INDECK, Ronald S., Olivette, MO 63132, US; MULLER, Marcel Wettstein, St. Louis, MO 63108, US; ENGEL, George Lawrence, St. Louis, MO 63126, US; HEGE, Alan Lee, St. Louis, MO 63104, US
Vertreter
TER MEER STEINMEISTER & Partner GbR Patentanwälte, 81679 München
DE-Aktenzeichen
69535480
Vertragsstaaten
AT, BE, CH, DE, DK, ES, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE
Die Quellen für Rauschen in einem Rücklesesignal von einem
magnetischen Aufzeichnungsmedium wurden untersucht und identifiziert. Eine von diesen
Quellen umfasst die Unregelmäßigkeiten und Defekte in der Mikrostruktur
des Magnetmediums selbst. Über viele Jahre hinweg wurde gedacht, dass das von
dieser Quelle erzeugte Rauschen wie bei dem von anderen identifizierten Quellen
erzeugten Rauschen zufällig ist, und wurde nur einer statistischen Analyse
für seine Bestimmung unterzogen. Die Erfinder haben kürzlich demonstriert,
dass diese Rauschkomponente stattdessen deterministisch, d. h. dauerhaft und reproduzierbar,
in Abhängigkeit vollständig von der Kopf-Medium-Position und von der magnetischen
Historie des Mediums ist. Wie durch Experimente bestätigt, die von den Erfindern
durchgeführt wurden, sind, wenn kein Signal auf das Medium geschrieben war
und es nur Gleichspannungsfeldern ausgesetzt wurde, die beobachteten Rücklesesignale
fast identisch. Der magnetische Beitrag zum Rücklesesignal unter diesen Bedingungen
ergibt sich aus räumlichen Schwankungen in der Magnetisierung des Mediums:
magnetische Bereiche, Welligkeit, lokale Schwankungen des Anisotropiefeldes und
Sättigungsmagnetisierung. Diese lokalen Eigenschaften werden wiederum durch
die Morphologie und die magnetischen Eigenschaften der einzelnen Körner, die
den Bereich bilden und die sich nach der Abscheidung nicht ändern, beeinflusst.
Daher ist das Rauschen von einem nominal gleichmäßig magnetisierten Bereich,
das in einer festen Position auf einem Magnetmedium gemessen wird, reproduzierbar.
Wie von den Erfindern gezeigt, kann ein Magnetmedium gleichspannungsgesättigt
werden und sein Ausgangssignal dann gemessen werden, um seinen remanenten Zustand
oder sein remanentes Rauschen zu bestimmen. Die Erfinder haben bestätigt, dass
dieses remanente Rauschen eine Funktion der magnetischen Mikrostruktur ist, indem
sie das remanente Rauschen nach positiver Gleichspannungssättigung mit dem
remanenten Rauschen nach einer negativen Gleichspannungssättigung verglichen
haben. Es wurde festgestellt, dass diese Wellenformen virtuelle "Spiegelbilder"
voneinander sind, wodurch eine enge Korrelation demonstriert wurde. Ebenso wurden
andere Methodologien verwendet, um zu bestätigen, dass das remanente Rauschen
deterministisch war, reproduzierbar war und mit der physikalischen Mikrostruktur
des Magnetmediums selbst in Beziehung stand. Remanentes Rauschen, das durch die
permanente Mikrostruktur entsteht, weist identifizierbare Eigenschaften auf, die
für diese permanente Mikrostruktur nach praktisch einer beliebigen magnetischen
Historie charakteristisch sind. Siehe Spatial Noise Phenomena of Longitudinal/Magnetic
Recording Media von Hoinville, Indeck und Muller, IEEE Transactions on Magnetics,
Band 28, Nr. 6.
Es besteht auf dem Fachgebiet ein lang empfundener Bedarf an einem
Verfahren und einer Vorrichtung zum Identifizieren oder Kennzeichnen von verschiedenen
Arten von Dokumenten sowie der breiten Vielfalt von im Voraus aufgezeichneten Magnetmedien,
die derzeit in den Vereinigten Staaten und in der ganzen Welt vermarktet und/oder
vertrieben werden. Beispiele von diesen Magnetmedien umfassen diejenigen, die in
der Unterhaltungsindustrie hergestellt und verkauft werden, einschließlich
magnetischer und magnetooptischer Platten und Bänder, Kassettenbänder,
Zweispulen-Bänder, Videobänder usw. Noch ein weiterer Hauptmarkt in Magnetmedien
ist das ungeheure Volumen von Computerprogrammen, die auf Disketten routinemäßig
verkauft und/oder vertrieben werden. Magnetmedien werden auch für andere Zwecke
verwendet, für die es wichtig ist, Originale identifizieren und authentifizieren
zu können, einschließlich Videobändern, Kassettenbändern und
anderen Voraufzeichnungen von Telephongesprächen auf Magnetmedien, Videoaufzeichnungen
von kriminellen Aktivitäten und andere derartige Untersuchungs- und dokumentarische
Verwendungen. Noch ein weiteres Beispiel für einen Bedarf auf dem Fachgebiet
für die Authentifizierung und Überprüfung von Magnetmedien liegt
im Magnetdatenkartengebiet. Beispiele von Magnetdatenkarten umfassen die gut bekannte
Kreditkarte sowie ATM-Karten, Lastschriftkarten, Sicherheits- oder ID-Karten, Massentransitkarten
und sogar Fluglinientickets oder andere Dokumente, die Magnetstreifen für die
magnetische Aufzeichnung von Daten darauf aufweisen. Wie auf dem Fachgebiet gut
bekannt ist, weist theoretisch jede Magnetdatenkarte einen Magnetstreifen mit im
Voraus aufgezeichneten Magnetdaten auf, die verwendet werden, um die Kontonummer
des Kunden oder irgendwelche anderen derartigen Identifikationsdaten aufzuzeichnen.
Ungeheure Summen von Geld gehen jährlich durch Fälschung und anderes betrügerisches
Kopieren und Verwendungsschemen verloren, die theoretisch beseitigt werden könnten,
wenn eine Vorrichtung und eine Methodologie zum zuverlässigen Authentifizieren
und Überprüfen der Identität einer Magnetkarte implementiert werden
könnten, bevor sie für ihre zugehörige Transaktion anerkannt wird.
Noch weitere Beispiele erstrecken sich auf Papierdokumente und dergleichen, für
die einige spezifische Anstrengungen bestanden, denen sich die Erfinder bewusst
sind.
Der Begriff "Magnetmedium", wie in dieser ganzen Patentbeschreibung
verwendet, sollte als sich auf eine beliebige Substanz, ein beliebiges Material,
eine beliebige Oberfläche oder eine beliebige physikalische Ausführungsform
beziehend verstanden werden, die durch ihr Magnetfeld abgetastet werden kann, ob
dieses Magnetfeld intrinsisch oder induziert ist. Wie vorstehend
angegeben, gibt es viele klassische Beispiele von Magnetmedien, die sich in einer
engen Hinsicht als jene Oberflächen vorgestellt werden können, die dazu
ausgelegt sind, die Codierung von Informationen wie z. B. Daten, Musik und dergleichen
mit magnetischen, analogen oder digitalen Daten zu empfangen. Es gibt jedoch andere
Beispiele, die innerhalb der Definition der Erfinder enthalten sind, wie z. B. magnetische
Tinte, die auf eine Oberfläche durch einen Sprüh- oder lithographischen
oder anderen Prozess aufgebracht wird, Photokopierprozesse, die einen elektrostatisch
aufgebrachten magnetischen Toner verwenden, die Suspension von Metallflocken oder
anderen magnetisierbaren Teilchen in verschiedenen Fluiden wie z. B. Farbe, die
auf eine Oberfläche aufgebracht werden kann und die dann trocknet, um die Metallflocken
zu fixieren, und sogar diejenigen Materialien, die keinen externen Fluss besitzen,
aber die, wenn sie gepulst werden, beispielsweise ein externes empfindliches Feld
erzeugen. Unter dem Verständnis dieser Definition für den Begriff "Magnetmedium"
kommen noch weitere physikalische Beispiele in den Sinn, einschließlich beliebiger
Papierdokumente, auf die magnetische Tinte aufgebracht ist, wie z. B. Schecks, Bankwechsel,
Geldanweisungen und andere verkäuflichen oder nicht verkäuflichen Finanzinstrumente,
wie z. B. Wertpapiere, Aktienzertifikate usw.
Wie in einem Artikel mit dem Titel Novel Applications of Cryptography
in Digital Communications von Omura, IEEE Communications Magazine, Mai 1990, angeführt,
ist ein Verfahren zum Erzeugen von fälschungssicheren Gegenständen offenbart.
Wie darin angeführt, besteht die Grundidee darin, ein gewisses eindeutiges
"Kennzeichen" des Papiers zu messen und es unter Verwendung des Geheimschlüssels
des Herstellers beispielsweise eines Aktienzertifikats zu signieren (zu verschlüsseln).
Das Kennzeichen wird durch Bewegen eines schmalen starken Lichtstrahls entlang einer
Linie auf dem Papier und Messen der Lichtintensität, die durch das Papier hindurchtritt,
erhalten. Die Lichtintensitätsfunktion, die durch das eindeutige zufällige
Muster der Papierfasern entlang der Linie bestimmt ist, bildet dann das Kennzeichen
des speziellen Stücks Papier. Dieses Kennzeichen wird dann digitalisiert und
durch die Geheimverschlüsselungsfunktion verschlüsselt. Das verschlüsselte
Kennzeichen wird dann separat auf das Papier in digitaler Form wie z. B. als Strichcode
gedruckt. Zu einem späteren Datum kann die Echtheit des Aktienzertifikats unter
Verwendung einer nicht geheimen öffentlichen Entschlüsselungsfunktion,
um die verschlüsselten Daten auf dem Papier zu entschlüsseln und die Intensitätsfunktion
oder das Kennzeichen, das darauf aufgezeichnet wurde, zu rekonstruieren, überprüft
werden. Als nächstes wird die tatsächliche Intensitätsfunktion des
Aktienzertifikats gemessen. Wenn diese neu gemessene Intensitätsfunktion mit
der aus den entschlüsselten Daten rekonstruierten Intensitätsfunktion
übereinstimmt, kann das Dokument als echt deklariert werden. Dieses Schema
nutzt ein gut bekanntes Geheimhaltungssystem, das als Kryptosystem mit öffentlichem
Schlüssel bezeichnet wird. Dieses System verwendet eine Falltür-Einweg-Funktion.
Ein Benutzer wählt einen Geheimschlüssel (die Falltür) und nach dem
Anwenden der Falltür-Einweg-Funktion auf die Daten bestimmt die Prozedur einen
Algorithmus, der zum Decodieren verwendet wird, und der öffentlich bekannt
gemacht wird. Die Falltür-Einweg-Funktion wird auch verwendet, um die verschlüsselte
Nachricht zu erzeugen. Dann kann jeder andere Benutzer die ursprüngliche Nachricht
durch Anwenden des Algorithmus auf das Kryptogramm verstehen. In diesem System kann
niemand sonst eine öffentlich lesbare Nachricht erzeugen, die der Falltür
des Urhebers zuzuschreiben ist, da nur der Urheber die Kenntnis dieses Algorithmus
hat. Dies verhindert den simplistischen Fälschungsversuch des Änderns
des im Voraus aufgezeichneten Kennzeichens, so dass es mit dem Kennzeichen eines
gefälschten Dokuments übereinstimmt.
Ein nochmals weiteres Beispiel eines Versuchs im Stand der Technik,
Gegenstände zu kennzeichnen oder fälschungssicher zu machen, ist im
US-Patent 4 806 740 gezeigt. Wie darin gezeigt,
ist auf einem Gegenstand wie z. B. einem Aktienzertifikat ein Streifen eines Magnetmediums
mit einer variablen Dichte, die sich aus der Ungleichmäßigkeit des Papiers
ergibt, abgelagert, der Prozess der Ablagerung des Magnetmediums auf dem Dokument
und die Dispersion von Magnetteilchen innerhalb des Mediums. Die Dichteschwankungen
werden zufällig erzeugt, wenn das Magnetmedium aufgebracht wird, was ein eindeutiges
Dokument bietet, da diese Dichteschwankungen fest und reproduzierbar sind, um das
Dokument zu identifizieren. Ein zweiter Magnetstreifen ist auch auf das Dokument
aufgebracht, aber dieser Magnetstreifen besteht aus einem Medium, das gemäß
gut bekannten Standards auf dem Aufzeichnungsfachgebiet als Teil eines magnetischen
Lese/Schreib-Systems eng spezifiziert und stark gesteuert ist. Im Betrieb wird der
ungleichmäßige Magnetstreifen gelöscht, durch eine Standardaufzeichnung,
die aus einem linearen Gleichspannungssignal oder einem linearen Wechselspannungssignal
oder einem linearen Vorspannungssignal besteht, aufgezeichnet. Nach der Aufzeichnung
tastet ein anderer Kopf die magnetische Charakteristik des aufgezeichneten Magnetstreifens
ab, die in ein digitales, maschinenlesbares Format umgesetzt wird, und dann separat
auf dem zweiten Magnetstreifen in einer einfachen Schreibfunktion aufgezeichnet
wird. Zur Authentifizierung wird das Aktienzertifikat unter einen anderen Satz von
Köpfen geführt, der zuerst die digital aufgezeichnete maschinenlesbare
Darstellung des abgetasteten Rauschsignals liest, und dann liest ein zweiter Satz
von Köpfen den Magnetstreifen mit variabler Dichte, indem er ihn zuerst löscht,
dieselbe Standard-Rauschfunktion aufzeichnet und dann das Ausgangssignal
der im Voraus aufgezeichneten Rauschfunktion abtastet, wenn es durch den Magnetstreifen
mit variabler Dichte "verzerrt" wird. Wenn es mit der aufgezeichneten Darstellung
davon übereinstimmt, dann wird das Dokument als echt und original deklariert.
Mit dem Verfahren des '740-Patents müssen folglich ein Paar von Magnetstreifen
auf das Dokument aufgebracht werden und ein festgelegtes Signal (als Rauschen bezeichnet)
muss aufgezeichnet werden, gemessen werden und dann sein Ausgangssignal digital
aufgezeichnet werden. Ferner muss einer der Magnetstreifen in einem anderen als
einem Aufzeichnungsindustriestandard und in einer zufälligen Weise aufgebracht
werden, um die Zufälligkeit des Ausgangssignals davon zu gewährleisten.
Diese Schritte machen das Verfahren des '740-Patents schwierig und unzweckmäßig
zu implementieren.
Ein nochmals weiteres Beispiel eines Versuchs des Standes der Technik,
ein Magnetmedium zum Authentifizieren von Kreditkarten, Dokumenten und dergleichen
zu verwenden, ist im US-Patent 4 985 614
von Pease et al., herausgegeben am 15. Juni 1991, zu finden. Dieses '614-Patent
ist tatsächlich im Konzept zum vorstehend erörterten '740-Patent insofern
ziemlich ähnlich, als es sich auf die makroskopischen Variationen, nachstehend
"Makro"-Variationen genannt, in einem Magnetmedium und ihren Effekt auf ein darauf
aufgezeichnetes "Verstärkungs"-Signal in einer Ausführungsform oder eigenständig
in einer zweiten Ausführungsform konzentriert. Bei beiden Ausführungsformen
werden diese "Makro"-Variationen durch Lesen einer gewählten Länge von
ungefähr 2,6 Inch (68,04 mm) eines Magnetstreifens zwischen 3 und 9 mal (in
der bevorzugten Ausführungsform 5) und dann Korrelieren der gesammelten Datenpunkte,
um die Effekte von Kopfrauschen, elektrischem Rauschen und irgendeinem anderen Nicht-Medium-Rauschen
"auszumitteln", bestimmt. Diese Korrelation führt zu einem "repräsentativen
Profil", das die Varianzen darstellt, die durch diese Makroeffekte in einem Signal
induziert werden würden, wenn es auf diesem Abschnitt von 2,6 Inch (68,04 mm)
des Magnetstreifens aufgezeichnet werden würde. Wenn diese Variationen nicht
signifikant genug sind, um eine zuverlässige Korrelation zu erzeugen, was auf
einen Mangel an signifikanten makroskopischen Ungleichmäßigkeiten im Medium
hindeutet, wird das Medium verworfen. Dies ist eine Angabe, dass das Medium mit
zu geringer Variation von der Spezifikation hergestellt wurde oder ansonsten nicht
genügend Makroebenenvariation aufweist, die aufgrund eines Wasserzeichens oder
dergleichen des Herstellers vorhanden sein könnte, um zuverlässig nachweisbare
und reproduzierbare Variationen in einem aufgezeichneten Signal zu induzieren. Das
'614-Patent schlägt auch vor, dass Makroebenenrauschen durch lokales Ändern
der scheinbaren magnetischen Charakteristiken des Streifens verstärkt werden
kann, wie z. B. durch Anordnen von magnetischen Symbolen auf dem Substrat, das unter
dem magnetischen Bereich liegt, oder durch Prägen von ausgewählten Bereichen
des magnetischen Materials, um eine gewisse Menge des Materials physikalisch zu
bewegen. Da die gemessenen Rauschpegel signifikante Effekte auf die Spitzen eines
aufgezeichneten Verstärkungssignals haben, wird eine einfache Spitzenerfassungs-
und -halteschaltung als ausreichend zum Sammeln der Daten gelehrt, und ein einfacher
"Vergleich" des im Voraus aufgezeichneten "repräsentativen Profils" mit den
gegenwärtig abgetasteten Datenpunkten wird als ausreichend zum Feststellen,
ob das Medium echt ist, gelehrt. Daher konzentriert sich nicht nur das '614-Patent
auf die Verwendung von Makroebenenrauschen, seine Vorrichtung und Methodologie,
die zum Implementieren eines Makroebenenrauschdetektors offenbart sind, werden als
außerstande, ein Mikrostruktur-Rauschebenenkennzeichen zuverlässig zu
erzeugen und seine Existenz zu einer späteren Zeit zu validieren, um ein Original
zu authentifizieren, angenommen.
Um diese und weitere Probleme im Stand der Technik zu lösen,
haben die Erfinder ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Verwendung der eindeutigen,
deterministischen, remanenten Rauschcharakteristik des Magnetmediums selbst aufgrund
seiner magnetischen Mikrostruktur entwickelt, um nicht nur Dokumente, sondern andere
Gegenstände und bedeutender das Magnetmedium selbst zu kennzeichnen, so dass
es identifiziert und authentifiziert werden kann. Dieses erfindungsgemäße
Verfahren beruht auf der Entdeckung, dass die mikroskopische Struktur des Magnetmediums
selbst eine permanente zufällige Anordnung von Mikromerkmalen und daher deterministisch
ist. Mit anderen Worten, sobald es hergestellt ist, bleibt die physikalische Mikrostruktur
des Aufzeichnungsmediums für alle herkömmlichen Aufzeichnungsprozesse
fest. In teilchenförmigen Medien ändert sich die Position und Orientierung
jedes Teilchens nicht innerhalb des Bindemittels für irgendein Anlegen eines
Magnetfeldes; in Dünnschichtmedien bleiben die mikrokristallinen Orientierungen
und Korngrenzen der Schicht während der Aufzeichnungs- und Wiedergabeprozesse
stationär. Es ist die Magnetisierung innerhalb jedes dieser festen Mikromerkmale,
die gedreht oder modifiziert werden kann und die die Basis des magnetischen Aufzeichnungsprozesses
bildet. Wenn ein Bereich eines Magnetmediums in einer Richtung durch ein großes
angelegtes Feld gesättigt wird, hängt die remanente Magnetisierung stark
von der Mikrostruktur des Mediums ab. Dieser remanente Zustand ist für irgendeinen
Punkt auf der Aufzeichnungsoberfläche deterministisch. Jedes Teilchen oder
Körnchen im Medium ist Hunderte bis Tausende von Angström in der Abmessung.
Aufgrund ihrer kleinen Größe enthält ein kleiner Bereich der magnetischen
Oberfläche eine sehr große Anzahl dieser physikalischen Entitäten.
Obwohl der Herstellungsprozess normalerweise Anstrengungen umfasst, um diese Teilchen
auszurichten, besteht immer eine gewisse Streuung von individuellen Orientierungen
und Positionen. Die tatsächlichen Abweichungen sind für einen Bereich
der Oberfläche des Mediums eindeutig, was diese Orientierung
zu einer Signatur oder einem "Kennzeichen" dieses Mediums macht. Diese Verteilung
absichtlich oder nicht absichtlich zu reproduzieren, ist praktisch unmöglich,
da dies eine genaue Manipulation der Orientierung von zahlreichen Teilchen auf der
Submikrometerebene zur Folge hätte. Somit kann die Orientierung eines großen
Satzes von Teilchen an einem speziellen Abschnitt einer Aufzeichnungsoberfläche
dieses Medium eindeutig identifizieren. In Experimenten haben die Erfinder festgestellt,
dass das remanente Rauschen von einer Länge zwischen etwa 30 Mikrometern und
4300 Mikrometern genügend Daten bereitstellt, um ein Magnetmedium zu "kennzeichnen".
Dies kann den 66040 Mikrometern (2,6 Inch) Länge gegenübergestellt werden,
die im '614-Patent erforderlich ist, um ein Magnetmedium mit Makrorauschen zu kennzeichnen.
Im Wesentlichen ist die vorliegende Erfindung elegant einfach und
zur Implementierung durch herkömmliche Aufzeichnungsköpfe ausgelegt, wie
sie üblicherweise in theoretisch jeder Lese- oder Lese/Schreib-Vorrichtung
zu finden sind und verwendet werden, die derzeit von der Öffentlichkeit allgemein
verwendet wird. Solche Beispiele umfassen Kreditkartenleser, Abspielgeräte
für magnetooptische Platten, Kassettenabspielgeräte, VCRs und Personalcomputer.
Ferner kann ein Kartenleser mit theoretisch jeglicher Vorrichtung oder jeglichem
Prozess gekoppelt werden und der Kartenleser als "Pförtner" verwendet werden,
um eine Eingabe oder einen Zugriff nur durch diejenigen zu gestatten, die eine gültige
Passkarte für die Authentifizierung präsentieren können. Aufgrund
der relativ kleinen Menge an "Magnetmedium", das erforderlich ist, um eine genaue
Kennzeichnung zu erreichen, erstreckt sich die Anwendung der vorliegenden Erfindung
gut über Magnetaufzeichnungsoberflächen hinaus, wie vorstehend erörtert.
Die auf Bankschecks aufgebrachten magnetischen Nummern weisen beispielsweise eine
ausreichende Länge auf, um für eine genaue "Kennzeichnung" jedes individuellen
Schecks zu sorgen.
In seiner einfachsten Implementierung muss ein herkömmlicher
Aufzeichnungskopf nur einen festgelegten Abschnitt eines Magnetmediums gleichspannungssättigen
und dann das remanente Rauschen, das verbleibt, "lesen" oder "wiedergeben". Der
Zweckmäßigkeit halber kann das Kennzeichen aus dem Bereich zwischen zwei
aufgezeichneten magnetischen Übergängen, die sich bereits auf dem Medium
an der Stelle befinden, erhalten werden. Dieses remanente Rauschen, das ein analoges
Signal ist, kann dann digitalisiert und im Medium selbst oder anderswo in einem
maschinenlesbaren Format, vielleicht unter Verwendung einer Falltürfunktion
aufgezeichnet werden. Folglich wurde das Magnetmedium mit seinem Kennzeichen "markiert".
Die Überprüfung oder Authentifizierung dieses Magnetmediums wird einfach
durch Umkehren dieses Prozesses erreicht, außer dass in den sicherheitsempfindlicheren
Anwendungen das digital aufgezeichnete Kennzeichen unter Verwendung des öffentlich
bekannten Schlüssels entschlüsselt werden muss. Sollte das gemessene remanente
Rauschen dem remanenten Rauschen, wie aufgezeichnet, entsprechen, wird das Magnetmedium
authentifiziert.
Es gibt viele Variationen in der Verwendung des Verfahrens der Erfinder,
die seine Welt von Anwendungen erweitern. Einige Anwendungen müssen beispielsweise
nicht die Verwendung einer Falltürfunktion erfordern, wie beispielsweise wenn
die codierten Gegenstände nicht öffentlich verteilt werden und statt dessen
nur für die Zwecke des Benutzers identifiziert werden. Ein solches Beispiel
wäre für die Verwendung bei Lagergegenständen. Ein Bankscheck umfasst
beispielsweise magnetische Nummern entlang seiner unteren Kante, die verwendet werden,
um den Bankscheck in verschiedenen Stufen im Scheckeinlösungssystem der Finanzwelt
zu verarbeiten. An irgendeinem oder mehreren ausgewählten Punkten in diesem
System kann ein Kennzeichen verwendet werden, um zu überprüfen, ob der
Scheck gültig ist und keine Fälschung ist. In dieser Anwendung kann der
Bankscheck von der Ausgabeinstitution gekennzeichnet werden, wenn Bankschecks Kontoinhabern
für ihre Verwendung gegeben werden. Dies würde die weit verbreitete Fälschung
von Bankschecks unter Verwendung von entweder genauen oder ungenauen Kontoinhaberinformationen,
die auf den Scheck gedruckt sind, beseitigen. In dieser Weise können kommerzielle
Bankinstitute sicherstellen, dass nur ihre bedruckten und autorisierten Schecks
von ihren Kontoinhabern verwendet werden und durch das Scheckeinlösungssystem
eingelöst werden. Diese Anwendung des Kennzeichnungsprozesses der Erfinder
würde signifikante Mengen an Betrug im kommerziellen Banksystem beseitigen.
Die Verwendung der vorliegenden Kennzeichnungserfindung mit anderen
Finanzinstrumenten würde viele andere Arten von Betrug, Fälschung und
dergleichen mit minimaler Unterbrechung oder Modifikation an derzeit verwendeten
Dokumentierungsparadigmen durch Drucken von Kontonummern, Zertifikatnummern und
anderen Identifikationsindizien oder -daten und das Lesen davon, wenn diese Finanzinstrumente
verarbeitet werden, beseitigen. Aktienzertifikate, Wertpapierzertifikate, Inhaberobligationen,
Wertpapiercoupons, Schatzwechsel und andere Finanzinstrumente könnten gekennzeichnet
werden, um ihre Fälschung zu beseitigen. Das Lesen und die Überprüfung
des Kennzeichens wird zur gleichen Zeit leicht erreicht, wie die magnetische Zertifikatnummer,
Kontonummer, ID-Nummer oder andere Nummern auf dem Instrument gelesen werden, wenn
das Instrument durch verschiedene Punkte in seiner Verarbeitung durch die Finanzmärkte
verarbeitet wird. Unter Verwendung der bereits implementierten speziellen Nummerierung
und von bereits implementierten Lesern kann dieses erhöhte Niveau an Schutz
für die Echtheit mit minimaler Änderung in der Verarbeitungsmaschinerie
erreicht werden. An sich sind die Vorrichtung und das Verfahren der Erfinder zur
Anpassung an diese spezielle Anwendung einzigartig geeignet.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
1 ist eine vergrößerte repräsentative
Darstellung der mikroskopischen Struktur eines Bereichs eines Magnetmediums;
2 ist eine vergrößerte Darstellung von mehreren
Spuren eines Magnetmediums mit einer mikroskopischen Struktur, die repräsentativ
darauf gezeigt ist;
3 ist eine Teilansicht einer Spur von Magnetmedien,
auf denen ihr Kennzeichen in einem maschinenlesbaren Code aufgezeichnet ist;
4 stellt drei herkömmliche Aufzeichnungsköpfe
und ein darunter laufendes Magnetmedium dar;
5 ist eine Ansicht einer Kreditkarte, auf der Kennzeichendaten
zum Lesen durch einen Kreditkartenleser codiert sind;
6 ist ein Blockdiagramm einer Schaltung zur Überprüfung
eines magnetischen Kennzeichens;
7 ist ein Blockdiagramm der in 6
gezeigten magnetischen Auslöseschaltung;
8 ist ein schematisches Diagramm einer Implementierung
der vorliegenden Erfindung unter Verwendung eines Personalcomputers;
9 ist ein schematisches Diagramm des in der Implementierung
von 8 verwendeten Speichers;
10 ist ein schematisches Diagramm der in der Implementierung
von 8 verwendeten Auslöseschaltungen;
11 ist ein schematisches Diagramm der in der Implementierung
von 8 verwendeten Vorverstärkerschaltungen;
12 ist ein Blockdiagramm einer Schaltung zum Überprüfen
eines magnetischen Kennzeichens, die zur Implementierung in einer integrierten Schaltung
aufgebaut ist;
13 ist ein schematisches Diagramm einer Korrelationsschaltung
unter Verwendung von Ein-Bit-Datenströmen;
14 ist ein schematisches Diagramm eines aktiven Differenzierers;
15 ist ein schematisches Diagramm des Schwellenwertgenerators;
16 ist ein schematisches Diagramm des ADC-Referenzgenerators;
17 ist ein schematisches Diagramm einer Verstärkungsschaltung;
18 ist ein Diagramm von einem Lesen eines Kreditkarten-Magnetstreifens;
19 ist eine vergrößerte Ansicht des eingekreisten
Teils der Wellenform in 18;
20 ist eine Wellenform, die die Korrelation von zwei
Kennzeichen angibt; und
21 ist eine vergrößerte Ansicht eines Abschnitts
eines Finanzinstruments wie z. B. eines Bankschecks, die die Verwendung der Magnettintennummerierung
in der vorliegenden Erfindung detailliert darstellt.
Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
Wie in 1 gezeigt, ist ein Bereich eines
Magnetmediums 20 mit mehreren mikrokristallinen Strukturen 22
in einem zufälligen Muster aufgebaut. Diese mikrokristalline Struktur
22 besteht aus Teilchen oder Körnern, die von Hunderten bis Tausenden
Angström im Durchmesser variieren. Die Ansicht von 1
ist stark erweitert und vergrößert, um diese physikalische Mikrostruktur
darzustellen. Ausführungsformen in Bezug auf die 2
bis 5, 18, 19
sind Beispiele, die zum Verstehen der Erfindung nützlich sind, jedoch keine
Ausführungsformen der Erfindung, wie beansprucht, sind. Wie in 2
gezeigt, erstreckt sich diese mikrokristalline Struktur durch das ganze Magnetmedium,
selbst wenn das in 2 gezeigte Magnetmedium
24 selbst aus Spuren 26, 28, 30 bestehen kann,
wie auf dem Fachgebiet gut bekannt ist. Obwohl schematisch als separate Bereiche
gezeigt, kann das Kennzeichen von irgendeinem Abschnitt des Mediums 24
erhalten werden.
Mit Bezug nun auf 3 und 4
sind mehrere herkömmliche Aufzeichnungsköpfe 32, 34,
36 in einem Kopftransport 37 mit einem sich bewegenden Magnetmedium
38 gezeigt, das steuerbar an den Aufzeichnungsköpfen 32,
34, 36 vorbei angetrieben wird, wie alles auf dem Fachgebiet gut
bekannt ist. Diese Aufzeichnungsköpfe 32–36 können
ein beliebiger magnetischer Wandler oder magnetooptischer Wandlerkopf sein, wie
auf dem Fachgebiet bekannt. Die Aufzeichnungsköpfe 32–36
sind alle mit einer elektronischen Schaltung 39 verbunden, wie auf dem
Fachgebiet gut bekannt, um ihr Eingangssignal und Ausgangssignal zu steuern und
zu lesen und ferner Signale zur Wiedergabe oder anderen Verwendung zu verarbeiten.
Obwohl nur drei Köpfe 32, 34, 36 in 4
gezeigt sind, ist es durchaus für Fachleute verständlich, dass mehrere
Aufzeichnungsköpfe in beliebiger Anzahl ebenso leicht bereitgestellt sein können
und, wie hierin gelehrt, erforderlich sein können, um die Zwecke der vorliegenden
Erfindung zu bewirken. Die Erfinder haben einen Prototypen konstruiert, der die
Betriebsfähigkeit der Erfindung unter Verwendung eines einzelnen Kopfs demonstriert.
Wie in 3 gezeigt, kann das magnetische "Kennzeichen"
in einem festgelegten Bereich 40 eines Dünnschicht-Magnetmedium oder
-Bandes 42, das repräsentativ in 3 als
Dünnschichtband gezeigt ist, in einer zweiten Position 44 auf dem
Dünnschicht-Magnetmedium oder -Band 42 in einem digitalisierten, maschinenlesbaren
Code 46 oder dergleichen aufgezeichnet werden.
Die Erfinder haben eine Methodologie zum Lesen oder Bestimmen der
remanenten Mikrostruktur-Rauschcharakteristik des Bereichs 40 des Magnetmediums,
der "gekennzeichnet" wird, verwendet. Vorzugsweise liegt dieser Bereich
40 in der Größenordnung von einigen zehn bis hundert Mikrometern.
Dieser Bereich wird dann gleichspannungsgesättigt und dann einem "Lese"-Schritt
zum Bestimmen des dadurch erzeugten remanenten Rauschens unterzogen.
Es sollte selbstverständlich sein, dass das Kennzeichen immer
da ist, ob über das Medium aufgezeichnet wurde oder nicht. Daher ist es nicht
streng erforderlich, dass der festgelegte Abschnitt des Mediums, der das Kennzeichen
enthält, gleichspannungsgesättigt wird oder in derselben Polarität
gleichspannungsgesättigt wird, um das Kennzeichen zu erhalten. Statt dessen
ist es nur wichtig, dass das remanente Rauschen in einer Weise bestimmt wird, die
erleichtert, dass es erfolgreich mit dem früher bestimmten remanenten Rauschen
korreliert wird. Ferner soll es selbstverständlich sein, dass der Ausdruck
"Magnetmedium" viel breiter als nur eine magnetische Oberfläche ist, die zur
Aufzeichnung von analogen Daten oder magnetischen "Einsen" und "Nullen" verwendet
wird. Der Ausdruck "Magnetmedium" umfasst irgendeine magnetische Oberfläche
oder Substanz, die durch ihr Magnetfeld abgetastet werden kann.
Wenn diese Information in einer "Einzelaufnahmen"-Messung erhalten
wird, dann umfassen die Ergebnisse sowohl elektronisches Rauschen als auch das remanente
Rauschen, das der Orientierung der Teilchen zuzuschreiben ist. Da dieses "Rauschen"
oder "remanente Rauschen" als analoges Signal elektronisch bestimmt wird, kann diese
Information dann digitalisiert und mit zwischen etwa zehn und hundert digitalen
Informationsbits aufgezeichnet werden, wie es repräsentativ als Code
46 in 3 gezeigt werden kann. In Experimenten
haben die Erfinder mehrere Messungen durchgeführt und ihre Ergebnisse gemittelt,
um das elektronische Rauschen zu beseitigen, das in der gemessenen Wellenform vorhanden
ist. Es wurde jedoch ein hoher Korrelationskoeffizient beobachtet, wenn die zwei
Datensätze, d. h. Einzelaufnahme und gemittelt, verglichen wurden, wodurch
demonstriert wurde, dass ein Einzelaufnahmenlesen leicht im Vergleich zu einem gemittelten
Satz von Daten in einer kommerziellen Anwendung verwendet werden konnte. Der normierte
Kreuzkorrelationskoeffizient r wird verwendet, wobei
wie von den Erfindern in ihrem vorstehend erwähnten früheren veröffentlichten
Artikel erläutert.
Um das "Kennzeichen" oder remanente Rauschen wiederzugewinnen oder
zu messen, wird der Prozess ebenso wiederholt und, wenn zwei Einzelaufnahmen-Wellenformen
verglichen werden, wurde eine kleinere Korrelation dazwischen erfahren. Die mit
zwei Einzelaufnahmen-Wellenformen erfahrene Korrelation war jedoch signifikant und
demonstrierte deutlich die Brauchbarkeit dieses Verfahrens ebenso für eine
kommerzielle Anwendung.
Wie in 18 gezeigt, ist der zur Kennzeichnung
verwendete Abschnitt des Signals in Bezug auf den Rest des aufgezeichneten Signals
sehr klein. Wie in 19 gezeigt, kann der eingekreiste
Abschnitt oder das Kennzeichen von 18 verstärkt
werden, um die Wellenform genauer zu zeigen. In 20
erzeugt eine Korrelation unter Verwendung der vorliegenden Erfindung eine definierbare
"Spitze", die die Existenz des Kennzeichens im Medium bestätigt.
Wie in 5 gezeigt, umfasst eine praktische
Implementierung für die vorliegende Erfindung eine Magnetdatenkarte
48, auf der sich ein Magnetstreifen 50 befindet, wobei der Magnetstreifen
50 mit einem Code 52 codiert ist, der ein Kennzeichen eines Bereichs
54 des Magnetstreifens 50 darstellt. Wenn die Magnetdatenkarte
48 durch einen Kartenleser 56 "gezogen" wird, kann der Kartenleser
56 folglich den Code 52 lesen und ihn übersetzen, um die
gespeicherten Kennzeichendaten zu bestimmen, das Kennzeichen im Bereich
54 des Magnetstreifens 50 lesen, sie für einen Vergleich
vergleichen, und wenn sie übereinstimmen, dann die Magnetdatenkarte
48 als echte Karte authentifizieren, die nicht geändert wurde und
die anerkannt werden kann. Alternativ muss das Kennzeichen nicht auf der Karte gespeichert
sein, sondern kann statt dessen zentral gespeichert sein, wie in einer Datenbank
anderswo.
Wie in 6 gezeigt, umfasst ein schematisches
Blockdiagramm für eine Vorrichtung zum Authentifizieren eines magnetischen
Kennzeichens einen Lesekopf 100 zum Lesen des Magnetmediums 102,
das sich auf einer Kreditkarte oder Passkarte 104 befinden kann, obwohl
die Kreditkarte und Passkarte keinen Teil der Erfindung bilden. Eine magnetische
Auslöseschaltung 106 (einschließlich der in 17
gezeigten Verstärkungsschaltung) beaufschlagt ein logisches Element mit Impulsen,
das den Speicher 112 aktiviert, um den Strom von digitalen Daten vom Lesekopf,
Va, der durch einen Analog-Digital-Umsetzer 110 erzeugt wird
(einschließlich eines in 16 gezeigten Referenzspannungsgenerators),
zu speichern. Ein Mikrocontroller 114 verarbeitet dann die Daten und vergleicht
sie mit dem ursprünglichen Kennzeichen, um die Kreditkarte oder Passkarte
104 zu authentifizieren. Die magnetische Auslöseschaltung
106 ist in 7 genauer gezeigt. Sie umfasst
einen Vorverstärker 116 (in 11 genauer
gezeigt), der das Ausgangssignal vom Lesekopf 100 verstärkt, um durch
einen Satz von analogen Komparatoren (siehe 10) mit
Schwellenwerten, die von Schwellenwertgeneratoren (siehe 15)
erzeugt werden, ein positives Impulsausgangssignal 118 und ein negatives
Impulsausgangssignal 120 zu erzeugen, wie durch den Zeitablaufgraphen in
der unteren Hälfte von 7 gezeigt. Die Logik
108 kann, wie in 8 gezeigt, durch Verbindung
mit einem PC über einen Verbindungsstecker 122 implementiert werden.
Ein Speicherelement 124 ist in 9 genauer gezeigt,
Auslöseschaltungen 126 sind in 10 vollständiger
gezeigt und Vorverstärkerschaltungen 128 sind in 11
gezeigt. Ein Blockdiagramm 130 für eine magnetische Kennzeichenvorrichtung
ist in 12 gezeigt, die zur Implementierung in einer
spezifischen integrierten Schaltung beschaffen ist.
In vielen der Implementierungen der vorliegenden Erfindung ist die
Geschwindigkeit, mit der das Magnetmedium an einem Aufzeichnungskopf, Kartenleser
oder dergleichen vorbei angetrieben wird, sowohl dann, wenn das magnetische Kennzeichen
zuerst gemessen wird, als auch später, wenn das magnetische Kennzeichen gelesen
wird, um seine Gültigkeit zu überprüfen oder zu authentifizieren,
fest. Einige Beispiele dieser festen Lesegeschwindigkeit umfassen die Geschwindigkeit,
mit der eine Diskette in einem Computer gedreht wird, die Geschwindigkeit, mit der
ein VCR-Band abgespielt wird, die Geschwindigkeit, mit der ein Audiokassettenband
abgespielt wird, das motorisierte Lesen einer ATM-Karte, die Verarbeitung von Bankschecks
durch automatisierte Vorrichtungen usw. Dies gilt sogar für bestimmte Kreditkartenanwendungen,
bei denen motorisierte Kartenleser implementiert werden könnten. Es gibt jedoch
auch andere Anwendungen, für die keine gesteuerte Geschwindigkeit erwartet
werden kann. Die heute bekannte am meisten vorherrschende Situation sind vielleicht
die umfangreich verwendeten Kreditkartenleser, die einen Einzelhandelsangestellten
benötigen, um die Karte durch eine Lesespur zu "ziehen". Für
diejenigen Situationen, in denen die Geschwindigkeit des Magnetmediums variabel
oder davon verschieden ist, wenn das Kennzeichen zuerst bestimmt wurde, haben die
Erfinder eine Anzahl von Methodologien entwickelt, um sicherzustellen, dass dem
magnetischen Kennzeichen entsprechende Daten erfasst und im Überprüfungsprozess
verwendet werden. Dies hilft, falsche Ablehnungen von gültigen Kreditkarten,
Passkarten und dergleichen zu beseitigen. Der Deutlichkeit halber werden diese verschiedenen
Methodologien nun mit Bezug auf eine Kreditkarte mit einem Magnetstreifen erläutert.
Es sollte jedoch selbstverständlich sein, dass diese Methodologien gleichermaßen
auf eine beliebige Anwendung anwendbar sind, in der die Geschwindigkeit des Magnetmediums
variabel oder potentiell von jener des ursprünglichen Kennzeichnungsschritts
verschieden ist.
Mit der Vorrichtung zum Authentifizieren eines magnetischen Kennzeichens,
deren Blockdiagramm in 6 gezeigt ist, wird eine Reihe
von Datenpunkten, vielleicht 150, zwischen den zwei Auslöseimpulsen
genommen, die im Magnetmedium aufgezeichnet sind. Wie mit der magnetischen Auslöseschaltung
von 11 gezeigt, wird das Signal "POS PULSE" aktiv,
wenn die "Mitte" eines ausreichend großen positiv verlaufenden Impulses erfasst
wird. Ebenso ist das Signal "NEG PULSE" aktiv, wenn ein ausreichend großer
negativ verlaufender Impuls erfasst wird. Die Ableitung des eingehenden Signals
wird unter Verwendung eines aktiven Differenzierers (in 19
genauer gezeigt) genommen, um die Mitte des Impulses aufzufinden. Durch Auffinden
der Mitte des Impulses wird der Abstand zwischen der Mitte der Impulse, die den
Kennzeichenbereich definieren, folglich fixiert und stellt einen Abstand dar, der
jedes Mal, wenn die Kreditkarte durch einen Kreditkartenleser gezogen wird, leicht
feststellbar ist. Eine pegelempfindliche Erfassung wird auch durchgeführt,
aber dies dient nur zum Helfen, gegen falsche Auslöseereignisse zu schützen.
Der A/D-Umsetzer tastet mit einer festen Rate wie z. B. Fs1 ab. Folglich
ist der Abstand zwischen Abtastwerten delta x1, wobei delta x1
gleich V1 (Geschwindigkeit der Kreditkarte), dividiert durch Fs1
(die Abtastrate), ist. Wenn die Abtastfrequenz Fs1 einige hundert kHz
ist, dann liegt delta x1 in der Größenordnung eines Mikrometers.
Die Anzahl von genommenen Abtastwerten P (vielleicht 150) wird gezählt und
kann auf der Kreditkarte zusammen mit dem Kennzeichen aufgezeichnet werden. Um die
Zuverlässigkeit zu verbessern, können mehrere Lesevorgänge des magnetischen
Kennzeichens durchgeführt und dann gemittelt werden, um die Effekte von Kopfrauschen,
elektronischem Schaltungsrauschen und irgendeinem anderen Rauschen als dem Rauschen
der magnetischen Mikrostruktur des Magnetmediums zu beseitigen. Dies vollendet den
Prozess der Bestimmung des Kennzeichens für eine Kreditkarte.
Wenn die Karte in Gebrauch ist und es erwünscht ist, ihr Kennzeichen
zu authentifizieren, ist es erforderlich, denselben Bereich des Magnetmediums der
Karte abzutasten, der zum Zeitpunkt ihrer Kennzeichnung abgetastet wurde. Ferner
muss der Abstand zwischen Abtastpunkten derselbe sein wie er war, als die Karte
gekennzeichnet wurde, und in unserem Beispiel ist dieser Abstand delta x1.
Obwohl es erwünscht ist, dass dies exakt dasselbe ist, haben die Erfinder festgestellt,
dass eine gewisse Varianz bis zu einigen Prozent annehmbar sein kann. Das Abtastintervall
wird sowohl durch die Abtastfrequenz des A/D-Umsetzers als auch die Geschwindigkeit,
mit der sich die Kreditkarte am Lesekopf vorbei bewegt, bestimmt. Für manuelle
Kartenleseanwendungen, die riesige Mehrheit, die derzeit in Gebrauch ist, ist für
Einzelhandelsgeschäftsbesitzer theoretisch sichergestellt, die Karten mit verschiedenen
Raten durch die Kartenleser zu ziehen. Eine Lösung zum Erhalten von Abtastwerten
in denselben Intervallen wie das ursprüngliche Abtastintervall besteht darin,
stark überabzutasten. Dies kann entweder in der Software oder Hardware durchgeführt
werden. Mit anderen Worten, eine Abtastrate Fs2 wird gewählt, die
viel größer ist als Fs1. Dies erzeugt ein neues Abtastintervall
delta x2, das viel mehr Abtastwerte erzeugt, vielleicht 100 mal mehr,
als im ursprünglichen Kennzeichnungsprozess genommen wurden. Mit anderen Worten,
anstelle von 150 Abtastwerten können 15000 Abtastwerte genommen werden. Dies
erfordert, dass nur jeder M-te Abtastwert verwendet wird, um denselben Datensatz
zu liefern. M kann als Verhältnis von Q/P gewählt werden, wobei P die
Anzahl von zwischen den zwei Auslöseimpulsen zur Zeit der Kennzeichnung genommenen
Abtastwerten ist und Q die Anzahl von am Verkaufspunkt unter Verwendung einer Überabtastfrequenz
Fs2 genommenen Abtastwerten ist. Da sich der Abstand zwischen den Auslöseereignissen
nicht ändert und das Verhältnis von FS1 zu FS2 bekannt
ist, kann die Geschwindigkeit der Karte, wenn sie an der Einzelhandelsgeschäftsstelle
gezogen wird, im Vergleich zu ihrer Geschwindigkeit zur Zeit der Kennzeichnung leicht
bestimmt werden. Mit diesem Überabtastverfahren kann leicht mathematisch gezeigt
werden, dass eine Überabtastung um einen Faktor von ungefähr 100 zu einem
effektiven Abtastintervall am Verkaufspunkt führt, das innerhalb 2 % des ursprünglichen
Abtastintervalls für Geschwindigkeiten liegt, die nicht kleiner als fünfmal
größer als die Geschwindigkeit sind, die zu der Zeit verwendet wurde,
zu der das Kennzeichen bestimmt wurde. Falls erforderlich, würde sich eine
noch größere Überabtastrate auf noch größere Geschwindigkeitsverhältnisse
einstellen.
Die Arbeit von den Erfindern bei der Prototypenherstellung der vorliegenden
Erfindung deutet darauf hin, dass eine Größe eines digitalen Worts, die
nicht größer als drei Bits ist, zum Codieren des Werts der Kennzeichenabtastwerte
ausreichen kann, um unter Verwendung des vorgeschlagenen Korrelationsanalyseverfahrens
annehmbare Ergebnisse zu erhalten. Diese kleine Wortgröße deutet darauf
hin, dass eine spezifische integrierte Schaltung (IC) dazu ausgelegt werden kann,
diese Korrelation durchzuführen. Auf dem Fachgebiet ist gut bekannt (siehe
beispielsweise die Literatur über die Sigma-Delta-Umsetzung), dass n-Bit-Worte
mit einer Rate r1 aus einem Ein-Bit-Datenstrom konstruiert werden können,
vorausgesetzt, dass die Datenrate des Ein-Bit-Datenstroms signifikant höher
ist als die Rate r1. Siehe beispielsweise "An integrated Binary Correlator
Module" Jespers, et al., IEEE Journal, Juni 1983. In seiner einfachsten Form kann
die Wortlänge für jeden Faktor von Vier in der Überabtastrate um
ein Bit erhöht werden. Überdies ist es sehr wahrscheinlich, dass im Fall
des vorgeschlagenen Korrelationsverfahrens es nicht erforderlich sein könnte,
das n-Bit-Datenwort zu konstruieren. Wenn dies der Fall ist, ist das Durchführen
der Korrelationen an einem Ein-Bit-Datenstrom trivial. Für den Fall von Ein-Bit-Daten
und Signalen mit einem Nullmittelwert (wie z. B. bei Magnetmediumrauschen) ist der
Korrelationskoeffizient r durch den folgenden Ausdruck gegeben
Daher kann diese Korrelationsanalyse unter Verwendung eines einfachen
Vorwärts/Rückwärts-Zählers 132 durchgeführt werden,
wie in 13 gezeigt. Wie darin gezeigt, wird das Ausgangssignal
des Lesekopfs 100 durch einen Vorverstärker 116 verstärkt,
der einen analogen Komparator 134 mit hoher Abtastrate für die x1-Eingabe
in das Logikgatter 136 speist. Die ursprünglichen Kennzeichendaten
in einem Ein-Bit-Datenstrom werden synchron eingegeben, so dass das Ausgangssignal
des Logikgatters 136 positiv wird, wenn die Bits übereinstimmen, und
negativ wird, wenn sie dies nicht tun. Das Ausgangssignal des Vorwärts/Rückwärts-Zählers
132 wird mit einem gewissen Schwellenwert verglichen, was, wenn es über
dem Schwellenwert liegt, eine Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Kennzeichen
anzeigt.
Genauso wie es möglich ist, einen Ein-Bit-Datenstrom mit einer
hohen Rate zu nehmen und ein n-Bit-Wort mit einer niedrigeren Rate zu konstruieren,
ist das Umgekehrte auch durchführbar. Mit anderen Worten, zur Zeit der Erzeugung
könnte das zu kennzeichnende Magnetmedium beispielsweise mit einem Vier-Bit-A/D-Umsetzer
abgetastet werden. Die Kennzeichendaten können dann in Vier-Bit-Worten gespeichert
werden. Am Punkt der Authentifizierung könnten die Vier-Bit-Datenabtastwerte
in einen Ein-Bit-Datenstrom mit der höheren Rate umgesetzt werden, wie es z.
B. in CD-Abspielgeräten neuerer Modelle implementiert wird. Dieser Vier-Bit-Datenstrom
wird dann mit dem Ein-Bit-Datenstrom korreliert, der vom analogen Komparator
134 ausgeht.
Noch eine weitere Methodologie zum Sicherstellen der Erfassung von
Datenabtastwerten, die jenen entsprechen, die während des ursprünglichen
Kennzeichnungsprozesses verwendet werden, beinhaltet im Wesentlichen das Messen
der Geschwindigkeit der Kreditkarte und das Einstellen der Abtastrate so, dass sie
dieser Geschwindigkeit entspricht. Genauer können zwei Übergänge
oder andere Bezugsmarkierungen auf der Karte angeordnet werden, die in einem festen
Abstand D auseinander liegen. Die Zeit, die es dauert, bis die Karte vom ersten
Übergang zum zweiten Übergang gezogen wird, definiert die Geschwindigkeit,
mit der die Karte durch den Leser gezogen wird. Die Abtastrate kann dann so eingestellt
werden, dass sie dieser Geschwindigkeit entspricht, was auf der Annahme beruht,
dass die Geschwindigkeit, mit der sich die Karte für das zweite Intervall bewegt,
jener des ersten Intervalls entspricht. Da diese Abstände nur ein paar hundert
Mikrometer sind, ist diese Annahme zuverlässig. Dieses Verfahren erfordert
keine Überabtastung, was daher die Menge an Speicher minimiert, die zum Speichern
der Datenpunkte erforderlich ist, die während des Überprüfungs- oder
Kartenleseschritts gesammelt wurden. Beim Implementieren dieser Methode kann ein
Phasenregelkreis verwendet werden, wobei die Eingangsfrequenz durch einen Faktor
M dividiert wird und die Rückkopplungsschleife durch einen Faktor N dividiert
wird, so dass N über M mal FReferenz gleich Fs (Abtastfrequenz)
ist. Die Faktoren M und N können in Abhängigkeit von den anderen Parametern
des Systems gewählt werden, wie z. B. der Abtastgröße, der erwarteten
Abtastfrequenz, dem Abstand D usw. Wie angegeben, stellt dieses Verfahren den Vorteil
der Beseitigung der Überabtastung bereit, was den erforderlichen Speicher verkleinert.
Es leidet insofern unter einem Nachteil, als eine Geschwindigkeitsmessung über
einen sehr kleinen physikalischen Bereich, mehrere hundert Mikrometer, durchgeführt
werden muss, was Genauigkeitsprobleme darstellen kann.
Wie vorher erwähnt, könnten Kreditkartenleser, die motorisiert
sind oder die anderweitig die Geschwindigkeit, mit der die Karte durch den Leser
gezogen wird, normieren, verwendet werden, um dieses Abtast- und Anpassungsproblem
zu minimieren. Ferner ist es möglich, mehrere der Methodologien zu kombinieren,
um dadurch eine Hybridmethodologie zu bilden, die die besten Ergebnisse bereitstellen
könnte. Der Kreditkartenleser könnte beispielsweise dazu ausgelegt sein,
das Abtastintervall anzupassen, was, wie vorstehend erläutert, idealerweise
die Anforderung für eine Überabtastung beseitigt. Die Überabtastung
kann jedoch auch in Verbindung mit einem Intervallabgleich verwendet werden, um
sicherzustellen, dass Variationen korrigiert werden können.
Wie in 21 gezeigt, umfasst eine Implementierung
der vorliegenden Erfindung die Verwendung mit einem Bankscheck 200, wobei
die mehreren Magnettintennummern 202 entlang der unteren Kante des Bankschecks
200 jeweils ein "Magnetmedium" umfassen, das als Kennzeichen identifiziert
und verwendet werden kann. Das Bezugszeichen 203 enthält beispielsweise
magnetische Tinte, die ausreichend lang sein sollte, um die Kennzeichnung der vorliegenden
Erfindung zu erreichen. Für diesen Zweck könnte alternativ irgendeines
der normierten Zeichen an irgendeiner seiner Stellen verwendet werden. Um sich auf
die sich ändernden Nummern, die in den verschiedenen Positionen auf dem Bankscheck
200 verwendet werden, einzustellen, könnte ferner eine zusätzliche
Ziffer sogar nur zum Einstellen auf den Kennzeichnungsprozess hinzugefügt werden.
Die Verwendung des Bezugszeichens 203 oder einer zusätzlichen Ziffer
würde ermöglichen, dass eine gewisse Gleichmäßigkeit eingeführt
und aufrechterhalten wird, da die speziellen Datenbits von Bank zu Bank, Scheckkonto
zu Scheckkonto usw. variieren. Wie vorstehend erläutert, kann die digitale
Darstellung des Kennzeichens selbst in nicht mehr als drei Ascii- oder anderen Zeichen
enthalten sein, was den Bankscheck 200 zum Hinzufügen dieser zusätzlichen
Zeichen geeignet macht, um dadurch den Kennzeichenwert unmittelbar auf jedem der
Bankschecks 200 aufzuzeichnen. Mit dieser Implementierung kann jeder Bankscheck
leicht gekennzeichnet werden und den Wert seines Kennzeichens in einem Magnettintenzeichen
für eine unmittelbare Authentifizierung am Verarbeitungspunkt in verschiedenen
Stufen im Scheckeinlösungssystem tragen. Alternativ können die Kennzeichendaten
verschlüsselt oder in beliebigen der anderen Daten, die bereits auf dem Scheck
200 vorhanden sind, verkörpert werden. Dasselbe würde für
andere Finanzinstrumente gelten, einschließlich Aktienzertifikaten, Wertpapieren,
Wertpapiercoupons, Inhaberoptionen, Geldanweisungen, kommerziellen Einzelhandelsunternehmens-Geschenkzertifikaten
usw. Diese Arten von Magnetmedien können sich im Allgemeinen insofern als nicht
aufzeichnende Magnetmedien vorgestellt werden, als ihr Hauptzweck ein anderer als
für die magnetische Aufzeichnung von Informationen darauf ist. Mit anderen
Worten, die Dezimalzahlen, die mit Magnettinte auf die unteren Kanten von Bankschecks
aufgebracht werden, werden in einem Umriss aufgebracht, der selbst Informationen
übermitteln soll, d. h. eine Dezimalzahl. Es ist nicht vorgesehen, dass andere
Daten auf diesen Magnettintennummern aufgezeichnet werden. Statt dessen sollen die
Magnettintennummern selbst gelesen werden, wenn der Scheck verarbeitet wird.
Es ist vorgesehen, dass die Erfindung nur durch den Schutzbereich
der hier beigefügten Ansprüche begrenzt ist.
Anspruch[de]
Gegenstand, der auf demselben sein Kennzeichen für die spätere
Überprüfung seiner Identität gespeichert hat, dadurch gekennzeichnet,
dass der Gegenstand ein nicht aufzeichnendes Magnetmedium hat, wobei das nicht aufzeichnende
Magnetmedium ein Magnetmedium ist, das nicht für die Magnetaufzeichnung von
Informationen auf demselben eingerichtet ist, wobei das Kennzeichen eine Darstellung
eines remanenten Rauschens des nicht aufzeichnenden Magnetmediums umfasst.Gegenstand nach Anspruch 1, wobei das Kennzeichen verschlüsselt
ist.Gegenstand nach Anspruch 1 oder 2, wobei das remanente Rauschen durch
ein erstes Lesen des nicht aufzeichnenden Magnetmediums bestimmt wurde, wobei eine
Geschwindigkeit des ersten Lesens in Verbindung mit dem Kennzeichen zu späterer
Verwendung beim Ausgleichen von Unterschieden zwischen einer Geschwindigkeit eines
nachfolgenden Lesens und der Geschwindigkeit des ersten Lesens gespeichert wird.Gegenstand nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei das nicht aufzeichnende
Magnetmedium wenigstens einen Abschnitt eines auf ein Finanzinstrument aufgebrachten
Zeichens umfasst.Verfahren zum Kennzeichnen eines Gegenstandes zum späteren Bestimmen
von dessen Identität, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegenstand, wenigstens
zum Teil, ein nicht aufzeichnendes Magnetmedium einschließt, wobei das nicht
aufzeichnende Magnetmedium ein Magnetmedium ist, das nicht für die Magnetaufzeichnung
von Informationen auf demselben eingerichtet ist, wobei das Verfahren die Schritte
umfasst, ein remanentes Rauschen des nicht aufzeichnenden Magnetmediums zu bestimmen,
wobei das remanente Rauschen das Kennzeichen umfasst, und das Kennzeichen für
den späteren Vergleich mit der späteren Bestimmung des remanenten Rauschens
aufzuzeichnen.Verfahren nach Anspruch 5, wobei der Aufzeichnungsschritt einschließt,
das Kennzeichen auf dem Gegenstand aufzuzeichnen.Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, das ferner den Schritt umfasst, das
Kennzeichen vor dem Aufzeichnen zu verschlüsseln.Verfahren zum Authentifizieren eines Gegenstandes, dadurch gekennzeichnet,
dass der Gegenstand wenigstens zum Teil ein nicht aufzeichnendes Magnetmedium einschließt,
wobei das nicht aufzeichnende Magnetmedium ein Magnetmedium ist, das nicht für
die Magnetaufzeichnung von Informationen auf demselben eingerichtet ist, wobei der
Gegenstand ein aufgezeichnetes Kennzeichen hat, wobei das Kennzeichen ein zuvor
bestimmtes remanentes Rauschen des nicht aufzeichnenden Magnetmediums ist, wobei
das Verfahren die Schritte umfasst:
– ein remanentes Rauschen unmittelbar von dem nicht aufzeichnenden Magnetmedium
zu bestimmen und
– das bestimmte remanente Rauschen mit dem Kennzeichen zu korrelieren, wobei
die Korrelation dadurch anzeigt, ob der Gegenstand authentisch ist.Verfahren nach Anspruch 8, wobei das Kennzeichen auf dem Gegenstand
aufgezeichnet ist, wobei das Verfahren ferner den Schritt umfasst, das Kennzeichen
unmittelbar von dem Gegenstand zu lesen.Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, wobei das aufgezeichnete Kennzeichen
verschlüsselt ist und der Korrelierungsschritt den Schritt einschließt,
das Kennzeichen zu entschlüsseln.Verfahren nach Anspruch 8, 9 oder 10, wobei der Korrelierungsschritt
den Schritt einschließt, Unterschiede zwischen einer Geschwindigkeit, mit der
das remanente Rauschen zuvor bestimmt wurde, und der Geschwindigkeit, mit der das
remanente Rauschen während des Bestimmungsschritts bestimmt wird, auszugleichen.