Die vorliegende Erfindung betrifft ein Rolltor zum Verschließen
von Gebäudeöffnungen, vor allem von industriell und landwirtschaftlich
genutzten Hallen, Ställen oder dergleichen mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruchs 1.
Rolltore aus flexiblem Material, welche sich von unten
nach oben öffnen, sind vielfach bekannt. Es gibt dabei hauptsächlich zwei
Möglichkeiten, diese Tore zu öffnen. Zum einen kann das Tor auf eine Wickelwelle
aufgerollt werden, oder aber es wird über eine Umlenkachse geführt, so
dass das Tor in einer horizontalen Lage unter die Gebäudedecke o. ä. verschoben
wird. In beiden Fällen werden die Tore in den seitlichen Randbereichen meist
durch Führungsschienen geführt.
Da Rolltore vielfach an Gebäudeöffnungen angebracht
werden, die das Innere des Gebäudes von einem Außenbereich abtrennen,
sind die Tore Wind und Wetter ausgesetzt. Bestehen die Tore aus einem flexiblen
Material, kann die Verformung durch starken Wind oder Sturm problematisch werden
und ein dichtes Abschließen behindern oder aber dazu führen, dass das
Tormaterial aus den seitlichen Führungsschienen herausgedrückt wird. Aus
diesem Grund werden die Tore häufig mit Versteifungen versehen, die senkrecht
zur Lauf- bzw. Wickelrichtung angeordnet sind.
Beispielsweise zeigt die Offenlegungsschrift
DE 28 14 345
ein Tor, dessen eine oder beide Seiten aus Tuch aus biegsamen Material
bestehen, und das mehrere mit Abstand zueinander angeordnete und mit dem Tuch mittels
äußerer Leisten verbundene starre Querstreben enthält, die an ihren
Enden in im wesentlichen U-förmigen Führungsschienen geführt sind.
Das Öffnen des Tores wird hierbei durch zwei Seile bewirkt, die am unteren
Teil des Torblatts befestigt sind und über ein Umlenkrad am oberen Teil des
Tores auf einer gemeinsamen Trommel auf- und abgewickelt werden.
Die Gebrauchsmusterschrift
DE 296 15 538 U1
zeigt ein Rolltorelement, welches über eine Umlenkachse geführt
wird, bei dem zur Erhöhung der Quersteifigkeit Verstärkungsstreben vorgesehen
sind. Die Verstärkungsstreben befinden sich auf der Schicht des Traggewebes,
mit dem sie beispielsweise verklebt sind. Optional ist ein Fixierelement, beispielsweise
aus einem gummielastischen Gewebe zwischen den Streben und dem ebenfalls mit dem
Traggewebe verklebten oder verschweißten Zahnstangenelement vorgesehen, welches
in die Zähne der Umlenkrolle greift.
Die Patentschrift
DE 43 11 821 C2
zeigt ein Rolltor, welches seitlich geführt und auf eine Wickelwalze
aufgewickelt wird und zusätzlich vertikalen Windversteifungen aufweist. Der
Abstand der Windversteifungen am Torblatt untereinander bestimmt sich aus den Abmessungen,
insbesondere der Breite des Tores und dem zu berücksichtigenden Winddruck,
Die europäische Patentschrift
EP 323 445 B1
zeigt ein Rolltor, welches durch Aufwickeln geöffnet wird. Bei dem
Tor sind zur Stabilisierung so genannte Stabilisierungsprofile vorgesehen, die beispielsweise
durch seitliches Aufschieben einfach an den Segmenten befestigt werden können.
Zur weiteren Verstärkung können zusätzlich Verstärkungsprofile
aufgeschoben und anschließend verschraubt oder anderweitig verbunden werden.
Die Stabilisierungsprofile sind in regelmäßigem Abstand voneinander angeordnet
und können beispielsweise aus einer oberen und unteren Hälfte bestehen,
die schwenkbar miteinander verbunden sind.
Die Patentschrift
DE 43 13 063 C2
zeigt ein Rolltor mit flexiblem, seitlich geführten Behang und Aussteifungen,
welchen beispielsweise aus Aluminium bestehen und in Taschen im Behang eingeschweißt
sind.
Die Gebrauchsmusterschrift
DE 298 12 888 U1
zeigt ein Rolltorbehang aus Textil oder Kunststoff zum Verschließen
von Gebäudeöffnungen, insbesondere Kojen, Messe- Verkaufsständen
etc., der mehrere quer zur Wickelrichtung verlaufende Taschen enthält, die
der Aufnahme von Versteifungsprofilen dienen. Die Versteifungsprofile sind aus einem
Flachmaterial relativ geringer Dicke, so dass das Aufwickeln des Behanges mittels
der Wickelwelle nicht behindert wird. Weiterhin weist das Tor eine schwere Abschlussleiste
auf, die ein leichtes Gleiten in den Führungsschienen ermöglicht.
Die Patentanmeldung
DE 23 583 28 A1
zeigt eine Rolladen ähnliche Vorrichtung zum Verschließen von
(Bauwerks)öffnungen mit Platz sparend voneinander beabstandeten Versteifungsrippen.
Die hierin beschriebene Vorrichtung besteht aus mindestens zwei hinter- oder nebeneinander
angeordneten Bahnen mit quer verlaufenden Versteifungsrippen, die in gleichen Abständen
angeordnet sind. Durch die mindestens zwei unterschiedlichen Bahnen kann die Vorrichtung
für mehrere Zwecke verwendet werden.
DE 196 19 199 A1
zeigt ein Rolltor mit Lamellenbehang, wobei der Behang in so genannten
Schutzleisten geführt wird, die jeweils ein von einer steifen Sockelleiste
abstehendes, über die Länge durchgehendes, weiches Federelement aufweisen.
Der Lamellenvorhang läuft zwischen mindestens zwei derartigen Federelementen,
wobei seitliches Spiel ausgeschlossen wird.
Ein Problem bei der Verstärkung eines flexiblem Tores
durch Verstärkungsstreben o. ä. besteht häufig darin, dass die zusätzlichen
Versteifungen das Tor an diesen Stellen verdicken, so dass es beim Aufwickeln auf
einer Wickelwelle zu Verdickungen auf der Welle kommt und diese anfängt unrund
zu laufen bzw. viel Platz benötigt.
Das Ziel der Erfindung besteht darin, ein Rolltor zum verschließen
von Gebäudeöffnungen zu entwickeln, welches einfach konstruiert ist, einem
hohen Winddruck standhält und platzsparend geöffnet werden kann.
Dieses Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand des unabhängigen
Anspruchs erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Das Rolltor besteht aus einem flexiblen Behang. Dabei kann
es sich beispielsweise um einen Textil-, Gummi- oder Kunststoffbehang handeln. Der
Behang wird von einer drehbar gelagerten, antreibbaren Wickelwelle aufgenommen werden.
Der Behang wird in seitlichen Führungsschienen geführt. In den Behang
sind Versteifungsrippen integriert, um die Steifigkeit zu erhöhen.
Bei einem erfindungsgemäßen Rolltor werden die
so genannten Versteifungsrippen in definierten Abständen angeordnet, wodurch
sich eine Platz sparende Aufwicklung auf der Wickelwelle ergibt, bei der die Versteigungsrippen
nicht aufeinander liegen.
Die Abstände zwischen den Versteifungsrippen sind
dabei vom Durchmesser der Wickelwelle abhängig und betragen ca. das 12 bis
15-fache desselben. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
sind die Abstände (a), (b), (c), (d), (v) zwischen den Hohlsäumen bzw.
Versteifungsrippen von oben nach unten abhängig vom Durchmesser der Wickelwelle
folgendermaßen definiert: (a) = 12,8-fache des Durchmessers der Wickelwelle,
(b) = 12,1-fache des Durchmessers der Wickelwelle, (c)13,4-fache des Durchmessers
der Wickelwelle, (d) = 15-fache des Durchmessers der Wickelwelle, unterster variabler
Abstand (v) = 4 bis15-fache des Durchmessers der Wickelwelle.
Die Abstände zwischen den Hohlsäumen bzw. Versteifungsrippen
sind dabei so gewählt, dass bei zwei Versteifungsrippen diese auf der Wickelwelle
ungefähr 180° versetzt sind. Bei drei Versteifungsrippen könne diese
um ca. 120°, bei vier Versteifungsrippen um ca. 90°, bei fünf Versteifungsrippen
um ca. 70-80°, bei sechs Versteifungsrippen um ca. 60° usw. versetzt angeordnet
sein.
Um jedoch eine möglichst einfache Lagerhaltung auch
bei unterschiedlichen Längen des Behangs und unterschiedlicher Anzahl von Versteifungsrippen
realisieren zu können, sind die Versatzwinkel der aufgerollten Versteifungsrippen
vorzugsweise anders gewählt. So können bei drei Rippen die ersten beiden
Versteifungsrippen um ca. 180° versetzt angeordnet sein, während die dritte
Versteifungsrippe in einem Zwischenraum zu liegen kommt, bspw. um ca. 90° zu
den beiden ersten Rippen versetzt. Bei vier vorhandenen Rippen kann die vierte Versteifungsrippe
dem entsprechend in dem verbliebenen Zwischenraum zu liegen kommen, um ebenfalls
ca. 90° zu den beiden ersten Rippen versetzt.
Bei fünf vorhandenen Rippen ist eine Anordnung sinnvoll,
bei der die nach unten hinzu kommende Rippe um ca. 45° versetzt zu zwei benachbarten
der ersten vier aufgewickelten und bereits im 90°-Abstand zueinander versetzt
angeordneten Rippen zu liegen kommt. Bei sechs vorhandenen Rippen ist eine Anordnung
sinnvoll, bei der die nach unten hinzu kommende Rippe um ca. 45° versetzt zu
den anderen beiden benachbarten der ersten vier aufgewickelten und bereits im 90°-Abstand
zueinander versetzt angeordneten Rippen zu liegen kommt.
Auf die beschriebene Weise ist es möglich, die Abstände
so zu wählen, dass auf Kundenwunsch eine nahezu beliebige Länge des Behangs
gefertigt werden kann, ohne dass für jede vom Kunden gewünschte Länge
eine neue Berechnung der Abstände der Rippen voneinander erfolgen muss.
Die Anordnung der Rippen beim Aufwickeln kann alternativ
auch seitlich versetzt zueinander erfolgen, wobei die zweite Rippe neben der ersten,
die dritte neben der zweiten Rippe usw. zu liegen kommt und sich keine definierten
Abstandswinkel ergeben. Wichtig ist hierbei, dass die Rippen nicht übereinander
aufgewickelt werden.
Die drehbar gelagerte, antreibbare Wickelwelle ist bei
einem erfindungsgemäßen Rolltor als Kederrohr ausgebildet, wobei die Vertiefung
im Kederrohr der festen und sicheren Aufnahme des Keders, der den Behang oben abschließt,
dient.
Die in den Behang integrierten Versteifungselemente bestehen
aus Versteifungsprofilen, die in einen Hohlsaum integriert sind. Die Breite des
Hohlsaums richtet sich nach der Breite der verwendeten Versteifungsprofile, welche
wiederum auf den äußeren Durchmesser der Wickelwelle abgestimmt sind.
Die Breite des Hohlsaums kann dem 1 bis 2-fachen des Durchmessers der Wickelrolle
entsprechen, im Allgemeinen findet eine Breite, die dem 1,3-fachen des Wickelwellendurchmessers
entspricht, Verwendung.
Der Hohlsaum, der das Versteifungsprofil beinhaltet besteht
im Allgemeinen aus demselben Material wie der Behang und ist mit diesem durch Vernähen,
Verkleben oder Verschweißen fest verbunden. Es ist allerdings auch möglich,
für den Hohlsaum ein anderes Material zu verwenden, das ebenfalls durch Vernähen,
Verkleben oder Verschweißen mit dem Behang fest verbunden ist.
Das für den Behang verwendete Material muss beweglich
sein, damit es sich einfach aufwickeln lässt. Es kommen also flexible, möglichst
reißfeste Materialien wie Textil, Kunststoff, Gummi etc. in Frage. Auch Behänge
in Form von Netzen sind denkbar, vor allem wenn ein guter Luftaustausch, beispielsweise
bei Ställen, gewünscht wird. Beispielsweise werden in der Landwirtschaft
sogenannte Windschutznetze verwendet, die aus einem Polyestergewebe als Trägermaterial
bestehen, auf dem sich beispielsweise eine Beschichtung aus PVC befindet. Je nach
gewählter Maschenweite ergeben sich unterschiedliche Porositäten und gewünschte
Werte für die Windbremsung. Weiterhin ist die Verwendung von Windschutzplanen
aus PVC und / oder einem speziellen Polyestergewebe denkbar, dabei sind sowohl transparente
/ lichtdurchlässige als auch lichtundurchlässige Variationen denkbar.
Das Material, aus dem der Behang besteht, sollte vor allem
bei Verwendung im landwirtschaftlichen Bereich eine gute Stabilität und Temperaturbeständigkeit
aufweisen, weiterhin schwerentflammbar und antistatisch sein. Auch eine chemische
Stabilität gegenüber Ammoniak ist von hoher Bedeutung. Weiterhin kann
das Vorhangmaterial mit Mitteln gegen Schimmelbildung behandelt werden.
Bei dem in den Hohlsaum integrierten Versteifungsprofil
handelt es sich um ein Metallrohr, beispielsweise ein verzinkten Rohr oder ein Alurohr.
Gemäß einer weiteren Ausführung der Erfindung handelt es sich bei
dem Versteifungsprofil um ein Kunststoffrohr oder um ein abgeflachtes, abgerundetes
Metall- oder Kunststoffprofil.
Das Öffnen des Tores erfolgt durch Aufwickeln des
Behangs auf eine Wickelwelle. Dabei kann die Wickelwelle sowohl elektromotorisch
als auch manuell betrieben werden. Erfolgt die Auswicklung elektromotorisch, so
muss mithilfe eines Schutzmechanismus verhindert werden, dass der Behang vollständig
aufgewickelt wird, da dann die Abschlussrippe aus der Laufschiene herausrutschen
würde. Bei dem integrierten Schutzmechanismus kann es sich um einen Endlageschalter
handeln, der in den Torbehang oder in die Laufschiene integriert wird und zum rechtzeitigen
Abschalten des Elektromotors führt. Weiterhin ist denkbar, dass der Elektromotor
nach einer bestimmten Anzahl von Umdrehungen abschaltet.
Der Behang wird in seitlichen Laufschienen geführt.
Diese sind U-förmig ausgebildet, bestehen beispielsweise aus Metall (Aluminium
etc.) oder Kunststoff und enthalten integrierte Gummi- oder Kunststofflippen, Diese
Lippen haben zwei Hauptfunktionen. Zum einen dienen sie dem Schutz des Behanges,
da sie verhindern, dass dieser direkt mit den möglicherweise scharfen Kanten
der Schienen in Berührung kommt. Zum anderen wird durch die Lippen die Öffnung
der Laufschiene verkleinert, so dass der Behang besser geführt wird.
Bei manuellem Betrieb des Rolltors befindet sich an dem
einen Ende der Wickelwelle beispielsweise eine Handkurbel, bei einem elektromotorischen
Antrieb befindet sich an dieser Stelle ein kleiner Elektromotor. Auf der gegenüber
liegenden Seite ist die Wickelwelle mit Hilfe eines Mitnehmerelementes gelagert.
Das Mitnehmerelement setzt auf einen am Endlagerwinkel fixierten Stift auf, um den
der Mitnehmerkunststoff aufgrund der gewählten Materialpaarung relativ reibungsfrei
rotieren kann. Der als Achse fungierende Stift kann insbesondere aus einem geeigneten
Metall oder aus Kunststoff bestehen.
Weitere Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung
gehen aus der nun folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung hervor, die als nicht einschränkendes Beispiel dient und auf
die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt. Gleiche Bauteile weisen dabei grundsätzlich
gleiche Bezugszeichen auf und werden teilweise nicht mehrfach erläutert. Es
zeigen:
- Fig. 1
- den schematischen Aufbau eines mit Rippen verstärkten Rolltores,
- Fig. 2
- die schematische Anordnung der Rippen im aufgewickelten Zustand des Rolltors,
- Fig. 3
- schematisch den Abstand der Rippen bei einem Tor von ca. 5,9 m Höhe,
- Fig. 4
- schematisch den Abstand der Rippen bei einem Tor von ca. 4,0 m Höhe,
- Fig. 5
- einen Schnitt durch eine Aussteifungsrippe,
- Fig. 6
- einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsmöglichkeit der Aussteifungsrippe,
- Fig. 7
- die seitliche Führung des Rolltors und
- Fig. 8
- eine Endlagerung der Wickelwelle.
Eine mögliche Ausgestaltung eines durch Rippen verstärkten
Rolltors mit erfindungsgemäßem Abstand zwischen den Rippen wird anhand
der Fig. 1 illustriert.
Erfindungsgemäße Rippenrolltore werden zum Verschließen
großer Öffnungen von Industriegebäuden, hauptsächlich in der
Landwirtschaft verwendet und weisen im Allgemeinen eine Höhe von 2 bis ca.
7 m und eine Breite von 2 bis ca. 4 m auf. Es sind allerdings auch je nach Größe
der zu verschließenden Öffnung breitere und höhere Tore denkbar.
Ein Rippenrolltor 10 gemäß vorliegender Erfindung
besteht aus einem flexiblen Torvorhang 40. Dafür eignen sich beispielsweise
Windschutznetze oder -planen, die aus einer Trägerschicht aus Polyestergewebe,
was eine sehr hohe Reißfestigkeit garantiert, und einer PVC-Beschichtung bestehen.
Diese Material-Kombination gewährleistet eine gute Temperaturbeständigkeit
und UV-Stabilität, außerdem sind Tore aus diesem Material flexibel, d.h.
aufrollbar, schwerentflammbar, antistatisch und können mit Antischimmelmitteln
behandelt werden, d.h. Tore aus diesem Material sind allgemein gut geeignet für
den Einsatz bei starken Umweltbelastungen durch Staub, Ammoniak, Witterung, starke
Temperaturschwankungen etc.
Das Rippenrolltor 10 wird durch Aufwickeln des Torvorhangs
40 auf das Kederrohr 30 geöffnet. Das Kederrohr 30 ist über Endlagerwinkel
32 an der sich über der Öffnung befindlichen Wand befestigt.
Zur Erhöhung der Windstabilität sind in dem Torvorhang
Rippen 42 integriert. Die Anzahl der Rippen definiert sich aufgrund der Höhe
des Tores. Die Rippen 42 sind in definierten Abständen angeordnet, so dass
sie sich beim Aufwickeln möglichst platzsparend auf dem Kederrohr 30 anordnen.
Der Torvorhang wird in seitlich Laufschienen 20 geführt,
um Verkantungen und Verfaltungen des Rolltorvorhanges 40 zu vermeiden, da dies zu
Beschädigungen des Rolltorvorhanges 40 beim Öffnen des Tores durch Aufwickeln
führen würde.
Die Fig. 2 zeigt eine schematische Darstellung der Anordnung
der Aussteifungsrippen im geöffneten Zustand des Rolltores 10, d.h. wenn der
gesamte Torvorhang 40 auf dem Kederrohr 30 aufgewickelt wurde. Aufgrund der definierten
Abstände (a), (b), (c) und (d) zwischen den Aussteifungsrippen 42 wird erreicht,
dass die Rippen nicht übereinander, sondern zueinander versetzt, aufgewickelt
werden. Die zweite aufgewickelte Rippe kommt ungefähr gegenüber der ersten
aufgewickelten Rippe zu liegen, die dritte Rippe wiederum befindet sich im aufgewickelten
Zustand seitlich versetzt zur ersten und die vierte Rippe liegt der dritten wieder
ungefähr gegenüber. Damit wird eine Platz sparende Aufwicklung erreicht
und der Effekt, dass die Rolle aufgrund der Rippen unrund läuft, möglichst
gering gehalten.
Die Darstellung der Fig. 3 zeigt die schematische Anordnung
der Rippen 42 bei einer Torhöhe von ca. 5,90 m. Bei einem Kederrohrdurchmesser
von 78 mm betragen die Abstände jeweils zwischen 94,5 und 117 cm, wobei nur
der Abstand des untersten Abschnitts variabel ist, während die oberen Abstände
fest definiert werden, um ein platzsparendes Aufwickeln zu ermöglichen. Im
gezeigten Beispiel eines erfindungsgemäßen Rippenrolltores 10 betragen
die Abstände (a) = 100 cm, (b) = 94,5 cm, (c) = 102,5 cm, (d) = 117 cm, (v)
= 116,5 cm. Abstand (v) kann je nach gewünschter Torhöhe variabel gewählt
werden, wobei die maximale Länge 117 cm beträgt. Der sogenannte Hohlsaum
(x), in dem sich die Versteifungsprofile 44 befinden, weist im gezeigten Anwendungsbeispiel
eine Höhe von 10 cm auf. Im Bereich der untersten, das Tor abschließenden
Rippe 42 ist ein zusätzlicher Lappen 50 mit einer Breite von ca. 21 cm angebracht.
Dieser Lappen 50 dient dem dichten Abschließen des Tores 10 mit dem Boden,
so dass auch bei kleinen Unebenheiten des Bodens bei geschlossenem Tor 10 ein luft-
und staubdichter Abschluss besteht. Der abschließende Torlappen 50 kann aus
demselben Material wie der Torvorhang 40 bestehen, es sind allerdings auch andere
Materialien wie beispielsweise ein flexibler, abriebfester Kunststoff oder Gummi
denkbar. Der Lappen 50 wird an dem Torbehang 40 durch Verkleben, Verschweißen
oder Vernähen befestigt
Die Darstellung der Fig. 4 zeigt die schematische Anordnung
der Rippen 42 bei einer Torhöhe von ca. 4,00 m. Bei einem Kederrohrdurchmesser
von 78 mm betragen die Abstände (a) = 100 cm, (b) = 94,5 cm, (c) = 102,5 cm,
(v) = 64,5 cm. Der Abstand (v) kann je nach gewünschter Torhöhe variabel
gewählt werden, wobei die maximale Länge 117 cm beträgt. Der sog.
Hohlsaum (x), in dem sich die Versteifungsprofile 44 befinden, weist eine Höhe
von ca. 7 bis 10 cm auf.
Die Figuren 5 und 6 zeigen jeweils einen Schnitt durch
die Aussteifungs- bzw. Verstärkungsrippen 42. Als starres Element 44 dient
beispielsweise ein verzinktes Rohr, es kann sich dabei aber auch um Rohre aus einem
anderen Material wie beispielsweise Kunststoff, Glasfaser o. ä. handeln. Gemäß
einer weiteren Ausführungsvariante dienen abgeflachte, abgerundete Stäbe
als Verstärkungselement 44.
In der in Fig. 5 gezeigten Ausführung ist über
dem Verstärkungsprofil 44 ein flexibler Streifen 46 angebracht und mit dem
Torvorhang 40 verbunden, so dass sich das Verstärkungsprofil 44 unverrutschbar
am Torvorhang 40 befindet. Der Befestigungsstreifen 46 besteht am Ausführungsbeispiel
aus demselben Material wie der Torvorhang 40 und wird mit diesem durch Verschweißen
untrennbar verbunden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante
kann der flexible Befestigungsstreifen 46 auch aus einem anderen flexiblen Material
(beispielsweise Gummi, Kautschuk oder einem schweren Stoff) bestehen, dass sich
durch verkleben, verschweißen oder vernähen gut mit dem Material des Torbehanges
40 verbinden lässt.
Bei der in Fig. 6a gezeigten Ausführung wird der Befestigungsstreifen
46 an der einen Seite zwischen Torvorhang 40 und Verstärkungsprofil 44 eingeklappt
und dann beispielsweise durch Verschweißen mit dem Torvorhang 40 verbunden.
Bei der in Fig. 6b gezeigten Ausführung wird der Befestigungsstreifen
46 ebenfalls an der einen Seite zwischen Torvorhang 40 und Verstärkungsprofil
44 eingeklappt, und zwar weiter als im Ausführungsbeispiel 6a. Der eingeklappte
Befestigungsstreifen 46 ist dabei so angebracht, dass sich das obere Ende noch über
dem Verstärkungsprofil 44 befindet und bündig an das andere Ende desselben
Befestigungsstreifen 46 anschließt, der die durch das Anbringen des Befestigungsstreifen
46 hergestellte Tasche zur Aufnahme des Verstärkungsprofils 44 abschließt.
Die Verbindung zwischen dem Torbehang 40 und den beiden Enden des Befestigungsstreifens
46 wird dabei wiederum durch verkleben, verschweißen oder vernähen hergestellt.
Bei einem typischen Durchmesser des Verstärkungsprofils
44 von bspw. ca. 12 mm weist der Zuschnitt des Streifens 46 der Variante gemäß
Fig. 5 eine ungefähre Breite von 14 cm auf, wogegen der Hohlsaum eine Breite
von ca. 10 cm aufweist. Bei der Variante gemäß Fig. 6a bzw. 6b weist der
Zuschnitt des Streifens 46 eine Breite von ca. 12 cm auf, wobei der Hohlsaum des
vernähten bzw. mit dem Behang 40 verbundenen Streifens 46 im Ausführungsbeispiel
6a eine Breite von ca. 7,5 cm aufweist und im Ausführungsbeispiel 6b eine Breite
von ca. 5 cm aufweisen kann.
Die schematische Perspektivdarstellung der Fig. 7 zeigt
einen Querschnitt durch die Lauf- bzw. Führungsschiene 20 des Rippenrolltors
10. Hierbei findet eine U-förmige Schiene 22 Verwendung, die beispielsweise
aus Aluminium oder einem anderen formstabilen und witterungsbeständigen Material
besteht. In der Schiene sind zusätzliche flexible Kunststofflippen 24 angebracht.
Diese Kunststofflippen 24 erfüllen hauptsächlich zwei Funktionen. Durch
die Verwendung der Kunststoffeinlagen 24 verkleinert sich die Öffnung der U-
Schiene 22, so dass durch die Wahl der Größe der Kunststofflippen 24 die
Öffnungsgröße der Dicke des Torbehanges 40 angepasst werden kann.
Weiterhin verhindern sie den direkten Kontakt zwischen der U-Schiene 22 und dem
Torbehang 40. Damit wird der Torvorhang 40 geschont, da direkter Kontakt mit dem
Material der U-Schiene zu erheblichem Abrieb und Verschleiß des Torbehanges
40 führen würde.
Die Flexibilität der Kunststofflippen 24 erlaubt es
beispielsweise, eine Öffnungsgröße zu wählen, die zwischen der
Dicke des Torvorhangs 40 und der Dicke im Bereich der Rippen 42 liegt um einen möglichst
geringen Spielraum offen zu lassen und eine möglichst definierte Führung
zu erreichen.
Die schematische Längsschnittdarstellung der Fig.
8 zeigt die Endlagerung der Wickelwelle 30 an der Seite, an der sich nicht der elektromotorische
oder manuelle Antrieb befindet. Die Wickelwelle 30 ist im Ausführungsbeispiel
in Form eines Kederrohres ausgebildet. Das Kederrohr weist eine Einkerbung zur sicheren
und festen Ausnahme des den Behang 40 abschließenden Keders auf. An dem Endlagerwinkel
32 ist über eine Schraube, dabei kann es sich beispielsweise um eine Senkkopf-Innensechskantschraube
handeln, ein zylindrischer Stift 36 befestigt. Auf diesen zylindrischen Stift 36
ist ein ebenfalls zylindrisches bzw. hohlzylindrisches Mitnehmerelement 38 aufgesetzt,
welches eine passende Aussparung zur Aufnahme des festsitzenden Stiftes 36 enthält.
Das Mitnehmerelement 38 kann insbesondere aus einem geeigneten Kunststoff wie PTFE
oder Polyamid o. dgl. bestehen und kann sich leicht und ohne große Abnutzung
auf dem Stift 36 drehen. Der als fest stehende Achse für die Wickelwelle 30
fungierende Stift 36 kann insbesondere aus Metall oder aus einem geeigneten Kunststoff
wie PTFE, PA o. dgl. bestehen. Das Mitnehmerelement 38 kann sich relativ leicht
auf der Achse bzw. dem Stift 36 drehen, wenn eine geeignete Materialpaarung gewählt
wird, wenn bspw. die beiden Komponenten (36 + 38) aus demselben oder ähnlichen
(Kunststoff-) Material bestehen. Auf den Mitnehmerkunststoff bzw, das Mitnehmerelement
38 ist die Wickelwelle 30 aufgeschoben.
Die Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar,
die von dem erfindungsgemäßen Gedanken Gebrauch machen und deshalb ebenfalls
in den Schutzbereich fallen.