Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft ein Filterelement, bestehend aus wenigstens
einem Flächenelement, das zu einem kompakten Körper gewickelt ist, welcher
zwischen seinen zwei Stirnflächen axial durchströmbar ist, und das an
seinem Außenumfang wenigstens einen endlosen Hauptdichtring aufweist, der benachbart
zu der ansaugseitigen Stirnfläche angeordnet ist.
Stand der Technik
Aus der DE 32 49 151 C2
ist ein Kompaktluftfilterelement bekannt. Dieses besteht aus einem gewellten oder
plissierten und einem glatten Filterpapier. Die Filterpapiere sind miteinander verklebt
und dann miteinander zu einem Filterelement der gewünschten Größe
aufgewickelt. Dabei erfolgt die Verklebung durch streifenförmigen Auftrag im
Kantenbereich derart, dass die Zwischenräume zwischen der gewellten und der
glatten Lage abwechselnd an den beiden Stirnseiten verschlossen sind, sodass keine
direkte Strömung durch die zwischen den Filterpapieren gebildeten Kanäle
möglich ist. Eine Fluidströmung, insbesondere von einer Brennkraftmaschine
angesaugte Luft, gelangt von der Rohluft- zur Reinluftseite zunächst nur in
einen Stichkanal hinein, dann durch das Filterpapier hindurch und aus einem Stichkanal
auf der anderen Seite wieder heraus. Gegenüber herkömmlichen Faltenfiltern
haben diese Kompaktluftfilter den Vorteil, bei gleicher Baugröße eine
größere Filterfläche zu bieten bzw. bei gleicher Filterfläche
eine kleinere Baugröße zu ermöglichen.
Während bei Rundfiltern, bei denen die Ansaugseite, die sogenannte
Rohluftseite, am Außenumfang liegt, die bei einer Beschädigung des Filtergehäuses
angesaugte Außenluft dennoch das Filtermedium passieren muss, besteht bei axial
durchströmbaren Filtern, das Problem, dass eine Überbrückung des
Filterelements und damit ein Eintritt schmutzbefrachteter Rohluft in einen nachgeschalteten
Verbrennungsmotor auftreten, wenn z.B. infolge Steinschlags bei einem außen
liegenden Filtergehäuse eines Nutzfahrzeugs oder wegen eines herab fallenden
Werkzeugs das Luftfiltergehäuse beschädigt wird. Da Kompaktluftfilter
üblicherweise in einem Bereich nahe an einer Stirnseite einen umlaufenden Dichtungskragen
angeformt haben, durch welchen die Rohluft- von der Reinluftseite getrennt wird,
liegt der größere Teil der Länge des Kompaktluftfilterelements reinluftseitig
im Gehäuse. Wird das Gehäuse beschädigt, so kann Schmutz ungehindert
durch den Zwischenraum zwischen Gehäuse und Luftfilterelement hindurch zum
Reinluftanschluss strömen, was zur Beschädigung eines nachgeschalteten
Verbrauchers, etwa einer Brennkraftmaschine, führen kann.
Offenbarung der Erfindung
Eine Aufgabe der Erfindung liegt somit darin, bei einem Filterelement
der eingangs genannten Art das Einströmen von Schmutz befrachteter Luft im
Falle einer Beschädigung des Luftfiltergehäuses zu verhindern.
Diese Aufgabe wird durch einen zusätzlichen Notdichtkragen gelöst,
der das Luftfilterelement umseitig umgibt, der axial beabstandet zum Hauptdichtring
bei der Auslassseite angeordnet ist und der eine solche Höhe besitzt, dass
er den Spalt zwischen dem Kompaktluftfilterelement und einer Gehäuseinnenwand
eines Luftfiltergehäuses vollständig auszufüllen vermag. Er kann
insbesondere leicht vorkomprimiert in dem Spalt angeordnet sein, um eine gute Dichtwirkung
zu erzielen.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das einseitig eingespannte
Luftfilterelement über den beispielsweise als Vlies- oder Schaumstoffstreifen
ausgebildeten Notdichtkragen zusätzlich am Gehäuse abgestützt ist.
Die mechanische Belastung des nach dem Stand der Technik nur einseitig eingespannten
Luftfilterelements wird reduziert, da durch die zusätzliche Abstützung
am anderen Ende die Biegemomente an der Einspannungsstelle am Hauptdichtring deutlich
reduziert sind.
Um im Schadensfall eine gründliche Abscheidung von Partikeln
an dem Notdichtkragen zu bewirken, wird die Porosität bevorzugt so gewählt,
dass sie gleich dem Filtermedium des Kompaktluftfilterelements oder noch feiner
ist.
Reicht hingegen im Notfall die Abscheidung groben Schmutzes aus, so
können entsprechend grobporige Vliese oder Schäume verwendet werden. Dies
hat den Vorteil, dass der Notdichtkragen teildurchlässig ist und die äußere
Oberfläche des Kompaktluftfilterelements auch im Normalbetrieb als durchströmbare
Filterfläche zur Verfügung steht.
Vorzugsweise bildet das Filterelement mit einem Gehäuse eine
aufeinander abgestimmte Luftfiltereinheit, um zu gewährleisten, dass ein Ringspalt,
der zwischen der Außenseite des Filterelements und der Innenseite des Gehäuses
gebildet ist, vollständig durch den Hauptdichtring und durch den Notdichtkragen
verschlossen ist.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnung näher
erläutert. Die Figuren zeigen: 1 ein erfindungsgemäßes
Luftfilterelement in perspektivischer Ansicht und 2
eine Luftfiltereinheit mit dem Kompakt-Luftfilterelement in Schnittansicht.
Ausführungsform(en) der Erfindung
1 zeigt in einem perspektivischen Blick ein Luftfilterelement
1. Durch den Blick auf eine hier unten liegende, auslassseitige Stirnfläche
5 ist erkennbar, dass das Filterelement selbst aus einem gewickelten Filtermedium
besteht. Erkennbar sind die miteinander verbundene gewellte bzw. plissierte Lage
und die glatte Lage. Bei der gezeigten Ausführungsform ist im Zentrum ein Wickelkern
vorhanden, der abgedichtet ist, so dass keine direkte Strömung von einer ansaugseitigen
Stirnfläche 4 zur Stirnfläche 5 möglich ist.
Eine Strömung ist nur von der Stirnfläche 4 her
in die zwischen der gewellten und der glatten Lage ausgebildeten Kanäle hinein
möglich. Diese sind nahe der Kanten an den Stirnflächen lagenweise wechselseitig
verschlossen, das heißt, das Fluid gelangt von der Stirnfläche
4 her durch die Kanäle nur bis kurz vor die Stirnfläche
5 und muss dann durch das Filterpapier hindurch strömen, um in einen
darüber oder darunter liegenden Kanal zu gelangen, welcher wiederum nahe der
Stirnfläche 4 verschlossen und zur Stirnfläche 5 offen
ist. Ein elastomerer Dichtkragen 2 ist nahe der Ansaugseite angeformt.
Erfindungsgemäß ist am gegenüberliegenden axialen Ende
bzw. in der Nähe davon ein zusätzlicher Notdichtkragen 3 angebracht
oder angeformt.
Die Wirkungsweise dieser Ausbildung wird unter Bezug auf
2 erläutert: In einer Luftfiltereinheit
10 ist durch einen Gehäusetopf 15 und einen Deckel
11 ein geschlossenes Gehäuse ausgebildet, das eine Ansaugöffnung
12 und eine Auslassöffnung 16 aufweist. Zwischen den Öffnungen
12, 16 ist das Luftfilterelement 1 platziert und deckt
den gesamten Öffnungsquerschnitt innerhalb des Gehäuses ab. Gehäusetopf
15 und Deckel 11 weisen im Kantenbereich jeweils Flansche
13, 14 auf, die nicht nur eine Kopplung miteinander ermöglichen,
sondern auch eine momentensteife Einspannung des Filterelements 1 an seinem
kragenförmigen Hauptdichtring 2 bewirken. Mit der Einspannung wird
der elastomere Hauptdichtring 2 zwischen den Flanschen 13,
14 verpresst, so dass eine gasdichte Abdichtung bewirkt wird. Eine Strömung
von der Ansaugöffnung 12 kann nur an der Stirnfläche
4 in das Filterelement 1 eintreten, dieses durchströmen und
von seiner Stirnfläche 5 aus zur Auslassöffnung 16 strömen.
Ein Ringspalt 17 zwischen dem Außenumfang des Filterelements
1 und dem Innenumfang des Gehäusetopfes 15 ist durch den
Hauptdichtring 2 verschlossen.
Wird das Gehäuse jedoch stromabwärts des Hauptdichtrings
2, also im Bereich des Gehäusetopfes 15, beschädigt,
so dass ein Loch 18 in der Gehäusewand entsteht, kann ungefilterte
Luft in den Ringspalt 17 angesaugt werden. Durch den erfindungsgemäß
vorgesehenen Notdichtkragen 3 ist der Ringspalt 17 vollständig
abgedeckt, so dass die Strömung, je nach Porosität des Notdichtkragens
3, von außen in das Filterelement 1 geleitet wird oder aber
in dem porös ausgebildeten Notdichtkragen selbst gefiltert wird.
Der Notdichtkragen 3 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
als einfacher Ring mit rechteckigem Querschnitt dargestellt. Feiner ausgebildete
Profilformen sind möglich, um eine Anpassung an die Innenkontur des Gehäuses
der Luftfiltereinheit 10 zu erzielen.
Die Darstellung der 2 zeigt auch, dass
das Filterelement 1 aufgrund seiner endseitigen Einspannung an dem Hauptdichtring
2 nahezu über seine gesamte Länge im Gehäusetopf
15 auskragt. Durch den Notdichtkragen 3 werden erfindungsgemäß,
je nach der Federsteifigkeit des elastischen Notdichtkragens 3, die an
der Einspannstelle auftretenden Biegemomente reduziert.