Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft einen Transponder mit elektronischem Speicherchip
und magnetischer Ringantenne. Die Erfindung betrifft ferner ein Transponderhalbzeug
und ein Herstellungsverfahren für einen derartigen Transponder.
Stand der Technik
Transpondertechnologie wird seit mehreren Jahren in vielen Anwendungen
erfolgreich eingesetzt: Der berührungslose Firmenausweis, der den Zutritt zum
Arbeitsplatz freigibt oder die Wegfahrsperre auf Basis eines in den Fahrzeugschlüssel
eingebauten Transponders sind typische Beispiele. Dabei erweist sich die Transponder-
bzw. RFID-Technologie robuster als herkömmliche Kennzeichnungssysteme, insbesondere
Etiketten mit Barcodes: Für verschmutzte, verdeckte oder beschädigte Barcodes
stehen trotz einer wachsenden Zahl von eingebauten Redundanzen die Chancen auf Erfassung
schlecht. Dagegen bietet die von einer optischen Sichtverbindung unabhängige
RFID-Technologie auch bei stark verschmutzten Datenträgern eine konstant hohe
Lesequalität. Weitere Vorteile der RFID-Technologie sind die prinzipiell hohen
Speicherfähigkeiten (aktuell bis zu 64 kByte), die Möglichkeit der Umprogrammierung
und der verschlüsselten Datenübertragung.
Ein Transponder besteht üblicherweise aus einem Koppelelement
(Spule oder Mikrowellenantenne) und einem elektronischen Mikrochip. Passive Transponder
enthalten keine eigene Spannungsversorgung (Batterie) und verhalten sich außerhalb
des Ansprechbereichs eines Lesegeräts vollkommen passiv. Erst innerhalb des
Ansprechbereichs eines Lesegeräts wird der Transponder aktiviert. Die zum Betrieb
des passiven Transponders benötigte Energie wird ebenso wie Takt und Daten
durch die Koppeleinheit kontaktlos zum Transponder übertragen.
Unterschieden wird typischerweise zwischen induktiv bzw. magnetisch
gekoppelten Transpondersystemen, die im Frequenzbereich von Niederfrequenz (<150
kHz) bis Hochfrequenz (HF, 13,56 MHz) zum Einsatz kommen, und elektromagnetisch
gekoppelte Systeme, die im Ultrahochfrequenz- und Mikrowellenbereich (UHF ab 866
MHz) eingesetzt werden.
Induktive Systeme arbeiten im Nahfeld – mit magnetischen Ringantennen,
deren Umfang oft kleiner ist als ein Zehntel der Wellenlänge &lgr;. Sie zeichnen
sich im Allgemeinen durch kompakte Bauformen und einen klar definierten Lesebereich
aus.
Dagegen zeichnen sich elektromagnetisch gekoppelte Systeme durch Reichweiten
größer als die Wellenlänge &lgr; aus. Dabei kommen Antennen mit
elektrischem Nahfeld, insbesondere Dipolantennen, zum Einsatz, die relativ groß
sind mit einer Länge in der Größenordnung von &lgr;/2.
Für magnetische Ringantennen sind folgende Bauformen bekannt
(siehe Rothammels Antennenbuch, DARC Verlag Baunatal, 12. Auflage, Kapitel 6):
- 1. Magnetische Antennen mit untenliegender Abstimmung und kapazitiver Auskopplung,
- 2. Magnetische Antennen mit obenliegender Abstimmung und galvanischer Auskopplung
und
- 3. Magnetische Antennen mit induktiver Auskopplung.
Transponder können in hohen Stückzahlen kostengünstig
in Form von Transponder-Etiketten bzw. so genannten Smart Labels hergestellt werden.
Diese enthalten eine Folie als Träger, auf der eine dünne – geätzte
oder gedruckte – Antenne aufgebracht ist. Der Chip wird dabei entweder direkt
mit hohen Präzisionsanforderungen oder indirekt als Chipmodul bzw. Strap aufgebracht
und elektrisch leitfähig kontaktiert. Um die leitfähige Verbindung herzustellen,
kommen Verfahren wie leitfähiges Kleben, Bonden (Verschweißen) oder Crimpen
zum Einsatz, die jeweils zusätzliche Kosten verursachen.
Bei der Kennzeichnung von kleinen Gegenständen stoßen die
bekannten Transpondersysteme an technische Grenzen: Bei induktiv gekoppelten Systemen
sind zwar kleine Bauformen möglich, jedoch nehmen die Induktivität und
die Lesereichweite mit kleiner werdenden Querschnittflächen der Ringantenne
ab. Aufgrund der kleinen Induktivität ist bei den üblichen Transponderfrequenzen
induktiver Systeme eine große Kapazität erforderlich, die sich typischerweise
in höheren Kosten niederschlägt. Auch der Kennzeichnung von kleinen Gegenständen
ist daher eine möglichst große Antennenquerschnittsfläche anzustreben.
Elektromagnetische Antennen können aufgrund der mit der Frequenz
vorgegeben Länge der Dipolantenne nicht beliebig klein gefaltet werden. Dabei
wäre der UHF- bzw. Mikrowellenbereich aufgrund der höheren Frequenz in
Bezug auf die Lesereichweite im Vorteil.
Darstellung der Erfindung
Hier setzt die Erfindung an. Der Erfindung, wie sie in den Ansprüchen
gekennzeichnet ist, liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile des Stands der Technik
zu vermeiden und insbesondere einen gattungsgemäßen Transponder anzugeben,
der auch in kleinen Bauformen eine gute Lesereichweite aufweist und darüber
hinaus kostengünstig produziert werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Transponder
mit den Merkmalen des Hauptanspruchs und des nebengeordneten Anspruchs 5 gelöst.
Ein Transponderhalbzeug und ein Herstellungsverfahren für einen Transponder
sind in den nebengeordneten Ansprüchen angegeben. Weitere vorteilhafte Details,
Aspekte und Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den abhängigen
Ansprüchen, der Beschreibung, den Figuren und den Beispielen.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden die folgenden Abkürzungen
und Begriffe benutzt:
Die Abkürzung RFID (Radio Frequency Identification) wird hier allgemein für
Identifkationssysteme mit kontaktloser elektromagnetischer Energie- und Datenübertragung
verwendet – unabhängig von der eingesetzten Trägerfrequenz.
Unter Transponderauslesegerät wird ein System verstanden, das
über elektromagnetische Felder einen Transponder mit Energie versorgen, Daten
aus dessen Chip auslesen und optional auch Daten auf den Chip schreiben kann.
Nach einem ersten Erfindungsaspekt ist bei einem Transponder der eingangs
genannten Art vorgesehen, dass die Ringantenne eine elektrische leitfähige
Spule mit mindestens einer Windung und einen Kondensator umfasst und dass der Transponder
auf eine Arbeitsfrequenz von 860 MHz oder mehr für UHF oder den Mikrowellenbereich
ausgelegt ist.
Bevorzugt umfasst die Ringantenne dabei eine Spule mit nur einer Windung.
Die Induktivität der Spule ist mit Vorteil kleiner ist als 1 &mgr;H, bevorzugt
kleiner 0,2 &mgr;H, und der Umfang der Spule ist zweckmäßig kleiner
ist als 20 cm, bevorzugt kleiner 4 cm. Die Kapazität des Kondensators ist vorteilhaft
aus dem Bereich 0,1 pF bis 20 pF, bevorzugt aus dem Bereich 0,5 pF bis 5 pF ausgewählt.
Nach einem zweiten Erfindungsaspekt ist bei einem Transponder der
eingangs genannten Art vorgesehen, dass die Ringantenne eine elektrische leitfähige
Spule mit mindestens einer Windung und einen Kondensator umfasst, wobei der Kondensator
als Dielektrikum eine dünne Isolatorfolie aufweist, die gleichzeitig als Trägerfolie
für die Spule und/oder den Chip dient.
In beiden Erfindungsaspekten werden, wie nachfolgend genauer ausgeführt,
insbesondere folgende Vorteile verwirklicht:
- – kompakte Bauform;
- – einfache, kostengünstige Herstellung;
- – flexible Einsatzmöglichkeiten;
- – einfache Abstimmmöglichkeit nach Herstellung eines Transponderhalbzeugs;
- – einfache Montage auf verschiedene Gegenstände.
Bei dem Transponder des zweiten Erfindungsaspekts ist die Isolatorfolie
vorzugsweise eine Kunststofffolie, insbesondere eine Polyester (PET)-Folie, eine
Polyimid-Folie oder eine Polypropylen (PP)-Folie.
In einer vorteilhaften Gestaltung ist der gesamte Transponder auf
der Isolatorfolie aufgebaut.
Während grundsätzlich Spule und Speicherchip auf derselben
Seite der Isolatorfolie angeordnet sein können, ist es vor allem wegen den
geringeren Anforderungen an die Positionierungsgenauigkeit bevorzugt, dass die Spule
und der Speicherchip auf gegenüberliegenden Oberflächen der Isolatorfolie
aufgebaut sind.
In einer Weiterbildung des zweiten Erfindungsaspekts ist eine zweite
Isolatorfolie vorgesehen, die mit der ersten Isolatorfolie so verbunden, insbesondere
verklebt oder verschweißt ist, dass die Spule zwischen den beiden Isolatorfolien
verpackt ist.
Der Transponder ist vorzugsweise auf eine Arbeitsfrequenz oberhalb
10 MHz, insbesondere auf eine Arbeitsfrequenz um 13,56 MHz, 27,1 MHz, 40,68 MHz,
433,92 MHz, 860–960 MHz, 2,45 GHz, 5,8 GHz oder 24,1 GHz, und besonders bevorzugt
auf eine Arbeitsfrequenz oberhalb von 860 MHz, also im UHF und Mikrowellenbereich
ausgelegt, da hier mit der erfindungsgemäßen Ringantenne kompakte Bauformen
realisiert werden können.
Die Isolatorfolie ist mit Vorteil dünner als 50 &mgr;m, bevorzugt
liegt ihre Dicke im Bereich zwischen 10 &mgr;m und 40 &mgr;m.
Die Spulenfläche A der leitfähigen Spule ist in beiden Erfindungsaspekten
zweckmäßig kleiner als 40 cm2, und liegt bevorzugt im Bereich
zwischen 0,06 cm2 und 4 cm2, besonders bevorzugt im Bereich
zwischen 0,18 cm2 und 1 cm2.
Die Transponder nach beiden Erfindungsaspekten können mit Vorteil
mit einer Klebstoffschicht für den Einsatz der Transponder als selbstklebende
Transponderetiketten (so genannte Smart Label) versehen sein.
Die Spule ist in beiden Aspekten zweckmäßig durch eine Leiterbahn
auf einer Trägerfolie gebildet. Im zweiten Erfindungsaspekt übernimmt
die Isolatorfolie mit Vorteil die Rolle der Trägerfolie. Es bietet sich dabei
an, die Leiterbahn durch Herausätzen aus einer vollflächigen Metallfolie
– insbesondere einer Kupfer- oder Aluminiumfolie – oder durch Drucken
einer leitfähigen Paste – insbesondere Silberleitpaste – zu
bilden.
Die Windungszahl der Spule ist vorzugsweise kleiner als 20, bevorzugt
kleiner als 10, und beträgt insbesondere 1, 2 oder 3. Die Windungszahl 1 bringt
dabei den zusätzlichen Vorteil, dass keine Brücke zum Verbinden der Spulenenden
erforderlich ist.
Der Transponder des zweiten Erfindungsaspekts ist mit Vorteil bei
ebener Isolatorfolie funktionsfähig, wobei die Antennenspule parallel zur Isolatorfolie
angeordnet ist. Alternativ kann die Isolatorfolie nicht parallel zur von der Antenne
aufgespannten Fläche liegen, sondern aus ihr herausragen. Dies kann beispielsweise
dadurch verwirklicht sein, dass die Isolatorfolie zu einer geschlossenen Röhre
aufgewickelt ist, entlang deren Umfang die Spule verläuft.
Die Leiterbahnen sind zweckmäßig so geformt, dass sich die
Resonanzfrequenz der Antenne durch Positionierungsungenauigkeiten beim Aufwickeln
nicht verschiebt. Vorzugsweise sind sie so geformt, dass im Bereich der übereinander
liegenden Teilabschnitte der beiden Leiterbahnen, die eine Leiterbahn eine wesentlich
größere Ausdehnung hat als die andere.
In einer weiteren, vorteilhaften Ausgestaltung sind die Leiterbahnen
so geformt, dass beim Aufwickeln durch gezielte Positionierung der übereinander
liegenden Teilbereiche die Resonanzfrequenz des Transponders abgestimmt werden kann,
bevorzugt so geformt, dass die Größe des überlappenden Teils durch
die Positionierung ausgewählt werden kann.
Der elektrische Speicher kann als Nur-Lese-Speicher oder als wiederbeschreibbarer
Speicher ausgebildet sein.
Die Erfindung enthält weiter ein Transponderhalbzeug mit einem
biegsamen, elektrisch isolierenden Träger mit zwei Leiterbahnen, die jeweils
auf einer Seite mit einem Transponderbaustein verbunden sind, und bei dem beim Aufwickeln
des Trägers mit einem bestimmten Umfang die beiden Leiterbahnen in Teilabschnitten
so übereinander liegen, dass sie mit dem dazwischen liegenden Träger eine
Ringantenne und zusammen mit dem Transponderbaustein einen auf die gewünschte
Resonanzfrequenz abgestimmten Transponder bilden.
Das Transponderhalbzeug ist vorzugsweise selbstklebend, so dass ein
Transponder durch Aufkleben auf einen Gegenstand mit einem bestimmten Umfang gebildet
werden kann.
Der Träger des Transponderhalbzeugs besteht mit Vorteil aus einer
Kunststofffolie, insbesondere einer Polyester-Folie, einer Polyimid-Folie oder einer
Polypropylen-Folie. Die Leiterbahnen des Transponderhalbzeugs bestehen zweckmäßig
aus Metallfolie oder einer durch Siebdruck aufgebrachten leitfähigen Paste.
Der Transponderbaustein des Transponderhalbzeugs enthält vorzugsweise
einen Schaltkreis zur Frequenzstabilisierung, um Unterschiede im Antennenquerschnitt
beim Aufbringen des Trägers auf unterschiedliche Gegenstände auszugleichen.
Die Leiterbahnen sind mit Vorteil so geformt, dass sich die Resonanzfrequenz
der Antenne durch Positionierungsungenauigkeiten beim Aufwickeln nicht verschiebt,
bevorzugt sind sie so geformt, dass im Bereich der übereinander liegenden Teilabschnitte
der beiden Leiterbahnen, die eine Leiterbahn eine wesentlich größere Ausdehnung
hat als die andere.
Das Transponderhalbzeug selbst ist mit Vorteil so geformt, dass beim
Aufwickeln durch gezielte Positionierung der übereinander liegenden Teilbereiche
die Resonanzfrequenz des so bildenden Transponders abgestimmt werden kann. Vorzugsweise
sind dabei die Leiterbahnen so geformt, dass die Größe des überlappenden
Teils durch die Positionierung ausgewählt werden kann.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das
Transponderhalbzeug mit Vorteil so geformt, dass beim Aufwickeln unabhängig
vom gewählten Umfang innerhalb eines zugelassenen Bereichs die Resonanzfrequenz
des Transponders sich nicht wesentlich ändert. Vorzugsweise sind dabei die
Leiterbahnen so geformt, dass die Größe des überlappenden Teils mit
zunehmendem Umfang so abnimmt, dass die dabei zunehmende Induktivität der Antenne
durch eine abnehmende Kapazität ausgeglichen wird.
Die Erfindung enthält weiter ein Verfahren zum Herstellen eines
Transponders nach dem ersten Erfindungsaspekt, bei dem ein elektronischer Speicherchip
mit einer magnetischen Ringantenne gekoppelt wird, wobei die Ringantenne mit einer
elektrisch leitfähigen Spule mit mindestens einer Windung und mit einem Kondensator
ausgebildet wird, und wobei der Transponder auf eine Arbeitsfrequenz von 860 MHz
oder mehr für UHF oder den Mikrowellenbereich ausgelegt wird.
Die Erfindung enthält auch ein Verfahren zum Herstellen eines
Transponders nach dem zweiten Erfindungsaspekt, bei dem ein elektronischer Speicherchip
mit einer magnetischen Ringantenne gekoppelt wird, die Ringantenne mit einer elektrisch
leitfähigen Spule mit mindestens einer Windung und mit einem Kondensator ausgebildet
wird, und wobei Kondensator mit einer dünnen Isolatorfolie als Dielektrikum
ausgebildet wird, die gleichzeitig als Trägerfolie für
die Spule und/oder den Chip dient.
Bei einer vorteilhaften Verfahrensvariante umfasst die Spule nur eine
Windung und der Transponderbaustein wird, insbesondere als Chip oder Chipmodul,
so aufgebracht, dass er direkt ohne eine Brücke an beiden Enden der Spule gekoppelt
wird.
In beiden Verfahrensvarianten kann ein Transponderbaustein aufgebracht,
insbesondere aufgeklebt und durch Schweißen oder Bonden elektrisch mit der
Spule verbunden werden.
Vorzugsweise wird der Transponder mit einer Schutzschicht versehen.
Die Schutzschicht ist dabei bevorzugt durch eine aufgebrachte Lack- oder Kunststoffschicht
oder einen passend umfassenden Schutzkörper gebildet.
Nachfolgend soll die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert werden. Dabei sind
nur die für das Verständnis der Erfindung wesentlichen Elemente dargestellt.
Es zeigen:
1 in Aufsicht einen Transponder mit magnetischer Ringantenne,
die nur eine Windung umfasst, und für den UHF-Frequenzbereich geeignet ist;
2 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Transponders, bei der die Trägerfolie gleichzeitig als Dielektrikum für
den Kondensator der Ringantenne dient, wobei (a) eine Aufsicht und (b) einen 20-fach
gestreckten Querschnitt entlang der Linie B-B von (a) zeigt;
3 die Kennzeichnung eines zylinderförmigen Gegenstandes
mit Hilfe eines selbstklebenden Transponderhalbzeugs: a) Selbstklebendes Transponderhalbzeug
mit offener Spule, b) Aufkleben des Transponderhalbzeugs auf den Gegenstand, c)
fertiger, mittels Transponder gekennzeichneter Gegenstand;
4 die Kennzeichnung eines zylinderförmigen Gegenstandes
mit Hilfe eines selbstklebenden Transponderhalbzeugs, das so geformt ist, dass sich
die Resonanzfrequenz weder durch Positionierungsungenauigkeiten noch durch Variationen
im Umfang des Gegenstands ändert.
Wege zur Ausführung der Erfindung
Zunächst wird mit Bezug auf die 1
ein Transponder mit magnetischer Ringantenne, die nur eine Windung umfasst, erläutert.
In 1 bezeichnet das Bezugszeichen
21 den Transponderchip, 22 die Antennenspule und 3 einen
Träger aus Kunststoff. Der Chip ist dabei direkt über ein Flip-Chip-Verfahren
auf die Spule aufgebracht. Die Antennenspule hat einen Durchmesser von lediglich
1 cm, deren Induktivität beträgt dabei etwa 0,1 &mgr;H. Zusammen mit
einem im Transponderchip integrierten Kondensator entsteht eine Ringantenne, die
auf 868 MHz abgestimmt ist.
Spule 22 und Chip 21 können, wie im Ausführungsbeispiel
der 1 auf derselben Seite des Kunststoffträgers
3 aufgebracht sein, oder sie können, wie in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen,
auf gegenüberliegenden Seiten des Trägers 3 angeordnet sein.
2 zeigt eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Transponders, bei dem die Trägerfolie 3 der Antennenspule
22 gleichzeitig als Dielektrikum für den Kondensator der Ringantenne
fungiert. 2a zeigt den Transponder in Aufsicht, während
2b einen um den Faktor 20 gestreckten Querschnitt
entlang der in 2a gezeigten gestrichelten Linie B-B
repräsentiert.
In 2a ist der Chip indirekt als Chipmodul
211 aufgebracht. Vorteil dabei ist, dass die Anforderungen an die Präzision
beim Aufbringen des Chipmoduls geringer sind. Die Ringantenne wird einerseits aus
der Antennenspule 22 als induktives Element und andererseits aus zwei Kondensatoren
gebildet, die wiederum aus den übereinander liegenden Abschnitten der Antennenspule
22 und des Chipmoduls 211 als Elektroden und der Folie
3 als Dielektrikum bestehen.
Ein Vorteil dieser Ausführungsform liegt neben der kompakten
Bauform in der einfachen Montage des Chipmoduls, die nicht elektrisch leitfähig
ausgeführt werden muss. Außerdem kann durch die Dicke der Folie und insbesondere
auch durch die Positionierung des Chipmoduls der Transponder abgestimmt werden –
auch nachdem sowohl Chipmodul 211 als auch die Antennenspule
22 schon gefertigt sind.
3 zeigt die Kennzeichnung einer Flasche mit Hilfe eines
selbstklebenden Transponderhalbzeugs. Das selbstklebende Transponderhalbzeug
20 (3a) ist auf einer selbstklebenden Folie
3 aufgebaut und umfasst den Transponderchip 21, sowie Leiterbahnen
22 und 23 zum Aufbau der Transponderspule, wobei der Transponderchip
21 mittels Flip-Chip-Verfahren mit den beiden Leiterbahnen kontaktiert
ist. Die Leiterbahnen 22, 23 sind so angeordnet, dass deren offenen
Enden übereinander zu liegen kommen, wenn das Transponderhalbzeug auf einen
zylinderförmigen Gegenstand mit einem vorgegebenen Umfang verklebt wird.
In 3b ist dargestellt, wie das Transponderhalbzeug
20 auf den zylinderförmigen Abschnitt 12
einer Flasche 1 aufgeklebt wird. Bei vollständig aufgeklebtem Transponderhalbzeug
(3c) bilden die Leiterbahnen 22,
23 zusammen mit der Folie 3 eine Ringantenne, die zusammen mit
dem kontaktierten Chip einen funktionsfähigen Transponder 2 ergibt.
Die Folie 3 bildet dabei einerseits das Dielektrikum für einen Kondensator,
der im überlappenden Bereich der Leiterbahnen 22 und 23 gebildet
wird, und andererseits eine durchgehende Schutzschicht für den Transponder.
Sie kann dabei gleichzeitig als bedruckbares Etikett für die Flasche dienen.
4 zeigt die Kennzeichnung einer Flasche mit Hilfe eines
selbstklebenden Transponderhalbzeugs, dessen Anwendung unempfindlich gegenüber
Positionierungsungenauigkeiten sowie Variationen im Umfang der Flasche ist. Die
Leiterbahnen 22 und 23 sind wiederum so angeordnet, dass deren
offenen Enden übereinander zu liegen kommen, wenn das Transponderhalbzeug auf
einen zylinderförmigen Gegenstand mit einem vorgegebenen Umfang verklebt wird.
Darüber hinaus sind die Leiterbahnen 22 und
23 so geformt, dass im Bereich der übereinander liegenden Teilabschnitte
24 der beiden Leiterbahnen, die eine Leiterbahn 22 eine wesentlich
größere Ausdehnung hat als die andere Leiterbahn 23. Bei Positionierungenauigkeiten,
d. h. bei leichten Verschiebungen der Leiterbahnen 22 und 23 relativ
zueinander, bleibt dadurch die Fläche des überlappenden Teilabschnitts
24 und damit die Kapazität des daraus gebildeten Kondensators nahezu
konstant.
Weiterhin nimmt die Breite der Leiterbahn 23 nach außen
hin ab. Beim Aufbringen des Halbzeugs auf Flaschen verschiedener Durchmesser nimmt
die Größe des überlappenden Teils 24 der Leiterbahnen ab,
je größer der Durchmesser – innerhalb eines zugelassenen Bereichs
– ist. Damit nimmt auch die Kapazität des daraus gebildeten Kondensators
entsprechend ab und gleicht die zunehmende Induktivität des aus den Leiterbahnen
gebildeten Antennenrings derart aus, so dass die Resonanzfrequenz des Transponders
– innerhalb des zugelassenen Bereichs praktisch konstant bleibt.
Insgesamt wird damit eine Unempfindlichkeit des Transponderaufbaus
gegenüber Positionierungsungenauigkeiten bei der Montage als auch gegenüber
Variationen im Umfang der gekennzeichneten Flaschen erreicht.
Während die Erfindung insbesondere mit Bezug auf bevorzugte Ausführungsbeispiele
gezeigt und beschrieben worden ist, versteht sich für den Fachmann, dass Änderungen
in Gestalt und Einzelheiten gemacht werden können, ohne von dem Gedanken und
Umfang der Erfindung abzuweichen. Dementsprechend soll die Offenbarung der vorliegenden
Erfindung nicht einschränkend sein. Statt dessen soll die Offenbarung der vorliegenden
Erfindung den Umfang der Erfindung veranschaulichen, der in den nachfolgenden Ansprüchen
dargelegt ist.