Die vorliegende Erfindung betrifft einen pulverförmigen Entwickler
(nachstehend als Tonerzusammensetzung bezeichnet) zur Entwicklung elektrostatisch
latenter Bilder in der Elektrofotografie, insbesondere eine Tonerzusammensetzung
zur Entwicklung elektrostatisch latenter Bilder, die für einen Laserstrahldrucker
oder einen LED-Drucker geeignet ist, in denen Blitzfixierung auf dem mit hoher Geschwindigkeit
bedruckten Material erfolgt.
Das elektrofotografische Verfahren umfasst eine Ladungsphase, in der
eine einheitliche elektrostatische Ladung auf einen lichtempfindlichen Körper
unter Einsatz eines fotoleitfähigen Materials übertragen wird, eine Bildgebungsphase,
in der die Belichtung und die Bildung eines elektrostatisch latenten Bilds erfolgt,
eine Entwicklungsphase, in der Toner elektrostatisch auf dem Bereich des latenten
Bilds angebracht wird, eine Transferphase, in der ein Tonerbildträger übertragen
wird, eine Fixierphase, in der das Tonerbild durch Druck, Wärme oder Blitzlicht
etc. auf dem Tonerbildträger fixiert wird, eine Reinigungsphase, in der der
nicht übertragener Toner, der auf dem lichtempfindlichen Körper verbleibt,
entfernt wird, und eine Entladungsphase, in der die elektrostatische Ladung auf
dem lichtempfindlichen Körper abgebaut wird und dieser wieder in seinen ursprünglichen
Zustand gebracht wird, wobei Drucke durch die Wiederholung dieser Phasen erhalten
werden.
Kaltdruckfixieren, das eines der durch elektrofotografische Drucker
eingesetzten Fixierverfahren darstellt, hat den Vorteil, dass eine sofortige Inbetriebnahme
möglich ist, der Stromverbrauch gering ist, da kein Erhitzer als Wärmequelle
eingesetzt wird und nicht die Gefahr des Verbrennens des Fixierbereichs besteht,
weist jedoch auch Nachteile auf, wie z.B. dass die Druckfixierungseigenschaften
minderwertig sind und einen sichtbaren Druckglanz sowie geringe Qualität aufweisen,
so dass im Allgemeinen der Einsatz von Wärmefixierungssystemen vorteilhafter
ist. Als solche Wärmefixierungssysteme sind Kontaktwärmefixierungssysteme
basierend auf Warmwalzenfixierung und kontaktfreie Wärmefixierungssysteme basierend
auf der Fixierung durch Blitzlicht oder Ofenfixierung durch den Durchgang durch
die erhitzte Atmosphäre einer elektrischen Heizvorrichtung bekannt.
Die vorliegende Erfindung betrifft das Fixieren unter Einsatz eines
Blitzlichts, was ein typisches kontaktfreies Wärmefixierungssystem darstellt,
und bei dem Blitzfixierungssystem wird das sichtbare Tonerbild für eine kurze
Zeit im Millisekundenbereich dem Emissionsspektrum beispielsweise einer Xenon- oder
Halogenlampe ausgesetzt, so dass der Toner erweicht und durch die Strahlungshitze
geschmolzen wird und auf dem Tonerträger fixiert wird (JP-A-07-107805),
wobei dieses Verfahren folgende Vorteile hat:
- (1) Da es sich um kontaktfreies Fixieren handelt, kommt es zu keiner Verschlechterung
der Druckauflösung zum Zeitpunkt der Entwicklung.
- (2) Es gibt keine Wartezeit nach dem Einschalten der Stromversorgung, und ein
"Schnellstart" ist möglich.
- (3) Auch wenn es aufgrund eines Systemfehlers zu Aufzeichnungspapierstau in
dem Fixiersystem kommt, entstehen keine Papierverbrennungen.
- (4) Unabhängig von der Art des Tonerträgers (Qualität des Aufzeichnungspapiers,
Haftpapier, dickes Papier etc.) werden gute Fixiereigenschaften erzielt.
- (5) Da nur der Toner, der Schwarzbereiche umfasst, erhitzt wird, läuft
das Aufzeichnungspapier oder dergleichen aufgrund der Wärme nur in geringem
Maße ein, die Papierzuführeigenschaften sind hervorragend, und Hochgeschwindigkeitsdrucken
ist möglich.
Da das Blitzfixierungssystem kontaktfreie Wärmefixierung umfasst,
ist jedoch das Ausmaß des Energieverlusts an die Umgebung beträchtlich
und, da es sich um Blitzlichtenergie handelt, ist die thermische Effizienz im Vergleich
zur Wärmewalzenfixierung mangelhaft. Anders ausgedrückt handelt es sich
um ein Fixierungssystem mit hohem Energieverbrauch. Außerdem besteht bei Blitzfixierungssystemen
das Problem der zersetzten Materialien, da die Oberflächentemperatur der Tonerzusammensetzung
aufgrund der Belichtung mit einem plötzlichen Hochenergielichtblitz unverzüglich
eine hohe Temperatur von mehreren hundert Grad in sehr kurzer Zeit erreicht und
manche Zusatzstoffe der Tonerzusammensetzung zersetzt oder vergast werden, wodurch
es zu einer unangenehmen Geruchsentwicklung oder zur Bildung von toxischen Gasen
kommt.
Im Allgemeinen wird bei Blitzfixierungssystemdruckern zur Entfernung
der zersetzten Materialien zum Zeitpunkt der Blitzfixierung im Blitzfixierungsbereich
ein Verfahren angewandt, bei dem die Zersetzungsprodukte eingezogen werden, durch
einen Aktivkohlefilter oder dergleichen geschleust werden und die toxischen Gase
adsorbiert und gesammelt werden. Jedoch besteht in diesem Zusammenhang das Problem
der gesteigerten Betriebskosten, da ein Filter verwendet wird und die Lebensdauer
dieses Filters verkürzt wird.
Die vorliegende Erfindung erfolgte daher zur Lösung der zuvor
genannten Probleme und stellt eine Tonerzusammensetzung zur Entwicklung
elektrostatisch latenter Bilder bereit, wobei durch das Verhindern der Bildung der
Zersetzungsprodukte in einem Drucker, der ein Blitzfixierungssystem einsetzt, ein
Filter nicht länger erforderlich ist oder das Problem der höheren Betriebskosten
aufgrund der verkürzten Lebensdauer des Filters gelöst wird.
US-A-4539284, JP-A-08-179549,
JP-A-07-110596 und JP-A-07-191492
offenbaren jeweils eine Tonerzusammensetzung, die ein Bindemittelharz, ein Färbemittel
und ein Ladungskontrollmittel umfasst. In der Zusammensetzung aus US-A-4539284
handelt es sich bei dem Ladungskontrollmittel um ein quaternäres Ammoniumsalz,
während das Ladungskontrollmittel in der Zusammensetzung aus JP-A-08-179549
Nigrosin, ein quaternäres Ammoniumsalz oder ein Triphenylmethanfarbstoff sein
kann. Auf ähnliche Weise offenbaren JP-A-07-110596
und JP-A-07-191492 jeweils Blitzfixierungstoner,
in denen es sich bei dem Ladungskontrollmittel um einen Nigrosinfarbstoff handelt.
Wenn jedoch ein quaternäres Ammoniumsalz eingesetzt wird, ist
es schwierig, dem Toner gute Ladungseigenschaften zu verleihen, und wenn ein Ladungskontrollmittel
des Triphenyltyps eingesetzt wird, wird das Ladungskontrollmittel, wenn die Fixierung
bei hohen Temperaturen erfolgt, zersetzt, und die Druckumgebungen werden verschmutzt.
Wenn ein bekanntes Ladungskontrollmittel des Nigrosintyps eingesetzt wird, werden,
wie untenstehend umfassender erklärt wird, Gase gebildet.
Die vorliegende Erfindung stellt eine Tonerzusammensetzung zur Entwicklung
elektrostatisch latenter Bilder, wie sie bei Blitzfixierung verwendet wird, bereit,
die dadurch gekennzeichnet ist, dass bei einer Tonerzusammensetzung, die zumindest
ein Bindemittelharz, ein Färbemittel und ein Ladungskontrollmittel des Nigrosintyps
umfasst, die durch 90-sekündiges Erhitzen des Toners auf 330 °C gebildete
Benzolkonzentration nicht mehr als 60 &mgr;g/g beträgt.
Die vorliegende Erfindung stellt auch ein Verfahren zur Herstellung
eines Ladungskontrollmittels des Nigrosintyps bereit, das dadurch gekennzeichnet
ist, dass eine Verbindung des Nigrosintyps bei einer Temperatur von zumindest 100
°C, aber nicht mehr als 250 °C, und einem Vakuum von 0,2 MPa oder weniger
vakuumwärmebehandelt wird, wodurch das Ladungskontrollmittel des Nigrosintyps
bereitgestellt wird.
Kurze Erläuterung der Zeichnungen
1: Eine schematische Längsschnittansicht, die
eine Druckervorrichtung für die Anwendung einer Tonerzusammensetzung der vorliegenden
Erfindung zeigt.
2: Eine schematische Querschnittansicht, die eine Fixierungsvorrichtung
für die Fixierung einer Tonerzusammensetzung der vorliegenden Erfindung zeigt.
3: Ein Graph, der die Strahlungsenergieverteilung auf
dem Aufzeichnungsmaterial bezogen auf die in 2 dargestellte
Druckfixierungsvorrichtung zeigt.
4: Eine schematische Querschnittsansicht, die eine
alternative Ausführungsform der Fixierungsvorrichtung zur Fixierung einer Tonerzusammensetzung
der vorliegenden Erfindung zeigt.
5: Eine schematische Querschnittsansicht, die eine
weitere Ausführungsform der Druckfixierungsvorrichtung zur Fixierung einer
Tonerzusammensetzung der vorliegenden Erfindung zeigt.
6: Eine Ansicht eines praktischen Beispiels einer Druckfixierungsvorrichtung
zur Fixierung einer Tonerzusammensetzung der vorliegenden Erfindung von der Aufzeichnungsmediumseite
aus betrachtet.
- 1
- lichtempfindliche Trommel
- 2
- Ladevorrichtung
- 3
- Bildgebungsvorrichtung
- 4
- Entwicklervorrichtung
- 5
- Transferladevorrichtung
- 6
- Aufzeichnungsmedium
- 7
- Fixiervorrichtung
- 8
- Reinigungsbürste
- 9
- Xenonlampe (Blitzlichtquelle)
- 10
- Toner
- 11
- Reflektor
- 12
- Glasplatte
- 13
- Gehäuse
- 14
- Halogenlampe
- 15
- Dämpfer
- 16
- Abgasloch
- 17
- Außengehäuse
Nun werden bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
beschrieben.
Die Tonerzusammensetzung der vorliegenden Erfindung erzeugt, wenn
sie 90 s lang bei 330 °C wärmebehandelt wird, eine Benzolkonzentration
von nicht mehr als 60 &mgr;g/g und vorzugsweise von nicht mehr als 40 &mgr;g/g.
Wenn die Konzentration des gebildeten Benzols mehr als 60 &mgr;g/g beträgt,
sind Maßnahmen, wie z.B. eine Verbesserung des Rauchfilters, erforderlich.
In Hinblick auf die Zersetzungsprodukte, die den Bedarf an einem Filter
und dessen Lebensdauer bestimmen, stellt in Bezug auf gesetzliche Kontrollen nur
die Bildung von Benzol als Zersetzungsprodukt ein Problem dar. Um die Menge des
gebildeten Benzols zu bestimmen, wird der Drucker betrieben, und die durch diesen
gebildeten Abgase werden gesammelt und einer quantitativen Analyse unterzogen, jedoch
ist die Probeentnahme schwierig, und es bestehen Schwierigkeiten, wie z.B. der Einfluss
von anderen Faktoren als dem Toner, weshalb die bevorzugten Eigenschaften für
einen Toner noch nicht ermittelt wurden. Die Erfinder der vorliegenden Erfindung
haben fortlaufende Untersuchungen in Bezug auf praktische und reproduzierbare Bedingungen
durchgeführt und festgestellt, dass die durch das 90-sekündige Erhitzen
auf 330 °C gebildete Menge Benzol die Grundlage für die Beurteilung der
Eignung des Toners bildet, und die Erfinder haben auch festgestellt, dass die Lebensdauer
des Filters deutlich verlängert werden kann, wenn ein Toner eingesetzt wird,
bei dem die gebildete Benzolmenge nicht mehr als 60 &mgr;g/g beträgt.
Als die Blitzspannung, die mit der Blitzenergie korreliert, variiert
wurde, wurde festgestellt, dass die Bildung von Benzol bei der gewöhnlicherweise
angewandten Spannung von 1850 V beobachtet wurde, dass die Bildung von Benzol bei
einer Senkung auf 1750 V jedoch deutlich niedriger war. Daraus wird geschlossen,
dass der Toner zum Zeitpunkt der Blitzfixierung unmittelbar einer hohen Temperatur
ausgesetzt wird, und wenn die Bedingungen bei diesem bestimmten Spannungswert dann
indirekt unter Einsatz eines Indikatormaterials mit bekannter Zersetzungstemperatur
bewertet wurden, wurde festgestellt, dass diese Zersetzungsbedingungen entsprachen,
die einen bestimmten Zeitraum bei etwa 330 °C umfassten. Wenn die durch den
Toner gebildete Benzolmenge demnach unter Bedingungen von 90 s, ausreichend für
die Zersetzung des Indikatormaterials, bei 330 °C bewertet wurden, wurde festgestellt,
dass ein gutes Verhältnis zwischen dem Bewertungsergebnis und der tatsächlich
durch den Drucker gebildeten Benzolmenge bestand.
Ein beliebiges Messverfahren kann eingesetzt werden, vorausgesetzt,
dass es die bei 330 °C in 90 s gebildete Benzolmenge messen kann; beispielsweise
werden einige Dutzend mg der Probe in einen Glasbehälter mit einer Innenkapazität
von 20 ml gefüllt und nach der Reinigung mit Stickstoff versiegelt und 90 s
lang in einem elektrischen Ofen auf 330 °C erhitzt. 0,5 ml der Gasphase in
dem Behälter wird in einen Gaschromatographen injiziert, und die gebildete
Benzolmenge wird ermittelt. Die hier eingesetzten Gaschromatographiemessbedingungen
sind gegeben, jedoch kann ein beliebiges Verfahren, das die quantitative Bestimmung
von Benzol mit guter Reproduzierbarkeit ermöglicht, eingesetzt werden. Demnach
ist eine Messung unter folgenden Bedingungen möglich.
Gaschromatographiebedingungen:
Säule:
SPB-1 S 0,32 × 60 mm
Trägergas:
He
Säulentemperatur:
50 °C → 280 °C (10 °C/mm)
Detektor:
FID
injizierte Menge:
0,5 ml
Es können verschiedene Möglichkeiten für das Erreichen
eines solchen Maßes der Bildung in Betracht gezogen werden, jedoch haben die
Erfinder der vorliegenden Erfindung mühevoll die Gründe für die Benzolbildung
untersucht, aufgrund dessen sie gezeigt haben, dass es zu dieser Bildung von Benzol
kommt, da sich Ladungskontrollmittel des Nigrosintyps, die gewöhnlicherweise
im Allgemeinen eingesetzt werden, zersetzen, wenn sie der Lichtenergie durch die
Blitzfixierung ausgesetzt werden, wobei Benzol gebildet wird. Demnach wird gemäß
der vorliegenden Erfindung benzolbildendes Material aus den Ladungskontrollmitteln
des Nigrosintyps entfernt.
Durch die Untersuchung des Mechanismus der Benzolbildung durch Ladungskontrollmittel
des Nigrosintyps wurde festgestellt, dass neben dem Benzol, das durch die Zersetzung
der Hauptkomponente gebildet wird, auch Benzol vorhanden ist, das durch Verunreinigungen
in dem Ladungskontrollmittel gebildet wird. Beispiele für Verfahren zur Entfernung
dieser Verunreinigungen ist ein Verfahren, bei dem die Verunreinigungen durch eine
Vakuumwärmebehandlung entfernt werden, und ein Verfahren, bei dem eine Reinigung
mit einem organischen Lösungsmittel, wie z.B. Alkohol, durchgeführt wird,
wobei im Hinblick auf die Einfachheit des Verfahrens das Verfahren der Vakuumwärmebehandlung
zu bevorzugen ist.
Bei dem Vakuumwärmebehandlungsverfahren wird eine Verbindung
des Nigrosintyps bei einer Temperatur von zumindest 100 °C, aber weniger als
250 °C, und einem Vakuum von 0,2 MPa oder weniger einer Vakuumwärmebehandlung
unterzogen, wobei eine Vakuumwärmebehandlung bei einer Temperatur von zumindest
100 °C, aber weniger als 250 °C, und einem Vakuum von 0,05 MPa oder weniger
bevorzugt ist und eine Vakuumwärme bei einer Temperatur von zumindest 130 °C,
aber weniger als 220 °C, und einem Vakuum von 0,03 MPa oder weniger noch bevorzugter
ist.
Die Verhinderung der Benzolbildung zum Zeitpunkt der Blitzfixierung
durch eine solche Behandlung konnte nicht vorhergesagt werden. Das liegt daran,
dass, wenn das Benzol durch die thermische Zersetzung des Ladungskontrollmittels,
beispielsweise der Verbindung des Nigrosintyps selbst, gebildet wird, es nicht vorstellbar
ist, dass die Quelle der Benzolbildung durch eine Vakuumwärmebehandlung eliminiert
werden kann. Die Erfindung wurde in dieser Anwendung erstmals aufgrund der Erkenntnis
denkbar, dass das Ladungskontrollmittel selbst nicht die Quelle der Benzolbildung
darstellt.
Wenn die Erhitzungstemperatur weniger als 100 °C beträgt,
ist es nicht möglich, die Bildung von Zersetzungsprodukten zu verhindern, und
es besteht keine Wirkung hinsichtlich der Verlängerung der Lebensdauer des
Filters, während bei einer Temperatur von mehr als 250 °C die Zersetzung
des Ladungskontrollmittels selbst einsetzt und die Ladungsfunktion als Ladungskontrollmittel
verloren geht. Wenn das Vakuum mehr als 0,2 MPa beträgt, ist eine lange Vakuumwärmebehandlungsdauer
erforderlich, um Wirkung zu zeigen, und das ist unpraktisch. Außerdem beträgt
der Gehalt des Ladungskontrollmittels des Nigrosintyps vorzugsweise 0,1 bis 5 Gew.-%
in Bezug auf die gesamte Tonerzusammensetzung und noch bevorzugter 0,5 bis 2 Gew.-%.
Bei dem Verfahren, bei dem Ladungskontrollmittel des Nigrosintyps
einer Reinigungsbehandlung unter Einsatz eines organischen Lösungsmittels unterzogen
werden, kann es sich bei dem organischen Lösungsmittel beispielsweise um Alkohole,
wie z.B. Methanol, Ethanol, Propanol, Isopropanol und Butanol, Ketone, wie z.B.
Aceton, Methylethylketon, Methylisobutylketon und Hexanon, sowie aromatische Substanzen,
wie z.B. Toluol und Xylol, handeln, wobei jedoch eine Reinigungsbehandlung unter
Einsatz von Alkohol zu bevorzugen ist.
Ein Beispiel für ein tatsächliches Verfahren zur Durchführung
der Reinigungsbehandlung ist das Verfahren, bei dem die Reinigung bei Raumtemperatur
unter Einsatz der in Bezug auf das Ladungskontrollmittel des Nigrosintyps mehrfachen
Menge eines organischen Lösungsmittels durchgeführt und mehrfach wiederholt
wird.
Die Tonerzusammensetzung der vorliegenden Erfindung umfasst zumindest
ein Bindemittelharz, ein Färbemittel und ein Ladungskontrollmittel, und diese
Komponenten werden jetzt erläutert.
Bekannte Bindemittelharze können als das in der erfindungsgemäßen
Tonerzusammensetzung enthaltene Bindemittelharz eingesetzt werden, wobei folgende
Beispiele angeführt werden können: Polystyrolhomopolymer; Styrolcopolymere,
wie z.B. Styrol-Isobutylen-Copolymer, Styrol-Butadien-Copolymer, Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer,
Styrol-Acryl-Copolymer, Styrol-Methylmethacrylat-Copolymer, Styrol-n-butyl-Methacrylat-Copolymer
und Styrol-Glycidylmethacrylat-Copolymer; Acrylhomopolymere und -copolymere, wie
z.B. Polymethylmethacrylat, Polyethylmethacrylat, Poly-n-butylmethacrylat und Polyglycidylmethacrylat;
Polyesterharze, wie z.B. Polyethylenterephthalat, Polyester auf Fumarsäure-/veretherter
Diphenyl-Basis sowie vernetzte Polyester auf der Basis von mehrwertigen Alkoholen
und/oder Polycarbonsäuren und Epoxyharze. Von diesen sind Polyesterharze ideal
für die Reduzierung des durch die Zersetzung zum Zeitpunkt der Blitzfixierung
verursachten Geruchs geeignet.
Wenngleich das Polyesterharz nicht speziell eingeschränkt ist,
wird vorzugsweise ein Polyesterharz eingesetzt, das aus einer Säurekomponente
erhalten wird, wobei bevorzugt zumindest 80 Mol-% der Polyesterharzsäurekomponente
eine Dicarbonsäure des Phthalsäuretyps sind und zumindest 80 Mol-% der
Alkoholkomponente ein Bisphenol-A-alkylenoxidaddukt sind. Außerdem liegt unter
Berücksichtigung der Fixierungseigenschaften der Erweichungspunkt vorzugsweise
im Bereich von 80 bis 130 °C, die Glastemperatur (Tg) im Bereich von 55 bis
70 °C und die Temperatur, bei der die durch einen Durchgangsprüfer bestimmte
Schmelzviskosität 10 Pa·s (10000 Centipoise) beträgt, im Bereich
von 90 bis 135 °C, und im Hinblick auf die Molekulargewichtsverteilung von
Polyester beträgt das zahlenmittlere Molekulargewicht geeigneterweise 2500
bis 4500 und das gewichtsmittlere Molekulargewicht 7000 bis 130.000.
Als in der Tonerzusammensetzung der vorliegenden Erfindung eingesetzte
Färbemittel können bekannte Färbemittel eingesetzt werden, und wie
beispielsweise Ofenschwarz, Rußschwarz, Kanalschwarz oder andere Rußarten
können ferromagnetische Feinteilchen, wie z.B. feines Magnetitpulver, eingesetzt
werden. Es ist wiederum auch möglich, Gemische aus ferromagnetischen Feinteilchen
und Ruß als schwarzes Färbemittel einzusetzen. Bei diesen Färbemitteln
ist die Dispersion des Rußes in dem Bindemittelharz in Bezug auf die Tonerladungsstabilität
von Bedeutung, und bei Bedarf ist es möglich, ebenfalls ein Dispergiermittel
einzusetzen. Außerdem beträgt der Rußgehalt vorzugsweise 1 bis 10
Gewichtsteile pro 100 Gewichtsteile der Tonerzusammensetzung. Bei weniger als 1
Gewichtsteil ist die Maskierungsleistung des Bindemittelharzes nicht ausreichend,
und es kann keine ausreichende Druckdichte erzielt werden. Wenn der Gehalt andererseits
mehr als 10 Gewichtsteile beträgt, was zwar zur Steigerung der Maskierungsleistung
des aufgebrachten Drucks und der Druckdichte wünschenswert sein kann, werden
die Tonerteilchen aufgrund der in diesen gebildeten Rußkettenstruktur übermäßig
elektrisch leitfähig, wodurch die Isoliereigenschaften beeinträchtigt
und die Tonerladungseigenschaften geschmälert werden, was dazu führt,
dass die Druckdichte gesenkt wird und es zu einer gesteigerten Hintergrundverunreinigung
und Tonerstreuung kommt.
Gegebenenfalls können zu der Tonerzusammensetzung der vorliegenden
Erfindung als Mittel zur Steigerung der Fließfähigkeit anorganische Feinteilchen
oder organische Feinteilchen mit einer mittleren Teilchengröße von 0,005
bis 1,0 &mgr;m zugesetzt werden. Als anorganische Teilchen können Feinteilchen
beispielsweise aus Siliciumdioxid, Titanoxid oder Aluminiumoxid eingesetzt werden.
Insbesondere Siliciumdioxidfeinteilchen, die einer Behandlung zur Verleihung von
Hydrophobie unterzogen wurden, sind insofern zu bevorzugen, da verlässlich
eine hohe Fließfähigkeit erhalten werden kann. Außerdem können
als organische Teilchen beispielsweise Polyvinylidenfluoridteilchen oder Harzfeinteilchen
aus Polymethylmethacrylat, Fluorpolymeren oder Siliconharzen eingesetzt werden.
Die mittlere Teilchengröße der Tonerzusammensetzung der
vorliegenden Erfindung beträgt vorzugsweise 4 bis 20 &mgr;m, wobei 6 bis
12 &mgr;m noch bevorzugter sind. Wenn die mittlere Teilchengröße des
Toners weniger als 4 &mgr;m beträgt, wird die Herstellung durch herkömmliche
Knet- und Pulverisierungsverfahren schwierig, und die Produktausbeute wird deutlich
reduziert, während bei einer Teilchengröße von mehr als 20 &mgr;m
Probleme, wie z.B. eine schlechtere Reproduzierfähigkeit von feinen Linien,
auftreten.
Die in der vorliegenden Erfindung eingesetzte Tonerzusammensetzung
kann durch herkömmlich bekannte Verfahren hergestellt werden. Das bedeutet,
dass es möglich ist, die gewünschte Tonerzusammensetzung beispielsweise
durch das Vormischen von Bindemittelharz, Färbemittel, Ladungskontrollmittel
und fakultativ einem Dispersionshilfsstoff etc. unter Einsatz eines Supermischers,
gefolgt von der einheitlichen Dispersion, dem Schmelzen und Kneten in einem Doppelschneckenextruder,
gefolgt von einer feinen Pulverisierung mit einer Strahlmühle erhalten werden
kann, wonach die Teilchengrößenklassierung unter Einsatz von Windkraftklassierung
erfolgt.
Die Tonerzusammensetzung der vorliegenden Erfindung kann als Zwei-Komponenten-Entwickler
eingesetzt werden, indem sie mit einem Träger gemischt wird. Außerdem
kann die Tonerzusammensetzung, wenn sie eine magnetische Substanz umfasst, auch
wie sie ist als Ein-Komponenten-Entwickler zur Entwicklung eines elektrostatisch
latenten Bilds eingesetzt werden. Der Träger umfasst beispielsweise ein magnetisches
Material, wie z.B. ein Metall wie Eisen, Mangan, Cobalt, Nickel oder Chrom, ein
Metalloxid wie Chromdioxid, Hämatit oder Magnetit oder Ferrit. Ferrit ist ein
Material, das durch die allgemeine Formel MFe2O4 (worin M
= Mn, Co, Mg, Zn oder Cu ist) dargestellt wird. Wenn nun der Träger aus einem
Metallmaterial besteht, wird vorzugsweise eine Oxidbeschichtung gebildet, um die
Oxidation der Trägeroberfläche zu verhindern. Außerdem ist es neben
dem Einsatz eines Magnetit- oder Ferritträgers, bei denen Magnetit- oder Ferritfeinteilchen
granuliert werden, möglich, einen Träger des so genannten Bindemitteltyps
einzusetzen, worin Magnetit- oder Ferritfeinteilchen und ein Ladungskontrollmittel
in einem Harz dispergiert sind. Mit dem Ziel, die Ladungseigenschaften an der Trägeroberfläche
zu verbessern, kann wiederum eine Beschichtung mit demselben Harz, das in
der Tonerzusammensetzung enthalten ist, oder mit einem anderen Harz durchgeführt
werden.
In Hinblick auf die Teilchengröße des Trägers wird
im Allgemeinen ein Träger mit einer Teilchengröße von 20 bis 200
&mgr;m eingesetzt, wobei der Einsatz eines Trägers mit einer geringeren Teilchengröße
von 20 bis 60 &mgr;m für das Erzielen einer guten Druckdichte zu bevorzugen
ist. Messungen der Teilchengröße des Trägers erfolgten unter Einsatz
einer Laserlichtstreuungsanalysevorrichtung für Teilchengrößenmessungen,
Modell SALD-2000J (hergestellt von Shimadzu Corporation).
Ein Zwei-Komponenten-Entwickler wird durch das Mischen des zuvor genannten
Trägers mit der Tonerzusammensetzung hergestellt. Das Mischverhältnis
der Tonerzusammensetzung beträgt gewöhnlicherweise 5–30 Gew.-%
bezogen auf die Gesamtmenge von Tonerzusammensetzung plus Träger, wobei dieses
jedoch in großem Maße von den Unterschieden zwischen den Trägertypen,
den Ladungseigenschaften des verwendeten Toners und dem Entwicklungssystem abhängig
ist. Die spezifische Oberfläche des Trägers steigt an, je kleiner die
Teilchengröße des Trägers ist, wodurch das Tonermischverhältnis
im Allgemeinen erhöht werden kann. Wenn die Tonerkonzentration in dem Entwickler
zu gering ist, sinkt die Druckdichte, oder es besteht die Tendenz, dass der Träger
an dem lichtempfindlichen Körper haftet, das heißt es kommt zu so genanntem
"Carrier-over". Wenn die Tonerkonzentration andererseits zu hoch ist, kommt es zu
deutlicher Druckhintergrundverunreinigung und zur Verunreinigung des Druckerinneren
und -äußeren aufgrund von Tonerstreuung, weshalb das geeignete Tonermischverhältnis
durch eine tatsächliche Druckbewertung mit dem Drucker bestimmt wird.
Die Tonerzusammensetzung der vorliegenden Erfindung zur Entwicklung
von elektrostatisch latenten Bildern wird in einer Druckfixiervorrichtung eingesetzt,
die das Tonerbild unter Einsatz von Blitzlicht auf einem Aufzeichnungsmedium fixiert.
Noch bevorzugter wird sie in einer Druckfixiervorrichtung eingesetzt, die dadurch
gekennzeichnet ist, dass zwischen der Blitzlichtquelle und dem Aufzeichnungsmedium
ein Dämpfer bereitgestellt ist, der die von der Blitzlichtquelle abgegebene
Strahlungsenergie, die auf das Tonerbild auf dem Aufzeichnungsmedium anzuwenden
ist, örtlich dämpft. Vorzugsweise wird eine Druckfixiervorrichtung eingesetzt,
die dadurch gekennzeichnet ist, dass an einem Teil der Außenwand der Blitzlichtquelle
ein Dämpfer bereitgestellt ist, der die Strahlungsenergie örtlich dämpft.
Außerdem ist der zuvor genannte Dämpfer in der Druckfixiervorrichtung
der vorliegenden Erfindung mit der Eigenschaft bereitgestellt, dass er von der zuvor
genannten Lichtquelle ausgehende Strahlungsenergie reflektieren, streuen oder beugen
kann.
Bei dem zuvor genannten Dämpfer in der Druckfixiervorrichtung
der vorliegenden Erfindung handelt es sich ebenfalls vorzugsweise um einen Dämpfer,
der die Strahlungsenergie in zumindest einem Teil des Bereichs auf dem Aufzeichnungsmaterial
dämpft, auf den hohe Strahlungsenergie angewandt worden wäre, und der
die Strahlungsenergie in zumindest einem Teil des Bereichs auf dem Aufzeichnungsmedium,
auf den ohne die Dämpfung der Strahlungsenergie durch den Dämpfer niedrige
Strahlungsenergie angewandt worden wäre, in geringem Maße dämpft.
Außerdem wird in der Druckfixiervorrichtung der vorliegenden
Erfindung vorzugsweise ein Vorerwärmungsmittel bereitgestellt, das das zuvor
genannte Aufzeichnungsmedium vor der Anwendung der Strahlungsenergie durch die zuvor
genannte Lichtquelle auf das Tonerbild vorwärmt.
In der vorliegenden Erfindung bedeutet "dämpft die Strahlungsenergie",
dass Strahlungsenergie durch die Anordnung eines Dämpfers zwischen der Blitzlichtquelle,
die der strahlungsenergieerzeugende Bereich ist, und der Aufzeichnungsmaterialzuführroute
absorbiert, reflektiert, gestreut oder gebeugt wird und es, im Vergleich mit Fällen,
in denen kein Dämpfer vorhanden ist, zu einer teilweisen Reduktion der auf
eine spezifische Region auf dem Aufzeichnungsmaterial (zumeist die Region, in der
die Energiedichte am höchsten ist) oder einem Tonerbild darauf angewandten
Strahlungsenergie kommt. Vorzugsweise erfolgt die Anordnung so, dass die durch den
Dämpfer abgefangene Strahlungsenergie durch Reflexion, Streuung oder Brechung
auf andere Bereiche auf dem Aufzeichnungsmaterial angewandt wird. Auf diese Weise
ist es möglich, die Verteilung der auf das Aufzeichnungsmedium oder den Toner
darauf angewandten Strahlungsenergie in der Zufuhrrichtung einheitlicher zu gestalten.
Außerdem kann der Dämpfer auch an oder nahe der Oberfläche der Lichtquelle
bereitgestellt werden.
In der vorliegenden Erfindung kann es sich bei dem Aufzeichnungsmedium
um ein beliebiges Material handeln, auf dem das Tonerbild fixiert werden kann. In
den meisten Fallen wird vorzugsweise Material in Bahnform, wie z.B. Papier, Kunststofffolie,
Gewebe oder Metallplatten, eingesetzt. Bei Papier oder einer Kunststofffolie
kann es in der Folge von übermäßigem Erhitzen zu Verzerren und Zersetzung,
wie z.B. zu Versengen, kommen, weshalb es sich bei diesen Materialien um für
die Anwendung der vorliegenden Erfindung, bei der die maximale Energiedichte gesenkt
werden kann, geeignete Materialien handelt.
Ein typisches Verfahren für die Druckausbildung unter Einsatz
der Tonerzusammensetzung der vorliegenden Erfindung und die Merkmale des elektrofotografischen
Druckers (Druckausbildungsvorrichtung) wird unter Bezugnahme auf 1
erläutert. In dem elektrofotografischen Drucker wird ein Tonerbild auf der
lichtempfindlichen Trommel 1 gebildet. Zunächst wird die lichtempfindliche
Trommel 1 unter Einsatz der Ladevorrichtung 2 einheitlich geladen.
Dann erfolgt unter Einsatz der Bildgebungsvorrichtung 3, die mit einer
LED-Anordnung oder einem Laserstrahl ausgestattet ist, eine räumlich selektive
Bildgebung in Übereinstimmung mit dem auszubildenden gewünschten Druck.
Das auf der lichtempfindlichen Trommel 1 erzeugte latente Bild wird unter
Einsatz einer Entwicklungsvorrichtung 4 durch einen Entwickler entwickelt,
und ein Tonerbild wird auf der lichtempfindlichen Trommel 1 ausgebildet.
Durch eine Transferladevorrichtung 5 wird das entwickelte Tonerbild auf
das Aufzeichnungsmedium 6 übertragen. Während das Aufzeichnungsmedium
6 mit konstanter Geschwindigkeit zugeführt wird, erfolgt das Schmelzen
und Fixieren unter Einsatz einer Fixiervorrichtung 7.
Tonerbild, das nicht auf das Aufzeichnungsmedium übertragen wurde,
wird mittels einer Reinigungsbürste 8 entfernt, auf die in Bezug auf
den Toner eine negative Spannung angelegt wurde, und die Trommel wird in ihren ursprünglichen
Zustand rückgeführt.
Der Dämpfer wird nun unter Bezugnahme auf 2
und 3 erläutert. 2
zeigt detailliert die Fixiervorrichtung 7. In der Fixiervorrichtung wird
das Tonerbild 10, das auf dem Aufzeichnungsmedium 6 liegt, einer
Bestrahlung mit Strahlungsenergie durch eine Blitzlichtquelle 9 unterzogen,
was zur Fixierung durch eine Licht-in-Hitze-Umwandlungswirkung führt. Als die
Blitzlichtquelle kann beispielsweise eine Xenonlampe, eine Neonlampe, eine Argonlampe
oder eine Kryptonlampe eingesetzt werden. Um die von der Blitzlichtquelle ausgehende
Strahlungsenergie effizient zu nutzen, wird ein Reflektor 11 hinter der
Blitzlichtquelle angeordnet. Zusätzlich dazu werden eine Glasplatte
12 und ein Gehäuse 13 für die Konstruktion der Fixiervorrichtung
verwendet. Die von der Blitzlichtquelle 9 ausgehende Strahlungsenergie
tritt gemeinsam mit der durch den Rückstrahler 11 reflektierten Komponente
durch die Glasplatte 12 hindurch und beleuchtet das Tonerbild
10, das bereits auf dem Aufzeichnungsmedium 6 ausgebildet ist.
Die abgestrahlte Strahlungsenergie wird durch das Tonerbild 10 selektiv
absorbiert, so dass der Toner erhitzt wird und schmilzt und auf dem Aufzeichnungsmedium
6 fixiert wird. Wie in 3 dargestellt, ist
die Strahlungsenergieverteilung auf dem Aufzeichnungsmedium gewöhnlicherweise
in dem Bereich, der unmittelbar unter der Blitzlichtquelle 9 liegt, am
höchsten, und wenn wie im Fall der vorliegenden Erfindung keine Beschränkungen
in Bezug auf die Strahlungsenergie bestehen, entsteht bekannterweise eine Form,
die der Gaußschen Normalverteilung nahe kommt.
Ein Dämpfer 14 wird daher zwischen der Blitzlichtquelle
9 und dem Aufzeichnungsmedium 6 positioniert und wird außerdem
so angeordnet, dass er dort positioniert ist, wo der Abstand zwischen der Blitzlichtquelle
9 und dem Aufzeichnungsmedium 6 am kürzesten ist. Dadurch
ist es möglich, den Dämpfer 14 am Weg der Lichtstrahlen zu positionieren,
die den Bereich mit der höchsten Strahlungsenergie auf dem Aufzeichnungsmedium
6 bestrahlen, wodurch die von der Blitzlichtquelle 9 ausgehende
Strahlungsenergie örtlich gesenkt wird. Das hat die Wirkung, dass es möglich
ist, den Peak der hohen Strahlungsenergie, der typischerweise direkt unter der Blitzlichtquelle
produziert wird, zu reduzieren, und, wie in 3 dargestellt,
es möglich ist, dadurch eine einheitlichere Strahlungsenergieverteilung zu
erzielen.
Außerdem kann durch den Einsatz eines Dämpfers
14, der das Licht nicht absorbiert, sondern dieses streuen oder reflektieren
kann, ein Transfer der Strahlungsenergie, die sonst direkt unter der Blitzlichtquelle
9 konzentriert wird, in die umgebenden Bereiche erwartet werden. Außerdem
kommt es, weil das Licht nicht absorbiert wird, nur zu einer geringen Erwärmung
des Dämpfers 14 durch die Absorption der Strahlungsenergie, wodurch
eine stabile Wirkung erwartet werden kann. Als Beispiele für Materialien, bei
denen eine solche stabile Wirkung erwartet werden kann, können im Fall von
reflektierenden Materialien Metallnetze oder -gitter und aufgedampfte Chromfilme
in Betracht gezogen werden. Für das Netz oder Gitter wird im Hinblick auf Hitze-
und Witterungsbeständigkeit vorzugsweise Edelstahl eingesetzt. Als streuendes
Material kann eine hitzebeständige optische Streuungsplatte in Betracht gezogen
werden. Mattglas mit aufgerauter Glasoberfläche kann als optische Streuungsplatte
herangezogen werden. Außerdem kann eine zylinderförmige Linse als beugendes
Material herangezogen werden. Wenn ein aufgedampfter Chromfilm oder eine optische
Diffusionsplatte als Dämpfer 14 eingesetzt wird, kann der Dämpfer
14 außerdem einstückig mit der Glasplatte 12 ausgebildet
sein.
Zusätzlich dazu ist es möglich, durch die Variation des
Strahlungsenergierestriktionsfaktors in der Zufuhrrichtung des
Aufzeichnungsmediums 6 eine einheitlicher Strahlungsenergieverteilung zu
erzielen. Das bedeutet, dass der Dämpfer 14 mit der Eigenschaft bereitgestellt
wird, dass er mit zunehmender Nähe zu der Blitzlichtquelle 9 und je
mehr er in dem Bereich der höchsten Strahlungsenergiedichte lieg, immer restriktiver
wird. Bei Einsatz eines Metallnetzes oder -gitters wird die Maschendichte in Richtung
des zentralen Bereichs gesteigert, während sie in Richtung der Randbereiche
gesenkt wird. Bei der Dampfabscheidung von Chrom kann dieselbe Wirkung erzielt werden,
indem die Menge des aufgedampften Metalls in Richtung des Zentrums gesteigert und
in Richtung der Randbereiche gesenkt wird.
3 zeigt die Strahlungsenergieverteilung auf dem Aufzeichnungsmedium
6, wenn ein Dämpfer 14 vorhanden ist und wenn kein Dämpfer
14 vorhanden ist. Es ist deutlich, dass bei Vorhandensein eines Dämpfers
14 eine einheitlichere Strahlungsenergieverteilung erzielt werden kann.
Vorzugsweise wird eine Glasplatte 12 zwischen der Blitzlichtquelle
9 und dem Aufzeichnungsmedium 6 angeordnet, um zu verhindern,
dass durch das Aufzeichnungsmedium gebildeter Papierstaub oder Toner oder durch
den Toner gebildetes Gas oder dergleichen die Blitzlichtquelle 9 und den
Reflektor 11 verunreinigen. Vorzugsweise wird ein Dämpfer
14 an der Seite der Blitzlichtquelle 9 der Glasplatte
12 bereitgestellt, da dieser eine Verunreinigung des Dämpfers
14 durch den Toner 10 etc. verhindern kann.
Wie in 4 dargestellt, kann der Dämpfer
14 außerdem auch an der Außenwand der Blitzlichtquelle
9 angeordnet sein. Da er mit der Blitzlichtquelle 9 einstückig
ausgebildet werden kann, hat das den Vorteil, dass die Vorrichtung einfacher gestaltet
werden kann.
Untenstehend wird anhand von Beispielen für die vorliegende Erfindung
eine spezifischere Erläuterung bereitgestellt, wobei die Erfindung jedoch nicht
auf diese Beispiele beschränkt ist.
Beispiele
Referenzbeispiel 1 (Details der Fixiervorrichtung)
Unter Bezugnahme auf 1 werden die wichtigsten
Merkmale eines elektrofotografischen Druckers (Druckausbildungsvorrichtung) erläutert,
der die Fixiervorrichtung und das Fixierverfahren umfasst, die für die Fixierung
der erfindungsgemäßen Tonerzusammensetzung zur Entwicklung von elektrostatisch
latenten Bildern eingesetzt werden. Bei einem elektrofotografischen Drucker wird
das Tonerbild auf einer lichtempfindlichen Trommel 1 ausgebildet. Zunächst
wird die lichtempfindliche Trommel 1 unter Einsatz der Ladevorrichtung
2 einheitlich geladen. Dann erfolgt unter Einsatz der Bildgebungsvorrichtung
3, die mit einer LED-Anordnung oder einem Laserstrahl ausgestattet ist,
eine räumlich selektive Bildgebung in Übereinstimmung mit dem auszubildenden
gewünschten Druck. Das auf der lichtempfindlichen Trommel 1 erzeugte
latente Bild wird unter Einsatz einer Entwicklungsvorrichtung 4 durch einen
Toner entwickelt, und ein Tonerbild wird auf der lichtempfindlichen Trommel
1 ausgebildet. Durch eine Transferladevorrichtung 5 wird das entwickelte
Tonerbild auf das Aufzeichnungsmedium 6 übertragen. Während das
Aufzeichnungsmedium 6 mit konstanter Geschwindigkeit zugeführt wird,
erfolgt das Schmelzen und Fixieren unter Einsatz der Fixiervorrichtung
7 wie in der obenstehenden Ausführungsform beschrieben.
Ein praktisches Beispiel für die Fixiervorrichtung und das Fixierverfahren
der vorliegenden Erfindung wird nun anhand 1 erläutert.
In diesem Beispiel wird ein Tonerbild unter Einsatz einer Halogenlampe
15, die Wärmestrahlungsenergie abgibt, in der die Hauptkomponente
langwelliges Infrarotlicht mit einer die Wellenlänge mit der maximalen Energie
im Bereich von 2 bis 5 &mgr;m liegt, und nach vorne gerichtet im Inneren der Fixiervorrichtung
positioniert ist, und einer Blitzlichtquelle 9 auf dem Aufzeichnungsmedium
fixiert. Die Halogenlampe 15 scheint durchgehend und wärmt das Aufzeichnungsmedium
6 und das Tonerbild 10 vor. Durch dieses Vorwärmen wird die
Feuchtigkeit, die, wenn es sich bei dem Aufzeichnungsmedium um Papier handelt, vorhanden
sein kann, bis zu einem gewissen Grad eliminiert, und das gesamte Aufzeichnungsmedium
6 wird vorgewärmt. Die langwellige Infrarotstrahlung wird nicht nur
durch das Tonerbild, sondern auch durch das Aufzeichnungsmedium 6 wirksam
absorbiert, wodurch die folgliche Entstehung eines Temperaturunterschieds zwischen
dem Tonerbild und dem Aufzeichnungsmedium aufgrund er durch die Blitzlichtquelle
9 abgegebenen Strahlungsenergie, die durch das Tonerbild wirksam absorbiert
wird, verhindert wird, wodurch eine festere Fixierung ermöglicht wird. Anders
ausgedrückt erfüllt diese Strahlung auch eine zusätzlich Rolle, da,
auch wenn die Strahlungsenergie der Blitzlichtquelle 9 vergleichsweise
gering ist, eine gute Fixierleistung erzielt wird. Außerdem wird hinten im
Inneren der Fixiervorrichtung ein Abgasloch 16 für die Absorption
von unangenehmen Gerüchen oder Gasen, die durch den Toner zum Zeitpunkt der
Fixierung gebildet werden, bereitgestellt.
Eine Xenonlampe wird als Blitzlichtquelle 9 eingesetzt. Die
äußeren Dimensionen der Xenonlampe entsprechen in diesem Beispiel einem
Durchmesser von etwa 15 mm und einer Länge von etwa 425 mm im Lichtausstrahlbereich,
wobei die aufgedruckte Nennspannung 1850 V und die Nennenergie 343 J betrug. Die
durch die Blitzlichtquelle 9 erzeugte Energie beträgt vorzugsweise
zumindest 200 J. Diese Xenonlampe blitzte in einem 6,6-Hz-Intervall, in Übereinstimmung
mit der Zufuhr des Aufzeichnungsmediums 6 (mit etwa 225 mm/s). Anders ausgedrückt
blitzte die Xenonlampe in Intervallen von etwa 34 mm auf das Aufzeichnungsmedium
6.
Ein Dämpfer 14 wurde zwischen der Blitzlichtquelle
9 und der Zufuhrroute des Aufzeichnungsmediums 6 bereitgestellt.
Es wurde ein gitterförmiger Dämpfer 14 eingesetzt, der durch
das Ätzen eines 0,1 mm dicken Edelstahlblechs (Breite: 14 mm, Länge: 441
mm) hergestellt wurde. 5 zeigt den Dämpfer von
der Seite des Aufzeichnungsmediums aus gesehen. Dieser Dämpfer 14
umfasste 11 0,1 mm breite Drähte, die parallel zur Längsrichtung
der Blitzlichtquelle 9 verliefen (die Richtung, die im Wesentlichen im
rechten Winkel zu der Zufuhrrichtung des Aufzeichnungsmaterials 6 verläuft),
und mehrere damit verbundene schräge Drähte. Die 11 Drähte, die parallel
zu der Längsrichtung der Blitzlichtquelle 9 verliefen, wurden so angeordnet,
dass ihre Anordnungsdichte in dem Bereich, der direkt unterhalb der Blitzlichtquelle
9 lag, dichter war und nach außen abnahm. Die mehreren schrägen
Drähte dienen zur Verbindung der parallelen Drähte miteinander und zur
Steigerung des Restriktionsausmaßes.
Der Dämpfer 14 mit dieser Edelstahlnetzwerkkonstruktion
wird auf der Glasplatte 12 unmittelbar unter der Blitzlichtquelle
9 angeordnet, und seine beiden Enden werden dadurch befestigt, dass sie
zwischen die Glasplatte 12 und das Außengehäuse 17 geschoben
werden.
Unter Einsatz einer Druckausbildungsvorrichtung mit diesem Aufbau
und unter Einsatz der folgenden Toner wurden Tests durchgeführt.
Referenzbeispiel 2 (Herstellung eines Standardträgers)
Polyesterharz ("Tuftone" TTR-2, hergestellt von Kao Corporation)
24 Gew.-%
magnetisches Material (EPT-1000, hergestellt von Toda Kogyosha)
74 Gew.-%
Ladungskontrollmittel ("Bontron" S-34, hergestellt von Orient
Kagakusha)
1 Gew.-%
Wachs (Luvax-1151, hergestellt von Nippon Seiro Co.)
1 Gew.-%
Nach sorgfältigem Vermischen der zuvor genannten Komponenten
erfolgte das Schmelzen und Kneten unter Einsatz eines Doppelschneckenextruders (PCM-30,
hergestellt von Ikegai Corporation). Nach dem Abkühlen des gekneteten Materials
wurde es unter Einsatz eines Grobpulverisierers (UG-210KGS, hergestellt von Horai
Tekkosho) zu einem Passmaß von 2 mm grob pulverisiert, wonach dieses Pulver
mit einem Mittelpulverisierer ("Finemill" FM-300N, hergestellt von Nippon Pneumatic
Mfg Co.) mittel pulverisiert wurde, wonach es unter Einsatz eines Feinpulverisierers
("Separator" DS-5UR, hergestellt von Nippon Pneumatic Mfg Co.) klassiert wurde und
ein Harzträger mit einer gewichtsmittleren Teilchengröße von 50 &mgr;m
erhalten wurde.
Referenzbeispiel 3
"Bontron"-N 01, hergestellt von Orient Kagakusha, wurde 6 h lang durch
Erhitzen unter einem 0,01-MPa-Vakuum bei 190 °C behandelt, um das Ladungskontrollmittel
A zu erzeugen.
Referenzbeispiel 4
"Bontron" N-01, hergestellt von Orient Kagakusha, wurde 12 h lang
durch Erhitzen unter einem 0,02-MPa-Vakuum bei 160 °C behandelt, um das Ladungskontrollmittel
B zu erzeugen.
Referenzbeispiel 5
"Bontron" N-01, hergestellt von Orient Kagakusha, wurde 6 h lang durch
Erhitzen unter einem 0,01-MPa-Vakuum bei 90 °C behandelt, um das Ladungskontrollmittel
C zu erzeugen.
Referenzbeispiel 6
"Bontron" N-01, hergestellt von Orient Kagakusha, wurde 6 h lang durch
Erhitzen unter einem 0,02-MPa-Vakuum bei 160 °C behandelt, um das Ladungskontrollmittel
D zu erzeugen.
Referenzbeispiel 7
10 g "Bontron" N-01, hergestellt von Orient Kagakusha, wurde 3-mal
mit 100 g Methanol (Reaktionsgüte, hergestellt von Nacalai Tesque) gewaschen,
während das Methanol gewechselt wurde, um das Ladungskontrollmittel E zu erzeugen.
Beispiel 1
Toner wurde unter Verwendung folgender Komponenten erzeugt.
[Tonerzusammensetzung]
Polyesterharz ("Tuftone" TTR-2, hergestellt von Kao Corporation)
60 Gew.-%
Polyesterharz ("Tuftone" TTR-5, hergestellt von Kao Corporation)
1,6 Gew.-%
magnetisches Material (EPT-1000, hergestellt von Toda Kogyosha)
20 Gew.-%
Ruß (hergestellt von Cabot Corp., "Regal" 330 R)
2 Gew.-%
Ladungskontrollmittel A aus Referenzbeispiel 3
2 Gew.-%
Nach dem sorgfältigen Vermischen der oben genannten Komponenten
erfolgten das Schmelzen und Kneten unter Einsatz eines Doppelschneckenextruders
(PCM-30, hergestellt von Ikegai Corporation), gefolgt von einer Feinpulverisierung
mit einem Strahlmühlenpulverisierer (PJM-100, hergestellt von Nippon Pneumatic
Mfg Co.), wonach die Klassierung unter Einsatz eins Windkraftklassierers (A-12,
hergestellt von Alpine-sha) erfolgte und ein Toner mit einer gewichtsmittleren Teilchengröße
von 8 &mgr;m erhalten wurde. Außerdem wurden zur Steigerung der Fließfähigkeit
des Toners 1,2 Gew.-%, bezogen auf den Toner, hydrophobe Siliciumdioxidfeinteilchen
(hergestellt von Hoechst Japan, HVK-2150) zugesetzt, wonach das Mischen zur Herstellung
des Toners mit einem Super-Mischer (SMV-20, hergestellt von Kawadasha) durchgeführt
wurde und ein positiv ladender Toner erhalten wurde.
Die Menge des bei der 90-sekündigen Wärmebehandlung dieses
Toners bei 330 °C gebildeten Benzols betrug 9 &mgr;g/g.
Dann wurde ein Entwickler durch Vermischen von 90 Gew.-% des in Referenzbeispiel
2 hergestellten Harzträgers mit 10 Gew.-% dieses Toners erzeugt, und das Drucken
erfolgte unter Einsatz des in Referenzbeispiel 1 beschriebenen LED-Druckers, wonach
eine Bewertung der Druckqualität durchgeführt wurde. In diesem Drucker
wurde ein Filter eingesetzt, der 300 g Aktivkohle umfasste. Anfangs und nach 900.000
Ausdrucken wurden gute Ausdrucke erhalten. Außerdem wurde die Benzolmenge in
den Abgasen nach deren Durchtritt durch den Filter anfangs und nach 900.000 Ausdrucken
gemessen, wobei jedoch kein signifikanter Unterschied in Bezug auf den Gehalt in
der umgebenden Atmosphäre von 1 ppb bestand und dieser geringer war als das
Schwankungsausmaß in der Atmosphäre (0,3 ppb).
Die Messungen der Benzolmenge wurden wie folgt durchgeführt:
1 l Gas aus dem Filterdurchtrittsbereich wurde unter Anwendung des Feststoff-Einfangverfahrens
(Carbotrap 400) gesammelt, dann wurde das Sammelröhrchen in einer thermische
Desorptionseinheit (TDE) platziert, und eine Analyse mittels thermischer Desorption
unter Einsatz des GC-FID, GC/MS-Verfahrens wurde durchgeführt.
Beispiel 2
Toner wurde auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 erzeugt, nur dass
statt des Ladungskontrollmittels A in der Tonerzusammensetzung das Ladungskontrollmittel
B eingesetzt wurde. Die durch die 90-sekündige Wärmebehandlung dieses
Toners bei 330 °C gebildete Benzolmenge betrug 14 &mgr;g/g. Entwickler wurde
auf dieselbe Weise unter Verwendung dieses Toners erzeugt. Unter Einsatz dieses
Entwicklers wurde auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 unter Einsatz des in Referenzbeispiel
1 beschriebenen Druckers gedruckt, und eine Bewertung der Druckqualität
wurde durchgeführt. Anfangs und nach 900.000 Ausdrucken wurden gute Ausdrucke
erhalten. Außerdem wurde die Benzolmenge in den Abgasen nach deren Durchtritt
durch den Filter anfangs und nach 900.000 Ausdrucken gemessen, wobei jedoch kein
signifikanter Unterschied in Bezug auf den Gehalt in der umgebenden Atmosphäre
von 1 ppb bestand und dieser geringer war als das Schwankungsausmaß in der
Atmosphäre (0,3 ppb).
Vergleichsbeispiel 1
Toner wurde auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 erzeugt, nur dass
statt des Ladungskontrollmittels A aus Referenzbeispiel 3 "Bontron" N-01, ein unbehandeltes
Ladungskontrollmittel des Nigrosintyps, eingesetzt wurde. Die durch die 90-sekündige
Wärmebehandlung dieses Toners bei 330 °C gebildete Benzolmenge betrug
100 &mgr;g/g. Entwickler wurde auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 unter Verwendung
dieses Toners erzeugt. Unter Einsatz dieses Entwicklers wurde auf dieselbe Weise
wie in Beispiel 1 unter Einsatz des in Referenzbeispiel 1 beschriebenen Druckers
gedruckt, und eine Bewertung der Druckqualität wurde durchgeführt. Durch
das Drucken konnten gute Ausdrucke erhalten werden. Als jedoch die Benzolmenge in
dem Abgas gemessen wurde, betrug sie mit 9 ppb mehr als der Gehalt in der Atmosphäre
(1 ppb), und es war deutlich, dass der Einsatz eines Filters erforderlich war. In
der Folge wurde der Druckvorgang unter Einsatz von 300 g Aktivkohle als Filter durchgeführt,
doch während anfangs kein signifikanter Unterschied in Bezug auf den Gehalt
in der umgebenden Atmosphäre von 1 ppb bestand, war die Benzolmenge nach 600.000
Ausdrucken in dem Abgas nach dessen Durchtritt durch den Filter mit 2 ppb höher
als das Schwankungsausmaß in der Atmosphäre, weshalb der Filter ersetzt
werden musste.
Vergleichsbeispiel 2
Toner wurde auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 erzeugt, nur dass
statt des Ladungskontrollmittels A aus Referenzbeispiel 3 "Bontron" N-13, ein unbehandeltes
Ladungskontrollmittel des Nigrosintyps, eingesetzt wurde. Die durch die 90-sekündige
Wärmebehandlung dieses Toners bei 330 °C gebildete Benzolmenge betrug
150 &mgr;g/g. Entwickler wurde auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 unter Verwendung
dieses Toners erzeugt. Unter Einsatz dieses Entwicklers wurde auf dieselbe Weise
wie in Beispiel 1 unter Einsatz des in Referenzbeispiel 1 beschriebenen Druckers
gedruckt, und eine Bewertung der Druckqualität wurde durchgeführt. Durch
das Drucken konnten gute Ausdrucke erhalten werden. Als jedoch die Benzolmenge in
dem Abgas gemessen wurde, betrug sie mit 10,5 ppb mehr als der Gehalt in der Atmosphäre
(1 ppb), und es war deutlich, dass der Einsatz eines Filters erforderlich war. In
der Folge wurde der Druckvorgang unter Einsatz von 300 g Aktivkohle als Filter durchgeführt,
doch während anfangs kein signifikanter Unterschied in Bezug auf den Gehalt
in der umgebenden Atmosphäre von 1 ppb bestand, war die Benzolmenge nach 600.000
Ausdrucken in dem Abgas nach dessen Durchtritt durch den Filter mit 2 ppb höher
als das Schwankungsausmaß in der Atmosphäre, weshalb der Filter ersetzt
werden musste.
Vergleichsbeispiel 3
Toner wurde auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 erzeugt, nur dass
statt des Ladungskontrollmittels A in der Tonerzusammensetzung das Ladungskontrollmittel
C eingesetzt wurde. Die durch die 90-sekündige Wärmebehandlung dieses
Toners bei 330 °C gebildete Benzolmenge betrug 74 &mgr;g/g. Entwickler wurde
auf dieselbe Weise unter Verwendung dieses Toners erzeugt. Unter Einsatz dieses
Entwicklers wurde auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 unter Einsatz des in Referenzbeispiel
1 beschriebenen Druckers gedruckt, und eine Bewertung der Druckqualität wurde
durchgeführt. Durch das Drucken konnten anfangs und nach 700.000 Ausdrucken
gute Ausdrucke erhalten werden. Als jedoch die Benzolmenge in dem Abgas nach dessen
Durchtritt durch den Filter nach 700.000 Ausdrucken gemessen wurde, war die Benzolmenge
mit 2 ppb bezogen auf das Schwankungsausmaß in der Atmosphäre (0,3 ppb)
beträchtlich, weshalb der Filter ersetzt werden musste.
Beispiel 3
Toner wurde auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 erzeugt, nur dass
statt des Ladungskontrollmittels A in der Tonerzusammensetzung das Ladungskontrollmittel
D eingesetzt wurde. Die durch die 90-sekündige Wärmebehandlung dieses
Toners bei 330 °C gebildete Benzolmenge betrug 32 &mgr;g/g. Entwickler wurde
auf dieselbe Weise unter Verwendung dieses Toners erzeugt. Unter Einsatz dieses
Entwicklers wurde auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 unter Einsatz des in Referenzbeispiel
1 beschriebenen Druckers gedruckt, und eine Bewertung der Druckqualität wurde
durchgeführt. Anfangs und nach 900.000 Ausdrucken wurden gute Ausdrucke erhalten.
Außerdem wurde die Benzolmenge in den Abgasen nach deren Durchtritt durch den
Filter anfangs und nach 900.000 Ausdrucken gemessen, wobei jedoch kein signifikanter
Unterschied in Bezug auf den Gehalt in der umgebenden Atmosphäre
von 1 ppb bestand und dieser geringer war als das Schwankungsausmaß in der
Atmosphäre (0,3 ppb).
Beispiel 4
Toner wurde auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 erzeugt, nur dass
statt des Ladungskontrollmittels A in der Tonerzusammensetzung das Ladungskontrollmittel
E eingesetzt wurde. Die durch die 90-sekündige Wärmebehandlung dieses
Toners bei 330 °C gebildete Benzolmenge betrug 36 &mgr;g/g. Entwickler wurde
auf dieselbe Weise unter Verwendung dieses Toners erzeugt. Unter Einsatz dieses
Entwicklers wurde auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 unter Einsatz des in Referenzbeispiel
1 beschriebenen Druckers gedruckt, und eine Bewertung der Druckqualität wurde
durchgeführt. Anfangs und nach 900.000 Ausdrucken wurden gute Ausdrucke erhalten.
Außerdem wurde die Benzolmenge in den Abgasen nach deren Durchtritt durch den
Filter anfangs und nach 900.000 Ausdrucken gemessen, wobei jedoch kein signifikanter
Unterschied in Bezug auf den Gehalt in der umgebenden Atmosphäre von 1 ppb
bestand und dieser geringer war als das Schwankungsausmaß in der Atmosphäre
(0,3 ppb).
Gewerbliche Anwendbarkeit
Unter Einsatz des Toners der vorliegenden Erfindung ist es, wie obenstehend
erläutert, möglich, den Zeitraum, bevor der Filter ersetzt werden muss,
auszudehnen oder gar keinen Filter zu verwenden, wodurch es möglich ist, die
Betriebskosten des Druckers zu senken.