Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Reinigung von mit Schadstoffen
belasteten Abgasströmen, wobei der Abgasstrom in einem Reaktor mit einer darin
enthaltenen Schüttung aus Metallspänen katalytisch gereinigt wird und
wobei die dotierten Metallspäne vor dem ersten Einsatz auf eine Starttemperatur
aufgeheizt werden sowie eine Vorrichtung zur Reinigung von mit Schadstoffen belasteten
Abgasströmen, mit einem Reaktor mit einer darin enthaltenen Schüttung
aus Metallspänen und einem Heizelement.
Nachstehend wird ein neues, kostengünstiges Verfahren zur Staubabscheidung
erläutert, dass in Verbindung mit einer katalytischen Oxidation der unverbrannten
Kohlenwasserstoffreste und des Kohlenmonoxids zu einer umfassenden Reduzierung der
Gesamtemissionen von Kleinfeuerungsanlagen führt. Das Einsatzgebiet ist damit
nicht auf Kleinfeuerungsanlagen oder Feuerungsanlagen allgemein begrenzt sondern
das Verfahren soll nur Anhand dieser Anlagen erläutert werden.
Prinzipiell ist das erfindungsgemäße Verfahren überall
dort einsetzbar, wo heiße Gase zu entstauben und gegebenenfalls zu Reduzierung
der Kohlenwasserstofffracht zu oxidieren sind.
Grundlage der Erfindung ist die überraschende Erkenntnis, dass
sich der sogenannte Seebeck Effekt zur Entwicklung eines Verfahrens zur Entstaubung
von Abgasen aus der Holzverbrennung bzw. ganz allgemein zur Entstaubung von heißen
Gasen heranziehen lässt.
Der Seebeck Effekt beschreibt die Generierung einer elektrischen Spannung
zwischen zwei verschiedenen elektrischen Leitern, die an einem Ende verbunden sind
und erwärmt werden (Thermoelektrischer Strom). Die beiden anderen Enden haben
dabei eine niedrigere Temperatur. Die Temperaturmessung mittels Thermoelementen
beispielsweise gründet auf dem Seebeck Effekt. Bei Thermoelementen werden beispielsweise
die Metallkombinationen Ni/CrNi, Fe/Konstantan u.a. zur Temperaturmessung herangezogen.
Die durch solche Metallkombinationen erzeugten Spannungen bewegen
sich im Bereich von einigen &mgr;V pro °C Temperaturdifferenz zwischen kaltem
und warmen Ende. So ist beispielsweise die Themospannung für Cu/Konstantan
durch folgende Formel und Koeffizienten berechenbar.
&Dgr; U = &agr;·&Dgr; T
&agr; = 40·10–6·&Dgr; T Thermokoeffizient für
Cu/Konstantan
Bei 250°C Temperaturdifferenz zwischen den kalten und warmen
Enden des Thermoelementes wird eine Spannung von 10 mV erhalten.
Wird zur Berechnung der Stromstärke der Cu Leiter herangezogen,
so wird gemäß nachstehender Berechnungsformel bei einem Leiterdurchmesser
d von 10 mm und einer Länge l von 0,1 m bei einer Temperaturdifferenz von 250°C
eine Stromstärke von 450 A erzeugt.
I = &pgr; × &agr; × &Dgr; T × d2/&rgr;20
× l × 4
I = 0,0018 × d2 × &Dgr; T/l in A
Die magnetische Feldstärke ist direkt proportional abhängig
von der Stromstärke, d.h. je größer die Stromstärke ist, umso
stärker ist das den Leiter umgebende Magnetfeld. Magnetisierbare Partikel,
wie beispielsweise Ruß, der paramagnetisch werden dadurch auf dem Leiter abgeschieden.
Außer Ruß können noch eine Vielzahl anderer Partikel verschiedenster
Zusammensetzung durch dieses Verfahren immobilisiert werden. Die zwangsläufig
bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen bzw. Holz oder anderem organischem
Material entstehenden feinste Partikel sind mit Ruß behaftet bzw. lagern sich
an Rußpartikel an. Dadurch ist es möglich insbesondere die Feinstpartikel
weitgehend aus einem Abluftstrom herauszufiltern.
Dies ist in Anbetracht von 14,6 Mio. fossil befeuerten Kleinfeuerungsanlagen
in der Bundesrepublik Deutschland (2003) besonders relevant, da diese Verbrennungseinheiten
einen Großteil der Partikel kleiner PM 10 emittieren, darunter größtenteils
Ruß. Bekannt ist auch, dass an Ruß aus Verbrennungseinheiten auch Kohlenwasserstoffe
wie PAK und darunter auch Benz(a)pyren gebunden sind, deren kanzerogene Wirkung
unstrittig ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Entwicklung eines Verfahrens
sowie einer Vorrichtung zur Reduzierung gasförmiger und fester Emissionen aus
den Rauchgasen holzbetriebener Klein- und Kleinstfeuerungsanlagen. Dies geschieht
vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der aus Kleinfeuerungsanlagen emittierten
Staub-, Kohlenmonoxid- (CO) und Kohlenwasserstoffmengen aus der Holzverbrennung
resultiert. Hinsichtlich steigender bzw. gleichbleibend hoher Öl- und Gaspreise
ist mit einer Zunahme dieser Feuerungsstellen, insbesondere der Pelletheizungen,
zu rechnen. Darüber hinaus ist erwünscht, dass eine sichere und problemlose
Nachrüstung von Altanlagen möglich ist.
Diese Aufgabe ist hinsichtlich des erfindungsgemäßen Verfahrens
dadurch gelöst, dass vor, mit oder nach der katalytischen Reinigung eine Entstaubung
der magnetisierbaren Partikel des Abgasstromes in einem Magnetfeld erfolgt.
Hinsichtlich der Vorrichtung besteht die Lösung der Aufgabe darin,
dass der Reaktor in einer den kompletten lichten Querschnitt des Abgasrohres ausfüllenden
Kartusche angeordnet ist und dass ein weiteres Element zur Entstaubung des Abgasstromes
vorgesehen ist.
Die verfahrenstechnische Auslegung ist nachfolgend beispielhaft für
eine Entstaubungseinheit für Kleinfeuerungsanlagen bzw. Einzelraumfeuerstätten
beschrieben.
Die eigentliche Entstaubungseinheit nach einer weiteren Lehre der
Erfindung kurz Abscheidegitter genannt, besteht aus einem gut elektrisch leitendenden
Ringmaterial wie beispielsweise Kupfer oder einem anderen Metall in aus einem darauf
angebrachten Metallgitter, beispielsweise aus Edelstahl der V2A oder V4A Gruppe
oder einem anderen Metall bzw. Metalllegierungen. Das Abscheidegitter ist beispielsweise
in einem Ofenrohr so montiert, dass es auf zwei diagonal angelöteten oder angeschweißten
runden Metallstücke fixiert ist. Zwei Bohrungen im Ofenrohr dienen als Auflager,
wobei das eine Rundmetall als Knebel ausgeführt ist, wodurch es möglich
wird, das Abscheidegitter im Ofenrohr frei zu drehen. Nicht eingezeichnet ist eine
Klappe, die es ermöglicht, die Katalysatorkartusche und das Abscheidegitter
mit wenigen Handgriffen aus dem Ofenrohr zu entfernen. Die Drehknebel an Abscheidegitter
und Katalysatorkartusche sind so konzipiert, dass sie von Katalysatorkartusche und
Abscheidegitter gelöst werden können, wodurch die Klappe auch ohne die
genannten Katalysatorkartusche und Abscheidegitter wieder zum Verschluss des Ofenrohrs
dienen kann.
Erfindungsgemäß kann das Gitter der Entstaubungseinheit
auch mit einer katalytisch aktiven Substanz beschichtet sein, die die Totaloxidation
von beispielsweise Ruß auf dem Gitter unterstützt. Die Abreinigung des
Abscheidegitters, das genau in das Ofenrohr bzw. in jede andere Geometrie eingepasst
ist, erfolgt durch ruckartige Drehbewegung gegen ein im Ofenrohr angebrachtes Hindernis,
im Falle des obigen Beispiel an die Katalysatorkartusche, bzw. mechanisch. Denkbar
wäre ebenfalls ein Klopfwerk. Auch der Ausbau des Gitters und eine externe
Reinigung ist möglich.
Ein von der Anmelderin bereits entwickeltes katalytisches Abgasreinigungssystem
basiert auf einem Trägerkatalysator, dessen Grundgerüst aus gereinigten
Edelstahlspänen besteht, die bei der Produktion in metallverarbeitenden Betrieben
anfallen. Diese Fertigungsrückstände werden durch Dotierung mit verschiedenen
Übergangsmetallen zu Oxidationskatalysatoren aufgebaut, die für eine effektive
Umsetzung von Schadstoffen (Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid) zu ungiftigem Kohlendioxid
und Wasserdampf eingesetzt werden. Zur Untersuchung von Wirksamkeit sowie Praxistauglichkeit
wurde neben den Versuchen in Labor und Technikum ein mehrmonatiger Feldversuch in
Privathaushalten durchgeführt.
Bei den durchgeführten Entwicklungsarbeiten zeigte sich, dass
die Katalysatoraktivität bei Temperaturen oberhalb von 330 °C einsetzt.
Durchgeführte Messungen der Staubkonzentrationen im Abgas verdeutlichten die
Dringlichkeit einer Partikelabscheidung. Weiterhin ergab sich im Feldversuch die
Notwendigkeit der Herabsetzung des Druckverlustes der Katalysatorschüttung
im Sinne einer universellen Nutzung in Kleinfeuerungsanlagen ohne zusätzliche
Heißgasventilation.
Die bestmögliche Nutzung der Katalysatoreigenschaften hinsichtlich
seiner Emissionsminderungswirkung wird erreicht, wenn dieser sofort ab Feuerungsbeginn
die erwünschte Arbeitstemperatur aufweist. Hierzu soll gemäß einer
weiteren Lehre der Erfindung eine elektrische Beheizung der Katalysatorschüttung
dienen. Das durch die Katalysatorschüttung geführte Abgas soll einer Entstaubung
unterworfen werden. Erste Beobachtungen deuten darauf hin, dass eine Partikelabscheidung
durch Nutzung thermoelektrischer Effekte geeignet ist. Alternativ dazu ist die Konzeption
einer kleinen Elektrofiltereinheit denkbar.
Unter idealen Bedingungen werden bei der Verbrennung von festen, flüssigen
und gasförmigen Energieträgern im Wesentlichen Kohlendioxid
und Wasser freigesetzt. In Kleinfeuerungsanlagen sind die Voraussetzungen für
die vollständige Oxidation des Brennstoffes allerdings nicht zu realisieren,
weshalb umweltbelastende Stoffe wie Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffverbindungen,
die zum Teil auch sehr geruchsintensiv sind, emittiert werden. Daneben kommt es
insbesondere bei Verbrennung von Kohle und Holz zur Freisetzung von Staub- und Rußpartikeln.
Selbst bei einem modernen Pelletkessel (Köb & Schäfer Pyrot 300) fällt
eine jährliche Staubemission von ca. 35 kg an. Das Spektrum der Partikeldurchmesser
verteilt sich hauptsächlich über Feinststäube; so liegen über
75 % der Staubemissionen aus holzbetriebenen Anlagen bei Partikeldurchmessern von
unter 0,5 &mgr;m.
Rund 35 % des energetisch genutzten Holzes werden in Kleinstfeuerungsanlagen
verbrannt. Von diesen Feuerungsstätten sind ca. sieben Millionen Einheiten
in Deutschland in Betrieb. Oberhalb einer Leistung von 15 kW wird der derzeitige
Anlagenbestand auf 200 000 bis 400 000 geschätzt. Insbesondere die Kleinstfeuerungsanlagen
gelten als hauptsächliche Schadstoffquellen, für die Emissionsminderungsmaßnahmen
bisher nicht erhältlich sind. In Baden-Württemberg stammen 70 % der PM10-Gesamtemission
aus Kleinfeuerungsanlagen von 1 314 t/a aus holzbetriebenen Einheiten, zur CO-Emission
tragen sie mit 32 259 t/a und einem Anteil von 74 % ebenfalls in erheblichem Ausmaß
bei. Weiterhin resultieren die Emissionen an Kohlenwasserstoffen aus Kleinfeuerungen
überwiegend aus mit Holz befeuerten Öfen.
Neben den aus ökologischer Sicht ohnehin nachteiligen Folgen
der beschriebenen Schadstofffreisetzungen kommt es infolge der geringen Schornsteinhöhen
dieser Anlagen gerade im näheren Umfeld zu Geruchsbelästigungen, die Anlass
für Nachbarschaftsstreitigkeiten geben. Auf Grund dieser Tatsachen dürfen
beispielsweise offene Kamine, die mit Holz befeuert werden, nur gelegentlich, nach
der geltenden Rechtsprechung an 8 Tagen im Monat für jeweils ca. 5 Stunden
und nur mit naturbelassenem, stückigem Holz im lufttrockenen Zustand oder mit
Holzbriketts betrieben werden.
Der Gesetzgeber hat sich in Anbetracht der steigenden Zahl der mit
Holz bzw. Holzpellets (prognostizierter Anstieg der Pelletproduktion von 90 000
Tonnen im Jahr 2003 auf 260 000 Tonnen im Jahr 2006) betriebenen Kleinfeuerungsanlagen
des Problems angenommen und bereitet eine weitere Novellierung der 1. BImSchV vor.
Sollte deren Fortschreibung zu einer Erweiterung des Geltungsbereiches auf Anlagen
unterhalb einer Leistung von 15 kW führen, würde dies fraglos zur Stilllegung
einer größeren Anzahl dieser Feuerstätten führen. Angesichts
des wünschenswerten Einsatzes von Holz als nachwachsendem, heimischem Brennstoff,
der sich CO2-neutral verhält, liegt die Entwicklung von Verfahren
zur Schadstoffminderung nahe, damit die Vorteile der Holzfeuerung künftig verstärkt
genutzt werden können.
Die Kenntnis der Verbrennungsvorgänge und der entstehenden Verbindungen
ist für die Entwicklung und Anpassung von Abgasreinigungsmaßnahmen von
großer Bedeutung. Die Verbrennung von Holz kann prinzipiell in 3 Phasen eingeteilt
werden.
Erwärmung und Trocknung:
Bei diesem endothermen Vorgang wird das Holz von außen nach innen
durch Strahlung, Konvektion und Wärmeleitung auf etwas über 100°C
erwärmt. Dabei wird freies, ungebundenes Wasser sowie bei höheren Temperaturen
auch zellgebundenes Wasser freigesetzt. Entgasung und thermische Zersetzung: Ab
ca. 200°C beginnt die Freisetzung von flüchtigen Verbindungen wie Teeren,
organischen Säuren, Kohlenwasserstoffen, Kohlenoxid und Wasserstoff aus der
Zellulose und Hemizellulose sowie dem Lignin.
Verbrennung:
Die flüchtigen Verbindungen, die etwa 85 Gew.-% bezogen auf die
trockene Holzmenge ausmachen, verbrennen im Feuerraum mit dem Luftsauerstoff; im
Idealfall vollständig zu Kohlendioxid und Wasserdampf. Die verbleibende Holzkohle
verbrennt deutlich langsamer.
In der Trocknungsphase verliert Holz je nach Feuchtegehalt 10-15 %
seines Gewichtes, bei der sich anschließenden Entgasung bis zu 85 Gew.-%. Als
Holzkohle verbleiben ca.
10 Gew.-% und als Asche ca. 1-2 Gew.-%. Herrscht nun im Feuerraum
Luftmangel, schlechte Durchmischung oder zu niedrige Temperatur, kann eine vollständige
Oxidation der organischen Verbindungen in der Gasphase nicht stattfinden. Diese
Verbindungen bilden zusammen mit CO2, H2O, CO, NOX
und den Partikeln das Abgas, das über den Kamin abgegeben wird. Das Spektrum
der so freigesetzten Verbindungen reicht von einfachen Kohlenwasserstoffen wie den
Alkanen bis hin zu Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK).
Unter den Kohlenwasserstoffen in Tabelle 1 sind neben den aufgeführten
Verbindungen noch eine Vielzahl von organischen Verbindungen, darunter Alkane und
Alkene, Carboxylsäuren, Alkohole, Benzol, Phenole und Kresole, Polystyrole
sowie Dioxine und Furane zusammengefasst. Die genannten organischen Verbindungen
verursachen den typischen Geruch von Holzrauch und sind teilweise hochtoxisch.
Kohlenwasserstoffe
4800 mg/MJ
100-8000 mg/MJ
Aldehyde
30-130 mg/MJ
Formaldehyd
90 mg/MJ
20-125 mg/MJ
Essigsäure
360 mg/MJ
PAK
0,3-11 mg/MJ
BaP
0,005-0,3 mg/MJ
Tabelle 1: Organische Verbindungen im Abgas kleiner Holzverbrennungsanlagen
Als einfache Lösung zur Rauchgasreinigung in Kleinfeuerungsanlagen
bieten sich katalytische Systeme zur Oxidation der schädlichen Abgaskomponenten
Kohlenwasserstoffe und CO zu geruchsneutralem CO2 und H2O
an.
Erfindungsgemäß wurde ein preiswerter und einfach aufgebauter
Katalysator entwickelt, der in seinem Grundgerüst aus einem metallischen Träger
besteht, auf den katalytisch aktive Substanzen aufgebracht werden.
Als Trägermaterial zur Aufnahme der katalytisch wirksamen Komponenten
kommt eine Schüttung aus gereinigten Edelstahlspänen, die bei der Produktion
in Metall verarbeitenden Betrieben anfallen, zum Einsatz. Diese im Sinne des Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetzes als Abfälle bezeichneten Stoffe werden durch Dotierung mit
verschiedenen Übergangsmetallen zu dem Oxidationskatalysator aufgebaut. Durch
die Anwesenheit des Katalysators kann die gewünschte Oxidationsreaktion zum
Abbau der Kohlenwasserstoffe im Rauchgas zu unschädlichem CO2 und
Wasser unter milden Reaktionsbedingungen gestartet und unterhalten werden. Mit den
Metallspänen steht ein kostengünstiges und robustes Trägermaterial
zum Aufbau von Katalysatoren zur Verfügung.
In der beschriebenen Anordnung konnten hohe Emissionsminderungen bzgl.
CO und Kohlenwasserstoffen gemessen werden. Testläufe des Systems am Institut
für Verfahrenstechnik und Dampfkesselwesen (IVD) der Universität Stuttgart
bestätigten IUTA-eigene Untersuchungen über die Emissionsminderungen.
Am IVD konnten eine CO-Minderung von 60% und Kohlenwasserstoffabsenkungen von 45-50
(jeweils gemittelt über mehrere Stunden) festgestellt werden.
In den 4 und 5
sind die CO- und Kohlenwasserstoffkonzentrationen im Abgas vor und nach Passieren
des Katalysators dargestellt.
Offen blieb bisher die Entstaubung der Abgase, wobei im Abgas von
Kleinfeuerungsanlagen von 70 m3/h führt dies zu einer stündlichen
Freisetzung von 42 g, was den dringenden Handlungsbedarf deutlich macht, insbesondere
da zu ca. drei Vierteln Feinststäube unterhalb eines Durchmessers von 0,5 &mgr;m
emittiert werden.
Erste Versuche mit einer elektrischen Vorheizung des Katalysators
zeigten, dass bei Verwendung einer Heizpatrone eine starke Partikelabscheidung auf
dem Edelstahlgitter der Katalysatorkartusche eintrat. Dieser Effekt ist wahrscheinlich
auf die bekannte thermoelektrische Erscheinung zurückzuführen, wonach
infolge eines Stromflusses durch den Seebeck-Effekt ein elektromagnetisches Feld
ausgebildet wird, das der Partikelabscheidung auf dem Gitter dienen kann.
Nach einer weiteren Lehre der Erfindung soll das Abgas von mitgeführten
Feinstaubmengen durch Integration eines dafür zu konzipierenden Filters befreien.
Eine andere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, zur Partikelabscheidung einen
Elektrofilter zu installieren, dessen Ausgestaltung unten näher erläutert
wird.
Die Verwirklichung des Gesamtvorhabens bis hin zur Marktreife soll
zu einem Endprodukt führen, das durch Robustheit, einfache Handhabung und einen
akzeptablen Preis den Bedürfnissen der Verbraucher entgegenkommt und zum anderen
die bestehende Lücke in den Maßnahmen zur Luftreinhaltung schließt.
In einem durchgeführten Feldversuch in Privathaushalten wurde
weiterer Optimierungsbedarf des katalytischen Abgasreinigungssystems aufgezeigt,
der nach eigenen Technikumsuntersuchungen bzw. den Tests in anderen Instituten nicht
ersichtlich war. Bereits während der Feldversuche wurden Verbesserungen bzgl.
der Handhabbarkeit vorgenommen. So wurde zusätzlich eine Revisionsklappe eingeführt,
um einen einfacheren Zugriff auf die Katalysatorkartusche zu ermöglichen.
Als entscheidendes Kriterium für den effektiven Einsatz des Katalysators
erwiesen sich die individuell sehr unterschiedlichen Zugverhalten der Kamine in
den Privathaushalten. Bei sehr ungünstigen Verhältnissen reicht der Kaminzug
lediglich dazu aus, die Verbrennung im Bypass-Betrieb des Katalysators zu unterhalten.
Entscheidende Verbesserungen hinsichtlich der Einsatzfähigkeit bei verschiedenen
Kaminzügen und Ofensystemen sind über eine Minderung des durch die Katalysatorschüttung
hervorgerufenen Druckverlustes zu erwarten.
Die Anwendung des Katalysators ab Feuerungsbeginn und unter allen
Zugverhältnissen erfordert folgende Veränderungen:
- 1. eine Herabsetzung des Katalysator-Druckverlustes durch eine weitere Entwicklungsstufe
des Katalysators,
- 2. die zusätzliche Beheizung der Katalysatorschüttung durch Integration
einer Heizpatrone.
Dies soll nachfolgend erläutert werden.
Druckverlust:
Ein handelsüblicher Kaminofen braucht für einen ordnungsgemäßen
Durchbrand von Holz einen Zug von ca. 10-15 Pa. Die Untersuchung des Druckverlustes
der Katalysatorschüttung ergab einen Wert von ca. 13 Pa bei einem Volumenstrom
von ca. 70 m3/h. Somit müsste der Kaminzug mindestens 30 Pa betragen.
Der Kaminzug &Dgr;p ergibt sich zu:
&Dgr;p = h (dAbgas – dLuft) g(1)
- dAbgas
- : Dichte Abgas in kg/m3
- dLuft
- : Dichte Außenluft in kg/m3
- g
- Erdbeschleunigung = 9,81 m/s2
h Höhe des Kamins in m
Gemäss Gl. 1 beträgt die notwendige Kaminhöhe bei 10°C
Außentemperatur, 250°C Abgastemperatur am Kamineintritt und einem &lgr;
(Luftzahl) von 3,5 zur Erzeugung von 30 Pa Ofenzug ca. 6 m. Unter Witterungsbedingungen,
die zu einer Verringerung der Luftdichte führen, wäre diese Kaminhöhe
nicht mehr für eine ideale Verbrennung ausreichend. Gleichsam ungünstig
kann sich auch die Hanglage eines Hauses auf die Zugverhältnisse auswirken,
wenn Abwinde gegen den Abgas-Auftrieb im Kamin wirken. Da kein Parameter von Gl.
1 hinsichtlich einer Erhöhung von &Dgr;p zu beeinflussen ist, muss eine Verringerung
des Druckverlustes angestrebt werden.
Der an Schüttgütern eintretende Druckverlust &Dgr;pV
ist direkt proportional zur Länge der durchströmten Schicht:
&Dgr;pV = 0,5 &lgr;R &rgr;f u02
l/d(2)
- &lgr;R
- : Reibungskoeffizient
- &rgr;f
- : Dichte des Gases
- u0
- : Strömungsgeschwindigkeit
- dP
- : Partikeldurchmesser
- l
- : Länge der Schüttung
Inzwischen hat der Lieferant des eingesetzten Spänekatalysators
eine Weiterentwicklung in der Beschichtung vorgenommen. Erste Versuche mit dieser
Modifikation zeigten eine deutlich erhöhte Aktivität gegenüber dem
ursprünglichen Katalysator. Durch Verwendung dieses aktiveren Katalysators
wird eine Verringerung der Kartuschenhöhe bzw. der Katalysatormenge erzielt,
was gemäß Gl. 2 zwangsläufig den Druckverlust erniedrigt.
Beheizung:
Durch eine externe Beheizung ist die sofortige Betriebsbereitschaft
des Katalysators sichergestellt und auch das Abgas in der Anfangsphase der Verbrennung
kann durch den Katalysator geführt werden. Gerade zu diesem Zeitpunkt war bei
den vorausgegangenen Versuchen ein Bypass-Betrieb nötig, um den Verbrennungsvorgang
zu beginnen.
Die Vorbeheizung der Katalysatorschicht bewirkt insbesondere beim
Anfeuern des Ofens eine Erhöhung des Zuges durch Konvektion wegen der auftretenden
Dichteunterschiede der Luft. Der Effekt der Beheizung auf die Dichte &rgr;Luft
wird aus dem idealen Gasgesetz sichtbar:
&rgr;Luft = (M p)/(R T)(3)
- M
- : Molmasse Luft (2,9·10–2 kg/mol)
- p
- : Atmosphärendruck (105 Pa)
- R
- : allgemeine Gaskonstante (8,314 J/mol K)
- T
- : Temperatur (in K)
Aus Gl. 3 zeigt sich, dass eine Erwärmung der Luft von 20 °C
auf 350 °C zu mehr als einer Halbierung der Dichte von 1,153 auf 0,530 kg/m3
führt.
Zum Einsatz soll eine möglichst selbstregelnde 200 W-Heizpatrone
kommen, die mit Netzspannung betrieben werden kann und im Zentrum der Katalysatorkartusche
platziert ist. Der Stromfluss und damit die externe Beheizung wird bei ca. 350 °C
automatisch abgeschaltet.
Die Umsetzung des Gesamtkonzeptes soll durch innovative Kombination
der katalytischen Abgasreinigung mit einer Entstaubung verwirklicht werden.
Vor Umsetzung der ursprünglich vorgesehenen Entwicklung eines
kleinen Elektrofilters war zu prüfen, ob die beobachtete Partikelabscheidung
auf den Seebeck-Effekt zurückgeht, und ob er ausreichend für eine umfangreiche
Entstaubung ist.
Eine bekannte Anwendung dieses Effektes ist neben dem Thermoelement
der thermoelektrische Generator. Bei diesem Gerät wird durch Aneinanderreihung
von Thermoelementen und unter Zufuhr von Wärme ein elektrischer Strom generiert.
Die einzelnen Schweißpunkte des Edelstahlgitters der Katalysatorkartusche
in leitender Verbindung mit der Kupferoberfläche der eingesetzten Heizpatrone
lassen Parallelen zum Thermogenerator erkennen. Ein auftretender Thermostrom führt
zur Ausbildung eines elektromagnetischen Feldes, wodurch es insbesondere zur Abscheidung
der paramagnetischen Ruß-Feinstpartikel kommt.
Sollte der Effekt auch für mineralische Partikel ausreichend
hoch sein, könnte vor dem Katalysator eine gitterförmige Abscheideeinheit
angeordnet werden, die völlig unkompliziert auf der thermoelektrischen Kontaktspannung
zweier unterschiedlicher Metalle basiert. Die Reinigung des Gitters würde durch
die erweiterte Revisionsklappe erfolgen, beispielsweise mittels Staubsauger oder
händisch nach dem problemlos zu gestaltenden Ausbau.
Ansonsten ist zur Reinigung des Abgases von Partikeln der Einsatz
eines Elektrofilters denkbar, da dieses Verfahren auch für kleine Partikeldurchmesser
von ca. 0,1 &mgr;m eine hohe Abscheidungsrate von über 95 aufweist und sich
im Gegensatz zu anderen Filtersystemen durch das Auftreten eines geringen Druckverlustes
auszeichnet.
Hierzu wird eine drahtförmige Elektrode (Sprühelektrode)
negativ aufgeladen, die aufgrund der hohen Spannung eine derartige Feldstärke
erhält, dass es zu Koronaentladungen kommt. Diese Entladungen führen zur
Bildung ionisierter Gasmoleküle des Abgasstroms, die in Folge von Kollisionen
mit Staubpartikeln zu einer Ladungsübertragung auf diese Staubteilchen führen.
Die nun negativ geladenen Stäube lagern sich unter der Wirkung des elektrischen
Feldes an der positiven Elektrode (Abscheideelektrode) an.
Die notwendige Filterspannung von 10-15 kV lässt sich aus einer
herkömmlichen 220 V Wechselspannung-Steckdose durch Hintereinanderschaltung
eines Gegentakt-Resonanzwandlers mit einer mehrstufigen Spannungsvervielfacherkaskade
nach Villard generieren. Nachteil dieses Verfahrens ist neben der zwingend notwendigen
Bedienersicherheit eine permanente Zufuhr von elektrischer Leistung, die die Betriebskosten
der Öfen, wenn auch nur geringfügig, erhöht.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand einer lediglich bevorzugte Ausführungsbeispiele
darstellenden Zeichnung näher erläutert werden. In der Zeichnung zeigen:
1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in schematischer
Darstellung,
2 ein erstes Ausführungsbeispiel des Einsatzschemas
der Vorrichtung aus 1,
3 den schematischen Aufbau eines weiteren Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
4 eine Darstellung der Minderung der Kohlenwasserstoffemission
durch die erfindungsgemäße Vorrichtung und
5 eine Darstellung der Minderung der Kohlenmonoxidemission
durch die erfindungsgemäße Vorrichtung.
In 1 ist ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung schematisch dargestellt. Eine in einer
Edelstahllinse 1 befindliche Katalysatorkartusche 2 ist von außen
frei drehbar in einem Ofenrohr 3 installiert. Zum Anfeuern und bis zur
nötigen Betriebstemperatur des Katalysators von ca. 330 °C steht die Linse
(1) senkrecht im Bypassbetrieb; nach Erreichen dieser Temperatur wird sie
waagerecht gestellt, so dass der gesamte Abgasstrom durch die katalytisch aktive
Schicht in der Katalysatorkartusche 2 tritt. Für Wartungsarbeiten
(Abreinigen der Späne von anhaftendem Staub) kann eine Revisionsklappe (nicht
dargestellt) dienen, die einen einfachen Zugriff auf die Katalysatorkartusche
2 ermöglicht.
Die nachfolgenden 2 und 3
zeigen die Katalysatorkartusche 2 und ihre Anordnung im Ofenrohr
3.
Zum Verdrehen der Linse 1 im Ofenrohr 3 dient eine
senkrecht zum Ofenrohr angeordnete Drehachse 4. Des weiteren zeigt
1, dass der Edelstahllinse 1 mit Katalysatorkartusche
2 ein Abscheidegitter 5 vorgeschaltet sein kann, um die groben
Bestandteile des Abgasstroms vor Erreichen der Linse 1 abzufangen. Auch
dieses Abscheidegitter 5 kann mittels einer Drehachse 6 im Ofenrohr
3 verdreht werden. Die Betätigung der Drehachse 4,
6 erfolgt beispielsweise über einen (nicht dargestellten) Knebel.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass als Element zur Entstaubung
eine im Abgasstrom angeordnete Sprühelektrode und eine im Abgasstrom oberhalb
der Sprühelektrode angeordnete Abscheideelektrode vorgesehen sind. Dies soll
anhand von zwei verschiedenen Ausführungsbeispielen dargestellt werden:
Das in 2 dargestellte Reinigungsverfahren
basiert auf einer Partikelabscheidung nach dem Katalysator und soll insbesondere
bei größeren Hausheizungen (Pelletfeuerungen) eingesetzt werden.
Eine Sprühelektrode 8 befindet sich innerhalb des aus
einem Ofen 7 kommenden Ofenrohres 3. Sie kann weitgehend mit einer
Keramikhülse ummantelt sein. Ihr gegenüber liegt eine Abscheideelektrode
9 als flächige, isolierte Metallauskleidung vor.
In dieser Anordnung ist zu erkennen, dass die Staubabscheidung an
einer Stelle erfolgt, von wo aus die Partikel herabfallen können, wenn eine
entsprechende Aufwuchsmasse 11 gebildet wurde. Es ist zu prüfen, inwieweit
eine Umpolung der Elektroden 8, 9 außerhalb des Ofenbetriebes
zu einem Herabfall abgeschiedener Partikel führt. Als Vorteile können
sich das Freihalten der Katalysatorschüttung von zusätzlichen Staubablagerungen
und eine einfachere bauliche Ausgestaltung des Bereiches der Katalysatorkartusche
2 erweisen.
3 zeigt den schematischen Aufbau eines Ausführungsbeispiels,
bei dem die Katalysatorkartusche 2' als Abscheideelektrode 9'
wirkt.
Bei dieser Variante soll die Sprühelektrode 8' in einem
Abstand von ca. 20 cm unterhalb der Katalysatorkartusche 2' angebracht
werden. Als positive Abscheideelektrode 9' wird der metallische Körper
der Katalysatorkartusche 2' geschaltet.
Diese dargestellte und insoweit bevorzugte bauliche Ausgestaltung
beinhaltet eine Isolation der frei drehbaren Kartusche 2' durch Verwendung
einer Keramikhülse 12 als Drehachse, sowie die äußere Beschichtung
des Linsenkörpers 1' mit einem Keramikvlies 13. Zur sicheren
Vermeidung von Überschlägen durch Ausbildung leitfähiger Rußfilme
ist die weitgehende Ummantelung der Sprühelektrode 8' mit Keramik
14 vorgesehen. Die als Keramikhülse 12 ausgebildete Drehachse
kann ferner mit einem Heizelement 15 ausgestattet sein.
Als vorteilhaft wird bei dieser Anordnung angesehen, dass der Nutzer
infolge der Drehbarkeit der Katalysatorkartusche 2' leicht eine Abreinigung
des anhaftenden Staubes vornehmen kann. Weiterhin erscheint der Abbrand abgeschiedener
Rußpartikel unter den herrschenden hohen Temperaturen in diesem Bereich günstig.