Die Erfindung betrifft eine Filtereinheit, die wenigstens ein Gehäuse
und wenigstens ein zwischen seinen Stirnflächen axial durchströmbares
Filterelement umfasst, das über wenigstens einen Teil seiner Länge in
ein rohrförmiges Filterschutzelement eingesetzt und damit verbunden ist und
das an seinem Außenumfang wenigstens einen endlosen Dichtkragen aufweist, welcher
am Filterschutzelement abgestützt ist und über Spannmittel gegen einen
Dichtflansch am Gehäuse anpressbar ist.
Aus der DE 32 49 151 C2
ist ein Kompaktluftfilterelement bekannt. Dieses besteht aus einem gewellten und
einem glatten Filterpapier. Die Filterpapiere sind miteinander verklebt und dann
miteinander zu einem Filterelement der gewünschten Größe aufgewickelt.
Dabei erfolgt die Verklebung durch streifenförmigen Auftrag im Kantenbereich
derart, dass die Zwischenräume zwischen der gewellten und der glatten Lage
abwechselnd an den beiden Stirnseiten verschlossen sind, so dass keine direkte Strömung
durch die zwischen den Filterpapieren gebildeten Kanäle möglich ist. Eine
Luftströmung gelangt von der Rohluft- zur Reinluftseite zunächst nur in
einen Stichkanal hinein, dann durch das Filterpapier hindurch und aus einem Stichkanal
auf der anderen Seite wieder heraus erfolgen. Gegenüber herkömmlichen
Faltenfiltern haben diese Kompaktluftfilter den Vorteil, bei gleicher Baugröße
eine größere Filterfläche zu bieten bzw. bei gleicher Filterfläche
eine kleinere Baugröße zu ermöglichen. Der aufgewickelte Filterkern
ist so ausgebildet, dass eine Luftströmung nur durch das Filterpapier hindurch
möglich ist.
Bei solchen und anderen Kompaktluftfilterelementen erfolgt die Strömung
axial von einer Stirnseite zur anderen. Für die einwandfreie Funktion ist wesentlich,
dass das Kompaktluftfilterelement an seinem Außenumfang gegenüber dem
Luftfiltergehäuse hermetisch abgedichtet ist. Hierzu ist ein Dichtungskragen
umlaufend angeformt, der an eine entsprechende Anlageschulter im Luftfiltergehäuse
anzulegen und dann daran anzupressen ist.
Bekannt ist es zudem, das Kompaktluftfilterelement in ein Filterschutzelement
einzuschieben, welches einen Kragen besitzt, der auf die umlaufend angeformte Dichtung
drücken kann. Durch Umlegen eines Hebels wird das Filterschutzelement gegenüber
dem Luftfiltergehäuse axial verschoben und an den Dichtungsring angelegt. Hierdurch
ist das Einsetzen und Abdichten des Kompaktluftfilterelements in sehr einfacher
Weise möglich. Wird allerdings das Umlegen des Hebels vergessen, so ist der
Filter gänzlich ohne Funktion, da ungefilterte Luft am Dichtkragen und damit
am Außenumfang des Kompaktluftfilterelements vorbeiströmen kann.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Abdichtung des Filterelements
gegenüber dem Gehäuse zu erzwingen.
Diese Aufgabe wird durch eine Luftfiltereinheit mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 oder, in kinematisch umgekehrter Anordnung, mit den Merkmalen des
Anspruchs 2 gelöst.
Durch die Kulissenführung wird das Filterschutzelement mit dem
darin befindlichen Filterelement beim Einsetzen in das Gehäuse durch eine Bewegung,
die quer zur Strömungsrichtung verläuft, zugleich axial in Bezug auf die
Mittelachse des Filterelements vorgeschoben und mit seinem Dichtring gegen einen
entsprechenden Flansch am Gehäuse gedrückt, wodurch die Abdichtung zwangsweise
hergestellt wird. Ist das Filterelement mit dem aufgesetzten Filterschutzelement
erst einmal in die entsprechende Kulissenführung am Gehäuse eingeführt,
so wird auch die genaue Positionierung und Abdichtung des Filterelements in definierter
Weise bewirkt. Gleiches gilt in umgekehrter Weise für die zweite Ausführungsform
nach Anspruch 2.
Erfindungswesentlich ist, dass Filterschutzelement und Gehäuse
beim Einsetzvorgang eine axiale Relativbewegung ausführen. Hierzu sind verschiedene
formschlüssige Kopplungen wie auch z.B. nutenförmige Kulissenführungen
und darin eingreifende Stifte denkbar.
Vorzugsweise ist die Kulissenführung durch eine Einführrampe
und das Führungsmittel am Filterschutzelement als Vorsprung mit einer abgerundeten
Gleitfläche ausgebildet. Eine solche Paarung ist leicht herzustellen und leicht
montierbar. Außerdem kann sie sehr robust ausgebildet werden.
Ein Bedienerfehler könnte nur noch insofern auftreten, als dass
das Filterelement nicht weit genug in seine Führung hinein geschoben würde.
Um auch hier letzte Fehlerquellen ausschließen zu können, sind vorzugsweise
Abstandhalterelemente an den Außenumfang des Filterschutzelements und/oder
an die dem Filterschutzelement gegenüberliegenden Bereiche an der Unterseite
des Deckelelements angeformt, um einen evtl. Luftspalt zwischen Filterschutzelement
und Deckelelement vollständig zu überbrücken. Dies führt entweder
dazu, dass bei unzureichender Einführung des Filterelements das Gehäuse
gar nicht mit dem Deckelelement zu verschließen ist und so dem Bediener der
Fehler signalisiert wird, oder dass das Filterelement mit dem Aufsetzen des Deckelelements
von selbst in die vorgesehene, abdichtende Endlage gebracht wird.
Alternativ können die Deckel und Filterschutzelement auch so
aufeinander abgestimmt sein, dass bei sachgemäß montiertem Filterelement
kein Luftspalt mehr besteht, sie sich also berühren. Wird
dann das Luftfilterelement in seinem Filterschutzelement nicht weit genug in die
Führung hineingedrückt, lässt sich das Deckelelement ebenfalls nicht
schließen bzw. es bewirkt selbst das Einschieben in die Endlage.
Im einfachsten Fall ist die Kulissenführung als schiefe Ebene
ausgebildet. Die Abgleitfläche, die am Außenumfang des Filterschutzelements
angeformt ist, gleitet auf der schiefen Ebene ab, bis die gewünschte Endposition
erreicht ist.
Die Fixierung der Endposition erfolgt dann formschlüssig über
den Gehäusedeckel.
Vorzugsweise ist die Kulissenführung in wenigstens zwei Bahnbereiche
mit unterschiedlicher Steigung bzw. Krümmung unterteilt. Ein erster Bahnabschnitt
dient der Vorpositionierung des Filterschutzelements mit dem Filter innerhalb des
Gehäuseunterteils und bewirkt den axialen Vorschub. In einem zweiten Bahnbereich
ist eine optimale Anlage der Gleitflächen des Filterschutzelements an den entsprechenden
Aufnahmen in der Kulissenführung des Gehäuses gegeben.
Ist beispielsweise die Gleitfläche als Kreisbogen ausgebildet,
dann ist im Bereich der Kulissenführung ein dazu kompatibler Kreisbogenabschnitt
vorgesehen.
Zwischen den beiden Bahnbereichen liegt vorzugsweise ein Sattel, der
insbesondere mit einem leichten Hinterschnitt ausgebildet sein kann, so dass beim
Hereindrücken des Filterelements nach Überwinden des Sattels eine Verrastung
bewirkt wird, durch die das Filterelement zumindest während der Montage sicher
in der vorgesehenen Gebrauchslage gehalten wird, bis eine endgültige Fixierung
über das Deckelelement erfolgen kann.
Das Filterschutzelement besitzt vorzugsweise eine solche Länge,
dass es sich zumindest von einer Vorderseite, an der Stützelemente für
den außenumfänglich am Filterelement angebrachten Dichtkragen angeordnet
sind, bis zu den Spannmitteln erstreckt. Dadurch kann die von den Spannmitteln bewirkte
axiale Vorschubkraft über die Wandung des Filterschutzelements geleitet werden,
ohne stauchend auf das Filterelement selbst zu wirken.
Die Spannmittel werden dabei vorzugsweise in dem vom Dichtkragen abgewandten
Endbereich angeordnet und das Filterschutzelement wird so lang ausgebildet, dass
es das Filterelement vollständig aufnehmen kann. Somit sind im Bereich des
Dichtkragens und bei den Spannmitteln zwei Auflager gebildet, auf denen das Filterschutzelement
samt Filter beiden Endes fest gelagert ist. Frei kragende Bereiche sind allenfalls
sehr kurz, so dass bei dieser bevorzugten Ausbildung einer Filtereinheit auch die
Biegemomentenbelastung entsprechend gering ist.
Anwendung findet die erfindungsgemäße Filtereinheit insbesondere
als Luftfiltereinheit für Brennkraftmaschinen. Als Filter werden vorzugsweise
Kompaktluftfilter der zu Beginn beschriebenen Art eingesetzt.
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnung näher
erläutert.
Die Figuren zeigen im Einzelnen:
1 einen Blick von oben in eine geöffnete Luftfiltereinheit
und
2 das Detail X aus 1 in
seitlicher Ansicht.
1 zeigt eine Luftfiltereinheit 100 mit einem
Gehäuse 20 und einem darin positionierten rohrförmigen Filterschutzelement
10.
In 1 ist der Deckel des Gehäuses
20 entfernt, so dass ein Blick in das Gehäuse möglich ist. Das
Filterelement selbst ist vollständig innerhalb des Filterschutzelements
10 angeordnet und daher in 1 nicht erkennbar.
Das Filterschutzelement 10 weist eine vordere Muffe
11 auf, die zur Aufnahme eines Dichtkragens bestimmt ist, welcher am Umfang
des Filterelements angeformt ist. Die Muffe 11 bildet eine Abstützung
für den Dichtkragen, so dass bei einem axialen Vorschub des Filterschutzelements
10 mit dem darin eingesetzten Filterelement der Dichtkragen an einen entsprechenden
flanschartigen Absatz am Gehäuse 20 bewirkt wird. Von dort verjüngt
sich das Gehäuse bis zu einem Anschlussstutzen 21.
Auch an einem gegenüberliegenden Ende liegt das Filterschutzelement
10 mit einer Stirnseite 12 vor einem Anschlussstutzen
22.
Erfindungswesentlich ist die Anordnung eines Vorsprungs
15 am Außenumfang des Filterschutzelements 10, welcher im
Eingriff mit einer Einführrampe 25 steht, welche an eine Gehäusewand
23 angeformt ist.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist an zwei diametral gegenüberliegenden
Positionen des Filterschutzelements 10 bzw. des Gehäuses
20 ein Vorsprung 15 bzw. eine Einführrampe 25 angeordnet.
Damit wird einer Verkantung des Filterschutzelements vorgebeugt. Dies gilt insbesondere
dann, wenn das Filterschutzelement wie im dargestellten Ausführungsbeispiel
einen langlochartigen Querschnitt besitzt und die Spannmittel gegenüberliegend
an den bogenförmigen Schmalseiten angeordnet sind.
Um das Filterschutzelement im Endbereich zwischen den beiden Positionen
der Spannmittel auszusteifen, sind mehrere Rippen 16 vorgesehen.
Eine bevorzugte Ausbildung des Vorsprungs 15 und der zugehörigen
Einführrampe 25 ist in 2 im Detail dargestellt.
2 entspricht dabei einem Blick auf das Detail X in
1.
Die Einführrampe 25 ist am Gehäuseboden
23 ausgebildet. Um eine Fertigung des Gehäuses als Kunststoffspritzgießteil
zu ermöglichen, müssen Materialanhäufungen vermieden werden, weshalb
die Einführrampe 25 im vorliegenden Ausführungsbeispiel als Hohlkörper
ausgebildet ist.
Ein Einführpunkt ist durch einen axialen Wandabschnitt
25.5 gebildet, der parallel zur Strömungsrichtung und damit zur gewünschten
Vorschubrichtung des Filterschutzelements 10 innerhalb des Gehäuses
20 ausgerichtet ist. Er erstreckt sich vom Gehäuseboden
23 aus bis in das Innere des Gehäuses hinein.
Es schließt sich ein erster gebogener Bahnabschnitt
25.4 an. Dessen Verlauf ist so gewählt, dass er sich mehr in Richtung
der Koordinate, die parallel zur Einschubrichtung 1 verläuft, erstreckt
und weniger in Richtung des Vorschubs 2, das heißt, es muss in Einschubrichtung
1 ein großer Weg zurückgelegt werden, um eine relativ dazu kleine
Vorwärtsbewegung in Richtung des Pfeils 2 zu erzielen.
In der in 2 dargestellten End- bzw. Einbaulage
des Filterschutzelements liegt der Vorsprung 15 an einem weiteren gebogenen
Bahnabschnitt 25.2 an.
Am Übergang zwischen den Bahnabschnitten 25.4 und
25.2 ist ein Sattel 25.3 ausgeformt, der insbesondere noch einen
leichten Hinterschnitt aufweist, so dass eine feste Verrastung des Filterschutzelements
10 im Gehäuse 20 bewirkt wird, wenn der Vorsprung
15 den Sattelpunkt 25.3 passiert hat und am Bogenabschnitt
25.2 anliegt.
Ein vertikaler Abschnitt 25.1 dient dazu, die als die eigentliche
Kulissenführung wirkenden Abschnitte 25.2 bis 25.4 entsprechend
vertikal im Gehäuse 20 zu positionieren.
Um ein Wegbiegen der Kulissenführung zu vermeiden, ist der in
2 links angeordnete Teil der Einführrampe
25 durch einen rückwärtigen Abschnitt 25.6 am Gehäuseboden
abgestützt.
Der Vorsprung 15 besteht im dargestellten Ausführungsbeispiel
aus zwei konzentrischen Kreisrippen 15.1, 15.2, die untereinander
durch radiale Rippen 15.3 abgestützt sind. Die äußere Kreisrippe
15.2 ist durch radiale Schrägrippen 15.4 an der Oberfläche
des Filterschutzelements 10 abgestützt. Obwohl für die Einführ-
und Abgleitbewegung nur der in 2 links unten liegende
Bereich der äußeren Kreisrippe 15.2 als Gleitfläche benötigt
wird, ist die mehrfache Abstützung durch die geschlossenen Kreisrippen
15.1, 15.2 und die radialen Rippen 15.3, 15.4
vorteilhaft, um ein Abscheren des Vorsprungs 15 von der Oberfläche
des Filterschutzelements 10 zu verhindern.
Die in 2 ganz links dargestellte Versteifungsrippe
16 liegt in der Einbaulage am Punkt 3 direkt auf dem Gehäuseboden
23 auf. In gleicher Weise liegt die Rippe 16 oben an dem hier
nicht dargestellten Deckelement an. Ist das Filterschutzelement 10 nicht
vollständig bis ganz nach unten in die Einführungsrampe eingedrückt,
lässt sich der Deckel nicht aufsetzen und das Gehäuse nicht verschließen.
Drückt der Bediener dennoch mit großer Kraft auf de Deckel, um ihn zum
Schließen zu Bringen, überträgt sich die Kraft über die Rippe
16 auf das Filterschutzelement 10 und bringt dieses in die vorgegebene
Endlage. Dabei wird über die erfindungsgemäß ausgebildeten Spannmittel
auch die Abdichtung zwangsweise bewirkt.