Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Anzeige eines elektrischen
Fehlers in einem Schaltgerät wie zum Beispiel einem Fehlerstrom-Schutzschalter,
welche Einrichtung
- – pro Pol zwei trennbare Kontakte, die mit zwei Anschlussklemmen elektrisch
verbunden sind,
- – einen Schaltmechanismus zur Ansteuerung der Kontakte,
- – einen Auslöser mit einem Detektionsmittel zur Erkennung eines
elektrischen Fehlers und einem Auslösemittel wie zum Beispiel einem Elektromagneten,
das in der Lage ist, bei einer fehlerbedingten automatischen Auslösung die
Abschaltung der Kontakte zu bewirken, sowie
- – ein Mittel zur Anzeige des Ausgelöstzustands des Schaltgeräts
mit einem Melder umfasst, der eine erste, inaktive stabile Stellung oder durch Einwirkung
des Elektromagneten eine zweite, aktive stabile Stellung zur Anzeige des Fehlers
einnehmen kann.
Es sind Fehlerstrom-Schutzschalter und Fehlerstrom-Leistungsschalter
mit einem Mittel zur Anzeige eines Differenzstromfehlers bekannt, die es dem Anwender
erlauben, das Auftreten eines Isolationsfehlers in der betreffenden Installation
zu erkennen.
Einige der bekannten Anzeigemittel sind als Sichtanzeigen (LEDs oder
Leuchtmelder anderer Art) ausgebildet, deren Betrieb von der Spannungsversorgung
der durch den Leistungsschalter geschützten elektrischen Installation abhängt.
Dadurch ist eine optimale Sicherheit für den Anwender nicht gegeben, da insbesondere
keine von der Spannungsversorgung unabhängige, zuverlässige Information
über einen Differenzstromfehler gewährleistet ist.
Andere Anzeigemittel sind wie zum Beispiel in der Druckschrift
EP 0.275.750 beschrieben, mechanisch ausgeführt.
Der in dieser Druckschrift beschriebene Differenzstromauslöser umfasst einen
Stromwandler und ein Relais, das über eine Auslösewelle mit der Verriegelung
des Schaltmechanismus' sowie mit einer Anzeigeverriegelung eines Fehleranzeigehebels
zusammenwirkt. Das verwendete Relais ist ein Relais mit zwei stabilen Schaltstellungen
und magnetischer Haltung. Diese Art von Relais ist jedoch verhältnismäßig
teuer, und eine solche Schalterausführung bedingt die Verwendung einer großen
Zahl von Einzelteilen.
Des weiteren ist aus der Druckschrift US
4.382.270 ein anderes mechanisches Anzeigemittel mit Zylinderspule bekannt,
das allerdings separat zurückgestellt werden muss.
Aus der Druckschrift EP 0208614
ist darüber hinaus ein strombegrenzender Schalter mit einem, durch eine Feder
beaufschlagten Ausschaltspeicher-Melder bekannt, der die Speicherung der Auslöseinformation
erlaubt.
Die Erfindung schlägt eine Fehleranzeigeeinrichtung für
ein Schaltgerät, insbesondere einen Fehlerstrom-Leistungsschalter, mit einfachem
Aufbau, einer von der Spannungsversorgung der elektrischen Installation unabhängigen
Funktionsweise und mit automatischer Rückstellmöglichkeit sowie einen
Schutzschalter oder Leistungsschalter vor, der mit einer solchen Einrichtung ausgerüstet
ist.
Zu diesem Zweck liegt der Erfindung eine Einrichtung der genannten
Art gemäß dem Patentanspruch 1 zugrunde.
Nach einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung wird der Melder
durch den Elektromagneten zwangsläufig zwischen den beiden genannten Stellungen
verschoben.
Nach einem besonderen kennzeichnenden Merkmal ist das genannte Auslösemittel
als Elektromagnet mit Tauchkern ausgebildet und wird der Melder vom Tauchkern zwangsläufig
zwischen den beiden genannten Stellungen verschoben.
Darüber hinaus liegt der Erfindung ein Schaltgerät, insbesondere
ein Schutzschalter oder Leistungsschalter zugrunde, das mit einer Einrichtung ausgerüstet
ist, welche die genannten Merkmale einzeln oder in Kombination aufweist.
Zum besseren Verständnis ist die Erfindung in den beigefügten
Zeichnungen beispielhaft dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung unter
Angabe weiterer Merkmale und Vorteile näher erläutert. Dabei zeigen
1 und 2 zwei Längsschnitt-Teilansichten
eines erfindungsgemäßen Differenzstrom-Leistungsschalters mit Darstellung
einer besonderen Ausgestaltung der Anzeigeeinrichtung in einer Ruhestellung bzw.
einer Fehleranzeigestellung,
3 und 4 zwei perspektivische
Teilansichten des genannten Schaltgeräts aus 1
und 2;
5, 6, 7
und 8 perspektivische Ansichten des Schieber-Mitnehmerzapfens,
des Melders, des Schiebers und der Schieber-Rückstellfeder;
9 und 10 zwei zu
1 und 2 ähnliche
Ansichten mit Darstellung einer anderen Ausgestaltung der Anzeigeeinrichtung;
11 eine perspektivische Teilansicht mit Darstellung
der genannten anderen Ausgestaltung der Einrichtung in einer Anzeigestellung;
11a eine zu 11 ähnliche
Ansicht mit Darstellung der Einrichtung in einer Ruhestellung;
12, 13, 14
und 15 perspektivische Ansichten des Zapfens des Schiebers,
des Melders, des Schiebers und der Feder des Schiebers entsprechend der zweiten
Ausgestaltung sowie
16 eine allgemeine Ansicht des Innenraums eines mit
einer Einrichtung gemäß der zweiten Ausgestaltung der Erfindung ausgerüsteten
Schaltgeräts.
Die Figuren zeigen einen Differenzstrom-Leistungsschalter D in einem
kastenförmigen Isolierstoffgehäuse 1, das zur Aufschnappmontage
auf einer DIN-Tragschiene (nicht dargestellt) dient. Dieser Leistungsschalter D
dient dazu, über im Gehäuse 1 angeordnete Anschlussklemmen an
ein Wechselspannungsnetz angeschlossen zu werden, und kann mehrere Funktionen erfüllen.
So kann er zum Beispiel bei Auftreten einer Überlast, eines Kurzschlusses oder
eines Differenzstromfehlers abschalten und auf diese Weise den Stromkreis unterbrechen.
Dieser Leistungsschalter D umfasst ein Anzeigemittel M zur Anzeige
eines Differenzstromfehlers, mit dessen Hilfe der Anwender erkennen kann, dass in
der betreffenden elektrischen Installation ein Isolationsfehler und kein Überlast-
oder Kurzschlussfehler vorliegt. Dank dieses Anzeigemittels ist der Bediener sofort
in der Lage, die Ursache des Isolationsfehlers zu bestimmen, so dass ein zuverlässiger
Schutz von Personen und Ausrüstungen aufrecht erhalten werden kann.
Zur Vereinfachung wird nachstehend lediglich die Differenzstromeinheit
beschrieben.
Dieses Schaltgerät umfasst in beiden Ausgestaltungen auf eine
an sich bekannte Art und Weise zwei trennbare Kontakte (nicht dargestellt) pro Pol,
einen zur Ansteuerung der beiden Kontakte dienenden Schaltmechanismus, der einen,
über eine mechanische Übertragungsverbindung mit einem Kontaktbetätigungsglied
verbundenen Schaltknebel 2 umfasst, eine Feder zum Antrieb des Schaltmechanismus'
(nicht dargestellt), die dazu dient, bei einer fehlerbedingten automatischen Auslösung
die Abschaltung der Kontakte zu bewirken, sowie einen Differenzstromauslöser
mit einem Stromwandler zur Erfassung eines Fehlerstroms und einem Elektromagneten
11, der dazu dient, mit einer Verklinkung der genannten mechanischen Verbindung
des Schaltmechanismus' zusammenzuwirken. Dieser Elektromagnet 11 umfasst
einen Tauchkern 8, der dazu dient, in einem durch den Tragkörper einer
Spule gebildeten Führungsrohr zwischen einer Ruhestellung gemäß
1, 3 sowie 9,
11a und einer aktiven Auslösestellung gemäß
2, 4, 10
und 11 verschoben zu werden. Dieser Kern
8 wird nach der Auslösung durch eine Feder 10 automatisch
in die Ruhestellung zurückgeführt.
Bei der Ausgestaltung gemäß 1
bis 8 umfasst das Anzeigemittel M einen Melder
5 in Form eines Gelenkhebels, der um einen ortsfesten Punkt 9
des Schaltgeräts verschwenkt werden kann, welcher Hebel 5 mit einem
seiner Enden an den Kern 8 des Elektromagneten 11 angelenkt ist
und an seinem gegenüberliegenden Ende ein Sichtfeld 16 aufweist, das
dazu dient, mit einem im Oberteil des Gehäuses 1 ausgebildeten Fenster
13 zusammenzuwirken.
Der Melder 5 weist darüber hinaus einen Zapfen
14 auf, der dazu dient, mit einem Rücksprung 15 eines Schiebers
3 zusammenzuwirken, der im Inneren des Gehäuses 1 angeordnet
ist und parallel zur Bewegungsachse des Kerns 8 verschoben werden kann.
Dieser Schieber 3 wird durch den Schaltknebel 2
zwischen einer Ruhestellung gemäß 1 und einer
in 2 gezeigten aktiven Stellung geradlinig verschoben,
die nachstehend beschrieben wird. Zu diesem Zweck umfasst der Schaltknebel
2 einen Verbindungszapfen 4, der in der Lage ist, den Schieber
3 nach einem bestimmten Einschalthub des Schaltknebels 2 mitzuführen.
Zwischen dem Schieber 3 und dem Gehäuse 1 ist eine Feder
6 eingesetzt, um den Schieber 3 in seine Ruhestellung zurückzuführen.
Bei der Ausgestaltung gemäß 9
bis 15 umfasst das Anzeigemittel M die gleichen Teile
wie zuvor beschrieben, jedoch weist der an der ortsfesten Achse 9 angelenkte
Melder 5 ein erstes Ende 5a, das mit dem Rückhaltemittel
3 zusammenwirkt, sowie ein zweites Ende 5b auf, das mit dem Kern
8 des Elektromagneten 11 verbunden ist, derart dass der Melder
5 durch den Kern 8 in Ausschaltrichtung mitgeführt wird und
in Bezug zum genannten Kern verschwenkt, wenn dieser zurückgestellt wird.
Nach dieser Ausgestaltung umfasst das Anzeigemittel M darüber
hinaus eine Feder 12, die in der Lage ist, nach einer Einschalthandlung
der Kontakte das Sichtfeld 16 in Richtung einer Ruhestellung zu verschieben.
Im Folgenden wird die Funktionsweise der erfindungsgemäßen
Einrichtung nacheinander für die beiden Ausgestaltungen beschrieben.
Nach der ersten Ausgestaltung sind bei eingeschaltetem Leistungsschalter
D (siehe 1 bis 3) die
Schaltmechanismen des Leistungsschalters und der Differenzstromeinheit verriegelt,
und das Sichtfeld 16 ist verdeckt, d.h. im Fenster 13 nicht sichtbar,
da es durch das Teil 7 in seiner Stellung gehalten wird, welches Teil seinerseits
vom Kern 8 der Differenzstrom-Auslöseeinheit zurückgehalten wird.
Bei Auftreten eines Differenzstromfehlers (siehe 2)
verschwenken der Melder 5 und das Sichtfeld 16 unter Einwirkung
der vom Kern 8 ausgeübten Ausschaltkraft (Pfeil A) um die Achse
9.
Der von der Leistungsschalterverklinkung gelöste Schaltknebel
2 mit dem Teil 4 wirkt auf einen Mechanismus, der den Schieber
3 mitführt, welcher bei seiner Verschiebung von links nach rechts
aufgrund des im Material ausgebildeten Rücksprungs 15 (Pfeil B) den
Zapfen 14 des Sichtfeldes verriegelt und so in der "sichtbaren" Stellung
hält (siehe 2 und 4).
Beim Wiederspannen des Schaltgeräts drückt die Feder
10 des Elektromagneten 11 den Kern 8 in die hintere Stellung
und überführt die Differenzstromeinheit so erneut in die Arbeitsstellung.
Der Schieber 3 wird durch Einwirkung der Rückstellfeder
6 in die hintere Stellung geschoben und entriegelt dabei das Sichtfeld
16. Das Schaltgerät befindet sich dann in der Arbeitsstellung und
ist funktionsbereit.
Bei der zweiten Ausgestaltung sind bei eingeschaltetem Leistungsschalter
D (siehe 9) die Schaltmechanismen des Leistungsschalters
und der Differenzstromeinheit verriegelt, und das Sichtfeld 16 ist verdeckt.
Bei Auftreten eines Differenzstromfehlers (siehe 10
und 11) verschwenken der Melder 5 und damit
das Sichtfeld 16 unter Einwirkung der vom Kern 8 ausgeübten
Ausschaltkraft (Pfeil A) um die Achse 9. Der aus der Leistungsschalterverklinkung
gelöste Schaltknebel 2 mit dem Teil bzw. dem Verbindungszapfen
4 beaufschlagt den Schieber 3, der seinerseits bei seiner Verschiebung
von links nach rechts (Pfeil B) den Zapfen 14 des Sichtfelds
16 verriegelt und so in der "sichtbaren" Stellung hält. Im Gegensatz
zur ersten Ausgestaltung kehrt der Kern 8 anschließend in seine Ausgangslage
zurück, sobald der Leistungsschalter ausschaltet (nicht sichtbar und dadurch
möglich, dass der Melder 5 in dieser Richtung eine Drehbewegung relativ
zum Kern ausführen kann). Beim Wiederspannen (bzw. Einschalten) des Schaltgeräts
drückt die Rückstellfeder 6 den Schieber 3 in die hintere
Stellung und entriegelt das Sichtfeld 16. Anschließend drückt
die Feder 12 das Sichtfeld 16 in die verdeckte Stellung. Das Schaltgerät
befindet sich dann in der Arbeitsstellung und ist funktionsbereit. Es sei darauf
hingewiesen, dass das Fenster 13 außerdem die Funktion hat, die internen
Mechanismen gegen das Eindringen von Fremdkörpern zu schützen.
Die technischen Vorteile für den Anwender sind folgende:
Die Sichtfeldanzeige ist von der Spannungsversorgung der vom Leistungsschalter geschützten
elektrischen Installation unabhängig, da sie mechanisch arbeitet. Daraus resultiert
eine höhere Sicherheit für den Anwender. Die Trennung zwischen einspeiseseitigen
und abgangsseitigen Stromkreisen ist unter allen Umständen gewährleistet;
die Information bezüglich eines Differenzstromfehlers ist unabhängig vom
Zustand der Spannungsversorgung zuverlässig, der Isolationsschutz für
den Anwender ist gewährleistet, und die Information wird in allen Fällen
gespeichert.
Die Rückstellung der Anzeige erfolgt durch einfaches Einschalten
des Leistungsschalters durch den Anwender (einige Einrichtungen erfordern einen
Eingriff in zwei Schritten).
Die erfindungsbedingten technischen Vorteile sind folgende:
Das Differenzstrom-Schutzrelais wird nur mit einer kleinen Kraft beaufschlagt, so
dass die Zuverlässigkeit der Schutzfunktion nicht beeinträchtigt wird.
Die Kraft zur Mitführung des Anzeigemittels ist nämlich klein, und die
Reibungskräfte im Betrieb sind entsprechend gering. Die Rückkehr der Differenzstrom-Schutzfunktionen
in den Ausgangszustand sowie das Wiederspannen des Leistungsschalters sind von der
Initialisierung der Anzeige unabhängig.
Die betriebsmäßigen mechanischen Verbindungen zwischen der
Differenzstrom-Schutzfunktion, der Auslöseeinheit des Leistungsschalters und
der Anzeigefunktion zur Meldung eines Differenzstromfehlers sind nämlich so
ausgeführt, dass ihre jeweiligen Initialisierungen unabhängig voneinander
sind.
Das Vorhandensein des aus einen transparenten Material bestehenden
Sichtfensters bietet einen Schutz gegen äußere Eingriffe. Es verhindert
nämlich das Eindringen von Staub und sonstigen Verschmutzungen in das Gerät
sowie eine äußere Einwirkung auf den Betrieb der Sichtanzeige und damit
auf das Auslöserelais.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Montage des Mechanismus' durch
geeignete Vorrichtungen vereinfacht wird. Mit einer Vorrichtung kann nämlich
während der Montage die Feder des Sichtfelds in einer stabilen Stellung gehalten
werden, während eine andere Vorrichtung den automatischen Einbau dieser Feder
in der richtigen Betriebsstellung beim Aufsetzen des Deckels der Differenzstrom-Schutzfunktion
erlaubt.
Mit einer weiteren Vorrichtung kann die Feder des Schiebers während
ihrer Montage im Schaltgerät gehalten werden.
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass bei beiden Ausgestaltungen
die Rückstellung des Anzeigemittels automatisch erfolgen kann, wobei dies bei
der ersten Ausgestaltung durch die Feder des Elektromagneten und bei der zweiten
Ausgestaltung durch die dem Melder zugeordnete Feder gewährleistet wird.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die beispielhaft
beschriebenen und dargestellten Ausgestaltungen beschränkt.
So ist die Erfindung auf alle Schaltgeräte mit Eigenstromversorgung
oder mit Hilfsenergiequelle oder auf sonstige Schaltgeräte anwendbar, in denen
ein Anzeigemittel zur Meldung eines elektrischen Fehlers beliebiger Art benötigt
wird.
Gleichermaßen gilt, dass die erfindungsgemäße Einrichtung
zwar besonders für die Verwendung eines Elektromagneten mit Tauchkern und damit
mit Impulswirkung geeignet ist, die in den Ansprüchen 1 und 2 aufgeführten
Merkmale jedoch ebenso auf ein Schaltgerät anwendbar sind, in dem ein Relais
mit magnetischer Haltung zum Einsatz kommt.