Die Erfindung betrifft gemäß Patentanspruch 1 ein Doppelkupplungsgetriebe
mit vier Schaltelementen.
Aus der DE 103 25 647 A1
1 ist bereits ein Doppelkupplungsgetriebe mit vier
Schaltelementen bekannt. In Übereinstimmung mit der Erfindung folgen bei diesem
Doppelkupplungsgetriebe auf der einen Vorgelegewelle Zahnradebenen des fünften,
des dritten und des siebten Vorwärtsganges. Bei einem speziellen dem direkten
Gang zugeordneten Schaltelement wird die Neutralstellung in der hinteren Endstellung
erreicht. Eine solche Schiebemuffe baut axial länger als vergleichbare konventionelle
Schaltelemente.
Ferner ist aus 9 der selben Druckschrift ein Doppelkupplungsgetriebe
mit vier Schaltelementen bekannt, das gegenüber dem im vorstehenden Absatz
beschriebenen Konzept in Übereinstimmung mit der Erfindung vier Schaltelemente
aufweist, die eine mittige Neutralstellung und zwei außermittige Schaltstellungen
aufweisen. Bei eingelegtem siebenten Vorwärtsgang ist die erste Kupplung geöffnet
und die zweiten Kupplung offen. Dabei tritt an dieser zweiten Kupplung eine Zwangsrelativbewegung
auf.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein axial kurzes Doppelkupplungsgetriebe
zu schaffen, welches einen hohen Wirkungsgrad aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen von
Patentanspruch 1 gelöst.
Dabei ist die Zahnradstufe, welche gemeinsam mit den beiden Eingangskonstanten
die ersten beiden Vorwärtsgänge bildet, „vorn auf der Hauptwelle"
– also in direkter Nachbarschaft zu den beiden Eingangskonstanten –
angeordnet.
Bei dem erfindungsgemäßen Getriebe weisen sämtliche
vier Schaltelemente eine mittige Neutralstellung und zwei außermittige Schaltstellungen
auf, so dass die Schaltelemente als kostengünstige und axial kleine Standart-Schaltelemente
ausgeführt sein können, wobei diese Standart-Schaltelemente sowohl als
Klauenkupplungen als auch als Synchronkupplungen ausgeführt sein können.
Ebenso sind Mischformen möglich, bei den sowohl Klauenkupplungen als auch als
Synchronkupplungen Anwendung finden.
In besonders vorteilhafter Weise ist einer der beiden niedrigsten
Vorwärtsgänge – insbesondere der erste Vorwärtsgang –
gemäß DE 103 25 647 A1
als gewundener Gang ausgeführt, der nicht nur über eine Eingangskonstante
und eine Zahnradebene im Hauptgetriebe verläuft, sondern über mehr als
zwei Zahnradebenen verläuft. Damit ergeben sich die diesbezüglich in der
DE 103 25 647 A1 aufgeführten
Vorteile, die diesbezüglich auch in dieser Anmeldung als aufgenommen gelten
sollen.
In besonders vorteilhafter Weise kann ein Getriebeaufbau vorgesehen
sein, der sicherstellt, dass im siebenten Vorwärtsgang keine Zwangsrelativbewegung
an der offenen Kupplung auftritt, so dass hier keine Schleppverluste auftreten.
Damit kann das Doppelkupplungsgetriebe in besonders vorteilhafter Weise mit einer
nassen Lamellenkupplung ausgeführt sein. Solche nassen Lamellenkupplungen weisen
nämlich im geöffneten Zustand üblicherweise ein höheres Schleppmoment
auf, als trockene Einscheiben- oder Zwillingskupplungen. Es ist jedoch auch möglich,
die Erfindung mit trockenen Kupplungen umzusetzen. Dabei ist insbesondere von Vorteil,
dass der siebente Vorwärtsgang in seiner Eigenschaft als oberster Vorwärtsgang
beispielsweise bei der Autobahnfahrt einen hohen zeitlichen Nutzungsanteil aufweist,
so dass die erfindungsgemäße Schleppmomentreduktion im siebten Vorwärtsgang
deutlichere Auswirkungen hat, als dies bei einem geringeren zeitlichen Nutzungsanteil
der Fall wäre.
In besonders vorteilhafter Weise kann für die Lagerung der koaxial
zur Doppelkupplung angeordneten zentralen Wellen eine Wälzlagerung in X-Anordnung
vorgesehen sein, wie diese bereits aus der DE
103 32 210 A1 bekannt ist, die diesbezüglich im Inhalt dieser Anmeldung
als aufgenommen gelten soll.
Weitere Vorteile der Erfindung gehen aus den weiteren Patentansprüchen,
der Beschreibung und der Zeichnung vor.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
erläutert.
Dabei zeigen:
1 ein Doppelkupplungsgetriebe und
2 in einem Diagramm ein Schaltverfahren für das
Doppelkupplungsgetriebe gemäß 1.
1 zeigt ein Doppelkupplungsgetriebe, welches insbesondere
bei Nutzfahrzeugen oder drehmomentstarken Personenkraftwagen mit Heckantrieb Anwendung
finden kann. Das Doppelkupplungsgetriebe weist vier Schaltelemente 1,
2, 3, 4 auf, die jeweils eine mittige Neutralstellung
N und zwei außermittige Schaltstellungen S1 bis S8 einnehmen können. Eine
erste Kupplung K1 ist über eine kleine Eingangskonstante C1 mit einer ersten
Vorgelegewelle 5 koppelbar. Diese kleine Eingangskonstante C1 umfasst ein
Eingangsfestrad 18 und ein Ausgangsfestrad 25. Die erste Vorgelegewelle
5 trägt aufeinander folgend ein Festrad
9 der beiden niedrigsten Vorwärtsgänge V1, V2, ein Losrad
10 eines vierten Vorwärtsgangs V4 und ein Losrad 1l von zwei
Rückwärtsgängen R1, R2. Zwischen diesen beiden Losrädern
10, 11 ist das erste Schaltelement 1 angeordnet, wohingegen
eine zweite Kupplung K2 über eine große Eingangskonstante C2 mit einer
zweiten Vorgelegewelle 12 koppelbar ist. Diese Vorgelegewelle
12 trägt aufeinander folgend ein Losrad 6 eines fünften
Vorwärtsgangs V5, ein Losrad 7 eines dritten Vorwärtsganges V3
und ein Festrad 8 eines siebten Vorwärtsganges V7. Zwischen den beiden
Losrädern 6, 7 ist das zweite Schaltelement 2 angeordnet.
Eine koaxial zu den beiden Kupplungen K1, K2 angeordnete Hauptwelle 13
trägt aufeinander folgend ein mit dem Festrad 9 der beiden niedrigsten
Vorwärtsgänge V1, V2 kämmendes Losrad 14, zwei dauerhaft
miteinander gekoppelte Losräder 15, 16 und ein mit dem Festrad
8 des siebten Vorwärtsganges V7 kämmendes Losrad 17.
Das vordere Losrad 15 der beiden dauerhaft miteinander gekoppelten Losräder
15, 16 kämmt mit dem Losrad 10 des vierten Vorwärtsganges
V4 und dem Losrad 6 des fünften Vorwärtsganges V5. Hingegen kämmt
das hintere Losrad 16 der beiden dauerhaft miteinander gekoppelten Losräder
15, 16 ausschließlich mit dem Losrad 7 des dritten
Vorwärtsganges V3. Das dritte Schaltelement 3 ist zwischen dem Eingangfestrad
18 der kleinen Eingangskonstanten C1 und dem Losrad 14 der beiden
niedrigsten Vorwärtsgänge V1, V2 angeordnet. Hingegen ist das vierte Schaltelement
4 zwischen dem hintere Losrad 16 der beiden dauerhaft miteinander
gekoppelten Losräder 15, 16 und dem Losrad 17 des
siebten Vorwärtsganges V7 angeordnet.
Ein Eingangszahnrad 19 der zweiten Eingangskonstanten ist
vor dem Eingangsfestrad 18 der ersten Eingangskonstanten C1 angeordnet.
Letzteres Eingangfestrad 18 ist dabei mittels einer Innenwelle
20 mit einer Kupplungsscheibe der ersten Kupplung K1 verbunden. Diese Innenwelle
20 verläuft innerhalb einer Hohlwelle 21, welche die Verbindung
zwischen dem Eingangszahnrad 19 der zweiten Eingangskonstanten C2 und einer
Kupplungsscheibe der zweiten Kupplung K2 herstellt.
Hinter dem Eingangsfestrad 18 der ersten Eingangskonstanten
C1 ist eine Pilotlagerung angeordnet ist, so dass die Hauptwelle 13 an
deren vorderem Ende innerhalb dieses Eingangsfestrades 18 wälzgelagert
aufgenommen ist. Dabei ist ein Gleichlaufkörper 22 des dritten Schaltelements
3 drehfest mit der Hauptwelle 13 verbunden. Somit koppelt das
dritte Schaltelement 3 in der vorderen Schaltstellung S1 das Eingangsfestrad
18 der kleinen Eingangskonstanten C1 drehfest mit der Hauptwelle
13, so dass als sechster Vorwärtsgang V6 der Direktgang eingelegt
ist.
Das den beiden Rückwärtsgängen R1, R2 zugeordnete Losrad
11 kämmt mit einem Zwischenrad 23. Dieses Zwischenrad
23 kämmt mit dem Losrad 17 des siebten Vorwärtsganges
V7.
Eine dem ersten Schaltelement 1 zugeordnete Schaltverzahnung
24 ist mittels einer hohlwellenartigen Verbindung mit dem den beiden Rückwärtsgängen
R1, R2 zugeordneten Losrad 11 drehfest verbunden, so dass das sehr große
hintere Losrad 16 in dem Bauraum zwischen der Schaltverzahnung
24 und dem Losrad 11 eingreift.
2 zeigt in einem Diagramm ein Schaltverfahren für
das Doppelkupplungsgetriebe gemäß 1.
Hierin kennzeichnen schwarze Punkte für den jeweiligen Gang erforderliche
Schaltstellungen.
In den ersten beiden Spalten sind die beiden möglichen Stellungen
„eingerückt" bzw. „ausgerückt" der beiden Kupplungen K1
und K2 dargestellt. Ausgehend vom ersten Rückwärtsgang R1 wechseln sich
die beiden Kupplungen K1 und K2 auf die sieben folgenden Vorwärtsgänge
V1 bis V7 ab, so dass in dieser Reihenfolge sequentiell zugkraftunterbrechungsfrei
geschaltet werden kann. Beide Rückwärtsgänge R1 und R2 werden mit
der selben Kupplung K1 geschaltet, so dass zwischen den beiden Rückwärtsgängen
R1, R2 keine Lastschaltbarkeit besteht.
Ferner sind in den vier folgenden Spalten aufeinander folgend die
möglichen Schaltstellungen S1 bis S8 der vier Schaltelemente 3,
2, 1, 4 dargestellt. Für den zweiten Vorwärtsgang
V2 und den sechsten Vorwärtsgang V6 ist jeweils eine Schaltstellungen S4 bzw.
S7 in Klammern dargestellt. Diese Schaltstellungen S4 bzw. S7 können alternativ
zu einer Neutralstellung N verwendet werden, um die Anzahl der für einen Gangwechsel
erforderlichen Schaltelementbewegungen zu reduzieren. Das Ergebnis ist, dass für
einen Schaltvorgang zwischen zwei benachbarten Vorwärtsgängen maximal
zwei Schaltelemente betätigt werden müssen. Dabei ist es zumeist erforderlich,
ein Schaltelement in die Neutralstellung N und ein anderes in eine Schaltstellung
zu bringen. Beim Schaltvorgang vom sechsten Vorwärtsgang V6 zum siebenten Vorwärtsgang
V7 hingegen muss das vierte Schaltelement 4 von der Schaltstellung S7 über
die Neutralstellung N hinaus in die Schaltstellung S8 gebracht und ferner das erste
Schaltelement 1 von der Schaltstellung S1 in die Neutralstellung N gebracht
werden.
Für die Schaltung vom ersten Vorwärtsgang V1 zum ersten
Rückwärtsgang R1 und zurück ist die Betätigung von mehr als
einem Schaltelement erforderlich.
Der erste Vorwärtsgang V1 ist als gewundener Gang ausgeführt,
der über mehrere Zahnradebenen verläuft. Der erste Vorwärtsgang V1
verläuft dabei über die zweite Kupplung K2, die zweite Eingangskonstante
C2, die zweite Vorgelegewelle 12, das drehfest mit dieser gekoppelte Losrad
7, die beiden dauerhaft miteinander gekoppelten Losräder
15, 16, das drehfest mit der ersten Vorgelegewelle 5
gekoppelte Losrad 10, die Zahnradebene der ersten beiden Vorwärtsgänge
V1, V2 und die Hauptwelle 13. Die übrigen Vorwärtsgänge
V2 bis V7 sind hingegen nicht als gewundene Gänge ausgeführt, so dass
die Leistung über eine Eingangskonstante und eine einzige Zahnradebene im Hauptgetriebe
bzw. im Fall des Direktganges direkt von der ersten Kupplung K1 auf die Hauptwelle
13 verläuft.
In einer alternativen Ausgestaltung ist der zweite Vorwärtsgang
als gewundener Gang ausgeführt, wohingegen der erste Vorwärtsgang ausschließlich
über zwei Zahnradebenen – d.h. eine Eingangskonstante und eine Zahnradebene
im Hauptgetriebe – verläuft.
Die Drehrichtungsumkehr für den Rückwärtsgang bzw.
die Rückwärtsgänge wird im Ausführungsbeispiel über das
Zwischenrad 23 verwirklicht. Alternativ kann das Zwischenrad auch an anderen
Positionen innerhalb des Doppelkupplungsgetriebes angeordnet sein oder es könnte
statt des Zwischenrades eine Zwischenwelle verwendet werden.
In einer alternativen Ausgestaltung wird einer der beiden Rückwärtsgänge
R1 bzw. R2 nicht genutzt.
Bei den beschriebenen Ausführungsformen handelt es sich nur um
beispielhafte Ausgestaltungen. Eine Kombination der beschriebenen Merkmale für
unterschiedliche Ausführungsformen ist ebenfalls möglich. Weitere, insbesondere
nicht beschriebene Merkmale der zur Erfindung gehörenden Vorrichtungsteile,
sind den in den Zeichnungen dargestellten Geometrien der Vorrichtungsteile –
insbesondere den Zahnraddurchmesserverhältnissen zueinander – zu entnehmen.