Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine ausfahrbare flachdachartig
auskragende Abdeckung für einen Vorplatz.
Stand der Technik
Häuser und Wohnungen mit Aussensitzplätzen sind
generell sehr beliebt. Dabei ist es von besonderem Vorteil, wenn der Vorplatz bei
Bedarf, z. B. gegen Sonne, geschützt werden kann. Es ist deshalb üblich,
eine Sonnenstore an der Hauswand anzubringen, welche aus- und eingefahren werden
kann. So haben die Benutzer zum einen das Gefühl, im Freien zu sitzen und zum
anderen den Vorteil, nicht der Hitze der Sonne ausgesetzt zu sein.
Es sind auch robuste Sonnenstoren bekannt, die nicht nur
gegen die Sonne, sondern auch gegen den Regen Schutz bieten. Häufig werden
dazu imprägnierte Gewebe eingesetzt. Diese sind aber im Grundsatz nicht als
guter Schutz gegen den Regen gedacht. So wird dann in der Regel auf einen festen
Vorbau zurückgegriffen (unveränderbare Überdachung). Diese sind zwar
nicht billig, dafür aber dauerhaft. Allerdings sind sie nur mit grösserem
Aufwand erstellbar.
Aus der
FR 2.473.612
ist eine Lamellenstore offenbart, welche eine Vielzahl von Lamellen aufweist,
die durch einen Scherengelenkmechanismus miteinander gekoppelt sind. An den Lamellen
sind Tropfnasen angeformt und bei geschlossener Store überlappen sie sich gegenseitig,
um ein durchgehendes Dach zu bilden.
Die
DE 40 20 334
zeigt eine vertikal anhebbare Glasfassade mit einem Scherenmechanismus,
an welchem schwenkbare Lamellenplatten gehalten sind. Der Scherenmechanismus hat
Drehgelenke, welche auf einer Führungsstange geführt sind und angetrieben
werden können. Die Hebelarme können durch Zahnprofile gekoppelt sein.
Darstellung der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es, eine ausfahrbare Abdeckung
für einen Vorplatz zu schaffen, welche namentlich robust gegenüber Regen
ist und in ästhetischer Hinsicht nicht als fest montierte Überdachung
wirkt.
Die Lösung der Aufgabe ist durch die Merkmale des
Anspruchs 1 definiert. Gemäss der Erfindung weist eine ausfahrbare Abdeckung
für einen Vorplatz transparente Lamellen auf, welche mit Hilfe eines scherengelenkartigen
Mechanismus geführt sind. Die Lamellen können aus einer offenen Stellung,
bei welcher die Abdeckung vollständig zurückgezogen ist, nach Bedarf kontinuierlich
in eine geschlossene Stellung gefahren werden, bei welcher die Abdeckung vollständig
ausgefahren ist.
Eine Lamelle, insbesondere die vorderste (in Richtung der
Ausfahrbarkeit), ist mit einem Verstärkungsprofil ausgerüstet welches
Teil einer kraftübertragenden Anordnung ist, um eine bewegungsmässige
Kopplung über die ganze Breite der Abdeckung (d. h. quer zur Richtung der Ausfahrbarkeit)
sicherzustellen. Sind die Lamellen nämlich im Sinne einer besonders bevorzugten
Ausführungsform lang und dünn ausgebildet, dann können sie die Kräfte
nur bedingt vom einen Ende zum anderen Ende übertragen. Beim genannten Verstärkungsprofil
kann es sich z. B. um ein durchgehendes Metallrohr handeln.
Es ist aber auch möglich, eine der Lamellen als solche
besonders stabil auszubilden (z. B. indem sie anders als die übrigen Lamellen
ausgebildet ist und torsionssteifer ist).
Vorzugsweise ist eine der Lamellen (in der Regel die vorderste,
wenn die Abdeckung von hinten nach vorn abfallend gebaut ist) mit einer Dachrinne
ausgestattet. Diese Dachrinne kann im Querschnitt relativ klein sein. Sie kann gleichzeitig
das zuvor genannte Verstärkungsprofil darstellen.
Es sind auch andere Massnahmen von Vorteil, welche zum
Ableiten des Regenwassers geeignet sind.
Durch die erfindungsgemässe Abdeckung kann ein Vorplatz
je nach Bedarf gedeckt bzw. geschützt werden, wie es von so genannten Sonnenstoren
bekannt ist. Im Gegensatz zu bekannten Sonnenstoren können bei der erfindungsgemässen
Abdeckung die Lamellen aus widerstandsfähigem Material hergestellt sein. Bestehen
die Lamellen vollständig aus transparentem Glas, entsteht ein sehr heller Vorplatz,
und zwar auch dann, wenn die Abdeckung ausgefahren ist. Soll gleichzeitig ein Schutz
gegen die Sonne erreicht werden, können die Lamellen entweder verspiegelt,
aus teiltransparentem oder aus undurchsichtigem Material hergestellt werden. Obwohl
die Abdeckung aus vollständig wetterfestem Material besteht, kann sie vollständig
zurückgezogen werden, z. B. um die Durchlüftung des Vorplatzes zu verbessern
oder um unter freiem Himmel sitzen zu können. Die Abdeckung ist dabei in jeder
beliebigen, teilweise offenen Stellung arretierbar. Somit kann z. B. eine nur teilweise
Abdeckung oder eine flächenmässig vollständige, aber für die
Luft durchlässige Abdeckung erreicht werden.
Vom Gesamteindruck her ist ein Vorplatz mit einer erfindungsgemässen
Abdeckung nicht vergleichbar mit einem Wintergarten (z. B. einem Glashaus, wie es
aus der
DE 40 20 334 C2
bekannt ist). Ein Wintergarten ist grundsätzlich ein Teil des Wohnraums
und kann vollständig abgeschlossen werden. Dies verlangt aber, dass Seitenwände
vorhanden sind, welche verhindern, dass die Benutzer das Gefühl des "Draussen-Seins"
haben.
Die ist Abdeckung flachdachartig auskragend ausgebildet.
D. h. die Neigung der Abdeckung gegenüber der Horizontalen ist kleiner als
15°. Bei kleinen Winkeln entsteht der Eindruck eines flachen Vordaches. Typischerweise
wird die Abdeckung an einer Hauswand oder in einer den Vorplatz begrenzenden Hausecke
montiert.
Der Winkel sollte nicht zu klein gewählt werden, damit
anfallendes Wasser (Regen, Schnee) in vorhersehbarer Weise von der Abdeckung abfliessen
kann. Idealerweise ist die Abdeckung in einem Neigungswinkel zwischen 7° und
15° ausgeführt. Erfindungsgemässe Abdeckungen können sowohl
in Privathäusern als auch in Gartenrestaurants oder vor Verkaufsgeschäften
aufgebaut werden. In welcher Höhe die Abdeckung vorgesehen ist, hängt
von architektonischen und benutzerspezifischen Wünschen und Gegebenheiten ab.
Typischerweise ist sie in der Höhe einer Raumdecke positioniert.
Je nach Länge der Ausfahrbarkeit und nach dem Gewicht
der verwendeten Materialien wird es nützlich oder erforderlich sein, ein permanent
auskragendes Stützgestell vorzusehen, auf welchem die Lamellen mit Hilfe des
scherengelenkartigen Mechanismus geführt und getragen werden. Das Stützgestell
kann dabei sehr filigran oder aber massiv ausgebildet sein. Vorzugsweise handelt
es sich um eine vorgefertigte, in sich geschlossene Konstruktion, die angeliefert
und eingebaut werden kann. Es ist aber auch möglich, vor Ort einzelne Träger
in geeigneter Weise am Bauobjekt anzubringen.
Das Stützgestell hat vorzugsweise zumindest zwei Träger,
welche in Richtung der Ausfahrbarkeit der Abdeckung verlaufen. Diese Träger
sind zwar vorzugsweise an den Aussenseiten der Abdeckung (bzw. den Enden der Lamellen)
platziert, können aber auch relativ zum Rand eingerückt sein. Bei einer
Abdeckung von grosser Breite (d. h. bei einem grossen Abstand der beiden Träger)
kann in einem dazwischenliegenden Bereich zum Beispiel ein zusätzlicher Träger
zur Stützung des scherengelenkartigen Mechanismus vorgesehen sein. Wie viele
Zwischenträger eingesetzt werden, hängt in der Regel von baustatischen
beziehungsweise stabilitätstechnischen Überlegungen ab.
Zum Aus- und Einfahren der Abdeckung ist ein motorischer
Antrieb angemessen. Der Motor wird typischerweise an demjenigen Ende der Abdeckung
angeordnet, welches der Hauswand zugewandt ist. In den seitlichen Trägern sind
z. B. Kettenzüge vorgesehen, welche dafür sorgen, dass die Lamellen an
den Lamellenenden synchron bewegt werden. Anstelle eines Kettenzuges kann auch ein
Seilzug, ein Schneckenantrieb beziehungsweise Gewindestangenantrieb oder ein sonstiger
Antrieb angeordnet sein, der Platz sparend realisiert werden kann.
Gemäss einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist der Mechanismus in der Art einer Scherenkette ausgebildet. Solche Mechanismen
sind an sich bekannt (vgl. z. B.
DE 40 20 334 C2
). Eine Scherenkette kann z. B. dadurch gebildet sein, dass jeweils zwei
Hebelarme über ein Drehgelenk verbunden sind, um ein Scherenelement zu bilden
und dass aufeinanderfolgende Scherenelemente über aussenliegende Verbindungsgelenke
gekoppelt sind. (Mit "aussenliegend" ist gemeint, dass die Scherenelemente an den
Enden der eigentlichen Hebelarme vorgesehen sind.) Die Scherenkette kann ähnlich
aussehen wie eine Nürnberger Schere.
Der Mechanismus wird durch Rollen entlang einer Schiene
geführt. Die Rollen sind an den auf einer gemeinsamen Linie liegenden Verbindungsgelenken
angeordnet. Anstelle von Rollen können auch Gleitelemente benutzt werden, welche
in einem geeignet ausgebildeten Profilträger in der Richtung der Ausfahrbarkeit
leicht verschiebbar geführt sind. Weitere Führungsmittel bzw. Konstruktionsvarianten
sind z. B. aus der bereits erwähnten
DE 40 20 334 C2
oder aus der
FR 2.473.612
bekannt.
Es ist ein Vorteil, wenn der Mechanismus so ausgebildet
ist, dass bei vollständig ausgefahrener Abdeckung die Scherenkette noch einen
Öffnungswinkel von mindestens etwa 20° hat (vorzugsweise mehr als 30°
beziehungsweise 45°). Dies erhöht die mechanische Stabilität. Sowohl
aus technischen als auch aus ästhetischen Gründen sollen die Lamellen
bei zurückgezogener Abdeckung möglichst wenig Platz beanspruchen. Somit
sollten die Hebelarme in diesem (offenen) Zustand eng und steil aneinander liegen,
wobei die Lamellen etwa im 90° Winkel zur Richtung der Ausfahrbarkeit stehen
und einen stapelartigen Packen bilden.
Dies ist keineswegs ein zwingendes Merkmal der Erfindung.
Es ist durchaus denkbar, dass die Abdeckung jeweils nur so weit zurückgefahren
werden kann, dass der Vorplatz gegen Regen bereichsweise geschützt ist.
In einer bevorzugten Ausführung sind die Rollen in
den Trägern des Stützgestells derart geführt, dass sie in einer Richtung
vertikal bzw. senkrecht zur Laufrichtung der Träger im Wesentlichen unverschieblich
sind. Der Träger weist zu diesem Zweck eine Längsöffnung auf, in
welcher die Rollen zumindest auf einem Rand der Längsöffnung geführt
werden. Die Lauffläche der einzelnen Rollen ist vorzugsweise mit einer Nut
versehen, in der die Ränder der Längsöffnung des Trägers eingreifen.
Die Ränder der Längsöffnung werden von der Lauffläche der Rollen
umfasst, und der gesamte Mechanismus ist besser geführt als es bei einer ebenen
Ausgestaltung der Lauffläche der Rollen der Fall ist. Zwischen den Rollen und
den Rändern der Längsöffnung im Träger wird bevorzugt ein Spiel
vorgesehen, damit sich die Abdeckung beim Ein- und Ausfahren nicht verkanten kann.
Die Lamellen sind z. B. einfache Glasscheiben bzw. Glasplatten.
Sie sind an ihrem hinteren Rand durch Halterungen gehalten. Die Halterungen sind
mit der Scherenkette fest verbunden. Beim Ausfahren und Einfahren der Abdeckung
schwenken sich die Lamellen aus einer z. B. nahezu vertikalen Stellung in eine z.
B. nahezu horizontale Stellung. Gemäss einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist dabei jedem Scherenelement einer Scherenkette ein Halterungselement zugeordnet.
Die Halterungen sind in Richtung der Ausfahrbarkeit der Abdeckung kürzer als
eine Lamelle. So kann sich die Halterung z. B. über etwa 1/3 der Breite einer
Lamelle erstrecken (N.B: die Längsrichtung der Lamelle verläuft quer zur
Richtung der Ausfahrbarkeit).
Weniger günstig ist es, wenn z. B. nur jedem zweiten
oder jedem dritten Scherenelement eine Halterung zugeordnet ist (vgl. z. B.
DE 40 20 334 C2
).
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist das Halterungselement
nicht in der direkten Verlängerung des Hebelarms, sondern Z-förmig versetzt
dazu angebracht. Auf diese Weise kann die Anordnung der Lamellen in der ausgefahrener
Stellung der Abdeckung optimal ausgebildet werden.
Aus der nachfolgenden Detailbeschreibung und der Gesamtheit
der Patentansprüche ergeben sich weitere vorteilhafte Ausführungsformen
und Merkmalskombinationen der Erfindung.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die zur Erläuterung des Ausführungsbeispiels
verwendeten Zeichnungen zeigen:
- Fig. 1
- Einen Schnitt durch einen Vorplatz und einer erfindungsgemässen ausfahrbaren
Abdeckung;
- Fig. 2
- einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemässe, ausfahrbare
Abdeckung;
- Fig. 3
- eine perspektivische Ansicht einer Seitenführung der erfindungsgemässen,
ausfahrbaren Abdeckung;
- Fig. 4
- eine perspektivische Ansicht einer Zwischenführung der erfindungsgemässen,
ausfahrbaren Abdeckung; und
- Fig. 5
- einen Detailquerschnitt durch eine Variante einer Führung der erfindungsgemässen,
ausfahrbaren Abdeckung.
Grundsätzlich sind in den Figuren gleiche Teile mit
gleichen Bezugszeichen versehen.
Wege zur Ausführung der Erfindung
In Figur 1 ist ein Schnitt durch einen Vorplatz und einer
ausfahrbaren erfindungsgemässen Abdeckung 1 dargestellt. Die Abdeckung 1 umfasst
aneinander angeordnete Lamellen 2 und ein Stützgestell 3. Die Lamellen 2 sind
vorzugsweise transparent und beispielsweise aus Glas oder Kunststoff hergestellt.
Die Lamellen 2 können auch aus einem halbtransparenten Material hergestellt
werden, beispielsweise für einen Sicht- oder Sonnenschutz aus eingefärbtem,
verspiegeltem oder milchglasähnlichem Glas oder Kunststoff. Weiter kann auch
nicht-transparentes Material wie Stahl, Holz oder ein sonstiges Material für
die erfindungsgemässe Abdeckung verwendet werden. Die Lamellen 2 sind einerseits
in der ausgefahrenen (= geschlossen) und andererseits in der zurückgefahrenen
(= offen) Stellung dargestellt (gestrichelt).
Das permanent auskragende Stützgestell 3 umfasst zumindest
zwei Seitenträger - hier ist nur der Seitenträger 10.2 dargestellt - und
zumindest einen Verbindungsträger 29, welcher das Stützgestell 3 nach
vorne abschliesst und für die nötige Versteifung der Konstruktion sorgt.
Das Stützgestell 3 wird beispielsweise an einer Fassade 31 oder in einer den
Vorplatz 32 begrenzenden Hausecke eines Gebäudes montiert und deckt den Vorplatz
32 ab. An der vorderen Seite können Stützen 33 angeordnet werden, welche
das Stützgestell 3 vorzugsweise an den Ecken abstützen, damit die Stützen
33 den gedeckten Vorplatz nicht einschränken, soweit dies möglich ist.
An der hinteren Seite des Stützgestells 3, welche an der Fassade 31 befestigt
wird, können auch Stützen angeordnet werden. Die Abdeckung 1 ist in einer
solchen Ausführung eine selbsttragende Konstruktion, welche bei allen Gebäuden
angeordnet werden kann, da eine tragende Befestigung des Stützgestells 3 an
der Fassade 31 entfällt. Wenn die Konstruktion und Gestaltung des Gebäudes
es ermöglicht, kann das Stützgestell 3 auch in Form eines Kragarms ausgebildet
werden. In einer solchen Ausführung kann auf die Anordnung von Stützen
33 verzichtet werden. Das Stützgestell 3 wird entweder als selbsttragend konstruiert
sein oder mit Hilfe von Spannkabel am oberen Teil der Fassade abgespannt werden.
Die Abdeckung 1 ist vorzugsweise flachdachartig auskragend
ausgebildet, weshalb die Neigung &agr; der Abdeckung 1 gegenüber der Horizontalen
15° oder kleiner ist. Der Winkel sollte nicht zu klein gewählt werden,
damit anfallendes Wasser (Regen, Schnee) in vorhersehbarer Weise von der Abdeckung
1 abfliessen kann. Idealerweise ist die Abdeckung 1 in einem Neigungswinkel &agr;
zwischen 7° und 15° ausgeführt.
Figur 2 zeigt einen schematischen Querschnitt durch eine
erfindungsgemässe, ausfahrbare Abdeckung. Die Abdeckung 1 umfasst weiter neben
den aneinander - in dieser Darstellung hintereinander - angeordneten Lamellen 2
und dem Stützgestell 3 zumindest eine Antriebsvorrichtung 4.1 und 4.2. Die
Lamellen 2 werden durch einen scherenartigen Mechanismus geführt. Dieser scherenartige
Mechanismus umfasst mehrere Scherengelenke 5.1, 5.2, 5.3 und 5.4, welche sich auf
verfahrbaren Mitteln, beispielsweise Rollen 6.1, 6.2 und 7, auf dem Stützgestell
3 abstützen und jeweils aus mehreren Scherenelementen zusammengesetzt sind.
Die Rollen 6.1, 6.2 und 7 sind mit Wellen, beispielsweise mit Bolzen 8.1, 8.2 und
9, mit den Scherengelenke 5.1, 5.4, bzw. 5.2 und 5.3 verbunden. Je nach Ausführung
der Abdeckung 1 kann beispielsweise auf das Scherengelenk 5.3 verzichtet werden,
so dass an jedem Träger nur ein Scherengelenk angeordnet ist. Das Stützgestell
3 selbst umfasst mindestens zwei und vorzugsweise im Neigungswinkel der Abdeckung
1 geneigte Seitenträger 10.1 und 10.2. In einer bevorzugten Ausführungsform
des Seitenträgers 10.1 oder 10.2 ist der tragende Teil ein rechteckiges Hohlprofil
12.1 und 12.2 (z. B. ein RHS-Profil). Auf diesem Hohlprofil 12.1, bzw. 12.2 wird
beispielsweise ein rechtwinklig abgekantetes Flachstahlprofil 13.1 bzw. 13.2 (FLA)
angeschweisst, welches den Antriebsmechanismus 4.1 bzw. 4.2 von der Aussenseite
her gesehen schützt. Als Seitenträger 10.1 und 10.2 kann auch ein U-Stahl
mit vorzugsweise parallelen Flanschen (z. B. ein UAP-Profil) verwendet werden, in
welchem ein Auflager für die Rollen 6.1 bzw. 6.2 eingeschweisst wird.
Abhängig von der Länge der Lamelle 2 (welche
sich quer zur Richtung der Ausfahrbarkeit erstreckt) ist ihre Eigenstabilität
unter Umständen nicht ausreichend für die auftretenden Belastungen. Es
werden deshalb in Abhängigkeit der Tragfähigkeit der Lamelle 2 und dem
Abstand der Seitenträger 10.1 und 10.2 ein oder mehrere, in der gleichen Neigung
wie die Seitenträger 10.1 und 10.2 geneigte Zwischenträger 11 angeordnet.
Für den Zwischenträger 11 wird vorzugsweise ein rechteckiges Hohlprofil
14 (z. B. ein RHS-Profil) verwendet. Die angegebenen Profilarten sind nur Beispiele
einer Ausführungsform. Die einzelnen Teile, beziehungsweise die Träger
können auch aus Einzelteilen zusammengeschweisst werden. Schon aus verfahrenstechnischen
Überlegungen ist die Verwendung von Standardprofilen jedoch bevorzugt. Bei
Bauten aus Stahl sind nicht die Materialkosten massgeblich, sondern die aufgewendeten
Stunden für die Vorbereitung und die Montage. Aus diesen Überlegungen
ist die Verwendung von Standardprofilen bevorzugt, weil sich die Arbeitsaufwendung
auf einzelne Speziallösungen und die Montage beschränken.
Die Rollen 6.1, 6.2 und 7 rollen auf den Trägern 10.1,
10.2 und 11 ab. Die Rollen 6.1, 6.2 und 7 können beispielsweise mit einer gummierten
Lauffläche versehen sein. Zur Sicherung der Konstruktion in seitlicher Richtung
sind zumindest auf den Seitenträgern 10.1 und 10.2 Führungsschienen 15.1
und 15.2 angeordnet. Die Laufflächen der Rollen 6.1 und 6.2 können U-förmig
oder in Form einer Hohlkehle ausgebildet werden, damit die Rollen 6.1 und 6.2 die
Führungsschienen 15.1 und 15.2 seitlich umfassen. Auch der Zwischenträger
11 kann auf der Oberseite des Hohlprofils 14 mit einer Führungsschiene 16 versehen
werden. Die Rolle 7 weist, wie die Rollen 6.1 und 6.2, eine entsprechend ausgebildete
Lauffläche auf.
Eine perspektivische Ansicht einer Seitenführung der
erfindungsgemässen, ausfahrbaren Abdeckung ist in Figur 3 gezeigt. Der Seitenträger
19 ist, als Variante zum vorher beschriebenen Seitenträger 10.1, aus einem
U-förmigen Profil 17 (z. B. ein UAP) und beispielsweise einem eingeschweissten
Winkelstahl 18 zusammengesetzt. Auf der geschaffenen Abrollfläche sind die
am Scherengelenk 5.1 befestigten Rollen (z. B. 20.1) angeordnet. Im Seitenträger
19 ist die Antriebsvorrichtung 4.1 untergebracht. Diese besteht aus einem Kettenzug
und einem Motor, welcher den Kettenzug gemäss den Anweisungen aus der Steuerung
hin- und herbewegt. Der Kettenzug ist zumindest an der ersten Rolle 20.1 befestigt.
Bei einer solchen Anordnung sind die anderen Rollen auf der Linie der Verbindungsgelenke
26.1 bis 26.x rein passiv und dienen lediglich der Stabilität und der Führung
der gesamten Vorrichtung.
Das Scherengelenk 5.1 ist aus jeweils parallelen Einzelblechstücken
zusammengesetzt, welche bis auf das Anfangselement 21 identisch sind. Die nach vorn
gerichteten Hebelarme 22.1 bis 22.x und die nach hinten gerichteten Hebelarme 23.1
bis 23.x sind einerseits an einem Ende mit den Verbindungsgelenken 24.1 bis 24.x
und andererseits in der Mitte der Hebelarme mit den Drehgelenken 25.1 bis 25.x drehbar
zueinander verbunden. Die Hebelarme 22.1 bis 22.x, wie auch die Hebelarme 23.1 bis
23.x, bleiben zueinander parallel, wenn die Abdeckung ausgefahren oder zurückgezogen
wird. Am anderen Ende sind die Hebelarme 23.1 bis 23.x mit den Hebelarmen 22.1 bis
22.x über die Verbindungsgelenke 26.1 bis 26.x miteinander verbunden. Ein Hebelarm
22 und ein Hebelarm 23, welche über das Drehgelenk 25 miteinander drehbar verbunden
sind, bilden ein Scherenelement. Diese Scherenelemente werden an ihren Enden, beziehungsweise
am oberen Teil, mit Verbindungsgelenken 24 und 25 zu dem Scherengelenk 5.1 aneinandergereiht.
An den Verbindungsgelenken 26.1 bis 26.x sind die Rollen 20.1 bis 20.x angeordnet,
welche das Scherengelenk 5.1 hängend am Seitenträger 19 halten.
Die nach vorn gerichteten Halteteile 22.1 bis 22.x weisen
einen nach hinten abgewinkelten, über das Verbindungsgelenk 26.1 bis 26.x überstehenden
Abschnitt 30.1 bis 30.x auf. An dem Abschnitt 30.1 bis 30.x sind die Halterungselemente
27.1 bis 27.x angebracht, welche ihrerseits die Lamellen 2.1 bis 2.x halten und
steuern. Die Halterungselemente 27.1 bis 27.x sind in einer Seitenansicht der Halteteile
22.1 bis 22.x zu diesen leicht versetzt angeordnet, so dass mit dem Abschnitt 30.1
bis 30.x eine Z-förmige Abwinkelung entsteht. Der Abschnitt 30.1 bis 30.x ist
somit die Verbindung zwischen dem Halteteil 22.1 bis 22.x und der Halterung 27.1
bis 27.x.
Die Halterungselemente 27.1 bis 27.x sind mit Bohrungen
versehen, welche mit Bohrungen in den Lamellen 2.1 bis 2.x übereinstimmen,
so dass ein Bolzen oder eine Schraube eingesetzt werden kann. Die Halterungselemente
27.1 bis 27.x können auch mit einer Klebeverbindung mit den Lamellen 2.1 bis
2.x verbunden werden. In einer weiteren Variante umfassen die Halterungselemente
27.1 bis 27.x die Lamellen 2.1 bis 2.x derart, dass die Lamellen 2.1 bis 2.x in
die Halterungselemente 27.1 bis 27.x eingeschoben werden. Bei einer solchen Befestigung
wird beispielsweise ein Klebemittel in der Aufnahme der Halterungselemente 27.1
bis 27.x vorgesehen, damit die Lamellen 2.1 bis 2.x unverschieblich gehalten sind.
Die Aufnahme der Halterungselemente 27.1 bis 27.x kann auch derart ausgestaltet
sein, dass die eingeschobenen Lamellen 2.1 bis 2.x klemmend gehalten sind. Weiter
können die Lamellen 2.1 bis 2.x an beiden Längsseiten von einer Halterung
umfasst werden, wie es beispielsweise in der
DE 42 27 278
gezeigt ist.
An der Lamelle 2.1 ist an der Vorderkante eine Dachrinne
28 angeordnet. Die Dachrinne 28 verhindert einerseits, dass abfliessendes Wasser
infolge Regen oder schmelzenden Schnees über die Abdeckung in unerwünschter
Weise abfliesst, und andererseits dient sie der Versteifung der gesamten Konstruktion,
um eine bewegungsmässige Kopplung über die ganze Breite der Abdeckung
1 sicherzustellen.
Diese Ausführungen beziehen sich ebenfalls auf den
Seitenträger 10.2, welcher spiegelbildlich ausgebildet ist, bezogen auf die
Mitte der Abdeckung 1.
Figur 4 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Zwischenführung
der erfindungsgemässen, ausfahrbaren Abdeckung. Das permanent auskragende Stützgestell
3 umfasst, vorzugsweise aus Gründen der Stabilität, einen geschlossenen
Rahmen, weshalb am vorderen Ende der Verbindungsträger 29 an den Enden der
Seitenträgers 10.1 und 10.2 angeordnet ist. Der Verbindungsträger 29 dient
gleichzeitig für den Zwischenträger 11 oder wenn mehrere Zwischenträger
angeordnet sind, allen Zwischenträgern als Auflager. Auf dem Zwischenträger
11 ist eine Führungsschiene 16 angeordnet, auf welcher das Scherengelenk 5.2
geführt ist. In dieser Ausführung wurde auf das Scherengelenk 5.3 verzichtet,
da die Lamellen 2 in den meisten Verwendungen der ausfahrbaren Abdeckung 1 mit einem
Scherengelenk ausreichend geführt werden können. Das Scherengelenk 5.2
ist konstruktiv wie das vorher in Figur 3 beschriebene Scherengelenk 5.1 aufgebaut.
Die Rollen 7.1 bis 7.x laufen passiv mit der gesamten Abdeckung 1 mit, wenn diese
ausgefahren, beziehungsweise zurückgezogen wird. In dieser Darstellung ist
die Abdeckung 1 nur zu zwei Dritteln ausgefahren und beispielsweise in dieser Stellung
arretiert. Die Lamellen 2.1 bis 2.x decken den Vorplatz nur bereichsweise ab und
sind nach oben gerichtet. Im Hintergrund dieser perspektivischen Ansicht ist der
Seitenträger 10.2 mit den dazugehörenden Konstruktionen erkennbar.
Ein Detailquerschnitt durch eine Variante einer Führung
der erfindungsgemässen, ausfahrbaren Abdeckung ist in Figur 5 gezeigt. Der
Träger 41 ist zweiteilig aufgebaut und beispielsweise aus Aluminium hergestellt.
Der erste Teil 42 des Trägers 41 hat eine im Wesentlichen U-förmige Ausgestaltung,
welche am - bezogen auf diese Zeichnung - oberen Schenkel 46 eine Abkantung 43 ausgebildet
hat. Der erste Teil 42 des Trägers 41 weist weiter am - bezogen auf diese Zeichnung
- unteren Schenkel 47 eine Aufnahme 44 auf, welche den Schenkel 48 des L-förmigen,
zweiten Teils 45 des Trägers 41 umfasst und unverschieblich hält. Der
freie Rand des anderen Schenkels 49 des L-förmigen, zweiten Teils 45 des Trägers
41 bildet das Auflager für die Rolle 50, die das Scherengelenk 5 führt.
Die Rolle 50 hat an ihrer Lauffläche eine Nut 51 ausgebildet,
so dass die Seitenränder der Lauffläche den Rand 52 umfassen und somit
der gesamte Mechanismus seitlich geführt ist. Der Durchmesser der Rolle 50
im Bereich der Nut 51 ist vorzugsweise kleiner als der Abstand des freien Randes
52 des Schenkels 49 zum freien Rand 53 der Abkantung 43. Somit ist ein Spiel zwischen
den Rolle 50 und den Rändern 52 und 53 gegeben, womit die Abdeckung sich beim
Ein- und Ausfahren nicht verkanten kann. Der grössere Aussendurchmesser der
Rolle 50 - d. h. der Aussendurchmesser der Rolle 50 seitlich der Nut 51 - wird vorzugsweise
grösser als der Abstand der beiden Ränder 52 und 53 gewählt, so dass
die Rolle 50 nicht aus der durch den ersten Teil 42 und den zweiten Teil 45 gebildeten
Längsführung des Trägers 41 springen kann. Bei dieser Ausführung
ist die Abdeckung auch unter den verschiedenen auftretenden Belastungen auf die
Abdeckung sicher geführt. Beispielsweise kann sich die Abdeckung bei einer
unter der Abdeckung angreifenden Windbelastung oder einer Sogwirkung infolge einer
Windbelastung auf die Abdeckung diese nicht vom Stützgestell abheben.
Die genannte Rolle 50 ist auf einer Welle 54 gelagert,
an welcher, auf der dem Träger 41 abgewandten Seite, das Scherengelenk 5 befestigt
ist. Am anderen Ende der Welle 54 - d. h. das im Träger 41 angeordnete Ende
- ist beispielsweise mit einer Schraube 55 die Antriebsvorrichtung 4 angebracht.
Wird die Antriebsvorrichtung 4 betätigt, rollt die Rolle 50 auf dem Rand 52
entlang, bis die Antriebsvorrichtung 4 gestoppt wird oder die Lamellen 2 der Abdeckung
konstruktiv einen weiteren Weg der Abdeckung verhindern.
Die Erfindung beschränkt sich natürlich nicht
auf die gezeigten Ausführungsbeispiele. Es sind vielfältige Abwandlungen
möglich. Das Stützgestell kann beispielsweise weniger breit als die Abdeckung
sein. Bei einer nicht allzu breiten Abdeckung und bei relativ stabilen Lamellen
ist es durchaus denkbar, dass nur der mittlere Träger vorhanden ist und dass
in diesem Träger auch der Antriebsmechanismus integriert ist. Es ist auch nicht
ausgeschlossen, auf die Träger zu verzichten und das ausfahrbare Ende der Abdeckung
beispielsweise an einer Seilkonstruktion aufzunehmen. Weiter ist es möglich,
die Tragkonstruktion ebenfalls ausfahrbar zu gestalten.
Wie z. B. Glaslamellen an Halterungen befestigt werden
können, ist aus dem Stand der Technik bekannt. Entsprechend vielfältig
sind die zur Verfügung stehenden Befestigungsmöglichkeiten. Ist pro Scherenelement
eine Lamellenhalterung vorgesehen, so wird das Scherenelement relativ ausgebildet
werden können. Entsprechend stabil ist die resultierende Mechanik. Es können
aber auch kleinere Scherenelemente verwendet werden, wobei z. B. nur an jedem zweiten
oder jedem dritten Scherenelement eine Lamelle befestigt ist.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit der Erfindung
eine ausfahrbare Abdeckung für einen Vorplatz geschaffen wurde, welche robust
gegenüber Regen ist und in ästhetischer Hinsicht nicht als fest montierte
Überdachung wirkt. Die Abdeckung kann auch nur bereichsweise ausgefahren werden.