Diese Anmeldung ist eine "Continuation-in-part" der anhängigen
U.S.-Patentanmeldung Nr. 09/735.402, eingereicht
am 12. Dezember 2000, und beansprucht die Priorität der PCT-Anmeldung mit dem
Titel "Improved Biochip", eingereicht am 11. Dezember 2001 (die Erfinder sind Vijay
K. Mahant und Fareed Kureshy), die hierin durch Bezugnahme umfasst ist.
Gebiet der Erfindung
Das Gebiet der Erfindung sind analytische Vorrichtungen und Verfahren.
Hintergrund der Erfindung
Die Genomik- und Proteomikforschung haben eine enorme Zahl an Nukleotid-
und Peptidsequenzen für die Analyse verfügbar gemacht. Infolgedessen hat
das Proben-Screening mit hohem Durchsatz nach dem Vorhandensein und/oder der Menge
einer enormen Zahl an bekannten Genen oder Polypeptiden in den letzten Jahren beachtliches
Interesse erlangt. Es gibt verschiedene nach dem Stand der Technik bekannte Vorrichtungen
und Verfahren und viele dieser Vorrichtungen und Verfahren sind auf das Screening
von Mehrfachnukleinsäuresequenzen ausgelegt.
Zum Beispiel beschreiben Johann und andere in dem U.S.-Patent
Nr. 6.277.628 in einem relativ einfachen Ansatz ein Testsystem, in dem
mehrere Trägerstrukturen in einer Kapillare eingeschlossen sind und worin wenigstens
einige der Trägerstrukturen (zum Beispiel Glasperlen) kovalent mit einer biomolekularen
Sonde beschichtet werden. Das System von Johann verkleinert das Verhältnis
von Probenvolumen zur Prüfoberfläche vorteilhaft, wodurch mögliche
Verzögerungen auf Grund von kinetischen Effekten verringert werden. Es treten
jedoch verschiedene Probleme bei der Verwendung solcher Systeme auf. Unter anderen
Nachteilen ist die optische Detektion (zum Beispiel Fluoreszenz) eines Signals von
einer hybridisierten Probe wenigstens in gewissem Maße durch unabsichtliche
Lichtabsorption (zum Beispiel Erregung und Emission) durch die Kapillare beeinträchtigt.
Ferner mindern intrinsische optische Effekte (zum Beispiel Autofluoreszenz) der
Kapillare die Empfindlichkeit der Analyse oder des Verfahrens wahrscheinlich weiter.
Weiterhin ist die unbeabsichtigte Fokussierung/Diffusion von einfallendem und/oder
emittiertem Licht auf Grund der starken Krümmung der Kapillare unvermeidlich.
Außerdem ist der Aufbau von Johanns Testsystem relativ mühsam und zeitaufwändig.
In einem anderen Beispiel wird die Hybridisierung von Zielmolekülen
von einer Probe auf eine immobilisierte Fängersonde durch elektrophoretische
Unterstützung unter Verwendung einer Mikrochipvorrichtung, wie in den
U.S.-Patenten Nr. 5.632.957, 5.605.662
und 5.849.486 beschrieben, beschleunigt.
Die Verwendung solcher Mikrochipvorrichtungen steigert nicht nur die Geschwindigkeit
der molekularen Assoziierung zwischen einem Zielmolekül und einer Fängersonde,
sondern ermöglicht ebenfalls die Adressierbarkeit jedes „Pixels" des
Testarrays. Ferner kann die Stringenz elektronisch auf eine relativ einfache Weise
in einem zur elektrophoretisch unterstützten Hybridisierung umgekehrten Prozess
reguliert werden. Die Probendichte solcher Vorrichtungen ist jedoch in vielen kommerziell
verfügbaren Systemen üblicherweise auf ungefähr 100 Pixel pro Vorrichtung
begrenzt. Außerdem erfordert die elektrophoretisch unterstützte Hybridisierung
die Verwendung komplexer und relativ teurer Chips und die Beladung/Hybridisierung
und Detektion werden üblich unter Verwendung separater Instrumente ausgeführt,
wodurch die Anschaffungs-, Betriebs- und Wartungskosten weiter steigen.
In einem weiteren Beispiel werden Testarrays unter Verwendung eines
photolithographischen Verfahrens hergestellt, was eine relativ hohe Dichte der Fängerproben
ermöglicht (zum Beispiel größer als 10000 Proben pro Array). Systeme
für solche Arrays hoher Dichte sind zum Beispiel in den U.S.-Patenten
Nr. 5.599.695, 5.843.655 und
5.631.734 beschrieben. Während Arrays
mit hoher Dichte besonders nützlich für die Sequenzierung oder die komplexe
Genanalyse sind, gibt es zahlreiche Nachteile. Zum Beispiel ist die kundenspezifische
Synthese solcher Arrays hoher Dichte voraussichtlich für jedermann bis auf
wenige Einzelpersonen und/oder Organisationen unfinanzierbar. Ferner weisen Arrays
hoher Dichte in der routinemäßigen klinischen Diagnostik häufig eingeschränkte
Anwendungen auf. Außerdem sind auf Grund der bei der Erstellung solcher Arrays
eingesetzten besonderen Chemie Nichtnukleinsäuresonden (zum Beispiel Rezeptoren,
Antikörper und andere Polypeptide) schwer, wenn überhaupt, zu realisieren.
Obwohl somit zahlreiche Multisubstrat-Arrays nach dem Stand der Technik
bekannt sind, weisen alle oder beinahe alle einen oder mehrere Nachteile auf (zum
Beispiel hohe Kosten, schwierig anzupassen, spezialisierte Chemie usw.). Folglich
besteht noch ein Bedarf, verbesserte Multisubstrat-Array-Vorrichtungen und -Verfahren
bereitzustellen.
Zusammenfassung der Erfindung
Die vorliegende Erfindung richtet sich auf eine analytische Vorrichtung,
die ein Gehäuse mit einem Hohlraum beinhaltet, worin ein Multisubstrat-Chip
wenigstens teilweise in dem Hohlraum angeordnet ist und worin der Multisubstrat-Chip
Referenzmarker und mehrere Substrate an vorgegebenen Positionen
aufweist, wobei wenigstens eines der mehreren Substrate mit einem Träger über
einen in einer Matrix angeordneten Crosslinker verbunden ist. Besonders bevorzugte
Vorrichtungen beinhalten ein Gehäuse, das derart ausgelegt ist, dass der Referenzmarker
und die Substrate durch entsprechende Lichtquellen unter verschiedenen Winkeln beleuchtet
werden.
In einem Gesichtspunkt des erfinderischen Gegenstands beinhalten die
Hohlräume ferner einen Anschluss zur Flüssigkeitshandhabung, wobei der
Hohlraum vorzugsweise ein Volumen zwischen 0,01 ml und 1 ml aufweist. Noch weiter
bevorzugte Vorrichtungen beinhalten eine Überlaufkammer, die ferner einen Überlaufanschluss
zur Flüssigkeitshandhabung beinhalten kann, wobei sich der Hohlraum in Fluid
leitender Verbindung mit der Überlaufkammer befindet, wenn der Hohlraum eine
Flüssigkeit mit einem Volumen enthält, das größer als ein vorgegebenes
Volumen des Hohlraums ist.
In einem anderen Gesichtspunkt des erfinderischen Gegenstands können
die Vorrichtungen einen zweiten wenigstens teilweise in dem Hohlraum angeordneten
Multisubstrat-Chip oder einen zweiten Hohlraum und einen zweiten Multisubstrat-Chip,
der wenigstens teilweise in dem Hohlraum angeordnet ist, umfassen.
In alternativen Gesichtspunkten des erfinderischen Gegenstands wird
der Hohlraum durch das Gehäuse und ein Grundelement gebildet, worin der Multisubstrat-Chip
mit dem Grundelement (das vorzugsweise ausgelegt ist, thermische Energie und/oder
Ultraschallenergie auf den Multisubstrat-Chip und/oder ein Fluid zu übertragen)
verbunden ist. In weiteren Gesichtspunkten haben ein oder mehrere Substrate Kontakt
mit einem Probenfluid, einem Reagensfluid, einem Waschfluid und/oder einem Detektionsfluid,
wenn sich der Multisubstrat-Chip in einer im Wesentlichen horizontalen Position
befindet, es ist ferner bevorzugt, dass ebenfalls das Binden eines Analyts an ein
Substrat detektiert wird, während sich der Multisubstrat-Chip in einer im Wesentlichen
horizontalen Position befindet.
In noch weiteren Gesichtspunkten beinhalten der Multisubstrat-Chip
und/oder das Gehäuse einen Referenzmarker, der automatisch lesbar ist, und
die Matrizen beinhalten ferner wenigstens ein Zusatzmittel, das aus der Gruppe bestehend
aus einem Puffer, einem Befeuchtungsmittel, einem Licht abweisenden Mittel und einem
oberflächenaktiven Mittel ausgewählt wird. Geeignete Matrizen können
eine einzelne Schicht beinhalten oder die Matrix kann aus wenigstens zwei chemisch
unterschiedlichen Schichten gebildet sein. Mehrere der analytischen Vorrichtungen
können in einem Magazin untergebracht sein, vorzugsweise derart, dass sich
das Grundelement der ersten Vorrichtung über dem Gehäuse der zweiten Vorrichtung
befindet.
Verschiedene Ziele, Merkmale, Gesichtspunkte und Vorteile der vorliegenden
Erfindung werden aus der folgenden ausführlichen Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung zusammen mit den angefügten Zeichnungen ersichtlicher werden.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
1A ist eine Perspektivansicht einer beispielhaften
Multisubstrat-Testvorrichtung.
1B ist eine schematische senkrechte Schnittansicht
eines Teils der Multisubstrat-Testvorrichtung aus 1A.
2A ist eine schematische Draufsicht einer alternativen
Multisubstrat-Testvorrichtung.
2B ist eine schematische Draufsicht einer anderen alternativen
Multisubstrat-Testvorrichtung.
3 ist eine schematische Seitenansicht eines Magazins,
das mehrere Multisubstrat-Testvorrichtungen beinhaltet.
Ausführliche Beschreibung
Die Erfinder haben herausgefunden, dass eine Multisubstrat-Testvorrichtung
auf eine konzeptionell einfache und kostengünstige Weise hergestellt werden
kann. Außerdem erlauben insbesondere die betrachteten Multisubstrat-Testvorrichtungen
eine einfache Anpassung des Arrays, schnelle Auslesezeiten, erheblich verringerte
Fotobleichung der Fluorophore und die Substrate sind nicht auf eine bestimmte Gruppe
oder Klasse von Biomolekülen beschränkt.
Der hierin verwendete Begriff „Multisubstrat" bezieht sich
auf mehrere chemisch und/oder physikalisch verschiedene Moleküle, wobei die
Zahl solcher Moleküle allgemein zwischen zwei und mehreren zehntausend Molekülen
beträgt, üblicher zwischen hundert und mehreren tausend und am üblichsten
zwischen einhundert und eintausend. Die betrachteten Substrate beinhalten biologische
(d.h. natürlich vorkommende) und nichtbiologische (d.h. synthetische) Moleküle,
wobei insbesondere die betrachteten biologischen Moleküle Nukleinsäuren
(zum Beispiel DNA, mRNA, hnRNA, snRNA usw.), Polypeptide (zum Beispiel Enzyme, Rezeptoren,
Antikörper, Cytokine, Strukturproteine usw.), Lipide (Membranlipide, Botenlipide,
lipoproteingebundene Lipide usw.), Kohlenhydrate (zum Beispiel Glycocalyx-Kohlenhydrate,
Glycogen usw.) und alle Kombinationen und/oder Fragmente davon beinhalten.
Die hierin verwendeten Begriffe „erster Winkel" und „zweiter
Winkel" beziehen sich auf einen Winkel, der zwischen der Oberfläche (der Matrix)
des Multisubstrat-Chips und dem einfallenden Licht gebildet wird, wobei der einfallende
Lichtstrahl entweder fokussiert oder ein Laserstrahl ist. Wo das einfallende Licht
diffus oder gebeugt ist, wird der Winkel zwischen einer geraden Linie zwischen der
Oberfläche (der Matrix) des Multisubstrat-Chips und dem Teil der Licht emittierenden
Vorrichtung, der der Oberfläche (der Matrix) des Multisubstrat-Chips am nächsten
ist, gebildet, worin die Licht emittierende Vorrichtung eine Glühlampe, eine
Licht emittierende Diode, ein Lichtbogen oder eine elektrolumineszierende Quelle
ist.
Beispiele für nichtbiologische Moleküle beinhalten synthetische
Nukleinsäuren, die ferner modifizierte Nukleoside oder Nukleotide beinhalten
können (zum Beispiel DNA, mRNA, hnRNA, snRNA usw.), natürliche und synthetische
Polypeptide, die ferner modifizierte Aminosäuren beinhalten können (zum
Beispiel Enzyme, Rezeptoren, Antikörper, Cytokine, Strukturproteine usw.),
synthetische Lipide (Membranlipide, Botenlipide, lipoproteingebundene Lipide usw.),
synthetische Kohlenhydrate (zum Beispiel Glycocalyx-Kohlenhydrate, Glycogen usw.)
und alle Kombinationen und/oder Fragmente davon.
Der hierin verwendete Begriff „Chip" bezieht sich auf einen
Träger, der mehrere Substrate in vorgegebenen Positionen aufweist, worin wenigstens
eines der Substrate mit dem Träger über einen Crosslinker verbunden ist,
der in einer Matrix angeordnet ist. Insbesondere sind die betrachteten Multisubstrat-Chips
in der allgemeineigenen und anhängigen U.S.-Patentanmeldung
Nr. 09/735.402, eingereicht am 12. Dezember 2000, und der PCT-Prioritätsanmeldung
mit dem Titel „Verbesserter Biochip", eingereicht am 11. Dezember 2001 (die
Erfinder sind Vijay K. Mahant und Fareed Kureshy), beschrieben, die hierin durch
Verweis aufgenommen sind.
Der ferner hierin verwendete Begriff „vorgegebene Position"
eines Substrats bezieht sich auf eine bestimmte Position des Substrats auf dem Chip,
die durch wenigstens zwei Koordinaten relativ zu einem Referenzpunkt auf dem Chip
adressierbar ist und schließt insbesondere eine im Wesentlichen vollständige
Beschichtung des Chips mit dem Substrat aus. Daher beinhalten bevorzugte, mehrere
vorgegebene Positionen ein Array mit mehreren Substratzeilen, die mehrere Spalten
bilden (zum Beispiel weist jedes Substrat eine x-Koordinate und eine y-Koordinate
auf, wobei x und y größer als 1 sind).
Eine beispielhafte Multisubstrat-Testvorrichtung 100 ist
in 1A veranschaulicht. Die Testvorrichtung
100 weist ein Gehäuse 110 auf, in dem ein Hohlraum
120 gebildet ist. Der Hohlraum 120 weist üblicherweise ein
Volumen zwischen ungefähr 0,01 ml und 10 ml auf. Ein Anschluss 122
zur Flüssigkeitshandhabung steht in Fluid leitender Verbindung mit dem Hohlraum
120, und der Hohlraum ist ferner teilweise mit einer Überlaufkammer
124 umgeben, die Flüssigkeit aus dem Hohlraum aufnimmt, wenn der Hohlraum
Flüssigkeit mit einem Volumen enthält, das größer ist als das
Hohlraumvolumen. Der Überlaufanschluss 125 zur Flüssigkeitshandhabung
ist an der gegenüberliegenden Seite des Anschlusses 122 zur Flüssigkeitshandhabung
angeordnet und steht in Fluid leitender Verbindung mit der Überlaufkammer
124. Ein Multisubstrat-Chip 130 ist mit dem Grundelement
140 verbunden, das zusammen mit dem Gehäuse 110 den Hohlraum
120 bildet. Das Grundelement 140 beinhaltet ferner ein Führungselement
142 an wenigstens zwei Seiten.
1B veranschaulicht eine schematische senkrechte Querschnittsansicht
eines Teils des Multisubstrat-Testchips, auf dem eine Matrix 138 (umfassend
eine erste Schicht 138A und eine zweite Schicht 138) auf einem
Träger 134 aufgetragen ist.
In die erste Schicht 138A der Matrix 138 sind mehrere
Crosslinker 136 eingebettet, mit denen mehrere Substrate 132 verbunden
sind (hier: über molekulare Anker (Linien zwischen Crosslinkern und Substraten)).
Ebenfalls ist an einer vorgegebenen Position auf der Matrix ein Referenzmarker
150 und 150' angeordnet, die ebenso über einen Crosslinker
(und molekulare Anker) mit der ersten Schicht der Matrix verbunden sind.
Bezüglich des Gehäuses 110 ist es allgemein bevorzugt,
dass das Gehäuse aus einem transparenten Polyethylen hoher Dichte hergestellt
ist. Es ist jedoch zu verstehen, dass sich das Material für das Gehäuse
erheblich ändern kann und alternative Materialien natürliche und synthetische
Polymere, Metalle, Keramiken, Glas, Presspapier und jede sinnvolle Kombination davon
umfassen. Zum Beispiel sind, wo ein Einweggehäuse bevorzugt ist, verschiedene
synthetische Polymere und/oder Presspapier als besonders geeignet erachtet. Auf
der anderen Seite und insbesondere dort, wo das Gehäuse mehrmals wieder verwendet
wird, werden haltbarere Materialien (zum Beispiel Keramik oder Metall) vorteilhaft
eingesetzt. Ferner können ebenfalls Materialien beinhaltet sein, um bestimmte
Verfahrensschritte zu ermöglichen, die andernfalls das Gehäuse beschädigen
würden. Wo zum Beispiel das Gehäuse sterilisiert werden muss (zum Beispiel
durch Bestrahlung oder Autoklavierung), kann Glas vorteilhaft als Gehäusematerial
eingesetzt werden.
Auf ähnliche Weise müssen optische Eigenschaften
nicht notwendigerweise auf ein transparentes Material beschränkt sein. Wo es
zum Beispiel erwünscht ist, kann ein reflektierendes oder Licht absorbierendes
Material eingesetzt werden, um die Analyseempfindlichkeit zu verbessern. Ferner
kann das Gehäuse (an sich oder in Verbindung mit dem Grundelement) eingesetzt
werden, Energie zu und von der Probe zu übertragen. Zum Beispiel kann das Unterteil
des Gehäuses als ein Wandler für Ultraschallenergie eingesetzt werden,
während der Rest des Gehäuses ausgelegt sein kann, die in dem Gehäuse
angeordnete Probe zu erwärmen und/oder zu kühlen.
Es ist jedoch besonders bevorzugt, dass wenigstens ein Teil des Gehäuses
einen klaren, halbtransparenten oder lichtdurchlässigen (d.h. lichtpermeablen)
Teil umfasst, der es erlaubt, dass einfallendes Licht durch das Gehäuse fällt.
Solche Gehäuse sind besonders dort wünschenswert, wo der Multisubstrat-Chip
einen Referenzmarker und wenigstens ein Lichtsubstrat beinhaltet. Folglich umfassen
besonders bevorzugte Vorrichtungen ein Gehäuse, das wenigstens teilweise einen
Multisubstrat-Chip umhüllt, der einen Referenzmarker und mehrere Substrate
an vorgegebenen Positionen beinhaltet, worin der Referenzmarker durch eine erste
Lichtquelle in einem ersten Winkel beleuchtet wird und worin wenigstens eines der
mehreren Substrate durch eine zweite Lichtquelle in einem zweiten Winkel beleuchtetet
wird und worin das Gehäuse derart ausgelegt ist, dass der erste Winkel und
der zweite Winkel nicht identisch sind.
Es ist insbesondere zu verstehen, dass die getrennte Beleuchtung eines
Referenzmarkers und eines Substrats zahlreiche Vorteile aufweist. Zum Beispiel erfordern
bekannte optisch analysierte Mikroarrays üblicherweise, dass die Fokusebene
oder der Brennpunkt zur Detektion eines gekennzeichneten Analyts unabhängig
für jedes gekennzeichnete, an das Mikroarray gebundene Analyt bestimmt werden
müssen, was nahezu immer die Beleuchtung des fluoreszierenden Analytmarkers
erfordert. Folglich und insbesondere dort, wo die Einstellung auf die optimale Fokusebene
oder den Brennpunkt relativ langsam ist (üblicherweise bis zu ungefähr
einer Minute pro Stelle), ist die Fotobleichung (und gleichzeitig der Verlust des
eigentlichen Signals) der Fluorophore praktisch unvermeidbar. Außerdem neigen
die individuellen Fokuseinstellungen dazu, die Analysezeit drastisch zu erhöhen,
insbesondere dort, wo die Dichte der gekennzeichneten Analyte relativ hoch ist.
Demgegenüber setzen die betrachten Vorrichtungen eine Lichtquelle
ein, die eine oder mehrere Referenzstellen durch das Gehäuse beleuchtet, worin
sich das Beleuchtungslicht vorzugsweise wenigstens 20 nm von dem Beleuchtungslicht
der Substrate unterscheidet. Insbesondere stellen die betrachteten Anordnungen eine
Dunkelfeldbeleuchtung der Referenzstellen bereit. Somit kann die Intensität
des Beleuchtungslichts der Referenzstellen erheblich verringert werden, wodurch
die Wahrscheinlichkeit der Fotobleichung der gekennzeichneten, an die Substrate
gebundenen Analyte verringert wird.
Außerdem kann, wo sich der (die) Referenzmarker an vorgegebener
Position relativ zu den Substraten befinden, die Beleuchtung der Referenzmarker
eingesetzt werden, den Multisubstrat-Chip in die Fokusebene eines optischen Instruments
zu leiten, das die optischen Signale der gekennzeichneten, mit den Substraten auf
dem Multisubstrat-Chip verbundenen Analyte erfasst. Folglich wird erwartet, dass
das Neufokussieren für jedes der folgenden Pixel in dem Multisubstrat-Chip
teilweise, wenn nicht völlig, vermieden werden kann, was die Messzeit für
den gesamten Multisubstrat-Chip erheblich verringert. Die Bestimmung der richtigen
Fokusebene kann durch Erfassen mehr als eines Referenzmarkers bereitgestellt werden,
und es wird insbesondere erwartet, dass jeder Multisubstrat-Chip wenigstens vier
Referenzmarker beinhaltet.
Während es allgemein bevorzugt ist, dass das gesamte Gehäuse
vollständig lichtpermeabel ist, ist ebenfalls zu verstehen, dass nur Teile
(zum Beispiel Kanäle durch das Gehäuse mit oder ohne Linsen) für
die Beleuchtung der Referenzmarker lichtpermeabel sein können. Alternativ und
insbesondere dort, wo das Gehäuse lichtpermeabel ist, wird erwartet, dass die
Referenzmarker mit herkömmlicher Dunkelfeldbeleuchtung beleuchtet werden oder
bei einer Beleuchtung, bei der der Referenzmarker durch eine erste Lichtquelle in
einem ersten Winkel beleuchtet wird und worin wenigstens eines der mehreren Substrate
durch eine zweite Lichtquelle in einem zweiten Winkel (vorzugsweise mit einer Winkeldifferenz
größer als 45 Grad) beleuchtet wird.
Geeignete Referenzmarker beinhalten alle bekannten Moleküle oder
Zusammensetzungen, die bei der Beleuchtung ein optisch detektierbares Signal erzeugen
(d.h. Lichtemission oder Lichtabsorption). Deshalb werden insbesondere alle bekannten
Chromophoren und Fluorophoren betrachtet. Ferner ist zu verstehen, dass der Referenzmarker
ebenfalls einen chemilumineszierenden Teil beinhalten kann, der ein optisch detektierbares
Signal unter vorgegebenen Reaktionsbedingungen emittiert. Solche Reaktionsbedingungen
können zum Beispiel durch Zugabe geeigneter Reagenzien in den Hohlraum der
Vorrichtung erzeugt werden und sind einem Fachmann wohl bekannt.
Besonders bevorzugte Lichtquellen beinhalten verschiedene Laser, es
wird jedoch allgemein erwartet, dass alle für die Photonenanregung bekannten
Lichtquellen (zum Beispiel Fluoreszenz, Phosphoreszenz) für
die Verwendung hierin geeignet sind. Es gibt zahlreiche geeignete, nach dem Stand
der Technik bekannte Lichtquellen und eine beispielhafte Sammlung solcher Quellen
kann in „Fluorescence Methods and Protocols (Methods in Molecular Biology)"
von Dan Sackett (Humana Press; ISBN: 0896035441) oder „Fluorescence Microscopy
and Fluorescent Probes" von Jan Slavik (Plenum Pub Corp; ISBN 0306460211) gefunden
werden. Es ist jedoch insbesondere bevorzugt, dass, wo Laser eingesetzt werden,
der Unterschied in der Wellenlänge zwischen dem ersten und dem zweiten Laser
(zur Beleuchtung des Referenzmarkers und des Substrats) wenigstens 20 nm beträgt.
Weiterhin können geeignete Gehäuse und/oder Multisubstrat-Chips
einen oder mehrere Registrierungsmarker, Strichcodes und/oder Normierungen beinhalten,
die manuell oder automatisch gelesen werden können. Zum Beispiel wird erwartet,
dass manuell lesbare Marker aufgedruckte oder ansonsten befestigte Seriennummern,
Art der Substrate auf dem Chip, Telefonnummer des Lieferanten usw. beinhalten. Automatisch
lesbare Referenzmarker können Strichcodes oder ein oder mehrere farbige oder
fluoreszierende Etiketten beinhalten, die einen bestimmten Informationsteil kodieren.
Bezüglich der Gehäusegröße wird erwartet, dass
eine bestimmte Größe nicht einschränkend auf den erfinderischen Gegenstand
wirkt. Bevorzugte Größen sind jedoch üblicherweise Größen,
bei denen das längste Maß des Gehäuses weniger als 10 Zoll beträgt,
bevorzugter weniger als 5 Zoll, noch bevorzugter weniger als 2 Zoll und am meisten
bevorzugt 1 Zoll und noch weniger.
Folglich wird erwartet, dass das Volumen geeigneter Hohlräume
erheblich variieren kann. Bevorzugte Hohlräume weisen jedoch ein Volumen von
weniger als 20 ml auf, bevorzugter zwischen 0,01 ml und 1 ml und am meisten bevorzugt
zwischen 0,01 ml und 1 ml. Bezüglich der Form geeigneter Hohlräume wird
erwartet, dass jede sinnvolle Form geeignet ist, solange solch eine Form den Multisubstrat-Chip
wenigstens zum Teil aufnimmt. Zum Beispiel können geeignete Hohlräume
eine runde, elliptische oder quadratische Form aufweisen. Ähnlich können
die Wände des Hohlraums senkrecht oder in einem Winkel (vorzugsweise zwischen
45 Grad und 89 Grad) zur Oberfläche des Multisubstrat-Chips stehen. Daher wird
abhängig von der Größe und der Gestaltung des Hohlraums, der Wand/Wände
und des Multisubstrat-Chips erwartet, dass der Multisubstrat-Chip an verschiedenen
Positionen des Hohlraums angeordnet sein kann. Es ist jedoch allgemein bevorzugt,
dass der Multisubstrat-Chip auf dem Boden des Gehäuses angeordnet ist (der
ein Grundelement sein kann oder nicht). Alternativ kann der Multisubstrat-Chip jedoch
auch an dem Gehäuse derart befestigt sein, dass sich der Multisubstrat-Chip
an einer Position außer dem Boden des Hohlraums befindet (zum Beispiel an den
Wänden des Hohlraums aufgehängt).
Es wird weiterhin erwartet, dass sich der Hohlraum in Fluid leitender
Verbindung mit einem oder mehreren Anschlüssen zur Flüssigkeitshandhabung
befindet, wobei solche Anschlüsse ausgelegt sein können, eine Pipettenspitze
zum Hinzufügen und/oder zur Entnahme von Fluids aufzunehmen. Alternativ können
die betrachteten Anschlüsse zur Flüssigkeitshandhabung ebenfalls Kanäle
oder Durchgangslöcher in dem Gehäuse sein, um ein Fluid hinzuzufügen
und/oder abzulassen. Obwohl nicht besonders bevorzugt, können die betrachteten
Anschlüsse zur Flüssigkeitshandhabung ferner Reservoirs beinhalten, die
Reagenzien oder andere testbezogene Fluids aufbewahren, oder Strukturen bereitstellen,
um den nichtlinearen Fluss einer Flüssigkeit zu erhöhen/senken oder Strukturen,
um den Fluss einer Flüssigkeit zu beschleunigen/verlangsamen oder Strukturen,
um ein Fluid mit einem anderen Fluid zu mischen.
In einem weiter bevorzugten Gesichtspunkt der betrachteten Vorrichtungen
steht der Hohlraum in Fluid leitender Verbindung mit einer Überlaufkammer und
es ist insbesondere bevorzugt, dass der Hohlraum lediglich in Fluid leitender Verbindung
mit einer Überlaufkammer steht, wenn der Hohlraum Flüssigkeit mit einem
Volumen enthält, das größer ist als das vorgegebene Volumen des Hohlraums.
Somit können die betrachteten Überlaufkammern einen Kanal oder ein Durchgangsloch
umfassen, das derart angeordnet ist, dass das Fluid nur von dem Hohlraum aufgenommen
wird, wenn der Fluidpegel eine vorgegebene Höhe erreicht. Zusätzlich können
geeignete Überlaufkammern einen oder weitere Anschlüsse zur Flüssigkeitshandhabung
beinhalten und dieselben Erwägungen gelten für den Anschluss/die Anschlüsse
zur Flüssigkeitshandhabung wie oben beschrieben für die betrachteten Überlaufanschlüsse
zur Flüssigkeitshandhabung. In einem besonders bevorzugten Gesichtspunkt ist
die Überlaufkammer ein Kanal, der wenigstens teilweise den Hohlraum umgibt
und wenigstens einen Überlaufanschluss zur Flüssigkeitshandhabung beinhaltet.
In einem weiteren besonders bevorzugten Gesichtspunkt des erfinderischen
Gegenstands ist der Multisubstrat-Chip an oder nahe dem Boden des Hohlraums angeordnet
und der Hohlraum steht lediglich in Fluid leitender Verbindung mit einer Überlaufkammer,
wenn der Hohlraum Flüssigkeit mit einem Volumen enthält, das größer
ist als das vorgegebene Volumen des Hohlraums. Aus einem anderen Blickwinkel betrachtet,
ist besonders zu erkennen, dass in solchen Vorrichtungen das Volumen eines Fluids
in dem Hohlraum auf einem konstanten Wert ohne vorherige Bestimmung
der Fluidmenge, die sich bereits in dem Hohlraum befindet, gehalten werden kann.
Ein konstantes Fluidvolumen ist besonders wünschenswert, wo die Beleuchtung
einer Probe oder die Detektion eines optischen Signals von dem Multisubstrat-Chip
durch eine Fluidschicht ausgeführt wird, da die Höhe der Fluidschicht
vorbestimmt und im Wesentlichen in solchen Hohlräumen konstant ist (d.h. sie
ändert sich üblicherweise weniger als +/–5%, üblicher weniger
als +/–2%).
4 veranschaulicht einige Vorteile der betrachteten
Hohlräume, die in Fluid leitender Verbindung mit einer Überlaufkammer
stehen. Hier weist eine Multisubstrat-Testvorrichtung 400 einen Hohlraum
410 auf, der in Fluid leitender Verbindung mit der Überlaufkammer
420 steht (wenn das Fluidvolumen in dem Hohlraum das Volumen des Hohlraums
übersteigt). Der Laserstrahl 432 aus dem Laser 430 (üblich
aus einem konfokalen Mikroskop; nicht dargestellt) wird an der Fluidoberfläche
412 abgelenkt. Der Ablenkwinkel wird vorwiegend durch den Brechungsindex
des Fluids und den Winkel des Laserstrahls 342 relativ zur Oberfläche
432 bestimmt. Ungeachtet des Winkels ist jedoch zu verstehen, dass die
horizontale Abweichung D1 und D2 unter anderem durch die Länge des Wegs, den
das Licht durch das Fluid zurücklegt, bestimmt ist. Folglich verringert, wenn
es sie nicht vollständig beseitigt, ein vorgegebenes Volumen des Hohlraums
(und damit eine vorgegebene Höhe des Fluids) die Fehlbeleuchtung von Positionen
auf dem Multisubstrat-Chip erheblich. Außerdem verhindert das Bereitstellen
eines konstanten Fluidvolumens über dem Multisubstrat-Chip die meisten Probleme
bei den Versuchen, das Fluid vor der Detektion eines optischen Signals zu entfernen
(zum Beispiel unvollständiges Ablassen, eingeschlossene Luftblasen usw.).
In einem weiteren bevorzugten Gesichtspunkt der betrachteten Vorrichtungen
ist der Hohlraum wenigstens zum Teil durch das Gehäuse und ein Grundelement
gebildet und es wird insbesondere erwartet, dass das Gehäuse und das Grundelement
entfernbar miteinander verbunden sind (zum Beispiel über Stifte, Schrauben
usw.). In alternativen Gesichtspunkten kann das Gehäuse jedoch dauerhaft mit
dem Grundelement verbunden sein. Folglich kann der Multisubstrat-Chip wenigstens
in einigen der bevorzugten Vorrichtungen (direkt oder indirekt) mit dem Grundelement
verbunden sein. Direkte Verbindung bedeutet, dass der Träger des Multisubstrat-Chips
an dem Grundelement befestigt ist, wohingegen indirekte Verbindung bedeutet, dass
sich wenigstens eine zusätzliche Schicht zwischen dem Multisubstrat-Chip und
dem Grundelement befindet.
In noch weiteren bevorzugten Gesichtspunkten ist der Hohlraum ein
offener Hohlraum, wobei der hierin verwendete Begriff „offener Hohlraum"
sich auf einen Hohlraum in dem Gehäuse bezieht, der von einem Punkt außerhalb
des Gehäuses zugänglich ist, ohne durch eine Wand des Gehäuses oder
einen Kanal, der den Hohlraum mit der Außenseite des Gehäuses verbindet,
zu gehen.
Bezüglich des Materials für das Grundelement wird erwartet,
dass jedes Material, das (a) zum Tragen des Multisubstrat-Chips geeignet ist und
(b) das Grundelement an dem Gehäuse befestigt, für die Verwendung hierin
als geeignet betrachtet ist. Es ist jedoch allgemein bevorzugt, dass das Grundelement
ein Material umfasst (und ausgelegt ist), thermische und/oder Ultraschallenergie
auf den Multisubstrat-Chip und/oder ein Fluid in dem Hohlraum zu übertragen.
Folglich beinhalten besonders bevorzugte Materialien Metalle (zum Beispiel Aluminium),
Keramiken und synthetische Polymere.
Obwohl nicht einschränkend auf den erfinderischen Gegenstand,
ist es allgemein bevorzugt, dass das Grundelement wenigstens ein, bevorzugter zwei,
Führungselemente aufweist, die bei der automatischen Handhabung der analytischen
Verrichtungen behilflich sind. Zum Beispiel beinhalten die betrachteten Führungselemente
Vertiefungen oder Vorsprünge aus dem Grundelement, können jedoch auch
Magnetflecken oder Elemente beinhalten, die mit einem Aktor in Eingriff stehen (zum
Beispiel Haken, Ösen usw.). Somit können die betrachteten Vorrichtungen
ein Gehäuse mit einer ersten Breite und ein Grundelement mit einer zweiten
Breite umfassen, wobei die erste Breite kleiner ist als die zweite Breite.
In noch einem weiteren alternativen Aufbau können geeignete analytische
Vorrichtung mehr als einen Multisubstrat-Chip beinhalten (wobei wenigstens ein Chip
wenigstens teilweise in dem Hohlraum angeordnet ist). Wo zum Beispiel Zellextrakte
in solchen Vorrichtungen analysiert werden, kann ein erster Multisubstrat-Chip eingesetzt
werden, eine Nukleinsäurepopulation zu analysieren, während ein zweiter
Multisubstrat-Chip eingesetzt werden kann, eine Polypeptidpopulation zu analysieren
(siehe 2B). Alternativ und insbesondere wo sich Hybridisierungsbedingungen
zwischen mehrfachen Multisubstrat-Chips und mehrfachen Hohlräumen ändern,
können mehrfache Multisubstrat-Chips eingesetzt werden (zum Beispiel mit einem
Chip pro Hohlraum), wobei wenigstens einer der Chips wenigstens teilweise in dem
entsprechenden Hohlraum angeordnet ist (siehe 2A).
Bevorzugte Matrizen sind Multifunktionsmatrizen, die zusätzlich
zu dem Crosslinker wenigstens ein weiteres Zusatzmittel beinhalten, das spezifisch
für einen besonderen Aufbau oder eine Testbedingung ist. Geeignete Zusatzmittel
können ausgewählte Eigenschaften verleihen und insbesondere die betrachteten
Zusatzmittel beinhalten einen Puffer (zum Beispiel um die Stringenz
auf ein bestimmtes Niveau einzustellen, den pH auf einen bestimmten Wert zu ändern
usw.), ein Befeuchtungsmittel (zum Beispiel um die Matrixhydratation zu erhalten
oder anzupassen), ein Licht abweisendes Mittel (zum Beispiel um die Trägerautofluoreszenz
zu unterdrücken) oder ein oberflächenaktives Mittel (zum Beispiel um die
Matrixhaftung an dem Träger zu verbessern).
Ferner können geeignete Matrizen mehrere Schichten beinhalten,
die vorzugsweise chemisch unterschiedliche Schichten sind. Zum Beispiel kann eine
erste Schicht ein Reinigungsmittel beinhalten, um die Haftung an dem Träger
zu verbessern, während eine zweite Schicht ein Licht abweisendes Mittel beinhalten
kann, um die Trägerautofluoreszenz zu verringern und eine dritte Schicht beinhaltet
den Crosslinker, der eingesetzt wird, um das Substrat mit dem Träger zu verbinden.
Es wird allgemein erwartet, dass jeder Crosslinker geeignet ist, der ein modifiziertes
oder nicht modifiziertes Substrat (kovalent oder nichtkovalent) halten kann, es
ist besonders bevorzugt, dass der Crosslinker ein Molekül umfasst, dass Biotin
mit KD von nicht mehr als 10–5M. Somit umfassen geeignete
Crosslinker Avidin, Streptavidin und Antikörper gegen Biotin. Ferner wird erwartet,
dass geeignete Crosslinker in der Matrix eingesetzt werden können, um einen
Referenzmarker oder eine Referenzsubstanz zu binden, gegen deren Position oder deren
optisch detektierter Signalmenge gerechnet werden kann.
Außerdem ist insbesondere zu verstehen, dass in den bevorzugten
Gesichtspunkten die Matrix (zum Beispiel Agarose, Gelatin oder Polyacrylamid) auf
den Träger durch nach dem Stand der Technik wohl bekannte Verfahren aufgetragen
wird. Daher werden in Verbindung mit unebenen Trägeroberflächen stehende
Probleme allgemein vermieden. Ferner kann durch Zugabe von Zusatzmitteln unerwünschte
Signalinterferenz von dem Träger im Wesentlichen verringert, wenn nicht eliminiert
werden.
In noch einem weiteren Gesichtspunkt des erfinderischen Gegenstands,
ist zu verstehen, dass mehrere der betrachteten Vorrichtung in einem Magazin beinhaltet
sein können, um das Beladen eines Analysators mit einer Anzahl an Multisubstrat-Chips
zu ermöglichen. Während sich die Anordnung der analytischen Vorrichtungen
in dem Magazin erheblich ändern kann (zum Beispiel linear als ein Vorrichtungsband
oder eine Vorrichtungskette, zweidimensional als Vorrichtungs-Array oder dreidimensional
als eine Vorrichtungsrolle), ist es allgemein bevorzugt, dass die betrachteten Vorrichtungen
derart gestapelt sind, dass ein Grundelement einer ersten Vorrichtung über
einem Gehäuse einer zweiten Vorrichtung angeordnet ist. Eine Führung in
einem Magazin kann mit einem Führungselement der betrachteten Vorrichtungen
in Eingriff stehen und ein Gewicht oder eine Feder oberhalb der Vorrichtungen kann
die mechanische Kraft bereitstellen, um die Vorrichtungen der Reihe nach zum Boden
des Magazins zu befördern. Ein beispielhaftes Magazin ist in 3
veranschaulicht, in der das Magazin 300 mehrere analytische Vorrichtungen
300A beinhaltet.
In Betrieb wird eine analytische Vorrichtung gemäß dem erfinderischen
Gegenstand bereitgestellt (zum Beispiel in einem Magazin oder manuell in einen Analysator
eingeführt) und in einem Schritt werden die mehreren Substrate in Kontakt mit
wenigstens einem aus der Gruppe bestehend aus einem Probenfluid (zum Beispiel Vollblut,
Zellextrakt usw.), einem Reagensfluid (zum Beispiel Fluid mit hohem Salzgehalt zur
Anpassung der Stringenz), einem Waschfluid (zum Beispiel Wasser), einer gekennzeichneten
Probe (zum Beispiel Nukleinsäure oder Antikörper) und/oder einem Detektionsfluid
(zum Beispiel kolorimetrische oder luminogene Substrate) ausgewählten Fluid
gebracht, vorzugsweise wenn sich der Multisubstrat-Chip in einer im Wesentlichen
horizontalen Position befindet (d.h. nicht mehr als ± 15 Grad von der Horizontalen,
üblicher nicht mehr als ± 8 Grad von der Horizontalen und am üblichsten
nicht mehr als ± 3 Grad von der Horizontalen). In einem weiteren Schritt wird
erwartet, dass wenigstens eines der mehreren Substrate ein Analyt aus dem Fluid
(zum Beispiel Probenfluid) bindet, worin das Binden des Analyts in einer im Wesentlichen
horizontalen Position detektiert wird.
Daher beinhalten in besonders betrachteten Gesichtspunkten des erfinderischen
Gegenstands die bevorzugten Vorrichtung eine erste Lichtquelle, die einen oder mehrere
Referenzmarker beleuchtet, wobei die Beleuchtung der Referenzmarker eingesetzt wird,
um die Fokusebene der optischen Vorrichtung zu bestimmen (üblicherweise ein
konfokales Mikroskop), das den Multisubstrat-Chip analysiert. Nachdem die richtige
Fokusebene bestimmt wurde, kann die Analyse der Sonden, Proben oder anderer Moleküle
auf dem Multisubstrat-Chip ohne weiteres Fokussieren durch Verwenden einer zweiten
Lichtquelle (üblicherweise aus dem konfokalen Mikroskop) fortgesetzt werden.
Solch eine Vorausbestimmung der Fokusebene ist besonders dort vorteilhaft, wo eine
relativ große Anzahl an individuellen Messungen eingesetzt wird. Somit ist
zu erkennen, dass die Analyse mehrerer Substrate auf einem Multisubstrat-Chip erheblich
schneller ausgeführt werden kann als mit bekannten Vorrichtungen, da das Neufokussieren
von einem Substrat zu dem nächsten zur Optimierung der Signalstärke ausgelassen
werden kann. Außerdem ist zu erkennen, dass die Bestimmung der Fokusebene unter
Verwendung von Referenzmarkern auf dem Multisubstrat-Chip (unter bevorzugter Verwendung
einer anderen Beleuchtungswellenlänge als die Wellenlänge zur Beleuchtung
des Substrats) die Fotobleichung der Fluorophore vorteilhaft verringert,
wenn nicht beseitigt. Während es allgemein bevorzugt ist, dass die Beleuchtung
des (der) Referenzmarker(s) mit einer Licht emittierenden Diode durchgeführt
wird, werden andere Lichtquellen (weißglühend oder fluoreszierend) ebenso
als geeignet betrachtet. Ferner können, wo angebracht, die erste und zweite
Lichtquelle identisch sein.
Somit wurden spezifische Ausführungsformen und Anwendungen verbesserter
Substrat-Chipvorrichtungen offenbart. Es ist jedoch jenen Fachleuten offensichtlich,
dass viele weitere Modifikationen neben den bereits beschriebenen möglich sind,
ohne von dem erfinderischen Gedanken hierin abzurücken. Der erfinderische Gegenstand
wird deshalb nicht eingeschränkt, außer in dem Sinn der angefügten
Ansprüche. Außerdem sind bei der Interpretation sowohl der Patentschrift
als auch der Ansprüche alle Begriffe in der am weitesten möglichen Weise
in Übereinstimmung mit dem Kontext zu interpretieren. Insbesondere sind die
Begriffe „umfasst" und „umfassend" als Bezug nehmend auf Elemente,
Komponenten oder Schritte in einer nicht ausschließenden Weise zu interpretieren,
die besagt, dass die verwiesenen Elemente, Komponenten oder Schritte vorhanden sein,
angewendet oder mit anderen Elementen, Komponenten oder Schritten, auf die nicht
ausdrücklich verwiesen wird, kombiniert werden können.