Gegenstand der Erfindung ist eine Hochspannungs-Dickfilmsicherung
mit einem Substrat mit hoher Schaltleistung, die zum Schutz von in der Starkstromtechnik
verwendeter elektrischer Hochspannungsausrüstung und -systemen und insbesondere
zum Schutz von Trans formatorsystemen verwendet werden kann.
Zum Schutz von elektrischen Hochspannungssystemen werden typischerweise
Hochspannungssicherungen verwendet, die ein rohrförmiges Isolationsrohr verwenden,
worin sich ein isolierender Keramikträger mit einem spiralförmig aufgewickelten
Schmelzelement in Form eines Streifens befindet. Das isolierende Gehäuse ist
an beiden Enden durch Anschlusskappen fest verschlossen. Freier Raum zwischen der
Außenfläche des Keramikträgers und der Innenfläche des isolierenden
Gehäuses ist vollständig mit einem Lichtbogenlöschmedium gefüllt.
Freie Enden der Streifen-Schmelzelemente sind an Metallanschlüsse angeschlossen,
die mit den Metallanschlusskappen verbunden sind, womit die Sicherung in den Stromkreis
des geschützten elektrischen Systems eingegliedert wird. Abhängig von
der Sicherungseinstufung umfassen Schmelzelemente eine spezifische Anzahl wiederkehrender
Module. Die Module enthalten Schmelzelement-Überlastungspunkte, die durch in
beide Ränder des Schmelzelements gemachte geeignete Kerben gemacht werden.
Die Form dieser Kerben und ihre richtige Anordnung beeinflussen den Bereich der
Funktionsparameter der Sicherung erheblich. Die beschriebenen Hochspannungssicherungen
erfordern die Anwendung eines präzisen Produktionsprozesses zum Formen wiederkehrender
(innerhalb der erforderlichen Toleranz) Verengungen in dem Sicherungsstreifen sowie
einen zeit- und arbeitsaufwendigen Vorgang, der notwendig ist, um Schmelzelemente
auf isolierende Keramikträger aufzuwickeln.
Neben typischen Hoch- und Mittelspannungssicherungen sind andere Lösungen
bekannt, worin kein isolierender Keramikträger oder Kern verwendet wird. Ein
geeignet geformtes Schmelzelement in Form eines Streifens, Bands oder Drahts wird
in einem Gehäuse angebracht und seine Enden werden mit den Ausgangsleitungen
der Sicherung verbunden. Ein Beispiel dieses Sicherungstyps ist aus der Veröffentlichung
der europäischen Patentanmeldung Nr. EP 0 621
621 bekannt.
Aus dem Stand der Technik sind elektrische Sicherungen bekannt, die
statt eines isolierenden Keramikträgers und eines darum herumgewickelten Sicherungsstreifens
mindestens ein Schmelzelement in Form eines dünnen, leitenden Films aufweisen,
der auf ein geeignetes Trägermaterial aufgebracht wird, das keinen elektrischen
Strom leitet.
Eine solche, ein Dickfilmschmelzelement enthaltende Sicherung ist
aus der US-Patentbeschreibung Nr. 5 095 297
bekannt. Die darin beschriebene Sicherung enthält ein Gehäuse mit offenen
Enden, an diesen Gehäuseenden befestigte Anschlussdeckel, eine Basis mit einem
Schmelzelement, das ein dünner, elektrisch leitender Film ist, der in dem Gehäuse
plaziert ist, ein in dem offenen Ende des Gehäuses in dem Anschlussdeckel befindliches
Scheibenelement, welches Scheibenelement einen Schlitz aufweist, worin das Ende
der Basis plaziert ist, und das Scheibenelement Lötmasse enthält, welche
für die elektrische Verbindung zwischen dem Schmelzelement und dem Anschlussdeckel
sorgt. Das Schmelzelement hat die Form eines Streifens, der mit Schmelzelement-Überlastungspunkten
in Form von in beiden Kanten des Streifens ausgeschnittenen Kerben versehen ist.
Das Schmelzelement wird durch Magnetron-Sprühen auf die Keramikbasis aufgebracht.
Die vorgelegte Lösung ist nur für Sicherungen mit niedriger Spannungseinstufung
geeignet. Das einzelne und geradlinige Schmelzelement, wie es in dieser Lösung
angewendet wird, gestattet nicht die Anwendung dieser Lösung zum Schutz von
Hochspannungs- und Hochstromsystemen. Bei üblicherweise verwendeten Hochspannungssicherungen
ist das Hochspannungsschmelzelement immer länger als die Standardlänge
von Sicherungen, die üblicherweise zum Schutz von Hochspannungsausrüstungen
verwendet werden.
Eine andere bekannte Sicherung dieses Typs ist aus der US-Patentbeschreibung
Nr. 5 148 141 bekannt. Diese Sicherung enthält ein Gehäuse, mit
dem Gehäuse verbundene Ausgangsleitungen, eine aus Isoliermaterial hergestellte
Basis und ein Schmelzelement in Form eines aus einem elektrisch leitenden Material
hergestellten Dünnfilms. Dieser Film wird auf der Basisoberfläche angebracht
und das Schmelzelement bildet einen Strompfad zwischen den Ausgangsleitungen der
Sicherung. An der Basisoberfläche befindet sich eine zusätzliche Widerstandsschicht,
die ein Widerstandselement außerhalb des von dem Strompfad eingenommenen Oberflächengebiets
bildet. Diese Schicht ist in Parallelschaltung elektrisch an das Schmelzelement
angeschlossen und ist ein Kurzschlussbrücken-Strompfad der Sicherung. Diese
Lösung, wie die in der US-Beschreibung Nr. 5
095 297 vorgelegte, ist nicht zum Schutz von Hochspannungs- und Hochstromsystemen
geeignet.
Noch ein anderes Beispiel einer Dickfilmsicherung ist eine elektrische
Sicherung für leichte Überlastungsströme, die in der Patentbeschreibung
US 4 140 988 vorgelegt wird. Diese Sicherung
weist ein zylindrisches Gehäuse aus Isoliermaterial, granuliertes Lichtbogenlöschmedium,
welches das Gehäuse füllt, eine Basis aus Glasfasern, die in das lichtbogenlöschende
Medium eingetaucht ist und mit einem Leiter in Form einer leitenden
Metallschicht bedeckt ist. Die Sicherung weist auch Mittel zum Anschließen
der Sicherung in einem elektrischen Kreis auf, beispielsweise Lötmasse, und
die Glasfaserm werden mit Wassersuspension von Melaminharz und hydriertem Aluminiumoxid
gesättigt, das eine Doppelfunktion hat, welche in der Gewährleistung guter
Haftung der leitenden Schicht an der Basis und in der Verbesserung der Bedingungen
des Lichtbogenlöschens durch Freisetzung von Gas zum Ersticken des Bogens besteht.
Obwohl in dieser Lösung der Leiter aus einer dünnen Metallfolie hergestellt
ist, woraus das Schmelzelement geätzt wird, was diesen Sicherungstyp nur zur
Verwendung bei niedrigen elektrischen Strömen geeignet macht, ist es möglich,
mehrere parallel angeschlossene Schmelzelemente in Form einer gedruckten Schaltung
zu verwenden. Das Schmelzelement ist in der Basis befestigt, mittels der Schicht,
welche diese Basis sättigt. Das Schmelzelement, das durch fotochemisches Ätzen
eines Metallteils aus dem Metallleiter hergestellt wird, besteht aus einem Glühteil
und einem Überlastungsteil, das beispielsweise durch die Anbringung einer dünnen
Silberschicht auf einer dünnen Kupferschicht hergestellt werden kann. Das Schmelzelement
hat die Form identischer individueller Mäander konstanter Breite, die symmetrisch
zueinander angeordnet und durch das Überlastungsteil verbunden sind, dessen
Breite größer als die Breite der Mäander ist, und die freien Enden
der Mäander, welche das Ende des Strompfades darstellen, haben eine Form, die
dem Buchstaben „C" gleicht, begründet auf der Leiterbreite, und sind
mit Lötmasse verbunden. Die vorgelegte Lösung hat gewisse Nachteile, wie
etwa:
- 1) kompliziertes und kostspieliges Verfahren des Ätzens des Schmelzelements;
- 2) komplizierte Struktur des Basismaterials, notwendig zur Erhaltung der erforderlichen
Haftung zwischen der leitenden Schicht und der Basis;
- 3) gelötete Verbindung des Schmelzelements mit dem Sicherungsgehäuse,
was bei modernen Gestaltungen von Hochspannungssicherungen unüblich ist;
- 4) Fehlen von Verengungen in dem Schmelzelement, was eine Lichtbogenspannungskontrolle
während Unterbrechungen verhindert und es daher unmöglich macht, diese
Gestaltung bei Hochspannungssystemen zu verwenden.
Noch ein anderes Beispiel einer elektrischen Sicherung ist aus der
Patentbeschreibung US 3 585 556 bekannt.
Es wird gezeigt, das eine elektrische Sicherungseinheit ein Verbundmaterial
umfasst, das eine Schicht flexiblen Metallplattenmaterials, ein elektrisch isolierendes
Plattenmaterial, das im Wesentlichen deckungsgleich damit ist und mit einer glatten
Fläche des Metallplattenmaterials verbunden ist, und mindestens ein elektrisch
leitendes Schmelzelement von ausgewählter Dicke, das mit dem isolierenden Plattenmaterial
verbunden ist, darstellt. Das Schmelzelement weist ein Paar von Endteilen ausgewählter
Breite auf, die durch ein Sicherungs-Zwischenteil von relativ kleinerer Breite elektrisch
miteinander verbunden sind, das in Reaktion auf den Durchlauf ausgewählten
elektrischen Stroms durch den Schmelzteil schmelzbar ist. Das Verbundmaterial weist
einen zu einer halbzylindrischen Form geformten Teil auf, und Teile des Anschlussteils
des Schmelzelements sind gegenüberliegend zu dem halbzylindrischen Teil des
Verbundmaterials darauf angeordnet. In dieser Anordnung ist die Sicherungseinheit
dazu eingerichtet, zwischen einem Paar elektrischer Kontaktmittel angeordnet zu
sein, um mit jeweiligen Kontaktmitteln flexibel an den Sicherungsanschlussteilen
anzugreifen. Die Erfindung ist nicht auf die Produktion von Sicherungen beschränkt.
Sie kann auch zum Bilden von Heizeinheiten verwendet werden. Diese vorgelegte Gestaltung
ist nicht geeignet für Hochspannungsanwendungen.
Die essenzielle Qualität der Hochspannungs-Dickfilmsicherung
mit einem Substrat mit hoher Schaltleistung nach der Erfindung, welche ein rohrförmiges
Isoliergehäuse umfasst, das an beiden Enden mit Metallbeschlägen abgeschlossen
und mit einem Lichtbogenlöschmittel gefüllt ist, worin sich mindestens
eine isolierende Unterlegplatte befindet, entlang deren Länge mindestens ein
Schmelzelement in Form eines dünnen stromführenden Films verlegt ist,
und die Anschlussflächen an ihren Enden aufweist, welche Flächen mittels
speziell geformter, in den Metallbeschlägen befindlicher Kontakte elektrisch
verbunden sind, ist, dass das Schmelzelement aus einem Hauptteil, gebildet aus mehreren
identischen Modulen mit einer „V"-artigen Form, und aus zwei Endmodulen mit
einer Form eines Arms des Buchstabens „V" oder eines geraden Abschnitts besteht,
und alle Module des Hauptteils in Serienschaltung verbunden sind und in dieser Weise
mit den Endmodulen eine Sinuskurve bilden, deren Enden elektrisch mit den Anschlussflächen
verbunden sind. Dabei weist jedes Modul mindestens eine Verengung auf, die bei einer
Überlastung der Sicherung eine Unterbrechung des Stromwegs ermöglicht,
und in jedem Modul sind die Arme des Buchstabens „V" von einer bestimmten
Breite mit nach außen gerichteten Bögen abgeschlossen, die mitteils gerader
Abschnitte mit den Bögen der Arme der benachbarten Module verbunden sind.
Bevorzugt wird der Winkel zwischen den Armen des Buchstabens „V"
jedes Moduls des Hauptteils so gewählt, dass für Hochspannungsanwendung
erforderliche geeignete Isolierspalte zwischen benachbarten Modulen gewährleistet
sind.
Bevorzugt befindet sich die Verengung in dem geraden Abschnitt, der
die Bögen der benachbarten Module verbindet.
Bevorzugt wird die Verengung durch eine Ausführung von spiegelbildlichen
Einschnitten an den gegenüberliegenden Rändern gebildet.
Bevorzugt befindet sich die Verengung auf dem geraden Abschnitt, der
die Arme des Buchstabens „V" des Moduls des Schmelzelements verbindet.
Bevorzugt befindet sich die Verengung in den Modularmen und wird sie
durch Ausführen von spiegelbildlichen Einschnitten in den gegenüberliegenden
Rändern gebildet.
Bevorzugt sind die Anschlussflächen senkrecht zur längeren
Achse der Unterlegplatte angeordnet.
Bevorzugt sind Schmelzelemente zusammen mit Anschlussflächen
an gegenüberliegenden Flächen der Unterlegplatte angeordnet.
Bevorzugt befinden sich innerhalb des Gehäuses mindestens zwei
isolierende Unterlegplatten, die durch Lichtbogenlöschmittel voneinander getrennt
sind.
Bevorzugt sind zwei isolierende Unterlegplatten parallel zueinander
angeordnet.
Bevorzugt ist zwischen zwei isolierenden Unterlegplatten in der Längsachse
der Sicherung ein Isolierrohr untergebracht, in dem sich ein auslösender Schmelzdraht
befindet.
Alternativ umfasst die Sicherung drei isolierende Unterlegplatten,
die so angeordnet sind, dass sie im Querschnitt eine Anordnung ähnlich einem
gleichschenkligen Dreieck bilden.
Bevorzugt ist zwischen drei isolierendem Unterlegplatten in der Längsachse
der Sicherung ein Isolierrohr untergebracht, in dem sich ein auslösender Schmelzdraht
befindet.
Alternativ umfasst die Sicherung mindestens zwei isolierende Unterlegplatten,
die in Bezug auf die Längsachse der Sicherung in einem radialen Muster angeordnet
sind.
Bevorzugt ist in der Längsachse der Sicherung, die mindestens
zwei isolierende Unterlegplatten umfasst, die in einem radialen Muster in Bezug
auf die Längsachse der Sicherung angeordnet sind, ein Isolierrohr untergebracht,
worin sich ein auslösender Schmelzdraht befindet.
Bevorzugt bildet die isolierende Unterlegplatte eine Rolle, die längs
und zentrisch in dem Gehäuse untergebracht ist, und ist im Inneren der aus
der isolierende Unterlegplatte gebildeten Rolle in der Längsachse der Sicherung
das Isolierrohr untergebracht, in dem sich ein auslösender Schmelzdraht befindet.
Alternativ umfasst die Sicherung mindestens zwei isolierende Unterlegplatten,
die so angeordnet sind, dass die Längsachse jeder isolierenden Unterlegplatte
auf einem Kreis liegt, dessen Radius die Längsachse der Sicherung schneidet,
und die Querachse jeder isolierenden Unterlegplatte in einem spitzen Winkel von
der Linie abweicht, welche die Längsachse der Sicherung mit der Längsachse
der isolierenden Unterlegplatte verbindet.
Bevorzugt ist in der Längsachse der Sicherung, die mindestens
zwei isolierende Unterlegplatten aufweist, welche in einem spitzen Winkel in Bezug
zu der Linie, welche die Längsachse der Sicherung und die Längsachse der
isolierenden Unterlegplatte verbindet, angeordnet sind, ein Isolierrohr angebracht,
in dem sich ein auslösender Schmelzdraht befindet.
Bevorzugt ist die isolierende Unterlegplatte aus Keramik, Glas-Keramik
oder Glas hergestellt.
Der Vorteil der Erfindung ist die Gewährleistung des Erhaltens
von in Hochspannungsanwendungen erforderlicher Lichtbogenspannung durch spezifisches
Formen eines individuellen Schmelzelements und durch die Anordnung individueller
Schmelzelemente auf der Unterlegplatte. Die einem Mäander entsprechender Länge
gleichende Form eines individuellen Schmelzelements gewährleistet, dass das
Oberflächengebiet der Unterlegplatte maximal genutzt wird, während die
Außenabmessungen der Unterlegplatte so klein als möglich gehalten werden.
Dieser Vorteil gestattet die Unterbringung des Hochspannungs-Schmelzelements auf
der flachen Oberfläche der Unterlegplatte in einer Hochspannungssicherung von
Standardlänge.
Der Gegenstand der Erfindung wird durch Ausführungsbeispiele
in den Zeichnungen veranschaulicht, wobei 1 eine Sicherung
als Teilansicht und Teilschnitt, 2 eine Unterlegplatte
mit einem Schmelzelement und Leiterflächen (Ansicht), 3
ein individuelles Modul des Basisteils mit einer Verengung an der Spitze,
4 ein individuelles Modul des Basisteils mit Verengungen
an der Spitze und den Armen, 5 eine Unterlegplatte
mit zwei Schmelzelementen und Leiterflächen (Ansicht), 6
eine Unterlegplatte mit zwei an gegenüberliegenden Flächen der Unterlegplatte
angeordneten Schmelzelementen, 7einen Längsschnitt
der Sicherung mit Unterlegplatten und mit dem Auslösedraht-Isolierrohr und
dem Auslösedraht, 8 einen Querschnitt
der Sicherung mit dem Auslösedraht-Isolierrohr und mit in einer radialen Gestaltung
angeordneten Unterlegplatten, 9 einen Querschnitt der
Sicherung mit dem Auslösedraht-Isolierrohr und mit in einem Dreieck angeordneten
Unterlegplatten, 10 einen Querschnitt der Sicherung
mit dem Auslösedraht-Isolierrohr und mit paralleler Anordnung der Unterlegplatten,
11 einen Querschnitt der Sicherung mit dem Auslösedraht-Isolierrohr
und mit der Unterlegplatte in Form einer in dem Sicherungsgehäuse untergebrachten
Rolle, 12 einen Querschnitt der Sicherung mit dem Auslösedraht-Isolierrohr
zeigt und wobei die Unterlegplatten so angeordnet sind, dass die Längsachse
jeder Unterlegplatte sich auf einen Kreis mit einem Radius R befindet und die Querachse
der Unterlegplatte in einem Winkel &agr; von dem Isolierrohrradius, der die Längsachse
der Unterlegplatte schneidet, abweicht.
Die Hochspannungs-Dickfilmsicherung mit einem Substrat mit hoher Schaltleistung
besteht aus einem rohrförmigen Isoliergehäuse 1, das an beiden
Enden mit Metallbeschlägen 2 abgeschlossen und mit einem Lichtbogenlöschmittel
3 gefüllt ist, worin isolierende Unterlegplatten 4 untergebracht
sind, wobei Schmelzelemente 5 der Länge nach darauf angeordnet sind,
und wobei sich Anschlussflächen 6 an beiden Enden der Unterlegplatte
befinden, welche Flächen mittels spezieller geformter Anschlüsse
7, die sich in den Metallbeschlägen 2 befinden, elektrisch
mit den Metallbeschlägen verbunden sind. Die Anschlussflächen befinden
sich an den zwei kürzeren Kanten der Unterlegplatte.
Das Schmelzelement 5 umfasst ein Basisteil, das von vielen
identischen Modulen gebildet wird, deren Form sich der des Buchstabens „V"
einer spezifischen Breite annähert, und zwei Endmodule, ebenfalls mit einer
spezifischen Breite, die elektrische Verbindungen zwischen dem Basisteil und den
Anschlussflächen 6 bilden. In jedem Modul des Basisteils enden die
Arme des Buchstabens „V" mit auswärts gerichteten Bögen
8, welche Bögen mit den Bögen der Arme der benachbarten Module
durch gerade Abschnitte verbunden sind, wodurch sie eine Linie bilden, die sich
viele Male in einem konstanten Winkel biegt und in jedem Modul stumpfe Spitzen aufweist.
In einem Spezialfall der Ausführung des Schmelzelements können die Arme
des Buchstabens „V" parallel zueinander angeordnet sein, wodurch sie ein
wie der Buchstabe „U" geformtes Modul bilden (in der Zeichnung nicht dargestellt).
In der in 3 gezeigten Ausführungsform weist ein
individuelles Modul eine Kantenverengung 9 auf, die sich in der stumpfen
Spitze des Moduls befindet. Die Verengung 9 kann als eine Öffnung
jeder Form hergestellt werden, die in der Zeichnung nicht dargestellt ist. In dem
zweiten, in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel
umfasst ein individuelles Modul drei Verengungen 9, wobei zwei Verengungen
sich in den Modularmen befinden und eine Verengung sich in der stumpfen Spitze des
Moduls befindet.
In einer anderen, in 5 gezeigten Ausführungsform
der Erfindung sind zwei Schmelzelemente 5 auf der Unterlegplatte
4 untergebracht, die parallel zueinander an einer Oberfläche der Unterlegplatte
angeordnet sind und die mit dem Anschluss 6 verbunden sind. An einer Oberfläche
der Unterlegplatte können viele Schmelzelemente parallel zueinander angeordnet
sein (in der Zeichnung nicht dargestellt). Die Anzahl der Schmelzelemente ist abhängig
von den elektrischen Parametern der Sicherung.
Dann sind in einer in 6 gezeigten Ausführungsform
Schmelzelemente 5 an beiden Oberflächen der Unterlegplatte
4 angeordnet. Wie in der vorigen Ausführungsform ist die Anzahl von
Schmelzelementen von den elektrischen Parametern der Sicherung abhängig.
In der in 7 gezeigten Ausführungsform
einer Sicherung umfasst die Sicherung ein Isolierrohr 10, das in der Längsachse
der Sicherung untergebracht ist, worin sich das Schmelzelement des Auslösedrahts
11 befindet.
Abhängig von der Anzahl der in der gegebenen Sicherung verwendeten
isolierenden Unterlegplatten und von ihrer Situation in Bezug auf die Längsachse
der Sicherung oder die Längsachse des Isolierrohrs 10 des Auslösedraht-Schmelzelements
11 können alternative Gestaltungen der Sicherung hergestellt werden.
Und somit sind in der in 8 gezeigten
Ausführungsform die Unterlegplatten 4 in einem radialen Muster in
Bezug zur Längsachse der Sicherung angeordnet.
In einer anderen, in 9 gezeigten Ausführungsform
sind die Unterlegplatten 4 derart angeordnet, dass ihre Anordnung im Querschnitt
einem gleichschenkligen Dreieck gleicht.
In noch einer anderen, in 10 gezeigten
Ausführungsform der Erfindung sind die Unterlegplatten 4 parallel
zueinander angeordnet.
In einer nächsten, in 11 gezeigten
Ausführungsform der Erfindung ist die Unterlegplatte 4 aus einem flexiblen
Material hergestellt und ist aufgerollt, um eine Rolle zu bilden, die der Länge
nach zentrisch in der Sicherung untergebracht ist.
In der in 12 gezeigten Ausführungsform
sind die Unterlegplatten 4 so angeordnet, dass die Längssymmetrieachsen
dieser Unterlegplatten wie in der in 8 gezeigten Ausführungsform
in einem radialen Muster in Bezug zur Längsachse der Sicherung
angeordnet sind und Unterlegplatten 4 um ihre eigenen Längsachsen
in einem Winkel &agr; verdreht sind.
In den in den 8, 9,
10, 11 und 12
gezeigten Ausführungsformen ist zwischen den Unterlegplatten in der Längsachse
der Sicherung das Isolierrohr 10 untergebracht, worin das Schmelzelement
des Auslösedrahts untergebracht ist. Die gleichen Lösungen können
in den Fällen angewendet werden, in denen kein Auslösedraht in der Gestaltung
der Sicherung integriert ist.