Diese Erfindung betrifft im Allgemeinen Drehtrommeln von Bandaufzeichnungsgeräten
zum Aufzeichnen und/oder Wiedergeben von Signalen nach dem Schrägabtastungssystem
und, genauer, einen Aufbau der Drehtrommel.
Wie von Videoaufzeichnungsgeräten wohlbekannt ist, umfasst die
Drehtrommel einen Drehteil (obere Trommel) und einen stationären Teil (untere
Trommel), und bildet sie eine Trommeleinheit mit einer sogenannten Trommelbasis,
durch die die Trommel mit einem Neigungswinkel in Bezug auf die Ebene der Bandgerätgrundplatte
des Aufzeichnungsgeräts angeordnet ist. Um die Trommel und die Trommelbasis
miteinander zu verbinden, haben sich Schraubverbindungen (wie z.B. in
5 veranschaulicht) zwischen der Trommelbasis und der
unteren Trommel als sehr lohnend erwiesen.
Nach einer anderen Lösung kann der Neigungswinkel auch durch
entsprechendes Stanzen der Bandgerätgrundplatte verwirklicht werden. Diese
Lösung ist billiger, da sie das Anbringen der Trommel direkt auf der Bandgerätgrundplatte,
d.h., ohne die vorher erwähnte Trommelbasis, erleichtert. Diese Lösung
weist jedoch den Nachteil auf, dass sie weniger genau ist.
Die Dokumente JP-06-215453
A und DE 35 05 362 A offenbaren
beide Muster von Drehtrommeln nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Lösung bereitzustellen,
die wirtschaftlich ist und die genaue Anbringung der Trommel erleichtert.
Diese Aufgabe wird durch eine wie in Anspruch 1 beschriebene Trommeleinheit
gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
Die vorliegende Erfindung beruht auf der Idee, die untere Trommel
und die Trommelbasis durch Schweißen, insbesondere durch Laserschweißen,
miteinander zu verbinden. Diese Lösung erleichtert den Aufbau der unteren Trommel
und der Trommelbasis, der im Folgenden als unterer Trommelaufbau bezeichnet wird.
Da, nach der vorliegenden Erfindung, keine Schraubverbindungen zwischen
der Trommelbasis und der unteren Trommel benötigt werden, können Schrauben
eingespart werden und somit das Bohren von Gewindelöchern wie auch Schraubenlöchern
vermieden werden. Ein anderer Vorteil dieser Erfindung ist, dass eine Bearbeitung
hinsichtlich der Oberflächenausführung der Trommelbasis und der unteren
Trommel, um sie (vor dem Aufbauen) zusammenzufügen, nicht länger nötig
ist und somit darauf verzichtet werden kann.
Darüber hinaus können Maßnahmen bereitgestellt werden,
um den Aufbauvorgang des unteren Trommelaufbaus zu erleichtern, der, im Besonderen,
durch einfache Formungen in der unteren Trommel und/oder der Trommelbasis verwirklicht
werden kann.
Daher werden die Kosten für das Herstellen von Trommeleinheiten
stark verringert.
Die vorliegende Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beiliegende
Zeichnung genauer beschrieben werden, die in 1 eine
Flachansicht einer Trommelbasis eines unteren Trommelaufbaus nach der ersten und/oder
zweiten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
in 2a) eine Flachansicht des unteren Trommelaufbaus
nach der ersten Ausführungsform der Erfindung, und b) eine Schnittdarstellung
einer Einzelheit zeigt;
in 3a) eine Flachansicht des unteren Trommelaufbaus
nach der zweiten Ausführungsform der Erfindung, und b) eine Schnittdarstellung
von a zeigt;
in 4 ein Schweißspannfutter zeigt;
und
in 5 einen unteren Trommelaufbau nach
dem Stand der Technik zeigt.
Es sollte zunächst darauf hingewiesen werden, dass über
1 bis 5 hinweg identische
oder gleichwertige Elemente/Teile zur Einfachheit der Erklärung mit den gleichen
Bezugszeichen oder Buchstaben bezeichnet sind.
5 zeigt eine schematische Darstellung eines unteren
Trommelaufbaus nach dem Stand der Technik, der in einer Drehtrommeleinheit eines
Bandaufzeichnungsgeräts zum Aufzeichnen und/oder Wiedergeben von Signalen nach
dem Schrägabtastungssystem verwendet wird. 5 ist
eine von unten her gesehene, d.h., von der Bandgerätgrundplatte (nicht gezeigt)
des Aufzeichnungsgeräts her blickende, Ansicht des unteren Trommelaufbaus.
Die untere Trommel 1 und die Trommelbasis 2 sind durch drei Schraubverbindungen,
die eng am Umfang des Aufbaus der unteren Trommel 1 angeordnet sind, miteinander
verbunden. Wie dieser Figur entnommen werden kann, sind zur Erleichterung des Aufbauvorgangs
der unteren Trommel 1 und der Trommelbasis 2 Einstelllöcher
3a, 3b und ein Einstellstift 3c wie auch andere Löcher
4a, 4b bereitgestellt, um die untere Trommel 1 in Bezug
auf die Trommelbasis 2 zu positionieren bzw. sie zusammenzufügen,
bevor sie durch Schrauben 5a bis 5c, die in die untere Trommel
1 geschraubt werden, miteinander verbunden werden.
Die Trommelbasis 2 weist Positionierungsstifte
6b bis 6c zum Eingreifen mit entsprechenden Löchern der Bandgerätgrundplatte
und einen Stift 6a zum Eingreifen mit einem entsprechenden Loch einer elektronischen
Leiterplatte (nicht gezeigt) auf, und darüber hinaus weist die untere Trommelbasis
2 Löcher 7a bis 7c für Schraubverbindungen
(nicht gezeigt) der Trommelbasis 2 mit der Bandgerätgrundplatte, wenn
die Trommeleinheit an der Bandgerätgrundplatte angeordnet ist, auf.
1 ist eine schematische Darstellung einer Trommelbasis
2, die für untere Trommelaufbauten nach einer ersten (2)
und einer zweiten (3a) Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
Anwendung findet. Im Gegensatz zum unteren Trommelaufbau nach dem Stand der Technik
benötigt die Trommelbasis 2 der ersten und der zweiten Ausführungsform
keinerlei Schraubverbindungen der Trommelbasis 2 mit der unteren Trommel
1, da sie durch Schweißen, insbesondere durch Laserschweißen
(4) miteinander verbunden sind. Es kann jedoch das
gleiche Material, d.h., vorzugsweise ein herkömmliches Material wie eine Aluminiumlegierung,
verwendet werden.
Für untere Trommelaufbauten – nach der vorliegenden Erfindung
durch Schweißen der unteren Trommel 1 auf die Trommelbasis
2 bzw. umgekehrt – ist es vorteilhaft, wenn für jeden Teil
die gleiche Aluminiumlegierung verwendet wird, vor allem, um über eine gleichgeartete
Schmelztemperatur zu verfügen. Zum Beispiel haben sich Aluminiumlegierungen
nach Typ ADC12 (japanische Norm) oder nach Typ AS9U3 (europäische Norm) als
gut geeignet erwiesen. Doch auch eine Kombination von beiden, d.h., ein Teil besteht
aus ADC12 und der andere Teil aus AS9U3, haben sich als geeignet erwiesen.
2 und 3 veranschaulichen
das Prinzip für zwei bevorzugte Ausführungsformen des unteren Trommelaufbaus
nach der vorliegenden Erfindung, wobei a) eine Ansicht des jeweiligen unteren Trommelaufbaus
von unten her gesehen, und b) eine Schnittansicht gemäß der Schnittlinie
A-B bzw. C-D ist, die Schweißbereiche F als Ergebnis des Laserschweißens
zeigt. Die Schweißbereiche F sind durch gepunktete Bereiche dargestellt.
Die erste (2) und die zweite (3)
Ausführungsform können durch das Verfahren, wie ein entsprechender Laserstrahl
8 angelegt wird, voneinander unterschieden werden. Diese Verfahren werden
hierin als "Durchschweißen" bzw. "Seitenschweißen" bezeichnet. Die erste
Ausführungsform (2) verwendet das Verfahren "Durchschweißen",
wohingegen die zweite Ausführungsform (3) das Verfahren
"Seitenschweißen" verwendet. Die Verfahren werden nun beschrieben werden:
1. "Durchschweißen"
Der Laserstrahl 8 wird, zum Beispiel, an die untere Seite
der Trommelbasis 2, die im Folgenden als abwärtsblickende Oberfläche
bezeichnet wird, angelegt. Die Legierung schmilzt bis zur oberen Oberfläche
der Trommelbasis 2 und sogar an der unteren Oberfläche der unteren
Trommel 1. Dadurch wird das Schweißen verwirklicht.
Zum Erleichtern des Schweißvorgangs ist die abwärtsblickende
Oberfläche der Trommelbasis 2 mit Bereichen 9 mit verringerter
Dicke versehen, wo der Laserstrahl angelegt werden soll.
2. "Seitenschweißen"
Der Laserstrahl 8 wird in einer vorbestimmten radialen Weise
angelegt, damit die Legierungen an bestimmten Bereichen F am Umfang des unteren
Trommelaufbaus, wo die Trommelbasis 2 und die untere Trommel
1 aneinanderstoßen, entsprechend zusammenschmelzen.
4 zeigt mit einer schematischen Darstellung das Prinzip
eines Schweißspannfutters 10, das für den Vorgang des Aufbaus
der unteren Trommel nach der vorliegenden Erfindung verwendet wird. Das Schweißspannfutter
10 umfasst im Wesentlichen eine Halterung 11 und eine Welle
12. Die Welle 12 ist der Antriebswelle der Trommel ähnlich,
wird aber in diesem Fall in Verbindung mit einem Trommelbasisfixierungsspannfutter
(nicht gezeigt) als eine Einrichtung zum Anordnen der unteren Trommel
1 und der Trommelbasis 2 verwendet. Wie durch die Pfeile
13a, 13b veranschaulicht ist, greift das Trommelbasisfixierungsspannfutter
in einer genau bestimmten Weise mit der Trommelbasis 2 ein, um die Trommelbasis
2 und die untere Trommel 1 zusammenzufügen und zusammenzupressen,
bevor sie aufgrund der entsprechenden Anwendung des Laserstrahls 8 durch
Schweißen miteinander verbunden werden. Nach dem Verfahren "Durchschweißen"
wird der Laserstrahl 8 rechtwinkelig zur sogenannten abwärtsblickenden
Oberfläche der Trommelbasis 2 angelegt, und nach dem Verfahren "Seitenschweißen"
wird der Laserstrahl 8 wie zum Beispiel in 4
dargestellt radial angelegt.
Um ein Verformen der Trommel zu vermeiden, muß beachtet werden,
dass die Trommelbasis 2 und die untere Trommel 1 während
des Laserschweißvorgangs eng zusammengefügt sind, besonders im Hinblick
auf eine Massenherstellungsanlage. Dies wird durch eine einheitliche Flachheit der
oberen Oberfläche der Trommelbasis 2 und der unteren
Oberfläche der unteren Trommel 1 dort, wo die Trommelbasis
2 und die untere Trommel 1 aneinanderstoßen, erreicht, so
dass sich sowohl die Trommelbasis 2 als auch die untere Trommel
1 eng aneinander befinden.
Zur Erzeugung des Laserstrahls 8 kann zum Beispiel ein Lasertyp
nach HAAS HPL 62P (von HAAS LASER) verwendet werden. Zum Beispiel hat sich ein Laserstrahl
8, der einen Strahldurchmesser von 1 mm und einen Strahlwinkel von 76°
aufweist, als geeignet erwiesen.