Erfindungsgebiet
Die Erfindung betrifft ein Spleißgerät mit einem Positionierungssystem
sowie ein Positionierungsverfahren für ein Spleißgerät.
Hintergrund der Erfindung
In einem Spleißgerät können Lichtwellenleiter wie zum
Beispiel Glasfaserkabel gespleißt, also miteinander verbunden werden. Das Spleißgerät
richtet die beiden Enden der zu spleißenden Glasfasern zueinander aus und verschmilzt
sie thermisch, beispielsweise durch Verschweißen über einen Lichtbogen.
Zum Ausrichten der Glasfasern zueinander können Faserhalter, die zur Aufnahme
der Glasfasern vorgesehen sind, gegeneinander in Richtung einer Längsachse
bewegt werden.
Für die Bewegung der Faserhalter in einer Grundplatte werden
in herkömmlichen Spleißgeräten Positionierungssysteme eingesetzt,
die eine Motoreinheit, ein Getriebe, eine Exzenterscheibe und einen mit dem Faserhalter
verbundenen Stößel aufweisen. Eine Drehbewegung des Motors, die durch
das Getriebe üblicherweise in eine langsamere Drehbewegung umgesetzt wird,
führt zu einer Drehung der Exzenterscheibe. Durch die Drehung der Exzenterscheibe
werden der Stößel und damit der Faserhalter bewegt.
Die Motorachse, das heißt, die Achse, um die die Drehbewegung
erfolgt, ist dabei in der Regel im rechten Winkel zur Bewegungsrichtung des Faserhalters,
also der Längsachse, angeordnet.
Durch die Anordnung mit einer Exzenterscheibe in einem herkömmlichen
Spleißgerät findet jedoch keine lineare Integration der Drehbewegung des
Motors statt. Zudem ist das Positionierungssystem bei herkömmlichen Spleißgeräten
oft mit großem Platzbedarf unterhalb der Grundplatte angeordnet. Weiterhin
sind das notwendige Getriebe und die Exzenterscheibe mit Stößel aufwändig
herzustellen und stellen einen erheblichen Kostenfaktor dar.
Aufgabe der Erfindung
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Spleißgerät bereitzustellen,
bei dem eine Positionierung von Lichtleitfasern für einen Spleißvorgang
aufwandsarm ermöglicht wird. Es ist ferner Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren
für eine aufwandsarme Positionierung von Lichtleitfasern für einen Spleißvorgang
anzugeben.
Diese Aufgaben werden mit den Gegenständen der unabhängigen
Patentansprüche gelöst. Ausgestaltungsformen und Weiterbildungen der Erfindung
sind Gegenstand der Unteransprüche.
Kurze Zusammenfassung der Erfindung
In einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung weist ein
Spleißgerät ein Positionierungssystem auf. Das Positionierungssystem umfasst
einen ersten beweglichen Faserhalter, eine Motoreinheit, eine Gewindespindel, die
durch die Motoreinheit angetrieben werden kann, eine Spindelmutter, die beweglich
auf der Gewindespindel angeordnet ist, und eine Aufnahmeeinrichtung zur mechanischen
Kopplung des ersten Faserhalters mit der Spindelmutter. Die Gewindespindel weist
eine Längsachse auf.
Da für eine Bewegung des Faserhalters in dem Positionierungssystem
lediglich eine Motoreinheit, eine Gewindespindel mit Spindelmutter und die Aufnahmeeinrichtung
benötigt werden, lässt sich ein erfindungsgemäßes Spleißgerät
aufwandsarm herstellen.
Kurze Beschreibung von einigen Ansichten der Erfindung
Die Erfindung wird nachfolgend an mehreren Ausführungsbeispielen
anhand der Figuren näher erläutert. Funktions- beziehungsweise wirkungsgleiche
Bauelemente tragen gleiche Bezugszeichen.
Es zeigen:
1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Spleißgeräts,
2A eine erste Ansicht eines beispielhaften Spleißgeräts
gemäß der Erfindung,
2B eine zweite Ansicht eines beispielhaften Spleißgeräts
gemäß der Erfindung,
3 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Spleißgeräts,
4 ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Spleißgeräts,
5 ein viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Spleißgeräts und
6 ein fünftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Spleißgeräts.
Ausführliche Beschreibung der Erfindung
1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Spleißgeräts. Dabei ist ein Faserhalter 2 beweglich in einer
Grundplatte 1 angeordnet. Eine Motoreinheit
3, die fest mit der Grundplatte 1 verbunden ist, ist vorgesehen
zum Antrieb einer Gewindespindel 4, die um ihre Längsachse LA drehbar
ist. Eine Spindelmutter 5 ist beweglich auf die Gewindespindel
4 aufgesetzt. Über eine Aufnahmeeinrichtung 6 ist der Faserhalter
2 mechanisch mit der Spindelmutter 5 gekoppelt.
Die Gewindespindel 4 kann durch die Motoreinheit
3 angetrieben werden und dadurch um ihre Längsachse LA gedreht werden.
Die Gewindespindel 4 weist in der Regel ein Außengewinde auf, während
die Spindelmutter 5 ein zum Gewinde der Gewindespindel 4 passendes
Innengewinde umfasst. Dadurch wird eine Drehbewegung der Gewindespindel
4 in eine Bewegung in Richtung der Längsachse LA umgesetzt. Es hängt
dabei von der Drehrichtung der Gewindespindel 4 ab, ob die Spindelmutter
5 in positiver oder negativer Richtung der Längsachse, also weg vom
Motor 3 oder hin zum Motor 3, bewegt wird.
Durch die mechanische Kopplung des Faserhalters 2 mit der
Spindelmutter 5 wird der Faserhalter 2 in Abhängigkeit der
Bewegung der Spindelmutter 5 ebenfalls in Richtung der Längsachse
LA bewegt.
Der Faserhalter 2 ist vorgesehen zur Aufnahme von einer oder
mehreren Lichtleitfasern, die für einen Spleißvorgang in Richtung der
Längsachse LA ausgerichtet werden sollen. Die Lichtleitfasern sind aus Übersichtsgründen
in dieser Darstellung nicht gezeigt. Die Aufnahmeeinrichtung 6 ist beispielsweise
fest mit dem Faserhalter 2 verbunden. An der Spindelmutter 5,
die sich auch bei einer Drehbewegung der Gewindespindel 4 selbst nicht
dreht, erfolgt eine Kopplung der Aufnahmeeinrichtung 6, beispielsweise
durch eine Vertiefung oder Aussparung 13 in der Spindelmutter
5, in der die Aufnahmeeinrichtung 6 eingerastet ist.
Eine Auslenkung der Spindelmutter 5 beziehungsweise des Faserhalters
2 ergibt sich aus einem Drehwinkel der Motoreinheit 3 beziehungsweise
der Gewindespindel 4 und der Steigung des Gewindes der Gewindespindel
4. Beispielsweise weist die Gewindespindel 4 eine Steigung von
200 &mgr;m pro Umdrehung auf, das heißt bei einer vollen Umdrehung der Gewindespindel
4 wird die Spindelmutter 5 beziehungsweise der Faserhalter
2 um 200 &mgr;m in Richtung der Längsachse LA bewegt. Die Motoreinheit
3 kann einen Schrittmotor umfassen, bei dem das Drehen schrittweise um
jeweils einen festen Winkel erfolgt. Übliche Drehwinkel für einen Schritt
eines derartigen Schrittmotors bewegen sich im Bereich von 5° bis 6°.
Dadurch ergibt sich eine entsprechende Auflösung für eine Bewegung des
Faserhalters 2 in Richtung der Längsachse LA. Wenn ein herkömmlicher
Gleichstrommotor oder eine ähnliche Antriebseinheit mit kontinuierlicher Drehbewegung
eingesetzt wird, bestimmt sich der Drehwinkel und daraus folgend die Auslenkung
in Richtung der Längsachse LA in Abhängigkeit der Dauer der Drehung der
entsprechenden Antriebseinheit.
Da in dem gezeigten Ausführungsbeispiel auf ein Getriebe verzichtet
werden kann, ist ein entsprechendes Spleißgerät kostengünstig und
aufwandsarm herzustellen. Durch die Gewindespindel 4 und die Spindelmutter
5 ergibt sich zudem eine lineare Abhängigkeit der Bewegung in Richtung
der Längsachse LA von der Drehbewegung der Gewindespindel 4, die diese
durch die Motoreinheit 3 erfährt.
Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Lösung mit Exzenterscheibe
und Stößel kann bei dem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
die Baugruppe zum Antrieb beziehungsweise der Bewegung des Faserhalters
2 kleiner und damit Platz sparender ausgeführt werden.
2A zeigt eine Detailansicht eines erfindungsgemäßen
Spleißgeräts. Dabei sind in einer Grundplatte 1 ein erster beweglicher
Faserhalter 2 und ein zweiter beweglicher Faserhalter 2a vorgesehen.
Die Faserhalter dienen zur Aufnahme der Lichtleitfasern 21 und sind jeweils
in Richtung der Längsachse LA beweglich. Weiterhin ist auf der Grundplatte
1 eine Keramikführung 20 sowie Elektrodenhalter
22 mit Elektroden 23 vorgesehen.
Die Faserhalter 2, 2a dienen zur Aufnahme und Ausrichtung
der Lichtleitfasern 21 vor dem Verschweißen durch die Elektroden
23. Die Faserhalter 2, 2a können so ausgebildet
sein, dass die Lichtleitfasern 21 mit einer leichten Neigung hin zur Mitte
der Grundplatte 1 aufgenommen werden. Dadurch ergibt sich an den Lichtleitfasern
21 eine Vorspannung, die für einen sicheren Halt der Lichtleitfasern
21 in den Faserhaltern 2, 2a sorgt. Somit wird auch eine
genaue Ausrichtung der Lichtleitfasern 21 zueinander entlang der Längsachse
LA gewährleistet.
2B zeigt eine weitere Detailansicht des erfindungsgemäßen
Spleißgeräts aus 2A, jedoch aus einem anderen
Betrachtungswinkel. Für die Bewegung des ersten Faserhalters 2 ist
eine Motoreinheit 3 vorgesehen, die über einen Winkel 14
fest mit der Grundplatte 1 verbunden ist. Durch die Motoreinheit
3 wird eine Drehbewegung der Gewindespindel 4 erzeugt. Die auf
der Gewindespindel 4 angeordnete Spindelmutter 5 dient wiederum
zum Umsetzen der Drehbewegung der Gewindespindel 4 in eine Längsbewegung
entlang der Längsachse LA. Die Spindelmutter 5 ist über die Aufnahmeeinrichtung
6 mit dem ersten Faserhalter 2 mechanisch gekoppelt. Dabei umfasst
die Aufnahmeeinrichtung 6 zwei Schenkel, die auf beiden Seiten der Spindelmutter
5 in jeweiligen Vertiefungen 13 eingerastet sind. Somit erfolgt
durch die Aufnahmeeinrichtung 6 eine Bewegung des ersten beweglichen Faserhalters
2 in Richtung der Längsachse LA in Abhängigkeit der Bewegung
der Spindelmutter 5.
Über eine Schenkelfeder 9 ist die Aufnahmeeinrichtung
6 mit der Grundplatte 1 verbunden. Durch die Vorspannung, die
die Aufnahmeeinrichtung 6 durch die Schenkelfeder 9 erfährt,
kann gewährleistet werden, dass eine Bewegung der Aufnahmeeinrichtung
6 beziehungsweise des Faserhalters 2 im Wesentlichen von der Bewegung
der Spindelmutter 5 abhängt und beispielsweise von außen erzeugte
Schwingungsbewegungen des Faserhalters 2 minimiert werden. Derartige Schwingungsbewegungen
können beispielsweise durch einen Stoß gegen das Spleißgerät
bewirkt werden.
Neben den Elementen für die Bewegung des ersten Faserhalters
2 sind auch Elemente für eine Bewegung des zweiten beweglichen Faserhalters
2a vorgesehen, sodass dieser in gleicher Weise wie der erste Faserhalter
2 zumindest in Richtung der Längsachse LA bewegbar ist. Dafür
ist eine weitere Motoreinheit 3a, eine hier durch einen Winkel
14a verdeckte Gewindespindel 4a, eine Spindelmutter
5a sowie eine Aufnahmeeinrichtung 6a vorgesehen. Die weitere Aufnahmeeinrichtung
6a ist wiederum über eine Schenkelfeder 9a mit der Grundplatte
verbunden.
Somit lassen sich der erste und der zweite Faserhalter 2,
2a unabhängig voneinander durch die entsprechenden Elemente unterhalb
der Grundplatte 1 in Richtung der Längsachse LA bewegen.
Da die Motoreinheiten 3, 3a über die Winkel
14, 14a mit der Grundplatte 1 verbunden sind und durch
die Ausrichtung der Gewindespindeln 4, 4a die Längsachse
vorgegeben ist, stellt die Grundplatte ein Bezugssystem für Bewegungen der
Faserhalter 2, 2a dar. Dies ist insbesondere dann von Vorteil,
wenn eine Ausrichtung der Lichtleitfasern 21 beispielsweise mit Hilfe eines
Kamerasystems erfolgt, welches eine aktuelle Position der Lichtleitfasern erfasst.
Die Drehachse der zweiten Motoreinheit 3a beziehungsweise
der zweiten Gewindespindel 4a kann auch von der Längsachse LA abweichen,
sollte in diesem Fall jedoch zumindest weitestgehend parallel zur Längsachse
LA verlaufen.
3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Spleißgeräts. In dieser Darstellung ist eine
Draufsicht auf die Motoreinheit 3, die Gewindespindel 4, die Spindelmutter
5 und die Aufnahmeeinrichtung 6 gezeigt, sodass der Betrachtungswinkel
der Richtung der Längsachse entspricht, die aus dem Bild herausläuft.
Zusätzlich zu den bereits in 1 gezeigten
Elementen ist eine Bewegungseinrichtung 7 vorgesehen. Dadurch lässt
sich der Faserhalter 2 in einer Richtung bewegen, die in diesem Ausführungsbeispiel
senkrecht zur Längsachse verläuft. Es können jedoch auch andere Bewegungsrichtungen
vorgesehen werden. Sinnvollerweise weist die Richtung einen von Null verschiedenen
Winkel zur Längsachse LA auf.
Beispielsweise umfasst die Bewegungseinrichtung 7 ein Piezoelement,
welches einen Quarz umfasst. Dieses kann mit der Grundplatte 1 und dem
Faserhalter 2 verbunden sein. Beim Anlegen einer elektrischen Spannung
an das Piezoelement dehnt sich dieses aus oder zieht sich zusammen, sodass eine
Bewegung des Faserhalters 2 in der Richtung mit dem Winkel zur Längsachse
LA erfolgt. Dabei können durch Piezoelemente Auslenkungen im Nanometer- bis
Mikrometerbereich erreicht werden.
In einer anderen Ausführungsform kann die Bewegungseinrichtung
7 auch eine weitere Motoreinheit, eine weitere Gewindespindel und eine
weitere Spindelmutter umfassen, die mechanisch mit dem ersten Faserhalter
2 gekoppelt ist. Da eine Auslenkung in einer Richtung, die einen Winkel
zur Längsachse aufweist, in der Regel deutlich kleiner ist als die Auslenkung
in Richtung der Längsachse, können die Elemente in der Bewegungseinrichtung
7 auch kleiner ausgeführt werden als die Elemente für die Bewegung
in Richtung der Längsachse. Der Antrieb und die Bewegungssteuerung erfolgt
jedoch nach dem gleichen Prinzip.
Zusätzlich zu der gezeigten Bewegungseinrichtung 7 kann
auch noch eine weitere Bewegungseinrichtung vorgesehen werden, die den Faserhalter
2 in einer dritten Bewegungsrichtung bewegen kann. Beispielsweise weisen
alle drei Bewegungsrichtungen einen rechten Winkel zueinander auf, sodass sie ein
rechtwinkliges Koordinatensystem aufspannen. Das erfindungsgemäße Prinzip
lässt sich jedoch auch anwenden, wenn die rechten Winkel nicht eingehalten
werden.
4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Spleißgeräts. Dabei ist zwischen der Motoreinheit
3 und der Gewindespindel 4 ein Getriebe 8 vorgesehen.
Durch das Getriebe 8 kann ein größerer Drehwinkel in der Motoreinheit
3 in einen kleineren Drehwinkel der Gewindespindel 4 umgesetzt
werden. Dies ist beispielsweise vorteilhaft, wenn die Motoreinheit 3 eine
schnelle Drehbewegung erzeugt und ohne das Getriebe 8 eine zu große
Auslenkung in Richtung der Längsachse LA erfolgen würde. Ein Getriebe
8 kann aber beliebig eingesetzt werden, wenn eine Auflösung der Auslenkung
in Richtung der Längsachse LA verfeinert werden soll. Ein Getriebe
8 lässt sich auch in Verbindung mit einem Schrittmotor einsetzen.
Die Anordnung mit Getriebe 8 kann auch für die Bewegung
eines zweiten Faserhalters 2a, wie er beispielsweise in 2A
und 2B gezeigt ist, verwendet werden. Ebenso kann es
sinnvoll sein, ein Getriebe in einer in 3 gezeigten
Bewegungseinrichtung 7 einzusetzen.
5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Spleißgeräts. Zwischen dem ersten und dem
zweiten Faserhalter 2, 2a ist eine Zugprüfungseinrichtung
10 vorgesehen. Die Zugprüfungseinrichtung 10 weist in diesem
Ausführungsbeispiel einen Dehnungsmessstreifen 11 auf. Die Motoreinheiten
3, 3a sind aus Übersichtsgründen in dieser Abbildung
nicht dargestellt.
Nach dem Verschweißen der Lichtleitfasern kann mit der gezeigten
Anordnung eine Überprüfung einer entstandenen Schweißnaht durchgeführt
werden. Beispielsweise wird eine Zugprüfung durchgeführt, bei der nach
dem Schweißvorgang der erste Faserhalter 2 vom zweiten Faserhalter
2a weg bewegt wird. Durch den Dehnungsmessstreifen 11 kann somit
eine Kraft ermittelt werden, die auf die Schweißnaht aufgrund des Zugs durch
die Bewegung des ersten Faserhalters 2 wirkt. Der erste Faserhalter
2 wird beispielsweise solange beziehungsweise soweit bewegt, dass die gemessene
Kraft einen bestimmten vorgegebenen Wert erreicht. Wenn die Schweißnaht der
Lichtleitfasern der zugeführten Belastung standhält, kann von einer ausreichend
starken Schweißverbindung ausgegangen werden. Wenn die Schweißnaht nicht
ausreichend stark ist, wird die Verbindung der Lichtleitfasern in der Regel nicht
halten.
Der Dehnungsmessstreifen 11 kann beispielsweise als Piezoelement
ausgeführt, welches abhängig von der kraftmäßigen Belastung
eine entsprechende elektrische Spannung abgibt. Die an der Schweißnaht anliegende
Kraft kann beispielsweise durch den Spannungsunterschied am Piezoelement zum Zeitpunkt
vor einem Beginn der Bewegung und einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Bewegung für
die Zugprüfung ermittelt werden. Die Zugprüfung wird also in Abhängigkeit
wenigstens der Bewegung des ersten Faserhaltes 2 durchgeführt.
6 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Spleißgeräts mit einer Zugprüfungseinrichtung
10. Die Zugprüfungseinrichtung 10 umfasst dabei eine Feder
12, die sich durch eine Bewegung des Faserhalters 2 vorspannen
lässt. Für die Zugprüfung wird die Feder 12 vor dem Verschweißen
der Lichtleitfasern vorgespannt, wobei die Kraft, die auf die Feder 12
wirkt, der Kraft entspricht, die die spätere Spleißstelle aushalten soll.
Der Wert der Kraft ergibt sich beispielsweise aus dem Weg, über den die Feder
12 vorgespannt wird.
Nach dem Verschweißen der Lichtleitfasern wird die Spindelmutter
5 durch eine Drehung der Gewindespindel 4 leicht zurückgefahren.
Dadurch bewegt sich der Faserhalter 2 weg von der Spleißstelle, sodass
die Kraft, mit der die Feder 12 vorgespannt wurde, auf die Spleißstelle
wirkt. Wenn die Spleißstelle hält, kann die Zugprüfung wiederum als
erfolgreich angesehen werden.
Die Aussparung 13 in der Spindelmutter 5 zur Aufnahme
der Aufnahmeeinrichtung 6 ist üblicherweise so gestaltet, dass in
Richtung der Längsachse etwas Luft beziehungsweise Spiel oder Toleranz zwischen
der Aufnahmeeinrichtung 6 und der entsprechenden Aussparung 13
vorhanden ist. Durch das leichte Zurückfahren der Spindelmutter 5
kann die Anordnung freigefahren werden, sodass der Faserhalter 2 sich ohne
Vorschub durch die Spindelmutter 5 bewegt. Somit kann die Kraft der Feder
12 auf die Schweißnaht wirken.
Für die Zugprüfung kann auch an einem zweiten Faserhalter
2a eine Feder vorgesehen werden, wobei sich für die Zugprüfung
die Kräfte der Federn addieren und gemeinsam auf die Spleißstelle wirken.
Die Feder kann also durch eine Bewegung wenigstens eines des ersten und zweiten
Faserhalters 2, 2a vorgespannt werden.
Neben einer Ausrichtung der Fasern für einen Spleißvorgang
und einer Zugprüfung kann die erfindungsgemäße Anordnung mit einem
oder zwei Faserhaltern 2, 2a auch für andere Referenzfahrten
verwendet werden. Ebenso lässt sich das erfindungsgemäße Prinzip
der Verwendung einer Motoreinheit, einer Gewindespindel und einer Spindelmutter
sowohl für einen als auch für zwei Faserhalter und für Bewegungen
in einer, zwei oder drei Bewegungsrichtungen verwenden.
- 1
- Grundplatte
- 2, 2a
- Faserhalter
- 3, 3a
- Motoreinheit
- 4, 4a
- Gewindespindel
- 5, 5a
- Spindelmutter
- 6, 6a
- Aufnahmeeinrichtung
- 7
- Bewegungseinrichtung
- 8
- Getriebe
- 9, 9a
- Schenkelfeder
- 10
- Zugprüfungseinrichtung
- 11
- Dehnungsmessstreifen
- 12
- Feder
- 13
- Vertiefung, Aussparung
- 14, 14a
- Winkel
- 20
- Keramikführung
- 21
- Lichtleitfaser
- 22
- Elektrodenhalter
- 23
- Elektroden
- LA
- Längsachse