Die vorliegende Erfindung bezieht sich eine Vorrichtung zum Auftrennen
der Ummantelung eines Glasfaserkabels, grundsätzlich aus mehreren Lagen bestehend,
die Hüllen oder Röhren unterschiedlicher Dicke aus unterschiedlichen Materialien
bilden.
Die Auftrennvorrichtung dient dazu, zwei sich diametral gegenüberliegende
Schnitte am Ende des Kabels CA, wie in 1 dargestellt,
auszuführen, um die Enden der im Kabel enthaltenen Glasfasern 1–2
aufzufächern und sie in einer Verbindungsvorrichtung mit den Enden der Glasfasern
eines anderen Kabels oder den Enden der Anschlussfasern in einem Glasfaserkabel-Rangierverteiler
zu verbinden. Nach einer anderen in 2 dargestellten
Verwendung werden die zwei sich diametral gegenüberliegenden Schnitte mitten
im Kabel CA ausgeführt zur Herstellung einer vom Kabel abgehenden Abzweigung
von mehreren Glasfasern 1–2.
Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf die Auftrennung eines
Glasfaserkabels CA, wie in der französischen Patentanmeldung FR
2736730 in Verbindung mit der europäischen Patentanmeldung
EP 0468878 beschrieben.
Wie in 3 dargestellt, umfasst das Kabel
CA Glasfasern mit einer von einer farbigen Kennzeichnungsschicht 2 umgegebenen
Ader 1, die in Module aufgeteilt sind, welche im dargestellten Beispiel
aus jeweils vier bis fünf Glasfasern 1–2 bestehen,
obwohl in der Praxis jedes Modul normalerweise 12 Glasfasern umfasst. Das Kabel
kann beispielsweise 12 bis 84 Module enthalten. Jedes Modul ist von einer Haltehülle
des Typs Microgaine 3 mit geringer Dicke umgeben, die sich leicht aufreißen
lässt. Die Haltehüllen 3 sichern so den Zusammenhalt der Module,
ergeben kompakte Module und liegen an den Glasfasern 1–2
an, die sie einschließen, ohne sie zu entkoppeln.
Die Gesamtheit der Module 3 ist von einer Verbundummantelung
4 umgeben, bestehend aus einem vorzugsweise extrudierten inneren Mantel
5, der an den Haltehüllen 3 anliegt, und einem äußeren
Mantel 6, der das endgültige Erscheinungsbild des Kabels CA ergibt.
In die Kabelummantelung 4, normalerweise in den inneren Mantel
5, der dicker als der äußere Mantel 6 ist, sind zwei
sich diametral gegenüberliegende Gruppen mehrerer Verstärkungselemente
7 eingelassen. Normalerweise wird jede Gruppe von einem Paar von Verstärkungselementen
7 gebildet. Ein Verstärkungselement 7 ist beispielsweise
ein Draht oder eine durch ein Harz versteifte Glasfaser- oder Aramidlitze. Die beiden
Verstärkungselemente 7 jedes Paares berühren sich und verlaufen
in Längsrichtung des Kabels CA.
Derzeit gibt es hauptsächlich zwei Verfahren zum Auftrennen eines
solchen Glasfaserkabels.
Das erste Verfahren besteht darin, die Dicke der Kabelummantelung
4 oberhalb der beiden Gruppen Verstärkungselemente über die gewünschte
Öffnungslänge abzuhobeln. Dann werden die Verstärkungselemente
7 in den abgehobelten Bereichen der Ummantelung 4 herausgenommen
und radial zusammen mit der Ummantelung 4 mittels eines Werkzeugs mit begrenzter
Schneidtiefe eingeschnitten. Danach wird die Ummantelung unter Nutzung des Abdrucks
der Verstärkungselemente als Ansatzstelle in zwei Teile gerissen. Schließlich
werden die überschüssigen Teile der Ummantelung 4 und der Verstärkungselemente
7 mit einer Elektrikerzange abgeschnitten.
Nach dem zweiten Verfahren werden zwei sich diametral gegenüberliegende
Einschnitte auf der einen und anderen Seite der Verstärkungselemente
7 des Kabels CA über die gewünschte Öffnungslänge ausgeführt.
Die beiden Gruppen Verstärkungselemente werden über eine Länge, die
zur Aufhebung ihrer Haftung erforderlich ist, abgelöst. Dann werden die überschüssigen
Teile der Ummantelung 4 und der Verstärkungselemente 7 mit
einer Elektrikerzange abgeschnitten.
Das zweite Verfahren erzeugt weit weniger Abfälle und Verschnitt,
als beim ersten Verfahren durch das Abhobeln entstehen.
Die Auftrennvorrichtung nach der Erfindung nutzt ein Bearbeitungsverfahren,
das in die gleiche Kategorie wie das vorstehend genannte zweite Verfahren fällt
und bei dem zwei sich diametral gegenüberliegende Einschnitte in der Verbundummantelung
4 des Kabels CA gemacht werden.
Was das zweite Verfahren anbelangt, so offenbart die Patentanmeldung
FR 2776395 eine Vorrichtung zum Einschneiden
der Ummantelung von Glasfaserkabeln, bestehend aus zwei Bearbeitungswerkzeugen,
die jeweils symmetrisch zur Achse des Kabels auf Unterlagen angeordnet sind und
von denen jedes ein eigenes Verstellmittel mit Rädchen und Gewindespindel zum
Einstellen seiner Eindringtiefe in die Kabelummantelung, unabhängig von der
des anderen Werkzeugs, aufweist. Die Einschneidvorrichtung umfasst ebenfalls zwei
Paare von Führungen in Form von auswechselbaren Diabolos auf beiden Seiten
– in Längsrichtung des Kabels – der Bearbeitungswerkzeuge in
ihrer Gesamtheit. Diese beiden Führungspaare umschließen das Kabel, um
die Einschneidvorrichtung genau und mühelos bei den mehrfachen Bearbeitungsgängen
der Werkzeuge über die gewünschte Öffnungslänge des Kabels zu führen,
um die Kabelummantelung nach und nach einzuschneiden.
Die beiden Bearbeitungswerkzeuge mit ihren voneinander unabhängigen
Verstellmitteln und die zu den Führungspaaren gehörenden Führungen
sind in zwei Einheiten unterteilt, die auf beiden Seiten des Kabels auf den beiden
Unterlagen installiert sind, die mittels eines schlecht zu greifenden mittigen Rädchens
in gegensätzlichen Richtungen symmetrisch zur Achse des Kabels verschoben werden
können.
Folglich hängt der Druck, der von den Führungspaaren auf
die Ummantelung des Kabels ausgeübt wird, vom Grad der Annäherung der
beiden Unterlagen ab und führt zwangsläufig zu einer Annäherung der
beiden Bearbeitungswerkzeuge. Beim Auftrennen des Kabels erzeugen die Bearbeitungswerkzeuge
durch das Hobeln Späne, die eingeklemmt werden können und zu Verstopfungen
führen können. Außerdem erfordert das Hobeln einen erheblichen Kraftaufwand
und ein hohes Maß an Geschicklichkeit seitens des Ausführenden.
Die Bearbeitungstiefe hängt von der Einstellung des Drucks zwischen
den Führungen jedes Führungspaars ab und muss dann durch Einzelbetätigung
der Rädchen an den Gewindespindeln, auf denen die Werkzeuge sitzen, eingestellt
werden. Es gibt keinerlei Begrenzung der Schneidtiefe, was für die Bestandteile
unter der Ummantelung, wie z.B. die Glasfasern, gefährlich sein kann.
Ziel der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Auftrennen von Ummantelungen
von Glasfaserkabeln bereitzustellen, bei der die Einstellung der Schneidtiefe von
der Einstellung/Führung des Kabels unabhängig ist und bei der Schneiden
und Führen des Kabels vollkommen symmetrisch zu dessen Achse erfolgen.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird die erfindungsgemäße Vorrichtung,
die in Anspruch 1 definiert ist, eingesetzt.
Die Einstellung der Schneidtiefe durch das erste Mittel ist somit
unabhängig von der Einstellung der Klemmkraft zwischen den zu den zweiten Mitteln
gehörenden Führungen, obwohl das Kabel dank des symmetrischen Vorschubs
der Schneidwerkzeuge entlang der beiden Mantellinien aufgetrennt wird. Die Vorrichtung
nach der Erfindung eignet sich damit für alle bei Ummantelungen von Glasfaserkabeln
bekannten Dicken.
Vorzugsweise umfasst jedes der ersten und zweiten Mittel zum Verschieben
eine in Querrichtung blockierte Antriebsschraube mit zwei gegenläufigen Gewinden
und zwei Muttern, die in Führungsrillen der Trägerplatte gleiten und jeweils
auf die Gewinde gesetzt sind und je ein Schneidwerkzeug oder eine Führung tragen.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden klarer
ersichtlich beim Lesen der folgenden Beschreibung mehrerer bevorzugter Ausführungen
der Erfindung unter Bezugnahme auf die entsprechenden beigefügten Zeichnungen,
von denen:
die 1 eine schematische perspektivische
Ansicht eines freigelegten Kabelendes ist;
die 2 eine schematische perspektivische
Ansicht eines Kabelabschnitts ist, der teilweise aufgetrennt wurde zur Herstellung
einer Abzweigung von einzelnen Glasfasern;
die 3 eine Schnittansicht eines bekannten
Kabels mit Glasfasermodulen, wie bereits beschrieben, ist;
die 4 eine Draufsicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Auftrennen von Kabelummantelungen ist;
die 5 eine Vorderansicht einer mittigen
Schneidvorrichtung ist, wie sie zur erfindungsgemäßen Auftrennvorrichtung
gehört; und
die 6 eine Vorderansicht einer der beiden
Kabelführungsvorrichtungen ist, wie sie zur erfindungsgemäßen Auftrennvorrichtung
gehören.
Wie in 4 dargestellt, umfasst die Vorrichtung
zum Auftrennen von Ummantelungen von Glasfaserkabeln 10 im Wesentlichen
eine Trägerplatte 11 und nacheinander eine erste Führungsvorrichtung
12a, eine mittige Schneidvorrichtung 13 und eine zweite Führungsvorrichtung
12b, die auf der Trägerplatte befestigt sind. Die Vorrichtungen
12a, 13 und 12b sind symmetrisch zur Symmetrieebene der
Vorrichtung 10, die senkrecht zur Trägerplatte verläuft und in
der die Positionierungsachse des Kabels AA liegt.
Wie in 5 dargestellt, umfasst die Schneidvorrichtung
13 zwei Schneidwerkzeuge in Form von zwei dünnen Schneidscheiben
130. Jede Schneidscheibe 130 sitzt in der Mitte der umlaufenden
Einkerbung eines Rades 131 mit Längsprofil in Form – im Wesentlichen
– eines stumpfen V, die ebenfalls zur Führung des Kabels CA, insbesondere
gegen Ende des Schneidvorgangs, beiträgt, wobei das Kabel CA dasjenige ist,
das bereits in 1 beschrieben wurde.
Jedes Rad 131, das eine der Schneidscheiben 130
aufnimmt, sitzt in einem Einschnitt 132 eines quaderförmigen Schlittens
133 und ist frei um eine im Schlitten befestigte Welle
134drehend montiert. Die Drehwellen 134 der Räder
131 sind parallel und liegen in einer Ebene senkrecht zur Achse des Kabels,
die mit der Positionierungsachse des Kabels AA identisch ist. Die Schneidscheiben
drehen sich somit frei in gegensätzlichen Richtungen in einer Durchmesserebene
zum Kabel, wenn die Auftrennvorrichtung 10 entlang des Kabels geführt
wird. Der Schneidrand der Scheibe ist so dimensioniert, dass man eine kalibrierte
Schneidtiefe erhält.
Die beiden Schlitten 133 mit ihren sich gegenüberliegenden
Einschnitten 132 sind wie Muttern in zwei fluchtenden mittigen Querrillen
111 installiert, die senkrecht zur Achse AA in der Trägerplatte
11 ausgespart sind. Um die Schlitten 133 mit den frei drehenden
Schneidscheiben 130 gleichzeitig in entgegengesetzten Richtungen zu bewegen,
werden sie jeweils auf die gegenläufigen Gewinde 135 und
136 mit gleicher Teilung einer Antriebsschraube geschraubt. Die Enden der
Antriebsschraube 135–136 sind in Querrichtung im Bereich
der zur Achse AA parallelen Laschen 112 blockiert und stehen an den Querenden
der Trägerplatte 11 über. Eines der Enden der Schraube
135–136, beispielsweise auf der 4
links, hat einen zylindrischen gerändelten Kopf 137 zum Drehen der
Schraube 135–136.
Die beiden Schlitten 133, die auf die beiden gegenläufigen
Gewinde 135 und 136 der Schraube geschraubt sind, gleiten somit
in entgegengesetzten Richtungen in den Rillen 111, die ein Mitdrehen verhindern,
wenn die Schraube 135–136 gedreht wird. Bei der Montage
werden die Schlitten 133 so positioniert, dass sie gleich weit von der
Achse AA entfernt sind, damit das Drehen in einer Richtung des Greifkopfes
137 der Schraube 135–136 eine Annäherung
der Schlitten 133 und damit eine symmetrische Annäherung der Schneidscheiben
130 bewirkt und dass die Drehung des Kopfes 137 in der entgegengesetzten
Richtung die Entfernung der Schlitten und damit auch der Schneidscheiben voneinander
bewirkt. Die Schraube 135–136 ermöglicht es so, die
Einschneidtiefe der Schneidscheiben in die Ummantelung 4 des Kabels CA
einzustellen, wobei sich diese Schneidscheiben in einer Durchmesserebene befinden,
die im Wesentlichen senkrecht zur Symmetrie- und Durchmesserebene der Verstärkungselementgruppen
7 verläuft, wie in 5 dargestellt. Eine
Mikrometerteilung unter dem Schraubenkopf 137 ermöglicht in Abhängigkeit
von der Teilung der Gewinde 135 und 136 je Umdrehung die genaue
Einstellung der Eindringtiefe der Schneidscheiben 130 in die Ummantelung.
Beispielsweise ist es mit aufeinanderfolgenden Eindringtiefen von
je 0,5 bis 0,6 Millimetern und mehrfachem Hin- und Herbewegen der Vorrichtung
10 über die gewünschte Öffnungslänge der Ummantelung
4 des Kabels CA möglich, zwei sich diametral gegenüberliegende
Einschnitte in der Ummantelung 4 in Längsrichtung des Kabels zu erhalten.
Die Führungsvorrichtungen 12a und 12b sind
symmetrisch zur Achse der Schraube 135–136 der Schneidvorrichtung
13 angeordnet und miteinander identisch. Die Führungsvorrichtung
12a ist nachfolgend im Detail unter Bezugnahme auf die 4
und 6 beschrieben.
Die Führungsvorrichtung 12a umfasst zwei zur Positionierungsachse
des Kabel AA symmetrische Führungen. Die Führungen haben die Form von
drehenden Rollen 120. Jede Rolle 120 hat die Form von zwei Kegelstümpfen
mit kleinen gemeinsamen Sockeln wie im Wesentlichen die Spule eines Diabolo und
ist frei um eine Welle 121 drehend oben auf einem kleinen Schlitten
122 montiert. Die Wellen 121 der Rollen 120 sind parallel
zueinander und fluchten in einer zur Positionierungsachse AA des Kabels CA senkrechten
Ebene.
Wie die Schlitten 133 sind auch die Schlitten 122
gleitend in zwei fluchtenden seitlichen Querrillen 112 installiert, die
in der Trägerplatte 11 senkrecht zur Achse AA ausgespart sind. Eine
Antriebsschraube mit zwei gegenläufigen Gewinden 123 und
124 mit der gleichen Teilung ist ebenfalls vorgesehen, um die Schlitten
122 gleichzeitig in entgegengesetzten Richtungen zu verschieben und damit
auch die Rollen 120 auf beiden Seiten der Positionierungsachse des Kabels
AA. Die Schlitten 122 sind wie Muttern jeweils auf den beiden gegenläufigen
Gewinden 123 und 124 installiert, damit die Rollen 120
stets gleich weit von der Positionierungsachse des Kabels AA entfernt sind. Die
Enden der Schraube 123–124 sind ebenfalls in Querrichtung
durch die Trägerplattenlaschen 112 blockiert.
Die Schraube 123–124 hat ebenfalls einen
gerändelten zylindrischen Kopf 125 mit Einteilung zum Drehen der Schraube,
um so die Rollen 120 aufeinander zu oder voneinander weg zu bewegen. Vorzugsweise
sind die Greifköpfe 125 der Schrauben 123–124
der Führungsvorrichtungen 12a und 12b außen an der Trägerplatte
11 auf der Seite einer der Laschen 112 angeordnet, während
sich der Greifkopf 137 der mittigen Schraube 135–136
der Schneidvorrichtung 13 außen an der Trägerplatte
11 auf der Seite der anderen Lasche 112 befindet. Die wechselseitige
Anordnung der Köpfe 125 und 137 verhindert eine Verwechselung
zwischen Positionierung der Schneidscheiben 130 und Positionierung der
Führungsrollenpaare 120 und macht die Auftrennvorrichtung
10 kompakter.
In jeder Führungsvorrichtung 12a werden die Rollen
120 aneinander herangeführt, um das Kabel CA zwischen den Aussparungen
der Rollen 120 zu halten, ohne die Verbundummantelung 4 zusammenzudrücken,
so dass jegliche ovale Abflachung der Ummantelung vermieden wird, wie in
6 gezeigt. Dank der kleinen Sockel der die Führungsrollen
120 bildenden Kegelstümpfe, die in der Ebene der Schneidscheiben
130, in der die Positionierungsachse des Kabels AA liegt, angeordnet sind,
wird das Kabel CA zwischen den Führungsvorrichtungen 12a und
12b völlig gerade gehalten, und die Eindringung der sich diametral
gegenüberliegenden Schneidscheiben 130 in die Ummantelung
4 kann bei jedem Bearbeitungsgang der Schneidvorrichtung 10 genau
eingestellt werden, unabhängig von der Klemmung durch die Rollen und ohne Verformung
des Kabels. Dann werden die beiden Gruppen Verstärkungselemente 7
abgelöst, und die überschüssigen Teile dieser abgelösten Verstärkungselemente
sowie der Ummantelung 4 werden mittels einer Elektrikerzange abgeschnitten.
Beispielsweise sind bei einer Auftrennlänge von ca. 3 Metern zwei bis drei
Bearbeitungsgänge für jede Schneidtiefe erforderlich.