Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft ein Filtergehäuse für wenigstens
ein axial durchströmbares Filterelement, das zwischen seinen Stirnflächen
axial durchströmbar ist und das am Außenumfang wenigstens einen endlosen
Dichtkragen aufweist, welcher jeweils gegen einen Dichtflansch am Gehäuse anpressbar
ist.
Stand der Technik
Ein axial durchströmbares Filterelement ist beispielsweise aus
der DE 32 49 151 02 bekannt. Das dort
offenbarte Kompaktfilterelement besteht aus einem gewellten und einem glatten Filterpapier.
Die Filterpapiere sind miteinander verklebt und dann miteinander zu einem Filterelement
der gewünschten Größe aufgewickelt. Dabei erfolgt die Verklebung
durch streifenförmigen Auftrag im Kantenbereich derart, dass die Zwischenräume
zwischen der gewellten und der glatten Lage abwechselnd an den beiden Stirnseiten
verschlossen sind, so dass keine direkte Strömung durch die zwischen den Filterpapieren
gebildeten Kanäle möglich ist. Eine Luftströmung gelangt von der
Rohluft zur Reinluftseite zunächst nur in einen Stichkanal hinein, dann durch
das Filterpapier hindurch und aus einem Stichkanal auf der anderen Seite wieder
heraus erfolgen. Gegenüber herkömmlichen Faltenfiltern haben diese Kompaktluftfilter
den Vorteil, bei gleicher Baugröße eine größere Filterfläche
zu bieten bzw. bei gleicher Filterfläche eine kleinere Baugröße zu
ermöglichen. Der aufgewickelte Filterkern ist so ausgebildet, dass eine Luftströmung
nur durch das Filterpapier hindurch möglich ist.
Bei solchen und anderen Kompaktluftfilterelementen erfolgt die Strömung
axial von einer Stirnseite zur anderen. Für die einwandfreie Funktion ist es
wesentlich, dass das Kompaktluftfilterelement an seinem Außenumfang gegenüber
dem Filtergehäuse hermetisch abgedichtet ist. Hierzu ist ein Dichtungskragen
umlaufend angeformt, der an eine entsprechende Anlageschulter im Filtergehäuse
anzulegen und dann daran anzupressen ist.
Muss die Filterfläche vergrößert werden, um z.B. den
Strömungswiderstand zu senken, vergrößern sich auch der Wickeldurchmesser
des Filterelements und damit die Filtergehäuseabmessungen. Die Vergrößerung
des Filtergehäuses ist aber durch den gegebenen Bauraum meist begrenzt. Alternativ
können mehrere kleine Filter mit eigenen Filtergehäusen parallel betrieben
werden, was aber teuer ist, Bauraum durch mehrfach zu verlegende Zu und Ableitungen
beansprucht und im Wartungsfall dazu führt, dass an mehreren Filtergehäusen
die Anschlüsse gelöst, das Gehäuse geöffnet, die Filterelemente
getauscht und anschließend die Anschlüsse wieder hergestellt werden müssen,
der Filteraustausch also sehr arbeitsintensiv ist.
Aufgabe der Erfindung ist daher die Schaffung einer platzsparenden
und einfach zu wartenden Anordnung mehrerer Filterelemente.
Offenbarung der Erfindung
Diese Aufgabe wird durch eine Luftfiltereinheit mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Der Vorteil der Erfindung besteht darin, dass in einem Gehäuse
bei nur einer Anschlussleitung mehrere Filterelemente angeordnet werden können.
Für die Filterelemente ist eine gemeinsame Abdichtungseinrichtung bereit gestellt,
welche Platz spart. Durch das gemeinsame Spannrahmenelement werden alle in das Gehäuse
angesetzten Filterelemente über eine gemeinsame Spannvorrichtung angepresst
bzw. wieder gelockert; ein einzelnes Element kann nicht vergessen werden. Dadurch
ist eine sehr schnelle Montage bzw. Demontage der Filterelemente möglich. Außerdem
ergibt sich der Vorteil, dass durch eine zentrale Spannvorrichtung Kantungen an
den Dichtkragen vermieden werden, sofern die Spannvorrichtungen zentral zwischen
den Filterelementen platziert sind.
Das Gehäuse wird im Wartungsfall geöffnet, der Spannrahmen
wird gelockert und kann mit allen eingesteckten Filterelementen gleichzeitig aus
dem Gehäuse entnommen werden. Die Filterelemente werden dann aus dem Spannrahmen
herausgezogen und gegen neue Elemente ausgetauscht. Spannrahmen und Filterelemente
werden dann gemeinsam wieder in das Gehäuse eingelegt und durch die Spannvorrichtung
in Richtung des Dichtflansches am Gehäuse bewegt, wo der an den Filterelementen
jeweils vorhandenen Dichtkragen angepresst wird.
Das Gehäuse kann so ausgestaltet sein, dass es eine Trennebene
besitzt, die nicht mit der Andrückebene des Dichtkragens übereinstimmen
muss, sondern insbesondere quer dazu ausgerichtet ist.
Das Gehäuse kann zudem beispielsweise so ausgebildet sein, dass
es eine Gehäusewanne umfasst, die sich an zwei gegenüberliegenden Enden
jeweils in einem Trichterbereich zu einer Strömungsöffnung hin verjungt
und die in einem zwischen den Trichterbereichen liegenden Zentralbereich zur Endnahme
des Filterelements einseitig offen und durch einen Deckel verschließbar ist.
Damit kann das Filtergehäuse bei der Wartung eingebaut bleiben und die Luftleitungen
an den Anschlussstutzen des Gehäuses müssen nicht gelöst werden,
womit eine wesentliche Fehlerquelle bei Wartungsarbeiten beseitigt ist. Es bedeutet
gerade bei großen Filtergehäusen, wie sie beispielsweise
bei Baumaschinen Einsatz finden, eine wesentliche Arbeitserleichterung, wenn lediglich
ein Deckel von der Gehäusewanne des Filtergehäuses abgenommen werden muss
und der überwiegende Teil des Gehäuses eingebaut verbleiben kann.
Für die Filterelemente kann jeweils eine gesonderte Kontur als
Dichtflansch ausgebildet sein. Ebenso ist es möglich, einen gemeinsamen Dichtflansch
zu schaffen, der so viele Ausnehmungen enthält wie Dichtelemente vorhanden
sind und um diese Ausnehmungen herum jeweils eine glatte Anlagefläche bietet,
gegen die der Dichtkragen an dem jeweiligen Filterelement gepresst werden kann.
Bei einer Ausführungsform mit zwei Filterelementen wird die Spannvorrichtung
bevorzugt zwischen beiden Filterelementen angeordnet und schiebt von dieser Position
aus den gemeinsamen Spannrahmen der Filterelemente vor.
Um eine möglichst niedrige Bauweise zu erreichen, ist vorgesehen,
Filterelemente mit einem ovalen bzw. länglichrunden Querschnitt in ein brillenförmiges
Spannrahmenelement einzusetzen. Die Filterelemente sind dabei insbesondere so nebeneinander
in dem Gehäuse angeordnet, dass ihre langen Achsen etwa in Flucht liegen. Dieses
Prinzip lässt sich auch auf Bauformen mit drei oder vier Filterelementen ausdehnen.
Im einfachsten Fall ist die Spannvorrichtung durch eine Mehrzahl von
einzeln betätigbaren Spannverschlusselementen gebildet. Das Spannrahmenelement
mit den eingesetzten Filterelementen wird vor dem Dichtflansch des Gehäuses
platziert und dann durch die nacheinander folgende Betätigung der Spannverschlusselemente
daran herangezogen.
Um die Zugänglichkeit der Spannverschlusselemente zu erhöhen,
kann vorgesehen sein, den Spannrahmen im Bodenbereich des Gehäuses an eine
Anschlagkante oder einzelne Anschlagelemente anzulegen und dann die Vorspannung
über Spannverschlusselemente aufzubringen, die nur im oberen Bereich des Spannrahmens
bzw. des Gehäuses angeordnet sind und somit frei zugänglich sind, wenn
der Deckel vom Gehäuse ist.
Eine noch komfortablere Ausführungsform der Erfindung sieht einen
zentral angeordneten Spannhebel vor, der am Boden der Gehäusewanne an einer
benachbart zum Spannrahmen angeordneten Achse schwenkbar gelagert ist, und der an
seinem am Spannrahmenelement anliegenden Ende als Schiebekulisse ausgebildet ist,
wobei sich der Abstand der Oberfläche der Schiebekulisse zur Achse bei einer
Schließbewegung des Spannhebels vergrößert.
Beim Einsetzen der Kombination von Spannrahmen und Filterelementen
in das Gehäuse steht der Spannhebel zunächst aufrecht und lässt ein
ungehindertes Einsetzen des Spannrahmens zu. Sind Spannrahmen und Filter in der
vorgesehenen Position angesetzt, wird der Spannhebel auf den Boden des Gehäuses
zu bewegt. Da sich der radiale Abstand der Schiebekulisse von der Schwenkachse immer
weiter vergrößert, kontaktiert die Schiebekulisse des Spannhebels das
Spannrahmenelement und schiebt es dann mitsamt der eingesetzten Filterelemente auf
die Dichtflansche. Über die Geometrie der Schiebekulisse am Spannhebel können
die erzielbaren Vorspannkräfte beeinflusst werden.
Um ein Hochschnellen des Spannhebels im Betrieb, beispielsweise bei
Vibrationen, zu verhindern, sind an der Unterseite des Deckels vorzugsweise Niederhalterelemente
angeformt, die bei aufgesetztem Deckel den Spannhebel berühren oder zumindest
so dicht über diesem angeordnet sind, dass ein Hochschnellen und damit ein
Lösen der Dichtverbindung verhindert wird.
Eine dritte Ausführungsform sieht vor, die Spannvorrichtung durch
eine Kniehebeleinheit auszubilden. Ein erster und ein zweiter Kniehebel sind gelenkig
miteinander verbunden und senkrecht hintereinander in Bezug auf das Spannrahmenelement
im Gehäuse geordnet. Der von dem Spannrahmenelement abgewandte erste Kniehebel
ist an einem Festlager am Gehäuseboden gelagert. Der zweite Kniehebel besitzt
an seinem am Spannrahmen anzulegenden Ende einen Schiebeführungsbolzen, der
in einem Schiebeführungselement als Loslager gelagert ist.
Die Betätigung erfolgt beispielsweise mittels eines Handgriffes,
welcher an einem der Kniehebel im Bereich der gelenkigen Kniegelenkverbindung zwischen
den Kniehebeln angebracht ist. Durch Druck auf das Betätigungselement werden
die zunächst winklig gegeneinander angestellten Kniehebel zunehmend in eine
gestreckte Lage gebracht, wobei der zweite Kniehebel mit seinem freien Ende gegen
das Spannrahmenelement drückt. Damit der Kraftangriffspunkt des zweiten Kniehebels
definiert ist, ist die zusätzliche Schiebeführung am Loslager vorgesehen.
Werden die Kniehebel von der gestreckten Lage aus noch weiter gegen
den Gehäuseboden gedrückt, so wird der Totpunkt überwunden und es
wird eine Selbsthemmung der Spannvorrichtung bewirkt.
Neben den verschiedenen Ausbildungen der Spannvorrichtung kann auch
der Deckel über seine Funktion als reines Ergänzungselement zur Gehäusewanne
hinaus mit vorteilhaften Merkmalen versehen werden. Hierzu zählen beispielsweise
Stützelemente, die sich an dem jeweiligen freien, nicht eingespannten
Ende der Filterelemente anlegen. Insbesondere im Zusammenspiel mit entsprechenden
Stützelementen am Gehäuseboden werden die freien Enden der Filterelemente
leicht geklemmt, so dass bei entsprechenden Erschütterungen im Betrieb größere
Biegemomente auf die Einspannstelle vermieden werden.
Neben punktuell angreifenden Stützelementen, die auch die Funktion
eines Endanschlags für die Filterelemente mit übernehmen können,
können Verstärkungsrippen an die Unterseite des Deckels angeformt sein,
die nicht nur eine Aussteifung des Deckels bewirken und zu einer Materialeinsparung
an diesem führen können, sondern die auch eine Abstützung der in
das Gehäuse eingesetzten Filterelemente bewirken können.
Ein besonders vorteilhaftes Merkmal am Deckel ist ein Kontrollschwert,
das sich zapfenförmig von der Unterseite des Deckels in die Gehäusewanne
hinein erstreckt und zwar so, dass es bei korrekt eingesetzten und verspannten Filterelementen
an der Rückseite des Spannrahmens anliegt. Im Umkehrschluss bedeutet dies,
dass ein Aufsetzen des Deckels bei nicht korrekt positioniertem Spannrahmen nicht
möglich ist, da die Kontrollschwerter gegen das Spannrahmenelement stoßen.
Der Benutzer erhält somit abschließend beim Aufsetzen des Deckels die
Bestätigung, dass er die Filterelemente korrekt eingesetzt und fest verspannt
hat. Eine visuelle Kontrolle des Sitzes der Filterelemente, die aufgrund der Einbau
und/oder Umgebungsbedingungen vielleicht nur erschwert möglich ist, wird so
durch ein einfaches Zusatzelement ersetzt oder ergänzt.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird mit Bezug auf die nachfolgenden Figuren näher
beschrieben. Es zeigen jeweils in perspektivischer Ansicht:
1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Filtergehäuses,
2 ein Detail des Filtergehäuses aus
1,
3 einen Deckel für das Filtergehäuse,
4 eine zweite Ausführungsform eines Filtergehäuses,
5 eine dritte Ausführungsform eines Filtergehäuses,
und
6 die Ausführungsform gemäß
5 mit entfernten Filterelementen.
Ausführungsform(en) der Erfindung
1 zeigt ein Filtergehäuse 100, das eine
Gehäusewanne 10 umfasst, die entlang eines Flansches 15 zur
Aufnahme eines hier nicht dargestellten Deckels vorgesehen ist. Die Gehäusewanne
10 verjüngt sich über einen Trichterbereich 13 zu einem
reinluftseitigen Anschlussstutzen 14 und über einen Trichterbereich
11 zu einem rohluftseitigen Anschlussstutzen 12.
Am Gehäuseboden sind Stützelemente 16 erkennbar,
auf denen Filterelemente 70 mit ihrem losen, nicht eingespannten Ende aufliegen.
An ihrem anderen Ende sind die Filterelemente in einen Spannrahmen
30 eingesteckt und werden über diesen an Dichtflansche 17
im Gehäuse angepresst. Zum Aufbringen der Vorspannung sind links, recht und
in der Mitte jeweils Spannverschlusselemente 50 vorgesehen.
2 zeigt den reinluftseitigen Bereich des Filtergehäuses
100 im Detail, wobei hier die Filterelemente und der Spannrahmen zur besseren
Darstellung entfernt sind. Am Gehäuseboden ist eine Profilierung erkennbar,
die sich entlang einer parallel zu den Dichtflaschen 17 verlaufenden Rinne
erstreckt. Durch diese Profilierung ist ein Festlager 21 gebildet, in welches
das Spannrahmenelement zunächst mit seiner Unterseite eingehakt werden kann,
um dann mittels der oben an dem Dichtflansch 17 angeordneten Spannverschlusselemente
50 angepresst zu werden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind
an einer gemeinsamen Querschottwand 22 jeweils eine Ausnehmung
19 und ein Dichtflansch 17 für jedes Filterelement ausgebildet.
Reinluft wird an dem Stutzen 14 angesaugt, im Trichterbereich
13 auf die beiden Ausnehmungen 19 verteilt und durchströmt
dann die in 2 nicht dargestellten Filterelemente.
Um den Abfluss von eingedrungener Feuchtigkeit oder Kondenswasser
zu ermöglichen, ist im vorliegend dargestellten Ausführungsbeispiel ein
Bodenablauf 23 vorgesehen.
3 zeigt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Filtergehäuses 100'. Eine Gehäusewanne ist hier im Wesentlichen
gleichartig zur ersten Ausführungsform ausgebildet. Allerdings ist am Gehäuseboden
ein Lagerbock ausgebildet, um eine Schwenkachse 52' aufzunehmen, in welcher
ein Spannhebel 50' gelagert ist. Die Luftfilterelemente 70 sitzen
wiederum in einem Spannrahmenelement 30', welche sich von dem Spannrahmen
30 der ersten Ausführungsform nur durch die fehlenden Lagerstellen
für die Spannhebelelemente unterscheidet. Beim Spannrahmen ist der Spannhebel
50' mit einer Schiebekulisse 51' versehen, wobei es sich um eine
glatte Oberfläche der oberen Kante des Spannhebels
50' handelt. Der Krümmungsmittelpunkt der Schiebekulisse ist exzentrisch
zur Schwenkachse 52' angeordnet, so dass bei einer Schwenkbewegung des
zunächst aufrecht stehenden Spannhebels 50' die Schiebekulisse zunehmend
gegen den Spannrahmen 30' drückt und über diesen die Filterelemente
70 mit ihren Dichtungskragen an die Dichtflansche im Gehäuse anpresst.
4 zeigt den passenden Deckel 60' zur zweiten
Ausführungsform eines Filtergehäuses 100'. Der Deckel
60' weist an seiner Unterseite Verstärkungsrippen 63' auf,
die in ihrer Kontur der Außenkontur der Luftfilterelemente 70 angepasst
sind und so die Filterelemente unterstützen, so dass sie bei Vibrationen nicht
anfangen, im Gehäuse um ihre Einspannstelle zu schwingen. Ein Flansch
65' ist kompatibel mit dem Flansch 15' der Gehäusewanne
10' ausgebildet. Ausnehmungen 64' in einigen der Rippen
63' dienen der Aufnahme des verdickten Handgriffsbereichs des Spannhebels
50', so dass bei aufgesetztem Deckel 60' ein Hochschnellen des
Spannhebels 50' unterbunden wird.
Stützelemente 66' greifen von oben und auch seitlich
auf den Kantenbereich des freien Endes des jeweiligen Luftfilterelements
70 und bewirken dort eine leichte Klemmung.
Weiterhin sind Kontrollschwerter 62' vorgesehen, die seitlich
in den Spalt zwischen Gehäusewanne und Filterelementen geschoben werden können,
sofern der Spannrahmen in der vorgesehenen Betriebsposition festgelegt ist. Liegt
der Spannrahmen 30' noch zu weit zurück, weil keine Vorspannung aufgegeben
worden ist, läuft das Sicherheitselement 62' mit seiner quer stehenden
Rippe von oben auf den Spannrahmen 30' und verhindert so das korrekte Aufsetzen
des Deckels an den Flanschen 65', 15', bis der Benutzer die Vorspannung
herstellt und damit den Spannrahmen in die Betriebsposition bringt.
5 zeigt eine dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Filtergehäuses 100''. Wiederum ist eine Gehäusewanne
10'' mit Trichterbereichen 11, 13 gegeben, die in Anschlussstutzen
12, 14 münden. Zwei Luftfilterelemente 70 sind nebeneinander
eingesetzt und über ein gemeinsames Spannrahmenelement 30' verbunden.
Auch bei dieser Ausführungsform wird die Vorspannung an einem
zentralen Angriffspunkt an dem brillenförmig ausgebildeten Spannrahmen
30' bewirkt. Als Spannvorrichtung ist hier eine Kniehebeleinheit
50'' vorgesehen, deren Aufbau und Funktion insbesondere unter Bezug auf
6 näher erläutert wird.
Zur Rohluftseite 12 hin ist ein Kniehebelfestlager
52'' am Gehäuseboden angeformt, in welchem ein erster Kniehebel
51'' schwenkbar gelagert ist. Der erste Kniehebel 51'' ist an
einem Kniegelenk 53'' mit einem zweiten Kniehebel 54'' verbunden.
Der zweite Kniehebel 54'' besitzt einen quer zu seiner Längserstreckung
angeordneten Schiebeführungsbolzen 56'' und trifft mit seinem abgerundeten
freien Ende 57'' auf einen zentralen Bereich des Spannrahmenelements
30'. In der Nähe des freien Endes 57'' ist der Schiebeführungsbolzen
56'' in einer Schiebeführung auf einem Loslagerelement 58''
längs geführt. Aufgrund der Führung und der Anordnung des Schiebeführungsbolzens
56'' nahe am freien Ende 57'', vollzieht das Ende 57''
im Wesentlichen eine axiale Bewegung auf das Spannrahmenelement 30' zu.
Dabei wandert es in vertikaler Richtung nur wenig aus.
In horizontaler Richtung wandert es quer zur Schiebeführung nicht
aus, da der zweite Kniehebel 54'' zwischen zwei Lagerböcken
58'', welche die Schiebeführung ausbilden, geführt ist. Wird
nun durch einen am ersten Kniehebel 51'' angeformten Handgriff eine Kraft
auf das Kniegelenk 53'' ausgeübt, werden die Kniehebel 51'',
54'' in eine gestreckte Lage überführt, wodurch der zweite Kniehebel
mit seinem freien Ende 57'' das Spannrahmenelement 30' in Richtung
der Dichtflansche am Querschott im Gehäuse schiebt. Durch die erhöhte
Anordnung des Schiebeführungsbolzens 56'' am Loslager 58''
und die Anordnung des Kniehebelfestlagers 52'' direkt am Gehäuseboden
ist es möglich, das Kniegelenk 53'' unter die gedachte Linie zwischen
den Lagerpunkten 52'', 56'' zu drücken, wodurch der in der
gestreckten Lage gegebene Totpunkt überwunden wird und die Kniehebeleinheit
50'' in eine selbst hemmende Position gebracht wird, so dass auch bei größeren
Stößen auf das erfindungsgemäße Filtergehäuse
100'' kein Hochschnellen der Kniehebel 51'', 54'' zu
befürchten ist.
Zusätzlich kann über Formschlusselemente an der Deckelunterseite
auch eine formschlüssige Festlegung des am ersten Kniehebel 51'' vorhandenen
Handgriffs gewirkt werden.