Die Erfindung betrifft eine Luftfiltereinheit mit wenigstens einem
Hauptluftfilter und einem Zusatzluftfilter, welcher über eine Luftleitung mit
dem Hauptluftfilter verbunden ist und wenigstens ein Zusatzfilterelement aufweist.
Bei Luftfilterelementen, insbesondere bei solchen, die für den
Einsatz im Ansaugbereich einer Brennkraftmaschine vorgesehen sind, kann eingangs-
und/ oder ausgangsseitig ein zusätzliches Filtermedium neben dem Hauptluftfilter
element vorgesehen sein. Ist dieses eingangsseitig angeordnet, wirkt es als Vorabscheider
für grobe Schmutzpartikel. Ausgangsseitig kann es als Sicherheitselement vorgesehen
sein, um Sicherheit für den Fall zu geben, dass im Hauptluftfilterelement Beschädigungen
auftreten und damit an dem Filtermedium vorbei eine Strömung von schmutziger
Luft möglich ist. Das Sicherheitselement verhindert auch den Staubeintrag auf
die Reinseite während des Wechsels des Hauptelements. Bei herkömmlichen
Rundfiltern ist das Zusatzelement leicht dadurch zu integrieren, dass es im Inneren
bzw. am Umfang des ringförmigen Filterelements angeordnet wird. Insbesondere
bei gewickel ten Kompakt-Luftfiltern hingegen wird das Bauvolumen jedoch gerade
da durch optimiert, dass im Inneren kein vom Filtermedium umschlossener Leerraum
mehr vorhanden und für Zusatzfilterelemente nutzbar ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, in einer Luftfiltereinheit der eingangs
genannten Art den Hauptluftfilter in Platz sparender Weise mit einem Zusatzfilter
als Vor abscheider und/oder Sicherheitsfilter zu ergänzen. Diese Aufgabe wird
durch eine Luftfiltereinheit mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Weitere Aufgabe der Erfindung ist es, in einer Luftfiltereinheit der
eingangs genannten Art den Hauptluftfilter in Platz sparender Weise mit einem Zusatz
filter als Sicherheitsfilter zu ergänzen.
Diese Aufgabe wird durch eine Luftfiltereinheit mit den Merkmalen
des An spruchs 2 gelöst.
Gemäß der Erfindung wird somit bei beiden Ausführungsformen
vorgeschlagen, auf der Rohluft- und/oder auf der Reinluftseite die Luftleitung selbst
über wenigstens einen Teil ihrer jeweiligen Länge als Filterelement auszubilden.
Hierzu ist der Mantel der Luftleitung so porös ausgebildet, dass eine ausreichende
Filtrierung der Ansaugluft gewährleistet ist. Diese leitungsförmigen Zusatzfilter
sind in beiden Anwendungsfällen endseitig verschlossen, so dass Luft nur durch
den porösen Mantel ins Innere der Luftleitung gelangen kann. Das Filtermedium
kann von einer Leitung umgeben sein, um gezielt von einer Stelle anzusaugen.
Bei Anordnung auf der Reinluftseite wird der poröse Mantel mit
einer dichten Abdeckung versehen bzw. unter Belassung eines Ringspalts innerhalb
der Reinluftleitung platziert, um die gefilterte Luft vollständig zum Verbraucher
zu führen. Die gefilterte Luft tritt dann vom Hauptfilter in den leitungsförmigen
Zusatzfilter, tritt durch dessen porösen Mantel in den Ringspalt unter der
Abdeckung bzw. unter dem Mantel der Reinluftleitung und strömt dann über
die weitere Reinluftleitung zum Verbraucher.
Der endseitige Verschluss kann über ein in die Leitung eingesetztes
Filtermedium, wie beispielsweise ein Vlies, bewirkt werden. Ein Vlies oder dergleichen
kann auch zusätzlich an anderen Stellen innerhalb der Luftleitung platziert
werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist an beiden Strömungswegen
ein Zusatzfilterelement angeordnet. Damit wird nicht nur die zuvor beschriebene
Funktion als Vorabscheider bzw. Sicherheitselement für den Fall des Versagens
des Hauptfilters erfüllt, sondern es ist auch eine zusätzliche Abschirmung
der Strömungswege gegeben, wenn beispielsweise ein Wechsel des Luftfiltereinsatzelements
außerhalb von Werkstattgebäuden im Gelände durchgeführt werden
soll und dazu das Hauptluftfiltergehäuse geöffnet wird. Hiermit eignet
sich die erfindungsgemäße Ausbildung einer Luftfiltereinheit insbesondere
für geländegängige bzw. militärisch genutzte Fahrzeuge.
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnung näher
erläutert. Die Figuren zeigen jeweils in schematischer Schnittansicht:
1 eine Luftfiltereinheit mit rohluftseitigem Zusatzfilter
und
2 eine Luftfiltereinheit mit reinluftseitigem Zusatzfilter.
1 zeigt eine erste Luftfiltereinheit 10, deren
Hauptfilter 1 ein Hauptluftfilterelement 6 in einem Gehäuse
umfasst. Die Strömungsrichtung ist durch die Pfeile angedeutet.
Das Gehäuse hat an beiden Enden Anschlussstutzen, auf die insbesondere
schlauchförmige Luftleitungen 3 und 4 aufgeschoben sind.
Auf der Reinluftseite, in 1 links vom Hauptfilter
1, ist die Luftleitung 3 mit einer porösen Wandung versehen,
wodurch die Luftleitung 3 selbst ein Zusatzfilterelement 2 bildet.
Das Zusatzfilterelement 2 ist endseitig abgeschlossen. Angesaugte Luft
kann daher nur durch die Poren von außen nach innen in das Zusatzfil terelement
2 strömen, wie durch die Pfeile in 1 angedeutet.
Dabei werden grobe Schmutzpartikel vorab abgeschieden. Es steht auch bei kleinen
Schlauchdurchmessern eine relativ große Filterfläche
zur Verfügung, die über die Länge des Zusatzfilterelements
2 noch variiert werden kann. Ist das Zusatzfilterelement 2 als
Schlauch ausgebildet, kann dieser leicht in einem Motorraum verlegt werden, ohne
wesentliches Bauvolumen zu beanspruchen. 2 zeigt die
umgekehrte Situation, bei der ansaugseitig eine Luftleitung 3 mit dichtem
Mantel vorhanden ist, die beispielsweise zu einem Luftansaugstutzen führt.
Bei dieser Ausführungsform ist auf der Reinluftseite rechts in
der Darstellung ein Zusatzfilterelement 2' angeordnet, das wiederum als
endseitig verschlossene Leitung mit porösem Mantel ausgebildet ist. Im Gegensatz
zur ersten Ausführungsform ist aber noch eine Umhüllung vorhanden, um
ein Entweichen von gefilterter Luft nach außen, wie auch ein Eindringen von
Feinstaub auf der Reinluftseite zu unterbinden. Luft tritt aus dem Hauptfilter
1 aus, gelangt innen in das Zusatzfilterelement 2', tritt durch
dessen Poren im Mantel aus, gelangt in einen Ringspalt 5 zwischen Zusatzfilterelement
2' und Reinluftleitung 4 und strömt dann in letzterer weiter
zum angeschlossenen Verbraucher. Im Falle einer Beschädigung oder Öffnung
des Gehäuses des Hauptluftfilters 1 würden zumindest grobe Schmutzpartikel
an dem nachgeschalteten Zusatzfilterelement 2' abgeschieden, so dass ein
Restschutz des Verbrauchers, insbesondere einer Brennkraftmaschine, bis zur Reparatur
gegeben ist. Gleiches gilt für den Fall, dass das Hauptluftfilterelement
6 ver sagt oder ein solches bei einem Wartungsvorgang versehentlich nicht
wieder eingesetzt worden ist.