Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Bereitstellen eines gasförmigen Stoffgemisches umfassend mindestens einen
der folgenden Stoffe:
- a) mindestens ein Reduktionsmittel und
- b) mindestens einen Reduktionsmittelvorläufer.
In besonders vorteilhafter Weise lässt sich die vorliegende Erfindung
zur Bereitstellung von Reduktionsmitteln bei der selektiven katalytischen Reduktion
von Stickoxiden im Abgassystem von Verbrennungskraftmaschinen einsetzen.
Das Abgas von Verbrennungskraftmaschinen weist Stoffe auf, deren Emission
in die Umwelt unerwünscht ist. Beispielsweise dürfen in vielen Ländern
Stickoxide (NOx) nur bis zu einem gewissen Grenzwert im Abgas von Verbrennungskraftmaschinen
enthalten sein. Neben innermotorischen Maßnahmen, mit denen durch Wahl eines
möglichst geeigneten Betriebspunktes der Verbrennungskraftmaschine die Emission
von Stickoxiden vermindert werden kann, haben sich Nachbehandlungsmethoden etabliert,
mit denen eine weitere Absenkung der Stickoxidemissionen möglich ist.
Eine Möglichkeit, die Stickoxidemissionen weiter zu reduzieren,
ist die sogenannte selektive katalytische Reduktion (SCR, selective catalytic reduction).
Hierbei erfolgt eine selektive Reduktion der Stickoxide zu molekularem Stickstoff
(N2) unter Einsatz eines selektiv wirkenden Reduktionsmittels. Ein mögliches
Reduktionsmittel ist Ammoniak (NH3). Ammoniak wird dabei oft nicht in
Form von Ammoniak gelagert, vielmehr wird ein Ammoniakvorläufer bevorratet,
der im Bedarfsfall in Ammoniak umgesetzt wird. Mögliche Ammoniakvorläufer
sind beispielsweise Harnstoff ((NH2)2CO), Ammoniumcarbamat,
Isoceransäure (HCNO), Cyanursäure und ähnliches.
Insbesondere Harnstoff hat sich als einfach zu bevorraten erwiesen.
Bevorzugt wird Harnstoff in Form einer Harnstoff-Wasserlösung bevorratet. Harnstoff
und insbesondere Harnstoff-Wasserlösung ist gesundheitlich unbedenklich, einfach
zu distributieren und zu lagern. Unter dem Namen „AdBlue" wird eine solche
Harnstoff-Wasserlösung vertrieben.
Aus der DE 199 13 462 A1
ist ein Verfahren bekannt, bei dem eine Harnstoff-Wasserlösung stromaufwärts
eines Hydrolysekatalysators in einen Teilstrom eines Abgases einer Verbrennungskraftmaschine
eindosiert wird. Durch Auftreffen auf den Hydrolysekatalysator erfolgt eine Hydro-
und Thermolyse des Harnstoffes zu Ammoniak, der in einem stromabwärts gelegenen
SCR-Katalysator als Reduktionsmittel zum Einsatz kommt. Das hier beschriebene Verfahren
weist den Nachteil auf, dass der Hydrolysekatalysator durch die Verdampfung der
Harnstoff-Wasserlösung abgekühlt wird. Insbesondere dann, wenn große
Mengen Ammoniak benötigt werden, kann es so zumindest in Bereichen des Hydrolysekatalysators
zu einer so starken Abkühlung kommen, dass hier die Hydrolysereaktion nicht
mehr oder nicht mehr vollständig abläuft. Weiterhin kann es durch die
lokal stark diskontinuierliche Abkühlung zu einer Schädigung des Hydrolysekatalysators
und insbesondere zu einer Ablösung einer katalytisch aktiven Beschichtung kommen.
Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren und eine Vorrichtung vorzuschlagen, mit denen die aus dem Stand der
Technik bekannten Nachteile zumindest gelindert werden können.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung und ein Verfahren
mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen
sind Gegenstand der jeweiligen abhängigen Ansprüche.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung dient zum Bereitstellen
eines gasförmigen Stoffgemisches umfassend mindestens einen der folgenden Stoffe:
- a) mindestens ein Reduktionsmittel und
- b) mindestens einen Reduktionsmittelvorläufer.
Es ist ein Reservoir für eine wässrige Lösung umfassend
mindestens einen Reduktionsmittelvorläufer ausgebildet, das mit einer Verdampferkammer
in strömungstechnische Verbindung bringbar ist. Weiterhin ist ein Mittel zum
Dosieren der wässrigen Lösung in die Verdampferkammer ausgebildet. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass Mittel zur
Aufheizung der Verdampferkammer ausgebildet sind, mit denen die Verdampferkammer
auf eine Temperatur größer oder gleich einer kritischen Temperatur aufheizbar
ist, bei der die wässrige Lösung zumindest teilweise verdampft.
Besonders bevorzugt umfasst die wässrige Lösung als einen
Reduktionsmittelvorläufer Harnstoff und das gasförmige Stoffgemisch umfasst
Ammoniak und/oder Harnstoff. Eine entsprechende wässrige Lösung wird unter
dem Markennamen „AdBlue" verkauft. Weiterhin kann die wässrige Lösung
weitere Stoffe umfassen, die beispielsweise zur Senkung des Schmelzpunktes der Lösung
dienen. Insbesondere kann die wässrige Lösung Ameisensäure und/oder
Ammoniumformiat umfassen. Eine entsprechende wässrige Lösung wird unter
dem Markennamen „Denoxium" verkauft. Unter einer strömungstechnischen
Verbindung zwischen dem Reservoir und der Verdampferkammer wird insbesondere verstanden,
dass ein Fluid vom Reservoir zur Verdampferkammer fließen kann. Insbesondere
können Reservoir und Verdampferkammer durch eine Förderleitung verbunden
sein, durch die im Betrieb die wässrige Lösung strömen kann. Besonders
bevorzugt ist die kritische Temperatur so gewählt, dass eine vollständige
Verdampfung der wässrigen Lösung erfolgt. Unter einem Reduktionsmittelvorläufer
wird insbesondere ein Stoff verstanden, der das Reduktionsmittel abspalten oder
in dieses umgewandelt werden kann. Das Mittel zum Dosieren der wässrigen Lösung
in die Verdampferkammer umfasst insbesondere eine entsprechend ausgebildete Düse.
Mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann in besonders
vorteilhafter Weise Reduktionsmittel zum Einsatz in einem SCR-Katalysator in Gasform
zur Verfügung gestellt werden. Bevorzugt erfolgt die Zugabe des gasförmigen
Stoffgemisches in einem Abgassystem stromaufwärts eines Hydrolysekatalysators.
Unter einem Katalysator wird im Rahmen dieser Erfindung insbesondere ein Katalysatorträgerkörper
verstanden, welcher mit einer entsprechenden katalytisch aktiven Beschichtung versehen
ist. So bezeichnet also beispielsweise ein Hydrolysekatalysator einen Katalysatorträgerkörper,
der mit einer Beschichtung versehen ist, die eine Hydrolyse des Reduktionsmittelvorläufers
katalysiert. Ein SCR-Katalysator bezeichnet einen Katalysatorträgerkörper,
welcher mit einer katalytisch aktiven Beschichtung zur Katalyse der selektiven katalytischen
Reduktion von Stickoxiden versehen ist.
So kann in vorteilhafter Weise durch Einsatz der erfindungsgemäßen
Vorrichtung vermieden werden, dass beim Auftreffen des Reduktionsmittelvorläufers
auf den Hydrolysekatalysator letzterer wesentlich abgekühlt wird, da dieser
nicht die Verdampfungsenthalpie der wässrigen Lösung aufbringen muss.
Dadurch können die schädigenden Folgen einer lokalen Abkühlung des
Hydrolysekatalysators vermieden werden. Insbesondere kann so sichergestellt werden,
dass auch bei relativ großen Mengen Reduktionsmittelvorläufer beziehungsweise
wässriger Lösung, der/die auf den Hydrolysekatalysator trifft, keine so
starke Abkühlung des Hydrolysekatalysators erfolgt, dass die Hydrolyse nur
unvollständig abläuft.
Besonders bevorzugt ist auch eine Vorrichtung zur selektiven katalytischen
Reduktion von Stickoxiden im Abgas einer Verbrennungskraftmaschine, bei der eine
Vorrichtung zum Bereitstellen eines gasförmigen Stoffgemisches umfassend mindestens
einen der folgenden Stoffe ausgebildet ist:
- a) Ammoniak
- b) Harnstoff,
wobei ein Reservoir für eine wässrige Harnstoff-Wasserlösung ausgebildet
ist, das mit einer Verdampferkammer in strömungstechnische Verbindung bringbar
ist, ausgebildet ist, wobei Mittel zur Aufheizung der Verdampferkammer ausgebildet
sind, mit denen die Verdampferkammer auf eine Temperatur größer oder gleich
einer kritischen Temperatur aufheizbar ist, bei der die wässrige Lösung
zumindest teilweise verdampft. Bevorzugt ist stromabwärts der Vorrichtung zum
Bereitstellen eines gasförmigen Stoffgemisches ein Hydrolysekatalysator ausgebildet,
der wiederum bevorzugt stromaufwärts eines SCR-Katalysators ausgebildet ist.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung umfasst die Verdampferkammer ein im Wesentlichen abgeschlossenes Volumen,
welches lediglich eine erste Öffnung zum Anschluss einer Förderleitung
für die wässrige Lösung und eine zweite Öffnung zum Anschluss
einer Zugabeleitung zum Abführen des gasförmigen Stoffgemisches aufweist.
Alternativ ist bevorzugt, dass die Verdampferkammer ein im Wesentlichen
abgeschlossenes Volumen umfasst, welches lediglich eine erste Öffnung zum Anschluss
einer Förderleitung für die wässrige Lösung, eine zweite Öffnung
zum Anschluss einer Zugabeleitung zum Abführen des gasförmigen Stoffgemisches
und eine dritte Öffnung zur Zugabe von Abgas aufweist.
D. h., dass durch die Förderleitung die wässrige Lösung
in die Verdampferkammer gebracht werden kann und dass durch die Zugabeleitung das
gasförmige Stoffgemisch aus der Verdampferkammer abgeführt und einem Abgassystem
insbesondere stromaufwärts eines Hydrolysekatalysators zugeführt wird.
Durch die dritte Öffnung kann eine Verbindung mit der Abgasleitung hergestellt
werden.
Insbesondere heißt ein abgeschlossenes Volumen, dass es sich
hierbei gerade nicht um einen Katalysatorträgerkörper handelt, welcher
beispielsweise beheizt ist, sondern dass hier ein weiteres Bauteil ausgebildet ist,
welches weitgehend abgeschlossen ist. Die Querschnitte der ersten und der zweiten
Öffnung gemeinsam betragen bevorzugt höchstens 10 % der Oberfläche
der Verdampferkammer.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung umfassen die Mittel zur Aufheizung der Verdampferkammer mindestens eines
der folgenden Bauteile: a) eine elektrische Widerstandsheizung und b) einen Brenner
zum Verbrennen eines Brennstoffs.
Bevorzugt umfasst die elektrische Widerstandsheizung einen Heizdraht,
welcher in thermischem Kontakt zur Verdampferkammer steht. Besonders bevorzugt ist
in diesem Zusammenhang, dass die Verdampferkammer mit dem Heizdraht umwickelt ist
oder dieser in die Wandung der Verdampferkammer eingebracht ist. Besonders bevorzugt
ist die elektrische Widerstandsheizung deshalb, weil sie in einfacher
Art und Weise regelbar ist und insbesondere bei einer entsprechenden Ausgestaltung
der Verdampferkammer im Hinblick auf Wahl des Materials und Dicke des Materials
sehr dynamisch regelbar ist. Dies bedeutet, dass sehr schnell der Ausstoß an
gasförmigem Stoffgemisch an den Bedarf an Reduktionsmittel im Abgassystem einer
Verbrennungskraftmaschine anpassbar ist. Alternativ und/oder zusätzlich können
die Mittel zur Aufheizung der Verdampferkammer ein Peltier-Element umfassen und/oder
die Abwärme von anderen Bauteilen nutzen.
Unter einem Peltier-Element versteht man insbesondere ein elektrisches
Bauelement, welches bei Stromdurchfluss eine Temperaturdifferenz erzeugt, die auf
dem so genannten Peltier-Effekt beruht. Vorzugsweise umfasst ein Peltier-Element
ein oder mehrere Elemente aus p- und n-dotiertem Halbleitermaterial, die abwechselnd
über elektrisch leitendes Material miteinander verbunden sind. Das Vorzeichen
der Temperaturdifferenz ist abhängig von der Richtung des Stromflusses, so
dass sowohl eine Kühlung als auch eine Heizung mit einem Peltier-Element realisierbar
ist. Unter einem Brennstoff werden insbesondere Kohlenwasserstoffe und/oder Wasserstoff
verstanden. Kohlenwasserstoffe können aus dem entsprechenden Tank der Verbrennungskraftmaschine
entnommen werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist die Verdampferkammer im Wesentlichen kugelsymmetrisch.
Es hat sich herausgestellt, dass bei einer im Wesentlichen kugelsymmetrischen
Ausgestaltung der Verdampferkammer eine sehr gleichmäßige Aufheizung des
Volumens in der Verdampferkammer erreicht werden kann. Ein möglichst gleichmäßig
aufgeheiztes Verdampferkammervolumen ist bevorzugt, weil dadurch die Bildung von
Bereichen niedrigerer Temperatur vermieden wird, da sich in diesen Bereichen oftmals
aus kondensiertem Reduktionsmittelvorläufer Tropfen bilden, die sich ggf. im
Inneren der Verdampferkammer niederschlagen oder aber durch die Zugabeleitung ins
Abgassystem abgegeben werden. Eine im Wesentlichen kugelsymmetrische Verdampferkammer
erlaubt in vorteilhafter Weise eine möglichst gleichmäßige Temperierung
innerhalb der Verdampferkammer.
In diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, dass die Verdampferkammer
einen Radius von 2 mm bis 10 mm aufweist Die hier vorgeschlagenen Radien haben sich
als besonders vorteilhaft erwiesen, da hier mit einem relativ geringen Leistungseintrag
beispielsweise einer elektrischen Widerstandsheizung eine schnelle, zuverlässige
und flexible dynamische Regelung des Ausstoßes des gasförmigen Stoffgemisches
erreicht werden konnte. Grundsätzlich sind Radien von 2 mm und mehr möglich
und erfindungsgemäß. Als besonders vorteilhaft hat sich beispielsweise
ein Radius von 3 bis 4 mm herausgestellt. Der entsprechende Radius kann an die maximal
benötigte Menge Reduktionsmittel beziehungsweise an die maximale zu verdampfende
Menge wässriger Lösung angepasst werden, so dass beispielsweise für
eine Anwendung in einem Personenkraftwagen ein Radius von 2 bis 35 mm vorteilhaft
ist, während für eine Anwendung in Lastkraftwagen ein Radius von 50 bis
150 mm von Vorteil ist.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung weist die Verdampferkammer ein Volumen von 30 bis 4000 mm3
auf.
Das Volumen der Verdampferkammer wird insbesondere so gewählt,
dass auch bei Höchstlastzuständen der Verbrennungskraftmaschine eine genügend
große Menge des gasförmigen Stoffgemisches bereitgestellt werden kann,
so dass genügend Reduktionsmittel zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR,
selective catalytic reduction) zur Verfügung steht. Insbesondere beträgt
das Verdampferkammervolumen im Abgassystem von Personenkraftwagen bis zu 150 ml,
bevorzugt von etwa 100 mm3 bis 500 mm3. Für das Abgassystem
von Lastkraftwagen liegt das Volumen der Verdampferkammer bevorzugt im Bereich von
bis zu 750 ml.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung können die Mittel zur Aufheizung der Verdampferkammer eine Heizleistung
von bis zu 5000 W (Watt) aufbringen.
Diese Heizleistungen haben sich als besonders vorteilhaft herausgestellt,
da mit diesen Heizleistungen auch Spitzen des Bedarfs an Reduktionsmittel durch
eine entsprechende Bereitstellung eines entsprechenden Volumens des dampfförmigen
Stoffgemisches erreicht werden kann. Insbesondere im Abgassystem von Personenkraftwagen
(Pkws) hat sich eine Heizleistung von bis zu 500 W als vorteilhaft herausgestellt,
für Lastkraftwagen liegt diese Heizleistung bevorzugt im Bereich von bis zu
1500 W.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist eine Förderleitung zur Förderung der wässrigen Lösung
in die Verdampferkammer ausgebildet, die die Verdampferkammer mit einem Reservoir
verbindet und es ist weiterhin eine ein Fördermittel, mittels der ein Fluid
durch die Förderleitung förderbar ist.
Insbesondere kann es sich hierbei um eine Pumpe handeln. Alternativ
oder unterstützend dazu ist auch die Förderung der wässrigen Lösung
allein aufgrund des hydrostatischen Druckes möglich, bei der
also das Reservoir höher ausgebildet ist als die Verdampferkammer, so dass
eine Befüllung der Verdampferkammer allein aufgrund des Höhenunterschiedes
zwischen Reservoir und Verdampferkammer erfolgt. Die Regelung der in die Verdampferkammer
eintretenden Menge an wässriger Lösung kann durch eine Regelung der Pumpe
und/oder ein entsprechendes Ventil erfolgen.
Als Pumpe wird insbesondere eine hochgenau dosierbare Pumpe eingesetzt,
die einen breiten Bereich von Förderleistung erlaubt.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist die Vorrichtung so ausgebildet, dass im Betrieb die Temperatur der
Verdampferkammer höchstens 25°C oberhalb und unterhalb einer mittleren
Temperatur liegt.
Unter einer Temperatur der Verdampferkammer wird hier insbesondere
eine Temperatur der Wand der Verdampferkammer verstanden. Eine genaue Temperierung
der Verdampferkammer hat sich in Versuchen als besonders wesentlich herausgestellt,
da durch eine möglichst gleichmäßige Temperierung ein Niederschlag
von Reduktionsmittel oder Nebenprodukten wirksam vermieden oder zumindest eingeschränkt
werden kann. Es hat sich herausgestellt, dass auch nur eine relativ geringe Abweichung
von der mittleren – kritischen – Temperatur ausreicht, um unerwünschte
Stoffe zum Niederschlag zu bringen. Die Ausbildung der Vorrichtung umfasst insbesondere
eine entsprechende Ausbildung der Mittel zum Aufheizen der Verdampferkammer. Diese
ist insbesondere so ausgebildet, dass ein sehr gleichmäßiger Energieeintrag
in die Verdampferkammer erfolgt. Beispielsweise kann die Verdampferkammer in vorteilhafter
Weise von einem Heizleiter umgeben sein. Auch durch eine Auswahl eines entsprechenden
Materials kann in vorteilhafter Weise eine sehr gleichmäßige Temperierung
der Verdampferkammer erreicht werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung weist die Verdampferkammer zumindest in Teilbereichen Mittel zur Erhöhung
der Benetzungsfähigkeit der Oberfläche auf.
Hierbei kann es sich insbesondere um eine entsprechende Strukturierung
der Oberfläche der Verdampferkammer handeln, die beispielsweise makroskopische
Strukturen oder auch eine entsprechende Beschichtung umfassen kann. Insbesondere
kann die Verdampferkammer zumindest in Teilbereichen eine Hydrolysekatalysatorbeschichtung
umfassen, die die Hydrolyse insbesondere von Harnstoff zu Ammoniak katalysiert.
Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird
ein Verfahren zum Bereitstellen eines gasförmigen Stoffgemisches vorgeschlagen,
wobei das Stoffgemisch mindestens einen der folgenden Stoffe umfasst:
- a) mindestens ein Reduktionsmittel und
- b) mindestens einen Reduktionsmittelvorläufer.
Eine wässrige Lösung mindestens eines Reduktionsmittelvorläufers
wird in eine Verdampferkammer gefördert, wobei die Verdampferkammer so beheizt
wird, dass die wässrige Lösung vollständig zu dem gasförmigen
Stoffgemisch verdampft.
Insbesondere erfolgt die Aufheizung der Verdampferkammer so, dass
neben einer Verdampfung des Reduktionsmittelvorläufers in wässriger Lösung
auch eine zumindest teilweise thermolytische Zersetzung des Reduktionsmittelvorläufers
zu einem Reduktionsmittel erfolgt. Das erfindungsgemäße Verfahren kann
bevorzugt in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung durchgeführt werden.
Unter einer vollständigen Verdampfung versteht man insbesondere eine Verdampfung
von mindestens 90 Gewichts-% der wässrigen Lösung, bevorzugt von 95 Gewichts-%,
besonders bevorzugt von mindestens 98 Gewichts-%.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens umfasst die Verdampferkammer ein im Wesentlichen abgeschlossenes Volumen,
welches lediglich eine erste Öffnung zum Anschluss einer Förderleitung
für die wässrige Lösung und eine zweite Öffnung zum Anschluss
einer Zugabeleitung zum Abführen des gasförmigen Stoffgemisches aufweist.
Alternativ ist es möglich, dass die Verdampferkammer ein im Wesentlichen
abgeschlossenes Volumen umfasst, welches lediglich eine erste Öffnung zum Anschluss
einer Förderleitung für die wässrige Lösung, eine zweite Öffnung
zum Anschluss einer Zugabeleitung zum Abführen des gasförmigen Stoffgemisches
und eine dritte Öffnung zur Zugabe von Abgas aufweist.
Die Verfahrensführung in der Gestalt, dass ein im Wesentlichen
abgeschlossenes Verdampfervolumen zur Verdampfung der wässrigen Lösung
eingesetzt wird, ermöglicht in vorteilhafter Weise eine Verfahrensführung,
bei der mit einem relativ geringen Energieeinsatz eine relativ hohe Dampfausbeute
der wässrigen Lösung erzielt werden kann. Insbesondere wird die Verfahrensführung
so gestaltet, dass durch die Wände des im Wesentlichen abgeschlossenen Verdampfervolumens
die Aufheizung und die Verdampfung der wässrigen Lösung erfolgen. Erfindungsgemäß
wird die Verdampferkammer nicht mit der flüssigen wässrigen Lösung
gefüllt, vielmehr werden lediglich Tropfen der wässrigen Lösung zudosiert oder
eingespritzt. Insbesondere kann hierbei eine Düse ausgebildet sein, die die
wässrige Lösung in das Verdampfervolumen eindüst. Durch das im Wesentlichen
geschlossene Verdampfervolumen der Verdampferkammer kann ein sehr gleichmäßiges
Verdampfen der wässrigen Lösung gewährleistet werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Verdampferkammer mit einer elektrischen Widerstandsheizung aufgeheizt.
Alternativ oder zusätzlich hierzu können weitere Mittel
zum Aufheizen der Verdampferkammer eingesetzt werden. Insbesondere kann es sich
hierbei um die Abwärme anderer Bauteile handeln oder auch um einen zusätzlichen
Brenner, welcher mit Kraftstoff betrieben wird und welcher die Verdampferkammer
aufheizt. Weiterhin kann mindestens ein Peltier-Element zur Temperierung der Verdampferkammer
eingesetzt werden. Unter einer Temperierung wird hierbei insbesondere ein Beheizen
oder Kühlen verstanden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens erfolgt die Temperierung der Verdampferkammer geregelt.
Insbesondere kann eine Regelschleife ausgebildet sein, die mittels
mindestens eines Thermoelements die Temperatur an oder in der Verdampferkammer bestimmt
und entsprechend eine Regelung vornimmt. Auch andere Temperaturfühler können
ausgebildet sein, aus deren Werten auf die Temperatur in der Verdampferkammer zurückgerechnet
werden kann. Hierzu kann insbesondere auf mathematische Modelle zurückgegriffen
werden, die von der entsprechenden Anlage gebildet wurden. Neben einer reinen Regelung
der Aufheizung der Verdampferkammer können weitere Elemente in diesen Regelkreislauf
alternativ oder zusätzlich eingebunden werden. Hierbei kann insbesondere die
Temperatur eines stromabwärts liegenden Hydrolysekatalysators ebenfalls einer
Regelung unterworfen werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Verdampferkammer auf eine mittlere Temperatur von 250 bis 300°C
aufgeheizt.
Diese Temperaturen ermöglichen in vorteilhafter Weise eine Verdampfung
von 90 Gewichts-% der wässrigen Lösung und mehr, bevorzugt von 95 Gewichts-%
und mehr, besonders bevorzugt von 98 Gewichts-% und mehr.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Verdampferkammer auf eine mittlere Temperatur aufgeheizt, von
der an keinem Punkt der Verdampferkammer um mehr als +25°C oder –25°C
abgewichen wird.
Dies kann durch eine sehr gleichmäßige Verbindung der Verdampferkammer
mit einem entsprechenden Heizleiter erreicht werden. Alternativ ist es auch möglich,
dass die Oberfläche der Verdampferkammer in mehrere unterschiedliche Heizzonen
aufgeteilt wird, die getrennt geregelt werden, so dass eine sehr feine Justierung
der Temperatur der Verdampferkammer möglich ist. Insbesondere wird unter der
Temperatur oder der mittleren Temperatur der Verdampferkammer die Temperatur an
der äußeren oder inneren Oberfläche der Verdampferkammer verstanden.
Die erfindungsgemäße sehr genaue Regelung der Temperatur der Verdampferkammer,
die eine Schwankungsbreite von nur maximal +/–5°C um eine mittlere Temperatur
erlaubt, ermöglicht in vorteilhafter Weise eine Verfahrensführung, bei
der die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Reduktionsmittel, der Reduktionsmittelvorläufer
oder auch bei einer unerwünschten Nebenreaktion entstehendes Produkt auf der
Oberfläche der Verdampferkammer niederschlägt, sehr gering ist. Erstaunlicherweise
haben Versuche gezeigt, dass bereits sehr geringe Abweichungen von der mittleren
Temperatur in einzelnen Bereichen der Verdampferkammer zu einem Niederschlag von
Stoffen führen können. Von daher ist eine sehr präzise Temperaturführung
und -regelung von Vorteil.
Die für die erfindungsgemäße Vorrichtung offenbarten
Details und Vorteile lassen sich auf das erfindungsgemäße Verfahren übertragen
und anwenden. Die für das erfindungsgemäße Verfahren offenbarten
Details und Vorteile lassen sich auf die erfindungsgemäße Vorrichtung
übertragen und anwenden.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand der beigefügten Figuren
näher erläutert, ohne dass die Erfindung auf die dort gezeigten Ausführungsbeispiele
beschränkt wäre. Es zeigen schematisch:
1 eine Vorrichtung zum Bereitstellen eines gasförmigen
Stoffgemisches in einer ersten Ausführungsform als perspektivische Ansicht;
2 die erste Ausführungsform der Vorrichtung zum
Bereitstellen eines gasförmigen Stoffgemisches in einer Schnittansicht;
3 eine Förderleitung zur Förderung der wässrigen
Lösung von einem Reservoir zur Zugabeleitung;
4 eine Ansicht einer Vorrichtung zur selektiven katalytischen
Reduktion von Stickoxid im Abgas einer Verbrennungskraftmaschine;
5 schematisch ein zweites Ausführungsbeispiel
einer Verdampfereinheit;
6 eine Vorrichtung zum Bereitstellen eines Reduktionsmittels;
7 schematisch eine alternative Ausführungsform
der Verdampfereinheit im Querschnitt;
8 ein Detail einer Mündung einer Dosierleitung
in eine Abgasleitung;
9 ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur
Bereitstellung eines gasförmigen Stoffgemisches im Schnitt;
10 schematisch eine Vorrichtung zur Bereitstellung eines gasförmigen
Stoffgemisches;
11 ein Beispiel einer möglichen Zugabeeinheit
des Reduktionsmittelstoffgemisches zum Abgas;
12 eine weitere Möglichkeit einer Zugabeeinheit
zur Zugabe des Reduktionsmittelstoffgemisches zum Abgas;
13 ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zum
Aufbereiten des Abgases einer Verbrennungskraftmaschine;
14 ein Mittel zum Abscheiden von Tropfen;
15 bis 18 Ausführungsbeispiele
von Verdampfereinheiten;
19 und 20 ein weiteres
Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Bereitstellung eines gasförmigen
Stoffgemisches;
21 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung
zur Aufbereitung von Abgas;
22 ein Detail eines Mündungsbereichs einer Zugabeeinheit
in die Abgasleitung und
23 und 24 Beispiele für
Wabenkörper als Katalysatorträgerkörper.
1 zeigt schematisch eine Vorrichtung 1 zum
Bereitstellen eines gasförmigen Stoffgemisches umfassend mindestens einen der
folgenden Stoffe:
- a) mindestens ein Reduktionsmittel
- b) mindestens einen Reduktionsmittelvorläufer.
Hierbei handelt es sich insbesondere um das Reduktionsmittel Ammoniak
und den Reduktionsmittelvorläufer Harnstoff. Die Vorrichtung 1 umfasst
eine Zugabeleitung 2 mit Abgabeöffnung 3. Weiterhin sind
Mittel 4 zur Aufheizung der Zugabeleitung 2 ausgebildet, mit denen
die Zugabeleitung 2 über eine erste kritische Temperatur aufheizbar
ist, die größer als die Siedetemperatur von Wasser ist. Die Vorrichtung
1 umfasst weiterhin ein hier noch nicht gezeigtes Reservoir, das mit der
Zugabeleitung 2 in strömungstechnische Verbindung bringbar ist. D.
h. insbesondere, dass ein im Reservoir gespeichertes Fluid wie beispielsweise eine
wässrige Lösung umfassend mindestens einen Reduktionsmittelvorläufer
im Betrieb durch die Zugabeleitung 2 hin zur Abgabeöffnung
3 strömen kann. Durch diese Vorrichtung 1 kann ein gasförmiges
Stoffgemisch bereitgestellt werden, welches mindestens ein Reduktionsmittel und/oder
mindestens einen Reduktionsmittelvorläufer enthält.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Mittel
4 zur Aufheizung der Zugabeleitung 2 gemeinsam mit dieser spiralförmig
aufgewickelt. Dadurch wird ein durch die Zugabeleitung 2 strömendes
Fluid aufgeheizt und schlussendlich verdampft. Hierdurch wird durch die Abgabeöffnung
3 ein gasförmiges Stoffgemisch abgegeben, welches zumindest mindestens
einen Reduktionsmittelvorläufer enthält. Je nach Wahl der Temperatur der
Mittel 4 zur Aufheizung der Zugabeleitung 2 kann sogar bereits
eine zumindest teilweise Thermolyse des Reduktionsmittelvorläufers in der Zugabeleitung
2 erfolgen, so dass das durch die Abgabeöffnung abgegebene gasförmige
Stoffgemisch neben einem Reduktionsmittelvorläufer wie beispielsweise Harnstoff
auch bereits Reduktionsmittel wie beispielsweise Ammoniak enthält.
Weiterhin umfasst die Vorrichtung 1 zum Bereitstellen eines
gasförmigen Stoffgemisches auch einen Messfühler 5, mit dem die
Temperatur an mindestens einer Stelle der Zugabeleitung 2 gemessen werden
kann. Bei dem Messfühler 5 kann es sich beispielsweise um ein übliches
Thermoelement oder einen üblichen Thermowiderstand handeln. Die Vorrichtung
1 und/oder die einzelnen Komponenten, die einen elektrischen Anschluss
benötigen, umfassen bevorzugt einen Kabelschwanz zur Realisierung der elektrischen
Anschlüsse. Unter einem Kabelschwanz wird insbesondere eine Kabelverbindung
verstanden, die mindestens einen halben Meter, bevorzugt mindestens einen Meter
lang ist. Dies ermöglicht die Ausbildung von Steckkontakten in Bereichen, die
insbesondere in Automobilen nur geringen Umwelteinflüssen wie Spritzwasser,
Steinschlag oder ähnlichem ausgesetzt sind.
2 zeigt die Vorrichtung 1 aus 1
im Schnitt. Deutlich zu erkennen ist die Zugabeleitung 2, durch die im
Betrieb die wässrige Lösung umfassend mindestens einen Reduktionsmittelvorläufer
strömen kann sowie die Mittel 4 zur Aufheizung der Zugabeleitung
2. Die Zugabeleitung 2 kann einen konstanten Querschnitt aufweisen,
dieser kann jedoch auch wie im vorliegenden Beispiel variabel sein.
Der durchströmbare Querschnitt der Zugabeleitung 2 liegt hierbei allerdings
bevorzugt zwischen 0,75 mm2 und 20 mm2, bevorzugt liegt der
durchströmbare Querschnitt im Bereich von etwa 3 mm2. Diese durchströmbaren
Querschnitte haben sich als vorteilhaft erwiesen, da einerseits eine schnelle und
im Wesentlichen vollständige Verdampfung der wässrigen Lösung bei
einem solchen Querschnitt möglich ist und andererseits der Querschnitt so groß
ist, dass die Bildung von Ablagerungen im Inneren der Zugabeleitung 2 im
Wesentlichen vermieden wird. 2 zeigt auch den Messfühler
5 zur Bestimmung der Temperatur der Zugabeleitung 2.
Hierbei werden die Mittel 4 zur Aufheizung der Zugabeleitung
2 so betrieben, dass im Betrieb die Temperatur über die Länge
der Zugabeleitung 2 höchstens 5°C oberhalb und unterhalb einer
mittleren Temperatur liegt. Die mittlere Temperatur entspricht dabei im Wesentlichen
der ersten kritischen Temperatur. Die Zugabeleitung 2 ist insbesondere
aus einer Kupferlegierung ausgebildet.
3 zeigt schematisch die Förderleitung
6, über die die Zugabeleitung 2 im Betrieb mit einem hier
noch nicht gezeigten Reservoir verbindbar ist. Die Förderleitung
6 weist Mittel 7 zum Temperieren auf. Die Mittel 7 zum
Temperieren umfassen in diesem Ausführungsbeispiel jeweils mehrere Peltier-Elemente
8 und einen Kühlkörper 9. Die Peltier-Elemente
8 sind jeweils mit elektrischen Anschlüssen 10 versehen,
über die sie mit Strom versorgt werden können. Je nach Polung des Stroms
werden dabei die Peltier-Elemente 8 zum Aufheizen oder zum Abkühlen
eingesetzt, so dass mit ihnen eine Grundtemperierung der Förderleitung
6 erreicht werden kann. Der Kühlkörper 9 dient insbesondere
zum Abstrahlen von Wärmeenergie, wenn durch das bzw. die Peltier-Elemente
8 die Förderleitung 6 gekühlt wird.
Über eine Verbindungseinheit 11 kann die Förderleitung
6 mit einem weiteren Bauteil verbunden werden. Je nach Ausführung
der Vorrichtung kann dies entweder die bereits oben bezeichnete Zugabeleitung
2 oder allgemein eine Verdampfereinheit 12 sein. Teil der Verdampfereinheit
12 kann dann die Zugabeleitung 2 sein. Allgemein ist die Verbindungseinheit
11 zumindest teilweise aus einem Material mit einer Wärmeleitfähigkeit
von weniger als 10 W/m K (Watt pro Meter und Kelvin) ausgebildet. Die Verbindungseinheit
11 ist insbesondere aus einem keramischen Werkstoff und/oder Polytetrafluorethylen
(PTFE) ausgebildet. Die Verbindungseinheit 11 ist insbesondere so aufgebaut,
dass über eine Länge 57 der Verbindungseinheit 11 ein
Temperaturgradient von 40 K/mm (Kelvin pro Millimeter) und mehr aufrechterhalten
werden kann. Dies erlaubt eine Verfahrensführung, bei der die Verdampfereinheit
12 und/oder die Zugabeleitung 2 eine deutlich höhere Temperatur
aufweist als die Förderleitung 6. Beispielsweise kann die Verdampfereinheit
eine Temperatur von 300°C oder mehr, 400°C oder mehr oder von 420°C
oder mehr aufweisen und so zu einer im Wesentlichen vollständigen Verdampfung
der wässrigen Lösung innerhalb der Verdampfereinheit 12 führen,
während die Förderleitung 6 lediglich ein Temperaturniveau von
70°C oder mehr, 80°C oder mehr, oder 90°C oder mehr aufweist, um
zu gewährleisten, dass die wässrige Lösung noch nicht in der Förderleitung
6 verdampft.
4 zeigt schematisch eine Vorrichtung 15 zur
Aufbereitung des Abgases 13 einer nicht gezeigten Verbrennungskraftmaschine.
Das Abgas 13 der Verbrennungskraftmaschine strömt durch eine Abgasleitung
14. Die Vorrichtung 15 zur Aufbereitung der Gase 13 einer
Verbrennungskraftmaschine umfasst einen Reduktionsmittellösungsverdampfer
16, einen Hydrolysekatalysator 17 und einen SCR-Katalysator
18. Im Reduktionsmittellösungsverdampfer 16 wird eine wässrige
Lösung umfassend einen Reduktionsmittelvorläufer verdampft. Insbesondere
wird als Reduktionsmittelvorläufer Harnstoff verwendet. Der Reduktionsmittellösungsverdampfer
16 umfasst in diesem Ausführungsbeispiel eine Verdampfereinheit
12 umfassend eine durch Mittel 4 zur Aufheizung der Zugabeleitung
2 geheizte Zugabeleitung 2. Diese ist über eine Verbindungseinheit
11 mit einer Förderleitung 6 verbunden. Die Förderleitung
6 ist von Mitteln 7 zum Temperieren der Förderleitung
6 umgeben, die beispielsweise wie oben gezeigt ein oder mehrere Peltier-Elemente
8 und/oder einen Kühlkörper 9 umfassen können.
Über Fördermittel 19 kann die wässrige Lösung mindestens
eines Reduktionsmittelvorläufers aus einem entsprechenden Reservoir
20 in die Förderleitung 6 gefördert werden. In der Verdampfereinheit
12 wird ein Gas bereitgestellt, welches zumindest einen Reduktionsmittelvorläufer
wie beispielsweise Harnstoff und ggf. auch bereits aus der Thermolyse von Harnstoff
entstandenen Ammoniak umfasst. Dieses gasförmige Stoffgemisch wird in dem stromabwärts
des Reduktionsmittellösungsverdampfers 16 ausgebildeten Hydrolysekatalysator
17 eingeleitet. Der Hydrolysekatalysator 17 ist so ausgebildet,
dass durch eine entsprechende auf ihn aufgebrachte katalytisch aktive Beschichtung
insbesondere Harnstoff zu Ammoniak hydrolysiert wird. Allgemein dient der Hydrolysekatalysator
17 zur Hydrolyse eines Reduktionsmittelvorläufers zu einem Reduktionsmittel.
Das den Hydrolysekatalysator 17 verlassende Gas, welches ein Reduktionsmittel
enthält und als Reduktionsmittelstoffgemisch bezeichnet wird, wird über
eine Dosierleitung 21 in die Abgasleitung 14 zugegeben. Die Dosierleitung
21 mündet in einer Dosieröffnung in die Abgasleitung
14, die stromaufwärts des SCR-Katalysators 18 liegt. Stromabwärts
der Dosieröffnung 22 und stromaufwärts des SCR-Katalysators
18 sind Vermischungsmittel 23 in Form eines Leitblechs
ausgebildet, die eine Vermischung des Reduktionsmittelstoffgemisches mit dem Abgas
13 bewirken.
Somit erreicht den SCR-Katalysator eine Mischung aus Reduktionsmittel
und Abgas, welches zu einer Reduktion der im Abgas 13 enthaltenen Stickoxide
im SCR-Katalysator 18 führt. Bevorzugt wird hierbei eine solche Menge
von Reduktionsmittelstoffgemisch bereitgestellt, dass eine möglichst vollständige
Umsetzung der Stickoxide im Abgas 13 im SCR-Katalysator 18 erfolgen
kann.
5 zeigt schematisch ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Verdampfereinheit 12. Diese Darstellung zeigt die Verdampfereinheit
12 im Schnitt. Die Verdampfereinheit 12 umfasst eine Verdampferkammer
24, die ein im Wesentlichen abgeschlossenes Volumen umfasst. In diesem
Ausführungsbeispiel weist die Verdampferkammer 24 lediglich eine erste
Öffnung 25 zum Anschluss einer hier nicht gezeigten Förderleitung
6 zur Förderung der wässrigen Lösung und eine zweite Öffnung
26 zum Anschluss einer hier nicht gezeigten Zugabeleitung 2 zum
Abführen des gasförmigen Stoffgemisches auf. In der ersten Öffnung
25 ist eine Düse 62 als Mittel zum Dosieren der wässrigen
Lösung 45 in die Verdampferkammer 24 ausgebildet. Mit dieser
Düse 62 wird die wässrige Lösung 45 in die Verdampferkammer
24 zudosiert. Die Verdampfereinheit 12 weist zusätzlich Mittel
zur Aufheizung der Verdampferkammer 24 auf. Diese Mittel sind im vorliegenden
Ausführungsbeispiel durch entsprechende Heizleiter 27 gebildet, die
in Kontakt mit der Verdampferkammer 24 stehen. Wie hier gezeigt kann dieser
Heizleiter 27 asymmetrisch ausgebildet sein, d. h. in den Bereichen, die
der ersten Öffnung 25 im Wesentlichen gegenüberliegen ist eine
größere Dichte von Heizleitern pro Flächeneinheit ausgebildet als
in den Bereichen, die nicht im Wesentlichen gegenüber der ersten Öffnung
25 liegen. Weiterhin umfassen diese Mittel hier kumulativ ein Mittel
63 zum Verbrennen von Kohlenwasserstoffen wie beispielsweise einen Brenner.
Ein solcher Brenner kann auch geeignet sein, eine flammlose Verbrennung von Kohlenwasserstoffen
durchzuführen.
Die Verdampferkammer 24 ist bevorzugt aus einem Werkstoff
umfassend mindestens eines der folgenden Materialien ausgebildet: a) Kupfer; b)
Aluminium; c) Edelstahl; d) Nickel-Basiswerkstoff und e) Chrom-Nickel-Stahl. Das
Volumen der Verdampferkammer 24 beträgt bevorzugt 1,5 bis 10 cm3.
Im Betrieb wird der Heizleiter 27 bevorzugt mit einer Heizleistung betrieben,
die bei bis zu etwa einem Kilowatt pro Sekunde liegt, wobei die maximale Heizleistung
in Abhängigkeit von der Anwendung festgelegt wird. Die maximale Heizleistung
liegt bei Personenkraftwagen bevorzugt bei etwa 500 bis 700 W/s, bei Lastkraftwagen
bei etwa 1200 bis 1500 W/s. Die Wärmekapazität der Verdampferkammer
24 liegt bevorzugt bei weniger als 120 J/K, besonders bevorzugt bei 100
bis 110 J/K. Die erste Öffnung 25 und die zweite Öffnung
26 schließen bevorzugt einen Winkel von 30 bis 70° ein. Die wässrige
Lösung 45 wird bevorzugt mit bis zu 150 ml/min in die Verdampferkammer
24 gefördert, bevorzugt mit bis zu 100 ml/min, besonders bevorzugt
mit bis zu 30 ml/min. Bevorzugt weist die Verdampferkammer 24 im Bereich der zweiten
Öffnung 26 Mittel auf, mit denen ein Eindringen von Tropfen in die
zweite Öffnung 26 vermieden werden kann. Insbesondere handelt es sich
hierbei um Mittel, mittels derer eine zwischen dem Tropfen und der Wand der Verdampferkammer
24 liegender Gasfilm durchbrochen werden kann. Insbesondere handelt es
sich hierbei um Vorsprünge der Wandungen oder ähnliches. Die Strukturen
28 können ebenfalls in diesem Bereich ausgebildet sein.
Weiterhin weist die Verdampferkammer 24 im Inneren eine oder
mehrere Strukturen 28 auf, mittels derer eine größere Oberfläche
zur Verdampfung der wässrigen Lösung geschaffen wird. Diese Strukturen
28 sind im vorliegenden Ausführungsbeispiel relativ groß eingezeichnet,
es kann sich hierbei aber auch um eine strukturierte Oberfläche handeln, die
beispielsweise durch Aufbringung einer entsprechenden Beschichtung auf die innere
Oberfläche der Verdampferkammer 24 erreicht werden kann. Alternativ
oder zusätzlich können diese Strukturen 28 auch makroskopische
Strukturen umfassen, die eine Strukturamplitude von einigen Millimeter oder sogar
mehr aufweisen. Allgemein sind diese Strukturen 28 als Mittel zur Erhöhung
der Benetzungsfehigkeit der Oberfläche der Verdampferkammer 24 zu
verstehen.
6 zeigt schematisch das erste Ausführungsbeispiel
der Verdampferkammer 24 im Anschluss an eine Abgasleitung 14.
Hierbei ist die Verdampferkammer 24 mit einer Ummantelung 29 versehen.
Diese Ummantelung 29 wird bevorzugt aus einem entsprechenden thermischen
Isolator ausgebildet, welcher Wärmeverluste an die Umgebung reduziert. Die
Mittel 27 zur Aufheizung der Verdampferkammer 24 sind über
Heizleiteranschlüsse 30 mit einer nicht gezeigten Stromquelle verbindbar.
Über die zweite Öffnung 26 ist die Verdampfereinheit
12 mit einem Hydrolysekatalysator 17 verbunden. Der Hydrolysekatalysator
17 weist Mittel 31 zum Temperieren des Hydrolysekatalysators
17 auf, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus einem entsprechenden
Heizdraht bestehen, mit welchem der Hydrolysekatalysator 17 umwickelt ist.
Um den Hydrolysekatalysator 17 herum ist eine entsprechende Ummantelung
32 ausgebildet, die insbesondere eine thermische Isolierung des Hydrolysekatalysators
17 gegenüber der Umgebung darstellt, um auftretende Wärmeverluste
möglichst zu minimieren. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Hydrolysekatalysator
direkt mit der Abgasleitung 14 verbunden, indem er in diese hineinragt.
In der Abgasleitung 14 ist eine entsprechende Bohrung ausgebildet, in die
der Hydrolysekatalysator 17 bzw. dessen Ummantelung 32 möglichst
dicht eingebracht werden kann. Durch entsprechende Verbindungsmittel 33
kann eine möglichst dichte Verbindung zwischen Hydrolysekatalysator
17 und Abgasleitung 14 hergestellt werden. Weiterhin sind als
passive Vermischungsmittel ein Leitblech 34 ausgebildet, mittels dem das
den Hydrolysekatalysator 17 verlassende Reduktionsmittelstoffgemisch
35 mit dem in der Abgasleitung 14 strömenden Abgas vermischt
wird.
Durch die Verdampfereinheit 12 wird im Betrieb ein gasförmiges
Stoffgemisch aus einer wässrigen Lösung hergestellt, die Harnstoff als
Reduktionsmittelvorläufer enthält. Das in der Verdampfereinheit
12 entstandene gasförmige Stoffgemisch enthält zumindest Harnstoff
und gegebenenfalls auch bereits Ammoniak, welcher durch Thermolyse des entsprechenden
Harnstoffs entstanden ist. Dieses Stoffgemisch wird über die zweite Öffnung
26 in den Hydrolysekatalysator 17 geführt, in dem eine im
Wesentlichen vollständige Hydrolyse des Harnstoffs zu Ammoniak erfolgt. Hierbei
entsteht im Hydrolysekatalysator ein Reduktionsmittelstoffgemisch 35, welches
Ammoniak umfasst. Insbesondere ist eine Verfahrensführung bevorzugt, bei der
98 % und mehr des Harnstoffs schlussendlich in Ammoniak umgewandelt werden.
7 zeigt schematisch eine alternative Ausgestaltung
der Verdampfereinheit aus den 5 und 6.
Im Unterschied zu dem ersten oben gezeigten Ausführungsbeispiel weist dieses
zusätzlich eine dritte Öffnung 36. Durch diese dritte Öffnung
36 kann im Betrieb kontinuierlich oder pulsatil Abgas in die Verdampferkammer
24eingeleitet werden. Hierdurch kann im Vergleich zu dem ersten Ausführungsbeispiel
eine bessere Verteilung des Harnstoffs im entstehenden Gas erreicht werden. Zudem
lässt sich eine solche Verdampfereinheit 12 auch zur Verdampfung von
Festharnstoff einsetzen, da durch die durch die dritte Öffnung 36
eingebrachten Abgase der Verbrennungskraftmaschine Wasser in die Verdampferkammer
24 eingebracht wird, welches später im Hydrolysekatalysator
17 zur Hydrolyse des Harnstoffs zu Ammoniak eingesetzt werden kann.
8 zeigt schematisch die Mündung einer Dosierleitung
21 in die Abgasleitung 14 als Teil einer entsprechenden Zugabeeinheit
46. Hierbei ist die Dosierleitung 21 von einem Heizleiter
38 umgeben, welcher auch um die Mündung der Dosierleitung
21 in die Abgasleitung 14 herum ausgebildet ist.
9 zeigt schematisch eine weitere Möglichkeit einer
Vorrichtung 1 zum Bereitstellen eines ein Reduktionsmittel umfassenden
gasförmigen Stoffgemisches in einem ersten Schnittpunkt. Die Vorrichtung
1 umfasst eine Zugabeleitung 2, die mit einem entsprechenden Mittel
4 zur Auffassung der Zugabeleitung 2 umwickelt ist oder mit dieser
gemeinsam aufgewickelt ist. Zugabeleitung 2 und Mittel 4 zur Aufheizung
der Zugabeleitung 2 sind gemeinsam in einer Ummantelung 29 ausgebildet.
Innerhalb der Wicklung der Zugabeleitung 2 ist ein erster Temperaturmessfühler
39 ausgebildet. Dieser erste Temperaturmessfühler 39 ist
über ein erstes Verbindungselement 40 mit einer entsprechenden hier
nicht gezeigten Steuereinheit verbindbar. Über die Abgabeöffnung
3 der Zugabeleitung 2 ist die Verdampfereinheit 12 mit
einem Hydrolysekatalysator 17 verbunden. Der Hydrolysekatalysator
17 weist eine Beschichtung auf, die die Hydrolyse von Harnstoff zu Ammoniak
katalysiert. Der Hydrolysekatalysator 17 ist mit Mitteln 31 zur
Temperierung des Hydrolysekatalysators umgeben, die einen entsprechend ausgebildeten
Heizdraht umfassen. Diese Mittel 31 zur Temperierung des Hydrolysekatalysators
17 können durch entsprechende erste Heizleiter-Anschlüsse
41 mit einer entsprechenden Stromversorgung elektrisch leitend verbunden
werden. Entsprechendes gilt für die Mittel 4 zur Aufheizung der Zugabeleitung
2, die über entsprechende zweite Heizleiteranschlüsse
42 mit einer entsprechenden Stromversorgung versehen werden können.
Der Hydrolysekatalysator 17 weist einen zweiten Temperaturmessfühler
43 auf, welcher über ein entsprechendes zweites Verbindungselement
44 mit einer nicht gezeigten Steuereinheit verbunden werden kann. Mittels
des zweiten Temperaturmessfühlers 43 ist die Temperatur innerhalb
oder am Hydrolysekatalysator 17 bestimmbar.
Im Betrieb wird eine wässrige Harnstofflösung
45 in die Zugabeleitung 2 gefördert. Durch die Mittel
4 zur Aufheizung der Zugabeleitung 2 erfolgt eine Aufheizung der
Zugabeleitung 2 und damit eine Verdampfung dieser wässrigen Harnstofflösung
und ggf. je nach Temperierung zu einer zumindest teilweisen Thermolyse des enthaltenen
Harnstoffs zu Ammoniak. Durch die Abgabeöffnung 3 wird das entsprechende
Gasförmige Stoffgemisch in den Hydrolysekatalysator 17 gegeben, dem
eine Hydrolyse, bevorzugt eine im Wesentlichen vollständige Hydrolyse des umfassten
Harnstoffs zu Ammoniak stattfindet. Den Hydrolysekatalysator 17 verlässt
ein entsprechendes Reduktionsmittelstoffgemisch 35, welches in einer Abgasleitung
14 des Abgassystems einer Verbrennungskraftmaschine einleitbar ist. Bevorzugt
ist hierbei eine Verfahrensführung, bei der durch die Temperaturmessfühler
39, 43 die Temperaturen der Verdampfereinheit 12 und/oder
des Hydrolysekatalysators 17 überwacht werden und beide Bauteile
12, 17 über die entsprechenden Mittel 4,
31 beheizbar sind.
10 zeigt schematisch eine Vorrichtung 1 zur Bereitstellung
eines gasförmigen Stoffgemisches 35 umfassend mindestens
ein Reduktionsmittel. Dieses umfasst sequentiell eine Förderleitung
6, mittels derer eine wässrige Lösung aus einem nicht gezeigten
Reservoir in eine Verdampfereinheit 12 gefördert wird. An die Verdampfereinheit
12 schließt sich ein Hydrolysekatalysator 17 und an diesen
eine Dosierleitung 21 zur Zugabe des entsprechenden Stoffgemisches zu einer
nicht gezeigten Abgasleitung 14 oder eine Zugabeeinheit 46 zur
Zugabe des Reduktionsmittelstoffgemisches an die Abgasleitung 14 an. Die
Verdampfereinheit 12 weist einen dritten Temperaturmessfühler
47 auf. Mit diesem dritten Temperaturmessfühler 47 kann die
Temperatur der oder in der Förderleitung 6 gemessen werden. Optional
weist die Dosierleitung 21 und/oder die Zugabeeinheit 46 einen
vierten Temperaturmessfühler 48 auf, mit dem die Temperatur der Dosierleitung
21 und/oder der Zugabeeinheit 46 oder die Temperatur in der Dosierleitung
21 und/oder der Zugabeeinheit 46 bestimmt werden kann. Die Verdampfereinheit
12 weist Mittel 4 zur Aufheizung der Zugabeleitung 2
und/oder Mittel 27 zur Aufheizung der Verdampferkammer 24 auf.
Der Hydrolysekatalysator 17 kann optional oder als Alternative und/oder
als Zusatz zu den Mitteln 4, 27 Mittel 31 zur Temperierung
des Hydrolysekatalysators 17 aufweisen. Optional, alternativ und/oder zusätzlich
weist die Förderleitung 6 Temperiermittel 49 auf, mittels
derer die Förderleitung 6 temperiert werden kann. Insbesondere sind
hier ein oder mehrere Peltier-Elemente möglich, vorteilhaft und erfindungsgemäß.
Die Dosierleitung 21 und/oder die Zugabeeinheit 46 weisen Zugabetemperiermittel
50 auf, mittels derer die Dosierleitung 21 und/oder die Zugabeeinheit
46 temperiert werden kann. Auch hier ist der Einsatz mindestens eines Peltier-Elementes
vorteilhaft.
Sämtliche ausgebildete Temperiermittel 4,
27, 31, 49, 50 und sämtliche ausgebildete
Temperaturmessfühler 39, 43, 47, 48 sind
mit einer Steuereinheit 51 verbunden. Mittels dieser Steuereinheit
51 erfolgt eine Regelung der Temperatur in einem Regelkreises, welcher
mindestens ein Mittel 4, 27, 31, 49,
50 zum Temperieren und mindestens einen Temperaturmessfühler
39, 43, 47, 48 umfasst. Bevorzugt ist die Zahl
der Temperaturmessfühler 39, 43, 47, 48
größer als die Zahl der Mittel 4, 27, 31,
49, 50 zum Temperieren der Bauteile 6, 2,
24, 17, 21, 46. Die Steuereinheit
51 ist bevorzugt mit einer Steuerung der Verbrennungskraftmaschine verbunden
oder in diese integriert. Die Daten der Steuerung der Verbrennungskraftmaschine
und die Betriebsparameter der Verbrennungskraftmaschine können in vorteilhafter
Weise bei der Steuerung der Verdampfung und/oder der Förderung zu der Verdampfungseinheit
12 berücksichtigt werden.
11 zeigt schematisch einen Ausschnitt aus einer Vorrichtung
zur Bereitstellung eines gasförmigen Stoffgemisches. In einer Abgasleitung
14 ist vor einem SCR-Katalysator 18 ein Wabenkörper
52 mit für ein Fluid durchströmbaren Kanälen ausgebildet,
welcher Teil eines entsprechenden Vermischungsmittels 53 ist. Der Wabenkörper
52 ist so ausgebildet, dass das Abgas diesen zumindest zum Teil in einem
Winkel zur Hauptströmungsrichtung des Abgases durchströmen kann. Die Hauptströmungsrichtung
54 wird dabei durch einen entsprechenden Pfeil in 11
angedeutet. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Wabenkörper
52 konisch ausgebaut. Der Wabenkörper weist insbesondere eine größere
Aussparung 55 auf, die frei von Kanälen ist. In diese Aussparung
55 mündet die Dosierleitung 21 als Teil der Zugabeeinheit
46 durch die im Betrieb das Reduktionsmittelstoffgemisch 35 eingegeben
wird.
12 zeigt schematisch ein Beispiel einer Zugabeeinheit
46 mit einer Dosierleitung 21 zur Zugabe des Reduktionsmittelstoffgemisches
in eine Abgasleitung 14. Hierbei durchdringt die Dosierleitung
21 die Wandung der Abgasleitung 14 in einem gekrümmten Zustand.
Die Dosierleitung 21 weist in dem Bereich, welcher in die Abgasleitung
14 hineinragt, Perforationen 56 auf. Hierbei ist die Krümmung
bzw. der gekrümmte Eintritt der Dosierleitung 21 in die Abgasleitung
14 nicht zwingend, genauso gut könnte die Dosierleitung
21 auch senkrecht bzw. gerade in die Abgasleitung 14 eintreten.
Zusätzlich ist hier ein Leitblech 23 ausgebildet, welches zu einer
weiter verbesserten Vermischung des Reduktionsmittelstoffgemisches mit dem Abgas
13 in der Abgasleitung 14 führt.
13 zeigt schematisch eine Ausgestaltung der Vorrichtung
1 zur Aufbereitung eines Abgases einer nicht gezeigten Verbrennungskraftmaschine.
In einem ersten Abgasstrang 58 sind hierbei die Verdampfungseinheit
12 und der Hydrolysekatalysator 17 ausgebildet. Über ein
Mittel 60 zur Strömungsleitung wird eine Verteilung des Abgases auf
den ersten 58 und einen zweiten Abgasstrang 59 erreicht. Stromabwärts
der Einmündung 61 des ersten Abgasstrangs 58 in den zweiten
Abgasstrang 59 ist der SCR-Katalysator 18 ausgebildet.
Bevorzugt weist die Verdampfereinheit 12 Mittel
64 zum Abscheiden von Tropfen auf, die beispielsweise innerhalb der Zugabeleitung
2 oder in oder nach der zweiten Öffnung 26 der Verdampferkammer
24 ausgebildet sein können. 14 zeigt
ein Ausführungsbeispiel eines solchen Mittels 64 zum Abscheiden von
Tropfen. Dieses Mittel 64 ist mit der Zugabeleitung 2 oder allgemein
einer Leitung 65 verbunden, durch die Dampf tritt. Sollten noch Tropfen
in dem Dampf vorhanden sein, werden diese im vorliegenden Beispiel durch Trägheitswirkung
abgeschieden. In dem Mittel 64 sind eine oder mehrere Prallplatten
66 ausgebildet, die den Strom zu Umlenkungen 67 zwingen. Prallplatte
66 und/oder das Gehäuse 68 des Mittels 64 sind beheizt,
so dass abgeschiedene Tropfen ebenfalls verdampft werden. Statt
dem hier gezeigten Mittel 64 zum Abscheiden von Tropfen können andere
Maßnahmen alternativ oder kumulativ getroffen werden, beispielsweise kann die
Zugabeleitung 2 oder die Leitung 65 bereichsweise verengte Querschnitte,
Vorsprünge, Umlenkungen oder ähnliches aufweisen.
15 zeigt schematisch ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Verdampfereinheit 12, bei der eine Zugabeleitung 2 durch
Mittel 4 zum Beheizen der Zugabeleitung 2 beheizbar sind. Die
Mittel 4 zum Beheizen der Zugabeleitung 2 umfassen hier ein stabförmiges
Heizelement 69, welches über elektrische Anschlüsse
70 mit einer Stromquelle verbindbar ist. In der Zugabeleitung
2 ist ein Mittel 64 zum Abscheiden von Tropfen ausgebildet, welches
über den Kontakt zu dem stabförmigen Heizelement 69 beheizbar
ist.
16 zeigt schematisch ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Verdampfereinheit 12, bei der die Zugabeleitung 2 in Form
einer Schlaufe zweimal um das stabförmige Heizelement 69 gewickelt
ist.
17 und 18 zeigen Ausführungsbeispiele
von Verdampfereinheiten 12, bei denen die Zugabeleitung 2 nicht
um die Längsachse des stabförmigen Heizelementes 69 gewickelt
ist sondern in Schlaufen an dem stabförmigen Heizelement 69 befestigt
ist. Grundsätzlich ist eine stoffschlüssige Verbindung zwischen Zugabeleitung
2 und stabförmigem Heizelement 69 bevorzugt, insbesondere
eine Hartlötverbindung („brazed connection").
19 und 20 zeigen schematisch
ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung 1 zum Bereitstellen
eines gasförmigen Stoffgemisches umfassend mindestens einen der folgenden Stoffe:
a) ein Reduktionsmittel, bevorzugt Ammoniak, und b) mindestens einen Reduktionsmittelvorläufer,
insbesondere Harnstoff mit einem Hydrolysekatalysator 17. Die Vorrichtung
1 umfasst mindestens einen Zugabeleitung 2, im vorliegenden Ausführungsbeispiel
vier Zugabeleitungen 2, die spiralförmig um ein stabförmiges
Heizelement 69 gewickelt sind. Jede der Zugabeleitungen 2 weist
jeweils eine Abgabeöffnung 3 auf, durch die im Betrieb ein gasförmiges
Stoffgemisch abgegeben wird, welches ein Reduktionsmittel umfasst. Die Abgabeöffnungen
3 sind jeweils so verteilt, dass sie auf einem Kreis im Wesentlichen gleich
verteilt sind. Die Zugabeleitungen 2 sind mit einem hier nicht gezeigten
Reservoir 20 verbunden, aus welchem mittels einem Fördermittel
19 eine wässrige Lösung 45 mindestens eines Reduktionsmittelvorläufers
in die Zugabeleitung 2 gefördert wird. Zugabeleitungen 2
und Heizelement 69 sind Teil eines entsprechenden Reduktionsmittellösungsverdampfers
16.
Stromabwärts der Abgabeöffnungen 3 ist ein Hydrolysekatalysator
17 ausgebildet, der ebenfalls von einem stabförmigen Heizelement
69 beheizt werden kann. In einer vorteilhaften Weiterbildung ist nur ein
stabförmiges Heizelement 69 ausgebildet, welches sowohl mit der oder
den Zugabeleitungen 2 als auch mit dem Hydrolysekatalysator 17
in wärmetechnischem Kontakt steht. Der Hydrolysekatlysator 17 ist
im vorliegenden Ausführungsbeispiel als ringförmiger Wabenkörper
ausgeführt. Stromabwärts des Hydrolysekatalysators 17 schließt
sich eine Dosierleitung 21 an, über die im Betrieb der Gasstrom umfassend
mindestens ein Reduktionsmittel in die Abgasleitung 14 geführt werden
kann. Über die Verbindungsmittel 71 ist eine mechanische Verbindung
zur Abgasleitung 14 herstellbar. Weiterhin ist eine thermische Isolierung
72 ausgebildet, mittels der der Hydrolysekatalysator 17 thermisch
von der Abgasleitung 14 abgekoppelt wird. Weiterhin ist ein Wärmeschild
73 ausgebildet, mittels dem der Hydrolysekatalysator 17 vor einer
Abstrahlung von Wärme geschützt wird. Weiterhin ist eine Lufstpaltisolierung
74 zwischen einem Außengehäuse 75 und einem Innengehäuse
76 ausgebildet, die ebenfalls der thermischen Isolierung dient.
20 zeigt einen Querschnitt durch im Bereich der Zugabeleitungen
2, die rings um das stabförmige Heizelement 69 zu erkennen
sind.
21 zeigt schematisch ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Vorrichtung 15 zur Aufbereitung von Abgas 13. Im Unterschied
zu der Ausführungsform in 4 ist in der Förderleitung
6 ein Ventil 77 ausgebildet, welches zum Dosieren der wässrigen
Lösung 45 in die Verdampfereinheit 12 dient. Das Ventil
77 ist über einen Steueranschluss 78 ansteuerbar.
22 zeigt schematisch einen Mündungsbereich
79 einer Zugabeeinheit 46 in die Abgasleitung 14. Die
Abgasleitung 14 und/oder die Zugabeeinheit weist hier eine Blende
80 auf, die im Betrieb im Mündungsbereich 79 eine Tot- oder
Beruhigungszone der Abgasströmung und mithin einen Bereich mit verringertem
Druck schafft und somit dafür sorgt, dass kein Abgas in die Zugabeeinheit
46 gedrückt wird. Die Zugabeeinheit 46 weist weiterhin einen
Temperatursensor 81 auf, der einen ringförmig ausgebildeten Thermowiderstand
umfasst Sollten sich in diesem Bereich Ablagerungen bilden, so kann der Temperatursensor
81 mit einer Stromquelle (nicht gezeigt) verbunden werden, um so durch
Erhöhung der Temperatur auf eine zweite Solltemperatur, beispielsweise von
600°C oder 800°C eine Auflösung oder Verringerung der Ablagerungen
bewirken.
23 zeigt schematisch einen Querschnitt eines Wabenkörpers
82, der sowohl als Hydrolysekatalysator 17 als auch als SCR-Katalysator
18 eingesetzt werden kann, wobei hierbei andere katalytisch aktive
Beschichtungen aufgetragen werden müssen. Der Wabenkörper 82
ist aus glatten metallischen Lagen 83 und gewellten metallischen Lagen
84 aufgebaut, die in diesem Ausführungsbeispiel zu drei Stapeln geschichtet
und dann miteinander verwunden wurden. Der Wabenkörper 82 umfasst
ferner ein Mantelrohr 85, welches den Wabenkörper 82 nach
außen abschließt. Glatte 83 und gewellte Lagen 84 bilden
Kanäle 86, die für Abgas 13 durchströmbar sind.
24 zeigt ein weiteres Beispiel eines Wabenkörpers
87, der ringförmig ausgebildet ist und sowohl als Hydrolysekatalysator
17 als auch als SCR-Katalysator 18 einsetzbar ist, wobei hierbei
andere katalytisch aktive Beschichtungen aufgetragen werden müssen. Der Wabenkörper
87 ist aus Lagen 88 ausgebildet, die glatte 89 und gewellte
Abschnitte 90 aufweisen, die aufeinander gefalten sind und Kanäle
86 bilden, die für Abgas 13 durchströmbar sind Der Wabenkörper
87 ist durch ein äußeres Mantelrohr 91 und ein inneres
Mantelrohr 92 abgeschlossen.
Insbesondere bei einer durch Mittel 4, 69 beheizten
Zugabeleitung 2 ist es grundsätzlich vorteilhaft, neben einer einseitigen
Beheizung auch eine Beheizung von der anderen Seite vorzusehen. So können weitere
hülsenförmige Heizelemente ausgebildet sein, die von außen die Zugabeleitung
umschließen. Grundsätzlich ist es vorteilhaft, wenn an einem bestimmten
Querschnitt der Zugabeleitung 2 sich im Betrieb sich die Temperatur über
den Umfang höchstens um +25°C oder –25°C von einer mittleren
Temperatur unterscheidet.
Als Hydrolysekatalysator 17 ist grundsätzlich auch ein
mit einer die Hydrolyse insbesondere von Harnstoff zu Ammoniak katalysierenden Beschichtung
versehenes Rohr oder aber ein Mantelrohr mit mindestens einer innen am Außenumfang
angebrachten strukturierten metallischen Lage, die bevorzugt einen frei durchströmbaren
Querschnitt radial in ihrem Inneren aufweist, der mindestens 20% des Gesamtquerschnitts
des Mantelrohrs beträgt. Diese Ausführungsformen werden bevorzugt von
außen beheizt.
Grundsätzlich wird vor dem Beginn der Bereitstellung von Reduktionsmittel
vor dem SCR-Katalysator 18 bevorzugt wie folgt verfahren:
- – Zunächst wird geprüft, ob eine Stromversorgung oder Brennstoffversorgung
für die vorhandenen Temperier- und/oder Aufheizmittel 4,
27, 31, 49, 50, 63, 69 gesichert
ist;
- – wenn festgestellt wird, dass die Strom- und/oder Brennstoffversorgung
gesichert ist, dann wird die Verdampfereinheit 12 und gegebenenfalls der
Hydrolysekatalysator 17 auf jeweils eine vorbestimmte Solltemperatur aufgeheizt,
insbesondere eine Zugabeleitung 2 auf etwa 400 bis 450°C und/oder
eine Verdampferkammer 24 auf etwa 250 bis 350°C; parallel wird wässrige
Lösung 45 bis zur Verdampfereinheit 24, insbesondere bis
zur Verbindungseinheit 11 gefördert, wobei einerseits ein Volumen
an wässriger Lösung 45 gefördert werden kann, welches im
Wesentlichen dem Volumen der Förderleitung 6 entspricht und andererseits
an entsprechender Stelle, beispielsweise an, in oder benachbart zur Verbindungseinheit
11 ein entsprechender Sensor, beispielsweise basierend auf einer Leitfähigkeitsmessung,
ausgebildet werden kann;
- – dann wird die Temperatur des SCR-Katalysators 18 bzw. der
Abgasleitung 14 bestimmt, insbesondere gemessen und/oder aus den Daten
einer Motorsteuerung berechnet.
Liegt die Temperatur des SCR-Katalysators 18 über einem
vorgebbaren Grenzwert, der insbesondere der Starttemperatur („light off"-Temperatur)
des SCR-Katalysators 18 liegt, wird die Verdampfereinheit 12 mit
der wässrigen Lösung 45 beschickt. Haben die Verdampfungseinheit
12, die Zugabeleitung 2 und/oder die Verdampferkammer
24 noch im wesentlichen ihre Betriebstemperatur, so können die oben
angegebenen Diagnoseschritte unterbleiben.
Im Betrieb wird die in die Verdampfereinheit 12 eingebrachte
Heizleistung mit der Fördermenge an wässriger Lösung 45
korreliert. Insbesondere bedeutet dies, dass geprüft wird, was für eine
Soll-Heizleistung für die Verdampfung der jeweiligen Fördermenge benötigt
wird. Liegt die gemessene Ist-Heizleistung für eine Zeitspanne unterhalb der
Soll-Heizleistung, so wird eine Warnung an den Benutzer ausgegeben, da dann eine
Reduzierung des Querschnitts der Zugabeleitung 2 und/oder der Dosierleitung
21 vorliegen kann.
Weiterhin ist es vorteilhaft, in regelmäßigen, vorgebbaren
Zeitabständen die Verdampfereinheit 12, die Zugabeleitung
2, die Verdampferkammer 24, den Hydrolysekatalysator
17, die Dosierleitung 21 und/oder die Zugabeeinheit
46 auf eine Temperatur aufzuheizen, die über der normalen Betriebstemperatur
liegt, um so gegebenenfalls vorhandene Ablagerungen aufzulösen.
Beim Beenden der Verdampfung, die beispielsweise dann erfolgt, wenn
die Verbrennungskraftmaschine abgestellt wird, kann eine Rückförderung
der wässrigen Lösung 45 aus der Zugabeleitung 2 erfolgen.
Bevorzugt wird vor Rückförderung aus der Zugabeleitung 2 zunächst
die Förderung von wässriger Lösung 45 eingestellt werden,
wobei jedoch weiterhin die Verdampfereinheit 12, die Zugabeleitung
2 und/oder die Verdampferkammer 24 auf übliche Temperatur
beheizt wird, um so eine vollständige Verdampfung durchzuführen und so
zu verhindern, dass bei der Rückförderung auch eventuelle
Verunreinigungen in der Verdampfereinheit 12, der Zugabeleitung
2 und/oder der Verdampferkammer 24 in die Förderleitung
6 gelangen. Nach Verstreichen einer gewissen Zeit kann dann die Rückförderung
durch die Fördermittel 19 initiiert werden. Vorteilhafter Weise ist
an der Verbindungseinheit 11 oder benachbart zu dieser ein Ventil ausgebildet,
mittels welchem Luft bei der Rückförderung ansaugbar ist. Grundsätzlich
wird rückgefördert, bis die Förderleitung 6 im Wesentlichen
in das Reservoir 20 entleert ist.
Bei starken Änderungen der Fördermenge der zu fördernden
wässrigen Lösung 45, die beispielsweise auf einer stark ansteigenden
Konzentration von Stickoxiden im Abgas der Verbrennungskraftmaschine zurückzuführen
sein kann können Situationen eintreten, dass die Verdampfungseinheit
12 nicht in der Lage ist, plötzlich eine deutlich größere
Menge an wässriger Lösung 45 zu verdampfen, da die entsprechend
erhöhte Aufheizung nicht so schnell erfolgen kann. In diesem Falle ist es bevorzugt,
die Fördermenge an wässriger Lösung 45 nur so zu erhöhen,
dass gerade noch eine vollständige Verdampfung möglich ist.
Die Menge an zuzugebendem Reduktionsmittel und folglich auch die Menge
an zu verdampfender wässriger Lösung 45 kann in Abhängigkeit
beispielsweise von mindestens einer der folgenden Bedingungen bestimmt werden:
- a) der Stickoxidkonzentration im Abgas;
- b) einer prognostizierten Stickoxidgeneration, die bevorzugt dann vorliegt,
wenn das Abgas den SCR-Katalysator 18 passiert;
- c) der maximalen Menge an Reduktionsmittel, die gerade vom SCR-Katalysator
18 umgesetzt werden kann.
Reservoir 20, Förderleitung 6, Verdampfereinheit
12, Zugabeleitung 2, Verdampferkammer 24 und/oder Hydrolysekatalysator
17 können in thermischem Kontakt beispielsweise zum Kraftstofftank
der Verbrennungskraftmaschine ausgebildet sein. Dieser weist üblicherweise
aus Frostschutzgründen eine Heizung auf, die dann auch Frostschutz für
die oben angegebenen Bauteile bieten kann.
Weiterhin wird eine Vorrichtung 15 zur Aufbereitung des Abgases
einer Verbrennungskraftmaschine beschrieben. Diese umfasst zumindest einen Reduktionsmittellösungsverdampfer
16, einen mit dem Reduktionsmittellösungsverdampfer 16 verbundenen
Hydrolysekatalysator 17 zur Hydrolyse von insbesondere Harnstoff zu Ammoniak
und einen SCR-Katalysator 18 zur selektiven katalytischen Reduktion von
Stickoxiden (NOx). Der Reduktionsmittellösungsverdampfer
16 umfasst eine Verdampfereinheit 12 zum Bereitstellen eines gasförmigen
Stoffgemisches umfassend mindestens einen der folgenden Stoffe:
- a) mindestens einen Reduktionsmittelvorläufer und
- b) ein Reduktionsmittel.
Mit der Verdampfereinheit 12 ist eine wässrige Lösung
45 umfassend mindestens einen Reduktionsmittelvorläufer verdampfbar.
Der SCR-Katalysator 18 ist in der Abgasleitung 14 ausgebildet,
wobei der Reduktionsmittellösungsverdampfer 16 und der Hydrolysekatalysator
17 außerhalb der Abgasleitung 14 und mit dieser verbindbar
ausgebildet sind.
Diese Vorrichtung 15 kann in vorteilhafter Weise weitergebildet
werden, indem eine Förderleitung 6 zur Verbindung der Verdampfereinheit
12 mit einem Reservoir 20 für die wässrige Lösung
45 verbunden ist. Hierbei sind Förderleitung 6 und Verdampfereinheit
12 durch eine Verbindungseinheit 11 miteinander verbunden. Diese
Verbindungseinheit 11 ist zumindest teilweise aus einem Material mit einer
Wärmeleitfähigkeit von weniger als 10 W/m K (Watt pro Meter und Kelvin),
bevorzugt von weniger als 2 W/m K, besonders bevorzugt von weniger als 1 W/m K,
insbesondere von 0,2 W/m K. Weiterhin ist es vorteilhaft, dass die Verbindungseinheit
11 aus mindestens einem Werkstoff ausgebildet ist, der aus mindestens einem
der folgenden Materialien aufgebaut ist:
- a) ein keramischer Werkstoff
- b) Polytetrafluorethylen (PTFE).
Weiterhin ist es vorteilhaft, dass die Verbindungseinheit
11 so aufgebaut ist, dass über eine Länge der Verbindungseinheit
11 ein Temperaturgradient von 40 K/mm (Kelvin pro Millimeter) und mehr
aufrechterhalten werden kann. Weiterhin weist der Hydrolysekatalysator
17 eine Wärmekapazität von höchstens 60 J/K (Joule pro Kelvin)
auf. Das Volumen des Hydrolysekatalysators 17 liegt bei 100 ml und weniger.
Der Hydrolysekatalysator umfasst bevorzugt ein Mantelrohr, wobei das
Mantelrohr bei der Bestimmung der oben angegebenen Wärmekapazität nicht
berücksichtigt wird. In dem Mantelrohr ist bevorzugt mindestens eine zumindest
teilweise strukturierte metallische Lage ausgebildet. Bevorzugt ist im inneren Bereich
ein freier Bereich ohne Ausbildung von zumindest teilweise strukturierten Lagen
vorgesehen, der mindestens 20 oder sogar 50 Flächen-% der Querschnittsfläche
des Mantelrohres umfasst.
Der Hydrolysekatalysator 17 hat vorteilhafter Weise eine
Zelldichte von weniger als 600 cpsi (cells per squareinch), bevorzugt von 400 cpsi
und weniger, besonders bevorzugt von 300, 200 oder 100 cpsi und weniger. Bevorzugt
ist der Hydrolysekatalysator 17 mechanisch mit der Abgasleitung
14 verbunden. Bevorzugt ist der Hydrolysekatalysator 17 thermisch von
der Abgasleitung 14 entkoppelt.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung dieser
Vorrichtung 15 ist mindestens ein stabförmiges Heizelement
69 ausgebildet, mit welchem mindestens eines der folgenden Bauteile beheizbar
ist:
- a) der Hydrolysekatalysator 17 und
- b) zumindest Teile der Verdampferkammer 24.
Weiterhin ist es vorteilhaft, dass mindestens eines der folgenden
Bauteile temperierbar ist:
- a) zumindest Teile der Förderleitung 6;
- b) der Hydrolysekatalysator 17;
- c) zumindest Teile der Verdampfereinheit 12;
- d) eine Dosierleitung 21 zur Zugabe des entstehenden Ammoniaks zum
Abgassystem; und
- e) eine Zugabeeinheit 46, mit der der Hydrolysekatalysator
17 mit der Abgasleitung 14 verbindbar ist.
Weiterhin ist es vorteilhaft, dass Mittel 4, 7,
27, 31, 49, 50 zum Temperieren ausgebildet sind,
die mindestens eines der folgenden Bauteile umfassen:
- a) einen Heizdraht;
- b) ein Peltier-Element 8;
- c) einen Kühlkörper 9;
- d) ein stabförmiges Heizelement 69 und
- e) ein Mittel 63 zum Verbrennen eines Kraftstoffes.
Weiterhin ist es vorteilhaft, dass mindestens eines der folgenden
Bauteile eine die Hydrolyse von Harnstoff katalysierende Beschichtung aufweist:
- a) zumindest Teile der Verbindungseinheit 11;
- b) zumindest Teile einer Zugabeleitung 2 zur Zugabe des gasförmigen
Stoffgemisches zum Hydrolysekatalysator 17;
- c) zumindest Teile der Verdampfereinheit 12;
- d) zumindest Teile einer Dosierleitung 21 zur Zugabe des entstehenden
Reduktionsmittels zum Abgassystem, und
- e) zumindest Teile einer Zugabeeinheit 46, mit der der Hydrolysekatalysator
17 mit der Abgasleitung 14 verbindbar ist.
Weiterhin ist es vorteilhaft, dass eine Zugabeeinheit 46
ausgebildet ist, mittels der der Hydrolysekatalysator 17 in strömungstechnische
Verbindung mit einer Abgasleitung 14 der Verbrennungskraftmaschine bringbar
ist. Insbesondere umfasst die Zugabeeinheit 46 ein passives Vermischungsmittel,
mit welchem die einbringbaren Stoffe mit dem Abgas mischbar sind. Das Vermischungsmittel
umfasst bevorzugt mindestens eines der folgenden Bauteile:
- a) ein Leitblech 34 und
- b) einen Wabenkörper 52, der so ausgestaltet ist, dass das Abgas
13 diesen zumindest zum Teil in einem Winkel zur Hauptströmungsrichtung
45 des Abgases durchströmen kann.
Vorteilhafter Weise weist der Wabenkörper 52 für
ein Fluid durchströmbare Kanäle und Durchbrechungen auf, die benachbarte
Kanäle miteinander verbinden.
In einer vorteilhaften Weiterbildung dieser Vorrichtung
15 ist mindestens eines der folgenden Bauteile:
- a) die Zugabeeinheit 46 und
- b) die Abgasleitung 14
so ausgebildet, dass im Betrieb der Mündungsbereich der Zugabeeinheit
46 in die Abgasleitung 14 einer strömungstechnisch Beruhigungs-
oder Totzone bildet.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung dieser
Vorrichtung 15 ist stromabwärts des Hydrolysekatalysators
17 eine thermische Isolierung 72 ausgebildet. Diese thermische
Isolierung 72 ist bevorzugt unmittelbar anschließend an dem Hydrolysekatalysator
17 ausgebildet.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung dieser
Vorrichtung 15 umfasst mindestens eines der folgenden Bauteile mindestens
einen Temperatursensor:
- a) die Zugabeeinheit 46;
- b) der Hydrolysekatalysator 17;
- c) der SCR-Katalysator 18;
- d) die Verdampfereinheit 12;
- e) die Zugabeleitung 2;
- f) die Verdampferkammer 24 und
- g) eine Dosierleitung 21 zur Zugabe des entstehenden Reduktionsmittels
zur Abgasleitung 14.
Bevorzugt ist dieser Temperatursensor mit einer Stromversorgung verbindbar,
so dass er auch zum Aufheizen des entsprechenden Bauteils a) bis g) Einsatz finden
kann.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung dieser
Vorrichtung 15 ist ein Fördermittel 19 ausgebildet, mittels
welchem die wässrige Lösung 45 aus einem Reservoir zu der Verdampfereinheit
24 förderbar ist. Das Fördermittel 19 umfasst bevorzugt
mindestens eine Pumpe, bevorzugt eine Dosierpumpe. Gemäß einer vorteilhaften
Ausgestaltung kann die Pumpe einen Förderdruck aufbauen, der größer
als der höchstmögliche Abgasdruck im Betrieb der Verbrennungskraftmaschine
an der Zugabeeinheit 46 und/oder der Dosierleitung 21 ist. Gemäß
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Vorrichtung 15 ist zwischen
Fördermittel 19 und Verdampfereinheit 12 mindestens ein Ventil
zum Dosieren der wässrigen Lösung 45 ausgebildet.
Weiterhin soll hier ein vorteilhaftes Verfahren zur Aufbereitung des
Abgases einer Verbrennungskraftmaschine beschrieben werden. Das Verfahren umfasst
zumindest die folgenden Schritte:
- a) Bereitstellen mindestens eines der folgenden Stoffe:
- a1) Reduktionsmittel
- a2) mindestens einen Reduktionsmittelvorläufer umfassendes gasförmiges
Stoffgemisch
- b) Hydrolyse des mindestens einen Reduktionsmittelvorläufers, wobei ein
Reduktionsmittelstoffgemisch 35 erhalten wird;
- c) Beaufschlagen eines SCR-Katalysators 18 mit dem Reduktionsmittelstoffgemisch
35 und dem Abgas 14 zur mindestens teilweisen selektiven katalytischen
Reduktion von im Abgas umfassten Stickoxiden (NOx).
Nach Schritt b) erfolgt eine Mischung des Reduktionsmittelstoffgemisches
35 mit zumindest Teilen des Abgases 14.
Vorteilhaft kann dieses Verfahren dadurch weitergebildet werden, dass
in Schritt a) eine Verdampfung einer wässrigen Lösung 45 umfassend
mindestens einen Reduktionsmittelvorläufer in einer Verdampfereinheit
12 erfolgt. Weiterhin ist es bevorzugt, dass Schritt b) zumindest teilweise
in einem Hydrolysekatalysator 17 erfolgt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung dieses Verfahrens
wird die Temperatur mindestens eines der folgenden Bauteile geregelt:
- a) zumindest von Teilen der Verdampfereinheit 12;
- b) des Hydrolysekatalysators 17;
- c) einer Förderleitung 6 zum Fördern der wässrigen Lösung
45 zu der Verdampfereinheit 12;
- d) eine Zugabeleitung 2 zur Zugabe des gasförmigen Stoffgemisches
zum Hydrolysekatalysator 17;
- e) eine Dosierleitung 21 zur Zugabe des entstehenden Reduktionsmittels
zum Abgassystem; und
- f) eine Zugabeeinheit 46, mittels der der Hydrolysekatalysator
17 in strömungstechnische Verbindung mit einer Abgasleitung
14 der Verbrennungskraftmaschine bringbar ist.
Hierbei wird diese Verbindung stromaufwärts des SCR-Katalysators
18 ausgebildet. Weiterhin ist es vorteilhaft, dass mindestens eines der
folgenden Bauteile temperiert wird:
- a) zumindest Teile der Verdampfereinheit 12;
- b) der Hydrolysekatalysator 17;
- c) eine Förderleitung 6 zum Fördern der wässrigen Lösung
45 zu einer Verdampfereinheit 12;
- d) eine Zugabeleitung 2 zur Zugabe des gasförmigen Stoffgemisches
zum Hydrolysekatalysator 17;
- e) eine Dosierleitung 21 zur Zugabe des entstehenden Reduktionsmittels
zum Abgassystem und
- f) eine Zugabeeinheit 46, mittels der der Hydrolysekatalysator
17 in strömungstechnische Verbindung mit einer Abgasleitung
14 der Verbrennungskraftmaschine bringbar ist.
Eine weitere Ausgestaltung dieses Verfahrens umfasst die Förderung
der wässrigen Lösung 45 durch eine Förderleitung
6 zum Reduktionsmittellösungsverdampfer 16. Hierbei ist es
vorteilhaft, wenn die wässrige Lösung 45 durch die Förderleitung
6 rückförderbar ist. Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung dieses Verfahrens werden bis zu 2,5 ml der wässrigen Lösung
45 binnen einer Sekunde verdampft.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung dieses
Verfahrens wird vor Beginn einer Temperierungsmaßnahme die Temperatur an mindestens
einem der folgenden Bauteile:
- a) dem Hydrolysekatalysator 17;
- b) der Verdampfereinheit 12;
- c) einer Dosierleitung 21 zur Zugabe des entstehenden Reduktionsmittels
zur Abgasleitung 14; und
- d) einer Zugabeeinheit 46, mittels der der Hydrolysekatalysator
17 in strömungstechnische Verbindung mit einer Abgasleitung
14 der Verbrennungskraftmaschine bringbar ist
bestimmt und mit mindestens einer weiteren Temperatur eines anderen
Bauteils abgeglichen. Gemäß einer Weiteren vorteilhaften Ausgestaltung
dieses Verfahrens wird die Verdampfung der wässrigen Lösung
45 nur durchgeführt, wenn der Temperaturabgleich ergibt, dass die
bestimmte Temperatur und die Temperatur des anderen Bauteils sich höchstens
um einen vorgebbaren Differenzwert unterscheiden.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Aspekt wird eine Vorrichtung
1 zum Bereitstellen eines gasförmigen Stoffgemisches umfassend mindestens
einen der vorliegenden Stoffe:
- a) mindestens ein Reduktionsmittel und
- b) mindestens einen Reduktionsmittelvorläufer vorgeschlagen.
Hierbei umfasst die Vorrichtung 1 ein Reservoir
20 für eine wässrige Lösung 45 umfassend mindestens
einen Reduktionsmittelvorläufer. Aus dem Reservoir 20 ist die wässrige
Lösung 45 mittels eines Fördermittels 19 in mindestens
eine Zugabeleitung 2 mit Abgabeöffnung 3 förderbar.
Vorteilhaft sind Mittel 4 zur Aufheizung der Zugabeleitung 2 ausgebildet,
mit denen die mindestens eine Zugabeleitung 2 über eine kritische
Temperatur aufheizbar ist, die größer als die Siedetemperatur von Wasser
ist. Bevorzugt liegt diese Temperatur bei 350°C oder mehr, bevorzugt bei 400°C
oder mehr, insbesondere bei 410 bis 430°C. Eine vorteilhafte Weiterbildung
dieser Vorrichtung 1 sieht vor, dass das Fördermittel 19
mindestens eine Pumpe umfasst. Bevorzugt handelt es sich hierbei
um eine Dosierpumpe. Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung
dieser Vorrichtung ist ein Ventil zur Dosierung der Menge der wässrigen Lösung
45 zwischen Fördermittel 19 und Zugabeleitung 2
ausgebildet. Weiterhin vorteilhaft umfassen die Mittel 4 zur Aufheizung
mindestens eines der folgenden Elemente:
- a) eine elektrische Widerstandsheizung;
- b) Wärmeübertragungsmittel zur Nutzung der Abwärme mindestens
eines anderen Bauteils;
- c) mindestens ein Peltier-Element und
- d) ein Mittel zur Verbrennung eines Kraftstoffes.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung dieser Vorrichtung zeichnet
sich dadurch aus, dass die Vorrichtung 1 so ausgebildet ist, dass im Betrieb
die Temperatur über die Länge der Zugabeleitung 2 höchstens
25°C oberhalb und unterhalb einer mittleren Temperatur liegt.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung dieser Vorrichtung zeichnet
sich dadurch aus, dass die Zugabeleitung 2 einen durchströmbaren Querschnitt
von höchstens 20 mm2 aufweist. Weiterhin vorteilhaft ist es, dass
die Zugabeleitung 2 aus einem Material umfassend mindestens einen der folgenden
Werkstoffe ausgebildet ist:
- a) Kupfer;
- b) Aluminium;
- c) Nickelbasiswerkstoff;
- d) Chrom-Nickel-Stahl und
- e) Edelstahl.
Die Zugabeleitung 2 weist insbesondere eine Länge von
0,1 bis 5 m, bevorzugt eine Länge von 0,3 bis 0,7 m, besonders bevorzugt im
Wesentlichen 0,5 m auf. Die Zugabeleitung 2 weist bevorzugt eine Wandstärke
von 0,1 bis 0,5 mm auf. Die Zugabeleitung 2 weist bevorzugt eine Wärmekapazität
von mindestens 150 J/K (Joule pro Kelvin) auf.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung dieser Vorrichtung
1 haben die Zugabeleitung 2 und die Mittel 4 zur Autheizung
der Zugabeleitung 2 zumindest in mindestens einem Teilbereich mindestens
eine der folgenden Anordnungen zueinander:
- a) Zugabeleitung 2 und Mittel 4 zur Autheizung der Zugabeleitung
2 sind zumindest in einem Teilbereich koaxial zueinander ausgebildet;
- b) Zugabeleitung 2 und Mittel 4 zur Autheizung der Zugabeleitung
2 sind zumindest in einem Teilbereich konzentrisch zueinander ausgebildet;
- c) Zugabeleitung 2 und Mittel 4 zur Autheizung der Zugabeleitung
2 sind zumindest in einem Teilbereich nebeneinander angeordnet;
- d) die Zugabeleitung 2 ist zumindest in einem Teilbereich um das Mittel
4 zur Autheizung der Zugabeleitung 2 herum gewunden ausgebildet;
- e) das Mittel 4 zur Autheizung der Zugabeleitung 2 stellt
zumindest in Teilbereichen ein stabförmiges Heizelement 69 dar, um
das die Zugabeleitung 2 herum gewunden ausgebildet ist und
- f) die Zugabeleitung 2 bildet einen Kanal in einem stabförmigen
Heizelement 69.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Vorrichtung
1 sind die Zugabeleitung 2 und das Mittel 4 zur Aufheizung
der Zugabeleitung 2 zumindest in Teilbereichen stoffschlüssig miteinander
verbunden. Unter einer stoffschlüssigen Verbindung wird insbesondere eine Löt-
und/oder Schweißverbindung verstanden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Vorrichtung
1 ist die Zugabeleitung 2 zumindest teilweise mit einer die Hydrolyse
eines Reduktionsmittelvorläufers zu einem Reduktionsmittel katalysierenden
Beschichtung versehen. Bevorzugt umfasst die Vorrichtung 1 mindestens einen
Messfühler 5 zur Bestimmung der Temperatur der Zugabeleitung
2. Bevorzugt ist dieser Messfühler mit einer Stromquelle
5 verbindbar, um so beispielsweise im Rahmen eines Notfallprogramms eine
Aufheizung der Zugabeleitung 2 über die kritische Temperatur hinaus
ermöglicht.
Weiterhin wird ein vorteilhaftes Verfahren zum Bereitstellen eines
gasförmigen Stoffgemisches umfassend mindestens einen der folgenden Stoffe:
- a) mindestens ein Reduktionsmittel und
- b) mindestens einen Reduktionsmittelvorläufer
beschrieben. Hierbei wird eine wässrige Lösung 45 mindestens
eines Reduktionsmittelvorläufers aus einem Reservoir 20 in eine Zugabeleitung
2 gefördert. Die Zugabeleitung 2 wird dabei so beheizt, dass
die wässrige Lösung 45 vollständig zu dem gasförmigen
Stoffgemisch verdampft. Unter vollständig wird hierbei insbesondere eine Verdampfung
verstanden, bei der 90 Gewichts-% und mehr der wässrigen Lösung, bevorzugt
95 Gewichts-% und mehr, besonders bevorzugt 98 Gewichts-% der wässrigen Lösung
verdampft werden. Eine vorteilhafte Weiterbildung dieses Verfahrens ist darauf gerichtet,
dass mindestens einer der Reduktionsmittelvorläufer
- a) Harnstoff und
- b) Amoniumformiat
in mindestens einer der folgenden Komponenten:
- A) dem Stoffgemisch und
- B) der wässrigen Lösung umfasst ist.
Weiter ist es vorteilhaft, dass die Temperaturen in der Zugabeleitung
2 bei einer mittleren Temperatur zwischen 380°C und 450°C liegen.
Bevorzugt liegt die Temperatur über eine Länge der Zugabeleitung
2 höchstens 25°C oberhalb oder unterhalb einer mittleren Temperatur,
bevorzugt einer mittleren Temperatur von 380°C bis 450°C.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung dieses
Verfahrens wird eine Heizleistung bei der Beheizung eingesetzt, die sich um bis
zu 500 W/s ändert. Bevorzugt wird eine Menge von 0,5 ml/s der wässrigen
Lösung 45 in die Zugabeleitung 2 gefördert. Weiterhin
ist es bevorzugt, dass die Zugabeleitung 2 einen durchströmbaren Querschnitt
von höchstens 20 mm2 aufweist. Bevorzugt wird die Zugabeleitung
2 auf eine zweite Temperatur geheizt, die größer als die kritische
Temperatur ist, bei der eine vollständige Verdampfung der wässrigen Lösung
45 erfolgt, um so gegebenenfalls vorhandene Ablagerungen aufzulösen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung dieses
Verfahrens wird vor Beginn der Verdampfung die Temperatur der Zugabeleitung
2 bestimmt und mit anderen bekannten Temperaturen abgeglichen. Hierbei
kann es sich beispielsweise um andere im Automobil bekannte oder gemessene Temperaturen
handeln, wie beispielsweise die über einen Außentemperaturmessfühler
gemessene äußere Temperatur oder die Kühlwassertemperatur.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung dieses
Verfahrens erfolgt die Aufheizung der Zugabeleitung 2 über eine elektrische
Widerstandsheizung, wobei vor Beginn der Aufheizung der Widerstand dieser Widerstandsheizung
bestimmt wird und in Abhängigkeit von dem ermittelten Widerstand eine Aufheizung
der Zugabeleitung erfolgt. Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung dieses Verfahrens
ist darauf gerichtet, dass die eingebrachte Heizleistung bei der Beheizung der Zugabeleitung
2 überwacht wird. Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung
dieses Verfahrens wir die Beheizung unterbrochen, wenn die Heizleistung über
eine vorgebbare Zeitspanne unter einem von der zu verdampfenden Menge wässriger
Lösung abhängigen Wert bleibt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 und das erfindungsgemäße
Verfahren erlauben in vorteilhafter Weise die Bereitstellung eines Reduktionsmittels
für die selektive katalytische Reduktion von Stickoxiden im Abgas einer Verbrennungskraftmaschine.
Die bevorzugte Ausbildung der Verdampfereinheit 12 als Verdampferkammer
24 und des Hydrolysekatalysators 17 außerhalb des Abgassystems
erlaubt in vorteilhafter Weise eine kleine Auslegung des Hydrolysekatalysators
17 und somit eine kompakte Bauweise.
- 1
- Vorrichtung zum Bereitstellen eines gasförmigen Stoffgemisches
- 2
- Zugabeleitung
- 3
- Abgabeöffnung
- 4
- Mittel zur Aufheizung der Zugabeleitung
- 5
- Messfühler
- 6
- Förderleitung
- 7
- Mittel zum Temperieren
- 8
- Peltier-Element
- 9
- Kühlkörper
- 10
- Elektrischer Anschluss
- 11
- Verbindungseinheit
- 12
- Verdampfereinheit
- 13
- Abgas
- 14
- Abgasleitung
- 15
- Vorrichtung zur Aufbereitung des Abgases einer Verbrennungskraftmaschine
- 16
- Reduktionsmittellösungsverdampfer
- 17
- Hydrolysekatalysator
- 18
- SCR-Katalysator
- 19
- Fördermittel
- 20
- Reservoir
- 21
- Dosierleitung
- 22
- Dosieröffnung
- 23
- Vermischungsmittel
- 24
- Verdampferkammer
- 25
- Erste Öffnung
- 26
- Zweite Öffnung
- 27
- Mittel zur Aufheizung der Verdampferkammer
- 28
- Struktur
- 29
- Ummantelung der Verdampfereinheit
- 30
- Heizleiteranschluss
- 31
- Mittel zur Temperierung des Hydrolysekatalysators
- 32
- Ummantelung des Hydrolysekatalysators
- 33
- Verbindungsmittel
- 34
- Leitblech
- 35
- Reduktionsmittelstoffgemisch
- 36
- Dritte Öffnung
- 37
- Leitstruktur
- 38
- Heizleiter
- 39
- Erster Temperaturmessfühler
- 40
- Verbindungselement
- 41
- Erster Heizleiteranschluss
- 42
- Zweiter Heizleiteranschluss
- 43
- Zweiter Temperaturmessfühler
- 44
- Zweites Verbindungselement
- 45
- Wässrige Lösung
- 46
- Zugabeeinheit
- 47
- Dritter Temperaturmessfühler
- 48
- Vierter Temperaturmessfühler
- 49
- Temperiermittel
- 50
- Zugabetemperiermittel
- 51
- Steuereinheit
- 52
- Wabenkörper
- 53
- Vermischungsmittel
- 54
- Hauptströmungsrichtung
- 55
- Aussparung
- 56
- Perforation
- 57
- Länge
- 58
- erster Abgasstrang
- 59
- zweiter Abgasstrang
- 60
- Mittel zur Strömungsleitung
- 61
- Einmündung
- 62
- Düse
- 63
- Mittel zum Verbrennen von Kohlenwasserstoffen
- 64
- Mittel zum Abscheiden von Tropfen
- 65
- Leitung
- 66
- Prallplatte
- 67
- Umlenkung
- 68
- Gehäuse
- 69
- Stabförmiges Heizelement
- 70
- elektrischer Anschluss
- 71
- Verbindungsmittel
- 72
- Thermische Isolierung
- 73
- Wärmeschild
- 74
- Luftspaltisolierung
- 75
- Außengehäuse
- 76
- Innengehäuse
- 77
- Ventil
- 78
- Steueranschluss
- 79
- Mündungsbereich
- 80
- Blende
- 81
- Temperatursensor
- 82
- Wabenkörper
- 83
- glatte metallische Lage
- 84
- gewellte metallische Lage
- 85
- Mantelrohr
- 86
- Kanal
- 87
- ringförmiger Wabenkörper
- 88
- Lage
- 89
- glatter Bereich
- 90
- gewellter Bereich
- 91
- äußeres Mantelrohr
- 92
- inneres Mantelrohr