HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bildausgabeverfahren und eine
Bildausgabevorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 3.
Beschreibung des Standes der Technik
Es ist ein Photobearbeitungssystem bekannt, welches Bilddaten durch
Lesen eines in jedem Einzelbildrahmen eines photographischen Films (im folgenden
einfach als Film bezeichnet) aufgezeichneten Bilds aufnimmt mit Hilfe eines Filmscanners,
um die Bilddaten als Bildabzug (Print) auszugeben, nachdem an dem Bild notwendige
Bildverarbeitungen vorgenommen wurden.
Derzeit werden Bilddaten in einem transportierbaren Medium als Bilddatei
gespeichert, so daß die Bilddaten von einem Personal-Computer oder dergleichen
verarbeitet werden können. Dieser Service wurde im großen und ganzen nur
bei Bildern vorgenommen, die von einem Kunden ausgewählt wurden. Aus diesem
Grund war es üblicherweise so, daß eine Ausrüstung wie beispielsweise
ein Scanner oder eine Bildverarbeitungsvorrichtung getrennt von dem Photobearbeitungssystem,
wie es oben angesprochen wurde, aufgestellt wurden. Zur Schaffung einer hochqualitativen
Bilddatei, die nicht nur als Bild auf einem Monitor sondern auch als Bildabzug ausgegeben
werden kann, ist eine kostspielige Einrichtung erforderlich. Deshalb waren die Gebühren
für einen Datei-Ausgabeservice nicht gerade gering.
In der vergangenen Zeit haben Digitalkameras immer größere
Verbreitung gefunden, bedingt durch ihren Vorteil, daß die aufgezeichneten
Bilder einfach in einen Personal-Computer eingegeben werden können. Im Zuge
der Verbreitung von Digitalkameras wurden Dienstleistungen zur Ausgabe von Bildern,
die von einer Digitalkamera aufgezeichnet wurden, beliebt.
Allerdings besitzt ein solcher Service weniger Kunden als der Abzug-Service,
der von einem Film oder einem Medium Gebrauch macht. Außerdem variiert die
Anzahl von Pixeln eines von einer Digitalkamera aufgenommenen digitalen Bilds oder
die Anzahl von Pixeln bei der Bildverarbeitung, die eine Digitalkamera an dem digitalen
Bild vornimmt, abhängig vom Typ der Digitalkamera, wobei die Anzahl verschieden
ist von der Anzahl von Bildelementen, die man beim Digitalisieren eines auf einem
Film aufgezeichneten Bilds erhält. Um ein solches digitales Bild zu einem Abzug
zu verarbeiten, muß eine weiterentwickelte Verarbeitung durchgeführt werden,
was zu einer Steigerung der Anlagenkosten führt. Im Ergebnis wurde nur bei
einem Teil der Diensteanbieter eine Bildverarbeitungsvorrichtung oder ein Printer
zur Ausgabe von Abzügen von Bildern einer Digitalkamera separat von einem herkömmlichen
Photobearbeitungssystem installiert.
Die US-A-5 574 533
zeigt ein Laborsystem, in welchem Abtastbilddaten in ein Speichermedium eingeschrieben
werden, zum Beispiel in eine IC-Karte. Dies entspricht dem oben beschriebenen System.
Nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und des Anspruchs 3 offenbart
die US-A-5 461 492 ein Bildausgabeverfahren
und -system, bei dem der entwickelte photographische Film in Vorwärtsrichtung
transportiert wird, während dessen ein erstes Lesen vorgenommen wird. Während
dieses ersten Lesevorgangs werden Bilddaten mit geringer Auflösung erhalten
(Vorabtastung). Während eines zweiten Lesevorgangs, der während eines
Rückwärts-Filmtransports durchgeführt wird, erfolgt eine Abtastung
mit hoher Auflösung (Hauptabtastung). Die Hauptabtastdaten werden an einen
externen Computer gegeben, um entweder ausgedruckt oder auf eine Photo-CD geschrieben
zu werden. Die Vorabtastdaten werden vornehmlich zum Detektieren der Lage von Einzelbildern
auf dem photographischen Film verwendet.
OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
In jüngerer Zeit ist erhöhter Bedarf entstanden an einem
Dateiausgabedienst für ein transportierbares Medium, wie es oben erläutert
wurde, infolge einer deutlichen Zunahme der Beliebtheit von Personal-Computern.
Außerdem wurde ein Dienst vorgeschlagen, bei dem sämtliche Kunden-Bilder
in einem Server-Computer mit einer Speicherplatte hoher Kapazität gespeichert
werden, aufgestellt in einem Labor oder dergleichen (im folgenden als Bildserver
bezeichnet), und verwendet für Extraabzüge gespeicherter Bilder. Aus diesem
Grund ist ein Verfahren erwünscht, welches eine Bilddatendatei mit geringerem
Kostenaufwand und höherer Effizienz ausgeben kann.
Vom Standpunkt der Bildqualität her betrachtet ist es nicht bevorzugt,
die Abzug-Ausgabe und die Datei-Ausgabe separat vorzunehmen. Werden sie separat
vorgenommen, so ist nicht unbedingt garantiert, daß die Lesebedingungen oder
die Bildverarbeitungsbedingungen zwischen ausgegebenem Abzug und der Datei identisch
sind. Wenn zum Beispiel aus einer Bilddatei ein Abzug erstellt werden soll, so ist
es möglicherweise so, daß man die gleiche endgültige Fassung des
Abzugs erhält wie bei einem gleichzeitig erstellten Abzug, so daß man,
um die gleiche endgültige Abzug-Version zu erhalten, möglicherweise die
Einstellungen ausprobieren muß.
Gemäß Anspruch 1 und Anspruch 3 schafft die vorliegende
Erfindung daher ein Bildausgabeverfahren und ein Bildausgabesystem, mit welchem
zu niedrigen Kosten eine Bilddatei erhalten und effizient an den Kunden geliefert
werden kann, von der der Kunde den Abzug erhalten kann, den er erwartet, wenn ein
auf einem Film aufgezeichnetes Bild als Druck ausgegeben wird und andererseits als
Bilddatei auf einem Aufzeichnungsträger aufgezeichnet wird.
In anderen Worten: bei einem Filmbearbeitungsvorgang werden mehrere
Bilddaten gewonnen, und diese werden von einem Photokopiergerät als Abzüge
ausgegeben, während sie außerdem als Dateien auf einem vorbestimmten Aufzeichnungsträger
ausgegeben werden. Auf diese Weise läßt sich eine Zubehöreinrichtung
wie beispielsweise ein Filmscanner effizient nutzen, und die Erstellung eines Abzugs
sowie eine Dateisicherung können billig in effizienter Weise ausgeführt
werden.
Dabei erfolgt die Ausgabe sowohl eines Abzugs als auch einer Datei
bei einem Filmbehandlungsvorgang, was bedeutet, daß die Bildverarbeitung basierend
auf nur ein und demselben Kriterium durchgeführt wird, falls notwendig. Wenn
daher von in einer Datei aufgezeichneten Bilddaten ein Auszug erstellt wird, so
kann man die erwartete Endfassung des Abzugs erhalten, ohne daß man hierzu
Einstellungen durch Ausprobieren vornehmen muß.
Die Verarbeitungsgeschwindigkeit eines Laufwerks wie beispielsweise
eines Floppy-Disk-Laufwerks und die eines Photokopiergeräts sind nicht notwendigerweise
identisch. Aus diesem Grund wird in dem obigen System selbst dann, wenn die Ausgabe
eines Abzugs sowie die Ausgabe einer Datei gleichzeitig erfolgen, die Möglichkeit
bestehen, daß das Medium mit der höheren Verarbeitungsgeschwindigkeit
sich im Leerlauf befindet. In ähnlicher Weise ist die Verarbeitungsgeschwindigkeit
zwischen einem Filmscanner und den oben genannten beiden Arten von Ausgabevorrichtungen
nicht notwendigerweise ausgeglichen. In anderen Worten, die Verarbeitungsfähigkeit
des Gesamtsystems hängt von der Vorrichtung ab, die unter den drei Arten von
Vorrichtungen die geringste Verarbeitungsgeschwindigkeit aufweist. Unabhängig
davon, wie hoch die Leistungsfähigkeit der anderen Vorrichtungen außer
der langsamsten Vorrichtung ist, wird deren Fähigkeit im Rahmen des obigen
Systems nicht genutzt.
Die vorliegende Erfindung schafft ohne eine derartige Verschwendung
einen billigen Dienst, wobei jede Vorrichtung des Systems ihre Leistungsfähigkeit
voll entfalten kann.
Zu diesem Zweck wird die Anzahl von Filmscannern, Druckern und Dateiausgabevorrichtungen
derart festgelegt, daß die Verarbeitungsfähigkeit einer einzelnen Vorrichtung,
multipliziert mit der Anzahl von Vorrichtungen, nahezu für jede Art von Vorrichtung
die gleiche ist.
Wenn außerdem Änderungen zur Ausgabe von Bildern auf einem
Medium durch die oben angesprochene hohe Systemeffizienz zunimmt, steht zu erwarten,
daß Aufträge für Abzüge von dem Medium auch entsprechend zunehmen.
Insbesondere wird die Bildbearbeitung und die Verarbeitungssoftware für einen
Personal-Computer immer preisgünstiger und einfacher zu handhaben. Aus diesem
Grund steht auch zu erwarten, daß die Aufträge für Abzüge von
verarbeiteten Bildern umfangreicher werden.
In anderen Worten: die vorliegende Erfindung kann zu geringen Kosten
Dienste zum Ausgeben eines Abzugs und einer Datei von Bildern bereitstellen, welche
von einem Film gelesen werden, wobei außerdem von einem Medium oder von einer
Digitalkamera unter Verwendung eines Photobearbeitungssystems ein solcher Abzug
und eine solche Datei erhalten werden können. Hierdurch kann sogar ein Klein-Diensteanbieter
dieses System ohne Problem bezüglich Kosten und Aufstellplatz anbieten, um
auf diese Weise die Servicestellen zu erweitern.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 ist ein Diagramm einer Ausführungsform einer
Bildausgabevorrichtung gemäß der Erfindung,
2 ist ein Diagramm einer weiteren Ausführungsform
einer Bildausgabevorrichtung gemäß der Erfindung,
3 ist ein Diagramm eines Beispiels einer Filmtransportsequenz,
4 ist ein Diagramm eines weiteren Beispiels einer Filmtransportsequenz,
5 ist ein Diagramm eines noch weiteren Beispiels einer
Filmtransportsequenz,
6 ist ein Diagramm eines Beispiels einer Dateinamen-Aufzeichnung
auf einem Abzug, und
7 ist ein Diagramm einer Ausführungsform eines
Photographiebearbeitungssystems gemäß der Erfindung,
8 ist ein Diagramm einer weiteren Ausführungsform eines Photographiebearbeitungssystems
gemäß der Erfindung,
9 ist ein Diagramm einer Konfiguration des in 8
gezeigten Systems,
10 ist ein Diagramm einer noch weiteren Ausführungsform eines
Photographiebearbeitungssystems gemäß der Erfindung, und
11 ist ein Diagramm einer Konfiguration des in 10
gezeigten Systems.
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
Das erfindungsgemäße Bildausgabeverfahren ist dadurch gekennzeichnet,
daß eine Mehrzahl von Bilddaten gewonnen werden durch sequentielles Lesen mehrerer
Bilder, die in Einzelbildern eines entwickelten Films aufgezeichnet sind, wozu ein
Filmscanner mit automatischem Filmtransport verwendet wird, und die mehreren Bilder
mit Hilfe eines Vergrößerungsgeräts in der Form von Abzügen
und auf einem vorbestimmten Aufzeichnungsmedium in Form von Dateien ausgegeben werden.
In anderen Worten: die vorliegende Erfindung gibt die Bilddaten in Form sowohl von
Abzügen als auch Dateien gleichzeitig aus.
Es ist bevorzugt, daß der Lesevorgang nur für Bilder gewünschter
Einzelbildrahmen der mehreren Einzelbildrahmen des photographischen Films durchgeführt
wird. Der „gewünschte Rahmen" (das „gewünschte Einzelbild")
bedeutet hier die Rahmen normaler Qualität ohne Unschärfen sowie ohne
Über- oder Unterbelichtung. In einem APS (Advanced Photo System) oder dergleichen
ist es möglich, daß der Photograph darüber entscheidet, ob ein Rahmen
oder Einzelbild vergrößert werden soll, um die Information magnetisch
auf einem Film aufzuzeichnen, bevor der Film gelesen wird. Einige Photobearbeitungssysteme
haben daher die Funktion, diese Information mit Hilfe eines Filmscanners zu lesen
und nicht benötigte Einzelbilder automatisch zu überspringen. In anderen
Worten: in derartigen Fällen bedeuten „die gewünschten Rahmen"
solche Rahmen (Einzelbilder), auf denen Information aufgezeichnet ist, die für
eine Abzug-Ausgabe notwendig ist.
Als konkretes Beispiel für das obige Verfahren lassen sich verschiedene
Verfahren angeben, so zum Beispiel das Verfahren, bei dem ein erstes Lesen in Film-Vorwärtstransportrichtung
durchgeführt wird und die dabei gelesenen Bilddaten sämtlich in Form von
Abzügen ausgegeben werden, und ein zweiter Lesevorgang während des Filmtransports
in Rückwärtsrichtung durchgeführt wird und die dabei gelesenen Bilddaten
anschließend in Form von Dateien ausgegeben werden (offensichtlich kann auch
die Datei-Ausgabe vor der Abzug-Ausgabe stattfinden).
Wenn eine Bildverarbeitung mit Bilddaten vor der Ausgabe eines Abzugs
oder einer Datei durchgeführt wird, ist es bevorzugt, wenn abhängig von
der Bildqualität, die für das in jeder Form auszugebende Bild gefordert
wird, eine unterschiedliche Bildverarbeitung durchgeführt wird.
Wenn in dieser Vorrichtung eine verschiedene Bildverarbeitung durchgeführt
wird, bevor ein Abzug oder eine Datei ausgegeben wird, können zwei Formen von
Bildverarbeitungseinrichtungen installiert sein, so daß jede Einrichtung die
Bildverarbeitung zur Ausgabe eines Abzugs oder einer Datei durchführt. Alternativ
kann eine Form von Bildverarbeitungseinrichtung, die Verarbeitungsbedingungen durch
Ändern eines Parameters oder dergleichen einstellt, installiert sein, so daß
die Bildverarbeitung durch Ändern des Parameters für eine Bildausgabe
oder für eine Dateiausgabe je nach Notwendigkeit durchgeführt wird.
Das Bildausgabeverfahren und die Bildausgabevorrichtung gemäß
der Erfindung zielen ab auf den Fall, daß eine große Menge Filme unter
Verwendung einer automatischen Filmtransportfunktion rasch verarbeitet wird, wie
es zum Beispiel der Fall eines Photobearbeitungssystems in einem Labor ist. In anderen
Worten: ein System, bei dem Bilddaten sequentiell in der Reihenfolge des Lesens
ausgegeben werden, während das Lesen nachfolgender Daten fortgesetzt wird,
soll hier zugrundegelegt werden, verschieden von einem Aufbau mit einem Scanner
und einem Vergrößerungsgerät (Printer), die an einen Personal-Computer
angeschlossen sind, wobei Bilddaten in einem Rahmen als eine Datei ausgegeben werden
und dann ein Abzug erfolgt, nachdem der Film manuell in einem Scanner eingestellt
und anschließend gelesen wird, nachdem die betreffenden Rahmen ausgewählt
wurden. In anderen Worten: als Systemkonfiguration soll hier eine Konfiguration
angenommen werden, bei der gelesene Bilddaten in zwei Rahmenspeicher oder Einzelbildspeicher
abwechselnd eingeschrieben werden, während Bilddaten aus demjenigen Einzelbildspeicher
ausgelesen und ausgegeben werden, in den gerade nicht eingeschrieben wird, wie dies
bei einem herkömmlichen automatischen Vergrößerungsgerät eines
Labors der Fall ist.
Wenn die oben angesprochene Vorrichtung für ein Photobearbeitungssystem
eingesetzt wird, ist es bevorzugt, wenn das System eine vorbestimmte Anzahl von
Filmscannern zum Lesen eines von einem Kunden mit einem Auftrag angelieferten Films
aufweist, ferner eine Aufzeichnungseinrichtung zum Aufzeichnen der von dem Filmscanner
gelesenen Bilddaten, eine vorbestimmte Anzahl von Dateiausgabevorrichtungen zum
Aufzeichnen der Bilddaten, die vorübergehend in der Aufzeichnungseinrichtung
eines vorbestimmten Aufzeichnungsmediums als Bilddatei für jeden Auftrag gespeichert
wurden, und eine vorbestimmte Anzahl von Vergrößerungsgeräten für
die Ausgabe der Bilddaten, die in der Aufzeichnungseinrichtung
aufgezeichnet wurden, als Abzug oder Abzüge, wobei die Anzahl von Dateiausgabevorrichtungen
und Vergrößerungsgeräten derart gewählt ist, daß die Vorrichtungen
und Vergrößerungsgeräte innerhalb einer Zeiteinheit nahezu die gleiche
Anzahl von Aufträgen bearbeiten kann, die sämtliche Filmscanner innerhalb
der gleichen Zeiteinheit bearbeiten, wenn diese dauernd in Betrieb sind.
Der Grund dafür, daß die Anzahl von Dateiausgabevorrichtungen
und Vergrößerungsgeräten „derart gewählt ist, daß
die Anzahl der Vorrichtungen und Vergrößerungsgeräte innerhalb einer
Zeiteinheit nahezu die gleiche Anzahl von Aufträgen bearbeiten kann, die sämtliche
Filmscanner innerhalb dieser Zeiteinheit bearbeiten können, wenn sie dauernd
in Betrieb sind", besteht darin, daß die Verarbeitungsgeschwindigkeit insgesamt
dadurch ausgewogen ist, daß man die Anzahl solcher Geräte erhöht,
die eine niedrige Verarbeitungsgeschwindigkeit haben.
Die hier angesprochene „Zeiteinheit" bedeutet eine relativ
lange Zeitspanne, beispielsweise eine Stunde oder einen Tag. Wenn daher die Verarbeitung
durch das oben angesprochene System in einem kurzen Zeitraum betrachtet wird (beispielsweise
einige Minuten), so kann es zu einer vorübergehenden Verarbeitungs-Warteschlange
zwischen Eingabe- und Ausgabegeräten kommen. Beispielsweise besitzt eine Dateiausgabevorrichtung
wie zum Beispiel ein Floppy-Disk-Laufwerk im allgemeinen eine niedrigere Verarbeitungsgeschwindigkeit
als ein Filmscanner. Wenn daher von einem Filmscanner gelesene Bilddaten von einer
Dateiausgabevorrichtung ausgegeben werden sollen, kommt es zu einer Verarbeitungs-Warteschlange.
Da zu dieser Zeit ein Aufzeichnungsmedium für einen Auftrag bei der Ausgabe
einer Datei festgelegt werden sollte, ist es unmöglich, die Verteilung auf
mehrere Dateiausgabegeräte aufzuteilen. Wenn daher die Verarbeitung für
nur einen einzigen Auftrag betrachtet wird, kommt es zu einer Verarbeitungs-Warteschlange
zwischen den Eingabegeräten oder den Ausgabegeräten.
Die oben angesprochene „Aufzeichnungseinrichtung" dient zum
Vermeiden einer solchen Verschwendung aufgrund einer Verarbeitungs-Warteschlange.
In anderen Worten: von dem Filmscanner gelesene Bilddaten werden in der Aufzeichnungseinrichtung
unabhängig vom Verarbeitungszustand der Dateiausgabegeräte zwischengespeichert,
anschließend erfolgt ein Lesevorgang. Auf diese Weise können die Dateiausgabevorrichtungen
die in der Aufzeichnungseinrichtung sequentiell abgespeicherten Bilddaten lesen
und eine Ausgabeverarbeitung durchführen, ohne daß die Filmscanner bis
zur Beendigung des Ausgabevorgangs warten müssen. Da die Ausgabeverarbeitung
des anschließend von dem Scanner verarbeiteten Films von einer anderen Dateiausgabevorrichtung
durchgeführt wird, wird die Verarbeitung von dem Gesamtsystem niemals verzögert.
Daher reicht die oben angesprochene Aufzeichnungseinrichtung aus,
wenn sie eine Kapazität und Verarbeitungsgeschwindigkeit besitzt, mit denen
das obige Ziel erreicht werden kann. Beispielsweise kann ein Speicher (ein Puffer)
vorbestimmter Größe für jede Ausgabevorrichtung eingerichtet und
in zyklischer Weise eingesetzt werden. Alternativ kann außer der Ausgabe zu
einem Drucker oder einem transportierfähigen Medium die Platte als Aufzeichnungseinrichtung
verwendet werden, wenn die gelesenen Bilddaten auf einer Platte mit großer
Speicherkapazität gespeichert sind. Das Umschalten der Eingabe- und Ausgabevorrichtungen
läßt sich mit Hilfe eines bekannten Eingabe-Ausgabe-Umschaltverfahrens
vornehmen.
Als eine Ausführungsform des oben angesprochenen Photobearbeitungssystems
kann auch eine Variante gewählt werden, die eine Filmbild-Gewinnungseinrichtung
zum Erhalten eines digitalen Bilds durch Lesen des entwickelten Films enthält,
ferner eine Abzug-Ausgabeeinrichtung zum Ausgeben des von der Filmbild-Gewinnungseinrichtung
erhaltenen digitalen Bilds in Form eines Abzugs, und eine Ausgabeeinrichtung für
die Ausgabe zu einem Medium zum Aufzeichnen des digitalen Bilds. Außerdem enthält
die Ausführungsform eine Mediumbild-Gewinnungseinrichtung zum Erhalten eines
in einem vorbestimmten Aufzeichnungsträger aufgezeichneten digitalen Bilds,
und eine Unterbrechungseinrichtung für die Unterbrechungs-Eingabe des von der
Mediumbild-Gewinnungseinrichtung erhaltenen digitalen Bilds in die Abzug-Ausgabeeinrichtung,
die einen Bildabzug des digitalen Bilds ausgibt, welches durch Unterbrechung (interrupt)
eingegeben wurde, während die Unterbrechungseingabe von der Unterbrechungseinrichtung
durchgeführt wurde.
Die Unterbrechungseinrichtung kann eine bekannte Eingabe-Schaltfunktion
aufweisen, sie kann entweder als bauliche Umschalteinrichtung in Form einer Hardware
oder in Form einer logischen Umschalteinrichtung unter Verwendung von Hardware sein.
Die Unterbrechung durch die Unterbrechungseinrichtung kann durch einen Operator-Befehl
oder automatisch durch ein Unterbrechungssignal erfolgen, nachdem erkannt wurde,
daß in der Mediumbild-Gewinnungseinrichtung ein Medium eingerichtet ist.
Die Mediumbild-Gewinnungseinrichtung besteht in erster Linie aus einem
Plattenlaufwerk, beispielsweise einem MO-Platten-Laufwerk oder einem Zip-Platten-Laufwerk.
Zusätzlich zu einem solchen Plattenlaufwerk enthält die Einrichtung eine
Kommunikationsanordnung (ein Modem oder ein TA sowie Kommunikationssoftware
oder dergleichen), um digitale Bilddaten zu erhalten, die von einer Festplatte eines
Personal-Computers eines Kunden über ein Netzwerk übertragen wurden. In
anderen Worten: das Aufzeichnungsmedium umfaßt nicht nur ein transportierbares
Medium, sondern auch eine Festplatte oder dergleichen, installiert in einem Personal-Computer.
Es ist bevorzugt, die geeignete Bildverarbeitung bedarfsweise an den
digitalen Bilddaten vorzunehmen, die durch die Filmbild-Gewinnungseinrichtung oder
die Mediumbild-Gewinnungseinrichtung erhalten wurden. Insbesondere ist es, wenn
ein solches digitales Bild als Abzug vergrößert wird, bevorzugt, die Bildverarbeitung
nach Maßgabe der Kennwerte des Photokopierers durchzuführen, während
es bevorzugt wird, die Bildverarbeitung bevorzugt für den Bildschirm einer
Kathodenstrahlröhre vorzunehmen, wenn das digitale Bild auf einem Medium aufgezeichnet
wird.
In anderen Worten: die Bedeutung des Begriffs „Ausgeben des
durch die Filmbild-Gewinnungseinrichtung erhaltenen digitalen Bilds in Form eines
Abzugs" oder „Unterbrechungs-Eingabe des durch die Mediumbild-Gewinnungseinrichtung
erhaltenen digitalen Bilds in die Abzug-Ausgabeeinrichtung" ist nicht unbedingt
beschränkt auf die Ausgabe oder die Unterbrechungs-Eingabe der erhaltenen Bilddaten
so, wie sie sind. Die Begriffe bedeuten vielmehr, daß Daten, die für ein
und dasselbe Bild repräsentativ sind und als digitales Bild gewonnen wurden,
ausgegeben oder mittels Unterbrechungseingabe eingegeben werden.
Die Daten, die dasselbe Bild wie das gewonnene digitale Bild repräsentieren,
sind Daten, nach dem die notwendige Bildverarbeitung bezüglich des gewonnenen
digitalen Bilds durchgeführt wurde. Die einer Bildverarbeitung unterzogenen
Daten ein und desselben digitalen Bilds können separat abgespeichert werden,
um Daten vor der Verarbeitung zu ersetzen.
In der japanischen ungeprüften Patentveröffentlichung Nr.
8(1996)-306273 beispielsweise ist ein
System offenbart, bei dem ein Kunde einen Abzug unter Bezugnahme auf ein Bild geringer
Auflösung bestellt (die Auflösung kann nicht für einen Abzug verwendet
werden, reicht aber für die Anzeige auf einem CRT-Bildschirm aus), wobei der
eigentliche Kopiervorgang (Erstellen des Abzugs) durchgeführt wird unter Verwendung
von separat abgespeicherten Bilddaten hoher Auflösung des Bilds. Das Photobearbeitungssystem
gemäß der vorliegenden Erfindung kann außerdem ein Aufzeichnungsmedium
zum Abspeichern von hochauflösenden Daten des digitalen Bilds aufweisen, so
daß die Mediumbild-Gewinnungseinrichtung ein digitales Bild geringer Auflösung
oder Information ermittelt, welche das auf dem vorbestimmten Medium aufgezeichnete
Bild geringer Auflösung kennzeichnet, um das Aufzeichnungsmedium nach hochauflösenden
Bilddaten abzusuchen, die dem digitalen Bild geringer Auflösung entsprechen,
so daß dann die hochauflösenden Daten durch Unterbrechungseingabe an die
Abzug-Ausgabeeinrichtung gegeben werden.
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
Im folgenden werden anhand der begleitenden Zeichnungen die obigen
Ausgestaltungen erläutert. 1 zeigt eine erste
Ausführungsform der Erfindung. Dabei handelt es sich um ein Photobearbeitungssystem,
welches in einem Labor oder dergleichen installiert ist und die Funktion der Ausgabe
von Bilddaten hat, die als ein erster Abzug ausgegeben wurden, wobei die Ausgabe
auf ein transportierbares Medium oder auf einen Bildserver in einem Labor erfolgt.
Das System liest sämtliche, auf einem Film 1 aufgezeichneten
Bilder normaler Qualität, ausgenommen also Bilder mit Unschärfen oder
extremer Über- oder Unterbelichtung, wie es bei einem herkömmlichen Photobearbeitungssystem
der Fall ist. Die in der oben beschriebenen Weise gewonnenen digitalen Bilddaten
werden in einem Rahmen- oder Einzelbildspeicher 2 abgespeichert. Wenn das
System auf einem APS-Film aufgezeichnete Bilder ausliest, können alternativ
auch nur solche Rahmen ausgelesen werden, die Information über die Notwendigkeit
der Abzug-Erstellung aufweisen, basierend auf Information, die in der oben beschriebenen
Weise magnetisch auf dem Film aufgezeichnet wurde.
Das Lesen erfolgt durch zweimaliges Abtasten jedes Einzelbilds oder
Rahmens, wobei der erste Lesevorgang eine Vorabtastung und der zweite Lesevorgang
eine Feinabtastung ist. Die Vorabtastung erfolgt zu dem Zweck, eine optimale Auslesebedingung
aufzufinden, während die durch die Feinabtastung erhaltenen Bilddaten für
die Ausgabe der Bilddaten verwendet werden.
Bei dieser Gelegenheit kann gemäß 3
der Film nach der Vorabtastung um ein Einzelbild oder Bildfeld weitertransportiert
werden, um anschließend die Feinabtastung für das jeweilige Bildfeld vorzunehmen.
Wenn allerdings gemäß 4 die Vorabtastung
und die Feinabtastung parallel an unterschiedlichen Stellen durchgeführt werden,
kann das Lesen in nahezu der halben Zeit durchgeführt werden, die für
das Verfahren nach 3 erforderlich ist. Alternativ kann
gemäß 5 das Vorabtasten für sämtliche
Rahmen dadurch erfolgen, daß der Film in die eine Richtung transportiert wird,
wohingegen die Feinabtastung anschließend durchgeführt wird, wenn der
Film in die Rückwärtsrichtung transportiert wird.
Die in der oben beschriebenen Weise gelesenen Bilddaten werden in
zwei Bildfeldspeichern (Einzelbild- oder Rahmenspeichern) 2a und
2b abwechselnd abgespeichert, so daß der Lesevorgang und der Ausgabevorgang
derart parallel durchgeführt werden können, daß die gelesenen Bilddaten
in den einen Bildfeldspeicher eingeschrieben werden, während die in dem anderen
Bildfeldspeicher abgespeicherten Bilddaten ausgegeben werden.
Die aus dem Bildfeldspeicher 2 für die Ausgabe der Bilddaten
entnommenen Daten werden von den beiden Bildverarbeitungseinrichtungen
3a bzw. 3b verarbeitet. Bei dieser Gelegenheit erfolgt die durch
die beiden Bildverarbeitungseinrichtungen durchgeführte Verarbeitung und die
anschließende Ausgabeverarbeitung für sämtliche Bilddaten gleichzeitig
(parallel). Nach Abschluß der beiden Verarbeitungsoperationen werden die Bildfeldspeicher
umgeschaltet, und das anschließende Lesen eines Bilds erfolgt mit Hilfe der
beiden Bildverarbeitungseinrichtungen.
Die von beiden Bildverarbeitungseinrichtungen 3a und
3b vorgenommene Bildverarbeitung ist die Korrektur von Farbe oder Tönung
beispielsweise. Allerdings kann sich die Verarbeitung der beiden Bildverarbeitungseinrichtungen
abhängig vom Objekt der ausgegebenen Bilddaten unterscheiden. Beispielsweise
führt die Bildverarbeitungseinrichtung 3b die Verarbeitung zur Verbesserung
der Qualität der Bilddaten zwecks Ausgabe der Bilddaten auf photographischem
Papier aus, während die Bildverarbeitungseinrichtung 3a die Bildverarbeitung
mit dem Zweck ausführt, die Bilddaten auf einem Display eines Personal-Computers
besser sehen zu können. Selbst wenn unterschiedliche Verarbeitungen durchgeführt
werden, ist es aber möglich, die durch die Bildverarbeitungseinrichtung
3a vorgenommene Verarbeitung zu korrelieren mit der von der Bildverarbeitungseinrichtung
3b durchgeführten Verarbeitung, was sich von dem Fall unterscheidet,
in welchem die Bildverarbeitung durch zwei getrennte Vorrichtungen durchgeführt
wird. Wenn daher die Datei des Bilds später als Abzug ausgegeben wird, liegt
die durchzuführende Bildverarbeitung explizit fest, basierend auf der Korrelation.
Die von der Bildverarbeitungseinrichtung 3a verarbeiteten
Bilddaten werden von einer Kompressionseinrichtung 4 komprimiert und als
komprimierte Bilddatei von einem Medium-Laufwerk 13 auf einem Aufzeichnungsmedium
6 aufgezeichnet. Die von der Bildverarbeitungseinrichtung 3b verarbeiteten
Bilddaten werden als Abzug von einem digitalen Printer oder Photokopierer
5 ausgegeben.
Die oben beschriebene Ausführungsform führt die Abzug-Ausgabe
und die Datei-Ausgabe für die jeweiligen Bilddaten zusammen aus. Eine weitere
Ausführungsform, die die Ausgabe einer Datei und die Ausgabe eines Abzugs abwechselnd
ausführt, wird im folgenden anhand der 2 beschrieben.
Der Aspekt des Lesens eines Films der in 2 gezeigten
Ausführungsform ist der gleiche wie bei der Ausführungsform nach
1, so daß eine Erläuterung und Darstellung
des Lesevorgangs entfällt.
Die in 1 dargestellte Ausführungsform
enthält eine Bildverarbeitungseinrichtung 3 für die Datei-Ausgabe
und für die Abzug-Ausgabe. Die in 2 gezeigte Ausführungsform
besitzt nur eine Bildverarbeitungseinrichtung, und diese führt die Bildverarbeitung
zum Ausgeben einer Datei durch, wenn ein Verarbeitungsweg auf die Kompressionseinrichtung
4 geschaltet wird, während die Bildverarbeitungseinrichtung die Verarbeitung
für die Ausgabe eines Abzugs ausführt, wenn der Verarbeitungsweg auf den
digitalen Printer 5 geschaltet ist.
In der in 2 gezeigten Ausführungsform
können die Datei-Ausgabe und die Abzug-Ausgabe für die jeweiligen Bilddaten
abwechselnd vorgenommen werden. Alternativ kann, nachdem sämtliche Rahmen von
Bilddaten, die durch Transport eines Films in die eine Richtung gelesen wurden,
als Dateien ausgegeben wurden, der Verarbeitungsweg umgeschaltet werden, um dann
die Bilddaten als Abzüge auszugeben, indem jedes Bildfeld erneut gelesen wird,
während der Film in Rückwärtsrichtung transportiert wird.
Bei der Ausführung der vorliegenden Erfindung hängt die
Wahl, ob die Ausführungsform 1 oder die Ausführungsform 2 eingesetzt wird,
von der Leistungsfähigkeit des Filmscanners und des digitalen Printers ab.
Wenn das Lesen durch den Scanner beispielsweise zeitraubend ist, so ergibt sich
mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Warteschlange bei der Ausgabeverarbeitung. Daher
reicht es aus, eine Datei und einen Abzug abwechselnd auszugeben, indem der Verarbeitungsweg
umgeschaltet wird, ohne daß zwei Bildverarbeitungseinrichtungen vorhanden sind.
In anderen Worten: Es ist bevorzugt, von der Ausführungsform Gebrauch zu machen,
bei der das Aktivitätsverhältnis jedes Anlagenteils am größten
wird.
Wenn eine Datei und ein Abzug nach dem erfindungsgemäßen
Bildausgabeverfahren und der erfindungsgemäßen Bildausgabevorrichtung
ausgegeben werden, ist es bevorzugt, wenn der Name der Bilddatei auf der Rückseite
des ersten Abzugs 9 oder unter jedem Einzelbild von Index-Abzügen
10 aufgezeichnet wird, wie dies in 6 dargestellt
ist. Auf diese Weise wird es, wenn beispielsweise ein Extraabzug bestellt wird,
einfacher, eine in einem Bildserver 6 eines Labors abgespeicherte Bilddatei
abzusuchen, so daß ein prompter Service möglich ist.
Wenn die oben beschriebene Vorrichtung in einem Labor oder dergleichen
anstelle eines herkömmlichen Photobearbeitungssystems installiert ist, so läßt
sich nicht nur die Abzug-Ausgabe, sondern auch die Ausgabe der Datei zu nahezu gleichen
Kosten wie bei der konventionellen Abzug-Erstellung vornehmen, so daß der Kunde
in den Genuß einer billigen Dienstleistung kommt.
Eine weitere Ausführungsform, in der das obige System durch ein
noch effizienteres System ersetzt ist, wird im folgenden erläutert.
7 zeigt eine zweite Ausführungsform der Erfindung.
Das Leistungsverhältnis jeder in dieser Ausführungsform verwendeten Vorrichtung
beträgt 3 : 2 : 6 für einen Filmscanner, ein Medium-Laufwerk bzw. einen
digitalen Printer in der genannten Reihenfolge. Deshalb sind in dem System nach
7 dadurch, daß das Verhältnis der Anzahl
jeder Vorrichtung 2 : 3 : 1 für den Filmscanner, das Medium-Laufwerk und den
digitalen Printer in dieser Reihenfolge gewählt wird, die Verarbeitungszeiten
für das Lesen, für die Dateiausgabe und die Abzug-Erstellung nahezu gleich.
Zwei Filmscanner 11 arbeiten gleichzeitig, so daß das
System gleichzeitig zwei Filme verarbeitet. Die von jedem Filmscanner
11 gelesenen Bilddaten werden sequentiell in dem Bildserver 6
gespeichert, bei dem es sich um einen Server-Computer mit einer Platte großer
Kapazität handelt.
In diesem Fall speichert der Bildserver 6 die von den beiden
Scanner 11 kommenden Bilddaten in separaten Speicherbereichen, weil es
bevorzugt ist, die von demselben Film gelesenen Bilddaten im selben Aufzeichnungsmedium
6 zu speichern, wenn sie als Dateien ausgegeben werden, so daß unterschieden
werden kann, auf welchem Film die jeweiligen Bilddaten gespeichert waren, wenn sie
ausgegeben werden.
Parallel zu einer solchen Verarbeitung durch die Filmscanner erfolgt
die Ausgabeverarbeitung durch ein Datei-Ausgabesystem und ein Abzug-Ausgabesystem.
Das Datei-Ausgabesystem enthält die Bildverarbeitungseinrichtung
3 und das Medium-Laufwerk 13, während das Abzug-Ausgabesystem
die Bildverarbeitungseinrichtung 3 und den digitalen Printer
5 enthält. Die Bildverarbeitungseinrichtung 3 führt
beispielsweise eine Farb- oder Tonkorrektur durch, oder aber eine Kompressionsverarbeitung,
wenn eine Datei ausgegeben wird. Das Medium-Laufwerk 13 ist ein Floppy-Disk-Laufwerk,
wenn das Aufzeichnungsmedium 6 eine Floppy-Disk ist, es ist ein MO-Platten-Laufwerk,
wenn das Aufzeichnungsmedium 6 eine MO-Platte ist.
Der Bildserver 6 weist eines der Ausgabe-Verarbeitungssysteme
einer Einheit für jeden Aufzeichnungsbereich in der oben beschriebenen Weise
zu, das heißt jedem Film. Was die Dateiausgabe angeht, so verarbeiten die drei
Verarbeitungssysteme parallel, während eine Abzug-Ausgabe sequentiell oder
abwechselnd durch jeden Aufzeichnungsbereich von dem Ausgabe-Verarbeitungssystem
vorgenommen wird. In diesem Fall ist es bevorzugt, auf die Rückseite eines
Abzugs beispielsweise die Filmnummer oder dergleichen aufzudrucken, so daß
unterscheidbar ist, zu welchem Film der ausgegebene Abzug gehört. In ähnlicher
Weise ist es bevorzugt, eine Kennungsmarke entsprechend einem Film an dem Aufzeichnungsmedium
6 anzubringen.
Wenn die Verarbeitung von zwei Filmen gleichzeitig in Auftrag gegeben
wird, ist es bevorzugt, die Verarbeitung wie beispielsweise eine Dateiausgabe für
jeden Auftrag durchzuführen, nicht aber für jeden Film.
Bei der vorliegenden Ausführungsform speichert der Bildserver
6 sämtliche Bilddaten, so daß sie später benutzt werden
können. Allerdings muß es nicht der Bildserver 6 sein, der die
Bilddaten speichert, auch eine andere Einrichtung kann die Rolle eines Puffers spielen,
um die Verarbeitungszeitlücke zwischen dem Filmscanner 11 und dem
Ausgabe-Verarbeitungssystem nützlich auszufüllen. In anderen Worten: es
ist nicht notwendig, sämtliche Bilddaten abzuspeichern, es reicht ein Speicher
aus, der die Daten vorübergehend speichert.
Allerdings speichern einige Photobearbeitungssysteme die Daten in
einem Bildserver. In diesem Fall dient der Bildserver als Aufzeichnungseinrichtung,
und es ist bevorzugt, wenn sämtliche von dem Kunden aufgezeichneten Bilddaten
in dem Bildserver 6 gemäß der oben beschriebenen Ausführungsform
gespeichert werden und die Ausgabeverarbeitung dann später durch einen besonderen
Abzug-Auftrag oder dergleichen von der Neuauftrag-Eingabeeinrichtung 12
durchgeführt wird.