TECHNISCHER BEREICH
Die Erfindung betrifft eine Abgabevorrichtung bzw. einen Spender für
flüssige Wirkstoffe (Deodorants/Reinigungsmittel/Erfrischer/Desinfektionsmittel
und ähnliches) für ein WC-Becken.
STAND DER TECHNIK
Es ist seit einer gewissen Zeit bekannt, käfigartige Behälter
zu verwenden, welche unterhalb des Rands des WC-Beckens in einer derartigen Position
aufgehängt werden, dass sie durch den Strom des Spülwasser getroffen werden.
Eine aktive Reinigungs- und/oder Deodorant- und/oder Lufterfrischungs- und/oder
Desinfektionssubstanz in Form eines festen Blocks wird in dem Käfig angeordnet,
um ihre Wirkung abzugeben, wenn sie auf den Spülwasserstrom trifft, um in demselben
verdünnt zu werden.
Ein Mangel besteht darin, dass die Menge des parfümierenden Wirkstoffs,
welcher als ein Bestandteil in der den festen Block bildenden Mischung integriert
werden kann, relativ gering ist und des weiteren einige Bestandteile und insbesondere
dieser parfümierende Wirkstoff durch den Wasserstrom schneller als andere ausgewaschen
werden, mit dem Ergebnis, dass ihre Wirkung kein konstantes Verhalten während
der Lebenszeit des Blocks hat, sondern rasch abnimmt, um schnell zu verschwinden.
Geeignete Behälter zum Aufnehmen eines aktiven Wirkstoffs in
der Form eines Gels sind auch bekannt, welche Löcher aufweisen, durch welches
das Wasser eintritt und austritt, wobei es einen Teil des aufgelösten aktiven
Wirkstoffs mit sich mitreißt.
Die EP 538957 beschreibt eine
Abgabevorrichtung für ein WC-Becken, welche ein Bett aus einem Schwammmaterial
aufweist, welches unterhalb des Beckenrands in einer horizontalen Position aufgehängt
wird, um von dem Spülwasserstrom umgeben zu werden. Auf diesem Schwammbett
ist eine Flasche, welche den aktiven Wirkstoff enthält, in umgekehrter Position
angeordnet, und zwar mit ihrer Mündung in Kontakt mit dem Schwamm.
Andere bekannte Lösungen sind in den Patenten EP
878586, EP 1046756 und
WO 01/04428 beschrieben, welche kein Schwammbett
verwenden.
Eine weitere bekannte Lösung ist in der WO
03/048466 beschrieben, in welcher eine Abgabevorrichtung für ein WC-Becken
eine in umgekehrter Position angeordnete Flasche für den Wirkstoff und eine
die Mündung der Flasche umgebende Schale aufweist, welche sich bei der Verwendung
unterhalb des oberen Niveaus der Flüssigkeit in dem Behälter befindet,
wodurch bei der Verwendung die Flüssigkeit in die Schale strömt, bis die
Mündung durch die Flüssigkeit in der Schale abgedeckt ist, und wobei eine
Verteilplatte vorgesehen ist, um die Flüssigkeit von der Schale zu verteilen,
welche der Einwirkung des Spülwasserstroms ausgesetzt ist.
Eine Aufgabe dieser Erfindung ist es, eine Vorrichtung der Bauart
zu schaffen, welche innerhalb eines WC-Beckens anzuordnen ist und eine Flasche zur
Aufnahme des aktiven Wirkstoffs in dem flüssigen Zustand aufweist, welche eine
Austrittsmündung für den aktiven Wirkstoff und eine Halteeinrichtung zum
Halten der Flasche mit ihrer Mündung nach unten gerichtet in einer Position,
in welcher sie der Wirkung des Spülwasserstroms ausgesetzt ist, aufweist, welche
sich von bekannten Vorrichtungen unterscheidet und in der Lage ist, die bei dem
Betrieb von bekannten Vorrichtungen auftretenden Nachteile zu überwinden, und
insbesondere in der Lage ist, eine abgemessene bzw. kalibrierte und relativ gleichmäßige
Abgabe des aktiven Wirkstoffs von der Flasche zu bewirken, um auf diese Weise einen
verschwenderischen Verlust des Wirkstoffs zu verhindern.
Eine weitere Aufgabe ist es, eine Abgabevorrichtung zu schaffen, welche
eine einfache und kostengünstige Herstellung aufweist.
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Diese und weitere Aufgaben werden durch die Abgabevorrichtung der
Erfindung erreicht, wie sie in den Ansprüchen gekennzeichnet ist.
Gemäß der Erfindung weist die Halteeinrichtung folgendes
auf:
einen Behälter zum Aufnehmen des Wirkstoffs, der in einer Position angeordnet
ist, die der Wirkung des Spülwasserstroms ausgesetzt ist, und der dafür
vorgesehen ist, die Mündung der Flasche aufzunehmen, und ein in dem Aufnahmebehälter
positioniertes Element, um die Mündung der Flasche teilweise zu verschließen;
und
einen Durchgang für den Wirkstoff, der mit dem Schließelement verbunden
ist, um es dem Wirkstoff zu ermöglichen, von der inneren Kammer der Flasche
zu dem Aufnahmebehälter zu gelangen;
wobei der Aufnahmebehälter um die Flaschenmündung eine Wand aufweist,
die dafür vorgesehen ist, ein Volumen zum Aufnehmen einer Menge des Wirkstoffs
festzulegen, und die den Durchgang für den Wirkstoff schließt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Abgabevorrichtung
wenigstens einen Belüftungsdurchgang auf, welcher bei der Verwendung die innere
Kammer der Flasche mit der Atmosphärenluft verbindet, wobei die Dimensionen
des Belüftungsdurchgangs so auf die physikalisch-chemischen
Eigenschaften des Wirkstoffs abgestimmt sind, dass ein abgemessener Durchlass von
Luft in Richtung des Inneren der Flasche erreicht wird, so dass der Wirkstoff normal
die Flasche nicht verlässt, zumindest nicht zu einem relevanten Betrag, wohingegen
er die Flasche in einer abgemessenen Art und Weise verlässt, wenn der Spülstrom
den Aufnahmebehälter trifft.
Die Erfindung wird nachfolgend mit der Hilfe der beigefügten
Figuren detailliert beschrieben, welche eine Ausführungsform derselben mittels
eines nicht beschränkenden Beispiels zeigen.
1 ist eine Ansicht einer ersten Ausführungsform
der Abgabevorrichtung der Erfindung auf der vertikalen Symmetrieebene I-I von
2.
1A ist ein vergrößertes Detail von
1.
2 ist eine Draufsicht von oben der Halteeinrichtung
von 1.
3 ist ein Schnitt auf der Ebene III-III aus
2.
4 ist ein Schnitt auf der Ebene IV-IV aus
1A.
5 ist eine perspektivische Ansicht der Halteeinrichtung
von 1 ohne die Flasche.
6 ist eine Vorderansicht von 1.
7 ist ein Schnitt auf der vertikalen Symmetrieebene
VIII-VIII von 8 durch eine zweite Ausführungsform
der Abgabevorrichtung der Erfindung.
8 ist eine Draufsicht von oben der Halteeinrichtung
von 7.
9 ist eine Draufsicht von oben der Halteeinrichtung
einer dritten Ausführungsform der Abgabevorrichtung der Erfindung.
10 ist eine perspektivische Ansicht von 9.
Unter Bezugnahme auf die erste Ausführungsform, dargestellt in
den 1–6, weist
die Abgabevorrichtung bzw. der Spender der Erfindung (in seiner Gesamtheit mit
10 bezeichnet) eine Flasche 11 zum Aufnahmen eines aktiven Deodorants/Desinfektions-Wirkstoffs
R in seiner inneren Kammer auf, d. h. eines Wirkstoffs, der in der Lage ist, zu
reinigen und/oder zu desodorieren und/oder die Luft zu erfrischen und/oder zu desinfizieren,
welcher sich in dem flüssigen (mehr oder weniger viskosen) Zustand befindet,
und sie ist mit einer Ausgangsmündung 12 für den Wirkstoff R
versehen.
Die Abgabevorrichtung 10 weist auch eine Halteeinrichtung
20 auf, welche eine übliche Hakeneinrichtung 28 in der Form
eines hakenförmigen, länglichen Elements aus elastisch flexiblem Material
aufweist, mittels welchem es an dem oberen Rand 8 eines WC-Beckens
7 aufgehängt ist, und welche in der Lage ist, die Flasche
11 in einer umgekehrten Position mit ihrer Mündung 12 nach
unten gerichtet zu halten, und zwar in einer Position, in welcher sie der Wirkung
des Spülmittelstroms ausgesetzt ist.
Die Flasche 12 ist separat von der Halteeinrichtung
20 und ist mit ihr verbunden, um in dem WC-Becken angeordnet zu sein.
Die gesamte Abgabevorrichtung 10 einschließlich der
Flasche 11 ist innerhalb des WC-Beckens 7 gegen seine innere Fläche
71 unterhalb seines oberen Rands 8 anzuordnen und ist der Wirkung
des Spülmittelstroms ausgesetzt. Üblicherweise tritt der Wasserstrom entweder
entlang des Rands 8 aus in seinem unteren Teil vorgesehenen Löchern
aus oder aus einer hinteren zentralen Mündung des Beckens und wird veranlasst,
in einer tangentialen Richtung entlang der inneren Fläche 71 unterhalb
des Randes 8 zu strömen.
Die Halteeinrichtung 20 weist zum Aufnehmen des Wirkstoffs
einen Behälter 21 mit einer nach oben gerichteten Aushöhlung
auf, welche in einer Position angeordnet ist, in welcher sie der Wirkung des Spülwasserstroms
ausgesetzt ist, und welche dafür vorgesehen ist, die Mündung
12 der Flasche aufzunehmen, und weist des weiteren ein Element
30 auf, welches in dem Aufnahmebehälter 21 angeordnet ist,
um die Mündung der Flasche 11 zu schließen.
Der Aufnahmebehälter 21 weist eine untere Wand
25 mit einer geschlossenen Fläche 21a, auf welcher sich der
Wirkstoff ansammelt, und eine Seitenwand 21b auf, welche um die Mündung
12 der Flasche angeordnet ist, um ein Volumen zum Aufnehmen einer Menge
des Wirkstoffs festzulegen.
Vorzugsweise ist, wie in allen dargestellten Ausführungsformen,
das Schließelement 30 in der Form eines nach oben gerichteten, im
wesentlichen zylindrischen oder leicht kegelstumpfförmigen Rohrstücks,
welches koaxial mit der Flasche 11 ist, wobei sein unteres Ende mit der
Sammelfläche 21a des Aufnahmebehälters 21 verbunden
ist und durch dasselbe geschlossen wird. Das Rohrstück 30 weist ein
oberes Ende 30' auf, welches sich nach oben über die Ausgangsmündung
12 der Flasche erstreckt, welche mit der Halteeinrichtung 20 in
Verbindung steht, wobei die Ausgangsmündung 12 in einer derartigen
geometrischen Beziehung mit dem Rohrstück 30
steht, dass ihre innere Fläche die seitliche Fläche des
Rohrstücks 30 dichtend umfasst.
Gemäß der Erfindung ist mit dem Schließelement
30 ein Durchlass 35 in Verbindung, welcher es dem Wirkstoff R
erlaubt, von der inneren Kammer der Flasche 11 zu dem Aufnahmebehälter
21 zu gelangen, wobei die Menge des Wirkstoffs, welche durch den letzteren
gesammelt wird, derart ist, dass der Durchgang 35 geschlossen wird.
Gemäß der ersten Ausführungsform, die in den
1 bis 6 dargestellt ist,
wird der Durchgang 35 für den Wirkstoff durch einen kalibrierten,
vertikalen Korridor festgelegt, der durch eine Mulde gebildet ist, die in dem Querschnitt
der seitlichen Fläche des Rohrstücks 30 vorgesehen ist, beginnend
von einem Punkt innerhalb der Kammer der Flasche 11 und endend unterhalb
der Ausgangsmündung 12 der Flasche 11; der Korridor
35 erstreckt sich entlang der gesamten Höhe des Rohrstücks
30.
Vorzugsweise weist die Abgabevorrichtung wenigstens einen Belüftungsdurchgang
31 auf, welcher, wenn er sich in Verwendung befindet, die innere Kammer
der Flasche 11 mit der Atmosphäre verbindet.
Bei der ersten Ausführungsform, welche in den 1
bis 6 dargestellt ist, wird der Belüftungsdurchgang
31 durch einen kalibrierten, vertikalen Korridor festgelegt, der durch
eine bogenförmige Mulde gebildet ist, die in dem Querschnitt der seitlichen
Fläche des Rohrstücks 30 vorgesehen ist, welche von einem Punkt
unterhalb der Austrittsmündung 12 der Flasche beginnt und innerhalb
der Kammer der Flasche 11 endet; der Korridor 31 erstreckt sich
entlang der gesamten Höhe des Rohrstücks 30.
Der Korridor 31 ist in einer geometrischen Position relativ
weit von dem Korridor 35 für den Wirkstoff entfernt angeordnet und
insbesondere in einer diametral gegenüberliegenden Position (siehe
2).
Der Behälter 21 ist dafür vorgesehen, ein bestimmtes
maximales Niveau einer Flüssigkeit (angedeutet durch L1 in den 1A
und 3) und die Austrittsmündung 12 der
Flasche 11 aufzunehmen, wobei ihr unterer Endbereich, der in den
1A und 3 durch P1 angedeutet
ist, unterhalb des maximalen Flüssigkeitsniveaus L1 an der Seite positioniert
ist. In der dargestellten ersten Ausführungsform weist der Behälter
21 die Wand 25, welche die im wesentlichen flache, horizontale
Sammelfläche 21a festlegt und mit der Hakeneinrichtung 28
verbunden ist, und eine im wesentlichen vertikale, zylindrische Seitenwand
21b auf, welche sich vollständig um die Austrittsöffnung
12 erstreckt. Der innere Durchmesser der Seitenwand 21b ist größer
als der maximale äußere Durchmesser der Austrittsöffnung
12, so dass diese innerhalb der Seitenwand 21b mit einem geringen
Abstand davon beinhaltet sein kann.
Das obere Randende der Seitenwand 21b legt das maximale Niveau
L1 der Flüssigkeit fest, welches sich innerhalb des Behälters
21 sammelt.
Die Seitenwand 21b weist eine Vielzahl von Wanderweiterungen
22b in der Form von Zinnen auf, welche sich nach oben über den oberen
Rand der Wand 21b erstrecken, um eine Rasteinrichtung für den Körper
13 der Flasche 11 festzulegen, um die Austrittsmündung
12 in einer vorherbestimmten und präzisen geometrischen Beziehung
mit dem Behälter 21 zu positionieren. Die Flasche 11 weist
eine Schulter 13' auf, von welcher ein zylindrischer Hals 14 vorsteht,
welcher die Öffnung 12 an seinem Ende trägt. Die durch die Zinnen
gebildeten Erweiterungen 22b umgeben die Öffnung 12 und den
Hals 14 der Flasche 11, wenn sie sich in einer umgekehrten Position
befindet, um die Schulter 13' auf ihren oberen Randenden tragend aufzunehmen;
wenn sie sich in dieser Position befindet, wird die Öffnung 12 in
den Behälter 21 eingeführt, wobei ihr unterer Endabschnitt P1
auf einem geringeren Niveau als das maximale Niveau L1 liegt.
Im Detail weist die Öffnung 12 ein ringförmiges
Element 12a auf, welches starr an dem Ende des Halses 14 angebracht
ist, mit welchem eine ringförmige Scheibe 12b zum hermetischen Schließen
der Durchgangsmündung für den Wirkstoff R verbunden ist.
Die untere Endfläche des Elements 12a legt den unteren
Endabschnitt P1 fest. Dieser Abschnitt 21 liegt einen geringen Abstand
von dem unteren Rand der seitlichen Wand 21b des Behälters
21 entfernt, so dass ein schmaler Durchgang (angedeutet durch F) für
das Spülwasser in Richtung der Höhlung bzw. Wölbung des Behälters
21 festgelegt bleibt.
Insbesondere ist das Rohrstück 30 auf eine geneigte
Art und Weise geschnitten, um einen oberen Punkt 30' zu bilden, welcher
um einen solchen Betrag vorsteht, um durch die Öffnung 12 der Flasche
zu dringen, wenn sie sich in der Position ihrer Verwendung befindet. Um die Flasche
11 in der Position ihrer Verwendung anzuordnen, wird sie eingeführt
und manuell nach unten geschoben, um zu bewirken, dass das Rohrstück
30 in sie eindringt, so dass der Punkt des Rohrs die ringförmige Scheibe
12b von dem ringförmigen Element trennt oder reißt, um es dem
in der Flasche 11 vorhandenen Wirkstoff R zu ermöglichen, durch die
Austrittsöffnung 12 zu sinken. Die Halteeinrichtung 20 wird
zusammen mit der auf diese Weise verbundenen Flasche 11 in dem WC-Becken
so angeordnet, dass die Sammelfläche 21a im wesentlichen horizontal
oder annähernd so liegt, und das in das WC-Becken zugeführte
Spülwasser den Bereich trifft, in dem der Behälter 21 liegt.
Der in der Flasche 11 enthaltene flüssige Wirkstoff
R sinkt durch die (geöffnete) Mündung 12 und füllt den inneren,
geschlossenen Raum des Rohrstücks 30; dieser Wirkstoff fließt
nach außen nur durch den Korridor 35, von welchem er in den Behälter
21 absinkt, wo er sich ansammelt, bis er das maximale Niveau L1 erreicht
oder annähernd erreicht (jedoch ohne es zu überschreiten), und zwar in
dem die untere Mündung des Korridors 35 umgebenden Bereich.
Unter Verwendung eines Wirkstoffs R, der eine Viskosität von
1000–3000 × 10–2 P (Poise) aufweist, wurde herausgefunden,
dass, wenn ein ausreichend kleiner Belüftungsdurchgang 31 vorgesehen
ist, der Wirkstoff R nicht aus dem Durchgang 31 austritt.
An diesem Punkt bildet sich, weil die Mündung 12 hermetisch
abgeschlossen ist, eine Vakuumumgebung in dem oberen Teil D der inneren Kammer der
Flasche 11 über dem Niveau des Wirkstoffs R, welches in Kombination
mit dem äußeren atmosphärischen Druck und dem Gewicht des in der
Flasche enthaltenen Wirkstoffs ein statisches Gleichgewicht erreicht, ohne dass
der Wirkstoff R aus der Flasche 11 austritt.
Wenn eine Spülung aktiviert wird, dringt das Spülwasser
in den Behälter 21 durch den Spalt F ein und nimmt eine geringe Menge
des in dem Behälter 21 enthaltenen Wirkstoffs mit sich, um ihn zu
verdünnen und seine desodorierende/reinigende/erfrischende/desinfizierende
Wirkung freizugeben.
Es ist experimentell entdeckt worden, dass wenn ein Teil des Wirkstoffs
mitgenommen wird, dies, wahrscheinlich zusammen mit der durch die Spülung erzeugten
Turbulenz, bewirkt, dass ein wenig Belüftungsluft durch den Durchgang
31 in die Flasche 11 eintritt und den oberen Teil D erreicht.
Dies verändert das Gleichgewicht zwischen dem Druck in der Flasche und dem
äußeren Druck in dem Behälter 21, um ein kalibriertes Absinken
des Niveaus L2 zu bewirken, welches einer Maßeinheit des Wirkstoffs R entspricht,
mit einer sich daraus ergebenden Wiederherstellung des Niveaus L1 in dem Behälter
21.
Damit dies geschieht, sind die geometrischen Eigenschaften des Belüftungsdurchgangs
31 im Bezug auf die physikalisch-chemischen Eigenschaften des Wirkstoffs
R (insbesondere auf seine Viskosität) im Hinblick darauf, einen kalibrierten
Durchgang von Luft in die Flasche 11 zu erreichen, derart, dass der Wirkstoff
normalerweise nicht aus der Flasche 11 austritt, zumindest um einen relevanten
Betrag, wohingegen er die Flasche 11 auf eine kalibrierte Art und Weise
verlässt, wenn der Spülmittelstrom den Aufnahmebehälter
21 trifft.
Exzellente Ergebnisse werden mit einer Abgabevorrichtung erreicht,
bei welcher der Querschnitt des Belüftungsdurchgangs 31 eine Fläche
von 3–6 mm2 aufweist, wenn der Wirkstoff eine Viskosität
von 1600–2400 × 10–2 P (Poise) aufweist.
Des weiteren ist vorzugsweise der Abstand des unteren Abschnitts P1
von der Sammelfläche 21a relativ gering, entspricht ungefähr
ein paar Millimetern, wobei der Abstand zwischen dem maximalen Niveau L1 des Behälters
21 und dem oberen Abschnitt P1 der Mündung 12 sogar noch
geringer ist. Es ist beobachtet worden, dass diese Eigenschaften auch die normale
Belüftung der Flasche 11 durch den Durchgang 31 beeinflussen
können.
Um das Abwaschen und die Entfernung des Wirkstoffs R durch den Wasserstrom
zu erleichtern, weist die Halteeinrichtung 20 eine horizontale Fläche
23 auf, welche die Sammelfläche 21a des Behälters
21 umgibt und selbst von einer vertikalen Wand 24 umgeben ist,
welche eine relativ breite Schale bildet, die mit einer Vielzahl von breiten Öffnungen
24' zum Durchgang des Wassers versehen ist und welche den Aufnahmebehälter
21 und den unteren Abschnitt der umgedrehten Flasche umgibt.
Es ist beobachtet worden, dass unter bestimmten Umständen ein
Problem auftreten kann, nämlich dass bei jeder Wasserspülung ein wenig
Wasser innerhalb des Behälters 21 verbleibt, um denjenigen Teil des
Wirkstoffs R zu ersetzen, welcher mitgenommen wurde, und dass wenn die Anzahl von
Spülungen zunimmt, der in der Flasche 11 enthaltene Wirkstoff zunehmend
verdünnt wird, wenn das Niveau L2 in der Flasche abnimmt, bis sein Prozentsatz
im Vergleich mit dem Wasser außerordentlich gering ist. Dies ist offensichtlich
nicht akzeptabel, weil die positive Wirkung des Wirkstoffs in seiner Intensität
schrittweise abnimmt, wenn die Anzahl der Wasserspülungen zunimmt.
Dieses Problem wird dadurch umgangen, dass in dem Aufnahmebehälter
21 wenigstens eine Ablauföffnung 41 mit einer kalibrierten
Durchgangsgröße vorgesehen ist, um es zu ermöglichen, dass Wasser
hindurchströmt, während der Durchgang des Wirkstoffs verhindert wird.
In der ersten Ausführungsform ist eine Ablauföffnung
41 in der Form eines vertikalen Schlitzes in der Seitenwand 21b
des Aufnahmebehälters 21 vorgesehen, vorzugsweise entlang ihrer gesamten
Höhe, und weist eine Breite von 0,5–2,5 mm im Falle eines Wirkstoffs
R mit der Viskosität 1600–2400 × 10–2 P (Poise)
auf. Vorzugsweise ist der Schlitz 41 einen großen Abstand von dem
Durchgang 35 für den Wirkstoff angeordnet, insbesondere
nahe an dem Belüftungsdurchgang 31.
In diesem Fall ist beobachtet worden, dass, nachdem das Spülwasser
zumindest teilweise den Inhalt des Behälters 21 getroffen und weggewaschen
hat, es zusammen mit dem stärker verdünnten Teil des Wirkstoffs durch
den Schlitz 42 abläuft und innerhalb des Behälters
21 nur den viskoseren Teil des Wirkstoffs hinterlässt.
Alternativ können eine oder mehr Ablauföffnungen, zum Beispiel
in der Form von Durchgangsbohrungen, in der Sammelfläche 21a des Aufnahmebehälters
21 vorgesehen sein.
In bestimmten Fällen, insbesondere bei einem Wirkstoff mit einer
relativ hohen Viskosität und bei einer Wasserablauföffnung, die in einer
von dem Durchgang für den Wirkstoff relativ entfernten Position angeordnet
ist, ist beobachtet worden, dass der in dem Behälter 21 enthaltene
Wirkstoff im Niveau beginnend von dem maximalen Niveaupunkt L1, der in Übereinstimmung
mit dem Durchgang 35 angeordnet ist, fällt, bis er praktisch Null
in Übereinstimmung mit der Öffnung 41 wird, mit dem Ergebnis,
dass der Wirkstoff nicht aus der Öffnung 41 austritt, auch wenn diese
eine große Breite aufweist.
Die 7 und 8
zeigen eine zweite Ausführungsform der Erfindung, welche ebenfalls zu hervorragenden
Versuchsergebnissen geführt hat.
Diese Ausführungsform unterscheidet sich von der vorhergehenden
nur im Bezug auf den Belüftungsdurchgang 35. Dieser weist eine dünne,
rohrförmige Belüftungsleitung 32 auf, welche innerhalb des Rohrstücks
30 angeordnet ist, um mit der Luft unterhalb der unteren Wand
25 des Aufnahmebehälters 21 in Verbindung zu stehen und sich
nach oben in Richtung und durch die Mündung 12 der Flasche
11 zu erstrecken. Die rohrförmige Leitung 32 weist einen
kreisförmigen Querschnitt auf und ist an der unteren Wand 25 befestigt,
um sich vertikal von ihr zu erheben, und zwar in einer Position in dem Inneren des
Rohrstücks 30.
Vorzugsweise ist die Durchgangsöffnung 32'' des unteren
Endes der Leitung 32 größer als die Durchgangsöffnung
32' des oberen Endes.
Mit dieser Art von Abgabevorrichtung ist ein hervorragendes Verhalten
auch ohne die Wasserablauföffnung 41 beobachtet worden.
Die geometrischen Eigenschaften des Belüftungsdurchgangs
31 sind in Bezug auf die Viskosität des Wirkstoffs R so festgelegt,
dass
- – die Menge von in die Flasche 11 eintretender Belüftungsluft
nach jeder Spülung (oder nach einer geringen Anzahl von Spülungen) ausreichend
ist, um zu bewirken, dass das obere Niveau L2 durch den innerhalb der Flasche erzeugten
Druckanstieg um einen Wert absinkt, der dem Maß des in den Wasserstrom freigegebenen
Wirkstoffs R entspricht,
- – während zur selben Zeit ein Vakuumniveau innerhalb der Flasche
verbleibt, welches in der Lage ist, zu verhindern, dass der Wirkstoff R aus dem
Behälter 21 überströmt.
Vorzugsweise ist bei der Belüftungsleitung 31 der Durchmesser
der Öffnung des unteren Endes größer als die Öffnung des oberen
Endes.
Hervorragende Ergebnisse werden bei Abgabevorrichtungen erhalten,
bei welchen:
- – die untere Endöffnung 32'' einen Durchmesser zwischen
3,5 mm und 5 mm aufweist,
- – die obere Endöffnung 32'' einen Durchmesser zwischen
0,3 mm und 1,5 mm aufweist,
- – die Leitung 32 sich über eine Länge von 5–15
mm nach oben erstreckt,
- – falls der Wirkstoff eine Viskosität zwischen 1600–2400
× 10–2 P (Poise) aufweist.
In diesem Zusammenhang ist experimentell beobachtet worden, dass nach
jeder Wasserspülung (oder nach einer geringen Anzahl von Spülungen) eine
geringe Anzahl von Luftblasen von der Außenseite zu der Innenseite der Flasche
11 durch die Belüftungsleitung 32 hindurchdringen, um ihren
Druck zu beeinflussen und während des Betriebs eine regelmäßige Ausgabe
des Wirkstoffs R bei jeder Wasserspülung zu verursachen, wobei der innerhalb
der Flasche 11 enthaltene Wirkstoff seine aktiven Eigenschaften (desodorierende/reinigende/erfrischende/desinfizierende
und ähnliche) im wesentlichen konstant oder annähernd konstant über
die Zeit für eine relativ große Anzahl von Spülungen (bis zu 250–450
Spülungen mit 50–55 ml des Wirkstoffs) beibehält und sich nicht
mit dem Wasser vermischt, außer um einen relativ geringen Betrag an dem Ende
seiner Lebensdauer.
Als eine Alternative zu der rohrförmigen Leitung 32
kann der Belüftungsdurchgang aus einer Durchgangsöffnung in der Form einer
Bohrung bestehen, die in der unteren Wand 25 des Aufnahmebehälters
21 in einer Position vorgesehen ist, in der sie der Flaschenmündung
(in den Figuren nicht dargestellt) zugewandt ist. Hervorragende Ergebnisse sind
erreicht worden, wenn die Durchgangsöffnung einen Durchmesser zwischen 1 mm
und 2 mm bei einer Viskosität des Wirkstoffs von 1600–2400 × 10–2
P (Poise) aufweist.
In der in den 9 und 10
dargestellten Ausführungsform ist der Durchgang für den Wirkstoff von
der Flasche 11 zu dem Behälter 21 durch einen vertikalen
Durchgangsschlitz festgelegt, welcher sich durch die Wand des Rohrstücks
30 erstreckt und von einem Punkt in dem Inneren der Kammer der Flasche
11 beginnt, um unterhalb der Austrittsmündung 12 zu enden,
was es ermöglicht, dass der Wirkstoff R von dem Inneren des Rohrstücks
30 zu der Außenseite strömt. Der Schlitz 36 erstreckt
sich entlang der gesamten Höhe der Seitenwand des Rohrstücks
30.
Auf den Belüftungsdurchgang könnte auch verzichtet werden.
In diesem Fall wird das oben genannte Problem der starken Verdünnung des Wirkstoffs
dadurch gelöst, dass der Behälter 21 mit wenigstens einer Ablauföffnung
versehen wird, und zwar in der Form einer Durchgangsbohrung 41', deren
Durchgangsöffnung auf der Basis der Viskosität des Wirkstoffs R größenmäßig
ausgelegt ist, um es zu ermöglichen, dass Wasser hindurchströmt, jedoch
das Durchströmen des Wirkstoffs R verhindert wird.
Eine oder mehr der Ablauföffnungen 41' sind in der Sammelfläche
21a des Behälters 21 angeordnet, insbesondere in dem Bereich
außerhalb des Rohrstücks 30.
Als eine Alternative zu den Ablauföffnungen 41' oder
in Kombination mit denselben kann ein vertikaler Schlitz in der Seitenwand
21b des Behälters vorgesehen sein (wie zum Beispiel derjenige, der
unter Bezugnahme auf die erste Ausführungsform bereits beschrieben wurde),
um sich vorzugsweise entlang der gesamten Höhe der Wand 21b zu erstrecken
und eine Breite aufzuweisen, die es ermöglicht, dass Wasser abläuft, jedoch
der Durchgang des Wirkstoffs R dadurch zu verhindern, dass dieser eine größere
Viskosität aufweist.
Mittels der Öffnungen 41' und/oder des Schlitzes läuft
das Spülwasser, welches dazu tendiert, sich in dem Behälter
21 zu sammeln, auf effektive Weise ab, wodurch die Verdünnung des
Wirkstoffs über der Zeit verhindert oder zumindest verzögert wird. Mit
anderen Worten, eine gute Haltbarkeit der Abgabevorrichtung wird zusammen mit einer
guten Beständigkeit der aktiven Eigenschaften (desodorierende/reinigende/erfrischende/desinfizierende
und andere) des Wirkstoffs sichergestellt, während die Anzahl der Spülvorgänge
zunimmt.
Das Vorhandensein von Bohrungen 41' in der Basis des Behälters
21 ist zu bevorzugen, wenn der Wirkstoff R ein größeres spezifisches
Gewicht bzw. Dichte als Wasser aufweist, weil in diesem Fall das Wasser dazu tendiert,
sich in der Nähe der Basis des Behälters 21 anzusammeln; im Gegensatz
dazu ist der Schlitz in der Seitenwand 21b bevorzugt, falls der Wirkstoff
R ein höheres spezifisches Gewicht bzw. Dichte als Wasser hat, weil in diesem
Fall das Wasser dazu tendiert, oben zu bleiben und folglich von dem oberen Teil
des Schlitzes abzulaufen.
Eine Vielzahl von Modifikationen von praktischer und anwendungsgemäßer
Natur können an der Erfindung vorgenommen werden, jedoch ohne den Schutzbereich
der erfindungsgemäßen Idee zu verlassen, wie er nachfolgend beansprucht
ist.