Die Erfindung betrifft eine Lineareinheit entsprechend dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Solche Lineareinheiten dienen beispielsweise dazu, Maschinenkomponenten,
die auf dem Führungsschlitten gelagert sind, hin- und herzuverfahren. Dazu
wird die Gewindespindel motorisch oder manuell gedreht, so dass die darauf gelagerte
Spindelmutter, die verdrehsicher in dem Führungsrohr gehalten ist, eine axiale
Bewegung vollführt, je nach Drehrichtung der Gewindespindel reversierend. Selbstverständlich
besteht auch die Möglichkeit, den Führungsschlitten verdrehsicher in der
Längsnut des Führungsrohres zu halten. In jedem Fall sind der Führungsschlitten
und die Spindelmutter fest miteinander verbunden.
Als Führungsrohre kommen bislang Strangpressprofile zum Einsatz,
üblicherweise aus einem Leichtmetall, in die der Führungsschlitz durch
eine mechanische Bearbeitung, vorzugsweise durch Fräsen eingebracht wird. Allerdings
ist diese Art der Bearbeitung mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden, der
sowohl das Fräsen wie auch ein anschließendes Nachbearbeiten, wie Entgraten
oder dergleichen umfasst.
Allerdings ist eine solche Bearbeitung nur mit einem erheblichen Aufwand
realisierbar, was naturgemäß einer rationellen und kostengünstigen
Herstellung entgegensteht, wie sie für solche Führungsrohre gefordert
wird, die als Serienteile in großen Stückzahlen zum Einsatz kommen.
In der DE 200 16 209 U1
wird deshalb vorgeschlagen, den Längsschlitz in das Führungsrohr gleich
beim Strangpressen mit einzubringen, so dass die genannten Arbeitsgänge im
wesentlichen entfallen, wodurch sich gegenüber dem vorgenannten Stand der Technik
eine Verbesserung ergibt.
Allerdings sind bei solchen Strangpressprofilen relativ weite Toleranzen
in Kauf zu nehmen, die für bestimmte Einsatzzwecke nicht akzeptabel sind.
In diesen Fällen werden dickwandige Präzisionsstahlrohre
eingesetzt, die allerdings wieder mechanisch bearbeitet werden müssen, d.h.,
durch Sägen abgelängt, Plandrehen der Enden sowie Einbringen des Schlitzes.
Im letzteren Fall wird zunächst vorgefräst, danach fertig gefräst,
entgratet und schließlich, da üblicherweise Stahlrohre aus Kohlenstoffstahl
zum Einsatz kommen, ist eine galvanische Verzinkung erforderlich, um die bearbeiteten
Flächen korrosionsfest zu erhalten.
Alles in allem sind die bekannten Lineareinheiten nicht geeignet,
alle gestellten Bedingungen, sowohl hinsichtlich einer kostengünstigen Herstellung
wie auch einer hohen Fertigungsgenauigkeit zu entsprechen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Lineareinheit
der gattungsgemäßen Art so weiterzuentwickeln, dass sie kostengünstiger
herstellbar ist und mit geringem Aufwand eine hohe Fertigungsgenauigkeit, d.h. geringe
Toleranzen aufweist.
Diese Aufgabe wird durch eine Lineareinheit mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst.
Ein im Sinne der Erfindung ausgebildetes Führungsrohr zeichnet
sich vor allem dadurch aus, dass es sehr kostengünstig herstell- und einsetzbar
ist, wobei die Wicklung des Blechstreifens zu einem Rohr im Sinne eines Biegens
um eine gedachte Mittelachse erfolgt, so dass sich automatisch ein Längsschlitz
ergibt, wenn die Breite des Blechstreifens entsprechend kleiner ist als der Gesamtumfang
des Führungsrohres. Dabei beschränkt sich die Querschnittskontur des Führungsrohres
nicht auf die Kreisform, sondern kann jede beliebige Form aufweisen, also sowohl
beispielsweise elliptisch wie auch polygon.
Neben der vereinfachten Herstellung, bei der im wesentlichen auf eine
mechanische Bearbeitung des Führungsrohres verzichtet werden kann, und die
außerordentlich kostengünstig durchführbar ist, ist auch die hohe
Fertigungsgenauigkeit hervorzuheben, da die Einhaltung engster Toleranzen möglich
ist. Dies betrifft insbesondere die Breitentoleranzen des Längsschlitzes, so
dass eine sehr genaue Führung beispielsweise der Spindelmutter im Längsschlitz
problemlos möglich ist.
Gegenüber der beschriebenen aufwendigen Bearbeitung eines Präzisionsstahlrohres
für diesen Zweck stellt somit die Erfindung eine signifikante Verbesserung
dar, die zu einer optimierten Herstellung der gesamten Lineareinheit beiträgt.
Je nach Bedarf kann als Blech, das zu dem Führungsrohr gewickelt
wird, ein geeignetes Material eingesetzt werden, beispielsweise ein verzinktes Stahlblech
oder ein rostfreies.
Zu einer kostengünstigen Herstellung eines Gesamtsystems trägt
auch bei, dass die Einzelkomponente Führungsrohr als konfektioniertes Teil
lagermäßig vorgehalten werden kann und lediglich auftragsabhängig
abzulängen ist. So können äußerst kurze Fertigungszeiten eingehalten
werden.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die die Längsnut begrenzenden, sich gegenüberliegenden Wandungen ins
Innere des Rohres gerichtet abgekantet sind, so dass sich eine relativ große
Führungsfläche für die Spindelmutter ergibt.
In diesem Bereich kann die Spindelmutter auch derart formschlüssig
mit dem Führungsrohr verbunden sein, dass sich eine seitliche feste Einspannung
ergibt. Hierzu kann die Spindelmutter zwei sich in Achsrichtung erstreckende Längsnuten
aufweisen, in die jeweils eine der erwähnten Abkantungen des Längsschlitzes
des Führungsrohres einliegt. Insofern ist ständig eine Einspannung der
Spindelmutter im jeweiligen Belastungsbereich gegeben, der im wesentlichen immer
nur dort vorliegt, wo die Spindelmutter bzw. der daran angeschlossene Führungsschlitten
im Einsatz ist.
Endseitig ist die Gewindespindel in Endstücken gelagert, die
gleichzeitig die Enden des Führungsrohres verschließen.
Dabei ist jedes Endstück so ausgebildet, dass es einen zapfenartigen
Ansatz aufweist, der endseitig in das Führungsrohr ragt und der, vergleichbar
mit der Spindelmutter, ebenfalls zwei Längsnuten aufweist, in der jeweils eine
Abkantung des Längsschlitzes des Führungsrohres einliegt.
Hierdurch wird eine Verformung des Führungsrohres durch von außen
wirkende Kräfte wirksam verhindert, da das Führungsrohr im Endbereich
fest im zapfenartigen Ansatz eingespannt ist.
An den zapfenartigen Ansatz schließt sich ein Bündchen an,
dessen Außendurchmesser etwa dem Außendurchmesser des Führungsrohres
entspricht, so dass sich ein weitgehend flächenbündiger Übergang
zwischen dem Führungsrohr und dem Endstück ergibt. Zur Lagerung der drehbaren
Spindelmutter ist in jedem Endstück ein Wälz- oder Gleitlager angeordnet,
in dem die Spindel mit einem Endzapfen einliegt.
Während die Gewindespindel mit einem Außengewinde versehen
ist, sind die beidseitigen Endzapfen glattschaftig ausgebildet, wobei einer der
Endzapfen in axialer Erstreckung in einen Antriebszapfen übergeht, der beispielsweise
mittels einer Passfeder formschlüssig mit einem Antriebselement, wie einem
Motor oder einem Getriebeteil verdrehsicher verbindbar ist.
Die Endzapfen werden bisher durch spangebende Bearbeitung an die als
Halbzeug durchgängig mit einem Außengewinde versehene Gewindespindel geformt,
üblicherweise durch Drehen.
Naturgemäß ist die dies ebenfalls nur mit einem erheblichen
Arbeits- und Kostenaufwand möglich, der eine optimierte Fertigung bislang nicht
zulässt.
Deshalb ist nach einem weiteren Gedanken der Erfindung vorgesehen,
den Endzapfen als separates Teil auszubilden und die Gewindespindel in Form des
Halbzeuges lediglich abzulängen und die Endzapfen daran zu befestigen.
Dabei kann der Endzapfen in seinem der Gewindespindel zugewandten
Endbereich als Hülse ausgebildet sein, die mit einem Innengewinde versehen
ist, so dass der Endzapfen auf die Gewindespindel aufschraubbar und daran durch
geeignete Maßnahmen befestigbar ist.
Denkbar ist aber auch, den Endzapfen stoffschlüssig, beispielsweise
durch Verkleben oder Verlöten, mit der Gewindespindel zu verbinden.
Prinzipiell ist das im Sinne der Erfindung gestaltete Führungsrohr
je nach Bedarf modifizierbar, wozu beispielsweise die Einbringung von seitlichen,
sich in Längsachsritchtung erstreckenden Sicken zählt, in die der Führungsschlitten
eingreifen kann, wodurch dann eine besonders feste Verbindung des Führungsschlittens
am Führungsrohr gegeben ist.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand
der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen:
1 eine erfindungsgemäße Lineareinheit in
einer perspektivischen Ansicht
2 ein Führungsrohr der erfindungsgemäßen
Lineareinheit in einer schaubildlichen Darstellung
3 das Führungsrohr nach 2
im Querschnitt gezeigt
4 ein weiteres Ausführungsbeispiel des Führungsrohres,
ebenfalls in einer perspektivischen Ansicht
5 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Führungsrohres
in einer Querschnittsdarstellung
6 eine Einzelheit der Lineareinheit in einer perspektivischen
Ansicht
7 die Einzelheit nach 6
in montierter Stellung, in einer Querschnittsansicht
8 eine weitere Einzelheit der Lineareinheit,
ebenfalls schaubildlich gezeigt
9 die Einzelheit nach 8
in montierter Stellung, im Querschnitt dargestellt
10 die Lineareinheit in einer Explosivdarstellung
11 eine schematische Darstellung der Lineareinheit
in einer geschnittenen Draufsicht
12 eine Einzelheit der Darstellung nach 11,
ebenfalls in einer geschnittenen Draufsicht.
In der 1 ebenso wie in der
10 ist eine Lineareinheit dargestellt, mit einer in
einem Führungsrohr 1 gelagerten, einen Führungsschlitten
5 zur Aufnahme eines Werkstücks, eines Werkzeugs oder dergleichen
tragenden Antriebseinheit, bestehend aus einer Gewindespindel 2 und einer
darauf geführten Spindelmutter 4, die über einen Führungskeil
7 mit dem Führungsschlitten 5 verbunden ist.
Dabei ist die auf der Gewindespindel 2 axial verschiebbar
gehaltene Spindelmutter 4 mittels des Führungskeiles 7 verdrehsicher
in einer Längsnut 3 des Führungsrohres 1 gehalten, wobei
die Spindelmutter 4 bei Verdrehung der Gewindespindel 2 axial
verfahrbar ist und damit ebenfalls der Führungsschlitten 5.
Erfindungsgemäß besteht das Führungsrohr
1 aus einem durch Wickeln eines Blechstreifens hergestellten Rohr, das
bei dem in den 2 und 3
gezeigten Beispiel mit sich in Längsachsrichtung erstreckenden, außenseitig
eingebrachten Sicken 6 versehen ist, die beispielsweise der Führung
und Verdrehsicherung des Führungsschlittens 5 dienen.
In der 4 ist das Führungsrohr
1 als Vierkantrohr ausgebildet und ebenfalls an zwei sich gegenüberliegenden
Seiten mit Sicken 6 versehen. Ebenso wie bei dem Beispiel nach den
2 und 3 ist auch im Beispiel
nach 5 das Führungsrohr 1 als ein im
wesentlichen Rundrohr gestaltet, das im Beispiel nach 5
jedoch glattschaftig ausgebildet ist, also ohne Sicken in der Außenwand.
Bei allen gezeigten Ausführungsbeispielen des Führungsrohres
1 weist die Längsnut 3 die sich gegenüberliegende Wandungen
bildenden Abkantungen 8 auf, die der Führung der Spindelmutter
4 dienen. Die lichte Weite der Längsnut 3 entspricht etwa
der Breite des Führungskeiles 7, wobei die beiden Außenseiten
des Führungskeiles 7 Führungsflächen 9 bilden,
die, wie besonders deutlich die 9 zu erkennen gibt,
an der jeweils zugeordneten Abkantung 8 anliegen, wobei in der
8 die Spindelmutter 4 schematisch dargestellt
ist, d.h., ohne ein vorhandenes Innengewinde, das mit der Gewindespindel
2 korrespondiert.
Endseitig ist das Führungsrohr 1 jeweils durch ein Endstück
10 verschlossen, das als Einzelheit in der 6
dargestellt ist.
Es ist zu erkennen, dass das Endstück 10 einen zapfenartigen
Ansatz 11 besitzt, der, wie besonders deutlich in der 12
zu sehen ist, in das Innere des Führungsrohres 1 eingesteckt ist und
dort passgenau einliegt.
Zur Verdrehsicherung des Endstückes 10 ebenso wie zur
Stabilisierung des Führungsrohres 1 in den Endbereichen weist der
zapfenartige Ansatz 11 zwei parallel und abständig zueinander angeordnete
Nuten 13 auf, die einen Keil 20 einschließen, der in den
Längsschlitz 3 des Führungsrohres 1 ragt, während
die Abkantungen 8 jeweils in den Nuten 13 einliegen.
An den zapfenartigen Ansatz 11 schließt sich ein Bündchen
12 an, das an der Stirnseite des Führungsrohres 1 anliegt
und dessen Außendurchmesser etwa dem Außendurchmesser des Führungsrohres
1 entspricht, so dass sich ein flächenbündiger Übergang
ergibt.
Insbesondere in den 11 und
12 ist deutlich erkennbar, dass die Gewindespindel
2 endseitig mittels angeschlossener Endzapfen 14 in den Endstücken
10 drehbar gelagert ist, wobei in dem jeweiligen Bündchen
12 ein Wälzlager 18 angeordnet ist, das über eine Mutter
19 im Endstück 10 gehalten ist, und in dem die Gewindespindel
2 bzw. die Endzapfen 14 drehbar angeordnet sind.
In der 12 ist eine vergrößerte
Ansicht eines Teilausschnitts der 11 dargestellt, in
der erkennbar ist, dass der Endzapfen 14 als separates Teil ausgebildet
ist und an einem Ende als Hülse 15 geformt ist, in der das zugeordnete
Ende der Gewindespindel 2 befestigt ist.
An die Hülse 15 schließt sich ein Lagerzapfen
17 an, der in dem Wälzlager 18 einliegt. Antriebsseitig ist
der entsprechende Endzapfen 14 zusätzlich mit einem Antriebszapfen
16 versehen, der verdrehsicher mit einem nicht dargestellten Antriebsaggregat
verbindbar ist.
- 1
- Führungsrohr
- 2
- Gewindespindel
- 3
- Längsnut
- 4
- Spindelmutter
- 5
- Führungsschlitten
- 6
- Sicke
- 7
- Führungskeil
- 8
- Abkantung
- 9
- Führungsfläche
- 10
- Endstück
- 11
- zapfenartiger Ansatz
- 12
- Bündchen
- 13
- Nut
- 14
- Endzapfen
- 15
- Hülse
- 16
- Antriebszapfen
- 17
- Lagerzapfen
- 18
- Wälzlager
- 19
- Mutter
- 20
- Keil