bewirken, dass
die katalytische Komponente quantitativ im Wesentlichen gleichmäßig über
den gesamten Katalysator vorhanden ist.
In einem Zeitraum von nach der obigen Tränkstufe bis vor der
im Folgenden genannten Trocknungsstufe kann passenderweise, falls nötig, eine
Standzeit bereitgestellt werden. Insbesondere kann es für den Fall, dass gewünscht
wird, dass die katalytische Komponente quantitativ im Wesentlichen gleichmäßig
über den gesamten Katalysator vorhanden ist, wirksam sein, nicht nur das Tränken
unter den obigen günstigen Tränkbedingungen durchzuführen, sondern
auch Zeit zum alleine Stehenlassen des getränkten Produkts danach bereitzustellen.
Nach dem Tränken mit der die katalytische Komponente enthaltenden
Tränklösung auf die obige Weise (oder nach der obigen Standzeit, wenn
diese Zeit im Zeitraum nach der Tränkstufe bis vor der Trocknungsstufe bereitgestellt
wird), wird ein derartiger Träger getrocknet. Hierbei ist es für den Fall,
dass bewirkt wird, dass die katalytische Komponente mit einem quantitativ starken
Gefälle in Richtung der Oberflächen des Katalysators verteilt ist, zur
Erleichterung einer Verteilung der katalytischen Komponente mit einem quantitativ
starken Gefälle in Richtung der Oberflächen des Trägers günstig,
wenn das Trocknen des Trägers, falls nötig, nach dem Tränken schnell
durchgeführt wird. Jedoch besteht keine spezielle Beschränkung. Insbesondere
beträgt die Trocknungszeit (Zeit vom Beginn des Trocknens bis zum wesentlichen
Ende des Trocknens) günstigerweise nicht länger als 1 h, noch günstiger
nicht länger als 30 min, noch besser nicht länger als 20 min. Unter Bedingungen,
unter denen die Trocknungszeit länger als 1 h beträgt, kann es unmöglich
sein, erfolgreich zu bewirken, dass die katalytische Komponente mit einem quantitativ
starken Gefälle in Richtung der Oberflächen des Katalysators verteilt
ist. Ferner liegt die Trocknungstemperatur günstigerweise im Bereich von 60
bis 300 °C, noch besser 100 bis 200 °C. Für den Fall, dass die Trocknungstemperatur
weniger als 60 °C beträgt, besteht die Möglichkeit, dass das Trocknen
innerhalb des obigen günstigen Bereichs der Trocknungszeit nicht ausreichend
erfolgt. Für den Fall, dass die Trocknungstemperatur höher als 300 °C
ist, können die ungünstigen Effekte auftreten, dass die katalytische Aktivität
beeinträchtigt wird. Andererseits ist es für den Fall, dass bewirkt wird,
dass die katalytische Komponente quantitativ im Wesentlichen gleichmäßig
über den gesamten Katalysator vorhanden ist, günstig, um das quantitativ
im Wesentlichen gleichmäßige Vorhandensein der katalytischen Komponente
über dem gesamten Katalysator durch ausreichendes Tränken der katalytischen
Komponente bis in das Innere des Trägers zu ermöglichen, wenn der Träger
langsam über einen Zeitraum, falls nötig, getrocknet wird. Jedoch besteht
keine spezielle Beschränkung. Insbesondere beträgt die Trocknungszeit
(Zeit vom Beginn des Trocknens bis zum wesentlichen Ende des Trocknens) günstigerweise
nicht weniger als 2 h, noch günstiger nicht weniger als 3 h, noch besser nicht
weniger als 5 h. Für den Fall, dass die Trocknungszeit weniger als 2 h beträgt,
kann die obige Migration der katalytischen Komponente zu Oberflächen des Katalysators
erfolgen, was zu einer Verteilung mit einem quantitativ starken Gefälle in
Richtung der Oberflächen des Katalysators führt. Ferner liegt die Trocknungstemperatur
günstigerweise im Bereich von 10 bis 200 °C, noch besser 20 bis 150 °C.
Für den Fall, dass die Trocknungstemperatur weniger als 10 °C beträgt,
kann das Trocknen zu einem mehr als notwendigen Zeitbedarf führen. Für
den Fall, dass die Trocknungstemperatur mehr als 200 °C beträgt, kann
dies dazu führen, dass das Trocknen außerhalb des obigen günstigen
Bereichs der Trocknungszeit durchgeführt wird und dass die obige Migration
der katalytischen Komponente zu Oberflächen des Katalysators erfolgt, was zu
einer Verteilung mit einem quantitativ starken Gefälle in Richtung der Oberflächen
des Katalysators führt.
Bei der chemischen Adsorption kann das Trocknen entweder durch Trocknen
mit einem Luftstrom oder windloses Trocknen in jedem der obigen Fälle durchgeführt
werden und es ist daher nicht speziell beschränkt. Jedoch ist es üblicherweise
günstig, wenn das Trocknen durch das Trocknen im Luftstrom für den Fall,
dass bewirkt wird, dass die katalytische Komponente mit einem quantitativ starken
Gefälle in Richtung der Oberflächen des Katalysators verteilt ist, und
durch das windlose Trocknen für den Fall, dass gewünscht wird, dass die
katalytische Komponente quantitativ im Wesentlichen gleichförmig über
den gesamten Katalysator vorhanden ist, durchgeführt wird. Daher ist es für
den Fall, dass das Trocknen im Luftstrom für den Zweck des Bewirkens einer
Verteilung der katalytischen Komponente mit einem quantitativ starken Gefälle
in Richtung der Oberflächen des Katalysators durchgeführt wird, ausreichend,
wenn die Lineargeschwindigkeit des Stroms passend eingestellt wird, damit beispielsweise
die gewünschte Trocknungszeit erfüllt wird, weshalb keine spezielle Beschränkung
besteht. Jedoch liegt die Lineargeschwindigkeit insbesondere günstigerweise
im Bereich von 0,5 bis 50 m/s, noch günstiger 1 bis 30 m/s, noch besser 2 bis
20 m/s. Für den Fall, dass die Lineargeschwindigkeit weniger als 0,5 m/s beträgt,
kann es unmöglich sein, erfolgreich zu bewirken, dass die katalytische Komponente
mit einem quantitativ starken Gefälle in Richtung der Oberflächen des
Katalysators verteilt ist. Für den Fall, dass die Lineargeschwindigkeit mehr
als 50 m/s beträgt, werden große Vorrichtungen in unwirtschaftlicher Weise
notwendig und ferner kann der Katalysator zerstört werden. Hierbei ist der
Wert der Lineargeschwindigkeit im Falle des Trocknens im Luftstrom als Wert definiert,
der durch Division der Strömungsrate eines strömenden Gases (m3/s)
durch den Querschnitt (m2) eines Bereichs, der mit dem Katalysator gepackt
ist, einer Trockenvorrichtung erhalten wird (wobei der Querschnitt als der in einem
Zustand, der nicht mit dem Katalysator gepackt ist, d. h. ein sogenannter Leerquerschnitt,
definiert ist).
Im Folgenden erfolgen detaillierte Erklärungen der Zustände
im Falle einer Trägerung der katalytischen Komponente durch physikalische Adsorption.
Beispiele für Bedingungen bei der Durchführung des Tränkens
umfassen: Tränkzeit und Konzentrationen der katalytischen Komponenten in der
Tränklösung. Vor allem ist die Tränkzeit besonders wichtig.
Obwohl keine spezielle Beschränkung im Hinblick auf die Tränkzeit
besteht, beträgt für den Fall, dass bewirkt wird, dass die katalytische
Komponente mit einem quantitativ starken Gefälle in Richtung der Oberflächen
des Katalysators verteilt ist, die Tränkzeit günstigerweise nicht mehr
als 2 min, noch günstiger nicht mehr als 1 min, noch besser nicht mehr als
30 s. Wenn die Tränkzeit in dem obigen Bereich liegt, ist es möglich,
erfolgreicher zu bewirken, dass die katalytische Komponente mit einem quantitativ
starken Gefälle in Richtung der Oberflächen des Katalysators verteilt
ist. Andererseits beträgt für den Fall, dass bewirkt wird, dass die katalytische
Komponente quantitativ im Wesentlichen gleichförmig über den Katalysator
vorhanden ist, die Tränkzeit günstigerweise nicht weniger als 1 min, noch
günstiger nicht weniger als 2 min, noch besser nicht weniger als 5 min. Für
den Fall, dass die Tränkzeit weniger als 1 min beträgt, kann es unmöglich
sein, erfolgreich zu bewirken, dass die katalytische Komponente quantitativ im Wesentlichen
gleichförmig über den gesamten Katalysator vorhanden ist.
In einem Zeitraum von nach der obigen Tränkstufe bis vor der
im Folgenden genannten Trocknungsstufe kann, falls nötig, eine Standzeit in
passender Weise bereitgestellt werden. Insbesondere kann es für den Fall, dass
gewünscht wird, dass die katalytische Komponente quantitativ im Wesentlichen
gleichmäßig über den gesamten Katalysator vorhanden ist, wirksam
sein, nicht nur das Tränken unter den obigen günstigen Tränkbedingungen
durchzuführen, sondern auch Zeit bereitzustellen, um das getränkte Produkt
danach alleine stehenzulassen.
Nach dem Tränken mit der die katalytische Komponente enthaltenden
Tränklösung auf die obige Weise (oder nach der obigen Standzeit, wenn
dieser Zeitraum in dem Zeitraum nach der Tränkstufe bis vor der Trocknungsstufe
bereitgestellt wird) wird ein derartiger Träger getrocknet. Hierbei ist es
für den Fall, dass bewirkt wird, dass die katalytische Komponente mit einem
quantitativ starken Gefälle in Richtung der Oberflächen des Katalysators
verteilt ist, günstig, um die Verteilung der katalytischen Komponente mit einem
quantitativ starken Gefälle in Richtung der Oberflächen
des Trägers durch Migration der katalytischen Komponente zu Oberflächen
des Trägers zusammen mit der Migration von beispielsweise Wasser in Richtung
der Oberflächen des Katalysators in dieser Trocknungsstufe zu ermöglichen,
wenn das Trocknen des Trägers nach dem Tränken schnell durchgeführt
wird. Insbesondere beträgt die Trocknungszeit (Zeit vom Beginn des Trocknens
bis zum wesentlichen Ende des Trocknens) günstigerweise nicht länger als
30 min, noch günstiger nicht länger als 20 min, noch besser nicht länger
als 10 min. Für den Fall, dass die Trocknungszeit mehr als 30 min beträgt,
besteht die Möglichkeit, dass nicht bewirkt werden kann, dass die katalytische
Komponente mit einem ausreichend starken Gefälle in Richtung der Oberflächen
des Katalysators verteilt ist, da nicht erfolgreich bewirkt werden kann, dass die
katalytische Komponente in Richtung der Oberflächen des Katalysators wandert,
oder da die katalytische Komponente stärker in den Katalysator imprägniert
wird. Ferner liegt die Trocknungstemperatur günstigerweise im Bereich von 80
bis 300 °C, noch besser 100 bis 200 °C. Für den Fall, dass die Trocknungstemperatur
weniger als 80 °C beträgt, besteht die Möglichkeit, dass das Trocknen
innerhalb des obigen günstigen Bereichs der Trocknungszeit nicht ausreichend
durchgeführt werden kann. Für den Fall, dass die Trocknungstemperatur
mehr als 300 °C beträgt, können ungünstige Wirkungen auftreten,
beispielsweise eine Verschlechterung der katalytischen Aktivität. Andererseits
ist es für den Fall, dass bewirkt wird, dass die katalytische Komponente quantitativ
im Wesentlichen gleichförmig über den gesamten Katalysator vorhanden ist,
günstig, um ohne weiteres den Zustand einer ausreichenden Tränkung der
katalytischen Komponente bis in das Innere des Trägers aufrechtzuerhalten und
infolgedessen das quantitativ im Wesentlichen vollständige Vorhandensein der
katalytischen Komponente über den gesamten Katalysator zu ermöglichen,
wenn der Träger langsam unter Zeitaufwand getrocknet wird. Insbesondere beträgt
die Trocknungszeit (Zeit vom Beginn des Trocknens bis zum wesentlichen Ende des
Trocknens) günstigerweise nicht weniger als 3 h, noch günstiger nicht
weniger als 5 h, noch besser nicht weniger als 10 h. Für den Fall, dass die
Trocknungszeit weniger als 3 h beträgt, kann es unmöglich sein, zu bewirken,
dass die katalytische Komponente quantitativ im Wesentlichen gleichmäßig
über den gesamten Katalysator vorhanden ist, und zwar aus dem Grund, dass beispielsweise
die obige Migration der katalytischen Komponente zu Oberflächen des Katalysators
erfolgen kann, was zu einer Verteilung mit einem quantitativ starken Gefälle
in Richtung der Oberflächen des Katalysators führt. Ferner liegt die Trocknungstemperatur
günstigerweise im Bereich von 10 bis 150 °C, noch besser 20 bis 120 °C.
Für den Fall, dass die Trocknungstemperatur weniger als 10 °C beträgt,
kann das Trocknen zu einem größeren als dem notwendigen Zeitaufwand führen.
Für den Fall, dass die Trocknungstemperatur mehr als 150 °C beträgt,
kann die obige Migration der katalytischen Komponente zu Oberflächen des Katalysators
erfolgen, was zu einer Verteilung mit einem quantitativ starken Gefälle in
Richtung der Oberflächen des Katalysators führt.
Bei der physikalischen Adsorption kann das Trocknen durch entweder
Trocknen im Luftstrom oder windloses Trocknen in jedem der obigen Fälle durchgeführt
werden und es ist daher nicht speziell beschränkt. Jedoch ist es üblicherweise
günstig, wenn das Trocknen durch das Trocknen im Luftstrom für den Fall,
dass bewirkt wird, dass die katalytische Komponente mit einem quantitativ starken
Gefälle in Richtung der Oberflächen des Katalysators verteilt wird, und
durch das windlose Trocknen für den Fall, dass gewünscht wird, dass die
katalytische Komponente quantitativ im Wesentlichen gleichförmig über
den gesamten Katalysator vorhanden ist, durchgeführt wird. Daher ist es für
den Fall, dass das Trocknen im Luftstrom für den Zweck des Bewirkens, dass
die katalytische Komponente mit einem quantitativ starken Gefälle in Richtung
des Oberflächen des Katalysators verteilt wird, durchgeführt wird, ausreichend,
wenn die Lineargeschwindigkeit des Stroms passend so eingestellt wird, dass die
gewünschte Trocknungszeit erfüllt wird, so dass keine spezielle Beschränkung
besteht. Jedoch liegt die Lineargeschwindigkeit insbesondere günstigerweise
im Bereich von 1 bis 50 m/s, noch günstiger 2 bis 30 m/s, noch besser 5 bis
20 m/s. Für den Fall, dass die Lineargeschwindigkeit weniger als 1 m/s beträgt,
kann es unmöglich sein, erfolgreich zu bewirken, dass die katalytische Komponente
mit einem quantitativ starken Gefälle in Richtung der Oberflächen des
Katalysators verteilt ist. Für den Fall, dass die Lineargeschwindigkeit mehr
als 50 m/s beträgt, werden in unwirtschaftlicher Weise große Vorrichtungen
notwendig und ferner kann der Katalysator zerstört werden. Hierbei ist die
Definition des Wertes der Lineargeschwindigkeit im Falle des Trocknens im Luftstrom
die gleiche wie im Falle der obigen chemischen Adsorption.
Im Hinblick auf Behandlungsverfahren zur Trägerung der katalytischen
Komponente auf dem Träger können insbesondere für den Fall, dass
gewünscht wird, dass die katalytische Komponente quantitativ im Wesentlichen
gleichförmig über den gesamten Katalysator vorhanden ist, außer den
obigen Behandlungsverfahren zur Trägerung durch Tränken die folgenden
Verfahren genannt werden: (1) ein Verfahren, das die Stufe des Mischens eines Pulvers
oder einer Aufschlämmung einer Komponente des Trägers (oder einer Verbindung
zur Bildung der Komponente des Trägers durch Calcinieren) mit einem Pulver
der katalytischen Komponente, einer die katalytische Komponente enthaltenden Lösung
oder einer die katalytischen Komponenten enthaltenden Mischlösung umfasst,
und (2) ein Verfahren, das die Stufen des Zusammenmischens von einer Lösung einer
Komponente des Trägers (oder einer Verbindung zur Bildung der Komponente des
Trägers durch Calcinieren) und einer die katalytische Komponente enthaltenden
Lösung und dann des Bildens eines Kopräzipitats umfasst. Durch diese Verfahren
kann bewirkt werden, dass die katalytische Komponente quantitativ fast im Wesentlichen
gleichförmig geträgert wird, auch wenn Trocknungsbedingungen, die in Erwägung
zu ziehende Bedingungen in Bezug auf die obigen Behandlungsverfahren zur Trägerung
durch Imprägnieren sind, nicht gesteuert oder geregelt werden. Insbesondere
ist es für den Fall, dass bewirkt wird, dass die katalytische Komponente B
quantitativ im Wesentlichen gleichförmig geträgert wird und die katalytische
Komponente A mit einem quantitativ starken Gefälle in Richtung der Oberflächen
verteilt ist, ausreichend, wenn ein Pulver oder eine Aufschlämmung, die eine
Komponente des Trägers (oder eine Verbindung zur Bildung der Komponente des
Trägers durch Calcinieren) und die katalytische Komponente B enthält,
hergestellt und geformt wird und dann getrocknet und calciniert wird und dann auf
Oberflächen des calcinierten Produkts die katalytische Komponente durch beispielsweise
die obigen Behandlungsverfahren zur Trägerung durch Tränken geträgert
wird.
Katalytische Komponente C
Der Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung kann so gestaltet werden, dass er ferner eine katalytische Komponente
enthält, die mindestens ein Element, das aus der Gruppe von V, W, Mo, Cu, Mn,
Ni, Co, Cr und Fe ausgewählt ist, als die katalytische Komponente C umfasst.
Die katalytische Komponente C kann ein Metall, das die obigen verschiedenen Elemente
umfasst, oder beispielsweise eine Verbindung (beispielsweise ein Oxid) desselben
sein. Es ist günstig, zu bewirken, dass die katalytische Komponente C in einem
Bereich von nicht mehr als 10 Gew.-%, noch günstiger 0,01 bis 10 Gew.-% in
Bezug auf die Atome der obigen verschiedenen Elemente (V, W, Mo, Cu, Mn, Ni, Co,
Cr und Fe), bezogen auf die Gesamtmenge des Katalysators, enthalten ist. Die Zugabe
der katalytischen Komponente C kann die Effizienz der Reinigung der eine niedrige
Konzentration von CO enthaltenden Abgase weiter verstärken oder die Funktion
der Entfernung von Stickoxiden (NOx) ergeben.
Ausgangsmaterialien zur Lieferung der katalytischen Komponente C sind
nicht speziell beschränkt und mindestens einige der Materialien, die zur Herstellung
herkömmlicher Katalysatoren verwendet werden, sind verwendbar. Es besteht keine
spezielle Beschränkung im Hinblick auf eines der Trägerungsverfahren und
die katalytische Komponente kann auf dem Träger durch Verfahren, die zur Herstellung
herkömmlicher Katalysatoren verwendet werden, beispielsweise Verfahren, die
im Vorhergehenden im Hinblick auf die katalytischen Komponenten A und B genannt
wurden, geträgert werden. Es besteht keine spezielle Beschränkung im Hinblick
auf die Trägerungsreihenfolge. Insbesondere ist es zulässig, wenn auf
dem Träger gleichzeitig die katalytischen Komponenten A und C geträgert
werden oder die katalytische Komponente C nach der katalytischen Komponente A geträgert
wird oder die katalytische Komponente A nach der katalytischen Komponente C geträgert
wird. Ferner ist es für den Fall eines Katalysators, der die katalytische Komponente
B neben der katalytischen Komponente A enthält, möglich, dass auf dem
Träger die katalytische Komponente C gleichzeitig mit den katalytischen Komponenten
A und B geträgert wird oder die katalytische Komponente C nach den katalytischen
Komponenten A und B geträgert wird oder die katalytischen Komponenten A und
B nach der katalytischen Komponente C geträgert werden. Hierbei kann ähnlich
der katalytischen Komponente B bewirkt werden, dass die katalytische Komponente
C mit einem quantitativ starken Gefälle in Richtung der Oberflächen des
Katalysators verteilt ist oder quantitativ im Wesentlichen gleichförmig über
den gesamten Katalysator ohne ein quantitativ starkes Gefälle vorhanden ist.
Andere Komponenten und deren Enthaltensein
Der Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung kann so gestaltet werden, dass er ferner eine Verbindung von mindestens
einem Element, das aus der Gruppe von B, P, Sb, Pb, Sn, Zn und In ausgewählt
ist (im Folgenden als Verbindung D' bezeichnet) und/oder eine Schwefelverbindung
als weitere Komponente D enthält.
Verbindung D'
Die Zugabe der Verbindung D' als weitere Komponente D zu dem Katalysator
gemäß der vorliegenden Erfindung ermöglicht, dass dieser Katalysator
CO aus Abgasen mit hoher Effizienz über einen langen Zeitraum unter Geringhalten
der Oxidation von SO2 entfernt.
Ausgangsmaterialien zur Lieferung der Verbindung D' sind nicht speziell
beschränkt und mindestens einige Materialien, die zur Herstellung herkömmlicher
Katalysatoren verwendet werden, sind verwendbar. Es gibt keine spezielle Beschränkung
im Hinblick auf Verfahren zur Herstellung der enthaltenen Verbindung D' und
Beispiele hierfür umfassen: ein Verfahren, das Einarbeiten der Verbindung D'
durch Trägerung derselben auf dem Träger durch Verfahren, die zur Herstellung
herkömmlicher Katalysatoren verwendet wurden, umfasst, und ein Verfahren, das
die Einarbeitung der Verbindung D' entweder durch Zugabe und Einmischen derselben
bei der Herstellung des Trägers oder durch Verwendung der Verbindung D' als
eines der Materialien des Trägers umfasst. Vor allem ist es für den Fall
der Einarbeitung der Verbindung D' durch Trägern, obwohl keine spezielle Beschränkung
im Hinblick auf die Trägerungsreihenfolge besteht, insbesondere günstig,
wenn auf dem Träger gleichzeitig die katalytische Komponente A und die Verbindung
D' geträgert werden oder die Verbindung D' vor der katalytischen Komponente
A geträgert wird. Ferner ist es für den Fall eines Katalysators, der die
katalytische Komponente B neben der katalytischen Komponente A enthält, günstig,
wenn auf dem Träger die Verbindung D' gleichzeitig mit den katalytischen Komponenten
A und B geträgert wird oder die Verbindung D' vor den katalytischen Komponenten
A und B geträgert wird. Hierbei kann ähnlich der katalytischen Komponente
B bewirkt werden, dass die Verbindung D' mit einem quantitativ starken Gefälle
in Richtung der Oberflächen des Katalysators verteilt wird oder quantitativ
im Wesentlichen gleichmäßig über den gesamten Katalysator ohne ein
derartiges quantitativ starkes Gefälle vorhanden ist. Ferner ist für den
Fall einer Trägerung von sowohl der obigen katalytischen Komponente C als auch
der Verbindung D' die Trägerungsreihenfolge zwischen diesen nicht speziell
beschränkt und sie können gleichzeitig geträgert werden oder eine
Komponente kann nach der anderen geträgert werden.
Es ist günstig, wenn die Verbindung D' in einem Bereich von nicht
mehr als 10 Gew.-%, noch günstiger 0,005 bis 10 Gew.-%, noch besser 0,02 bis
5 Gew.-% in Bezug auf die Atome der obigen verschiedenen Elemente (B, P, Sb, Pb,
Sn, Zn und In), bezogen auf die Gesamtmenge des Katalysators enthalten ist. Für
den Fall, dass der Gehalt an der Verbindung D' mehr als 10 Gew.-% beträgt,
besteht die Möglichkeit, dass die Verbindung D' als giftige Komponente gegenüber
der aktiven Komponente wirken kann und dadurch umgekehrt die Aktivität beeinträchtigt.
Als die Verbindung D' werden beispielsweise Phosphorverbindungen günstigerweise
verwendet und im Folgenden werden detailliert Erklärungen in Bezug auf deren
Fälle angegeben. Jedoch sind andere Verbindungen der obigen verschiedenen Element
(B, Sb, Pb, Sn, Zn und In) als P ebenfalls auf die gleiche Weise wie die folgenden
Phosphorverbindungen verwendbar.
Es besteht keine spezielle Beschränkung im Hinblick auf Ausgangsmaterialien
zur Lieferung der Phosphorverbindung und beispielsweise können günstigerweise
solche verwendet werden, die als anorganische Phosphorverbindungen und organische
Phosphorverbindungen bezeichnet werden, doch ist es besonders günstig, wasserlösliche
Phosphorverbindungen, wie Phosphorsäure, Ammoniumphosphat und Ammoniumdihydrogenphosphat,
zu verwenden.
Es bestehen immer noch viele unklare Teile im Hinblick auf den Grund,
weshalb ein Einarbeiten der Phosphorverbindung in einem Bereich von nicht mehr als
10 Gew.-% in Bezug auf Phosphoratome, bezogen auf die Gesamtmenge des Katalysators,
auf die obige Weise die Entfernung von CO aus Abgasen mit hoher Effizienz über
einen langen Zeitraum ermöglicht, doch kann dieser Grund wie im Folgenden angegeben
werden. Das heißt, es kann angenommen werden, dass, wenn der Katalysator so
gestaltet wird, dass er die Phosphorverbindung in dem speziellen Verhältnis
wie in der vorliegenden Erfindung enthält, dann Beeinträchtigungen der
physikalischen Eigenschaften (beispielsweise spezifische Oberfläche, Porenstruktur,
Kristallstruktur) des Katalysators selbst, die leicht im Falle des Einwirkens von
Abgasen einer hohen Temperatur von etwa 300 bis 500 °C, die hohe Konzentrationen
an Sauerstoff und Wasserdampf enthalten, über einen langen Zeitraum auftreten,
gehemmt werden und infolgedessen Beeinträchtigungen der Leistungen des Katalysators
gehemmt werden. Daher wird ein Katalysator mit Beständigkeit gegenüber
Wärmebelastung ohne ein Erhöhen der Menge des geträgerten Edelmetalls
erhalten und der erhaltene Katalysator hohe Aktivität auch beibehalten, wenn
er über einen langen Zeitraum einem Strom der Abgase hoher Temperatur, die
hohe Konzentrationen an Sauerstoff und Wasserdampf enthalten, ausgesetzt wird.
Obwohl keine spezielle Beschränkung im Hinblick auf Verfahren
zur Herstellung des die Phosphorverbindung enthaltenden Katalysators besteht, kann
der Katalysator beispielsweise derart gestaltet werden, dass er die Phosphorverbindung
durch Zugabe der obigen Phosphorverbindung in der Stufe des Formens des Trägers
erhält, oder es ist auch möglich, die Phosphorverbindung in den Katalysator
durch Verwendung eines Ausgangsmaterials, das Phosphor enthält, bei der Herstellung
des Trägers einzuarbeiten. Ferner ist es auch möglich, die Phosphorverbindung
durch Eintauchen des Trägers in eine wässrige Lösung, die die Ausgangsmaterialien
zur Lieferung der Phosphorverbindung enthält, ähnlich Maßnahmen,
die zur Herstellung herkömmlicher Katalysatoren verwendet werden, einzuarbeiten.
Es besteht keine spezielle Beschränkung im Hinblick auf die Reihenfolge
der Einarbeitung der Phosphorverbindung in den Katalysator und die Phosphorverbindung
kann in den Katalysator entweder gleichzeitig mit dem Trägern der katalytischen
Komponenten A und/oder B oder nach dem Trägern der katalytischen Komponenten
A und B eingearbeitet werden, so dass die Phosphorverbindung in verschiedenen Reihenfolgen
in den Katalysator eingearbeitet werden kann, jedoch ist es günstig, die Phosphorverbindung
in den Katalysator vor der Trägerung der katalytischen Komponenten A und/oder
B einzuarbeiten.
Es besteht keine spezielle Beschränkung im Hinblick auf die Form,
in der die Phosphorverbindung in dem Träger enthalten ist und die Phosphorverbindung
kann quantitativ im Wesentlichen gleichförmig in dem Träger enthalten
sein oder die enthaltene Form kann derart sein, dass die Konzentration der enthaltenen
Phosphorverbindung einen Konzentrationsgradienten (eine Konzentrationsverteilung)
aufweist, der Gehalt beispielsweise nahe äußeren Oberflächen des
Trägers hoch ist, jedoch im Inneren des Trägers geringer wird. Jedoch
ist es vor allem günstig, wenn die Phosphorverbindung quantitativ im Wesentlichen
gleichförmig in dem Träger enthalten ist.
Schwefelverbindung
Der Katalysator gemäß der vorliegenden Erfindung kann ferner
eine Schwefelverbindung als weitere Komponente D in einem Bereich von nicht mehr
als 1 Gew.-% in Bezug auf Schwefelatome, bezogen auf die Gesamtmenge des Katalysators,
umfassen.
Wenn der Katalysator gemäß der vorliegenden Erfindung ferner
die Schwefelverbindung umfasst, kann dieser Katalysator einen Anstieg des SO2-Oxidationsverhältnisses
(der während des Betriebs problematisch ist) verringern, wobei dieses niedrig
gehalten wird, und er weist ferner ausreichende Haltbarkeit gegenüber SOx
auf, so dass es möglich wird, dass dieser Katalysator dessen Eigenschaften
mit hoher Effizienz stabil über einen langen Zeitraum beibehält. Ferner
wird es auch möglich, dass der Katalysator dessen Fähigkeit zur Entfernung
des CO (insbesondere CO niedriger Konzentration) und der nicht-verbrannten flüchtigen
organischen Verbindungen (beispielsweise Acetaldehyd) aus den Abgasen verstärkt.
Da schwefelhaltige Verbindungen, wie Schwefelwasserstoff und Mercaptane,
üblicherweise als giftige Komponenten gegenüber dem Katalysator wirken,
gilt es als allgemein anerkannt, dass die Schwefelkomponente eine Ursache einer
Verschlechterung der Katalysatoraktivität ist Jedoch wurde als Ergebnis der
Untersuchungen der Erfinder der vorliegenden Erfindung ermittelt, dass, wenn bewirkt
wird, dass eine spezielle Schwefelverbindung, beispielsweise ein Sulfation (SO4
2–), enthalten ist, dann das obige Entfernungsvermögen verstärkt
werden kann. Daher führten die Erfinder der vorliegenden Erfindung detailliertere
Untersuchungen durch und sie ermittelten infolgedessen, dass, obwohl nicht erschöpfend
gesagt werden kann, dass es ausreichend ist, den Gehalt groß zu machen, wenn
der Gehalt auf einen mäßigen gesteuert wird, der erhaltene Katalysator
sehr hervorragend in Bezug auf das obige Entfernungsvermögen ist.
Es gibt derzeit immer noch viele Unklarheiten im Hinblick auf den
Grund, weshalb ein Bewirken, dass die Schwefelverbindung in einem Bereich von nicht
mehr als 1 Gew.-% in Bezug auf Schwefelatome, bezogen auf die Gesamtmenge des Katalysators,
in der obigen Weise enthalten ist, beispielsweise die Fähigkeit zur Entfernung
des CO (insbesondere CO niedriger Konzentration) und der nicht-verbrannten flüchtigen
organischen Verbindungen (beispielsweise Acetaldehyd) aus den Abgasen erhöht,
doch kann dieser Grund wie im Folgenden hergeleitet werden. Das heißt, für
ein Produkt, das durch Einarbeiten der Sulfationen in das titanhaltige Oxid erhalten
wurde, ist bekannt, dass es eine starke Azidität zeigt, die im Falle des titanhaltigen
Oxids allein nicht beobachtet wird, und es wird als feste superstarke Säure
bezeichnet. Von dieser Tatsache abgeleitet, führt dann, wenn die Schwefelverbindung
in einem Bereich von nicht mehr als 1 Gew.-% in Bezug auf Schwefelatome, bezogen
die Gesamtmenge des Katalysators, wie in der vorliegenden Erfindung eingearbeitet
ist, dann die Schwefelverbindung (Sulfation) zur Koexistenz mit dem titanhaltigen
Oxid und die Eigenschaften (beispielsweise Azidität) des titanhaltigen Oxids
(das der Träger ist) werden dadurch geändert und eine derartige Änderung
der Eigenschaften des Trägers übt einen Einfluss auf beispielsweise den
Trägerungszustand und elektronischen Zustand der auf dem Träger geträgerten
katalytischen Komponente aus und ergibt dadurch bessere Wirkungen, so dass es möglich
wird, dass der Katalysator effizienter CO (insbesondere CO niedriger Konzentration)
und nicht-verbrannte flüchtige organische Verbindungen (beispielsweise Acetaldehyd)
in den Abgasen reinigt und ferner dessen Eigenschaften stabil über einen langen
Zeitraum beibehält.
Beispiele für die Schwefelverbindung umfassen Sulfationen und
Sulfitionen. Die Schwefelverbindung kann entweder jeweils allein oder in Kombinationen
miteinander verwendet werden. Wenn die obige Schwefelverbindung als katalytische
Komponente enthalten ist, dann können CO und die nicht-verbrannten flüchtigen organischen
Verbindungen (wie Aldehyde) in den Abgasen effizienter gereinigt werden.
Obwohl keine spezielle Beschränkung im Hinblick auf Verfahren
zur Einarbeitung der Schwefelverbindung in den Katalysator besteht, kann beispielsweise
die Schwefelverbindung in den Katalysator durch Zugabe der obigen Schwefelverbindung
in der Stufe des Formens des Trägers eingearbeitet werden oder die Schwefelverbindung
kann in den Katalysator auch durch Verwendung eines Ausgangsmaterials, das ein Sulfatsalz
umfasst, bei der Herstellung des Trägers eingearbeitet werden. Ferner kann
die Schwefelverbindung auch durch Eintauchen des Trägers in eine wässrige
Lösung, die die Ausgangsmaterialien zur Lieferung der Schwefelverbindung enthält,
ähnlich Mitteln, die zur Herstellung herkömmlicher Katalysatoren verwendet
werden, in den Katalysator eingearbeitet werden.
Als Ausgangsmaterialien zur Lieferung der Schwefelverbindung können
beispielsweise die folgenden verwendet werden: Schwefelsäure, schweflige Säure,
Ammoniumsulfat, Ammoniumsulfit, Ammoniumhydrogensulfat und Ammoniumhydrogensulfit.
Obwohl keine spezielle Beschränkung im Hinblick auf die Reihenfolge
der Einarbeitung der Schwefelverbindung in den Katalysator besteht, ist es günstig,
die Schwefelverbindung in den Katalysator vor der Trägerung der katalytischen
Komponenten A und/oder B einzuarbeiten.
Obwohl keine spezielle Beschränkung im Hinblick auf die Form,
in der die Schwefelverbindung in dem Träger enthalten ist, besteht, kann die
Schwefelverbindung quantitativ im Wesentlichen gleichförmig in dem Träger
enthalten sein oder die Gehaltsform derart sein, dass die Gehaltskonzentration einen
Konzentrationsgradienten aufweist, beispielsweise der Gehalt nahe den äußeren
Oberflächen des Trägers hoch ist, jedoch im Inneren des Trägers niedriger
wird.
Die Schwefelverbindungsgehalt liegt, wie im Vorhergehenden angegeben
wurde, günstigerweise im Bereich von nicht mehr als 1 Gew.-%, jedoch noch günstiger
0,01 bis 1 Gew.-%, noch besser 0,05 bis 0,75 Gew.-%, besonders günstig 0,1
bis 0,5 Gew.-%, in Bezug auf Schwefelatome, bezogen auf die Gesamtmenge des Katalysators.
Für den Fall, dass der Schwefelverbindungsgehalt höher als 1 Gew.-% ist,
bestehen insofern Nachteile, als die Schwefelverbindung als giftige Komponente gegenüber
der aktiven Komponente wirkt und dadurch die Aktivität nachteilig verschlechtert.
Herstellung des Katalysators und dessen Eigenschaften
Der Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung wird durch ein Verfahren erhalten, das die Stufen des Trägerns der
katalytischen Komponente (aus den obigen verschiedenen zugeführten Ausgangsmaterialien)
in einer vorgegebenen Trägerungsmenge auf dem porösen Honigwabenträger,
der das titanhaltige Oxid umfasst, und des anschließenden Durchführens
von Trocknungs- und Calcinierungsbehandlungen an dem gebildeten Produkt umfasst.
Das Trocknen kann üblicherweise durch eine Behandlung in einer Luftatmosphäre,
Stickstoffatmosphäre oder Strömen dieser Gase im Temperaturbereich von
50 bis 200 °C während 1 bis 24 h durchgeführt werden.
Die Calcination kann durch eine Wärmebehandlung im Temperaturbereich
von 200 bis 900 °C während 1 bis 10 h durchgeführt werden. Die Calcination
wird üblicherweise in einer Luftatmosphäre oder einem Luftstrom durchgeführt,
jedoch ist es auch möglich, Luft durch Stickstoff oder Gase, die reduzierbare
Gase wie Wasserstoff umfassen, zu ersetzen.
Der Katalysator, der den Träger und die darauf geträgerte
katalytische Komponente umfasst, ist von poröser Struktur mit feinen Poren.
Die Quantität der Poren hat Einfluss auf die Diffusion von Gasen im Inneren
des Katalysators. Ferner hat die spezifische Oberfläche des Katalysators auch
Einfluss auf das Abgasreinigungsvermögen.
Üblicherweise ist es günstig, wenn das Gesamtporenvolumen
im Bereich von 0,2 bis 0,8 cm3/g (Quecksilbereindringverfahren) liegt.
Für den Fall, dass das Porenvolumen zu klein ist, kann die katalytische Aktivität
niedrig sein. Für den Fall, dass das Porenvolumen zu groß ist, kann die
mechanische Festigkeit des Katalysators niedrig sein.
Die spezifische Oberfläche des Katalysators hat auch Einfluss
auf die Leistung. Üblicherweise wird ein Katalysator mit einer spezifischen
Oberfläche im Bereich von 30 bis 250 m2/g, günstigerweise 40
bis 200 m2/g (BET-Verfahren) verwendet. Für den Fall, dass die spezifische
Oberfläche zu klein ist, kann die katalytische Aktivität
unzureichend sein. Für den Fall, dass die spezifische Oberfläche zu groß
ist, können ungünstige Wirkungen derart, dass die katalytische Aktivität
nicht zu sehr verstärkt wird, während die Ansammlung von katalytisch giftigen
Komponenten zunimmt oder die Lebensdauer des Katalysators kurz wird, auftreten.
Verwendungsweise des Katalysators
Der Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung ist eine honigwabenförmige Katalysatorstruktur und eine monolithisch
geformte Struktur einer derartigen Katalysatorzusammensetzung allein, die durch
ein Verfahren erhalten wurde, das die Stufen des Formens eines derartigen Pulvers
des titanhaltigen Oxids zu einer gewünschten Form mit beispielsweise Strangpressvorrichtungen
und dann Calcinierens des erhaltenen geformten Produkts und dann Trägerns der
katalytischen Komponente auf dem erhaltenen calcinierten Produkt umfasst.
Der Katalysator wird üblicherweise in einem Zustand der Platzierung
in einem aus beispielsweise einem Metall bestehenden Katalysatorreaktor verwendet.
Der Katalysatorreaktor ist mit einem Abgaseinführungseinlass und einem Abgasaustragungsauslass
und mit einer derartigen Struktur, dass die Abgase effizient mit dem im Inneren
platzierten Katalysator in Kontakt kommen können, ausgestattet.
Verfahren zur Reinigung von Abgasen
Das Verfahren zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung ist ein Verfahren zur Reinigung von Abgasen zur Entfernung von CO aus
diesen und es ist dadurch gekennzeichnet, dass es die Stufe des Inkontaktbringens
der Abgase mit dem Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst.
Grundlegend werden für den Fall der Durchführung des Verfahrens
zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden Erfindung Techniken zur
Reinigung von Abgasen mit herkömmlichen metalloxidgeträgerten Edelmetallkatalysatoren
verwendet. Üblicherweise wird der Katalysatorreaktor, in dem der Katalysator
platziert ist, längs des Austragungswegs der Abgase platziert. Die Abgase erfahren
eine vorgegebene Katalyse durch Inkontaktkommen mit Oberflächen des Katalysators,
wenn sie den Katalysatorreaktor durchlaufen.
Das Verfahren zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung kann gleichzeitig nicht nur das CO, sondern auch die nicht-verbrannten
flüchtigen organischen Verbindungen, die in den Abgasen enthalten sind, reinigen.
Im Falle der Reinigung der Abgase mit dem Katalysator zur Reinigung
von Abgasen gemäß der vorliegenden Erfindung wird die Effizienz der Reinigung
von Abgasen mit dem Katalysator durch passende Einstellung von Bedingungen wie der
Temperatur und Raumgeschwindigkeit der Abgase erhöht. Beispielsweise ist es
günstig, die Verbrennungsabgase mit einer Gastemperatur von 250 bis 600 °C
und einer Raumgeschwindigkeit von 30.000 bis 1.000.000 h–1 zu
reinigen. Noch günstiger kann eine Gastemperatur von 300 bis 550 °C verwendet
werden und eine Raumgeschwindigkeit von 50.000 bis 500.000 h–1
verwendet werden. Des Weiteren sind Reinigungsbedingungen einer Lineargeschwindigkeit
(LV) von nicht weniger als 0,1 m/s (normal) oder einer Staubkonzentration von nicht
mehr als 10 mg/m3 (normal) günstig.
Bei dem Verfahren zu Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung kann vor und/oder nach der Stufe zur Reinigung von Abgasen mit dem Katalysator
zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden Erfindung eine weitere
Stufe zur Reinigung von Abgasen mit einer anderen Art eines Katalysators zur Reinigung
von Abgasen kombiniert werden. Günstig als diese weitere Stufe ist eine Stufe,
die Komponenten, die mit dem Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß
der vorliegenden Erfindung schwierig zu reinigen sind, effizient reinigen kann.
Beispielsweise kann für den Fall der Reinigung von Abgasen, die
Stickoxide (NOx) außer CO enthalten, diese Reinigung durch Kombination
einer Stufe zur Reinigung von Abgasen mit einem DeNOx-Katalysator und
der Stufe zur Reinigung von Abgasen mit dem Katalysator zur Reinigung von Abgasen
gemäß der vorliegenden Erfindung durchgeführt werden. Wenn die Reinigung
auf diese Weise durchgeführt wird, können für den Fall, dass die
Abgase, die CO und die Stickstoffoxide (NOx) enthalten, gereinigt werden,
dann die Stickstoffoxide (NOx) ebenfalls effizient zusammen mit dem CO
entfernt werden. Ferner wird, wenn die obigen Abgase, die CO und die Sticktoffoxide
(NOx) enthalten, gereinigt werden, diese Reinigung günstigerweise
in einer Atmosphäre, die molekularen Sauerstoff in hohem Maße enthält,
durchgeführt.
Hierbei werden in der obigen Stufe zur Reinigung von Abgasen mit einem
DeNOx-Katalysator die Abgase mit einem DeNOx-Katalysator in
Gegenwart eines Reduktionsmittels in Kontakt gebracht. Beispiele für das Reduktionsmittel
umfassen Ammoniak, Harnstoff und Hydrazin. Diese müssen entweder jeweils allein
oder in Kombinationen miteinander verwendet werden. Obwohl die verwendete Menge
des Reduktionsmittels entsprechend der geforderten Entfernungsrate von Stickoxiden
(NOx) eingestellt werden kann und nicht speziell beschränkt ist,
beträgt insbesondere das Molverhältnis des Reduktionsmittels zu den Stickoxiden
(NOx) in den Abgasen (Reduktionsmittel/NOx) günstigerweise
weniger als 2, noch günstiger weniger als 1,5, noch besser weniger als 1,2.
Für den Fall, dass das obige Molverhältnis nicht weniger als 2 beträgt,
bestehen die Nachteile, dass eine große Menge Reduktionsmittel in Gasen nach
der Stufe der Entfernung von Stickstoffoxiden (NOx) verbleibt.
Als Beispiele für den obigen Fall, wobei die Stufe zur Reinigung
von Abgasen mit dem Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung und die Stufe zur Reinigung von Abgasen mit einem DeNOx-Katalysator
in Gegenwart eines Reduktionsmittels für den Fall, dass die CO und NOx
enthaltenen Abgase gereinigt werden, kombiniert werden, können angeführt
werden: 1) ein Verfahren, das die Stufen des Inkontaktbringens der Abgase mit dem
Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden Erfindung,
wodurch CO aus den Abgasen entfernt wird, und dann des Inkontaktbringens der Abgase
mit einem DeNOx-Katalysator in Gegenwart eines Reduktionsmittels, wodurch
das NOx aus den Abgasen entfernt wird, umfasst; und 2) ein Verfahren,
das die Stufen des Inkontaktbringens der Abgase mit einem DeNOx-Katalysators
in Gegenwart eines Reduktionsmittels, wodurch das NOx aus den Abgasen
entfernt wird, und dann des Inkontaktbringens der Abgase mit dem Katalysator zur
Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden Erfindung, wodurch das CO
aus den Abgasen entfernt wird, umfasst.
Das erstere Verfahren 1) weist den Vorteil auf, dass es eine Beeinträchtigung
der Aktivität des Katalysators zur Reinigung von Abgasen gemäß der
vorliegenden Erfindung durch SO, stärker hemmen kann. Insbesondere tritt die
Oxidationsreaktion SO2 → SO3 üblicherweise auch
bei der Reinigung mit einem DeNOx-Katalysator auf. Die Beeinträchtigung
der Aktivität des Katalysators zur Reinigung von Abgasen gemäß der
vorliegenden Erfindung durch SO3 erfolgt sogar stärker als durch
SO2. Wenn der Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß der
vorliegenden Erfindung stromaufwärts des DeNOx-Katalysators platziert
wird, wird dann erwartet, dass die obige Beeinträchtigung der Aktivität
gehemmt werden kann.
Das letztere Verfahren 2) weist den Vorteil auf, dass es einen Überschuss
des Reduktionsmittels (beispielsweise NH3) stärker verringern kann.
Insbesondere ist üblicherweise das Reduktionsmittel (beispielsweise NH3),
das zur Reinigung mit einem DeNOx-Katalysator verwendet wird, an der
Entfernungsreaktion von NOx beteiligt und dessen Menge wird dadurch verringert,
doch führt dies in Abhängigkeit von den Reinigungsbedingungen dazu, dass
es nach der Reinigung nicht-umgesetzt verbleibt und in Abgasen eingemischt ist und
daher problematisch ist. Jedoch weist der Katalysator zur Reinigung von Abgasen
gemäß der vorliegenden Erfindung ferner die Fähigkeit zur Oxidation
des Reduktionsmittels (beispielsweise NH3) auf. Daher wird, wenn der
Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden Erfindung
stromabwärts des obigen DeNOx-Katalysators platziert wird, angenommen,
dass der Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung das nicht-umgesetzte Reduktionsmittel oxidieren kann unter stärker
Verringerung desselben. Ferner ist insbesondere für den Fall, dass eine hohe
NOx-Entfernungsrate gefordert wird, wenn beispielsweise ein strenger
Emissionsregelungswert gefordert wird, die Verwendung dieses Verfahrens 2) insofern
sehr wirksam, als das Reduktionsmittel (beispielsweise NH3) im Übermaß
zugeführt werden kann, um eine möglichst hohe NOx-Entfernungseffizienz
mit dem DeNOx-Katalysator in der vorhergehenden Stufe zu erreichen, und
ferner eine große Menge Reduktionsmittel, das nicht-umgesetzt verblieben ist,
mit dem Katalysator zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden Erfindung
in der späteren Stufe entfernt werden kann.
Für die obige Technik zur Reinigung von Abgasen mit dem DeNOx-Katalysator
ist eine Technik verwendbar, die früher für ein Patent durch den Anmelder
der vorliegenden Erfindung in Japan angemeldet wurde und in JP-A-235206/1998
offenbart ist. Der in dieser Technik verwendete DeNOx-Katalysator umfasst
eine Kombination von einer katalytischen Komponente a (Titanoxid) und einer katalytischen
Komponente b (Oxid eines Metalls, das Vanadium oder Wolfram umfasst) und er weist
eine Struktur auf, wobei die katalytische Komponente b auf der katalytischen Komponente
a geträgert ist.
Das Verfahren zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung kann auch für Abgase verwendet werden, die Stickstoffoxide (NOx)
außer CO als zu reinigende Abgase enthalten, und CO auch aus derartigen Abgasen
effizient entfernen.
Das Verfahren zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung, das die Verwendung des obigen Katalysators zur Reinigung
von Abgasen gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst, kann auch das NOx
gleichzeitig mit CO entfernen. Für diesen Fall wird, um günstigerweise
die Effizienz der Entfernung des NOx zu verstärken, dieses Entfernen
in Gegenwart eines Reduktionsmittels wie Ammoniak, Harnstoff und Hydrazin durchgeführt.
Ferner ist es in diesen Fällen beispielsweise günstig, Abgase mit einer
Gastemperatur von 250 bis 500 °C und einer Raumgeschwindigkeit von 2.000 bis
500.000 h–1 zu reinigen.
Das Verfahren zur Reinigung von Abgasen gemäß der vorliegenden
Erfindung kann mit öffentlich bekannten Verfahren zur Reinigung von Abgasen
gemäß der Offenbarung in beispielsweise JP-A-146991/1978,
JP-A-065721/1987 und
JP-B-004126/1994 kombiniert werden.
In der vorliegenden Erfindung wird eine sehr hohe katalytische Aktivität
erhalten und ferner kann eine hohe Reinigungseffizienz ohne Erhöhen der Menge
des geträgerten Edelmetalls als katalytische Komponente erreicht werden, da
als der Katalysator zur Reinigung des in den Abgasen enthaltenen CO ein honigwabenförmiger
Katalysator verwendet wird, der eine poröse Honigwabenstruktur des monolithisch
geformten Typs, die ein titanhaltiges Oxid als Träger umfasst, und eine katalytische
Komponente A, die mindestens ein Edelmetallelement umfasst, wobei die katalytische
Komponente A auf dem Träger in einer Form, die mit einem quantitativ starken
Gefälle in Richtung der Oberflächen des Katalysators verteilt ist, geträgert
ist, umfasst. Infolgedessen wird das Verfahren zur Reinigung von Abgasen gemäß
der vorliegenden Erfindung ein sehr wirksames Verfahren als Verfahren zur Reinigung
von CO-haltigen Abgasen mit einer großen Raumgeschwindigkeit, die aus beispielsweise
Gasturbinen ausgetragen werden.
Wirkungen und Vorteile der Erfindung
Die vorliegende Erfindung kann die Effizienz der Reinigung der CO-haltigen
Abgase mit dem im Vorhergehenden genannten Katalysator zur Reinigung von Abgasen,
der das metalloxidgeträgerte Edelmetall umfasst, stärker steigern, insbesondere
das Erreichen einer hohen Reinigungseffizienz ohne Erhöhen der Menge des geträgerten
Edelmetalls als katalytische Komponente ermöglichen.
Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung durch die folgenden Beispiele
einiger bevorzugter Ausführungsformen im Vergleich mit nicht-erfindungsgemäßen
Vergleichsbeispielen genauer erläutert. Jedoch ist die vorliegende Erfindung
nicht auf diese Beispiele beschränkt. Hierbei kann im Folgenden aus Gründen
der Einfachheit "Gewichtsteil(e)" einfach als "Teil(e)" bezeichnet werden. Ferner
kann die Einheit "Gewichtsprozent" einfach als "Gew.-%" bezeichnet werden.
Das Folgende sind Bedingungen zur Zusammensetzungsanalyse und sektionalen
linearen EMPA-Analyse von Katalysatoren, die in den im Folgenden angegebenen Beispielen
und Vergleichsbeispielen hergestellt wurden.
Zusammensetzungsanalyse von Katalysatoren
Die Zusammensetzungsanalyse der Katalysatoren wurde durch Röntgenfluoreszenzanalyse
unter den folgenden Bedingungen durchgeführt:
- Analysator: Produktname: RIX2000, hergestellt von Rigaku Corporation
- Atmosphäre um die Proben während der Analyse: Vakuum
- Spinrate der Proben: 60 rpm
- Röntgenquelle: Rh-Röhrenkolben
Sektionale lineare EPMA-Analyse
- Analysator: Produktname: EPMA-1610, hergestellt von Shimadzu Corporation
- Röntgenstrahldurchmesser: 1 &mgr;m
- Beschleunigungsspannung: 15 kV
- Probenstrom: 0,1 &mgr;A
- Messintervall: 1 &mgr;m
- Messzeit: 1 s/Punkt
Katalysatoren zur Reinigung von Abgasen
Beispiel 1–1
Herstellung von Ti-Si-Mischoxid
Eine Menge von 100 kg Titantetrachlorid wurde stufenweise tropfenweise
zu 700 l Wasser unter gekühlten und gerührten Bedingungen gegeben. Als
Nächstes wurden 40 kg kolloides Siliciumdioxid mit einem SiO2-Gehalt
von 20 Gew.-% (Snowtex-20 (Marke), hergestellt von Nissan Chemical Industries, Ltd.)
zugegeben. Nach dem Ende der Zugabe wurde die Temperatur bei etwa 30 °C gehalten
und dann wurde Ammoniakwasser stufenweise tropfenweise unter gekühlten und
gut gerührten Bedingungen zugegeben, bis der pH-Wert 7,5 betrug. Das erhaltene
Gel wurde 2 h, so wie es war, altern gelassen. Danach wurde das gealterte Gel abfiltriert
und dann mit Wasser gewaschen und dann bei 150 °C 10 h getrocknet. Das erhaltene
Produkt wurde bei 500 °C calciniert und dann mit einer Hammermühle gemahlen,
wobei ein Pulver erhalten wurde. In einem Röntgenbeugungsdiagramm dieses Pulvers
wurde weder ein klarer charakteristischer Peak von Tio2 noch von SiO2
beobachtet, sondern ein breiter Beugungspeak beobachtet, durch den verifiziert wurde,
dass das erhaltene Pulver ein Titan-Silicium-Mischoxid (Ti-Si-Mischoxid) mit einer
amorphen feinen Struktur war.
Herstellung eines Honigwabenträgers
Zu 20 kg des obigen Ti-Si-Mischoxids wurden 1 kg Phenolharz (Bellpearl
(Handelsbezeichnung), hergestellt von Kanebo Co.) und 0,5 kg Stärke (als Formhilfsstoff)
unter Zusammenmischen derselben gegeben. Das erhaltene Gemisch wurde mit einem Kneter
gut verknetet, während eine passende Wassermenge zugegeben wurde. Das Knetprodukt
wurde zu einer Honigwabenform mit einer Außenformgröße eines Quadrats
von 80 mm, einer Öffnungsgröße von 2,1 mm, einer Wanddicke von 0,4
mm und einer Länge von 500 mm mit einer Strangpressvorrichtung geformt. Danach
wurde die erhaltene Form bei 80 °C getrocknet und dann bei 450 °C 5 h
in einer Luftatmosphäre calciniert, wobei der Honigwabenträger erhalten
wurde.
Der erhaltene Honigwabenträger weist eine gitterförmige
Struktur auf, die in 2(a) angegeben ist, wobei die Öffnungsgröße
jedes Abgasdurchleitungswegs 2,1 mm beträgt und die Wanddicke der Gitterwand
0,4 mm beträgt.
Herstellung von Katalysator durch Trägerung von katalytischer Komponente
Der obige Honigwabenträger wurde mit einer siedenden Dinitrodiaminplatinlösung
imprägniert und dadurch zur chemischen Adsorption von Pt gebracht und dann
getrocknet. Als Nächstes wurde das erhaltene Produkt bei 450 °C 2 h in
einer Luftatmosphäre calciniert, wobei der Katalysator A erhalten wurde, der
den Honigwabenträger als Träger und Pt als Edelmetallteilchen darauf geträgert
umfasst.
Analyse des Katalysators
Die Zusammensetzung des erhaltenen Katalysators A wurde analysiert.
Sie betrug infolgedessen (Ti-Si-Mischoxid):Pt = 99,9:0,1 (Gewichtsverhältnis).
Der Katalysator A wurde durch sektionale lineare EPMA-Analyse bezüglich
Pt analysiert. Deren Ergebnis ist in 3 angegeben. Infolgedessen
wurde verifiziert, dass nicht weniger als 90 Gew.-% der Gesamtmenge des geträgerten
Pt in einem Bereich von Oberflächen bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m in
dem Katalysator A verteilt waren. Der mittlere Teilchendurchmesser von Pt, der mit
einem Transmissionselektronenmikroskop ermittelt wurde, war kleiner als 5 nm.
Beispiel 1–2
Ein Katalysator B wurde durch das Verfahren gemäß Beispiel
1–1 erhalten, wobei jedoch die Dinitrodiaminplatinlösung durch eine
Hexaminplatinhydroxidlösung ersetzt wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators B war (Ti-Si-Mischoxid):Pt =
99,9:0,1 (Gewichtsverhältnis). Infolge der sektionalen linearen EPMA-Analyse
bezüglich Pt wurde verifiziert, dass nicht weniger als 90 Gew.-% der Gesamtmenge
des geträgerten Pt in einem Bereich von Oberflächen bis zu einer Tiefe
von 100 &mgr;m verteilt waren. Zufolge der Messung mit einem Transmissionselektronenmikroskop
war der durchschnittliche Teilchendurchmesser von Pt kleiner als 5 nm.
Beispiel 1–3
Ein Katalysator C wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel
1–1 erhalten, wobei jedoch ein Titanoxid-Honigwabenträger durch Änderung
des Metalloxids von dem Ti-Si-Mischoxid zu einem im Handel erhältlichen Titanoxidpulver
(DT-51 (Handelsbezeichnung), hergestellt von Millennium Inorganic Chemicals Limited)
geändert wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators C war TiO2:Pt = 99,9:0,1
(Gewichtsverhältnis). Infolge der sektionalen linearen EPMA-Analyse bezüglich
Pt wurde verifiziert, dass nicht weniger als 90 Gew.-% der Gesamtmenge des geträgerten
Pt in einem Bereich von Oberflächen bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m verteilt
waren. Zufolge der Messung mit einem Transmissionselektronenmikroskop war der durchschnittliche
Teilchendurchmesser von Pt kleiner als 5 nm.
Beispiel 1–4
Herstellung von Titanoxid
Eine Menge von 100 kg Titantetrachlorid wurde allmählich tropfenweise
zu 700 l Wasser unter gekühlten und gerührten Bedingungen gegeben. Nach
dem Ende der tropfenweise Zugabe wurde die Temperatur bei etwa 30 °C gehalten
und dann wurde Ammoniakwasser allmählich tropfenweise unter gekühlten
und gut gerührten Bedingungen zugegeben, bis der pH-Wert 7,5 betrug. Das erhaltene
Gel wurde durch Stehenlassen, so wie es war, 2 h gealtert. Danach wurde das gealterte
Gel abfiltriert und dann mit Wasser gewaschen und dann bei 150 °C 10 h getrocknet.
Das erhaltene Produkt wurde bei 500 °C calciniert und dann mit einer Hammermühle
gemahlen, wobei ein Titanoxidpulver erhalten wurde.
Herstellung von Honigwabenträger
Zu 20 kg des obigen Titanoxidpulvers wurden 1 kg Phenolharz (Bellpearl
(Handelsbezeichnung), hergestellt von Kanebo Co.) und 0,5 kg Stärke (als Formhilfsstoff)
unter Zusammenmischen derselben gegeben. Das erhaltene Gemisch wurde mit einem Kneter
gut verknetet, während eine passende Wassermenge zugegeben wurde. Das Knetprodukt
wurde zu einer Honigwabenform mit einer Außenformgröße eines Quadrats
von 80 mm, einer Öffnungsgröße von 2,1 mm, einer Wanddicke (Wanddicke
der Gitterwand) von 0,4 mm und einer Länge von 500 mm mit einer Strangpressvorrichtung
geformt. Danach wurde die erhaltene Form bei 80 °C getrocknet und dann bei
450 °C 5 h in einer Luftatmosphäre calciniert, wobei der Honigwabenträger
des Titanoxids erhalten wurde.
Herstellung von Katalysator durch Trägerung von katalytischer Komponente
Der obige Honigwabenträger wurde mit einer siedenden Dinitrodiaminplatinlösung
imprägniert und dadurch zur chemischen Adsorption von Pt gebracht und dann
getrocknet. Als Nächstes wurde das erhaltene Produkt bei 450 °C 2 h in
einer Luftatmosphäre calciniert, wobei der Katalysator D erhalten wurde, der
den Honigwabenträger als Träger und Pt als Edelmetallteilchen darauf geträgert
umfasst.
Analyse des Katalysators
Die Zusammensetzung des erhaltenen Katalysators D wurde analysiert.
Sie betrug infolgedessen TiO2:Pt = 99,9:0,1 (Gewichtsverhältnis).
Der Katalysator D wurde durch sektionale lineare EPMA-Analyse bezüglich
Pt analysiert. Infolgedessen wurde verifiziert, dass nicht weniger als 90 Gew.-%
der Gesamtmenge des geträgerten Pt in einem Bereich von Oberflächen bis
zu einer Tiefe von 100 &mgr;m in dem Katalysator D verteilt waren. Der mittlere
Teilchendurchmesser von Pt, der mit einem Transmissionselektronenmikroskop ermittelt
wurde, war kleiner als 5 nm.
Beispiel 1–5
Ein Katalysator E wurde durch das Verfahren gemäß Beispiel
1–4 erhalten, wobei jedoch der Honigwabenträger mit der Dinitrodiaminplatinlösung
bei Raumtemperatur imprägniert wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators E war TiO2:Pt = 99,9:0,1
(Gewichtsverhältnis). Infolge der sektionalen linearen EPMA-Analyse bezüglich
Pt wurde verifiziert, dass 80 Gew.-% der Gesamtmenge des geträgerten
Pt in einem Bereich von Oberflächen bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m verteilt
waren.
Zufolge der Messung mit einem Transmissionselektronenmikroskop war
der durchschnittliche Teilchendurchmesser von Pt kleiner als 5 nm.
Vergleichsbeispiel 1–1
Ein Katalysator F wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel
1–4 erhalten, wobei jedoch der Honigwabenträger mit einer Hydrogenhexachloroplatinatlösung
bei Raumtemperatur imprägniert wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators F war TiO2:Pt = 99,9:0,1
(Gewichtsverhältnis). Infolge der sektionalen linearen EPMA-Analyse bezüglich
Pt wurde verifiziert, dass nur weniger als 70 Gew.-% der Gesamtmenge des geträgerten
Pt in dem Bereich von Oberflächen bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m in dem
Katalysator F verteilt waren.
Zufolge der Messung mit einem Transmissionselektronenmikroskop war
der durchschnittliche Teilchendurchmesser von Pt kleiner als 5 nm.
Beispiel 1–6
Ein Katalysator G wurde durch Trägerung von Pt auf dem Honigwabenträger
durch das Verfahren gemäß Beispiel 1–1 erhalten, wobei jedoch der
Honigwabenträger mit der Dinitrodiaminplatinlösung bei Raumtemperatur
imprägniert wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators G war (Ti-Si-Mischoxid):Pt =
99,9:0,1 (Gewichtsverhältnis). Infolge der sektionalen linearen EPMA-Analyse
bezüglich Pt wurde verifiziert, dass 80 Gew.-% der Gesamtmenge des geträgerten
Pt in einem Bereich von Oberflächen bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m verteilt
waren.
Zufolge der Messung mit einem Transmissionselektronenmikroskop war
der durchschnittliche Teilchendurchmesser von Pt kleiner als 5 nm.
Vergleichsbeispiel 1–2
Ein Katalysator H wurde durch Trägerung von Pt auf dem Honigwabenträger
durch das Verfahren gemäß Beispiel 1–4 erhalten, wobei jedoch das
Titanoxidpulver durch ein Al2O3-Pulver ersetzt wurde und der
Honigwabenträger mit einer Hydrogenhexachloroplatinatlösung bei Raumtemperatur
imprägniert wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators H war Al2O3:Pt
= 99,9:0,1 (Gewichtsverhältnis). Infolge der sektionalen linearen EPMA-Analyse
bezüglich Pt wurde verifiziert, dass nur weniger als 70 Gew.-% der Gesamtmenge
des geträgerten Pt in dem Bereich von Oberflächen bis zu einer Tiefe von
100 &mgr;m in dem Katalysator H geträgert waren.
Zufolge der Messung mit einem Transmissionselektronenmikroskop war
der durchschnittliche Teilchendurchmesser von Pt kleiner als 5 nm.
Beispiel 1–7
Ein Katalysator I wurde durch Trägerung von Pt und Pd auf dem
Honigwabenträger durch das Verfahren gemäß Beispiel 1–1 erhalten,
wobei jedoch die Dinitrodiaminplatinlösung durch ein Lösungsgemisch von
Hexaminplatinhydroxid und Tetraminpalladiumhydroxid ersetzt wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators I war (Ti-Si-Mischoxid):Pt:Pd
= 99,9:0,05:0,05 (Gewichtsverhältnis). Infolge der sektionalen linearen EPMA-Analyse
bezüglich Pt und Pd wurde verifiziert, dass in Bezug auf sowohl Pt als auch
Pd nicht weniger als 90 Gew.-% der Gesamtträgerungsmenge in dem Bereich von
Oberflächen bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m verteilt waren.
Beispiel 1–8
Der Honigwabenträger des Ti-Si-Mischoxids, der in Beispiel 1–1
hergestellt wurde, wurde mit einer Wolframsäurelösung imprägniert
und dann getrocknet. Als Nächstes wurde das erhaltene Produkt bei 450 °C 2
h in einer Luftatmosphäre calciniert. Ferner wurde der erhaltene Honigwabenträger,
auf dem Wolfram geträgert war, mit einer siedenden Hexaminplatinhydroxidlösung
imprägniert und dann getrocknet. Als Nächstes wurde das erhaltene Produkt
bei 450 °C 2 h in einer Luftatmosphäre zur Trägerung von Pt und W
auf dem Honigwabenträger calciniert, wodurch der Katalysator J erhalten wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators J war (Ti-Si-Mischoxid):W:Pt
= 97,4:2,5:0,1 (Gewichtsverhältnis). Aufgrund des Ergebnisses der sektionalen
linearen EPMA-Analyse bezüglich Pt wurde verifiziert, dass nicht weniger als
90 Gew.-% der Gesamtmenge des geträgerten Pt in dem Bereich von Oberflächen
bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m verteilt waren.
Beispiel 2–1
Ein Katalysator K wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel
1–1 erhalten, wobei jedoch die Dinitrodiaminplatinlösung durch ein Lösungsgemisch
von Hexaminplatinhydroxid und Magnesiumacetat ersetzt wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators K war (Ti-Si-Mischoxid):Mg:Pt
= 98,9:1:0,1 (Gewichtsverhältnis). Aufgrund des Ergebnisses einer sektionalen
linearen EPMA-Analyse bezüglich Pt wurde verifiziert, dass nicht weniger als
90 Gew.-% der Gesamtmenge des geträgerten Pt in dem Bereich von Oberflächen
bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m in dem Katalysator K verteilt waren. Der mittlere
Teilchendurchmesser von Pt, der mit einem Transmissionselektronenmikroskop ermittelt
wurde, war kleiner als 5 nm.
Beispiel 2–2
Der Honigwabenträger des Ti-Si-Mischoxids, der in Beispiel 1–1
hergestellt wurde, wurde mit einer Cernitratlösung imprägniert und dann
getrocknet. Als Nächstes wurde das erhaltene Produkt bei 450 °C 2 h in
einer Luftatmosphäre calciniert. Ferner wurde der erhaltene Honigwabenträger,
auf dem Cer geträgert war, mit einer siedenden Rutheniumnitratlösung imprägniert
und dann getrocknet. Als Nächstes wurde das erhaltene Produkt bei 450 °C
2 h in einer Luftatmosphäre calciniert, um Ru und Ce auf dem Honigwabenträger
zu trägern, wodurch der Katalysator L erhalten wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators L war (Ti-Si-Mischoxid):Ce:Ru
= 94,7:5:0,3 (Gewichtsverhältnis). Aufgrund des Ergebnisses einer sektionalen
linearen EPMA-Analyse bezüglich Ru wurde verifiziert, dass nicht weniger als
90 Gew.-% der Gesamtmenge des geträgerten Ru in dem Bereich von Oberflächen
bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m verteilt waren.
Beispiel 2–3
Ein Katalysator M wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel
2–1 erhalten, wobei jedoch das Lösungsgemisch von Hexaminplatinhydroxid
und Magnesiumacetat durch ein Lösungsgemisch von Hexaminplatinhydroxid und
Calciumacetat ersetzt wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators M war (Ti-Si-Mischoxid):Ca:Pt
= 98,9:1:0,1 (Gewichtsverhältnis). Aufgrund des Ergebnisses einer sektionalen
linearen EPMA-Analyse bezüglich Pt wurde verifiziert, dass nicht weniger als
90 Gew.-% der Gesamtmenge des geträgerten Pt in dem Bereich von Oberflächen
bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m verteilt waren. Aufgrund der Ermittlung mit
einem Transmissionselektronenmikroskop war der mittlere Teilchendurchmesser von
Pt kleiner als 5 nm.
Beispiel 2–4
Ein Katalysator N wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel
2–1 erhalten, wobei jedoch das Lösungsgemisch von Hexaminplatinhydroxid
und Magnesiumacetat durch ein Lösungsgemisch von Hexaminplatinhydroxid und
Natriumacetat ersetzt wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators N war (Ti-Si-Mischoxid):Na:Pt
= 98,9:1:0,1 (Gewichtsverhältnis). Aufgrund des Ergebnisses einer sektionalen
linearen EPMA-Analyse bezüglich Pt wurde verifiziert, dass nicht weniger als
90 Gew.-% der Gesamtmenge des geträgerten Pt in dem Bereich von Oberflächen
bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m verteilt waren. Aufgrund der Ermittlung mit
einem Transmissionselektronenmikroskop war der mittlere Teilchendurchmesser von
Pt kleiner als 5 nm.
Beispiel 2–5
Ein Katalysator O wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel
2–1 erhalten, wobei jedoch das Lösungsgemisch von Hexaminplatinhydroxid
und Magnesiumacetat durch ein Lösungsgemisch von Hexaminplatinhydroxid und
Lithiumacetat ersetzt wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators O war (Ti-Si-Mischoxid):Li:Pt
= 98,9:1:0,1 (Gewichtsverhältnis). Aufgrund des Ergebnisses einer sektionalen
linearen EPMA-Analyse bezüglich Pt wurde verifiziert, dass nicht weniger als
90 Gew.-% der Gesamtmenge des geträgerten Pt in dem Bereich von Oberflächen
bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m verteilt waren. Aufgrund der Ermittlung mit
einem Transmissionselektronenmikroskop war der mittlere Teilchendurchmesser von
Pt kleiner als 5 nm.
Beispiel 2–6
Ein Katalysator P wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel
2–1 erhalten, wobei jedoch das Lösungsgemisch von Hexaminplatinhydroxid
und Magnesiumacetat durch ein Lösungsgemisch von Hexaminplatinhydroxid und
Yttriumacetat ersetzt wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators P war (Ti-Si-Mischoxid):Y:Pt
= 98,9:1:0,1 (Gewichtsverhältnis). Aufgrund des Ergebnisses einer sektionalen
linearen EPMA-Analyse bezüglich Pt wurde verifiziert, dass nicht weniger als
90 Gew.-% der Gesamtmenge des geträgerten Pt in dem Bereich von Oberflächen
bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m verteilt waren. Aufgrund der Ermittlung mit
einem Transmissionselektronenmikroskop war der mittlere Teilchendurchmesser von
Pt kleiner als 5 nm.
Beispiel 2–7
Ein Katalysator Q wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel
2–1 erhalten, wobei jedoch das Lösungsgemisch von Hexaminplatinhydroxid
und Magnesiumacetat durch ein Lösungsgemisch von Hexaminplatinhydroxid und
Lanthanacetat ersetzt wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators Q war (Ti-Si-Mischoxid):La:Pt
= 98,9:1:0,1 (Gewichtsverhältnis). Aufgrund des Ergebnisses einer sektionalen
linearen EPMA-Analyse bezüglich Pt wurde verifiziert, dass nicht weniger als
90 Gew.-% der Gesamtmenge des geträgerten Pt in dem Bereich von Oberflächen
bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m verteilt waren. Aufgrund der Ermittlung mit
einem Transmissionselektronenmikroskop war der mittlere Teilchendurchmesser von
Pt kleiner als 5 nm.
Beispiel 2–8
Der Honigwabenträger des Ti-Si-Mischoxids, der in Beispiel 1–1
verwendet wurde, wurde mit einem Lösungsgemisch von Hexaminplatinhydroxid und
Ceracetat imprägniert und dann getrocknet. Als Nächstes wurde das erhaltene
Produkt bei 450 °C 2 h unter Stickstoffatmosphäre calciniert, wobei der
Katalysator R erhalten wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators R war (Ti-Si-Mischoxid):Ce:Pt
= 98,9:1:0,1 (Gewichtsverhältnis). Aufgrund des Ergebnisses einer sektionalen
linearen EPMA-Analyse bezüglich Pt wurde verifiziert, dass nicht weniger als
90 Gew.-% der Gesamtmenge des geträgerten Pt in dem Bereich von Oberflächen
bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m verteilt waren. Aufgrund der Ermittlung mit
einem Transmissionselektronenmikroskop war der mittlere Teilchendurchmesser von
Pt kleiner als 5 nm.
Beispiel 3–1
Herstellung von Honigwabenträger
Zu 20 kg des Ti-Si-Mischoxids, das in Beispiel 1–1 hergestellt
wurde, wurden 1210 g einer 80 Gew.-%igen wässrigen Orthophosphorsäurelösung
und 1 kg Phenolharz (Bellpearl (Handelsbezeichnung), hergestellt von Kanebo Co.)
und 0,5 kg Stärke (als Formhilfsstoff) unter Zusammenmischen derselben gegeben.
Das erhaltene Gemisch wurde mit einem Kneter verknetet. Das Knetprodukt wurde zu
einer Honigwabenform mit einer Außenformgröße von 80 mm im Quadrat,
einer Öffnungsgröße von 2,1 mm, einer Wanddicke von 0,4 mm und einer
Länge von 500 mm mit einer Strangpressvorrichtung geformt. Danach wurde die
erhaltene Form bei 80 °C getrocknet und dann bei 450 °C 5 h in einer Luftatmosphäre
calciniert, wobei der Honigwabenträger erhalten wurde.
Herstellung von Katalysator durch Trägerung von katalytischer Komponente
Dieser Honigwabenträger wurde mit einer siedenden Dinitrodiaminplatinlösung
imprägniert und dadurch zur chemischen Adsorption von Pt gebracht und dann
getrocknet. Als Nächstes wurde das erhaltene Produkt bei 450 °C 2 h in
einer Luftatmosphäre calciniert, wobei der Katalysator S erhalten wurde.
Analyse des Katalysators
Die Zusammensetzung des Katalysators S war (Ti-Si-Mischoxid):P:Pt
= 98,4:1,5:0,1 (Gewichtsverhältnis). Aufgrund des Ergebnisses einer sektionalen
linearen EPMA-Analyse bezüglich Pt wurde verifiziert, dass nicht weniger als
90 Gew.-% der Gesamtmenge des geträgerten Pt in dem Bereich von Oberflächen
bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m verteilt waren. Aufgrund der Ermittlung mit
einem Transmissionselektronenmikroskop war der mittlere Teilchendurchmesser von
Pt kleiner als 5 nm.
Beispiel 3–2
Ein Katalysator T wurde nach dem Verfahren gemäß Beispiel
3–1 erhalten, wobei jedoch die verwendete Menge der 80 Gew.-%igen wässrigen
Orthophosphorsäurelösung von 1210 g auf 1220 g geändert wurde und
die Dinitrodiaminplatinlösung durch ein wässriges Lösungsgemisch
von Hexaminplatinhydroxid und Magnesiumacetat ersetzt wurde.
Die Zusammensetzung des Katalysators T war (Ti-Si-Mischoxid):P:Mg:Pt
= 97,4:1,5:1:0,1 (Gewichtsverhältnis). Aufgrund des Ergebnisses einer sektionalen
linearen EPMA-Analyse bezüglich Pt wurde verifiziert, dass nicht weniger als
90 Gew.-% der Gesamtmenge des geträgerten Pt in dem Bereich von Oberflächen
bis zu einer Tiefe von 100 &mgr;m verteilt waren. Aufgrund der Ermittlung mit
einem Transmissionselektronenmikroskop war der mittlere Teilchendurchmesser von
Pt kleiner als 5 nm.
Beispiel 3–3
Ein Honigwabenträger wurde nach dem Verfahren gemäß
Beispiel 3–1 hergestellt, wobei jedoch die 1210 g der 80 Gew.-%igen wässrigen
Orthophosphorsäurelösung zu 1880 g einer 90 Gew.-%igen wässrigen
Orthophosphorsäurelösung geändert wurden.
Dieser Honigw